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Best-PracticeLeitliniefür
selbstangetriebeneModulfahrzeuge
Version Datum WesentlicheÄnderungenseitderVorgängerversion
Final-v4 März2016 ÜberarbeitungdurchÜbersetzerVorwort+rechtlicherHinweishinzugefügt
FinaleVersion
Januar2016 AktualisierunggemäßMeetingvom18.01.2016
3.0 Oktober2015 EingearbeiteteAktualisierungenzuEntwurf2.ÜberarbeiteteKonstruktionskapitel
2.0 Januar2013 ÄnderungennachdemMeetingderArbeitsgruppeimNovembergeändert,Kap.4umgeschrieben,Kapitel7erweitert,EntwurfChecklistehinzugefügt
1.0 März-Juni2012 ErsterEntwurf
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VORWORT DerEuropäischeVerbandderSchwertransport-undMobilkran-Unternehmer(ESTA)wurdeimJahre1976 ursprünglich von einer kleinen Gruppe von Transport- und Kranverbänden aus Belgien,Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz zum Erfahrungsaustausch gegründetund um die Problematiken miteinander zu erörtern, die sich bei internationalenGeschäftsbeziehungenergebenkönnen.HeutekenntmandieOrganisationzwar immernochunterdem Akronym ESTA, allerdings nennt sie sich jetzt "European Association of Abnormal RoadTransportandMobileCranes"unddieMitgliedschaftistfüralleeuropäischenLändermöglich.EinederZielsetzungenvonESTA istdieFörderungundVertretungderBranche, inderwirarbeitensowiedieSchaffungeinersicherenundeffizienterenArbeitsumgebung.MitdiesererklärtenAbsichtnahm sichdie ESTA im Jahre2009der anspruchsvollenAufgabean, Leitlinien für dieNutzung vonSPMTs zu schaffen. Eine Reihe von ESTA Mitgliedern schlossen sich in einer Arbeitsgruppezusammen,welcheausInteressenvertreternausdemBereichSPMTbestand.DieTeilnehmerreichenvonHerstellern,BetreibernundGenehmigungsbehördenbishinzuVertreternder"Kunden"dieserBetreiber.DieserProzessdauerteseineZeitundstellteeinegroßeHerausforderungdar. Jetztallerdingskanndie ESTA stolz diesen "Best-Practice Leitfaden" präsentieren. Die Unterlage wird unentgeltlichbereitgestellt und kann frei verbreitet und genutztwerden. Zielsetzung ist die Anerkennung dieseUnterlagealsweltweiteNorm.Wirweisendaraufhin,dasseineUnterlagezueinemderartkomplexenThemawieder"NutzungvonSPMTs"nichtalsbindendeVorgabeverstandenwerdenkannunddasshieraufgrunddervielfältigenEinsatzmöglichkeiten dieser einzigartigen Transportmethode keine technischen Berechnungenenthaltenseinkönnen.ZieldieserUnterlage istes,dieVerantwortungsketteallerbeimBetriebvonSPMTs involvierten Akteure aufzuzeigen und vorbildliche Methoden vorzuschlagen. Sie soll alsHandlungsgrundlage und Ausgangspunkt für den Einsatz von SPMTs dienen, aus der dann diekomplexerentransporttechnischenNutzungsaufgabenweiterentwickeltwerdenkönnen.Zu guter Letzt möchte ich mich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihre Geduld undKompetenz bei der Erstellung dieses Dokumentes bedanken - ohne sie wäre es nicht möglichgewesen.MitfreundlichenGrüßenDavidCollet,VorstandESTA
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UNTERSTÜTZUNG DER BEST -PRACT I C E L E I T L IN I E Diese Best-Practice Leitlinie für den Einsatz von SPMTs wurde gemeinsam mit verschiedenenglobalenInteressenvertreternausderWeltderselbstangetriebenenModulfahrzeugeentwickelt.DasDokumentwurdeerstelltunterderSchirmherrschaftdereuropäischenVereinigungESTA(EuropeanAssociationofabnormalroadtransportandmobilecranes),welchesdieUnternehmenderKran-undTransportbranchenrepräsentiert.
DiefolgendenInteressenvertreterunterstützendieseBest-PracticeLeitlinieundsetzensiebei ihrerArbeitentsprechendderVorgabenindieserUnterlageum.
Interessenvertreter Land BeteiligteParteiColletGroupLtd. UnitedKingdom BetreiberfirmaFagioliS.p.a. Italien BetreiberfirmaGoldhoferAG Deutschland HerstellerMammoetB.V. Niederlande BetreiberfirmaRDW Niederlande Kfz-Zulassungsbehörde der
NiederlandeSarensN.V. Belgien BetreiberfirmaScheuerle/TiiGroupGmbH Deutschland HerstellerShellProjects&Technology Niederlande GewerblicherKundeTheWorksInternational Aruba BeratungsfirmaSchwertransporteWagenborgNedliftB.V. Niederlande Betreiberfirma
Tabelle1:ÜbersichtderAkteure,diedieBPLeitlinieunterstützen
Obige Liste vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Die aktuelle Übersicht kann in der ESTAInternetpräsenzunterwww.esta-eu.orgabgerufenwerden.
WennauchSieoder IhreFirmagernedieseBest-PracticeLeitlinieunterstützenund IhreArbeitaufderGrundlagedieserLeitliniedurchführenwollen,kontaktierenSieESTAunterinfo@esta-eu.org.Sieoder Ihre Firma/Organisation werden dann bei Herausgabe der nächsten Ausgabe in die Online-ÜbersichtsowieindieindiesemDokumententhalteneListeaufgenommen.
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INHALT Vorwort...........................................................................................................................................1
UnterstützungderBest-PracticeLeitlinie.........................................................................................2
Inhalt..............................................................................................................................................3
Bildverzeichnis.....................................................................................................................................4
Tabellenverzeichnis.............................................................................................................................4
RechtlicherHinweis.........................................................................................................................5
Begriffe...........................................................................................................................................6
1 DasDreieckderVerantwortung...............................................................................................7
1.1 DieunterschiedlichenAkteureindiesemDreieck...................................................................7
1.2 DieKommunikationswege.......................................................................................................8
2 DieAusrüstung........................................................................................................................9
2.1 RegionalgültigeLeitlinienundVerordnungen........................................................................9
2.2 AuslegungdermaschinellenAusstattung...............................................................................9
2.3 LeistungsfähigkeitdermaschinellenAusstattung.................................................................10
2.4 WartungdermaschinellenAusstattung................................................................................10
2.5 MitdermaschinellenAusstattungmitzulieferndeDokumentationundAngaben...............10
3 DieLadung.............................................................................................................................11
3.1 Ladungsauslegung.................................................................................................................11
3.2 DokumentationundAngabenzurLadung.............................................................................11
4 Schulung................................................................................................................................12
4.1 Fähigkeiten,ErfahrungundKompetenz................................................................................12
4.2 SchulungsrahmenfürBedienpersonal..................................................................................13
4.3 SchulungsrahmenfürTechniker............................................................................................14
5 TechnischeDurchführungeinesTransports............................................................................15
5.1 DasErforderniseinertechnischenPlanung...........................................................................15
5.2 DieGrundlagen......................................................................................................................15
5.3 DetailsfürdietechnischePlanung........................................................................................16
5.4 TechnischeKompetenzen.....................................................................................................17
5.5 Schwerpunkt..........................................................................................................................19
6 VorbereitungeinesTransports...............................................................................................21
6.1 Arbeitsumgebung..................................................................................................................21
6.2 DokumenteundVerfahren...................................................................................................22
7 DerTransport........................................................................................................................25
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7.1 DasBedienpersonal...............................................................................................................25
7.2 AbschließendePrüfung.........................................................................................................26
7.3 PlatziereneinerLadungaufdenTransporter/AbladeneinerLadungvomTransporter.....27
7.4 BewegendesTransportfahrzeugs.........................................................................................27
Anhänge...........................................................................................................................................I
Anhang1:SPMTAnsichtvonoben;Längs-undQuerstabilität(Beispiel)...........................................II
Anhang2:Verantwortungsmatrix......................................................................................................III
Anhang3:Checklisten.......................................................................................................................IV
Anhang4:FormblattKompetenzbewertungfürBedienpersonal.....................................................XII
Anhang5:FormblattKompetenzbewertungfürTechniker............................................................XIV
B I LDVERZE I CHN I S Abbildung1:DreieckderVerantwortung...............................................................................................7Abbildung2:KompetenzinAbhängigkeitvonErfahrungundFähigkeit...............................................12Abbildung3:StufenweiseEntwicklung.................................................................................................13Abbildung4:DraufsichtSPMTmit3-oder4-Punkt-Federungseinstellung...........................................16Abbildung 5: Angenommene Höhe des Stabilitätsbereichs für einen Transporter mit Pendelachse(gestrichelteLinie).................................................................................................................................16Abbildung6:Bevorzugt/FahrtrichtungVorwärts..................................................................................27
TABEL LENVERZE I CHN I S Tabelle1:ÜbersichtderAkteure,diedieBest-Practice-Leitlinieunterstützen......................................2
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RECHT L I CHER H INWE I S DiesePublikationdient lediglichalsLeitfadenundbieteteineÜbersichtzurBewertungvonRisiken,die im Zusammenhangmit der Nutzung von selbstangetriebenenModulfahrzeugen bestehen. DieUnterlage erhebt weder Anspruch darauf, alle fachlichen Aspekte abzudecken, noch kann sie aufjedenrechtlichenAspektdetaillierteingehen.SiesollundkannkeinesfallseigenesWissen inBezugauf geltende Richtlinien, Gesetze und Regelungen ersetzen. Außerdem müssen die spezifischenMerkmale der einzelnen Produkte und die unterschiedlichen möglichen Anwendungen beachtetwerden. Daher können natürlich auch - abgesehen von den in dieser Best-Practice LeitliniegenanntenBeurteilungenundVerfahren-auchvieleandereSzenarieninBetrachtkommen.
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BEGR I F F E Bezeichnung/Abkürzung Definition/Erläuterung
BPG Best-PracticeLeitlinien
Kunde Eine Firma oder eine Personmit einer bestimmten Ladung, dieeine Betreiberfirma beauftragt, diese Ladung von einembeliebigenPunktAzueinembeliebigenPunktBzutransportieren
COG Schwerpunkt
ESTA European Association of Abnormal Road Transport and MobileCranes
Ladung Beliebiges Objekt, welches auf einem SPMT transportiert wirdeinschließlich (falls zutreffend) Vorrichtungen zur LastverteilungundVerpackungderLadung.
