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A. Öffentlicher Teil
Bei Dirk Hartig liegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er verlässt den
Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Klaus Ohnesorge nimmt ab 18.40 Uhr an der Sitzung teil.
1. 3. Änderung des Bebauungsplans „Schul- und Sportzentrum;
Teil B – Sportplatzbereich“
a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der
Nachbargemeinde, der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) einge-
gangenen Stellungnahmen
b) Beratung und Beschlussfassung über die erneute Auslegung und Einho-
lung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Herr Schmutzler vom Büro Dr. Siekmann & Partner trägt die jedem Ratsmitglied
vorliegenden Würdigungen vor. Die Würdigungen und Beschlussvorschläge zu
den Anregungen von Privatpersonen bzw. deren Rechtsvertretern werden im
Wortlaut vorgetragen und im Einzelnen beschlossen (Anlage 1).
Der der Offenlage zugrundeliegende Planentwurf sieht die erforderliche Rückhal-
tung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück Flur 19, Flurstück
Nr. 64/1 vor. Der Investor favorisiert jedoch nunmehr die Regenrückhaltung auf
dem Grundstück Flur 19, Flurstück Nr. 66/2. Am 27.10.2011 fand ein Ortstermin
mit Vertretern der Oberen Wasserbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde, der
VG Emmelshausen, dem beauftragten Planungsbüro und dem Investor statt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regenrückhaltung technisch auf beiden
Grundstücken möglich ist. Der neue Standort auf dem Grundstück 66/2 wird vom
Investor, vom Planungsbüro und auch von den Behördenvertretern der Oberen
Wasserbehörde und oberen Naturschutzbehörde favorisiert.
Diese Änderung macht durch die Reduzierung des Abstands zum Baugebiet „In
der Brück“ eine erneute Auslegung und Einholung der Stellungnahmen gemäß §
4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich.
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Einstimmig, 14 Ja-Stimmen, beschließt der Stadtrat:
a) Der Stadtrat würdigt die im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 (Öffent-
lichkeit) und 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belan-
ge) abgegebenen Stellungnahmen wie in dieser Stadtratssitzung im Einzelnen
beschlossen (Anlage 1) und beschließt gleichzeitig die Verschiebung der Flächen
zur Regenrückhaltung auf die Parzelle 66/2.
b) Der Stadtrat beschließt eine erneute Auslegung und Einholung der Stellung-
nahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Darüber hinaus wird beschlossen,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB) und nur die von der Änderung be-
troffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange erneut beteiligt werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme soll angemessen, und zwar auf 3 Wochen verkürzt werden (§ 4 a
Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die
hierfür erforderlichen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.
öSRS Emmelshausen 13.02.2012
Dirk Hartig nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil.
Bürgermeister Peter Unkel und Ute Klinkner-Ludwiczak nehmen ab 19.30 Uhr an
der Sitzung teil.
Schriftführerin
Behandlung der Anregungen aus der Bürger- und Trägerbeteiligung
zur 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum", Stadt Emmelshausen
gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
September 2011
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Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange wurden von folgenden Institutionen keine Anregungen vorgebracht:
ADD, Außenstelle Koblenz
Bundesnetzagentur
Deutscher Wetterdienst
Evangelische Kirchengemeinde Emmelshausen-Pfalzfeld
Industrie- und Handelskammer
Katholische Kirchengemeinde Emmelshausen
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege
LBM RLP – SVA Bad Kreuznach
Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH
RWE Rhein-Ruhr
SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Stadtverwaltung Boppard
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Vermessungs- und Katasteramt Simmern
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
1 Denkmalpflege
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
2 VGV Emmelsh.
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
3 Telekom
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der
Telekom zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
Aufgrund der Größe und Ausprägung des Plangebietes werden alle
Verkehrsflächen als Mischverkehrsflächen ausgebildet.
Über die tatsächliche Gestaltung sowie die letztendliche Ausführung
(Pflaster/Asphalt) trifft der Bebauungsplan keine Aussagen.
Diese Fragestellungen sind im Rahmen der Entwurfs- und Ausfüh-
rungsplanung durch die Stadt Emmelshausen festzulegen und erfolgen
im Anschluss an das Bauleitplanverfahren.
Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Angebotsplanung
mit einer Teilausweisung als Mischgebiet handelt, ist derzeit nicht
abzusehen, wie viele Grundstücke tatsächlich entstehen und wann
diese in welcher Form bebaut werden.
