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DE RYCK by WESER | 1
DEKORATIVE STEINPRODUKTE FÜR INNEN UND AUSSEN
Gesamtkatalog 2019
www.deryckbyweser.com
2 | DE RYCK by WESER
Murok MontanaMurok Strato Murok Sierra Murok Dakota
NEU
Murok Lucania
NEU
Dekorative Steinprodukte für innen und außenSchaffen Sie Ihre eigene, natürliche Umgebung.
DE RYCK by WESER | 3
4 Natürlich umweltfreundlich
5 Faszination Stein
Steinriemchen in Natursteinoptik 6 Produktübersicht
8 Murok Strato
12 Murok Montana
16 Murok Sierra
20 Murok Lucania
24 Murok Dakota
28 Atlas
Steinriemchen in Backsteinoptik32 Produktübersicht
34 City Brick
38 Granulit
DE RYCK by WESER Zubehör42 Wichtige Hinweise / Zubehör
44 Expertenunterstützung / Verlegeempfehlung
46 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
Hitzebeständig Feuchtraum geeignetNatürlich Out- und Indoor geeignet
Atlas GranulitCity Brick
NEU
4 | DE RYCK by WESER
Natürlich umweltfreundlich
Was nach Natur aussieht, darf keinen Schaden an Mensch
und Natur anrichten. Das ist unser Grundsatz. Daher sind
die Beton-Steinriemchen der Marke DE RYCK by WESER zu
100 % aus natürlichen Materialien hergestellt und stoßen
keine gesundheitsgefährdenden Schadstoffe aus.
Das französische Bureau Veritas hat die Steinriemchen
DE RYCK by WESER auf die zehn bekanntesten Schadstoffe
wie Formaldehyd, Toluol, Xylol ... etc. hin untersucht und
mit A+ als sehr emissionsarm gekennzeichnet.
(Anm.: In Deutschland besteht derzeit keine Kennzeichnungs-
pflicht für Steinriemchen.)
Die natürlich umweltfreundlichen Steinriemchen von
DE RYCK by WESER können bedenkenlos in allen Lebensräumen –
von der Küche bis ins Schlafzimmer – eingesetzt werden.
Auch als dekorative Wandverkleidungen in Hotels und
in der Gastronomie sind sie immer häufiger anzutreffen.
Innenraum LuftemissionenAngabe über den Grad der Emission von flüchtigen Substanzen in der Raumluft, die ein toxisches Risiko beim Einatmen darstellen, auf einer Skala von A+ (sehr emissionsarm) bis C (hohe Emissionen)
Sierra M43 Beigegrün nuanciert
DE RYCK by WESER | 5
Faszination SteinZeitloser Lifestyle für drinnen und draußen
Steine faszinieren und inspirieren die Menschen seit jeher. Als gigantische
Bergmassive, schroffe Felsenküsten oder bizarre Gebirgsketten treten sie
in den unterschiedlichsten Farben und Formen auf. Sie stehen für die einzig-
artige und vollkommene Schönheit der Natur.
Mit den hochwertigen und einfach zu verarbeitenden Beton-Steinriemchen
DE RYCK by WESER holen Sie sich diesen authentischen Charakter als zeitloses
Stilelement nach Hause oder in Ihre Geschäftsräume.
Die dekorativen Steinprodukte sehen nicht nur aus wie echter Stein,
sie fühlen sich genauso an. Dabei übertreffen wir in der Kombination aus
Farbe und Form sogar die Natur. So gelingen Gestaltungen moderner
und individueller Wandflächen in Natur- oder Backsteinoptik – ganz nach
Ihrem persönlichen Geschmack sowie passend zum Stil und zum Einsatz
im Innen- oder Außenbereich.
Lassen Sie sich auf den folgenden Seiten von der Vielfalt der Steinprodukte
DE RYCK by WESER inspirieren!
