Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013

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Richard-Wagner-Straße. Ausbau „Der Schöne Weg“ Bauabschnitt Teilabschnitte 2 bis 4 Baubeschluss GR 28.11.2013. Sommerhaldestraße. Burgstraße. Übersichtslageplan. Richard Wagner Straße. 1. Abschnitt. Burgstraße. Ritterweg. Ludwig-Finckh-Straße. geplanter Scheibengipfeltunnel. - PowerPoint PPT Presentation

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Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Ausbau

„Der Schöne Weg“

1.Bauabschnitt

Teilabschnitte 2 bis 4

Baubeschluss

GR 28.11.2013

Burgstraße

Richard-Wagner-Straße

Sommerhaldestraße

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Übersichtslageplan

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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1. Bauabschnitt Länge ca. 750 m Richard- Wagner-Straße bis „Der Schöne Weg 52“

1. Abschnitt

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geplanter Scheibengipfeltunnel

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Maßnahmen der Stadt und der Stadtentwässerung

Technische Erfordernisse

- Dauerhafte Gewährleistung der Funktion durch Herstellung eines tragfähigen Straßenoberbaus

- Regelung der Oberflächenwasserableitung durch Herstellung eines einheitlichen Weg-Quergefälles und die Anlage von Straßengräben

- Erneuerung der unzureichenden Beleuchtungseinrichtungen

- Gemeinsame Herstellung aller Erschließungsanlagen in einem Zug• Koordination aller Gewerke• Wirtschaftlichkeit• Beeinträchtigung der Anlieger durch Baumaßnahmen nur ein Mal• Kostenteilung Stadt/Eigentümer, SER, FairEnergie

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“

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Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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RQ-Planung optimiert

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Lageplan Entwässerung/Kanalisation

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

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Lageplan Straßenausbau

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Planung1. Bauabschnitt, Länge ca. 750 m Optimierte Fahrbahnbreiten 4,0 bis 5,0 m unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ohne Gehweg

Optimierte Planung nach der Infoveranstaltung am 25.04.2012

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Gestaltung der hangseitigen Böschungssicherungen

Grundsätzlich steht eine Mehrzahl von Ausführungsarten zur Verfügung.

Die Festlegung der Ausführungsart erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung folgender Kriterien:

- Geologische Verhältnisse

- Ökologie

- Wirtschaftlichkeit

- Gestalterische / Optische Gesichtspunkte

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Böschungssicherung - Ausführungsarten

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Geplante Böschungssicherung - Gabionen

Ausbau „Schöner Weg“ undAusbau Sommerhaldestraße Stadt

Reutlingen

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Geplante Böschungssicherung - Trockenmauer

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Ausbau

Sommerhaldestraße

Grundsatz- und Baubeschluss

GR 28.11.2013D

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Richard-Wagner-Straße

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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Veranlassung

Neuordnung der Ableitung des Regenwassers

von Außengebieten und der Oberflächenentwässerung

im Einzugsgebiet des „Schönen Wegs“ und der

„Sommerhaldestraße“

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Regenwassereinzugsgebiet „Der Schöne Weg“

Der Schöne Weg

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Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Lageplan „Der Schöne Weg“ und Sommerhaldestraße

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Regelquerschnitt - Bestand

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Regelquerschnitt - Planung

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Lageplan Sommerhaldestraße

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Sommerhaldestraße

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Weiterführung in das bestehende Entwässerungssystem

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Bauzeitenplan

Schöner WegErster Teilabschnitt

26.08.2013 – 13.12.2013

Schöner WegZweiter Teilabschnitt

30.03.2015 – 12.06.2015Schöner Weg

Dritter Teilabschnitt08.06.2015 – 14.08.2015

Schöner WegVierter Teilabschnitt

10.08.2015 – 16.10.2015

Sommerhaldestraße07.04.2014 – 19.12.2014

Ausbau Sommerhaldestraße in Verbindungmit dem Ausbau vom „Schönen Weg“

S TA D TEN T W ÄS SE RU N G R EU TLIN G EN

Stadtentwässerung Reutlingen

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Systemskizzeder

Entwässerung

Ausbauprogramm zur Entwässerung Ausbauprogramm zur Entwässerung und zu der Herstellung der und zu der Herstellung der

SommerhaldestraßeSommerhaldestraße

Gemeinderat 28.11.2013Gemeinderat 28.11.2013

Grundsatz- und BaubeschlussGrundsatz- und Baubeschluss

1. Kostentragung

Grundsatz:

1.1 Kostenermittlung

• Der Eigentümer eines von der Straßeerschlossenen Grundstücks bezahlt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage und damit für die rechtliche Voraus-setzung der Bebaubarkeit seines Grundstücks einmaligeinmalig einen Erschließungsbeitrag.(Vorteilsgedanke!)

• Die Stadt Reutlingen erhebt Erschließungs-beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen)

- § 1 Ziffer 1 Erschließungsbeitragssatzung -

Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungs-kosten:

• Die Kostenermittlung erfolgt nach den tatsächlich entstandenen Kosten.

• Die Stadt übernimmt einen Anteil von 5 % der beitragsfähigen Erschließungskosten.

