Das neue Sächsische Hochschulgesetz

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Das neue Sächsische Hochschulgesetz. Ein Überblick über den Prozess der letzten 3 ½ Jahre. Gliederung. Vorstellung Meinungen Hochschulstruktur nach altem SächsHG Hochschulstruktur nach neuem SächsHSG Auswirkungen Fragerunde. Vorstellung. Informatikstudent im 5. Semester - PowerPoint PPT Presentation

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Das neue Sächsische Hochschulgesetz

Ein Überblick über den Prozess der letzten 3 ½ Jahre

Gliederung

• Vorstellung

• Meinungen

• Hochschulstruktur nach altem SächsHG

• Hochschulstruktur nach neuem SächsHSG

• Auswirkungen

• Fragerunde

22.04.23 2Steffen FörsterStudentenrat der WHZ

Vorstellung

• Informatikstudent im 5. Semester

• Seit 2 Jahren Mitglied im StuRa

• Referent für Hochschulpolitik und Finanzen/Personal

• Vertreter unserer Hochschule in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

22.04.23 3Steffen FörsterStudentenrat der WHZ

Meinungen

• Video zur Mobilisierung 2007: http://de.youtube.com/watch?v=v5clFaVSTzI

• Video zur Mobilisierung 2008: http://de.youtube.com/watch?v=07zv9fjqAac

• „Unserer Generation wird immer vorgeworfen, dass sie sich für gar nichts interessiert. Deswegen fand ich es besonders schön, zu sehen, dass so viele Studierende sich für das Thema Hochschulgesetz interessieren konnten und auch so laut und kreativ dagegen demonstrierten.“ Jennifer Gasch, Studentin der TU Dresden

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Alte Hochschulstruktur

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Alte Hochschulstruktur

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Gremienaufgaben & Struktur

• Senat

• Konzil

• Fachbereichsräte

• Studienkommissionen

• Prüfungsausschüsse

• Rektor

• Kanzler

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Senat

• Mitglieder: Rektor, Dekane, gewählte Vertreter der Mitgliedergruppen (Professoren, Mitarbeiter und Studenten) und beratend Prorektoren und der Kanzler

• Stellung: – höchstes Gremium der Hochschule – Vergleichbar mit dem Bundestag

• Aufgaben:– Fakultätsübergreifende Lehrangelegenheiten– Aufhebung, Einrichtung und Änderung von Studiengängen– Gliederung der Fachbereiche– Aufhebung, Einrichtung und Änderung von zentralen

Einrichtungen (Bibliothek, ZKI, usw.)

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Konzil

• Mitglieder:– Alle Fachbereichsratsmitglieder + 8 Professoren und

15 Mitarbeiter (insgesamt 18 Studenten)

• Stellung:– Vergleichbar mit dem Bundesrat

• Aufgaben– Beschluss der Grundordnung– Wahl des Rektors und der Prorektoren– Wahl der Senatsmitglieder

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Fachbereichsräte

• Mitglieder– ½ Professoren– ¼ Mitarbeiter– ¼ Studenten

• Stellung– Höchstes Gremium des Fachbereiches

• Aufgaben– Vorschläge zu Prüfungs- und Studienordnungen– Berufungsvorschläge– Beschluss der Lehr- und Forschungsberichte

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Studien-kommissionen

• Mitglieder– Gleichenteils Lehrende und Studierende

• Stellung– Studienorganisatoren

• Aufgaben– Sicherung des Lehr- und Studienbetriebs– Evaluation

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Prüfungs-ausschüsse

• Mitglieder– Professoren und Studenten

• Aufgaben– Entscheid über Prüfungsordnungen– Bewilligung von 2. Wiederholungsprüfungen– Bewilligung von Verlängerung der

Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten– Bewilligung von Wiederholungen der

Abschlussprüfung

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Rektor

• Aufgaben:– Leiter der Hochschule– Repräsentant– Vorsitzender des Senates– Genehmigt Studien- und Prüfungsordnungen– Aufstellung des Hochschulentwicklungsplans– Legislative der Hochschule

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Kanzler

• Aufgaben:– Haushalts und Investitionsplanung– Zuweisung und Bewirtschaftung aller Stellen

und Mittel der Hochschule– Leiter der Hochschulverwaltung– Schatzmeister– Exekutive der Hochschule