Es ist also nicht möglich bereits im jetzigen Stadium oberirdische
Standorte oder Trassen für Leitungen o. ä. verbindlich auszuweisen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass entsprechende Trassen inner-
halb des künftig öffentlichen Straßenraums zur Verfügung gestellt
werden.
Sollte die Errichtung von Trafostationen o. ä. nach Kenntnisstand der
Telekom notwendig sein, sind diese von der Telekom zu benennen
und zu verorten, um im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt
werden zu können.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
3 Telekom
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Die genannten Vereinbarungen können im Rahmen der Bauleitpla-
nung nicht festgesetzt werden.
Diese sind im Anschluss an das Verfahren zwischen der Telekom und
den Beteiligten (Stadt Emmelshausen/Investor) zu treffen und zu
regeln.
Das genannte Merkblatt ist im Rahmen der weiteren Planung und
Bauausführung zu beachten.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist der Telekom rechtzeitig –
mindestens 6 Monate vor Baubeginn- schriftlich anzuzeigen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
3 Telekom
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Bauleitplanverfahren
nicht um ein Planfeststellungsverfahren.
Das Ergebnis ist somit ein Satzungsbeschluss.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
3 Telekom
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
4 LGuB
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
5 EVM
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
6 HWK
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
7 KV Rhein-H.
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der
Kreisverwaltung zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
An der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes zur Ausweisung
eines Misch- und Wohngebietes wird insgesamt festgehalten.
Die bloße Betrachtung der aktuellen Bevölkerungsentwicklung lässt
keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Wohnraumbedarf zu.
Aktuelle Studien renommierter Institutionen gehen heute davon aus,
dass trotz des langfristig zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs in
Deutschland bis zum Jahre 2020 aufgrund des weiteren Anstiegs der
Zahl der Haushalte in Verbindung mit steigenden Wohnungsgrößen
pro Person voraussichtlich 3,4 Millionen Neubauwohnungen errichtet
werden müssen.
Natürlich wird die Nachfrage hierbei regional unterschiedlich ausfal-
len. Da Emmelshausen aber über eine günstige Lage an der A 61 und
damit als Einzugsgebiet für die Großstadt Koblenz, die Kreisstadt
Simmern und den Flugplatz Hahn fungiert, ist Emmelshausen als
attraktiver, entwicklungsfähiger Wohnstandort zu werten. Dies wird
auch durch die Verleihung der Stadtrechte im Jahre 2010 belegt.
Darüber hinaus kann eine Bevölkerungszunahme nur durch ein adä-
quates Angebot an attraktivem Wohnraum erreicht werden.
Auch lässt das aktuelle Angebot an Grundstücken in Emmelshausen
kein Überangebot erkennen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
7 KV Rhein-H.
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich zudem
um die Nutzung einer innerörtlichen Brachfläche und damit eine klas-
sische Innenentwicklung (Nachverdichtung).
Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung sollen ca. 8 MI-
Parzellen und 22 WA-Grundstücke enstehen. Hierbei handelt es sich
nicht um eine unverhälnismäßige Ausweisung von Bauland, sondern
um eine auf die nächsten 5 - 10 Jahre ausgelegte, vorrausschauende
Ausweisung.
Nicht zuletzt wird das Verfahren aufgrund dieser Tatsachen als be-
schleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird im Rahmen einer
redaktionellen Überarbeitung um ein Kapitel "Bedarf/Demografische
Entwicklung" ergänzt.
Die Pflanzbindungen/Pflanzpflichten AM 1 und AM 2 werden eben-
falls im Rahmen einer redaktionellen Überarbeitung wie gewünscht
angepasst.
Die genannte Böschung befindet sich im Eigentum der Stadt Em-
melshausen.
Um einen adäquaten Schallschutz zu erreichen, wurden in Abstim-
mung mit dem Schallschutzgutachter entsprechende Festsetzungen
hinsichtlich Lage und Ausgestaltung von MI 1 getroffen. Um eine
adäquaten Schallschutz zu gewährleisten, ist dieser so nah wie mög-
lich am Böschungsfuß zu errichten.
Es ist somit eine hinreichend klare Regelung erfolgt. Die zwingende
Einbeziehung der Böschung in den Geltungsbereich wird nicht gese-
hen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
7 KV Rhein-H.
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Es ist somit eine hinreichend klare Regelung erfolgt. Die zwingende
Einbeziehung der Böschung in den Geltungsbereich wird nicht gese-
hen.
