Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Gesundheit

Aktuelle Herausforderungen inwirtschaftlich schwierigen Zeiten

Ministerialdirigent Dr. Gerhard Knorr6. Gesundheitsgipfel Bayern

Rosenheim 02.07.2009

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Aktuelle Herausforderungen

· Finanzen

Wenn man kein Geld hat, denkt man immer an Geld.Wenn man Geld hat, denkt man nur noch an Geld.

Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 06.06.1976, US Ölmagnat

· Demografie

Lang leben will jeder, aber alt werden will keiner.Johann Nestroy, 17.12.1801 - 25.05.1862, Schauspieler und Dichter

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Handlungsfelder

1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derKrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Änderungen in der VersorgungsstrukturInterne und externe Faktoren

· Personalabbau

· Krankenhausplanung wenigerReaktion als Aktion

· Fusionen

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Personalabbau

126.395

48.470

121.092

44.514

VK Gesamt VK Pflege

2003 2007

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Leistungsgeschehen in Bayern

· Verweildauer2003: 8,7 Tage2007: 8,2 Tage

· Fälle (stationär)2003: 2.641.5732007: 2.562.773

· Zunehmende Bürokratisierung· Belastung der Ärzte durch nicht ärztliche Tätigkeit

steigt

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Kapazitätsveränderung in Bayern

· Anzahl der Plankrankenhäuser:2003: 3492009: 338

· Dort vorgehaltene Betten und Plätze2003: 72.075 Betten, 1.646 Plätze2009: 65.524 Betten, 2.013 Plätze

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Krankenhausplanung weniger Reaktion als Aktion

· Gestaltungsspielräume statt Detailplanung (keinefachrichtungsbezogene Bettenzahl)

· Regionale Abstimmung der Schwerpunkte

· Moderation der Veränderungsprozesse stattstaatlicher Vorgaben

· Neuer Maßstab Flächendeckung

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Fusionen

· Vertragliche Zusammenarbeit(Einkauf, Patientenzuweisung)

· Derzeit 175 Krankenhäuser unterstehen 57Trägern

· Weitere 54 Standorte bilden 25 einheitlicheKrankenhäuser

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Fusionen· Tendenz zu echten Fusionen

(d.h. Zusammenschluss verschiedener Krankenhausträger zu einem neuenTräger in gesellschaftsrechtlicher Form (z.B. AG oder GmbH)

· Beispiele:ØKlinikum Nordoberpfalz AG

(Stadt Weiden, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und LandkreisTirschenreuth)

ØKliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH(ab Juli; bisher zwei Kommunalunternehmen der Stadt Rosenheim und desLandkreises Rosenheim)

ØDemnächst: Kliniken Südostbayern AG(Kliniken des Landkreises Berchtesgadener Land und Kreiskliniken Traunstein-Trostberg)

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Fusionen

· Gründung einer Holding als Dach· Beispiel: regioMed Kliniken

(Klinikum Coburg GmbH, Klinikum Lichtenfels GmbH, HennebergKliniken GmbH = Landkreis Hildburghausen / Thüringen und Klinikendes Landkreises Sonneberg GmbH / Thüringen)

· Bisherige Erfahrungen positiv:Ø Veränderungen werden erleichtertØ Anstelle von Konkurrenz tritt Suche nach SynergienØ Effizient abgestimmte Versorgungsangebote steigern

Wirtschaftlichkeit und medizinische Qualität unterAufrechterhaltung der Flächendeckung

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Handlungsfelder

1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derkrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Demografische Entwicklung

Zunahme der Bevölkerung 60+ in den Jahren 2005, 2015 und 2025(Quelle: StMAS, Referat A6 - Volkswirtschaftliche Fragen, Lebensbedingungen in den Regionen)

1.446.160 1.455.6341.839.385

977.2791.202.913

1.242.761469.659

574.614

722.186106.374

132.372

81.833

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

4.000.000

4.500.000

2005 2015 2025

60 - < 70 Jahre 70 - < 80 Jahre 80 - < 90 Jahre 90 Jahre und älter

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Demografische Entwicklung (2)Stärkster Zuwachs bei der Patientengruppe 80+

(Quelle: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

2005 2010 2015 2020

< 40 Jahre 40 - < 60 Jahre 60 - < 80 Jahre 80 Jahre und älter

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Demografische Entwicklung (3)

· Demografischen Wandel aktiv annehmen und gestalten!

