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Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein

Naturschutzorganisationen erm�glichen erweiterten Schadensausgleich

Garanten des Fonds: Jens Matzen (Freundeskreis freilebender WÄlfe), Fritz Heydemann (NABU Schleswig-Holstein), Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf, Thomas Neumann (WWF), BjÄrn Schulz (Stiftung Naturschutz), Ute KrÄger (Wildpark Eekholt, v.l

11. M�rz 2010: Sp�testens als im Fr�hjahr 2007 im Kreis Ostholstein ein wildlebender Wolf �berfahren wurde, ist der �ffentlichkeit bewusst geworden, dass auch Schleswig-Holstein als m�gliches Wolfseinwanderungsland in Frage kommt. Obwohl eine Etablierung des Wolfes bis hin zur Bildung einer fortpflanzungsf�higen Population aufgrund der hohen Verkehrsdichte zumindest in absehbarerer Zeit wohl nicht zu erwarten ist, muss doch jederzeit mit dem Auftreten einzelner Tiere gerechnet werden – wie jetzt im S�dosten des Landes. Gelegentlich k�nnen W�lfe auch Nutztiere des Menschen t�ten. Da das Land bei Entsch�digungszahlungen an EU-Vorgaben gebunden ist, haben sich der NABU und andere Naturschutzorganisationen entschlossen, mit einem `Wolfsgarantiefonds� f�r eine Aufstockung der Schadenskompensation zur Verf�gung zu stehen.

Die Bev�lkerung sieht die R�ckkehr des vor 150 Jahren in unserem Land ausgerotteten Wolfes weit �berwiegend positiv. Doch in der Diskussion um die Zukunft dieses Gro�raubtieres in Schleswig-Holstein ist von Tierhaltern, insbesondere von Schafz�chtern, die berechtigte Frage nach Entsch�digung f�r eventuelle Nutztierverluste gestellt worden. Erfahrungen aus den Wolfsvorkommensgebieten im Osten Deutschlands zeigen, dass fast ausschlie�lich Schafhalter betroffen sind – und dass die Akzeptanz des Wolfes bei der l�ndlichen Bev�lkerung wesentlich davon abh�ngt, ob im Fall gerissener Schafe dem Tierhalter schnell ein kompletter Schadensausgleich gew�hrt wird.

Das Ministerium f�r Landwirtschaft, Umwelt und l�ndliche R�ume MLUR hat deswegen gemeinsam mit Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsverb�nden und

J�gern eine Richtlinie entwickelt, nach der auf Kosten des Landes betroffenen Landwirten und Hobbyhaltern Tierverluste finanziell ausgeglichen und Pr�ventivma�nahmen wie wolfssichere Abz�unungen angeboten werden. Dabei hat sich jedoch herausgestellt, dass das Land aufgrund einer verbindlichen EU-Vorgabe den Schadensausgleich pro Tierhalter nur bis zu einer H�he von insgesamt € 7.500 innerhalb von drei Jahren leisten darf. Alles, was dar�ber hinaus geht, gilt nach der EG-Verordnung Nr. 1860/2004 als unerlaubte Subvention und darf damit seitens der �ffentlichen Hand nicht gezahlt werden.

Keine BeispieleZwar gab es selbst im �stlichen Sachsen und Brandenburg, wo mittlerweile sieben Rudel leben, bislang keinen einzigen Fall, bei dem diese Obergrenze erreicht worden ist. Denn W�lfe ern�hren sich weit �berwiegend von Rehen, Hirschen und Wildschweinen und nur zu einem sehr geringen Teil von Nutztieren. Doch die Sorge der Berufssch�fer, m�glicherweise keine vollst�ndige Entsch�digung zu erhalten, muss ernst genommen werden. Deshalb haben sich die Naturschutzorganisationen NABU Schleswig-Holstein, Freundeskreis freilebender W�lfe, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Klara Samariter-Stiftung, Wildpark Eekholt und WWF Deutschland entschlossen, im `Fall des Falles� mit einem `Wolfsgarantiefonds� f�r eine Aufstockung der Schadenskompensation zur Verf�gung zu stehen.

Hilfe für MinisteriumNABU, Freundeskreis, Klara Samariter-Stiftung, Stiftung Naturschutz, WWF und Wildpark Eekholt begr��en das entschiedene Vorgehen des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums zum vorsorglichen Schutz zuwandernder W�lfe ausdr�cklich. Da die Naturschutzorganisationen im Gegensatz zum Land nicht an die EU-Regelung gebunden sind, wollen sie dem Ministerium zur Seite stehen und finanziell bis zu einem Volumen von insgesamt € 20.000 einspringen, falls Landwirten nachweislich Sch�den von �ber € 7.500 in drei Jahren entstehen sollten. Zu diesem Zweck haben die sechs Verb�nde, Stiftungen und Wildpark in Abstimmung mit dem MLUR die `Vereinbarung �ber Ausgleichszahlungen f�r von W�lfen verursachte Sch�den an Nutztieren – Wolfsgarantiefonds Schleswig-Holstein� entwickelt, die w�hrend der Vorstellung des `Positionspapiers zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf� von Umweltministerin Juliane Rumpf am 11. M�rz 2010 in Eekholt unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist solange g�ltig, bis die EU ihren Mitgliedsstaaten den vollst�ndigen Schadensausgleich gestattet – dieses Ziel verfolgen sowohl die Naturschutzverb�nde als auch das Ministerium.

KontaktFritz Heydemann, NABU Schleswig-Holstein, Tel. 04522-2638Ingo Ludwichowski, NABU Schleswig-Holstein, Tel. 0160-96230512

Quelle: http://schleswig-holstein.nabu.de/naturvorort/raubsaeuger/raubsaeugerarteninschleswig-holstein/10251.html

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