View
1
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Vorwort ................................................................................................................3
Präambel – Arbeitshilfe für die Schule zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung ................................................................................ 4
Ablaufplan ........................................................................................................... 6
Flussdiagramm ................................................................................................... 8
Meldebogen an den Fachdienst Jugend ............................................................ 8
Checkliste zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in der Schule .......................................................10
Rechtliche Hintergründe bei Kindeswohlgefährdung ....................................... 12
Kontaktadressen für die Kinderschutzfachberatung, Krisentelefon ................... 14
I nhaltsverzeich nis
2
„Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“ – So heißt es in einem afrikanischen Sprichwort. Bei uns ist zwar nicht ein ganzes Dorf gefordert. Aber auch hier wirken viele Menschen bei der Erziehung zusammen: so sind Lehrkräfte in vielfältiger Hinsicht an der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beteiligt, und natürlich arbeiten die Lehrkräfte im Idealfall Hand in Hand mit Müttern und Vätern, die ihre Erziehungsaufgabe ebenfalls gleichermaßen ernsthaft wie liebevoll wahrnehmen.
Steigende Anforderungen an die Erziehungskompetenz von Eltern, soziale Schwierigkeiten, psychische Problemlagen und leider manchmal auch schlicht mangelndes Erziehungs- vermögen führen in Einzelfällen aber dazu, dass Kinder und Jugendliche nicht angemessen erzogen und versorgt werden. Dabei kann es durch die Überforderung von Eltern zur Ver- nachlässigung oder sogar zur Misshandlung von Kindern und Jugendlichen kommen. Lehr-kräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fachkräfte der schulischen Sozial-arbeit sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfahren oftmals sehr früh von Bedarfs- und Problemsituationen der Kinder und Jugendlichen.
Um diesen Familien frühzeitig Hilfe anbieten zu können und eine beginnende Krise erst gar nicht zur ausgewachsenen Krise werden zu lassen, müssen erste Signale der Überforderung von Eltern oder erste Signale der Vernachlässigung, Misshandlung oder des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden.
Eine gemeinsam gestaltete Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe dient dem Kinderschutz.
Diese von Lehrkräften und sozialen Fachkräften in der Schule sowie vom Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück in enger Abstimmung mit der niedersächsischen Landesschul-behörde erarbeitete Broschüre soll allen Menschen, die in der Schule arbeiten, als Hilfe im Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung dienen. Darüber hinaus werden Kontakt- adressen aufgeführt, die bei Bedarf beraten oder auch bei der Vermittlung spezieller Hilfs- angebote behilflich sind.
Die Qualität des Kinderschutzes im Landkreis Osnabrück wird durch diesen Baustein und einen damit verbundenen umfassenden gemeinsamen Prozess zum Wohle der Kinder und Jugendlichen Erfolg entsprechend weiterentwickelt.
Horst-Dieter HusemannRegionalabteilung Osnabrück, Landesschulbehörde Niedersachsen
Dr. Michael LübbersmannLandrat des Landkreises Osnabrück
Vorwort
3
PRÄAMBELMit dem Bundeskinderschutzgesetz, das zum 01.01.2012 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber weitere Berufsgruppen in die Aufgabe des Kinderschutzes eingebunden. Im schulischen Kontext sind dies insbesondere Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiter / Sozialpädago-gen sowie Berufspsychologinnen oder Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftli-cher Abschlussprüfung.
In verschiedensten Netzwerktreffen im Landkreis Osnabrück wurde in lebhaften Diskussionen und Fachgesprächen immer wieder deutlich, dass die vorliegenden Checklisten und Ampelbögen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nur bedingt auf den schulischen Bereich ausgerichtet sind. Auch gab es Unsicherheiten, wie der § 8a / b SGB VIII vor Ort in den Schulen umzusetzen ist. Ein konkreter Ablaufplan zum Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter /-innen fehlte.
Daraufhin bildete sich eine Arbeitsgruppe der Schulsozialarbeiter /-innen in Belm. Die teilnehmen-den Schulen sind die Grundschulen Belm, Powe und Vehrte, die Johannes-Vincke-Schule sowie die mittlerweile geschlossene Ickerbachschule, die einen Leitfaden für den Umgang mit Kindes-wohlgefährdung entwickelten. Als Grundlage diente der Leitfaden zum Kinderschutz vom Land-kreis Osnabrück.