Längsrichtung Bezieht sich auf die Stabilität des Transportfahrzeugs entlangseiner Längsachse; die Stabilität in die vorwärts- und rückwärtsgerichtete Richtung des Transportfahrzeugs bei einemSteuerwinkelvon0°(sieheAnhang1fürnähereAngaben).
Herstellerfirma EineFirmaoderPerson,dieSPMTsherstellt
Betreiberfirma Eine Firma oder Person, die Zugang zu SPMTs hat und sie fürTransportaufgabeneinsetzt
Strecke Die Umgebung, durch die ein Transport von einem beliebigenPunktAzueinembeliebigenPunktBführt.
SPMT Self-propelled modular transporter (SelbstangetriebenesModulfahrzeug)
Querrichtung Bezieht sich auf die Stabilität des Transportfahrzeugs inQuerrichtung; die Stabilität in seitlicher Richtung desTransportfahrzeugsbeieinemSteuerwinkelvon0°(sieheAnhang1fürnähereAngaben).
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1 DAS DRE I E CK D ER VERANTWORTUNG EswirdimLaufdiesesDokumentesklarwerden,dassesverschiedeneFaktorengibt,diesichaufdieSicherheit und Stabilität eines jedenmit einem SPMTdurchgeführten Transports auswirken.Diesereichen von der Kompetenz des Bedienpersonals, der Ladungsauslegung und denWetterbedingungenamTagdesTransportsbishinzudenBerechnungen,diebereitsMonatezuvorerfolgen.DerroteFadenbeialldiesenunterschiedlichenAspekten ist jedochklareKommunikationundklareFestlegungderVerantwortung.Eine klare Festlegung der Verantwortung verhindert, dass bestimmte Aspekte des Prozesses zurVerbesserung der Sicherheit und Stabilität des Transportes ignoriert werden. Eine klareKommunikationstelltsicher,dassjederdieInformationenbekommt,dieerbenötigt.Esgibtdrei zentrale Interessenvertreter,diebeider sicherenTransportdurchführungeinewichtigeRolle spielen. Jederdieser Interessenvertreterhat seineeigeneRolleundVerantwortung.WelchesdieseistundwasdieVerantwortlichkeitensind,wirdimVerlaufdieserUnterlageklarausgeführt;dievorgenannten drei zentralen Interessenvertreter werden in Abbildung 1 im Dreieck derVerantwortungdargestellt.
Abbildung1:DreieckderVerantwortung
1 .1 DIE UNTERSCH I EDL I CHEN AKTEURE IN D I E S EM DRE I ECK EinerdererstenSchrittebeiderBeurteilung,obeinTransportsicherdurchgeführtwerdenkann,istdieFeststellung,dasseinegeeignetemaschinelleAusstattungverfügbaristunddassbekanntist,wiediesesEquipmentgenutztwerdensollte.JedeFirmaoderPerson,dieSPMTsherstellt,wirdindieserUnterlagealsHerstellerbezeichnet.Der zweite hier genannte Interessenvertreter ist dieBetreiberfirma. Sobald der Hersteller ein gutfunktionierendesundfürdenEinsatzzweckgeeignetesselbstangetriebenesModulfahrzeuggelieferthat,fälltes indenVerantwortungsbereichderBetreiberfirma,sicherzustellen,dasssiedasSPMTingeeigneter Weise nutzt und dass sämtliche erforderlichen Schritte ergriffen werden, damit derTransportsicherdurchgeführtwird.JedeFirmaoderPerson,dieZugangzueinemSPMThatundmitdiesem einen Transport durchführt, wird in dieser Unterlage als Betreiberfirma bezeichnet. BittebeachtenSie,dasseinUnterschiedbestehtzwischendemBedienpersonal(d.h.derPerson,diedenTransport tatsächlich durchführt) und der Betreiberfirma (grundsätzlich die Firma, bei der dasBedienpersonalangestelltist).
Betreiberfirma
KundeHersteller
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ObwohlderHerstellerwieauchdieBetreiberfirmaallesErdenklichetunwerden,damitgewährleistetist, dass ein Transport sicher durchgeführt werden kann, ist es jedoch Sache des Kunden, ihnenhierzu auch die Gelegenheit zu geben. Die Sicherheit eines Transports ist nur dann gewährleistet,wennderKundedierichtigenInformationenliefertundderBetreiberfirmadieGelegenheitgibt,ihreAufgabe fachgerecht auszuführen. Jede Firma oder Personmit einer bestimmten Ladung, die eineBetreiberfirmabeauftragt,dieseLadungvoneinembeliebigenPunktAzueinembeliebigenPunktBzutransportieren,wirdindieserUnterlageals"Kunde"bezeichnet.Zusammen mit den drei vorgenannten Interessenvertretern ließen sich noch viele andereInteressenvertreter aufführen,welchebei der sicherenDurchführung eines Transportesmit einemSPMT eine Rolle spielen wie z.B. die Straßenverkehrsbehörden, Industrieverbände undMaschinenbaubetriebe - um nur einige aus diesem Bereich zu nennen. Jedoch haben alle drei imDreieck der Verantwortung dargestellten Interessenvertreter ein direktes Interesse daran,sicherzustellen, dass jeder Transport sicher durchgeführt wird und die Fracht ohne Problemetransportiertwird.Beiderdirekten(sicheren)DurchführungeinesTransportesgehtesumdiesedreiInteressenvertreter.DasistauchderGrund,warumsichdieseUnterlagedaraufkonzentriert,welcheRollendieseInteressenvertreterspielenundwelchesihreVerantwortungist.
1 .2 DIE KOMMUNIKAT IONSWEGE DasDreieckderVerantwortungmachtnichtnurdeutlich,werdieHauptinteressenvertreterbeidersicheren Ausführung eines Transportes sind, sondern zeigt auch die Verantwortungs- undInformationswegeauf.DiebeidenzentralenBeziehungensind:
• Die wechselseitige Verantwortungs- und Kommunikationsbeziehung zwischen denHerstellern und den Betreiberfirmen.DieHersteller haben gegenüber den BetreiberfirmeneinebestimmteVerantwortungunddiesgiltauchfürdieVerantwortungderBetreiberfirmengegenüberdenHerstellern.
• Die wechselseitige Verantwortungs- und Kommunikationsbeziehung zwischen denBetreiberfirmenunddenHerstellern.DieBetreiberfirmenhabengegenüberdenKundeneinegewisse Verantwortung und auch die Kunden haben gegenüber den Betreiberfirmen einebestimmteVerantwortung.
Die dritte Verantwortlichkeit in diesem Dreieck ist die Verantwortungs- undKommunikationsbeziehung zwischen dem Kunden und den Herstellern. Obwohl diese Beziehungweniger ausgeprägt ist als die vorgenannten Beziehungen und diese Art der Verantwortung undKommunikation primär über die Betreiberfirma läuft, können Hersteller und Kunden sich zurVerbesserungderBranchenstandardsdirektunterstützen.
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2 DIE AUSRÜSTUNG AllesbeginntmitderrichtigenAusrüstung...BereitsinderKonzeptionsphasefüreinselbstangetriebenesModulfahrzeugistzubeachten,dassesletztendlichmitdiesemTransportfahrzeugmöglichseinmuss,einenTransportsicherdurchzuführen.Unter anderem müssen die Leistungsfähigkeit, die Wartungshandbücher sowie die mitgelieferteDokumentation gewisse Mindeststandards erfüllen. Alle diese Punkte fallen in denVerantwortungsbereichdesHerstellers.
2 .1 REG IONAL GÜLT IGE L E I T L IN I EN UND VERORDNUNGEN Diese Best-Practice Leitlinie ersetzt keinesfalls regionale Leitlinien oder Verordnungen. DieseUnterlagekannzudemnichtsämtlicheregionalenLeitlinienundVerordnungenaufführen.Esobliegtdem Hersteller, sicherzustellen, dass die maschinelle Ausstattung den regionalen Leitlinien undVerordnungen des Gebietes entspricht, in dem das SPMT eingesetzt werden wird oder in das esgeliefertwird.JedeBetreiberfirma,dieeinSPMTineinemanderenGebieteinsetztalsdem,fürdassdas es ursprünglich geliefertwurde, trägt die direkte Verantwortung für die Prüfung, ob aufgrundvonörtlichgeltendenLeitlinienundVerordnungenzusätzlicheMaßnahmenerforderlichsind,damitdieAusrüstungdiesenregionalenLeitlinienundVerordnungenentspricht.
2 .2 AUSLEGUNG DER MASCH INE L L EN AUSSTATTUNG ZurVerantwortungdesHerstellersgehörtdiePrüfungfolgenderPunkte:
• Die Steuerungen der Notbremsen funktionieren unabhängig voneinander und sind"ausfallsicher" konzipiert. Zudem muss die Notbremse so konzipiert sein, dass sich dieBewegungdesTransportfahrzeugsohneweitereGefährdungenstoppenlässt.DieSteuerungderNotbremsemussdeutlichgekennzeichnet,gutsichtbarundschnellzugänglichgestaltetsein.NachAktivierungderNotbremsensteuerungdarfkeineMöglichkeitmehrbestehen,dasSPMT wieder in Betrieb zu nehmen, bis die Aktivierung der Notbremsensteuerungzurückgesetztwurde.
• Jedes SPMT ist mit ordnungsgemäßen Zurr- und Sicherungspunkten ausgestattet, welchedem geplanten Verwendungszweck des Transportfahrzeugs dienen. Sofern vorhandenmüssen diese Zurrvorrichtungen deutlich so gekennzeichnet sein, dass sie ausschließlichZurr- und Sicherungszwecken dienen. Sie sollen zudem an Punkten angebracht sein, andenen sienicht versehentlichalsHebevorrichtungenverwendetwerdenkönnen.DieKraft,die auf jede vorhandene Zurr- und Sicherungsvorrichtungmaximal einwirkendarf,muss inderBetriebsanleitungangegebensein.AllevorhandenenZurr-undSicherungspunktemüssenguterreichbarsein,damitkeineGefährdungdurchVerwickelnoderEinklemmenvorliegt.