DE RYCK by WESER | 5
6 | DE RYCK by WESER
Mu
rok
Stra
to
M85Anthrazit nuanciert
M89 Anthrazitgrau
M83 Schlamm
M82Soft-Braun
M81 Creme-Weiß
Mur
ok M
onta
na
M36Rostbraun nuanciert
M35 Graugrün
Mu
rok
Sier
ra
M47Gelb nuanciert
M48Rotbraun nuanciert
M44Grau nuanciert
M43 Beigegrün nuanciert
M40 Weiß
DE RYCK by WESER | 7
Mit dem Steinriemchen-Sortiment DE RYCK by WESER in Natur-
steinoptik liegt Ihnen die gesamte Bergwelt zu Füßen. Welchen
Charakter Ihre zukünftige Wand auch haben soll – ob im Schiefer-
oder Sandsteinlook, in kühlen Trendtönen oder im mediterranen
Look & Feel. Mit diesen Betonstein-Riemchen in Natursteinoptik
gestalten Sie Stein für Stein Ihr eigenes Design.
Zur Auswahl stehen Ihnen sechs unterschiedliche Produktlinien
in mehreren Farben. Damit Sie um die Ecke gestalten können,
umfasst jede Linie zusätzliche Eckriemchen. Auf diese Weise
kreieren Sie auf einfache Weise individuelle Wandgestaltungen –
von klassisch über puristisch bis extravagant.
Passend zu den Steinprodukten DE RYCK by WESER liefern wir
Ihnen von der Verlegeempfehlung bis zum passenden Zubehör
alles, was Sie für eine professionelle Verarbeitung brauchen.
Weitere Informationen dazu finden Sie ab der Seite 42.
Steinriemchen in NatursteinoptikSo authentisch, so vielfältigM
uro
k Lu
can
ia
M73Graubraun nuanciert
M74Anthrazitbraun nuanciert
M76 Braunbeige nuanciert
M75 Creme
Mu
rok
Dak
ota
M56Beige nuanciert
M58Softbraun nuanciert
M59 Grau nuanciert
Atl
as
ATL54 Anthrazit nuanciert
ATL52Beige nuanciert
NEU
NEU
8 | DE RYCK by WESER
M89 Anthrazitgrau
DE RYCK by WESER | 9
Murok Strato: Pur und persönlich
Die klaren Formen und modernen Farben der Strato-Elemente erlauben eine
puristische und elegante Art der Wandgestaltung. Die Farbtöne sind so gewählt,
dass diese individuell untereinander kombiniert werden können. Die an Schieferstein
erinnernden Strato-Steinriemchen eignen sich für individuelle Rauminszenierungen
in Privat- und Geschäftsräumen. Ebenso gern werden sie zur Akzentuierung von
Fassaden im Außenbereich eingesetzt.
M85Anthrazit nuanciert
M89 Anthrazitgrau
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
10 | DE RYCK by WESER
Murok Strato: Pur und persönlich
Mischen Sie einfach die Farben
aus verschiedenen Kartons*
je nach Ihren Wünschen und
passend zu Ihren Einrichtungs-
farben. Sie können Akzente setzen
oder facettenreich gestalten.
* Es müssen immer volle Kartons je Farbe abgenommen werden. Der Mix muss bauseits vorgenommen werden. Wir empfehlen 1/3 Mix.
M81 Creme-Weiß
Mit Gültigkeit der Preisliste 2019 wurden Farboptimierungen an den Steinen durchgeführt. Es kann zu Farbdifferenzen zu vorhandenen Bemusterungen bzw. zu bereits verkaufter Ware kommen. Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugenmörtel / m²
Steinriemchenca. 43 Steine
0,5 m² 4 Steinformate:38,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm26,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm19,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm12,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm
unregelmäßig 4 kg –
Eckriemchen ca. 10 Steine
1,3 lfm. 2 Steinformate:18,0 / 10,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm14,0 / 11,0 x 5,0 x 1,5 – 2,7 cm
unregelmäßig 4 kg –
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
M85Anthrazit nuanciert
M82Soft-Braun
M89 Anthrazitgrau
M81 Creme-Weiß
M83 Schlamm
Eckriemchen
Steinriemchen
Mix it!M81, M82 mit M83
Mix it! M81 mit M82
Mix it! – Kreieren Sie Ihren eigenen Mix mit den Strato-Farben!