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Neue Hochschulstruktur

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Ehemals Konzil

Neue Hochschulstruktur

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Kuratorium

Aufgaben & Struktur

• Senat

• Hochschulrat

• Rektor

• Kanzler

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Senat

• Zusammensetzung:– Bis zu 21 gewählte Mitglieder (Professorenmehrheit) – Keine Mitgliedschaft: Dekane, Rektor, Prorektoren,

Kanzler• Aufgaben:

– Stellungnahme statt Beschlussfassung in fast allen Bereichen

– Beschluss der Entwicklungsplanung– Wahl und Abwahl der Prorektoren– Formulierung der Grundsätze der Organisation des

Lehr- und Studienbetriebes– die Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation

der Lehre22.04.23 Steffen Förster

Studentenrat der WHZ19

Erweiterter Senat

• Zusammensetzung:– Senat plus weitere gewählte Vertreter aller

Gruppen– Kein Stimmrecht: Dekane, Rektor,

Prorektoren, Kanzler

• Aufgaben:– Wahl und Abwahl des Rektors– Beschluss und Änderung der Grundordnung

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Hochschulrat

• Zusammensetzung:– Höchstens ¼ Mitglieder der Hochschule– Weniger als die Hälfte vom Senat bestimmt– Die restlichen Sitze benennt das

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst– Vorsitz: ein hochschulexternes Mitglied

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Hochschulrat (2)

• Aufgaben:– Erstellung eines Vorschlages für die Wahl des

Rektors– Beantragung der Abwahl des Rektors– Genehmigung der Entwicklungsplanung der

Hochschule– Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfes– Formulierung von Grundsätzen für die

Verwendung der Stellen und Mittel– Genehmigung des Jahresabschlusses

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Rektor

• Aufgaben:– die Erstellung und Umsetzung des Entwicklungsplanes der

Hochschule unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne der Fachbereiche

– Zielvereinbarungen mit dem SMWK– die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen– die Errichtung und Aufhebung einer Zentralen Einrichtung– die Errichtung, Auflösung und Zusammenlegung von

Fachbereichen– die Planung des Bedarfes an baulicher Entwicklung– die Entscheidung über die Ausstattungspläne– die Entscheidung über den dem Hochschulrat vorzulegenden

Entwurf des Wirtschaftsplanes– die Festsetzung von Leistungsbezügen der Professoren– die Aufteilung der Stellen und Mittel

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Kanzler

• Aufgaben:– Leitung der Hochschulverwaltung– Bewirtschaftung der Fachbereiche– Vetorecht in allen Belangen der Hochschule

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Auswirkungen

• Mitwirkung in Gremien

• Prüfungsordnungen

• Studentische Selbstverwaltung

• Autonomie

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Gremienstruktur

• Kein studentischer Einfluss mehr bei Aufhebung von Studiengängen

• Kein Einfluss mehr auf Wirtschaftsführung

• Kein Einfluss mehr auf die Entwicklungsplanung

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Prüfungs-ordnungen

• In Zukunft fachbereichsintern ausgearbeitet und erlassen

• Wichtigste Neuerung:– Es ist kein besonderer Grund für eine

Beantragung der 2. Wiederholungsprüfung mehr nötig

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Studentische Selbstverwaltung

• Andere Körperschaftsart:– Teilkörperschaft öffentlichen Rechts

• Ist zukünftig selbst für die Wahlordnung zuständig

• Aktive Mitarbeit kann mit 3 statt 2 Semestern Regelstudienzeitverlängerung belohnt werden

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Autonomie

• Selbstständiges Berufen von Professoren

• Selbstständiges Einrichten/Schließen von Studiengängen möglich

• Selbstständige Wirtschaftsführung

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Fazit

• Ziel der Koalition:– Deregulierung der Hochschulen

• Erreicht:– Umwidmen der Hochschulen zu

Wirtschaftsunternehmen– Kleinster gemeinsamer Nenner, statt

Neuerungen– Mix aller voran gegangenen

Hochschulgesetze (Thüringen, Hessen, Brandenburg)

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Fragerunde

• Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit !

• Habt ihr Fragen?

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