Begrüßt und unterstützt wurde der Arbeitskreis von den Schulleitungen und Lehrkräften der jeweiligen Schulen. Darüber hinaus gab es eine enge Kooperation mit dem Fachdienst Jugend und dessen Sozialraum-Mitarbeiter/-innen, die dem Arbeitskreis beratend und unterstützend zur Seite standen.Die vorliegende Arbeitshilfe gibt Anhaltspunkte für eine Einstufung von Kindeswohlgefährdung und verdeutlicht die einzelnen Handlungsschritte im Umgang mit dem § 8a / b SGB VIII.
5
Werden bei einem Kind oder Jugendlichen im schulischen Kontext Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung deutlich, so ist zunächst zwischen der
• Klassenleitung, Schulleitung und ggf. dem / der Beratungslehrer /-in, Schulsozialarbeiter/in oder Schul- psychologen /-in das weitere Vorgehen abzustimmen.
• Insbesondere ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden können. Bleiben trotz dieser im Vorfeld stattgefundenen pädagogischen Beratung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten gravierende Problemfelder offen, so sind folgende Arbeitsschritte einzuleiten:
ARBEITSSCHRITTE:1. Die Klassenleitung füllt die Checkliste zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung aus und proto-
kolliert Auffälligkeiten des Kindes.2. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung und der Schulsozialarbeit.3. Die Beratung und die Möglichkeit der kontinuierlichen Prozessbegleitung mit einer insoweit erfahrenen
Kinderschutzfachkraft gem. § 8a/b SGB VIII (Kontaktdaten siehe S. 18). Hierbei wird mit pseudo- nymisierten Daten eingeschätzt, ob es sich um eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung handelt, und das weitere Vorgehen vereinbart. Weitere Vorgehensweisen:
NACH ERSTEINSCHÄTZUNG LIEGT EINE LATENTE BZW.DROHENDE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG VOR, DANN…
Die Beobachtungen und das Ergebnis der Fachberatung werden den Erziehungsberechtigten durch den Klassenlehrer /-in und den Schulsozialarbeiter /-in mitgeteilt. (In der Vorbereitung können ggf. zusätzlich die Beratungslehrkraft und der Schulpsychologische Dienst unterstützen)
Laufend werden weitere Falldokumentationen angefertigt (Ergänzungen / Veränderungen im Einschätzungsbogen dokumentieren).
Bestehen die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung weiterhin, nimmt die Schule tele-fonischen Kontakt zum Fachdienst Jugend / Sozialraumteam auf. Des Weiteren übermittelt sie dem Fachdienst den Meldebogen (Deckblatt) sowie ggf. weitere schriftliche Beobachtungen der Schule. Ab hier wird der Fachdienst Jugend fallführend tätig.
Die Schule informiert die Eltern bezüglich der Meldung beim Fachdienst Jugend gem. § 8a/b SGB III.
!
ABLAUFPLAN ZUR KINDESWOHLGEFaHRDUNG
..
6
NACH ERSTEINSCHÄTZUNG LIEGT EINE AKUTE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG/ EINE GEFÄHRDUNG VON LEIB UND LEBEN DES KINDES VOR (VGL. § 8A SGB VIII), DANN …
Die Schule macht eine telefonische Meldung über Kindeswohlgefährdung beim zuständigen Fachdienst Jugend / Sozialraumteam. Des Weiteren über-mittelt sie dem Fachdienst den Meldebogen (Deckblatt), die Checkliste sowie weitere schriftliche Beobachtungen der Schule. An dieser Stelle wird der Fachdienst Jugend fallführend tätig. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten, an Feiertagen sowie an den Wochenenden ist eine Meldung beim Kinder- und Jugendnotdienst notwendig.
!