• ZusätzlichzuZurr-undSicherungspunktenfürdasVerzurrenundSichernderLadungaufdemTransportfahrzeug müssen alle SPMTs mit einer ausreichenden Anzahl von Hebepunktenausgestattet sein, dieein sicheresundproblemlosesAnhebendesTransportfahrzeugs zumZweck der (De-)mobilisierung ermöglichen. Die zulässige Maximalbelastung eines jedenHebepunktesmussklarandiesenbzw.inderNähedieserHebepunkteangegebensein.
• FürdenFalleinesFunktionsausfallsdesBediengeräts(wiedasHandbediengerät)mussdasSPMTmitmindestenseinemBackup-Bediengerätausgestattetsein,welchesesdem
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Bedienpersonalerlaubt,dasTransportfahrzeuggefahrlosaneinergeeignetenStellezusichern/abzustellen.
• Die Bediengeräte der SPMTs müssen so konzipiert sein, dass sie intuitiv korrekt ab dergewünschtenSteuerpositionsind.
2 .3 LE I S TUNGSFÄH IGKE I T DER MASCH INE L L EN AUSSTATTUNG DerHerstellermussklareundeindeutigeAngabenzurmaximalzulässigenstatischenNutzlastfürdasSPMTmachen.DiemaximalzulässigeNutzlastkapazitätwirdunterBerücksichtigungnachstehenderPunkteermittelt:
• maximalesBiegemomentdesMittelträgersundderKupplungspunkte,• maximalzulässigeTraglastderReifen,• maximalzulässigeTraglastderAchsen.
Alle diesbezüglichen Berechnungen sind nach den geltenden europäischen Industrienormen (oderderenregionalenEntsprechungen)durchzuführen.
2 .4 WARTUNG DER MASCH INE L L EN AUSSTATTUNG DerHerstellersistverpflichtet,klareundeindeutigeAngabenzudenMindestanforderungeninBezugaufdieWartungdermaschinellenAusstattungzumachen.DerHerstellermusssicherstellen,dassdieMindest-Wartungsvorgabeneingehaltenwerden.
2 .5 MIT DER MASCH INE L L EN AUSSTATTUNG M ITZUL I E F ERNDE DOKUMENTAT ION UND
ANGABEN Der Hersteller muss mindestens die folgende Dokumentation zusammen mit der maschinellenAusstattungbereitstellen.
• Eine klar formulierte schriftliche Bedienungsanleitung in der Landessprache derBetreiberfirma,andiedasTransportfahrzeuggeliefertwird.
• EineklarformulierteschriftlicheWartungsanleitunginderLandessprachederBetreiberfirma,andiedasTransportfahrzeuggeliefertwird.Alle Zertifikate und Dokumentationen, die gemäß geltender Leitlinien und Verordnungen(hierzu siehe auch 2.1) in dem Land, in das das Transportfahrzeug ursprünglich geliefertwurde,erforderlichsind.
• ZusätzlichzudenVersioneninderLandessprachekanneineDokumentationundAngabeninEnglischbereitgestelltwerden.Diesistoptional,wirdaberempfohlen.
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3 DIE LADUNG Nichtsistunmöglich...Die mit dem Transport von der Norm abweichender Ladung einhergehenden Risiken könnenreduziert werden, wenn bereits in der Konzeptphase berücksichtigt wird, dass die Ladungtransportfähig sein muss. Damit eine Betreiberfirma in der Lage ist, jeden Transport auch sicherdurchzuführen, benötigt sie ausreichende und angemessene Informationen zu dieser Ladung. DiesfälltindenVerantwortungsbereichdesKunden.
3 .1 LADUNGSAUSLEGUNG WenneinObjektggf.zugegebenerZeittransportiertwerdenmuss,istvomKundenentwederdirektoderindirektüberdenfürdieLadungzuständigenKonstrukteurFolgendessicherzustellen:
• Jede Ladung ist - soweit notwendig und mit vertretbarem Aufwand realisierbar - mitausreichenden Auflagepunkten zu gestalten, damit ein sicherer Transport der Ladunggewährleistet ist.Die zulässigeMaximalbelastungeines jedenAuflagepunktesmuss klar andiesen bzw. in der Nähe dieser Punkte angegeben sein. Alle vorhandenen Auflagepunktemüssen gut erreichbar sein, damit keine Gefährdung durch Verwickeln oder Einklemmenvorliegt.
• Jede Ladung ist - soweit notwendig und mit vertretbarem Aufwand realisierbar - mitausreichendenZurr- und Sicherungspunktenauszuführen, damit ein sicherer Transport derLadung gewährleistet ist. Die zulässige Maximalbelastung eines jeden Zurr- undSicherungspunktesmussklarandiesenbzw.inderNähedieserPunkteangegebensein.Allevorhandenen Zurr- und Sicherungspunkte müssen gut erreichbar sein, damit keineGefährdungdurchVerwickelnoderEinklemmenvorliegt.
3 .2 DOKUMENTAT ION UND ANGABEN ZUR LADUNG DerKundestelltderBetreiberfirmamindestensdiefolgendenInformationenzurVerfügung:
• BruttogewichtderLadung.• PositiondesSchwerpunktesderLast.• AbmessungenderLadung(inklusiveVerpackung-sofernzutreffend).• ZulässigePunktbelastungskräfte.• PositionderAuflagepunkte.• PositionderZurr-undSicherungspunkte.
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4 SCHULUNG Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weltweit kein breit gefächertes Schulungsprogramm fürselbstangetriebene Modulfahrzeuge vorhanden. Die Entwicklung eines solchen Programms liegtaußerhalb desAnwendungsbereichs dieser Best-Practice Leitlinie. Stattdessen bietet diese LeitlinieBetreiberfirmen einen Ausbildungsrahmen an, welcher eine objektive Vorgehensweise zurKompetenzbewertungihrerMitarbeiterbeinhaltet.
4 .1 FÄH IGKE I T EN , ERFAHRUNG UND KOMPETENZ Der Schulungsrahmen basiert auf dem Kompetenzkonzept. Kompetenz wird als Kombination vonFähigkeiten und Erfahrung angesehen, Fähigkeitenwerden durch Erlernen oder eine andere FormdesaktivenErarbeitensvonKenntnissenerworben.Erfahrungistnichterlernbar,sondernmussvoneiner Person im Laufe der praktischen Anwendung von Fähigkeiten erworben werden. Je mehrFähigkeitenundErfahrungeinePerson inBezugaufeineTätigkeithat,destokompetenterkanneroder sie eingestuft werden. Abbildung 2 verdeutlicht, wie die Kombination aus Erfahrung undFähigkeitzurKompetenzwird.
Abbildung2:KompetenzinAbhängigkeitvonErfahrungundFähigkeit
InderPraxis kannniemandKompetenz so linearwie inobigerAbbildunggezeigt aufbauen.DieserProzessverläufteherstufenweiseundallesbeginntdamit,dasseinigeFähigkeitenetwaimRahmeneineBasisausbildungerworbenwerden.NachErwerbdieserFähigkeitenkönnendieseangewendetwerden, um erste Erfahrungen zu sammeln. Nach einiger Zeit ergibt sich daraus ein gewissesKompetenzlevel (z.B. Levele1).NacheinerWeile reichendiezuBeginnerlerntenFähigkeitennichtmehr aus, um mehr Erfahrung zum Aufbau weiterer Kompetenzen zu sammeln. Daher müssenweitere Fähigkeiten erlernt werden, die dann wiederum angewendet werden können, um dasnächsteKompetenzlevelzuerreichen.DerAusbauderKompetenz isteinfortlaufenderProzess,beidemwieinnachstehenderAbbildungverdeutlichtFähigkeitenundErfahrungmiteinanderkombiniertwerden.
Skill
Experience
Fähigkeit
Kompetenz
Erfahrung
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Abbildung3:StufenweiseEntwicklung
4 .2 SCHULUNGSRAHMEN FÜR BED I ENPERSONAL PrimäreVerantwortungderBetreiberfirma ist es, sicherzustellen, dass ihr Bedienpersonal adäquatgeschultist,umseinenAufgabengerechtwerdenzukönnen.DernachstehendbeschriebeneRahmengibtBetreiberfirmeneineMethodeandieHand,mitbeurteiltwerdenkann,obeineBedienpersonfüreinespezielleAufgabekompetentist.4.2.1 GrundlegendeSchulungJederHerstellersolltemindestenseinegrundlegendeSchulunganbieten, inderdasBedienpersonalinderArbeitmitSPMTsunterwiesenwird.DieSchulungsolltemindestensFolgendesumfassen:
• GrundlegendeArbeitsweiseeinesSPMTs(kanndurchdenHerstellererfolgen)• GrundlegendeUnterweisunginderMontageundDemontageeinesSPMTs.• GrundlegendeUnterweisung inderEinstellungunterschiedlicherFahrwerksprogrammeund
derdamitverbundenenMöglichkeiten.• Grundlegende Unterweisung in der Steuerung eines SPMTs mit Auswertung der
Anzeigeelemente.• GrundlegendeUnterweisungzuden(physikalischen)ArbeitsgrenzeneinesSPMTs.• GrundlegendeSicherheitsunterweisunginBezugaufdieArbeitmiteinemSPMT.
4.2.2 VerantwortungderBetreiberfirmaBetreiberfirmen, die sich an diese Best-Practice Leitlinie halten, sollten mindestens Folgendessicherstellen:
• JedeBedienpersonhatdiegrundlegendeSPMT-BedienerschulungdesHerstellers(odereineäquivalenteAusbildung)durchlaufen.
• Diese legen für SPMT-Bediener die nachfolgend beschriebene 5-stufigeKompetenzbewertungsmethodean.
4.2.3 5-stufigeKompetenzbewertungfürSPMT-BedienerNachdemeineBedienpersondieHerstellerschulungdurchlaufenhat,kannKompetenzdurchAufbauvon Erfahrung und das Erlernen von weiteren Fähigkeiten aufgebaut werden. Diese weiterenFähigkeitenwerdeninderPraxisbeimAusführenvonArbeitenunterderAufsichtvonerfahrenerenKollegen erworben. Die folgenden 5 Schritte definieren die Kompetenz des SPMT Bedieners. DieEintrittskriterien für jedes neue Level werden im Kompetenz-Formblatt für Bediener in Anhang 4beschrieben.
Skill
Experience
Level 4
Level 1
Level 3
Level 2
Level 5
Erfahrung
Kompetenz
Fähigkeit
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• Level 1: Unerfahrener SPMT Bediener. Hat die Herstellerschulung durchlaufen. Wird inStandardaufgaben unter Aufsicht eines Level-4 / Level-5 SPMTBedieners geschult. Darf zukeinemZeitpunktselbstständigArbeitendurchführen.