DE RYCK by WESER | 11
M82Soft-Braun
12 | DE RYCK by WESER
M36Rostbraun nuanciert
DE RYCK by WESER | 13
Murok Montana: Wild und wechselhaft
Schichtet man die Montana-Steinriemchen fugenlos aufeinander, erzielt man ein
natürlich wirkendes Felsendesign, das eine besonders extravagante Strahlkraft hat.
Die zwei warmen Erdtöne vom Graugrün bis Rostbraun nuanciert geben dem Ganzen
einen wildromantischen Charakter. Die Montana-Elemente gibt es in zwei zueinander
passenden Längen. Mit diesen Betonstein-Riemchen gelingen eindrucksvolle Wand-
und Fassadengestaltungen.
M36Rostbraun nuanciert
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
14 | DE RYCK by WESER
Murok Montana: Wild und wechselhaft
Anwendung: Steinriemchen
Leicht zu verlegen, fugenlos aneinander gereiht, Stück für Stück. Für eine
erfolgreiche Verlegung ist es wichtig, dass die Steine horizontal ausgerichtet sind.
M35 Graugrün
M36Rostbraun nuanciert
M35 Graugrün
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Steinriemchen Eckriemchen
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugenmörtel / m²
Steinriemchenca. 14 Steine
0,54 m² 2 Steinformate:47,0 x 10,0 x 1,5 – 4,0 cm17,0 x 10,0 x 1,5 – 4,0 cm
unregelmäßig 4 kg –
Eckriemchen ca. 10 Steine
1,0 lfm. 3 Steinformate:16,5 / 7,0 x 10,0 x 1,5 – 4,0 cm15,0 / 2,5 x 10,0 x 1,5 – 4,0 cm12,0 / 3,0 x 10,0 x 1,5 – 4,0 cm
unregelmäßig 4 kg –
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
DE RYCK by WESER | 15
M35 Graugrün
16 | DE RYCK by WESER
M43 Beigegrün nuanciert
DE RYCK by WESER | 17
Murok Sierra: Warm und wahrhaftig
Große und kleine, grob behauene Steine im Wechsel wirken authentisch, massiv,
vermitteln Wärme und Sicherheit. Die Sierra-Betonsteinriemchen bilden mit ihren
unterschiedlichen Größen genau diesen Bergwelt-Charakter nach. Dabei können die
Steine sowohl mit als auch ohne Fugen verlegt werden. Den passenden weißen oder
grauen Fugenmörtel liefern wir Ihnen gern dazu. Die Sierra Betonsteinelemente
eignen sich hervorragend zur Gestaltung größerer Wandflächen. Aufgrund ihrer
rustikalen Erscheinung werden sie gern im Außenbereich eingesetzt, schaffen aber
auch im Innenraum eine gemütliche und natürliche Atmosphäre.
M40 Weiß
M44Grau nuanciert
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
18 | DE RYCK by WESER
Murok Sierra: Warm und wahrhaftig
Anwendung: Steinriemchen
Stück für Stück angebracht, gemäß Ihrem eigenen Geschmack und Ihrer
Vorstellung können Sie mit den größeren Steinen beginnen. Die Steine können
ohne Fugen verlegt werden oder die Fugen können mit grauem oder weißem
Unijoint Fugenmörtel ausgefüllt werden.