Der weitere Verlauf wird durch den Fachdienst Jugend gesteuert. Der Fachdienst Jugend darf der Schule keine Einzelheiten der Hilfeplanung mitteilen. Liegt dem Fachdienst Jugend jedoch eine Schweigepflicht- entbindung vor, ist auf Nachfrage der Schule ein Informationsaustausch möglich.
Die Schulen sind bereit, wenn es das zuständige Sozialraumteam und die Eltern wünschen, an einem „Runden-Tisch-Gespräch“ teilzunehmen, in dem die vorliegenden Beobachtungen der Schule und aller weiteren am Fall beteiligten Fachkräfte beraten werden. Ein weiteres Vorgehen kann so gemeinsam einge-schätzt und besprochen werden.
Besteht akute Gefahr für Leib und Leben
Einschaltung der Polizei – Rettungsdienst – Fachdienst Jugend
7
Beo
bach
tung
des
Kin
des,
Ä
ußer
unge
n od
er A
uffä
lligk
eite
n pr
otok
ollie
ren
Aus
taus
ch
zwis
chen
Leh
rerk
räfte
n,
ggf.
wei
tere
m S
chul
pers
onal
, ko
llegi
ale
Ber
atun
g
Verd
acht
K
inde
swoh
lgef
ährd
ung
Verd
acht
K
inde
swoh
lgef
ährd
ung
Bei
offe
nsic
htlic
her
Gef
ahr f
ür L
eib
und
Lebe
n di
rekt
er K
onta
kt z
ur P
oliz
ei,
Ret
tung
sdie
nst u
nd
Fach
dien
st J
ugen
d.
Ans
chlie
ßend
ano
nym
isie
rte
Fallb
erat
ung
mit
Fach
bera
tung
nac
h §
8a / b
(Kin
ders
chut
z §
8b S
GB
VIII
) (A
nspr
echp
artn
er s
iehe
S. 1
8)
Anh
alts
punk
te fü
r ein
e G
efäh
rdun
g lie
gen
vor.
Kla
ssen
leitu
ng k
onfro
ntie
rt E
ltern
vor
sich
tig
mit
Beo
bach
tung
en u
nd w
eist
auf
H
ilfea
ngeb
ote
hin
(ggf
. Hin
zuzi
ehun
g w
eite
rer F
achk
räfte
, sie
he A
blau
fpla
n)
Aus
taus
ch
mit
Sch
ulso
zial
arbe
it
Sch
ule
Fach
dien
st J
ugen
d
ZUSAM
MENAR
BEIT
VON S
CHULE
UND J
UGENDHIL
FE B
EI
DEM
VER
DAC
HT A
UF K
INDESW
OHLG
EFaHR
DUNG
..
Die
Anh
alts
punk
te w
erde
n al
s ge
wic
htig
ein
gesc
hätz
t. E
ine
unm
ittel
bare
(aku
te)
Kin
desw
ohlg
efäh
rdun
g lie
gt v
or.
Es
best
eht G
efah
r für
Lei
b un
d Le
ben
Verd
acht
K
inde
swoh
lgef
ährd
ung
Kla
ssen
leitu
ng k
onfro
ntie
rt E
ltern
vor
sich
tig
mit
Beo
bach
tung
en u
nd w
eist
auf
H
ilfea
ngeb
ote
hin
(ggf
. Hin
zuzi
ehun
g w
eite
rer F
achk
räfte
, sie
he A
blau
fpla
n)
Auf
fälli
gkei
ten
beim
Kin
d än
dern
sic
h ni
cht.
Übe
rprü
fung
, ob
Hilf
e an
geno
mm
en w
urde
. In
form
atio
n an
Sch
ulle
itung
, Hau
sbes
uch
durc
h K
lass
enle
itung
, Fac
hkrä
fte d
er
Schu
lsoz
iala
rbei
t. Zi
ele
form
ulie
ren
und
Ze
itpla
n fe
stle
gen,
Erg
ebni
sse
und
einz
elne
H
andl
ungs
schr
itte
prot
okol
liere
n.