• Level 2: SPMTBedienermitmoderater Erfahrung.Kann Standardaufgaben unter AufsichteinesLevel-4/Level-5SPMTBedienersausführen.
• Level 3: Erfahrener SPMT Bediener. Kann Standardaufgaben ohne Aufsicht und komplexeAufgabenunterAufsichteinesLevel-4Bedienersdurchführen.
• Level 4: Sehr erfahrener SPMT Bediener. Kann bei Standardaufgaben eine FührungsrolleübernehmenundkomplexeArbeitenohneAufsichtdurchführen. Ist inderLage,dieArbeitvonwenigererfahrenenKollegenzubeaufsichtigen.
• Level5:Aufsichtsperson.KannbeikomplexenArbeitenFührungsaufgabenübernehmenundweniger erfahrene Kollegen beaufsichtigen. Ist berechtigt, weniger erfahrene Kollegenanzuleiten, damit diese ein höheres Kompetenzlevel erreichen können, darf dieKompetenzformblättervonwenigererfahrenenKollegenabzeichnen.
4 .3 SCHULUNGSRAHMEN FÜR TECHN IKER PrimäreVerantwortungder Betreiberfirma ist es, sicherzustellen, dass ihr Bedienpersonal adäquatgeschultist,umseinenAufgabengerechtwerdenzukönnen.DernachstehendbeschriebeneRahmengibtBetreiberfirmeneineMethodeandieHand,mitbeurteiltwerdenkann,obeineBedienpersonfüreinespezielleAufgabekompetentist.4.3.1 GrundlegendeAusbildungJeder Techniker sollte über eine international anerkannte technische Ausbildung oder zumindestübervergleichbareArbeitskenntnisseindenfürdietechnischeSeitedesSPMTEinsatzesrelevantenBereichen verfügen. Diese Best-Practice Leitlinie kann nicht sämtliche international anerkannteAusbildungsformen nennen, welche das für die technische Durchführung von SPMT TransportennotwendigeWissenvermitteln.4.3.2 3-stufigeKompetenzbewertungfürTechniker,dieSPMTTransportaufgabendurchführenNachdemeinTechnikerdieHerstellerschulungdurchlaufenhat,kannKompetenzdurchAufbauvonErfahrungunddasErlernenvonweiterenFähigkeitenaufgebautwerden.DieseweiterenFähigkeitenwerden in der Praxis beim Ausführen von Arbeiten unter der Aufsicht von erfahreneren Kollegenerworben.Die folgenden3 SchrittedefinierendieKompetenzdes Technikers.Die EintrittskriterienfürjedesneueLevelwerdenimKompetenz-FormblattfürTechnikerinAnhang5beschrieben.
• Level 1: Unerfahrener SPMT Techniker. Kann technische Standardaufgaben durchführen.AlletechnischenAbläufesindvoneinemLevel-2oderLevel-3-Technikerzuüberprüfen.
• Level 2: Erfahrener SPMT Techniker. Kann standardmäßige und komplexere technischeAufgaben unter Berücksichtigung dynamischer Kräfte durchführen. Ist qualifiziert,standardmäßige technische Aufgaben zu überprüfen, die von Technikern mit Level 1durchgeführt wurden. Technische Abwicklung komplexerer Arbeitsabläufe müssen voneinemLevel-3Technikerüberprüftwerden.
• Level3:TechnischeAufsichtsperson.KanndietechnischeLeitungfürjedeTransportaufgabeübernehmenundistqualifiziert,dieArbeitvonLevel-2undLevel-3-Technikernzuüberprüfen.
Seite15
5 TECHN I SCHE DURCHFÜHRUNG E IN E S TRANSPORTS JedeTransportaufgabeistwiederanders...DarumistauchderGraddestechnischenPlanungsaufwandes,dervorDurchführungdesTransportserforderlichist,jedesMaleinanderer.DiesesKapitelbefasstsichmitdengrundlegendenRichtlinienfürdie technischePlanungundDurchführung.DieseBest-PracticeLeitlinie istkeineAnleitungoderSchulungshandbuch zurDurchführung vonBerechnungen; hierzu gibt es einschlägige Literatur undspezielleFachkurse.
5 .1 DAS ERFORDERN I S E INER T ECHN I SCHEN P LANUNG In technischerHinsichtwerdenoftParallelengezogen zwischenderWeltder SPMTsundderWeltder Kräne, aber hier muss man ganz klar sehen, dass die jetzige Generation der SPMTs über einBediensystemverfügt,wasbeiKränennichtderFallist,diemiteinemvollintegriertenSteuersystemausgestattet sind. Demzufolge wird immer ein gewisses Maß an technischer Planung erforderlichsein,damitsichergestellt ist,dasseinTransportmiteinemSPMTsicherdurchgeführtwerdenkann.Die technischen Planungsdetails hängen größtenteils von den Besonderheiten der jeweiligenTransportaufgabeab.IndieserBest-PracticeLeitliniewirdunterschiedenzwischeneinertechnischenPlanungerstenundzweitenGrades.
5 .2 DIE GRUNDLAGEN Für ein SPMT sind unterschiedliche Fahrwerksabstimmungen möglich. Zu den verschiedenenFahrwerkseinstellungenlässtsichFolgendessagen:
• DieüblicherweiseverwendetenFahrwerkseinstellungensinddie3-Punkt-Federung(statischfestgelegt)oderdie4-Punkt-Federung(statischnichtfestgelegt).
• AlleanderenFahrwerkseinstellungen(1-,2-,5-odermehrPunkt-Federungen)sindnurunterbesonderenUmständeneinzusetzen,wenneinedetailliertetechnischePlanungergebenhat,dassdieseFederungseinstellungfüreinebestimmteTransportaufgabeerforderlich ist.Bittebeachten Sie bei Nutzung dieser Fahrwerkseinstellungen, dass diese Arbeiten nur vonerfahrenenSPMTTechnikern(Level2oderhöher)undBedienpersonen(Level3oderhöher)durchgeführtwerdendürfen.
5.2.1 DieStabilitätsebenebeieiner3-oder4-PunktFederungseinstellungEine 3-Punkt-Federungseinstellung ergibt einen dreieckigen Stabilitätsbereich, wohingegen eine 4-Punkt-Federungseinstellung einen rechteckigen Stabilitätsbereich bietet. Der Vorteil der 3-Punkt-Federungseinstellung ist, dass diese Einstellung statisch festgelegt ist, aber der StabilitätsbereichkleineristalsderStabilitätsbereichderstatischnicht-festgelegten4-Punkt-Federungseinstellung.Obeine 3-Punkt-Federungseinstellung oder 4-Punkt-Federungseinstellung verwendetwird, hängt stetsvondenspeziellenUmständenab,unterdeneneinTransportdurchgeführtwird.
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Abbildung4:DraufsichtSPMTmit3-oder4-Punkt-Federungseinstellung
5.2.2 AngenommeneHöhederStabilitätsebeneundHubhöheWie in Abbildung 4 dargestellt, wird die Größe und Position der horizontalen Ebene desStabilitätsbereiches durch die gewählte Transporterkonfiguration bestimmt. Die tatsächlichevertikale Position des Stabilitätsbereichs (Höhe, Bodenerhebung) befindet sich auf Höhe desScheitelpunktes und ist derMittelpunkt der Eine Sicherheitsmarge kann dadurch erzielt werden,indemman sämtlicheBerechnungen in Bezug auf die Stabilität auf eine Erhebungbezieht,welcheniedriger ist als die tatsächliche Erhebung der Stabilitätsebene. Daher empfiehlt die ESTA immer,BerechnungenmiteinerangenommenenvertikalenPositionaufderStabilitätsebene inBodennähedurchzuführen(sieheauchnachstehendeAbbildung).
Abbildung5:AngenommeneHöhedesStabilitätsbereichsfüreinenTransportermitPendelachse(gestrichelteLinie)
BeiderHubhöhesinddiefolgendenAspektezuberücksichtigen:- In der Planungsphase solltemaximalmit 70 % des Gesamthubs gearbeitet werden, damit
30%fürUnvorhergeseheneSituationenfreibleiben.- SämtlicheBerechnungensolltenaufderAnnahmeberuhen,dassderBetriebshubaufeinen
mittlerenHubeingestelltist.
5 .3 DETA I L S FÜR D I E T ECHN I SCHE P LANUNG FürdietechnischePlanungeinesTransportesmüssenverschiedeneDetailsbekanntsein. IndiesemKapitelwerdendieMindestangabengenannt,dieimmerbenötigtwerden.5.3.1 Abmessungen,BruttogewichtundSchwerpunkt(COG)WieinAbschnitt3.2erläutertfälltesindenVerantwortungsbereichdesKunden,dieBetreiberfirmastetsmitkorrektenInformationenzuversorgen:
• BruttogewichtderLadung.• PositiondesSchwerpunktesderLast.• AbmessungenderLadung(inklusiveVerpackung-sofernzutreffend).• ZulässigePunktbelastungskräfte.• PositionderAuflagepunkte.• PositionderZurr-undSicherungspunkte.
ZeichnungnochzuersetzendurchrealistischeAbbildung
ZeichnungnochzuersetzendurchrealistischeAbbildung
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OhnedieseAngabenkannkeinegenauetechnischePlanungerfolgen.Liegtdiese Informationnichtvor,soistderKundedafürverantwortlich,diekorrektenInformationenfestzustellen.5.3.2 Arbeitsumgebung/StreckeFür die technische Planung sind klare und präzise Angaben zur Arbeitsumgebung und die Strecke,überdiederTransportgeleitetwird,erforderlich.WeitereAngabenfindenSieinAbschnitt6.1.1.AusSichtdertechnischenPlanungsinddiewichtigstenFaktoren:
• Steigungenund/oderGefälleentlangderStrecke.• Straßenwölbung.• ZulässigerBodenauflagedruck.
5 .4 TECHN I SCHE KOMPETENZEN DieserAbschnittbeschreibt,wie festgestelltwird,obeine technischePlanungerstenoder zweitenGrades erforderlich ist und enthält zudem grundlegende Richtlinien, die für die entsprechendenPlanungsebenenzubeachtensind.5.4.1 ErforderlichesMaßanTechnischerKompetenzDas erforderliche Maß an technischer Kompetenz lässt sich anhand des nachfolgendenAblaufdiagramms ablesen Es ist klar erkennbar, dass für alle komplexen Arbeiten eine technischeKompetenzzweitenGradeserforderlichist.