M48Rotbraun nuanciert
M47Gelb nuanciert
M48Rotbraun nuanciert
M40 Weiß
M43 Beigegrün nuanciert
M44Grau nuanciert
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 20 – 25 Steine
0,50 m² bis zu 10 unterschiedliche Steingrößen
unregelmäßig 4 kg 3,6 kg
Eckriemchen ca. 12 Steine
1,0 lfm. 7 Steinformate:27,0 / 9,0 x 2,5 – 12,0 x 1,4 – 2,7 cm30,0 / 12,0 x 2,5 – 12,0 x 1,4 – 2,7 cm
unregelmäßig 4 kg 3,6 kg
Eckriemchen
Steinriemchen
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
Mit Gültigkeit der Preisliste 2019 wurden Farboptimierungen an den Steinen durchgeführt. Es kann zu Farbdifferenzen zu vorhandenen Bemusterungen bzw. zu bereits verkaufter Ware kommen. Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
DE RYCK by WESER | 19
M47Gelb nuanciert
20 | DE RYCK by WESER
M74 Anthrazitbraun nuanciert
DE RYCK by WESER | 21
Murok Lucania: Magisch und mächtig
Steinwände, die mit Lucania-Betonsteinriemchen verkleidet sind, wirken erdig,
erhaben, umgeben von einem fremden Zauber. Diese Betonstein-Riemchen sind
die im Durchmesser stärksten im DE RYCK by WESER-Sortiment. Die Längen
reichen von 10 cm bis 54 cm, die Breiten von 6 cm bis 16 cm – durch die
unterschiedlichen Größen wird die authentische Felsenoptik erzeugt. Auffallend
sind die Farbverläufe, die jeder Farbton hat. Durch diese Farbeffekte im
Zusammenspiel mit den Steinformaten erzielen Sie, sowohl im Innen- als auch
im Außenbereich, ein außergewöhnliches Ambiente.
M73 Graubraun nuanciert
NEU
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
22 | DE RYCK by WESER
M76 Braunbeige nuanciert
DE RYCK by WESER | 23
M76 Braunbeige nuanciert
M75 Creme
M73Graubraun nuanciert
M74Anthrazitbraun nuanciert
Murok Lucania: Magisch und mächtig
Anwendung: Steinriemchen
Leicht zu verlegen, fugenlos aneinander gereiht, Stück für Stück. Für eine
erfolgreiche Verlegung ist es wichtig, dass die Steine horizontal ausgerichtet sind.
M75 Creme
NEU
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Steinriemchen Eckriemchen
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 12 – 18 Steine
0,43 m² Unregelmäßige Größen:6,0 – 53,0 x 2,0 – 16,0 x 3,0 – 7,0 cm
unregelmäßig 8 – 9 kg –
Eckriemchen ca. 10 – 12 Steine
1,35 lfm.
Unregelmäßige Größen:10,0 – 19,0 / 6,0 – 7,5 x 6,0 – 16,0 x 4,0 – 7,0 cm30,0 / 12,0 x 6,0 – 16,0 x 4,0 – 7,0 cm
unregelmäßig 8 – 9 kg –
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
24 | DE RYCK by WESER
M56 Beige nuanciert
DE RYCK by WESER | 25
Murok Dakota: Raffiniert und romantisch
Exklusive Detailarbeit mit vielen kleinen unregelmäßig geformten Natursteinen –
danach sehen die mit Dakota-Steinriemchen gestalteten Wände und Fassaden aus.
Dafür wurde eine aus mehreren kleinen Steinen gegossene Struktur geschaffen,
die sich Ihnen als Betonstein-Riemchen Dakota präsentiert. Der Zeiteinsatz ist ebenso
gering und die Verarbeitung ebenso einfach wie bei allen anderen Betonstein-
Riemchen von DE RYCK by WESER. Die Erdfarben, darunter zwei helle Töne und
ein natürlicher Grauton, geben dem Gesamtbild unverstellt ehrliche Optik.
M58Softbraun nuanciert
NEU
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
26 | DE RYCK by WESER
Murok Dakota: Raffiniert und romantisch
Anwendung: Steinriemchen
Leicht zu verlegen, fugenlos aneinander gereiht, Stück für Stück. Für eine
erfolgreiche Verlegung ist es wichtig, dass die Steine horizontal ausgerichtet sind.