(s. C
heck
liste
)
Kon
takt
aufn
ahm
e Fa
chdi
enst
Jug
end,
ev
tl. T
ages
dien
st/
Kris
ente
lefo
n
Fallb
erat
ung
mit
Elte
rn, L
ehrk
räfte
n,
Fach
kräf
ten
der S
chul
sozi
alar
beit,
Sch
ulps
ycho
loge
/-in
, Fac
hdie
nst J
ugen
d
Sof
ern
eine
Sch
wei
gepfl
icht
entb
indu
ng
vorli
egt,
ggf.
Rüc
kmel
dung
des
Fac
hdie
nste
s Ju
gend
an
Sch
ule
Ggf
. wei
tere
ano
nym
isie
rte F
allb
erat
ung,
K
inde
rsch
utz
§ 8b
SG
B V
III(A
nspr
echp
artn
er s
iehe
S. 1
8)
Abs
chät
zung
des
Gef
ährd
ungs
risik
os
durc
h de
n Fa
chdi
enst
Jug
end,
K
onta
ktau
fnah
me
mit
den
Elte
rn/H
ausb
esuc
h
Ein
leitu
ng v
on
notw
endi
gen
Juge
ndhi
lfe-
maß
nahm
en
Ein
leitu
ng v
on
Juge
ndhi
lfem
aß-
nahm
en n
ur m
it Zu
stim
mun
g de
r E
ltern
Kei
ne
Kin
desw
ohlg
efäh
rdun
g
Mitt
eilu
ng
Die
Anh
alts
punk
te w
erde
n al
s ge
wic
htig
ein
gesc
hätz
t. E
ine
unm
ittel
bare
(aku
te)
Kin
desw
ohlg
efäh
rdun
g lie
gt v
or.
Es
best
eht G
efah
r für
Lei
b un
d Le
ben
Mitt
eilu
ng
Der / die Schüler /-in ist auffällig oft krank
Der / die Schüler /-in wirkt unterernährt
Der / die Schüler /-in wirkt übergewichtig
Chronische Erkrankung, Behinderung
Der / die Schüler /-in nässt/kotet ein
Es liegt mangelnde Körperhygiene vor
Der / die Schüler /-in hat blaue Flecken, Narben, Verletzungen, Verbrennungen etc.
Die Kleidung ist nicht witterungsentsprechend
Die Kleidung ist stark verschmutzt und/oder kaputt
Verzögerung der sprachlichen Entwicklung (ärztl./psychologische/therapeutische Abklärung?)
Verzögerung der geistigen Entwicklung (ärztliche / psychologische / therapeutische Abklärung?)
Die Zähne sind in einem schlechten Zustand
CHECKLISTE ZUR EINSCHaTZUNG DER KINDESWOHLGEFaHRDUNG IN DER SCHULE
Kinder haben Rechte! Die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse trägt elementar zu ihrer Entwick-lung bei. Werden Grundbedürfnisse dauerhaft nicht erfüllt, weist dies auf einen erhöhten Hand-lungsbedarf hin. Wahrnehmungen zu Risiken und Ressourcen sind wichtige Grundlagen für die Entscheidung, inwieweit eine Gefährdung vorliegt oder nicht.
Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über relevante Bereiche, die in Zusammen-hang mit Kindeswohlgefährdung stehen können, und soll helfen, sich im konkreten Einzelfall mit diesen auseinanderzusetzen und die eigene Wahrnehmung zu schärfen.
Körperliche Erscheinungtrifft
häufig zu
trifft zu
trifft nicht zu
weiß ich
nicht
....
