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Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)und
Kooperative Bildung zur Vorbereitung aufden allgemeinen Arbeitsmarkt
(KoBV)
Neue Wege beim Übergang von der Schule in dasArbeitsleben
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer2
Berufliche Vorbereitung Einrichtung(BVE)
BVE hat sich aus der Werkstufe derSonderschule für Menschen mit geistigerBehinderung heraus entwickelt.
In der BVE erfolgt die beruflicheVorbereitung, Orientierung undErprobung durch Praktika amallgemeinen Arbeitsmarkt – 2Wochentage im Betrieb - und in der Schule(möglichst ausgegliedert an einerBerufsschule) – 3 Wochentage in derSchule.
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer3
Zielgruppe
wesentlich behinderte Menschen nach § 53 SGB XII,die trotz dauernder voller Erwerbsminderung wegenihrer individuellen Leistungsentwicklung für einArbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt inFrage kommen (Schüler der Schule fürGeistigbehinderte sowie wesentlich behinderteAbsolventen der Förderschule mit FörderschwerpunktLernen).
Voraussetzungen: Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft Mobilität Mitwirkungsbereitschaft des sozialen Umfeldes
KVJS BW
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer4
Komplexangebot BVE/ KoBVin Baden - Württemberg
Ziel: Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) in der Regel 2 Jahre, Verlängerung um 1 Jahr ist möglich Träger: Schule, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
anschließend KoBV (Kooperative Bildung und Vorbereitung)
bis zu 18 Monate in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes Träger: Agentur für Arbeit (IFD), wie BvB Bildungsanbieter: Job Coach der WfbM
die Durchlässigkeit von / zu der Abschlussstufe bzw. von / zuanderen Angeboten der beruflichen Schule bleibt dabeierhalten.
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer5
Phase 1 im BVEOrientierungsphase:Talente entdecken
Ziele: Schlüsselqualifikationen aufbauen
Vorhandene Fähigkeiten der Schülererkennen
Inhalte: Schulinterne Arbeitsprojekte
Betriebserkundungen
Schnupperpraktika
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer6
Phase 2 im BVEErprobungsphase:
Fähigkeiten erproben
Ziele: Ausweitung der Belastbarkeit Bewährung über längeren Zeitraum Schlüsselqualifikationen weiter festigen
Inhalte: Langzeitpraktika Verdichtung von Auswahlmöglichkeiten
durch Arbeitserfahrungen
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer7
Phase 3 im KoBVEingliederungsphase:
Arbeitsplatz finden
Ziele: Kontinuierliche Weiterentwicklung der
Arbeitsreife Berufliche Eingliederung in die Arbeitsstelle
(Platzierung)
Inhalte: Schwerpunktverlagerung hin zur Arbeit Arbeiten unter realen Bedingungen Abnabelung vom System Schule
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer8
Berufliche VorbereitungEinrichtung (BVE) BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller regionalen
Förder(Sonder)schulen.
Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin derBerufsschulstufe einer Förder(Sonder)schule für geistigbehinderte Menschen.
Teilnehmer/innen sind Schüler/innen
Absolventen haben mit der Schulentlassung ihreBerufsschulpflicht erfüllt.
Mit der Einführung der Berufswegekonferenzen wird diegemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung,Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar.
Entscheidungsgrundlage ist die Kompetenzanalyse.
KVJS BW
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer9
Berufswegekonferenz (BWK)
Die individuelle Berufswegeplanungerfolgt in der Berufswegekonferenz(BWK). Mit der BWK wird dieberufliche Bildung, Vorbereitung,Erprobung und Platzierung zurTeilhabe am Arbeitsleben im Einzelfallgemeinsam geplant, umgesetzt undausgewertet.
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer11
Akteure der Berufswegeplanung
Eltern / Jugendliche
Schule / Schulverwaltung
Integrationsfachdienst – IFD
Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM
Bildungsträger
Kooperierende Leistungsträger:
Berufsberatung / Arbeitsagentur
Integrationsamt
Sozialhilfeträger
Ggf. Betriebe / Kammern
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer12
Verzahnung schulisch / beruflicherAngebote Baden-Württemberg
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer13
Aufgaben der Schulen zur Vorbereitungauf das Leben nach der Schule
Aufbau regionaler Kooperationsstrukturen
Dialog mit Eltern und Familien
Bildung und Qualifizierung in realitätsnahen Lern-und Erfahrungsfeldern
Schülerzentrierte Planung und persönlicheZukunftsplanung
Vorbereitung auf alle wesentlichen Aspektenachschulischen Lebens
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer14
Aufgaben IFD
tragen die Prozessverantwortung für dieErprobungsschritte am allgemeinen Arbeitsmarkt
führen die betrieblichen Arbeitsanalysen durch
führen für alle Beteiligten den Teilhabeplan
koordinieren und dokumentieren mit dem Teilhabeplanalle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen undstimmen diesen mit den jeweiligen Leistungsträgern ab.Sie berichten an die Netzwerkkonferenzeinrichtungsbezogen und pro Einzelfall konkret undermöglichen auch überregionale Vergleiche
KVJS BW
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer15
Bedeutsame Faktoren für dasGelingen (Zusammenfassung):
Systematische schulische Vorbereitung Betriebspraktika bereits während der Schulzeit schnittstellenübergreifende Begleitung durch
Fachdienst Passung von Anforderungen und Fähigkeiten durch
betriebliche Erprobung lösungs- und bedarfsorientierte Beratung von Betrieb
und ArbeitnehmerIn bzw. Arbeitsuchenden Ansprechpartner/in und Unterstützer/in im Betrieb Motivation – Unterstützung aus sozialem Umfeld gute Schlüsselqualifikationen und soziale
Kompetenzen gute regionale Vernetzung (Netzwerkkonferenzen)
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer16
Entwicklungen inBaden-Württemberg
Bis zum 31.12.2013 flächendeckende, verzahnteAngebotsstruktur aus den Elementen BVE / KoBVund/oder UB (InbeQ)
Rahmenvereinbarung zwischen Kultusministerium,Sozialministerium, Regionaldirektion und KVJS zurSicherstellung der verzahnten beruflichenVorbereitung beim Übergang Schule-Beruf.
