Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland€¦ · Art. 16a GG Politische Verfolgung § 25 Abs. 1...

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Rechts- und Ordnungsamt

Ablauf des Asylverfahrens

in Deutschland

Rechts- und Ordnungsamt

Quelle: BAMF

Rechts- und Ordnungsamt

Rechts- und Ordnungsamt

Rechts- und Ordnungsamt

3-Stufiges Unterbringungssystem

Erstaufnahme

• Zuständig: RP

• Registrierung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantrag und –anhörung

• nach max. 6 Monaten Weiterleitung an Landkreis

Vorläufige

Unterbringung

• Zuständig: LRA ZAK

• Weiterleitung an Gemeinde nach Abschluss des Asylverfahrens, spätestens nach zwei Jahren

Anschluss-unterbringung

• Zuständig: Städte / Gemeinden

Rechts- und Ordnungsamt

Erstaufnahme

Registrierung/Antragstellung/Anhörung

vorläufige Unterbringung

Prüfung des Asylantrags → BAMF

Anerkennung

Niederlassungsfreiheit

(deutschlandweit)

keine Anerkennung

Anschlussunterbringung

- freiwillige Rückkehr

- Abschiebung (RP KA)

Rechts- und Ordnungsamt

Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) und

Ankunftsnachweis

Rechts- und Ordnungsamt

Erstaufnahme

Registrierung/Antragstellung/Anhörung

vorläufige Unterbringung

Prüfung des Asylantrags → BAMF

Anerkennung

Niederlassungsfreiheit

(deutschlandweit)

keine Anerkennung

Anschlussunterbringung

- freiwillige Rückkehr

- Abschiebung (RP KA)

Rechts- und Ordnungsamt

Erstaufnahme Registrierung/Antragstellung/Anhörung

Prüfung des Asylantrags (BAMF)

Anschluss-

unterbringung/

Niederlassungsfreiheit

Rückführung vorläufige

Unterbringung

Prüfung Asylantrag

(BAMF)

Anerkennung keine

Anerkennung

Hohe Bleibewahr-

scheinlichkeit

Sichere

Herkunftsländer Sonstige

Rechts- und Ordnungsamt

Antrag

Anhörung

Entscheidung BAMF

Asyl/

Flüchtling

subsidiärer

Schutz

Abschiebe-

verbot Ablehnung

Ablehnung

„offensichtlich

unbegründet“

AE 3 Jahre AE 1 Jahr

Klage

Entscheidung VG

Ablehnung und

Ausreisepflicht Stattgabe

Stark vereinfacht!

Ausreisepflicht

Rechts- und Ordnungsamt

Flüchtling Schutz-

berechtigte

Asyl-

berechtigte

Art. 16a GG Politische

Verfolgung

§ 25 Abs. 1 AufenthG

Aufenthaltserlaubnis für

3 Jahre; nach erneuter

Prüfung NE

Genfer

Konvention § 3 AsylG

Rassistisch,

religiöse, (…)

Verfolgung

§ 25 Abs. 2 Alt. 1

AufenthG Aufenthaltserlaubnis für

3 Jahre; nach erneuter

Prüfung NE

subsidiärer

Schutz § 4 AsylG

ernsthafte

Schadens-

bedrohung

§ 25 Abs. 1 Alt. 2

AufenthG Aufenthaltserlaubnis für

1 Jahr; Verlängerung

mgl.; nach 5 J. ggfs. NE

Rechts- und Ordnungsamt

Flüchtling

außerhalb seines Landes

begründete Furcht vor Verfolgung wegen

seiner Rasse, Nationalität, politische

Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer

bestimmten sozialen Gruppe

Verfolgung (egal wer)

Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch

nehmen kann oder wegen der Befürchtung

nicht in Anspruch nehmen will

Rechts- und Ordnungsamt

Asylberechtigter

Im Falle einer Rückkehr

in sein Land

einer schwerwiegenden Menschenrechts-

verletzung ausgesetzt sein wird, wegen

seiner Rasse, Nationalität, politischer

Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer

bestimmten sozialen Gruppe

Eingriff vom Staat

keine Fluchtalternative

Rechts- und Ordnungsamt

Subsidiär Schutzberechtigter

im Herkunftsland

ein ernsthafter Schaden droht

Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch

nehmen kann oder wegen der Bedrohung

nicht in Anspruch nehmen will

Rechts- und Ordnungsamt

Die Anhörung

Die Anhörung erfolgt persönlich!

Inhalt:

Lebenslauf

Lebensumstände

Reiseweg/Flucht

Verfolgungsschicksal

Gefahren bei Rückkehr ins Heimatland

Anhörung ist maßgeblich für die Entscheidung!!!

Rechts- und Ordnungsamt

Prüfung durch das BAMF

individuelle Prüfung/Einzelschicksal

„offensichtlich unbegründet“ (§ 30 AsylG)

„sicheres Herkunftsland“ (§ 29a AsylG)

Rechts- und Ordnungsamt

Offensichtlich unbegründete Asylanträge

Einreise nur aus wirtschaftlichen Gründen

widersprüchliches Vorbringen/Tatsachen

stimmen nicht

Täuschung über Identität/Verweigerung

Angaben

bereits unter anderer Personalien Antrag

gestellt

Antragstellung zur Abwendung drohender

Aufenthaltsbeendigung

Verletzung der Mitwirkungspflicht

Rechts- und Ordnungsamt

Sichere Herkunftsstaaten

Die Mitgliedsstaaten der EU, sowie

• Albanien

• Bosnien - Herzegowina

• Ghana

• Kosovo

• Mazedonien

• Montenegro

• Senegal

• Serbien

geplant: Marokko, Algerien, Tunesien

Rechts- und Ordnungsamt

• AsylbewerberInnen (Asylverfahren noch nicht abgeschlossen)

Aufenthalts-gestattung

• Asylantrag abgelehnt Duldung

• Asylberechtigte

• anerkannte Flüchtlinge

• Kontingentflüchtlinge

Aufenthalts-erlaubnis

Ersten 3 Monate

nach Einreise

Beschäftigungs

-verbot

4. – 15. Monat

Vorrang-

prüfung

Jede Art der

Beschäftigung

erlaubt

Hartz

IV

Asylb

LG

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Weitere Informationen:

www.bamf.de

Rechts- und Ordnungsamt

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