10
Der / die Schüler /-in wirkt traurig, depressiv
Der / die Schüler /-in wirkt auffallend ruhig, teilnahmslos
Der / die Schüler /-in wirkt emotionslos
Der / die Schüler /-in zeigt ein unruhiges und ungesteuertes Verhalten
Der / die Schüler /-in zeigt aggressives Verhalten
Der / die Schüler /-in hat eine mangelnde Frustrationstoleranz
Der / die Schüler /-in zeigt selbstverletzende Tendenzen
Es liegt ein unsicheres / wechselndes Beziehungsverhalten vor (Nähe-Distanz-Problematik)
Der / die Schüler /-in ist sexuell übergriffig
Der / die Schüler /-in zeigt ein mangelndes Selbstwertgefühl
Missbrauch von Alkohol oder Drogen
Der / die Schüler /-in zeigt delinquentes Verhalten (Begehung von Straftaten)
Bei dem / der Schüler /-in liegt eine psychische Erkrankung vor
Es besteht ein auffälliger Medienkonsum
Hinweis auf Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppen
Psychische Erscheinungtrifft
häufig zu
trifft zu
trifft nicht zu
weiß ich
nicht
11
Desolate Wohnsituation (Vermüllung, unzureichende Wohnfläche)
Der / die Schüler /-in lebt in ungünstigen materiellen, wirtschaftlichen Verhältnissen
Keine Heizmöglichkeit vorhanden
Der / die Schüler /-in verfügt über keinen eigenen Schlafplatz
Der / die Schüler /-in verfügt über keine altersgerechten Spiele, Bücher etc.
Der / die Schüler /-in kommt unpünktlich zur Schule
Der / die Schüler /-in hat viele entschuldigte Fehlzeiten
Der / die Schüler /-in hat viele unentschuldigte Fehlzeiten
Der / die Schüler /-in schläft im Unterricht ein
Der / die Schüler /-in zeigt Konzentrationsschwächen
Die Materialien sind unvollständig
Hausaufgaben des / der Schülers /-in fehlen/ sind unvollständig
Der / die Schüler /-in bringt keine Verpflegung für den Schulalltag mit
Integrationsprobleme im Klassenverband
Der / die Schüler /-in vermeidet einzelne schulische Situationen (z. B. Sport, bestimmte Tage)
Es gibt auffällige Schwankungen im Lernverhalten
Die Eltern verweigern die schulischen Förderung/ Zusammenarbeit
Schulische Situationtrifft
häufig zu
trifft zu
trifft nicht zu
weiß ich
nicht
Wohnverhältnissetrifft
häufig zu
trifft zu
trifft nicht zu
weiß ich
nicht
12
Der / die Schüler /-in erlebt keine Grenzen und Rituale in der Erziehung
Das Kind erlebt ablehnendes Verhalten durch die Eltern/ kein wertschätzendes Verhalten dem Kind gegenüber
Die Eltern zeigen ein „übermäßig strenges“ Erziehungsverhalten
Die Eltern erziehen mit Mitteln der Gewalt, Angst undUnterdrückung (schlagen, einsperren, schreien etc.)
Auffälliges Nähe-Distanz-Verhalten der Eltern gegenüber dem / der Schüler /-in (Wechselbad zwischen Zuneigung und Abstoßung)
Die Eltern zeigen / äußern hohe Überforderungssymptome (Trennung, Tod etc.)
Der / die Schüler /-in hat wechselnde (Bezugs-) Personen im Haushalt
Häufig wechselnde Betreuungspersonen
Der / die Schüler /-in hat keine feste Tagestruktur bzw. Strukturlosigkeit der Bezugsperson
Der / die Schüler /-in wird nachmittags / abends oft sich selbst überlassen (ohne erwachsene Bezugsperson)
Eigene Gewalterfahrung der Eltern/eines Elternteils
Gewalt zwischen den Bezugspersonen(körperlich, seelisch, verbal) – bitte unterstreichen
Es ist eine psychische Erkrankung / Suchtproblematik in der Familie bekannt
Isolation des / der Schülers /-in (fehlender Kontakt zu Gleichaltrigen)
Es findet ein unangemessener / jugendgefährdender Umgang mit Medien statt
Die Eltern verweigern ärztliche Behandlung des / der Schülers /in
Familiäre Situation(bitte nur ausfüllen, wenn die entsprechenden Informationen tatsächlich bekannt sind)
trifft zu
trifft nicht zu
weiß ich
nicht
trifft häufig
zu
13
Landkreis Osnabrück– Fachdienst Jugend –
Mitteilung über eine
Mitteilende Schule
Schüler /-in
Mutter
Vater
Eltern Eltern verheiratet
Sorgerechtsinhaber /-in Das Kind wohnt bei Familienstand
latente bzw. drohende Kindeswohlgefährdung
akute Kindeswohlgefährdung
, den
Name der Schule
Anschrift, Telefon
Ansprechpartner /-in
Name
Straße, Haus-Nr.