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ErfolgtderTransportübereinedurchgehende,festeundgleichmäßigeStraßeoderBaustelle?
(z.B.aufderBaustelle/Straße,keinVerladen)
WirdderTransportlogischmiteiner3-oder4-Punkt-Federungdurchgeführt?
JA
JA
WirdderTransportineinfacherTransporterkonfigurationdurchgeführt?(d.h.nurdirektinderLängeund/oderBreitegekoppelt,ohneseparate
KonfigurationenoderVerbindungsträgerusw.)
TechnischePlanungerstenGradesausreichend
JA
TechnischePlanungzweitenGradeserforderlich
NEIN
NEIN
NEIN
WirdbeiderTransportkonfigurationderMindestkippwinkelvon7plus2Grad(hierzusieheauchunten)eingehaltenundbeachtet,dassdieerforderlicheKapazität75%der
theoretischenmaximalenTransporterkapazitätnichtübersteigt?
JA
NEIN
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5.4.2 TechnischePlanungerstenGradesplusBeschränkungenBeitechnischerPlanungerstenGradessinddiefolgendenMindestberechnungendurchzuführen:
- Es ist zu überprüfen, ob die beabsichtigte Transporterkonfiguration ausreichendeKapazitätenfürdenbeabsichtigtenTransportaufweist.
- Durch die Berechnung der statischen Stabilität ist zu überprüfen, ob die beabsichtigteTransporterkonfigurationausreichendeStabilitätaufweist.
FallseinetechnischePlanungerstenGradesdurchgeführtwird,sinddiefolgendenBeschränkungenzubeachten:
- Bei der Berechnung sollte die maximale Transporterkapazität mit 75 % der theoretischenmaximalenKapazität(gemäßHerstellerangabe)angesetztwerden.
- Sämtliche Straßenwölbungen oder -steigungen entlang der Transportstrecke sollten um 2Gradangehobenwerden,sodassstetsmindestenseineWölbungund/oderSteigungvon2Gradmiteingerechnetwird.
- DergeringstefüreinetechnischePlanungerstenGradeszulässigeKippwinkelliegtbei7+2=9Grad,wobeidanndiezusätzlichen2GradalsSicherheitsmargemiteinzubeziehensind.
- DieVerzurr-undSicherungsanforderungensinddurchgängigzubefolgen.5.4.3 TechnischePlanungzweitenGradesplusBeschränkungenIm Vergleich zu technischen Planungen ersten Grades müssen bei Planungen zweiten Grades diefolgendenZusatzberechnungendurchgeführtwerden:
- HierbeisindauchdiedynamischenKräftewieWindlast,TrägheitundGefällezubeachten.- EbenfallsmiteinzubeziehenindieBetrachtungensindFaktorenwieDurchbiegungund/oder
VerformungderTransporterkonfiguration.- EbenfallszudurchdenkensinddieAuswirkungenundAnforderungeninBezugaufVerzurren
undSichernderLadung.FallseinetechnischePlanungzweitenGradesdurchgeführtwird,sinddiefolgendenBeschränkungenzubeachten:
- Bei der Berechnung sollte die maximale Transporterkapazität mit 90% der theoretischenmaximalenKapazität(gemäßHerstellerangabe)angesetztwerden.
- Sämtliche Straßenwölbungen oder -steigungen entlang der Transportstrecke sollten um 2Gradangehobenwerden,sodassstetsmindestenseineWölbungund/oderSteigungvon2Gradmiteingerechnetwird.
- DergeringstefüreinetechnischePlanungzweitenGradeszulässigeKippwinkelliegtbei5+2=7Grad,wobeidanndiezusätzlichen2GradalsSicherheitsmargemiteinzubeziehensind.Nach sorgfältiger Abwägung kann vom zuvor genannten Mindestkippwinkel abgewichenwerden, wenn durch die Dokumente der technischen Planung und Arbeitsvorbereitungnachweisen lässt, dass ein geringerer Kippwinkel für einen bestimmten Transport auch alszulässigangesehenwerdenkann.
5 .5 SCHWERPUNKT Für die Zwecke dieser Best-Practice Leitlinie werden die Schwerpunkte des Transporters und derLadung nicht in Kombination betrachtet. Die Schwerpunkte können ggf. kombiniert werden -
Seite20
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden und dargestelltwerdenkann,dasseinesolcheKombinationvonCOGskeinzusätzlichesRisikobirgt.
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6 VORBERE I TUNG E IN E S TRANSPORTS TechnischePlanungalleinreichtnichtaus...BevoreinTransportsicherdurchgeführtwerdenkann,istnichtnurtechnischePlanungerforderlich,sondern es müssen- eventuell sogar als Teil der technischen Planung - auch noch andereVorkehrungen getroffen werden. Diese Vorkehrungen werden in diesem Abschnitt eingehenderläutert.
6 .1 ARBE I T SUMGEBUNG BestimmteVorbereitungen imArbeitsumfeldmüssen erst abgeschlossen sein, bevor ein Transportdurchgeführtwerdenkann.6.1.1 StreckenüberprüfungFür jeden Transport ist eine Streckenüberprüfung durchzuführen und in geeigneter Weise zudokumentieren. Dies kann von einer Vor-Ort-Inspektionmit Beurteilung der StreckenbedingungenfürTransporte,dienureinekurzeStreckezurücklegen,bishinzukomplettenStreckenüberprüfungenreichen,beidenenmehrereKilometeröffentlicheStraßenabgedecktwerdenmüssen.
• Es ist primär die Verantwortung der Betreiberfirma, sicherzustellen, dass eineStreckenüberprüfungdurchgeführtwird.
• Bei dem/den Teil(en) der Strecke, die über das Gelände des Kunden führen, ist es primärSache des Kunden, der Betreiberfirma adäquate Streckenüberprüfungsinformationen zuliefern.
WährendderStreckenüberprüfungsindmindestensdiefolgendenAspektezuuntersuchen:
• ErgibteineStreckenüberprüfung,dassgewissefeststehendeObjekteinnerhalbdeskritischenWegesdesTransportersoderderLadungstehen,soempfehlenwir,einenTesttransportmiteinerTestladungdurchzuführenodereineSchleppkurvenanalyseinFormeinerZeichnungzuerstellen,damitgewährleistetist,dassdereigentlicheTransportsicherüberdieBühnegehenkann.
• Hier ist zu beurteilen, ob ggf. Objekte oder Hindernisse denWeg des TransportfahrzeugsoderderLadungblockieren.So istbeispielsweisebeiöffentlichenStraßenzuüberlegen,obStraßenmobiliar, Bordsteinkanten, Bäume oder Stromleitungen im geplanten Weg desTransportfahrzeugs und/oder der Ladung liegen. Im industriellen Umfeld ist zu beachten,dassObjektewiePipelines,maschinelleAnlagenoderLuftkanäleimTransportwegliegen.
• Es ist zu beurteilen, ob entlang der Strecke Steigungen oder Gefälle zu beachten sind. Ineinem solchen Fall sind derWinkel dieser Steigungenund/oder der abschüssigen Streckenpräzisezuerfassen.
• Je nach Bodenbeschaffenheit entlang des Transportweges sind nicht nur Steigungen oderabschüssige Stellen entlang der Strecke zu beachten und zu vermessen, sondern auch dieStraßenwölbung(SteigungundGefälleinQuerrichtungeinerStraße).
• Hiermussbeurteiltwerden,welchesder(maximale)BodenauflagedruckunddiezulässigeAchslastderOberflächenist,überdiederTransportgeführtwird.WirdeinTransportaufdemGeländeeinesKundenoderineinerindustriellenUmgebungdurchgeführt,soistderKundedafürverantwortlich,diekorrektenInformationenbereitzustellen.
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• Hinsichtlich des Bodenauflagedruckes ist besonders beim Transport über Brücken oderbrückenartige Bauwerke wichtig, dass man besondere Vorsicht walten lässt. Auch ist inBetrachtzuziehen,dassunterirdischePipelinesoderAbzugskanäledenBodenauflagedruckinbestimmtenBereichenvermindernkönnen.
• Ggf. müssen extreme Umweltbedingungen und -temperaturen bewertet und miteingerechnetwerden.
6.1.2 VorbereitenderArbeitsumgebungInbestimmtenSituationenmussdieArbeitsumgebungvorDurchführungdesTransportesvorbereitetwerden.DiegenauenerforderlichenVorbereitungenhängengenerellvonderStreckenüberprüfungund dem technischen Planungsprozess ab. Je nach Vertragsbestimmungen obliegt es dem Kundenoder der Betreiberfirma, sicherzustellen, dass die erforderlichen Vorbereitungen durchgeführtwerden.MöglichevorbereitendeMaßnahmensind:
• Entfernen von Straßenmobiliar und/oder anderen Objekten, die innerhalb desTransportwegsdesFahrzeugsoderderLadungliegen.
• EbnenderOberflächen,überdiederTransportgeleitetwird.• Verstärken von baulichen Strukturen und/oder Teilen der Oberfläche, über die das
Transportfahrzeugfahrenwird.• BevordereigentlicheTransportstartenkann,müssensämtlicheAktivitäten indemBereich
oder in der Nähe des Bereichs, durch den das Transportfahrzeug fahren soll, eingestelltwerden, damit erst gar keine Situationen eintreten können, die einen Nothalt desTransporteserfordernwürdenoderzueinerGefährdungführenkönnten.
• Im Bereich des Transportweges oder in dessen nächster Nähe dürfen sich keine Personenaufhalten,dienichtdirektmitdemTransportgeschehenzutunhaben.
6 .2 DOKUMENTE UND VERFAHREN VorDurchführungeinesTransportesmüssenbestimmteDokumentevorbereitetwerdenundgewisseVerfahrendurchgeführtwerden.6.2.1 RisikobewertungVor einem Transport kann - sofern dies als notwendig erachtet wird - eine Risikobewertungdurchgeführtwerden.Eine solcheRisikobewertung solltemindestensbeurteilen,welcheRisikenesgibtimHinblickauf:
• AlledirektmitdemTransportgeschehenbefasstenPersonen.• Alle Personen, die sich sicher oder möglicherweise in nächster Nähe des
Transportgeschehensaufhaltenwerden.• DieLadung,dasTransportfahrzeugundalleObjekte/Gegenstände,welchesich inderNähe
desTransportsbefinden.• Die (Arbeits-)umgebung, durch die der Transport führen wird / in der der Transport
stattfindenwird.