Da die Empfehlung 1 ausschließlich Waldflächen betrifft, wurde mit
dem zuständigen Forstamt vereinbart, hierüber parallel zum Bauleit-
planverfahren eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor zu
treffen. Diese wird detaillierte Festsetzungen zu den angedachten
Maßnahmen ebenso enthalten wie die Verpflichtung des Investors der
frühzeitigen Umsetzung der Maßnahme.
Die dargestellte Fläche der Parzelle 64/1 befindet sich im Eigentum
des Investors. Eine bereits durchgeführte Vorplanung der Entwässe-
rung kommt zu dem Schluss, dass eine Rückhaltung und Teilversicke-
rung des anfallenden Oberflächenwassers über flache Mulden auf der
dargestellten Fläche grundsätzlich möglich ist. Eine Detail-
/Genehmigungsplanung sowie die Stellung notwendiger Genehmi-
gungsanträge erfolgt im Anschluss an das Bauleitplanverfahren. Hier-
bei wird auch die genaue Lage und Dimensionierung der Mulden
sowie die Anlage eines Notüberlaufs abgestimmt. Abstandsrechtliche
Vorgaben sind hierbei einzuhalten. Darüber hinaus wird ein gesonder-
ter Fachbeitrag Naturschutz/Bepflanzungsplan erstellt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
8 RHW
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
9 Forstamt
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen des
Forstamtes Kastellaun zur Kenntnis .
An der vorliegenden Planung wird festgehalten.
Bezüglich der einzuhaltenden Abstände wurde mit Herrn Dr. Köppe
vom Forstamt Kastellaun bereits im Vorfeld der Planung eine Alter-
native abgestimmt:
Durch die Ausdünnung des bestehenden Waldrandes und die Entfer-
nung bruchgefährdeter Nadelgehölze sowie der parallelen Entwick-
lung eines neuen Waldsaumes unter Beachtung forstwirtschaftlicher
Vorgaben kann der notwendige Abstand –wie bereits dargestellt- auf
15 m reduziert werden.
Nach Prüfung und einem Ortstermin durch das Forstamt Kastellaun
befindet sich innerhalb des Plangebietes ein Bereich, der gemäß Lan-
deswaldgesetz (LWaldG) als Wald zu klassifizieren ist.
Es ist somit vor Beginn der Baumaßnahmen/Rodung durch den In-
vestor die genannte Umwandlungsgenehmigung einzuholen und in
Abstimmung mit dem Forstamt Kastellaun und der Stadt Emmelshau-
sen eine geeignete Fläche zu ermitteln, die eine flächengleiche Er-
satzaufforstung ermöglicht.
Die Realisierung dieser Ersatzaufforstung ist ebenfalls vor Beginn der
Baumaßnahmen durchzuführen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
9 Forstamt
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
10 Privat 1
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der
Gebrüder Börsch zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Die gemeindliche Planungshoheit liegt im Bereich der Gemarkung
Emmelshausen bei der Stadt Emmelshausen bzw. deren gewählten
Vertretern.
Somit ist es deren Aufgabe und Pflicht eine vorausschauende Bauleit-
planung zu betreiben und bestehende Pläne an aktuelle und künftige
Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen.
So auch im vorliegenden Fall der 3. Bebauungsplanänderung "Schul-
und Sportzentrum".
Nachdem die ursprüngliche Konzeption mit dem damaligen Investor
nicht umgesetzt werden konnte, hat sich im Anschluss kein neuer
Investor finden können, der die angedachten Planungen (Tennishalle
etc.) umzusetzen bereit gewesen wäre.
Auch ist ein konkreter Bedarf für eine Tennishalle aufgrund geänder-
ter Entwicklungstendenzen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gege-
ben.
Die Stadt Emmelshausen sieht sich darüber hinaus finanziell nicht in
der Lage die ursprüngliche Konzeption selbst umzusetzen und hat
sich daher dazu entschlossen, die heutige innerstädtische Brachfläche
einer alternativen, städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Hierbei handelt es sich um ein übliches und legitimes Vorgehen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
10 Privat 1
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Die dargestellte Kaufpreisthematik ist nicht abwägungsrelevant, da
kein bodenrechtlicher Bezug besteht.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
und 3 Enthaltungen
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
11 Privat 2
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der
durch die Kanzlei Kunz Rechtsanwälte vertretenen Anwohner zur
Kenntnis und beschließt wie folgt:
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Die gemeindliche Planungshoheit liegt im Bereich der Gemarkung
Emmelshausen bei der Stadt Emmelshausen bzw. deren gewählten
Vertretern.
