Anfertigung von Hausarbeiten

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Anfertigung von Hausarbeiten. 6. Februar 2007 Hans-Jürgen Rupp (Akad. Rat a.Z.). Einstieg. Hausarbeit zunächst lösen wie eine Klausur Auffälligkeiten im Sachverhalt (A sagt… B entgegnet…) deuten auf Problem hin Bekannte Probleme gleich vermerken Gliederung entwerfen - PowerPoint PPT Presentation

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Anfertigung von Hausarbeiten

6. Februar 2007

Hans-Jürgen Rupp (Akad. Rat a.Z.)

Akad. Rat a.Z. Hans-Jürgen Rupp 2

Einstieg

• Hausarbeit zunächst lösen wie eine Klausur– Auffälligkeiten im Sachverhalt (A sagt… B

entgegnet…) deuten auf Problem hin– Bekannte Probleme gleich vermerken

• Gliederung entwerfen• Anschließend in Lehrbüchern und Kommentaren

gezielt nach Problemen suchen• Stets überprüfen, ob das Problem auch im

Sachverhalt angelegt ist (nur relevante Probleme bearbeiten)

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Fallbearbeitung (1)

• Fallbearbeitung letztlich wie in Klausur:– Gutachtenstil einhalten!– Übersichtlich gliedern (A.I.1.a.aa.(1))– Irrelevantes weglassen– Problematisches ausführlich

• Wichtigster Unterschied: Probleme wissenschaftlich angehen, d.h. umfassend recherchieren und in Fußnoten belegen

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Fallbearbeitung (2)

• Sprachliches– Verständlich formulieren (einfache Sätze)– Auf Rechtschreibung und Grammatik achten– Korrekturlesen lassen– Keine eigenen Abkürzungen– Verweis auf h.L. ersetzt kein Argument

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Recherche allgemein

• Beginn der Recherche in aktuellem Kommentar oder Lehrbuch

• Verweisen in verwendeter Literatur nachgehen

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Recherche im Netz

• Google, Wikipedia etc. wenig hilfreich

• Hausarbeitsdatenbanken als absolute „Ausbildungskiller“

• OPAC

• Juris

• Beck online

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Problembehandlung (1)

• Wenn Problem erkannt, Meinungsstand umfassend recherchieren und darstellen (evtl. auf gängige Meinungen beschränken)

• Rechtsprechung, Lehrbücher, Kommentare und Zeitschriften heranziehen

• Genau in Fußnoten zitieren und Literatur (nicht Rechtsprechung) in Literaturverzeichnis aufnehmen

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Problembehandlung (2)

• Übliche Darstellung von Problemen:1. Erste Ansicht: (der nicht gefolgt wird)

– Darstellen der Ansicht– Argumente– Auswirkung im Fall (=Subsumtion)

2. Gegenansicht: (der gefolgt wird)– Darstellen der Ansicht– Argumente– Auswirkung im Fall (=Subsumtion)

3. Lösung: Entscheidung nur erforderlich, wenn Ansichten zu unterschiedlichen Auswirkungen im Fall kommen; dann

– Darlegen, welcher Ansicht gefolgt wird (oder eigene Ansicht) präsentieren

– Argumente– Präsentieren des Ergebnisses im Fall

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Formalia allgemein

• Eine Hausarbeit besteht aus:– Deckblatt– Literaturverzeichnis– Gliederung – Text der Hausarbeit

• Meine Hinweise beziehen sich auf das allgemein Übliche (stets konkrete Hinweise des jeweiligen Lehrstuhls beachten)

• Einzelheiten nachzulesen unter: http://www.uni-regensburg.de/arbeitsrecht/Lehre/Materialien/Formalia-Seminararbeit.pdf

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Deckblatt

• Erforderliche Angaben:– Üblicherweise oben links:

• Vor- und Zuname des Verfassers• Postanschrift• Matrikelnummer• Fachsemester

– Üblicherweise unten zentriert:• Art der Arbeit (1. Hausarbeit)• Lehrveranstaltung• Name des Professors

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Literaturverzeichnis (1)

• Führt alle (aber auch nur die) Quellen (nicht Rechtsprechung, Gesetze oder Gesetzesmaterialien) auf, die im Text zitiert wurden