Name
Straße, Haus-Nr.
Name
Straße, Haus-Nr.
Vorname
PLZ, Ort
Vorname
PLZ, Ort
Vorname
PLZ, Ort
Geburtsdatum
Telefon
Geburtsdatum
Telefon
Geburtsdatum
Telefon
Vater Vater
Mutter Mutter in Trennung lebend
Großeltern
verwitwet
anderes
Pfleger / Vormund Pflegeeltern
geschieden
andere, und zwar:
15
Pfleger / Vormund / Sonstiges
Geschwisterkinder
Gibt es eine direkte Äußerung des Kindes zur Gefährdung?
Gibt es eine direkte Äußerung des Kindes zur Gefährdung?
Name
Straße, Haus-Nr.
Name
Name
Name
Vorname
PLZ, Ort
Geb.
Geb.
Geb.
Geburtsdatum
Telefon
Sonstiges (z. B. Aufenthalt etc.)
Sonstiges (z. B. Aufenthalt etc.)
Sonstiges z. B. Aufenthalt etc.)
nein
ja
ja
wenn ja, welche:
Name, Anschrift
Wurde eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ entsprechend § 8a/b SGB VIII hinzugezogen?
Datum (Protokoll der Fachberatung anfügen)
Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?
Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?
Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?
Hausbesuche?
Beobachtungen / Anmerkungen
nein
nein
ja
ja
Datum
Datum
16
Wurden den Eltern / Erziehungsberechtigten bereits Unterstützungen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung angeboten?
Wurde Kontakt zu weiteren Fachdiensten / Ärzten aufgenommen?
Wenn ja, zu wem?
neinja
nein
ja
Anmerkungen
(wann, Art, Ergebnis etc.)
1.
2.
3.
Wurde der / die Sorgeberechtigte /-n über die Meldung an den Fachdienst Jugend informiert?
nein / Begründung
ja
Wurde das betroffene Kind / der Jugendliche über die Meldung an den Fachdienst Jugend informiert?
nein
ja
Anmerkung
Wurde mit dem / den Sorgeberechtigten über die Beobachtungen gesprochen?Welche Reaktion zeigten die Sorgeberechtigten?
Schule
17
BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG FINDEN SIE HIER:
Deutscher Kinderschutzbund / KinderschutzzentrumFamilienhebammen und Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Goethering 5, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 33 03 60
Psychologisches BeratungszentrumGeorgsmarienhütte Ehe-, Paar-, Lebens- undErziehungsberatung Glückaufstraße 2, 49124 Georgsmarienhütte, Tel. 05401 50 21
Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Osnabrück Johannisstraße 37, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 181 807 0
Psychologische Beratungsstelle Osnabrück Erziehungs- und FamilienberatungStraßburger Platz 7, 49076 Osnabrück,Tel. 0541 420 61
Psychologische Beratungsstelle Bersenbrück für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung, Hasestraße 5, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439 13 90
Diakonisches Werk Integratives Beratungszentrum Melle, Riemsloher Straße 5, 49324 Melle, Tel. 05422 940 080
Diakonisches Werk Psychologische BeratungsstelleOsnabrückfür Familien- und Erziehungsberatung, Lohstraße 11, 49074 Osnabrück,Tel. 0541 76 01 89 00
Kinderhaus Wittlager Land gGmbH Ambulante Hilfen,Gartenstraße 1, 49163 Bohmte, Tel. 05471 973 09 80
A nlaufstelle n im La ndkreis Os nabruck
..
Bei folgenden Einrichtungen können im Landkreis Osnabrück die sog. Geheimnisträger gem. § 4 KKG (Ärzte, Lehrkräfte etc.) eine Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung abrufen und damit ihrer rechtli-chen Verpflichtung nach dem Bundeskinderschutzgesetz (in Kraft getreten am 01.01.2012) nachkommen:
Die Kosten für die Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft werden auf der Grundlage des § 8b Abs. 1 SGB VIII i.V.m. § 4 Abs. 2 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) vom Fachdienst Jugend des Landkreises Osnabrück übernommen.