Somit ist es deren Aufgabe und Pflicht eine vorausschauende Bauleit-
planung zu betreiben und bestehende Pläne an aktuelle und künftige
Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen.
So auch im vorliegenden Fall der 3. Bebauungsplanänderung "Schul-
und Sportzentrum".
Da sich die ursprüngliche Absicht zur Errichtung einer Tennishalle im
Laufe der letzten Jahrzehnte als nicht umsetzbar erwiesen hat, hat sich
die Stadt Emmelshausen entschlossen den betreffenden (Innen-
)Bereich einer sinnvollen, alternativen Nutzung zuzuführen.
Dem Vorwurf hierbei handle es sich um eine Gefälligkeitsplanung
wird daher entschieden widersprochen.
Der angestrebten Ausweisung von Mischgebietsflächen liegt neben
der Notwendigkeit zur Durchführung schallschützender Maßnahmen
ein realer Bedarf zugrunde. So gibt es bereits konkrete Anfragen für
große Teile der unmittelbar angrenzend an den bestehenden Sport-
platz gelegenen Flächen seitens des Investors sowie von weiteren
Dienstleistern und Betreibern von hier zulässigen Gewerbebetrieben.
Darüber hinaus sind von dem gesamten Plangebiet (Größe 2,66 ha)
lediglich 37% (ca. 1 ha) als Mischgebiet ausgewiesen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
11 Privat 2
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Es handelt sich also hierbei nicht einmal um die Hälfte der Fläche.
Weiterhin kann die Ausweisung eines Mischgebietes aus Gründen der
Einhaltung von Immissionsrichtwerten im Rahmen der Bauleitpla-
nung nicht als grundsätzlich rechtswidrig angesehen werden.
Der Vorwurf eines "Etikettenschwindels" ist daher im vorliegenden
Fall nicht nachvollziehbar.
Um den angestrebten Schallschutz gewährleisten zu können, wurde
eine gesonderte Festsetzung zum Thema der Zulässigkeit von Bau-
vorhaben (§ 9 Abs 2 BauGB) in die Unterlagen eingebracht. So dür-
fen betroffene (WA-)Bereiche erst bebaut werden, wenn die als
Schallschutz fungierenden Gebäude und Maßnahmen im Mischgebiet
umgesetzt sind.
Die genannten Grundflächenzahlen entsprechen mit 0,4 und 0,6 den
Obergrenzen aus dem Baugesetzbuch (§ 17 Abs. 1 BauGB), bei der
dargestellten Parzellierung handelt es sich gem. Legende auf der Pla-
nurkunde lediglich um einen Parzellierungsvorschlag. Hieraus lassen
sich keine exakten Rückschlüsse auf eine tatsächliche spätere Anzahl
und Gestaltung von Grundstücken ziehen.
Um eventuelle Störfaktoren für die umgebende Bebauung auszu-
schließen, ist jedoch beabsichtigt keine großen Betriebe anzusiedeln
und das damit verbundene Verkehrsaufkommen möglichst gering zu
halten. Aus diesem Grund wurden auch die ausnahmsweise zulässigen
Tankstellen, Gartenbaubetriebe
und Vergnügungsstätten im Bebauungsplan als nicht zulässig festge-
setzt.
Die Darstellung einer "kleinteiligeren" Parzellierung erscheint daher
folgerichtig und ist mit den festgesetzten Grundstücksgrößen von 450
m² - 1.500 m² als marktüblich anzusehen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
11 Privat 2
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Die Fahrbahnbreiten wurden basierend auf der Plangebietsgröße,
sowie den angestrebten Nutzungen anhand der geltenden Richtlinien
(RaSt 06) festgelegt. Die dargestellten Fahrbahnbreiten von 5,8 m –
6,0 m sind somit für die vorgenommenen Ausweisungen angemessen.
Auch ist davon auszugehen, dass der bestehende und künftige Kreu-
zungspunkt "In der Brück/Am Wiebelsborn" aufgrund der oben getä-
tigten Ausführungen in der Lage ist die künftigen Verkehrsmengen
problemlos aufzunehmen.
Die Etablierung eines Kreisverkehrsplatzes würde hier keine wesent-
lichen Verbesserungen bringen. Aufgrund der bestehenden Topogra-
fie wäre ein solcher Ausbau auch sehr schwierig und mit unverhält-
nismäßig hohen Kosten verbunden.