M56 Beige nuanciert
M59 Grau nuanciertM56
Beige nuanciert
M58Softbraun nuanciert
NEU
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Eckriemchen Steinriemchen
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 18 – 29 Steine
0,76 m² 3 Steinformate:21,5 x 10,0 x 2,5 – 5,5 cm31,5 x 10,0 x 2,5 – 5,5 cm53,0 x 10,0 x 2,5 – 5,5 cm
unregelmäßig 8 – 9 kg –
Eckriemchen ca. 16 Steine
2,0 lfm. 1 Steinformat:17,0 / 8,0 x 10,0 x 2,5 – 5,5 cm
unregelmäßig 8 – 9 kg –
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
DE RYCK by WESER | 27
M59 Grau nuanciert
28 | DE RYCK by WESER
ATL54 Anthrazit nuanciert
DE RYCK by WESER | 29
Atlas: Stilsicher und stimmungsvoll
Eine Besonderheit der Atlas-Steinriemchen ist die Verarbeitung als Plattenformat,
wodurch die fugenlose Verlegung noch einfacher wird. Jede Platte ist eine Anordnung
unterschiedlicher Steine, erhältlich in drei ineinander passenden Größen. Die Farb-
auswahl – das warme Beige nuanciert und Anthrazit nuanciert – eignen sich für
moderne, naturnahe Gestaltungen draußen wie drinnen – immer stilsicher,
immer warm und authentisch.
ATL54 Anthrazit nuanciert
ATL52Beige nuanciert
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
30 | DE RYCK by WESER
ATL52Beige nuanciert
DE RYCK by WESER | 31
ATL54 Anthrazit nuanciert
ATL52Beige nuanciert
Atlas: Stilsicher und stimmungsvoll
Anwendung: Steinriemchen
Leicht zu verlegen, fugenlos aneinander gereiht, Stück für Stück. Für eine
erfolgreiche Verlegung ist es wichtig, dass die Steine horizontal ausgerichtet sind.
ATL52Beige nuanciert
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 10 Steine
0,46 m² 3 Steinformate:49,0 x 12,0 x 1,3 – 3,8 cm30,0 x 12,0 x 1,3 – 3,8 cm 18,0 x 12,0 x 1,3 – 3,8 cm
unregelmäßig 4 kg –
Eckriemchen ca. 8 Steine
1,0 lfm. 2 Steinformate:30,0 / 12,0 x 12,0 x 1,3 – 3,8 cm20,0 / 12,0 x 12,0 x 1,3 – 3,8 cm
unregelmäßig 4 kg –
Mit Gültigkeit der Preisliste 2019 wurden Farboptimierungen an den Steinen durchgeführt. Es kann zu Farbdifferenzen zu vorhandenen Bemusterungen bzw. zu bereits verkaufter Ware kommen. Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Steinriemchen Eckriemchen
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
32 | DE RYCK by WESER
City Brick B20 Schwarz / Weiß
DE RYCK by WESER | 33
Steinriemchen in BacksteinoptikMal klassisch, mal modern
Mit dem Steinriemchen-Sortiment DE RYCK by WESER in Backstein-
optik lebt traditionelles Bauhandwerk in seiner vollkommenen
Ursprünglichkeit wieder auf. Dabei bietet DE RYCK by WESER
mit der Linie „Granulit“ die traditionelle Backsteinoptik in den
klassischen warmen Gelb-und Rottönen an.
Einen modernen Touch bekommt das Backsteinimitat durch die
kühle Farbpalette der Linie „City Brick“. Von hellem Weiß über
Grau- und Anthrazit-Töne bis hin zum Schwarz oder zum kühlen
Farbmix bringt der „City Brick“ einen einzigartigen, gleichzeitig
behaglichen Loftcharakter in jeden Innenraum.
