1 Warum sind wir heute hier? Aussenraumgestaltung Grundeigentümervertrag 1971 (GEV) Überprüfung...

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Warum sind wir heute hier?

• Aussenraumgestaltung

• Grundeigentümervertrag 1971 (GEV)

• Überprüfung Rechtsgrundlagen

• Heutige Präsentation der Ergebnisse

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Rechtliche Grundlagen

• Grundeigentümervertrag und Richtplan

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Überbauung Mittlere Telli

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Rechtliche Grundlagen

• Bauordnung und Zonenplan

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Zonenplanänderung Untere Telli

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Zonenplan Stadt Aarau, Telli

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Rechtliche Grundlagen

• Grundeigentümervertrag und Richtplan• Bauordnung und Zonenplan• Verzicht auf Gestaltungsplan• Personaldienstbarkeiten zu Gunsten der

Stadt• Baubewilligungen• Behörden und Grundeigentümer

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Grundeigentümervertrag (GEV)

• Der Grundeigentümervertrag ist noch gültig.• Nicht alle Grundeigentümer sind Parteien des

GEV.• Der GEV wird durch öffentlichrechtliche

Regelungen überlagert.• Der GEV ist lückenhaft und auslegungsbedürftig.• Die Schiedsklausel des GEV ist nicht mehr

praktikabel.• Der GEV kennt keine Organe.• Dem Stadtrat kommt eine führende Rolle zu.

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Schlussfolgerungen

• Der GEV ist nach wie vor gültig – aber nicht alle Eigentümer sind Partei!

• Der Stadtrat hat einen hoheitlichen Auftrag!• Hoheitliche Anordnungen oder kooperatives

Vorgehen?• Die Zukunftsplanung der Telli muss möglich

sein!

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Der GEV ist nach wie vor gültig – aber es bestehen Unklarheiten!

• „Nichts tun“• „Alle gegen alle“• „Packen wir‘s an“

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Die Zukunftsplanung der Telli muss möglich bleiben – Der Stadtrat will dies fördern!

• kein neuer Vertrag• aber ein Gesprächsforum

(max. 10 Personen)– Stadtrat– Eigentümer

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Das Gesprächsforum ermöglicht

• die Diskussion mit einem für die Telli verantwortlichen Partner es ersetzt die hoheitsrechtliche

Intervention• die Qualitätssicherung der gesamten

Überbauung „Mittlere Telli“ es ergänzt die Wahrung von

Partikularinteressen

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Wie sieht der nächste Schritt aus?

Der Stadtrat nimmt Kontakt mit

Eigentümern auf und präsentiert die Idee

„Gesprächsforum“.

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