• Übersichtliche Darstellung (Trennung nach Lehrbüchern, Kommentaren und Zeitschriften möglich, aber unnötig; besser alphabetisch nach Autoren)

• Grundsätzlich aktuellste Auflage zitieren• Fleißarbeit: 5 Fundstellen genügen nicht

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Literaturverzeichnis (2)

• Angaben:– Autor mit Name und Vorname

• keine Titel• Adelsprädikate werden grs. nachgestellt• Mehrere Autoren durch Schrägstrich trennen

– Titel des Aufsatzes, Lehrbuches, Kommentars (hier evtl. schon Kurztitel einführen: „zitiert als…“)

– Auflage– Erscheinungsjahr

• Auf Zitiervorschläge achten• Bearbeiter (bei Kommentaren) im Einzelnen hier

noch nicht nennen; erst in Fußnote

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Literaturverzeichnis (3)

• Beispiele:– Junker, Abbo: Grundkurs Arbeitsrecht, 5.

Aufl., München 2006 (ggf. Kurztitel)

– Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 66. Aufl., München

2007 (zitiert: Palandt/Bearbeiter)

– Schlachter, Monika: Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz,

ZESAR 2006, 391-399

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Gliederung

• Alphanumerisch gliedern (A.I.1.a.aa.(1))

• Automatische Gliederung von Word benutzen (Skript beim Infostand im Rechenzentrum)

• Beachte: Überschriften kosten viel Platz und richtiger erster Satz im Gutachtenstil ist besser als jede Überschrift

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Formatierung der Arbeit

• Hinweise des Lehrstuhls beachten

• Üblicherweise:– Times New Roman– 12 Punkt– Zeilenabstand 1,5– Korrekturrand (7 cm)

• Arbeiten Sie mit den Formatvorlagen von Word (Skript im Rechenzentrum)

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Zitierweise

• Jeder fremde Gedanke, jede fremde Ansicht und jedes fremde Argument ist zu belegen

• Wörtliche Zitate nur im Ausnahmefall, dann aber mit Anführungszeichen (sonst Plagiat)

• Ansonsten indirekte Rede

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Fußnoten (1)

• Auf der jeweiligen Seite (Word macht Zicken)• Durchgängige (automatische) Nummerierung

von Word• Fußnoten: Oberster Grundsatz wie

immer: GENAU SEIN!– Bezieht sich Fn. auf ganzen Satz, dann nach Punkt– Bezieht sich Fn. nur auf Teilsatz, dann unmittelbar

nach diesem (ggf. vor Punkt bei Satzende)– Bezieht sich Fn. nur auf ein Wort, dann direkt dort

• Für herrschende Meinung genügt nicht die Angabe nur einer Fundstelle in der Fußnote

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Fußnoten (2)

• Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt

• Verfasser klarstellen:– Kursiv oder– Müller, in:…

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Fußnoten (3)

• Rechtsprechung:– Auf Einheitlichkeit achten, d.h. soweit wie

möglich nur aus einer Quelle (BGHZ oder NJW etc.) zitieren

– Stets Anfangsseite und Fundstelle angeben (auch wenn identisch)

• Beispiele:– BGHZ 58, 133, 135 oder BGHZ 58, 133 (135).– BGH, NJW 2004, 1023, 1025.

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Fußnoten (4)

• Lehrbücher:– Langtitel, Auflage, Erscheinungsjahr etc. hier

nicht, da dafür Literaturverzeichnis

• Beispiele:– Junker, Arbeitsrecht, Rn. 725.– Faust, BGB AT, Rn. 697.

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Fußnoten (5)

• Kommentare:– Verfasser klarstellen

• Beispiele:– Palandt/Heinrichs, § 433 Rn. 12.– MüKo/Kramer, § 119 Rn. 3.– Richardi/Annuß, BetrVG, § 112 Rn. 40.

– Alternativ:• Kramer, in: MüKo, § 119 Rn. 3.• Annuß, in: Richardi, BetrVG, § 112 Rn. 40.

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Fußnoten (6)

• Aufsätze:– Stets Anfangsseite und Fundstelle angeben

(auch wenn identisch)

• Beispiele:– Rupp, Jura 2007, 124, 128.– Richardi/Annuß, NZA 1999, 953, 953 f.

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Viel Erfolg bei der

Hausarbeit!

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