Zur Auswahl stehen Ihnen damit zwei Produktlinien in mehreren
Farben. Für die bequeme Gestaltungen von Ecken, umfasst jede
Linie zusätzliche Eckriemchen. Alle Steine werden mit Fuge verlegt.
Passend zu den Steinprodukten DE RYCK by WESER liefern wir
Ihnen von der Verlegeempfehlung bis zum passenden Zubehör
alles, was Sie für eine professionelle Verarbeitung brauchen.
Weitere Informationen dazu finden Sie ab Seite 42.
Gra
nu
lit
G52 Rosa
G53 Orange
G57 Gelb
G54Rot
Mix 1 Herbst-Mix
Mix 2 Frühlings-Mix
Mix 3 Kamin-Mix
City
Bri
ck
B28Grau
B22Weiß
B29Anthrazit
B21Loft
B20Schwarz / Weiß
NEU
34 | DE RYCK by WESER
B20Schwarz / Weiß
DE RYCK by WESER | 35
City Brick: Trendig und traditionell
Originales Backstein-Design in moderner, kühler Farbwelt. Mit City Brick ist der
Backstein in der Zukunft angekommen. Die City Brick-Betonsteinriemchen versprühen
den originalen Charme von im Ofen gebrannter Ziegel. Aufgrund der untypischen
Vollfarben von Weiß bis Schwarz sehen sie extrem stylisch aus und lassen einen Raum
modern und gleichzeitig behaglich wirken. Die City Brick-Betonsteinriemchen eignen
sich zum Akzentuieren einzelner Wände im Innenraum ebenso wie zur eindrucksvollen
Gestaltung von Fassaden und Mauerwerken im Außenbereich.
NEU
B22Weiß
B29Anthrazit
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
36 | DE RYCK by WESER
B28Grau
DE RYCK by WESER | 37
NEU
B21Loft
B20 Schwarz / Weiß
B22Weiß
B28Grau
City Brick: Trendig und traditionell
Anwendung: Steinriemchen
Die Riemchen können gebrochen werden, um einen antiken, rustikalen Stil darzustellen.
Einfach anzuwenden mit dem WESER Uniflex-Kleber. Füllen Sie die Fugen mit weißem oder
grauem Unijoint Fugenmörtel aus.
B21 Loft
B29Anthrazit
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Eckriemchen
Steinriemchen
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 60 Steine
0,93 m² 1 Steinformat:21,0 – 23,0 x 6,2 x 0,8 – 1,0 cm
unregelmäßig 4 – 5 kg 3,6 kg
Eckriemchen ca. 28 Steine
2,0 lfm. 1 Steinformat:18,0 – 21,0 / 8,0 – 10,0 x 6,2 x 0,8 – 1,0 cm
unregelmäßig 4 – 5 kg 3,6 kg
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
38 | DE RYCK by WESER
G52 Rosa
DE RYCK by WESER | 39
Granulit: Urban und ursprünglich
Backstein-Romantik und jahrhundertealte Handwerkskunst bilden sich
ab in den Wand- und Fassadengestaltungen mit unseren Granulit-Beton-
steinriemchen. Ein Stein mit Tradition, der alte Werte wieder aufleben lässt.
Die Schwankungen in Farbe und Textur verleihen diesem ziegelartigen Stein
seinen einzigartigen und authentischen Charakter. Die Riemchen gibt es
in einer einzigen Größe und können gebrochen werden, um ein rustikales
Verlegebild zu erzeugen.
G57 Gelb
Hitzebeständig
Feuchtraum geeignet
Natürlich
Out- und Indoor geeignet
G52Rosa
40 | DE RYCK by WESER
Mix 1 Herbst-Mix
Mix 2 Frühlings-Mix
Mix 3 Kamin-Mix
G52 Rosa
G53 Orange
G54Rot
G57 Gelb
Anwendung: Steinriemchen
Die Riemchen können gebrochen werden, um einen antiken, rustikalen Stil
darzustellen. Einfach anzuwenden mit dem WESER Uniflex-Kleber. Füllen Sie die Fugen
mit weißem oder grauem Unijoint Fugenmörtel aus.