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Transporte sind immermitRisiken verbunden.Risiken, die als nicht akzeptabel eingestuftwerden,sind auf ein derartiges Risikoniveau zu mindern, welches alle beteiligten Parteien als annehmbareinstufen.
Seite24
6.2.2 AngabedesVerfahrensVor einem Transport kann - sofern dies als notwendig erachtet wird - eineMethodendarstellungdurchgeführtwerden.EinesolcheMethodendarstellungkanndiefolgendenPunkteenthalten,ohnedaraufbeschränktzusein:
• WiewirdderTransporter/werdendieTransporter(de)mobilisiert.• WelcheStreckewurdefürdenTransportgewählt.• WiewirddieLadungaufdasTransportfahrzeuggeladenbzw.entladen.• WelcheTransporterkonfigurationundwelcheFahrwerkseinstellungwirdverwendet.• WeristfürdenTransportverantwortlichundwiesinddieunterschiedlichen,denTransport
betreffendenAufgabenaufgeteilt.• WelcheVorgehensweiseninBezugaufArbeits-undUmweltschutzwerdengewählt.• Sind situationsspezifische Maßnahmen für die sichere Durchführung des Transports
erforderlich.
6.2.3 BesprechungSicherheitsaspekteBevor der eigentliche Transport starten kann, findet eineBesprechung zu den Sicherheitsaspektenstatt, an der alle direkt mit dem Transportgeschehen befassten Personen teilnehmen. Diesesicherheitstechnische Besprechung ist zudem in geeigneter Weise zu dokumentieren. Bei einersicherheitstechnischenBesprechungkannesunteranderemumdiefolgendenAspektegehen:
• WelcheStreckewurdefürdenTransportgewählt.• WiewirddieLadungaufdasTransportfahrzeuggeladenbzw.entladen.• WelcheTransporterkonfigurationundwelcheFahrwerkseinstellungwerdenverwendet.• WeristfürdenTransportverantwortlichundwiesinddieunterschiedlichen,denTransport
betreffendenAufgabenaufgeteilt.• WelcheVorgehensweiseninBezugaufArbeits-undUmweltschutzwerdengewählt.• Sind situationsspezifische Maßnahmen für die sichere Durchführung des Transports
erforderlich.• SämtlicheallgemeinenundsituationsspezifischenRisikeninBezugaufdenTransport.• NochirgendwelcheFragen?
6.2.4 NotfallplanFürdenTransportkann - soferndiesalsnotwendigerachtetwird -einNotfallplanerstelltwerden.DerNotfallplanenthältalternativeSzenarienfürdenFallvonunvorhergesehenenEreignissen.6.2.5 KommunikationsplanFürdenTransportkann-soferndiesalsnotwendigerachtetwird-einKommunikationsplanerstelltwerden.EinKommunikationsplanbeschreibtdieVerantwortlichkeitenderverschiedenenbeteiligtenPersonensowiedieKommunikationswege,aufdiemansichverständigthat.6.2.6 GenehmigungenJe nachdem,wo der Transport stattfindet und durchwelchesGebiet er geleitetwird,müssen ggf.verschiedene Genehmigungen eingeholt werden. Die Beschreibung der verschiedenenGenehmigungen,dieggf.einzuholensind,istnichtGegenstanddieserBest-PracticeLeitlinie.
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7 DER TRANSPORT Vorbereitungen und technische Planung reichen nicht aus, um eine Ladung von A nach B zutransportieren...dieskannnurdurchdeneigentlichenTransportvorganggelingen.Und egalwie perfekt dieVorbereitung und technische Planungwar - es stellt sich erst heraus, oballespasst,wenndereigentlicheTransportbeginnt.
7 .1 DAS BED I ENPERSONAL LetztendlichistesdasBedienerteam,welchesdenTransportwirklichdurchführt.Dasbedeutet,dassdie Sicherheit eines jeden Transports in denHänden dieses Teams liegt. Die folgenden RichtlinienermöglichenesdemTeam,einenTransportdurchzuführen.7.1.1 AllgemeinesGenerell kann man zwischen den Rollen Aufsichtsperson, Bedienperson und Einweiserunterscheiden.DiegenaueAnzahlanPersonen,diemitdemjeweiligenTransportgeschehenbefasstsind,hängtvonderArtdesTransportsab:EinePersonkannvielfältigeRollenübernehmen(sokannz.B.dieAufsichtspersonauchBedienpersonsein),abergleichzeitigkönnenauchmehrerePersonennureinebestimmteRolleausüben(soz.B.vieleEinweiser).7.1.2 Kommunikation
• Für die Kommunikation zwischen Bedienpersonen sollten bevorzugt Funksprechgeräteeingesetztwerden.
• InFällen,indeneneineVerwendungvonFunksprechgerätennichtzulässigist,empfehlenwirPfeifsignale, um auf sich aufmerksam zu machen und dann anschließend mittelsabgesprochenerHandsignalezukommunizieren.
• Vor Durchführung eines Transportes sollten zwischen Aufsichtsperson, Bedienperson undEinweiser klare Absprachen hinsichtlich der Begriffe getroffen werden, die während desTransportsverwendetwerden.
o Die unterschiedlichen Hydraulikfederungsgruppen sollten so logisch bezeichnetwerden,dasses-wennmanwährenddesTransportesvondiesenGruppenspricht-nichtzuVerwechslungenkommenkann.
o DieverschiedenenRichtungen,indiedasTransportfahrzeugfahrenkann,solltenmiteindeutigenundfeststehendenBegriffenbenanntwerden.
7.1.3 PersönlicheSchutzausrüstungEsmussdiepersönlicheSchutzausrüstunggetragenwerden,diefürdiespezifischeArbeitsumgebung/ den Standort, durch den der Transport führt, erforderlich ist; zudem müssen jedoch alleBedienpersonen undweitere Personen, die sich im direkten Umfeld des Transports aufhalten, alsMindestvorgabefolgendeAusrüstungtragen:
• Schutzhelm• Sicherheitsschuhe• ArbeitsjackeinSignalfarben(sofernaufBaustelleerforderlich)• Handschuhe (sofern auf Baustelle erforderlich); Die Person, die das Handbediengerät des
Transportfahrzeugsbedient,darfnichtdurchHandschuhebehindertwerden.
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• Schutzbrille(woerforderlich)7.1.4 SchulungPersonen ohne ausreichende Schulung dürfen keine Transporte durchführen. Näheres zu denSchulungsprogrammensieheAbschnitt4.
7 .2 ABSCHL I EßENDE PRÜFUNG Vor der tatsächlichen Durchführung des Transports müssen verschiedene abschließendeÜberprüfungen erfolgen. Als Handlungshilfe für die Betreiberfirma enthält diese Best-PracticeLeitlinie in den Anhängen Checklisten für diese abschließenden Überprüfungen. AllgemeineBeschreibungenderabschließendenÜberprüfungenfindenSienachstehend.7.2.1 InformationVor Durchführung eines Transports ist zu prüfen, ob den beteiligten Personen alle erforderlichenInformationen vorliegen. Hierzu siehe auch den Abschnitt 6.2.3 zu sicherheitstechnischenUnterweisungen.7.2.2 Checkliste"vordemEinsatz"VorDurchführung eines Transportes obliegt es derBetreiberfirma, sicherzustellen, dass alle in derCheckliste "Vor demEinsatz" genanntenAspekte abgedeckt sind. In denAnhängen finden Sie einBeispieleinerCheckliste"VordemEinsatz".DieCheckliste"vordemEinsatz"decktFolgendesab:
• MaschinelleAusstattung• Betriebsaktivitäten.• Arbeitsbereich
7.2.3 Wetterbedingungen
• Wir empfehlen, vor jedem Transport besondere Aufmerksamkeit derWettervorhersage zuwidmen.
• Sowohl vor als auch im Verlauf des Transports müssen die maximal zulässigenWindgeschwindigkeitengemäßKundenvorgabeoderwie inder technischenPlanungsphasedefiniert, beachtet werden. Bei Überschreiten dieser zulässigen WindgeschwindigkeitensolltederTransportnichtdurchgeführtwerden.FallsderTransportbereitsbegonnenhat,istsorgfältigzubeurteilen,welchesdiesichersteVorgehensweiseist.
• Wenn bei Wetterbedingungen wie Regen, Nebel oder Schnee zu erwarten ist, dass dieSichtverhältnisse der Bedienpersonen eingeschränkt sind, so sollte der Transport nichtdurchgeführt werden. Es obliegt der Betreiberfirma, sicherzustellen, dass ein Transport inFällen, indenendieWetterbedingungendieSicherheitdesTransportesgefährdenwürden,nichtdurchgeführtwird.
• EinTransportsolltenichtunterWetterbedingungendurchgeführtwerden,welcherutschigeStraßenoderOberflächenbzw.EisbildunginderArbeitsumgebungbewirkenkönnten,außerdie Transporterkonfiguration wurde speziell darauf abgestellt und in der technischenPlanungsphasedesTransporteswurdeaufdieseBedingungeneingegangen.
• DieHöchst-undMindestarbeitstemperaturenfürdiemaschinelleAusstattungsollte-gemäßHerstellerangaben - stets beachtet werden. Diese Temperaturen dürfen nur dann
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überschritten werden, wenn in Abstimmung mit dem Anlagenhersteller spezielleMaßnahmenergriffenwurden.
7 .3 PLATZ I EREN E INER LADUNG AUF DEN TRANSPORTER / ABLADEN E INER LADUNG VOM
TRANSPORTER DiefolgendenRichtliniensindbeimBe-undEntladeneinesSPMTszubeachten.7.3.1 PositioniereneinesSPMTunterhalbeinerLadung
• Wird eine Ladung auf ein SPMT aufgebracht, indem das SPMT unter die Ladung gefahrenwird, so empfehlenwir nach Positionierung des Transportfahrzeugs unter der Ladung, dieTransporterhöhenurschrittweisenachobenzufahren.
• WirdeineLadungvoneinemSPMTabgeladen, indemmandieLadungaufStützenabsenkt,soempfehlenwirnachPositionierungderLadungüberdenStützendieTransporterhöhenurschrittweiseabzusenken.