Die genannte Variante einer Ringstraße wurde verkehrstechnisch
untersucht. Gegenüber dem dargestellten Stichstraßensystem lassen
sich jedoch keine Vorteile -gerade auch im Hinblick auf den genann-
ten Kreuzungsbereich- feststellen.
Bezüglich des Themas der Verschattung ist festzuhalten, dass der
geringste Abstand zwischen Gebäuden im Bereich "In der Brück" und
dem neuen Baugebiet über 20 m beträgt. Darüber hinaus wird die
neue Bebauung östlich der bereits vorhandenen errichtet.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
11 Privat 2
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Aspekt einer "lockeren Bebauung" wurde bereits in den Bebau-
ungsplan eingearbeitet. Aufgrund der Ausweisung einer offenen
Bauweise und der Festlegung als MI und WA ist gewährleistet, dass
keine übermäßigen Gebäudevolumina entstehen. Es ist daher ausge-
schlossen, dass hier eine unverhälnismäßige, dauerhafte Verschattung
der bereits bestehenden Bebauung eintritt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan wurde neben einer Vorplanung
für die Verkehrsflächen auch eine Vorplanung für den Bereich der
Entwässerung erstellt. Hierbei wurden verschiedene Varianten hin-
sichtlich der Behandlung und Verbringung des anfallenden Oberflä-
chenwassers untersucht.
Aufgrund der vorhandenen Topografie bzw. der bereits vorhandenen
Bebauungen unterhalb des Plangebietes ("In der Brück", "Meisen-
weg", "Vogelsang" etc.) wurde auf eine gezielte Versickerung im
Plangebiet selbst verzichtet.
Das anfallende Oberflächenwasser wird daher rohrleitungsgebunden
über öffentliche Straßen- und Wegeflächen (69/292 o. 109/1) der in
der Planurkunde dargestellten Fläche (Parzelle 64/1) zugeführt und
dort parallel zu dem vorhandenen Graben zur Versickerung gebracht.
Die Größe der dargestellten Fläche wurde rechnerisch ermittelt und ist
hierfür ausreichend.
Die genaue Größe und Ausprägung der Versickerungsanlage ist nicht
zwingend abschließend im Bebauungsplan zu regeln. Hierzu werden
im Anschluss an das Bauleitplanverfahren Entwurfs- und Ausfüh-
rungsplanungen erstellt. Diese sind mit den zuständigen Behörden
abzustimmen.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
11 Privat 2
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Für die zu errichtenden Entwässerungseinrichtungen (Mulden o. ä.)
wird darüber hinaus ein gesonderter naturschutzfachlicher Beitrag mit
entsprechenden Auflagen (Abstände etc.) und Pflanzmaßnahmen
erstellt.
Auch ein eventuell notwendiger Notüberlauf ist der Kreisverwal-
tung/SGD Nord in einem gesonderten Genehmigungsverfahren darzu-
legen und durch diese zu genehmigen.
Die Anlage eines "Dauerstaus" entspricht hierbei keiner möglichen
Alternative. Die Gefahr einer "Stechmückenplage" ist somit nicht
gegeben, da anfallendes Oberflächenwasser (sauberes Regenwasser)
im Anschluss an Starkregenereignisse nach kurzer Verweildauer ver-
sickert oder schadlos abgeleitet wird.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimiig (14 Ja-Stimmen)
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
12 Privat 3
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen des
Herrn Elenz zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
Die Anregungen werden mit Ausnahme der Reduzierung der Zahl der
Vollgeschosse im MI 3 zurückgewiesen.
Im Rahmen der angestrebten Bebaungsplanänderung soll das anfal-
lende Oberflächenwasser innerhalb der Parzelle 64/1 zur Versicke-
rung gebracht werden.
Es ist vorgesehen das Gelände zu profilieren und durch die Anlage
von Mulden o. ä. zu gliedern.
Hierbei ist davon auszugehen, dass das anfallende Oberflächenwasser
im Anschluss an Starkregenereignisse nach kurzer Verweildauer ver-
sickert oder abgeleitet wird.
Aufgrund der Ausprägung des Untergrundes ist das Entstehen einer
Sumpflandschaft ausgeschlossen. Auch handelt es sich hierbei nicht
um ein stehende Gewässer, welches vermehrt Stechmücken anzieht.
Darüber hinaus erfolgt lediglich die Einleitung von unbelastetem
Oberflächenwasser (sauberes Regenwasser) welches keine Geruchs-
belästigungen verursacht.
