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Arbeitsrecht – BAGS KV
Mag. Susanne Anderwald
Stufenbau der Rechtsordnung
(Bundes-)Gesetz
Kollektivvertrag/Verordnung
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Kollektivvertrag
Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung
gilt unmittelbar für AG und AN
einseitig zwingend: nur günstigere Regelung erlaubt
BetriebsvereinbarungAbgeschlossen zwischen BetriebsinhaberIn und
Betriebsrat Schriftliche Vereinbarung Kundmachung Gilt unmittelbar und einseitig zwingend Unterscheidung echte und freie
BetriebsvereinbarungEchte Betriebsvereinbarung Regelungsbereiche durch KV oder Gesetz
vorgegebenFreie Betriebsvereinbarung Werden durch regelmäßige Anwendung Teil des
Dienstvertrages Änderungsvorbehalt empfehlenswert
DienstvertragAbschluss: Arbeitsvertrag = Konsensualvertrag – kommt
bereits mit Willensübereinkunft zustande
Formfreiheit: Schriftlichkeit nicht erforderlich (aber ratsam!)
Dienstzettel = einseitig vom AG formulierteWissenserklärung (Beweisurkunde) über eine bereits getroffene Vereinbarung
Dienstvertrag = Willensübereinkunft von AG u AN
Dienstvertrag - InhalteGesetzlich vorgeschriebene Inhalte –
Empfehlenswerte Inhalte
Probezeit: max. 1 Monat nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses zulässig Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen
Befristung: grds. zeitlich unbegrenzt möglich (Vorsicht bei mehrmaliger Befristung – Kettenarbeitsverträge!)
Ende der Befristung objektiv bestimmbar
Arbeitszeit: Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit
Arten von Arbeitsverhältnissen
Angestellte
Lehrlinge
Freie Dienstnehmer
Werkverträge
Praktikanten
BAGS-KV
Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP
Geltungsbereich
Satzungserklärung
Begriffsbestimmungen
BAGS-KV
Arbeitszeit
38 Stunden pro Woche
7-Tage-Woche
2 Wochenenden pro Monat frei
Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf maximal 10
Stunden pro Tag bei Gleitzeit/4-Tage-Woche
24.12. und 31.12.
BAGS-KV
Teilzeitbeschäftigte
Mehrstunden und Zuschläge
Mögliche Durchrechnungszeiträume
2 Monate bzw. 8 Wochen: 16 Stunden ohne
Zuschlag
Mit Betriebsvereinbarung:
3 Monate bzw. 13 Wochen: 26 Stunden o
4 Monate bzw. 17 Wochen: 34 Stunden ohne
Zuschlag
BAGS-KV
Vollzeitbeschäftigte
Mögliche Durchrechnungszeiträume
2 Monate bzw. 8 Wochen: max. 50 Wochenstunden,
max. 10 Stunden/Tag
Mit Betriebsvereinbarung:
3 Monate bzw. 13 Wochen: max. 48 Wochenstunden
4 Monate bzw. 17 Wochen: max. 45 Wochenstunden
6 Monate bzw. 26 Wochen: max. 45
Wochenstunden
Mitnahme von Zeitguthaben möglich
BAGS-KV
Arbeitsbereitschaft
Definition
Mit BV Möglichkeit der Ausdehnung der Arbeitszeit
12 Stunden/Tag
bis zu 24 Stunden/Tag möglich
in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden möglich
BAGS-KV
Nachtbereitschaft
zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
50% des Grundstundenlohnes
Nachtarbeit
zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
Pro Stunde 5,77 €
Nachtdienstpauschale 33,04 €
BAGS-KV
Zulagen Sonn- und Feiertage
3,80 € pro Stunde
Bei Außendiensteinsätzen in den mobilen Diensten:
50 % Sonntagszuschlag
60 % Feiertagszuschlag
BAGS-KV
Überstunden
Zulässigkeit
Zuschläge:
50 % Zuschlag
100 % Zuschlag
BAGS-KV
Ruhezeiten, Wochenendruhe
tägliche Ruhezeit 11 Stunden (9 Stunden mit BV
möglich)
wöchentliche Ruhezeit 2 Kalendertage
wöchentliche Ruhezeiten zu 50 % an Wochenenden
Ausnahmen
BAGS-KV
Rufbereitschaft
Unterscheidung Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft
2,55 € pro Stunde
max. an 30 Tagen pro Monat
Dienstplan
1 Monat vorher erstellen
BAGS-KV
Urlaub
Ausmaß nach Betriebszugehörigkeit
Karenz
Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes
Sonderbestimmung im BAGS-KV
BAGS-KV
Dienstverhinderungen
bei besonderen Verhinderungsgründen
Entgeltfortzahlung
Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration
begründet im KV und nicht durch Gesetz
BAGS-KV
Verwendungsgruppen
Einstufung nach Tätigkeit
Widerspruch - Aufzählung von Qualifikationen
Hinweise für Einstufung
Vergleichbare Tätigkeit
Vergleichbare Ausbildung
BAGS-KV
Anrechnung Vordienstzeiten
facheinschlägige Vordienstzeiten: tätigkeitsbezogen
nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten: maximal 4
Jahre und davon 50 %
insgesamt nicht mehr als 10 Jahre
BAGS-KV
Zulagen und Zuschläge
SEG Zulage
Leitungszulage
Fortbildung
Verbesserung oder Vertiefung der Qualifikation
verpflichtende Fortbildung
freiwillige Fortbildung
BAGS-KV
Supervision
Sabbatical
Dienstreise
Altersteilzeit
BAGS-KV
Auflösung des Dienstverhältnisses
einvernehmliche Auflösung
AN/AG Kündigung: Fristen
Austritt/Entlassung
Verfall von Ansprüchen
binnen 6 Monaten
Danke fürs Hinhören, Mitdenken und Fragen!
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