18
ISozialraum ➀Lange Straße 5949610 QuakenbrückTel. 0541 501-941-0Fax 0541 501-6-941-0Herr Hagemann
ISozialraum ②Markt 749593 BersenbrückTel. 0541 501-942-0Fax 0541 501-6-942-0Herr Torliene
ISozialraum ➂Maschstraße 8a49565 BramscheTel. 0541 501-943-0Fax 0541 501-6-943-0Herr Röls
ISozialraum ➃Marktring 1549191 BelmTel. 0541 501-944-0Fax 0541 501-6-944-0Frau Dieckmann
ISozialraum ➄Gartenstraße 149163 BohmteTel. 0541 501-945-0Fax 0541 501-6-945-0Herr Meyerdrees
ISozialraum ➅Oeseder Straße 7749124 GeorgsmarienhütteTel. 0541 501-946-0Fax 0541 501-6-946-0Herr Voigtmann
ISozialraum ➆Wallgarten 149324 MelleTel. 0541 501-947-0Fax 0541 501-6-9470Frau Maier
ISozialraum ➇Große Straße 149186 Bad IburgTel. 0541 501-948-0Fax 0541 501-6-948-0Frau Plaßmeyer
Fürstenau
Bramsche
Osnabrück
Melle
Georgsmarien-hütte
Bad Laer
Ostercappeln
Quakenbrück
Bersen-brück
Badbergen
Gehrde
Nortrup
Ankum
Merzen
Voltlage
Neuen-kirchen
Alfhausen
Ketten-kamp
Bippen Egger-mühlen
Menslage
Berge
Rieste
Wallen-horst
Bohmte
Belm Bad Essen
Bissendorf
Dissen a.T.W.
Hilter a.T.W.
Hagen a.T.W.
Hasbergen
Bad Iburg
Glandorf
Bad Rothen-
felde
➀
➁
➂
➄
➆➅
➇
➃
WEITERE ANLAUFSTELLEN
Kinderhospital Osnabrück Iburger Straße 187, 49082 Osnabrück,Tel. 0541 560 20
Niedergelassene Kinderärzte
Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
Polizeiinspektion Osnabrück Kollegienwall 6-8, 49074 Osnabrück,Notruf 110, 0541 327-21 15
Landkreis Osnabrück, Fachdienst Jugend Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Tel. 0541 501-31 94Ihr Sozialraumteam des Fachdienstes Jugend finden Sie hier
19
Landkreis Osnabrück | Der Landrat | Fachdienst JugendAm Schölerberg 1 | 49082 Osnabrückinfo@lkos.de | www.landkreis-osnabrueck.de
Broschüren und Faltblätter zu verschiedenen Themen der Präventionwww.polizei-beratung.de
Weißer Ring e.V.Tel. 06131-8 30 30info@weisser-ring.dewww.weisser-ring.de
Landeskriminalamt Niedersachsen Polizeiliche Kriminalprävention/ JugendsachenTel. 0511-26 26 20 praevention@lka.polizei.niedersachsen.dewww.polizei.niedersachsen.de
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und GesundheitLeitfaden für Früherkennung, Handlungsmög-lichkeiten und Kooperation in Niedersachsen, Grundlagen für das Fallmanagement in der Arztpraxiswww.aekn.de/web_gekn/home.usf/ kontextview/gegen_kinder
Berliner Interventionszentrale bei häuslicher GewaltWegweiser für Erzieher /-innen, Lehrer /-innenwww.big-interventionszentrale.de/ veroeffentlichungen/broschueren/pdfs/ vwegweisererzieherinnen.pdf
Institut für Soziale Arbeit e.V.Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schulewww.nrw.ganztaegig-lernen.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendwww.bmfsfj.de
Informationszentrum Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung (IZKK)www.dji.de/izkk
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärungwww.kindergesundheit-info.de
Deutscher Kinderschutzbundwww.dksb.de
WEITERE INFORMATIONEN IM INTERNET
Auf
lage
2 |
Sta
nd 9
/ 201
8 |
© w
ww
.kla
rtext
-gra
fik.d
eFo
tos
foto
lia.d
e
Recommended