· Weiterentwicklung des Bayerischen Geriatrie-konzeptes aus dem Jahr 1990

· Schwerpunkt des Geriatriekonzeptes von 1990:Geriatrische Rehabilitation

· Ziel erreicht:flächendeckendes Netz an wohnortnahen geriatrischenRehabilitationseinrichtungen besteht

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Geriatrische Rehabilitation erfolgreich

· fast 90 % aller Patienten kehren in eine Privatwohnungzurück

· mehr als 50 % der Patienten: bei Entlassung Barthel-Index von 75 100 Punkten

· durchschnittliche Anhebung des Barthel-Indexes um 22,1Punkte

· 45 % der Patienten: nach halbem Jahr Grad derSelbständigkeit gleich hoch oder sogar verbessert

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Weiterentwicklung des Geriatriekonzeptes

Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses (KPA) für einFachprogramm stationäre Geriatrie mit folgenden Eckpunkten:· Akutgeriatrie wird ergänzend zur Rehabilitation aufgebaut· Keine Bedarfsplanung, stattdessen strukturelle Kriterien· Einrichtung von akutgeriatrischen Hauptabteilungen· nur im Rahmen der vorhandenen geförderten Gesamtzahl

an Betten und Plätzen:keine Umwandlung von Rehabilitationsbetten in AkutbettenKriterien sollen in einer Arbeitsgruppe am 21.07.2009präzisiert werdenZiel: Verabschiedung des Fachprogramms im nächsten KPAam 23.11.2009 angestrebt

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Weiterentwicklung des Geriatriekonzeptes (2)

Weitere Schwerpunkte der Weiterentwicklung:· Stärkung der ambulanten Versorgung

Noch vor der Sommerpause finden erste Gespräche mitKassenärztlicher Vereinigung statt

· Stärkung der PräventionPräventionsprogramm Gesund.Leben.Bayern desStMUG mit zusätzlichem Schwerpunkt Prävention imAlter

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Handlungsfelder

1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derKrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Versorgung Schwerkranker und Sterbender

· Verbesserung der Versorgung Schwerkranker undSterbender = Zentrales Anliegen derGesundheitspolitik der Bayerischen Staatsregierung!

· Palliativmedizin und Hospizarbeit ermöglichen in derletzten Lebensphase ein würdiges und selbstbestimmtesLeben.

· Im stationären Bereich durch Fachprogramm fürPalliativstationen Vieles erreicht!

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Bisher: Fachprogramm für Palliativstationen

· Fachprogramm für Palliativstationen im Mai 2006 vomKPA verabschiedet mit dem Ziel, flächendeckendPalliativstationen zu errichten

· Es gelten hohe Qualitätskriterien für anerkanntePalliativstationen

· Bedarfsplanung: 35 Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohnerfür Bayern 470 Palliativbetten notwendig

· Derzeit 351 Palliativbetten in 38 Stationen in Betrieb, fürweitere 108 Betten ist der Bedarf bereits festgestellt

· Ziel damit fast erreicht!

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Entwicklung der Palliativbetten in Bayern(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit)

181 203 209247

321351

9

156

120108

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

2004 2005 2006 2007 2008 06/2009

betriebene Betten Bedarfsfeststellungen

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Weiterentwicklung zum FachprogrammPalliativversorgung in Krankenhäusern

· Gründe:Ø Palliativversorgung wird weiter in die Fläche gebrachtØ palliativmedizinische Angebote gibt es auch an Krankenhäusern

ohne Palliativstation

· Neben Palliativstationen (= Teil A des Fachprogramms)nun auch die Einrichtung palliativmedizinischer Dienste(= Teil B des Fachprogramms) möglich