Mix 1 Herbst-Mix
Granulit: Urban und ursprünglich
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt nachzubilden, sind die Steine in den Farben und Nuancen unterschiedlich. Die vorhergehenden Farbabbildungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Steine pro Karton
Inhalt pro Karton
Steinformat in cmca. Länge x Höhe x Stärke
Oberfläche Menge Kleber / m²
MengeFugen- mörtel / m²
Steinriemchenca. 66 Steine
1,0 m² 1 Steinformat:21,0 x 6,0 x 1,2 – 1,5 cm
unregelmäßig 3 kg 3,5 kg
Eckriemchen ca. 30 Steine
2,0 lfm. 1 Steinformat:21,0 / 10,0 x 6,0 x 1,2 – 1,5 cm
unregelmäßig 3 kg 3,5 kg
Eckriemchen
Steinriemchen
Weitere Informationen finden Sie auf S. 43
DE RYCK by WESER | 41
Mix 1 Herbst-Mix
Granulit: Urban und ursprünglich
42 | DE RYCK by WESER
Wichtige Hinweise & Zubehör
Unsere Produkte zeichnen sich durch ein hohes
Maß an Ästhetik und innovativem Design aus.
Damit diese Eigenschaften über Jahre Bestand
haben und die Riemchen nichts von ihrem
ursprünglichen Zustand verlieren, ist es uns
wichtig, höchsten Qualitäts ansprüchen gerecht
zu werden.
Die DE RYCK by WESER Produkte werden mit
größter Sorgfalt hergestellt und regelmäßig
strengen Kontrollen unterzogen. Die hohe Quali-
tät unserer Produkte wird gewährleistest durch
einen modernen Formenpark und den hohen
Aufwand im Trocknungsprozess. Hochtechno-
logische Fertigungs anlagen gepaart mit echter
Handarbeit sorgen für ein unverwechselbares,
aber niemals gleiches Produkt. Jeder Stein spie-
gelt individuell die Natürlichkeit des Natur steins
wider. Sie können sicher sein, dass sie genauso
stark, robust und haltbar sind wie im Prospekt
beschrieben. Sie werden lange Freude an diesem
klassischen Baumaterial haben.
Es ist jedoch notwendig, den Verlegehinweisen
genauestens zu folgen, um eine lange Haltbar-
keit der Produkte zu gewährleisten. Für eine
optimale (Farb-) Verteilung ist es ratsam, die
Produkte aus den verschiedenen Kartons zu
mischen. Die einfache Verarbeitung unserer
Produkte spiegelt sich auch in der einfachen
Berechnung der Materialmengen wider. Kleine
Einheiten, gut verpackt in Kartons, sorgen für
hohe Qualität und Flexibilität.
DE RYCK by WESER Produkte werden in ver-
schiedenen Größen, Formen und Texturen
in einem speziellen Herstellungsverfahren
produziert.
Farbliche und strukturelle Unterschiede können
durch die besondere Produktions art auftreten
und sind gewollt. Der natürliche Charakter der
Produkte wird dadurch noch mehr hervorge-
hoben und die Produkte erhalten ein absolut
naturstein ähnliches Aussehen.
Jede erstellte Wand hat ein individuelles
Ergebnis, wobei die Art der Verlegung, die
Art der Fugenmasse und die Farbtönung des
einzelnen Steines dazu beitragen, ein einzig-
artiges Kunstwerk zu erhalten.
Die Intensität der Farben wird durch den Zeit-
raum des Erhärtungsprozesses geprägt, d. h.,
dass die Betonsteinriemchen sowie die Ecke-
lemente bei der Herstellung und Versendung
aufgrund der Restfeuchte der Produkte
dunkler sein können und u. a. durch Luft-
exposition den Endfarbton erreichen. Dieser
Prozess kann je nach Witterung bis zu einigen
Monaten dauern. Der end gültige Farbton auch
zwischen den einzelnen Elementen wird erst
nach Verlegung an der Wand erreicht.
