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Auf dem Weg zur Sekundarschule
in NRW
SPD-Landtagsfraktion NRWStand: 16.09.2011
Grundlagen:
1. Schulkonsens in NRW vom19. Juli 2011
2. Verfassungsänderung3. Schulrechtsänderung
1.
• Ziel der Schulpolitik ist es, vor Ort ein vielfältiges Angebot an Bildungsgängen zu ermöglichen, umfassend und regional ausgewogen, und den Kommunen Gestaltungsfreiheit zu geben.
• Im Vordergrund steht für uns, dass längeres gemeinsames Lernen in allen Kommunen verwirklicht werden kann.
2.
• Kinder, nicht Strukturen stehen im Mittelpunkt• Soziale Herkunft darf keine Rolle spielen• Individuelle Förderung– kein Kind unterfordern– kein Kind überfordern
• Gymnasiale Standards an allen Sekundarschulen gewährleisten
3.
• Schülerrückgang (15 Prozent landesweit) und verändertes Elternwahlverhalten zwingen zu organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen vor Ort
• Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen und entfällt als Pflichtschule
4.
Notwendig:
- Änderung der Verfassung- Änderung des Schulgesetzes
_______Die beiden entsprechenden Anträge wurden Anfang September 2011 in den Landtag eingebracht
Eckpunkte der Verfassungsänderung
• Die institutionelle Garantie der Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen
• Der Begriff der Volksschule wird aus der Verfassung entfernt
Eckpunkte der Verfassungsänderung
Artikel 10 neu:
„Das Schulwesen des Landes baut sich auf einer für alle Kinder verbindlichen Grundschule auf.
Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt.
Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“
Eckpunkte der Schulrechtsänderung
Sekundarschule:• Alle Abschlüsse der Sek. I können erreicht
werden• Gewährleistet gymnasiale Standards• Erwerb der Hochschulreife wird über eine
verbindliche Kooperation sichergestellt
Sekundarschule
• Im Jahrgang 5 und 6 wird integriert und binnendifferenzierend im Klassenverband unterrichtet
• Ab 7. Jahrgang integriert, teilintegriert oder kooperativ (mind. 2 Bildungsgänge)
• Es werden im kooperativen Modell zwei Anforderungsebene gebildet:Grund- und Erweiterungsebene
Sekundarschule
• Klasse 5-6 integrativ • Ab Klasse 7 integrativ, teilintegrativ oder
kooperativ • Grundebene orientiert sich an der Haupt- und
Realschule• Erweiterungsebene orientiert sich an der
Realschule und Gymnasium
Sekundarschule
• Vorbereitung auf berufliche Ausbildung und gymnasiale Standards
• Einrichtungsgröße wird für Sekundar- und Gesamtschulen auf 25 gesenkt
Sekundarschule
• Eine Sekundarschule ist mind. dreizügig, zweizügige Teilstandorte sind möglich
• Eine Sekundarschule, die eine eigene Oberstufe wünscht, wird als Gesamtschule gegründet
• Ein Schulversuch für den gemeinsamen Unterricht von 1 bis 10 ist vereinbart
Entstehung
• Zusammenführung verschiedener Schulformen, auch benachbarter Schulträger
• Einbindung der Schulkonferenzen sowie betroffener benachbarter Kommunen (Findung eines Konsenses im Moderationsverfahren)
• Kommunale und private Schulträger informieren sich gegenseitig über ihre Planungen
• Die 12 Gemeinschaftsschulen im Modellversuch sind für den Zeitraum des Versuchs abgesichert und können auf Wunsch Sekundarschule werden
• Verbundschulen werden bis 2017 zu Sekundarschulen umgewandelt
Sonderfälle
Grundschulen
• Sicherung von Grundschulstandorten zur Erhaltung kleiner wohnortnaher Einrichtungen
• Intensivierung von Teilstandorten• Jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen
• Stufenweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes:
- für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule von 28 auf 26,
- für Grundschulen auf 22,5
Klassengrößen
Weitere Konsequenzen aus dem Konsens
Ungleiches ungleich behandeln
• Neben der Grundstellenzuweisung zusätzlich- Sozialindex- Integrationsstellen- Zukünftig Inklusionsindex
• Inklusion mit bedenken und zu einem späteren Zeitpunkt einbinden
• Klassengrößen der weiteren Schulen wird in einem Stufenplan gesenkt
Außerdem …
Gültigkeit
Bestand des Schulkonsens:
bis 2023
Ansprechpartner der Fraktion:
• die stellv. FraktionsvorsitzendeRenate Hendricks, Telefon: 0211-884-2158
• der schulpolitische SprecherSören Link, Telefon: 0211-884-2661
• die stellv. Schulpolitische SprecherinMarlies Stotz, Telefon: 0211-884-2689
• und die Fraktion: 0211-884-2639
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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