· Auch hier sind Qualitätskriterien zu erfüllen· Einrichtung palliativmedizinischer Dienste an jedem

Krankenhaus möglich· Keine Bettenplanung

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Rahmenkonzept Palliativversorgung

· Fachprogramm wird Teil eines Rahmenkonzeptes zurPalliativversorgung sein, das im StMUG erarbeitet wird

· Rahmenkonzept wird auch ambulanten Bereichbeinhalten, v. a. im Hinblick auf die Spezialisierteambulante Palliativversorgung (kurz: SAPV)

· Fachtagung des StMUG am 17.06.2009 zum ThemaSAPV Wie geht es weiter?

Vorträge im Internet einsehbar· Ergebnisse der Fachtagung werden in das

Rahmenkonzept eingearbeitet

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Handlungsfelder

1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derKrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Umsetzung § 116b SGB V: Bisherige Erfahrungen

· Problem: Interpretationsbedürftiger Wortlautunter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation

oder: Für die sachlichen und personellen Anforderungen gelten dieAnforderungen an die vertragsärztliche Versorgung entsprechend. )

· Hohes Konfliktpotential mit niedergelassenenFachärzten(Einnahmeverluste durch Konkurrenz befürchtet, Klagen undEinweisungsboykott angedroht)

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Umsetzung § 116b SGB V: Bisherige Erfahrungen (2)

· Prüfung äußerst aufwendig und langwierig(umfangreiche Anforderungen für den Eignungsnachweis durch GBA-Richtlinie)

· Voraussetzungen der GBA-Richtlinie schwer zuerfüllen(z.B. Mindestmengen, umfangreiche Anforderungen an fachärztlichesPersonal)

· Zusätzliches Auslegungsproblem(auch GBA-Richtlinie unpräzise und auslegungsbedürftig)

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Umsetzung § 116b SGB V: Antragssituation

· Insgesamt Anträge von 51 Krankenhäusern für 182 sog.Katalogleistungen

· davon Anträge für 6 Katalogleistungen in 5Krankenhäusern dzt. nicht weiterverfolgt

· Davon für 19 Krankenhäuser (136 Katalogleistungen) trotzHinweis kein Eignungsnachweis erbracht. Verfahrenwerden derzeit offenbar nicht weiterbetrieben.

· D.h.: Antragsverfahren für 27 Krankenhäuser und 40Katalogleistungen werden derzeit ernsthaft betrieben

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Umsetzung § 116b SGB V: Bearbeitungsstand

· Sitzung der Arbeitsgruppe des KPA (15.05.2009)(Mitglieder: BKG, Krankenkassenverbände, Landesärztekammer, KVB,StMUG, StMWFK)

· Beschlossene Entscheidungsvorschläge:Øzu 3 Anträgen: Ablehnung

(Eignungskriterien nicht erfüllt)

Øzu 2 Anträgen: Zurückstellung(Weitere Nachweise für Eignung erforderlich)

Ø zu 3 Anträgen: Stattgabe(z.T. mit Einschränkungen)

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Handlungsfelder

1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

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Krankenhausförderung

Haushaltsansatz 2009/10 von 478 Mio. auf 500 Mio. angehoben.

Wichtigste Ausgabeposten sind:· Finanzierung laufender Bauvorhaben 269 Mio.

(damit Finanzierungsquote 2009 rd. 80 %)· Regierungskontingent 26 Mio. · Pauschale Förderung 182 Mio. · Zusätzlich aus dem Konjunkturpaket II: 110 Mio.

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Neue Bauprojekte 2009

Ministerratsbeschluss vom 23.06.2009:

· 20 Vorhaben(Kostenvolumen 260,7 Mio. in Jahreskranken-hausbauprogrammen 2010 bis 2013)

· Projekte damit finanziell abgesichert.

· Vorzeitiger Baubeginn 2009 möglich.