1.1 Kostenermittlung

Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümer bezahlen?

• Kosten für die Herstellung der Straße

• Kosten der Straßenoberflächen-entwässerung

• Planungskosten des Ingenieurbüros

1.1 Kostenermittlung

Welche Kosten müssen die Grund-stückseigentümer nicht bezahlen?

• Kosten für die Maßnahmen der FairEnergie

• Kostenanteil, der für die Ableitung des Außengebietswassers (Hangwasser) anfällt

• Kosten für die Wiederherstellung der Stichstraße (Privatstraße)

1.1 Kostenermittlung

1.1 Kostenermittlung

Aufteilung auf vier Kostenträger

Bruttogesamtkosten(Tatsächliche Kosten )

Stadt-entwässerung

ReutlingenSER

FairEnergie GmbH

Stadt Reutlingen

5 % Eigenanteil der Stadt

95 % Anteil Grundstücks- eigentümer

Beitragsfähige Herstellungskosten

1.1 Kostenermittlung

Bruttogesamtkosten 1.500.000 € *

Kostenanteil Kanalisation 914.386 €

Kostenanteil Versorgung

57.477 €

Kostenanteil Straßenbau, Straßenoberflächen-

entwässerung528.697 €

Eigenanteil26.435 €

Eigentümer 502.262 €

Beitragsfähige Herstellungskosten

* Kosten sind gerundet.

Aufteilung auf vier Kostenträger

Von der Sommerhaldestraße erschlossene Grundstücke

1.2 Kostenverteilung

• 18 Grundstücke sind erschlossen.

• Beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossfläche beläuft sich insgesamt auf 34.439 m².

Mehrfach erschlossene Grundstücke

• Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke mit nur der Hälfte der Grundstücks- und Geschossfläche

• Betrifft zum Beispiel die Grundstücke an der Ecke „Der Schöne Weg“ und Panoramastraße

1.2 Kostenverteilung

2. Maßgebliches Kriteriumfür die Beitragspflicht

BeitragspflichtBeitragspflichtGrundsatz:Grundsatz:

Die erstmaligeerstmalige Herstellung einer zum Anbau bestimmten Straße ist beitragspflichtig (§ 20 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, § 1 Erschließungsbeitragssatzung)

Aus dem Grundsatz, dass Anliegerfür die erstmalige HerstellungBeitrag zu leisten haben stellt sichgenerell die Frage:

Wird die Straße mit der geplantenMaßnahme erstmals hergestellt Erschließungsbeitrag

oder

wurde die Straße in der Vergangen-heit bereits einmal endgültig herge-stellt Maßnahme ist beitragsfrei!

• Fahrbahn inkl. Geh- und Radwege mit Decke aus Asphalt (o.ä. Material)

• Betriebsfertige Entwässer-ungseinrichtungen der Straßenoberfläche

• Betriebsfertige Straßenbeleuchtung

• Gärtnerisch gestaltete Grünpflanzungen

Herstellung einer Anbaustraße im erschließungs-beitragsrechtlichen Sinne

Merkmale nach § 4 der Erschließungsbeitragssa

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Die Merkmale der Satzung unterstellen, dass die Herstellung dem Stand der Technik und den Regelwerken für Erschließungsanlagen entsprechen muss.

Das heißt auch:

Die Straße muss über einen ausreichend tragfähigen und frostsicheren Unterbau verfügen.

Die Frage ist also, ob die Straße zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem damals geltenden technischen Regelwerk ausgeführt wurde.

Richtlinien für die Standardisierung des

Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO)

RStO Ausgabe 2012

RStO Ausgabe 2001

RStO Ausgabe 1986/89

RStO Ausgabe 1975

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Leitungsarbeiten FairEnergie 1998

Recherche der Verwaltung zur Frage der erstmaligen Herstellung:•Bisher keine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen (Ausnahme Straßenbeleuchtung)•Keine Unterlagen bei den technischen Ämtern der Stadt auffindbar, die den Nachweis über eine Herstellung der Straße nach den RStO 86/89 erbringen (Leitungsarbeiten FairEnergie 1998)•Beitragsbescheinigungen seit 1954 gehen davon aus, dass die erstmalige Herstellung noch aussteht.

Ausführung/Zustand des Unterbaus nicht bekannt!Notwendig:

Dokumentation/Gutachten zum Unterbau im Zuge der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen

• Die Sommerhaldestraße wurde nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse in der Vergangenheit nicht erstmalig und endgültig hergestellt - auch wenn der optische Eindruck diesen Schluss zuließe.

• Die vollständige Wohnbebauung entlang der Straße steht dieser Tatsache nicht entgegen.

SzenarienErstmalige Herstellung

- Feststellung durch Begutachtung des Unterbaus im

Zusammenhang mit der Baumaßnahme -

Ausbau nach geltendem Regelwerk Ausbau nicht nach geltendem Regelwerk

durchgeführt: durchgeführt:bevorstehende Baumaßnahmen Baumaßnahme ist erschließungs-lösen keine Beitragspflicht mehr beitragspflichtigaus

Prüfung durch die Gemeindeprüfungs-anstalt Baden-Württemberg

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