Datenschutz und Datensicherheit

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1.Datensicherheit 1.1Ziel 1.2Schutzziele 1.3Maßnahmen 1.4Gefahren. 2.Datenschutz 2.1Definition 2.2Grundrecht 2.3Bedeutung 2.4Hauptprinzipien 2.5Datenschutzgesetze 2.6Datenarten 2.7Kontrolle. Datenschutz und Datensicherheit. 1.Datensicherheit. - PowerPoint PPT Presentation

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Datenschutz undDatensicherheit

1. Datensicherheit

1.1 Ziel

1.2 Schutzziele

1.3 Maßnahmen

1.4 Gefahren

2. Datenschutz

2.1 Definition

2.2 Grundrecht

2.3 Bedeutung

2.4 Hauptprinzipien

2.5 Datenschutzgesetze

2.6 Datenarten

2.7 Kontrolle

1. Datensicherheit

1.1 Ziel der Datensicherheit

Schutz von Daten jeglicher Art vor Verlust, Manipulationen, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte und andere Bedrohungen

Datensicherheit ist die Voraussetzung für

Datenschutz!

1. Datensicherheit

1.2 Schutzziele

- Vertraulichkeit

- Verfügbarkeit

- Integrität

- Verbindlichkeit

Datensicherheit umfasst z.B. personenbezogene Daten (im BDSG – Bundesdatenschutzgesetz geregelt), Vertragsdaten, Bilanzdaten oder Forschungsergebnisse

1. Datensicherheit

1.3 Maßnahmen zur Datensicherheit

z.B. - Sicherung der Daten auf Speichermedien- Zugriffskontrollen- Aufstellen fehlertoleranter Systeme- Maßnahmen der Datensicherung und Verschlüsselung z.B. Antivirenprogramme

1. Datensicherheit

1.4 Gefahren

- Stromausfall

- Virus

- Brand

- versehentliches löschen/formatieren

- Diebstahl

2. Datenschutz

2.1 Definition

- Schutz von personenbezogenen Daten vor

Missbrauch- Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder Schutz vor Verdatung

2.2 Grundrecht (z.B. Art. 33 der Verfassung von Berlin)

- Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung

2. Datenschutz2.3 Bedeutung

- stetiger Anstieg der Bedeutung des Datenschutzes durch ständige Vereinfachung der Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse

2.4 Hauptprinzipien

- Datenvermeidung und Datensparsamkeit- Erforderlichkeit- Zweckbindung

2. Datenschutz

2.5 allgemeine Datenschutzgesetze

- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt auf

Bundesebene für alle Bundesbehörden

und im privaten Bereich

- Landesdatenschutzgesetze regeln auf

Landesebene in Landes- und Kommunalbehörden

- Vielzahl an bereichsspezifischen

Datenschutzregelungen z.B. Sozialgesetzbuch

2. Datenschutz2.6 Datenarten

- Personenbezogene Daten

- Besondere Arten personenbezogener Daten

- Kundendaten

- Lieferantendaten

- Mitarbeiterdaten

- Aktionärsdaten

2. Datenschutz

2.7 Kontrolle des Datenschutzes

- BDSG räumt Bürger Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung ein

- Kontrolle bei Bundesbehörden: Bundesbeauftragter für Datenschutz

- bei privaten Unternehmen: Kontrolle durch Aufsichtsbehörden der Länder, in Berlin durch Berliner Datenschutzbeauftragten

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