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1. Krankenhausplanung GesundheitspolitischeHerausforderungen· Versorgungsstruktur allgemein· Geriatrie· Palliativversorgung· Sonderproblem § 116b SGB V

2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derKrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Geplante Änderung der Mitbenutzungsregelung

· Ausgangspunkt:Gespräch der Kommunalen Spitzenverbände mit StMFund StMUG im Mai 2009

· Anliegen der Krankenhausträger:Einwände gegen bestehende Regelung

· Gesprächsergebnis:Änderung der §§ 17 und 22 DVBayKrG

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Förderrechtliche Grundsätze der Mitbenutzung· Grundsatz:ØKürzung der Fördermittel um den auf die Mitbenutzung

entfallenden Anteil oderØAnteilige Erstattung der erzielten Entgelte in Höhe eines

angemessenen Investitionskostenanteils (= 10 %)

· Ausnahmen:Ø Erzielte Entgelte sind um einen angemessenen

Investitionskostenanteil gemindert (Unbeachtlichkeit) oderØ Mitbenutzung ist geringfügig (unter 10 % oder unter 25.000 ).

· Sonderfall:Keine Entgelterstattung bei überwiegender Fremdnutzung.

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Vorgesehene Änderungen des Förderrechts· § 17 Abs. 1 Satz 1 DVBayKrG ( Geringfügigkeit ):

Grenzbetrag an Kostenentwicklung angepasst (ab 01.01.2008 von25.000 auf 35.000 angehoben (Anteil bleibt bei 10 v.H.).

· § 17 Abs 2 Satz 3 DVBayKrG (Erstattungsregelung):Einschränkung bei überwiegend nicht akut-stationär genutztenAnlagegütern zum 01.01.2009 aufgehoben (Einzelfälle imVerwaltungsvollzug regelbar).

· § 22 Abs. 2 DVBayKrG (Mitbenutzung bei ambulantenOperationen nach § 115b SGB V):Übergangsregelung zur Unbeachtlichkeit bis zum 31.12.2008verlängert (Kliniken, deren Vergütung erst ab 2009 mit denniedergelassenen Ärzten gleichgestellt wurde, sollen sich auf dieNeuregelung einstellen können).

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Privilegierung ambulanter Mitbenutzungen

Großzügige Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Satz 6 BayKrGi.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 1 DVBayKrG. Unbeachtlich sindambulante Mitbenutzungen für· ermächtigte Krankenhausärzte,· ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen

(Institutsambulanzen) und· Notfallambulanzen (analoge Anwendung)(Entgelte um Investitionskostenabschlag (10 v.H.) gemindert,§ 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V).

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Unbeachtliche Mitbenutzungen

· Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen undder sozialpädiatrischen Zentren

· ambulante Erbringung von Heilmitteln (auch Leistungender Logopädie, der Physikalischen Therapie u.a.)

Grund:Auf Landesebene vereinbarte Minderung um einenInvestitionskostenanteil kann den in § 17 Abs. 3 Satz 1DVBayKrG genannten Regelungen auf Bundesebenegleichgestellt werden.

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Zu berücksichtigende Mitbenutzungen

· Ambulantes Operieren (§ 115b SGB V) seit 01.01.2009· Hochspezialisierte ambulante Leistungen (§ 116 b SGB V)· Ambulante Behandlungen im D-Arzt-Verfahren· Alle übrigen von niedergelassenen Ärzten oder vom

Krankenhaus in geförderten Krankenhauseinrichtungenerbrachten ambulanten Leistungen

Grund: Vergütungen enthalten Investitionskostenanteile

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Gründe für Rückforderung bei Mitbenutzung

· Fördermittel sollen ungeschmälert für Investitionen imakutstationären Bereich verbleiben (strikte Zweckbindung).

· Vermeiden von Doppelfinanzierungen von Investitionen durchandere Kostenträger (Krankenkassen).

· Fördermittel werden hälftig treuhänderisch für die Kommunenverwaltet, die nicht die ambulante Versorgung sicherzustellenhaben.

· Vermeiden von Wettbewerbsverzerrungen (EU-Wettbewerbs-recht verbietet Quersubventionierungen im Bereich ambulanterLeistungen des Krankenhauses).