(vgl. Frölich, 2010)
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer18
Vorgaben der UN-Konvention für dieRechte behinderter Menschen (BRK)
Art.27 Behindertenrechtskonvention (BRK)
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf die Möglichkeit an, denLebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen,integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichenArbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt und angenommen wird(Abs. 1)
sie verbieten Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allenAngelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleichwelcher Art (Abs. 1 a)
gewährleisten Chancengleichheit und gleiches Entgelt fürgleichwertige Arbeit (Abs. 1 b)
stellen angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz sicher undfördern das Sammeln von Erfahrungen auf dem allgemeinenArbeitsmarkt für behinderte Menschen (Abs. 1 i, 1 j)
Vgl. Hellmann / Kestel
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer19
Konsequenzen für den ÜbergangSchule - Beruf
Aus der BRK ergeben sich für die Gestaltung derArbeitswelt und des Leistungsgeschehens zur beruflichenTeilhabe wichtige Impulse.
Dazu gehört beispielsweise, dass berufsbildendeMaßnahmen nicht mehr so stark wie bisher an bestimmteOrte der Leistungserbringung gebunden sein werden.Förderleistungen werden zunehmend auch dort stattfindenmüssen, wo Berufsbildung, Umschulung und lebenslangesLernen für alle ihren Platz haben, etwa in Betrieben undBerufsschulen.
Gebraucht werden flexible Förderstrukturen und diekonsequente Berücksichtigung der Wünsche undMitbestimmungsrechte der Betroffenen.
Vgl. Hellmann / Kestel
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer20
§33 Abs. 3 SGB IX enthält einen nichtabschließenden Katalog von in Betracht kommendenLeistungen, u. a.:
Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes…
Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen derBehinderung erforderlichen Grundausbildung;
Individuelle betriebliche Qualifizierung im RahmenUnterstützter Beschäftigung;
Berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einemzeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulischdurchgeführt werden
Sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe amArbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemesseneund geeignete Beschäftigung oder eine selbständigeTätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
Vgl. Hellmann / Kestel
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer21
Probleme und Fragestellungen ausder Praxis
Berufswegekonferenzen und „Übergabe“ ausunterschiedlichen Settings (Sonderschulklassen,Außenklassen, ISEP)
Inhaltliche Ausgestaltung des schulischenAngebots
Gestaltung von Kooperationen mitBerufsschulklassen
Begleitung im Praktikum (durch die Schule oderden IFD)
Schülertransport bzw. Mobilitätstraining
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer22
Mögliche Konsequenzen aus derneuen Schulversuchsordnung
Status der SchülerInnen (ordentlicheSchülerInnen der Berufsschulen?)
Anpassung der Satzungen der Ämterfür Nahverkehr zurSchülerbeförderung
Änderung bzw. klare Regelungen derZuständigkeiten
Oktober 2010BVE und KoBV / Engler-Soyer23
Quellen KVJS BW, Berthold Deusch (Leiter des Referats 34
Integrationsfachdienste und Arbeitsmarktprogramme): Ergebnisseder Aktion 1000, Umsetzung der Berufswegekonferenz,Berufsvorbereitende Einrichtung, Kooperative Berufliche Bildungund Vorbereitung sowie Unterstützte Beschäftigung in Baden-Württemberg, ppp
Eleonore Frölich, Comenius-Schule Schwetzingen:Berufsvorbereitung und Netzwerkarbeit an Förderschulen mit demSchwerpunkt geistige Entwicklung, ppp Fachtagung derBundesvereinigung Lebenshilfe: Übergangsmanagement Schule –Beruf Marburg, 25. und 26. März 2010
Ulrich Hellmann, Leiter des Referats Recht, BundesvereinigungLebenshilfe: Rechtliche Rahmenbedingungen des ÜbergangsSchule – Beruf, ppp Fachtagung der BundesvereinigungLebenshilfe: Übergangsmanagement Schule – Beruf Marburg, 25.und 26. März 2010
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