Bezüglich der gewählten Lage der Fläche ist festzuhalten, dass es für
derartige Versickerungsanlagen keine Richtlinien oder gesetzlichen
Festsetzungen für Mindestabstände gibt.
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wur-
den auch das Abwasserwerk der VG Emmelshausen sowie die Rhein-
Hunsrück-Wasser als Träger der Wasserversorgung beteiligt. Deren
Stellungnahmen lassen nicht darauf schließen, dass hier mit Proble-
men zu rechen ist oder weitere diesbezügliche Gutachten notwendig
sind.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
12 Privat 3
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Die Fahrbahnbreite sowie die Lage und Gestaltung der Zufahrtsstraße
wurde basierend auf der Plangebietsgröße und den angestrebten Nut-
zungen anhand der geltenden Richtlinien (RaSt 06) festgelegt.
Die dargestellten Fahrbahnbreiten von 5,8 m – 6,0 m sind somit für
die angestrebten Ausweisungen angemessen.
Auch ist davon auszugehen, dass der bestehende und künftige Kreu-
zungspunkt "In der Brück/Am Wiebelsborn" aufgrund der geringen
Plangebietsgröße sowie der angestrebten Nutzung und Nutzungsin-
tensität (ca. 19 Parzellen, der Rest wird über die Straße "Am Wie-
belsborn" erschlossen) in der Lage ist die künftigen Verkehrsmengen
problemlos aufzunehmen.
Die genannte Variante einer Ringstraße wurde verkehrstechnisch
untersucht. Gegenüber dem dargestellten Stichstraßensystem lassen
sich jedoch keine Vorteile -gerade auch im Hinblick auf den genann-
ten Kreuzungsbereich- feststellen.
Um dem Ruhebedürfnis von Wohngebieten ausreichend Rechnung zu
tragen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass in unmittelbarer Nähe zu
Wohngebieten nur verträgliche Nutzungen ausgewiesen dürfen. Hier-
zu zählt auch das Mischgebiet, das neben der wohnbaulichen Nutzung
die Möglichkeit bietet Gewerbebetriebe aufzunehmen, "die das Woh-
nen nicht wesentlich stören".
Darüber hinaus wurde das Mischgebiet durch den Ausschluss von
größeren Nutzungen wie Tankstellen, Gartenbaubetrieben und Ver-
gnügungsstätten weiter eingeschränkt, um etwaige Beeinträchtigun-
gen zu vermeiden.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
12 Privat 3
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Die dargestellten Gebäudehöhen und max. Zahl an Vollgeschossen
betreffen ausschließlich den nordöstlichen Bereich des Plangebietes
und sind aus Gründen des Schallschutzes für die unmittelbar am
Sportplatz gelegene Bebauung unumgänglich.
Aufgrund von Lage und Ausprägung werden diese Gebäude jedoch
überwiegend innerhalb des Plangebietes wahrgenommen werden und
nicht von weiter außerhalb.
Die übrige Bebauung wurde dem Bestand angepasst und sieht eine
max. Höhe von 10-12 m bzw. II Vollgeschossen vor.
Da im Bereich MI 3 aus Gründen des Schallschutzes nicht zwingend
die Notwendigkeit zur Ausweisung von 3 Vollgeschossen besteht,
wird die Zahl der Vollgeschosse hier auf max. II reduziert.
Um eine den Regeln der Technik und im Sinne der jeweiligen Ge-
meinde adäquate Planung zu gewährleisten, wird zwischen der Stadt
Emmelshausen und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag und
ein Erschließungsvertrag geschlossen. Dieser regelt neben Aus-
baustandards detailliert die weiteren Verpflichtungen des Investors.
Aussagen und Meinungen zu Grundstücksgeschäften oder (früheren)
Verkaufsabläufen sind nicht abwägungsrelevant, da hier kein boden-
rechtlicher Bezug besteht.
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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"
Nr.
12 Privat 3
Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung
Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um ein
öffentliches Bauleitplanverfahren, welches gemäß den Vorgaben des
Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird. Hierbei erhalten An-
wohner und Interessierte sowie die Träger öffentlicher Belange
mehrmals Einsicht in alle relevanten Unterlagen und die Möglichkeit
Anregungen vorzubringen. Diese werden im Rahmen einer Abwä-
gung gegenübergestellt und ggfls. in der weiteren Planung berück-
sichtigt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)
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