· Zurückgezahlte Fördermittel fließen erneut in den KHG-Topfund werden wieder für Krankenhausinvestitionen eingesetzt.

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Rückzahlungspflicht abgemildert

Belastungen für den Krankenhausträger halten sich inGrenzen!

· 50 v.H. des Erstattungsbetrages verbleiben beimKrankenhausträger, der diesen Betrag seinenPauschalmitteln nach Art. 12 BayKrG zuführen darf.

· StMF: Nur bei etwa 10 v.H. der Mitbenutzungsfälle kommtes zu Rückforderungen!

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Handlungsfelder

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2. Krankenhausförderung Investitionsfähigkeit derKrankenhäuser· Bauprogramm· Mitbenutzung· Konjunkturpaket II

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Förderprogramme des Konjunkturpakets II

· Bayern erhält 1,96 Mrd. aus dem Konjunkturpaket II.

· Vollzug über das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes

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Förderprogramme des Konjunkturpakets II (2)

Sonderregierungskontingent für kleine Baumaßnahmen· Volumen 40 Mio. .· Regelungen des BayKrG für Kontingentmaßnahmen

gelten. Wertgrenze von 2 Mio. wurde gelockert.· Durchführung obliegt StMF und Regierungen.

Förderprogramm Energiesparen im Krankenhaus· Volumen 70 Mio. .· Es gilt das Zuwendungsrecht nach Maßgabe des

Förderprogramms.· Durchführung obliegt StMUG und Regierungen.

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Programm Energiesparen im Krankenhaus

· Anspruch nur für Plankrankenhäuser· Investition muss 2009 und 2010 durchgeführt werden· Antragsfrist bis 30.04.2009· Antragstellung (mit Unterlagen) bei Regierung· Vorauswahl der Projekte durch StMUG· Entscheidung der Regierung bis 30.04.2009 unter Beteiligung eines

Beirats· Limitierung der Zuschusshöhe auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. · Träger muss Maßnahmenvereinbarung abschließen

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Prüfkriterien des StMUG zum Förderprogramm

Basis: Anmeldebogen des Trägers· Krankenhausplanerische Nachhaltigkeit· Fördergegenstand akutstationäre Versorgung (KHG-

Kriterien)· Wirtschaftlichkeit der Investition (Rentabilität > 2 bzw. 4%)· Gebäudebezogene Energiekosteneffizienz (> 5%)Ergebnis:Einstufung der Projekte in Kategorien A, B oder C

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Entscheidung der Regierungen

· Grundlage: Einstufung der Projekte (A, B, C) durch StMUG

· Regionale und trägergruppen-spezifische Ausgewogenheit

· Entwicklung geeigneter Auswahlkriterien(meist in Form eines energetischen Rankings realisiert)

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Vorläufige Bilanz

· 390 Anträge - Antragssumme insgesamt 224 Mio. (Stand 30.04.2009)

· Davon berücksichtigungsfähig:274 Projekte mit Investitionskosten von 147 Mio. .

· 135 Projekte bewilligt.· Zuschusshöhe jeweils 87,5 % der geprüften

Investitionskosten.· Angestoßenes Investitionsvolumen mehr als 70 Mio. .· Fördervolumen ausgeschöpft.

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Vorläufige Bilanz (2)

Ziele des Förderprogramms erreicht:

· Betriebskosteneinsparung für die Krankenhausträger· Gleichzeitig Verbesserung der ökologischen Situation· Wichtiges positives Signal für die Wirtschaft· Krankenhäuser hätten derartige Investitionen anders

kaum finanzieren können(meist nicht förderfähiger Erhaltungsaufwand)

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Aktuelle (?!) Herausforderungen

· Finanzen

Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel zur Freiheit,dasjenige, dem man nachjagt, das Mittel zurKnechtschaft.

Jean-Jacques Rousseau, 28.06.1712 - 02.07.1778, Philosoph

· Demografie

Das Greisenalter, das alle zu erreichen wünschen,klagen alle an, wenn sie es erreicht haben.

Marcus Tullius Cicero, 03.01.106 v.Chr. - 07.12.43 v.Chr.

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