7.3.2 AufladeneinerFrachtmittelsKran
• Wird eine Ladung mittels Kran auf ein SPMT abgelegt, so wird empfohlen, dieFahrwerkseinstellungaufeine4-Punkt-Federungeinzustellen.WirdwährenddesTransportseine3-Punkt-Federungbenötigt,sosolltevordemBeladeneine4-Punkt-FederungeingestelltwerdenundnachAbschlussdesBeladevorgangesundvorBeginnderFahrtaufdie3-Punkt-Einstellungumgestelltwerden.
7 .4 BEWEGEN DES TRANSPORTFAHRZEUGS Beim Bewegen des Transportfahrzeugs (sowie der Ladung) sind die folgenden Richtlinien zubeachten.7.4.1 Fahrbetrieb
• Die bevorzugte Fahrtrichtung ist stets die auslegungsgemäße Vorwärtsrichtung. Generellkann man die Richtung an der Position des Transporter"knies" erkennen - siehe auchAbbildung6.
Abbildung6:Bevorzugt/FahrtrichtungVorwärts
7.4.2 Hub• SofernnichtaustechnischerSichtanderweitigerforderlichwirdempfohlen,einenTransport
wenn möglich immer mit dem Transportfahrzeug auf halber Hubhöhe eingestelltdurchzuführen (also50%desMaximalhubs), damitmanmaximaleKorrekturmöglichkeitennachobenunduntenhat.
Drivingdirection
ZeichnungnochzuersetzendurchrealistischeAbbildung
Fahrtrichtung
Seite28
7.4.3 Egalisieren• Die Transporterplattform muss in der Querrichtung immer horizontal ausgerichtet sein,
außer die Transporterkonfiguration wurde speziell für eine andere Ausrichtung angepasstund dieser Umstand wurde während der technischen Planung des Transports mitberücksichtigt.
• Umzugewährleisten,dassdiePlattformhorizontal ausgerichtetbleibt, sollte in Sichtweitedes Bedienerteams stets eine Wasserwaage platziert werden, damit die Bedienpersonenjederzeitüberprüfenkönnen,obdiePlattforminQuerrichtungnochhorizontalausgerichtetist.
7.4.4 AbrupteBewegungen
• GenerellsindabrupteBewegungenzuvermeiden.• DamitabrupteBewegungenwiez.B.beiNothaltmöglichstnichtauftreten,solltenalleinder
UmgebungdesTransportsdurchgeführtenAktivitätenzumZeitpunktderTransportdurchführungeingestelltwerdenundallePersonen,dienichtdirektmitdemTransportgeschehenzutunhaben,denBereichverlassen.
APP-I
Best-PracticeLeitliniefür
selbstangetriebeneModulfahrzeuge
ANHÄNGE
Anhang1:SPMTAnsichtvonoben;Längs-undQuerstabilität(Beispiel)...............................................IIAnhang2:Verantwortungsmatrix..........................................................................................................IIIAnhang3:Checklisten...........................................................................................................................IVAnhang4:FormblattKompetenzbewertungfürBedienpersonal.........................................................XIIAnhang5:FormblattKompetenzbewertungfürTechniker................................................................XIV
APP-II
ANHANG 1 : SPMT ANS ICHT VON OBEN ; LÄNGS - UND QUERSTAB I L I TÄT (BE I SP I E L )
ZeichnungnochzuersetzendurchrealistischeAbbildung
APP-III
ANHANG 2 : VERANTWORTUNGSMATR IX In der nachstehenden Tabelle zeigt die grundlegende Vorgehensweise, wie Aufgaben undVerantwortungen aufzuteilen sind. Sofern erforderlich kann (durch gemeinsame vertraglicheRegelung)vondieseEinstellungabgewichenwerden.Verantwortung/Aufgabe SPMT
HerstellerBetreiber-firma
Kunde
Ausstattung Konstruktion
Primär Sekundär
(Vorgabe)Drittrangig(Vorgabe)
Wartung
Sekundär(Anweisung)
Primär -
DokumentationundInformation(mittechn.Daten)
Primär
- -
DieLadung Konstruktionmussumsetzbarsein - Sekundär
(Vorgabe)Primär
DokumentationundAngabenzuEigenschaftenderLadung
- - Primär
TechnischeKompetenzen AngabenzudenEigenschaftenderLadung
- - Primär
AngabenzurStreckensituation
- Primär(abseitsvomStandort)
Primär(amStandort)
FestlegenvontechnischenSchwellenwerten
- Primär Sekundär(Vorgabe)
DurchführeneineradäquatentechnischenPlanung
- Primär -
Erstellung Streckenüberprüfung
- Primär
(abseitsvomStandort)
Primär(amStandort)
Bauarbeiten,EntfernenvonStraßenmobiliarusw.
- Primär(abseitsvomStandort)
Primär(amStandort)
Genehmigungen
- Primär(gemeinsameVereinbarung)
Risikobewertung
- Primär Sekundär(Vorgabe)
Methodendarstellung
- Primär Sekundär(Vorgabe)
BesprechungSicherheitsaspekte
- Primär Sekundär(Vorgabe)
Betrieb Personal
- Primär
-
Kommunikation - Primär
-
DurchführungabschließendePrüfung - Primär
Sekundär(Verifizierung)
ÜberwachungderWetterbedingungen - Primär
-
Schulung GrundlagenkursBedienungSPMT
Primär Sekundär
-
KompetenzbasierteBedienerbewertung - Primär -
APP-IV
ANHANG 3 : CHECKL I S TEN AufdenfolgendenSeitenfindenSieeineReihevonChecklisten.
• ChecklisteA:ChecklisteStreckenüberprüfung• ChecklisteB:TechnischeCheckliste• ChecklisteC:ChecklistezurmaschinellenAusstattungvorMobilisierung• ChecklisteD:ChecklistevorBetrieb
APP-V
ChecklisteA:ChecklisteStreckenüberprüfungBeziehtsichauf: StreckenüberprüfungZuprüfendurch: BetreiberfirmaPrüfungistwanndurchzuführen? BeiFertigstellungderStreckenüberprüfungPrüfung/Bauteil Ja Nein Nichtzu-
treffend Bemerkungen/WerteabseitsvonStandort AllgemeineStreckeninspektion
durchgeführt
BrückenentlangderStrecke(fallsja,maximaleTraglastnotieren)
AbzugskanäleentlangderStrecke(fallsja,maximaleTraglastnotieren)
Starkstrom-FreileitungenentlangderStrecke(fallsja,StandortundHöhenotieren)
SteigerungenundStraßenwölbungenentlangderStrecke
(Standort-)spezifischePunkte,aufdiegeachtetwerdenmuss
Schleppkurvenanalyseistdurchzuführen
Schleppkurvenanalysewirddurchgeführt(Datumnotieren)
Testtransportistdurchzuführen
Testtransportdurchgeführt(Datumnotieren)
NiedrigsterzulässigerAchsdruckentlangderStrecke(WertundStandortnotieren)
Vor-Ort AllgemeineStreckeninspektion
durchgeführt
BrückenentlangderStrecke(fallsja,maximaleTraglastnotieren)
AbzugskanäleentlangderStrecke(fallsja,maximaleTraglastnotieren)
FreileitungenentlangderStrecke(fallsja,StandortundHöhenotieren)
SteigungenundStraßenwölbungenentlangderStrecke
(Standort-)spezifischePunkte,aufdiegeachtetwerdenmuss
Schleppkurvenanalyseistdurchzuführen
Schleppkurvenanalysewirddurchgeführt(Datumnotieren)
Testtransportistdurchzuführen
Testtransportdurchgeführt(Datumnotieren)
NiedrigsterzulässigerAchsdruckentlangderStrecke(WertundStandortnotieren)
APP-VI
DatumundUhrzeitderÜberprüfung: ___-___________-___:___20___
Durchgeführtdurch: ______________________________
Unterschrift: ______________________________
APP-VII
ChecklisteB:TechnischeChecklisteBeziehtsichauf: TechnischePlanungdesTransportsZuprüfendurch: BetreiberfirmaPrüfungistwanndurchzuführen? NachAbschlusstechnischePlanungPrüfung/Bauteil Ok N.I.
O.
Nichtzu-treffend Bemerkungen/Werte
Schwellenwerte Nutzlastgesamt(Wertnotieren)
KippenentlangderLängsachse(Wertnotieren)
KippeninQuerrichtung(Wertnotieren)
ErgebnissetechnischePlanung MaximaleNutzlastkapazitätder
Transporterkonfiguration
StabilitätswinkelinLängsrichtung(Wertnotieren,okfalls>NeigungentlangderLängsachse)
StabilitätswinkelinQuerrichtung(Wertnotieren,okfalls>NeigunginQuerrichtung)
BelastbarkeitderZusatzkomponenten
Durchbiegung
DynamischeKräftewurdenmiteingezogen
- Steigungskräfte(maximalenWertbeachten)
- Beschleunigung/Abbremsung(maximalenWertbeachten)
- Fliehkräfte(maximalenWertbeachten)
- Windlast(maximalenWertbeachten)
SpezifischeWerte,diewährenddesBetriebszuüberwachensind
TransportkonfigurationundAufbauwieindertechnischenPlanungsphasefestgelegt
MaximaleNutzlast(Wertnotieren)
MaximaleTransportergeschwindigkeit(Wertnotieren)
MaximaleWindgeschwindigkeit(Wertnotieren)
NeigungentlangderLängsachse(Wertnotieren)
NeigunginQuerrichtung(Wertnotieren)
APP-VIII
DatumundUhrzeitderÜberprüfung: ___-___________-___:___20___
Durchgeführtdurch: _____________________________
Unterschrift: _____________________________
APP-IX
ChecklisteC:ChecklistezurmaschinellenAusstattungvorMobilisierungBeziehtsichauf: MaschinelleAusstattungZuprüfendurch: BetreiberfirmaPrüfungistwanndurchzuführen? VorMobilisierungdermaschinellenAusstattungPrüfung/Bauteil Ok N.I.
O.
Nichtzutreffen
d
Bemerkungen/Werte
Transportfahrzeug Geprüftes Transportfahrzeug (ID
notieren)
AllgemeinerZustand(Sichtprüfung)
Hydraulik(Sichtprüfung,Leckage)
Reifen(Sichtprüfung,Druck)
Verbindungsbolzen(Sichtprüfung)
Schutzabdeckungen(Sichtprüfung)
Powerpack(s) Leistung/Powerpacks geprüft (ID
notieren)
AllgemeinerZustand(Sichtprüfung)
Füllstand Kraftstoff (Füllstand notieren,okfallsausreichend)
Motorölfüllstand
SaubererLuftfilter
Hydraulik(Sichtprüfung,Leckage)
HydraulikölfüllstandAntriebssystem(Füllstandnotieren,okfallsausreichend)
HydraulikölfüllstandHubsystem(Füllstandnotieren,okfallsausreichend)
ErsatzteileundZusatzausrüstung Geprüfte Ersatzteile und
Zusatzausrüstung(IDnotieren)
AllgemeinerZustand(Sichtprüfung)
Hydraulikschläuche(NummerundZustandprüfen)
Schaltschränke(NummerundZustandprüfen)
Zustand der Zusatzausrüstung(Sichtprüfung)
DatumundUhrzeitderÜberprüfung: ___-___________-___:___20___
Durchgeführtdurch: ______________________________
APP-X
Unterschrift: ______________________________
ChecklisteD:ChecklistevorBetriebBeziehtsichauf: OperativerBereichZuprüfendurch: BetreiberfirmaPrüfungistwanndurchzuführen? vorAufnahmedesBetriebsPrüfung/Bauteil Ok N.I.
O.
Nichtzutreffen
d
Bemerkungen/Werte
ErgänzendeCheckliste Checkliste Streckenüberprüfung
vorhandenundvollständig
Technische Checkliste vorhanden undvollständig
Checkliste"vorMobilisierung":vorhandenundvollständig
Arbeitsbereich ArbeitsbereichfreivonHindernissen
keine unbefugten Personen imArbeitsbereich
LadungundLadungsabstützung AllgemeinerZustand(Sichtprüfung)
Position des Schwerpunkts istgekennzeichnet
Zustand der Ladungsabstützung(Sichtprüfung)
TransportfahrzeugundPowerpack AllgemeinerZustand(Sichtprüfung)
AusreichendTreibstoff
Fahrwerksabstimmung gemäßtechnischerPlanung
GegenprüfungFahrwerkseinstellung(durchzuführenvonzweitemAuditor!)
Gegenprüfungdurchgeführtvon:
Steuerungskoordinationssystem
Kommunikation,Verantwortlichkeiten,Anweisungen
DieKommunikationswegesindklar
Verantwortlichkeiten der verschiedenenPersonensindklar
Es werden Besprechungen zu denSicherheitsaspektendurchgeführt
Wetterbedingungen liegen innerhalbakzeptablerGrenzen
APP-XI
DatumundUhrzeitderÜberprüfung: ___-______________:___-20___
Durchgeführtdurch: _____________________________
Unterschrift: _____________________________
APP-XII
ANHANG 4 : FORMBLATT KOMPETENZBEWERTUNG FÜR BED I ENPERSONAL TeilI:VonLevel0nachLevel3Betreiberfirma: _________________________________NamederBedienperson _________________________________BeginnderArbeitalsBedienperson ___-___________-20___ZugeteilterBetreuer: _________________________________Kriterien Ok Gezeichnet
:Datum Bemerkungen
KriterienfürdenÜbertrittvonLevel0nachLevel1 Bedienperson hat Herstellerschulung (oder äquivalente
Maßnahme)durchlaufen.
SämtlicheKriterienfürLevel1sinderfüllt. KriterienfürdenÜbertrittvonLevel1nachLevel2 DieBedienpersonverfügtüberimLaufederletzten3Monate
oft eingesetzte grundlegende Fähigkeiten in seinemAufgabenbereich. In dieser Zeit hat die Bedienpersonmindestens 10 unterschiedliche Einsätze beobachtet undaktivmitSPMTsgearbeitet.
Die Bedienperson kann zwischen unterschiedlichenFahrwerkseinstellungenunterscheiden.
Die Bedienperson kennt die Einstellungen unterschiedlicherKoordinatensysteme.
Die Bedienperson kann unterschiedliche Standard-Transporterkonfigurationenmontierenunddemontieren.
Die Bedienperson ist in der Lage, (potentiell) gefährlicheSituationenzuerkennen.
DieBedienpersonverfügtübereinumfassendesVerständnisderHaupt-ArbeitsprinzipieneinesSPMT.
Die Bedienperson kennt die Kommunikationswege,unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und verschiedenenAufgaben.
Die Bedienperson versteht die Konzepte derAuslegungskapazität der statischen Nutzlast, desLastschwerpunkts und des Stabilitätsbereichs und wurde indieThematikDurchbiegung(Mittelträger),Reifenauslenkung,StabilitätswinkelundÜberlastwinkeleingewiesen.
SämtlicheKriterienfürLevel2sinderfüllt. KriterienfürdenÜbertrittvonLevel2nachLevel3 DieBedienpersonhatbereitsmindestens3Monate langals
Level-2 Bediener gearbeitet. In dieser Zeit hat dieBedienpersonaktivmitSPMTsgearbeitet.
Die Bedienperson hat gelernt, die erforderlichenFederungsarten einzustellen und ist voll qualifiziert, dieseArbeitauszuführen.
DieBedienpersonhatgelernt,daserforderlicheKoordinatensystemeinzustellenundistvollqualifiziert,dieseArbeitauszuführen.
Die Bedienperson hat gelernt, die unterschiedlichenStandard-Transporterkonfigurationen zu montieren unddemontieren und ist voll qualifiziert, diese Arbeitauszuführen.
DieBedienpersonhatgelernt,ÜberprüfungenvordemBetriebdermaschinellenAusstattungdurchzuführen,istsichderenBedeutungbewusstundistnunvollqualifiziert,ÜberprüfungenvorInbetriebnahmedurchzuführen.
DieBedienpersonistnuninderLage,(potentiell)gefährlicheSituationenzuerfassenundangemesseneMaßnahmenzu
APP-XIII
ergreifen. DieBedienpersonverstehtdieKonzepteder
AuslegungskapazitätderstatischenNutzlast,desLastschwerpunktsunddesStabilitätsbereichssowieDurchbiegung(Mittelträger),Reifenauslenkung,StabilitätswinkelundÜberlastwinkel.DieBedienpersonverstehtdiehierbestehendenWechselwirkungen.
SämtlicheKriterienfürLevel3sinderfüllt. Teil2:VonLevel3nachLevel5Betreiberfirma:_________________________________NamederBedienperson _________________________________BeginnderArbeitalsBedienperson ___-___________-20___ZugeteilterBetreuer: _________________________________Kriterien Ok Gezeichn
et:Datum Bemerkungen
KriterienfürdenÜbertrittvonLevel3nachLevel4 DieBedienpersonhatbereitsmindestens6Monate langals
Level-3 Bediener gearbeitet. In dieser Zeit hat dieBedienpersonaktivmitSPMTsgearbeitet.
DieBedienpersonhatgelernt,komplexeFederungsartenundKoordinatensysteme einzustellen und ist voll qualifiziert,dieseArbeitauszuführen.
Die Bedienperson hat gelernt, unterschiedliche komplexeTransporterkonfigurationen zu montieren und demontierenundistvollqualifiziert,dieseArbeitauszuführen.
DieBedienpersonistinderLage,beiStandardaufgabenAnweisungenzuerteilen,istsichdergesamtenVerantwortungbewusstundkannLeitungsaufgabenübernehmenundKollegenklareAnweisungenerteilen.
DieBedienpersonverstehtdietheoretischenKonzeptedesSPMTsundkanndiesesowieauchihreWechselwirkungenklarverständlicherklären.
SämtlicheKriterienfürLevel4sinderfüllt. KriterienfürdenÜbertrittvonLevel4nachLevel5 DieBedienpersonhatbereitsmindestens12Monatelangals
Level-4 Bediener gearbeitet. In dieser Zeit hat dieBedienpersonaktivmitSPMTsgearbeitet.
Die Bedienperson ist in der Lage, bei komplexen AufgabenAnweisungen zu erteilen, ist sich der verschiedenenVerantwortlichkeiten bewusst und ist qualifiziert,Leitungsaufgaben übernehmen und Kollegen klareAnweisungenerteilen.
DieBedienpersonverfügtübereinumfassendesVerständniszumsicherenArbeitenmit einemSPMTund ist inder Lage,KollegenentsprechendeAnweisungenzuerteilen.
SämtlicheKriterienfürLevel5sinderfüllt.
APP-XIV
ANHANG 5 : FORMBLATT KOMPETENZBEWERTUNG FÜR TECHN IKER TeilI:VonLevel0nachLevel3Betreiberfirma:_________________________________NamedesTechnikers _________________________________BeginnderArbeitalsTechniker: ___-___________-20___ZugeteilterBetreuer: _________________________________Kriterien Ok Gezeichn
et:Datum Bemerkungen
KriterienfürdenÜbertrittvonLevel0nachLevel1 TechnikerhateineangemesseneAusbildungdurchlaufen. SämtlicheKriterienfürLevel1sinderfüllt. KriterienfürdenÜbertrittvonLevel1nachLevel2 DerTechnikerhatbereitsmindestens1 Jahr langalsLevel-1
Techniker gearbeitet. In dieser Zeit hat er aktiv im BereichSPMTTransportechnikgearbeitet.
Der Techniker war bei mindestens 5 verschiedenen SPMTTransporten anwesend, für die er für die technischeAusführungimArbeitsbereichzuständigwar.
Der Techniker verfügt über die in der ESTA Best-PracticeLeitlinie beschriebenen Fähigkeiten im technischen Bereichund ist qualifiziert, alle erforderlichen Berechnungendurchzuführen.
DerTechnikerverfügtüberKenntnisderdynamischenKräfteundkanndieseindertechnischenPlanungsphaseanwenden.
SämtlicheKriterienfürLevel2sinderfüllt. KriterienfürdenÜbertrittvonLevel2nachLevel3 DerTechnikerhatbereitsmindestens2 Jahr langalsLevel-1
Techniker gearbeitet. In dieser Zeit hat er aktiv im BereichSPMTTransportechnikgearbeitet.
Der Techniker war bei mindestens 5 verschiedenen SPMTTransporten anwesend, für die er für die technischeAusführungimArbeitsbereichzuständigwar.
DerTechnikeristunterBeachtungderdynamischenKräfteinderLage,dietechnischenRahmenbedingungensowieinderESTABest-PracticeLeitliniebeschriebenumzusetzen.
SämtlicheKriterienfürLevel3sinderfüllt.
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