Um die gewünschte naturnahe Farbvielfalt
nachzubilden, sind die Steine in den Farben und
Nuancen unterschiedlich. Die vorher gehenden
Farbabbildun gen stellen nur einen kleinen Aus-
schnitt dar. Einzelne Steine, auch als Musterlie-
ferung, decken nicht die komplette Farbvielfalt
ab und dienen daher lediglich als Anhaltspunkt.
Wir behalten uns das Recht vor, technische
Angaben zu modifizieren. Für Druckfehler und
sonstige Irrtümer wird keine Verantwortung
übernommen.
DE RYCK by WESER | 43
Produkt Fläche von 1 Laufmeter Ecken in m²
Murok Strato ca. 0,30
Murok Montana ca. 0,33
Murok Sierra ca. 0,41
Murok Lucania ca. 0,30
Murok Dakota ca. 0,30
Atlas ca. 0,28
City Brick ca. 0,30
Granulit ca. 0,34
Umsetzungstabelle von Laufmeter zur Fläche in m²
NEU
NEU
NEU
Persönliche und professionelle Führung bedeutet,
unseren Kunden beim gesamten Bauprozess
zu helfen. Deshalb hat DE RYCK by WESER
eine spezielle Palette an Zubehör, für eine
professionelle Verarbeitung, entwickelt.
Weil das Endergebnis größtenteils vom
verwendeten Material abhängt, können wir
für unsere Produkte nur garantieren, wenn das
Zubehör von DE RYCK by WESER verwandt wurde.
• WESER Uniflex-Kleber
• Unijoint Fugenmörtel
• Tiefengrund
• Silifin Imprägnierung
Zubehör Zubehör je Riemchensorte
Übersicht
Riemchensorte Zahnspachtel Kleber SorteAchtung: Wahl der Farbe ist individuell zu betrachten.
KleberMenge/m²
Trocknungszeit Imprägnierung (Silifin)
Menge/m²
Zeitaufwand/m²
Murok Strato 8 mm Grau/Weiß 4 kg 6 – 8 h 0,3 l / m² 1 h
Murok Montana 10 mm Grau/Weiß 4 kg 6 – 8 h 0,3 l / m² 1 h
Murok Sierra 10 mm Grau/Weiß 4 kg 6 – 8 h 0,3 l / m² 1,5 h
Murok Lucania 10 mm Grau/Weiß 8 – 9 kg 6 – 8 h 0,2 l / m² 2 – 2,5 h
Murok Dakota 10 mm Grau/Weiß 8 – 9 kg 6 – 8 h 0,2 l / m² 1 – 1,5 h
Atlas 10 mm Grau/Weiß 4 kg 6 – 8 h 0,3 l / m² 1 h
City Brick 10 mm Grau/Weiß 4 – 5 kg 6 – 8 h 0,2 l / m² 1 h
Granulit 8 mm Grau/Weiß 3 kg 6 – 8 h 0,3 l / m² 1,5 h
NEU
NEU
NEU
Notwendiges Verlegewerkzeug
• Bleistift
• Wasserwaage
• Zollstock
• Eimer
• Bohrmaschine mit Quirl
für Kleber und Fugenmörtel/
alternativ Handrührgerät
• Handflex mit Trennscheibe
• Schleifstein zum Entgraten
• Zahnkelle
• Fugenkelle
• Fugenspachtel
• Pinsel
• Quast
• Sprühflasche
• Gartenschlauch
• Handfeger
• Drahtbürste
• Schutzbrille
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VerlegeempfehlungDie Verlegung erfolgt auf tragfähigem, festem
Untergrund (Putz, Gipskarton, Beton, Holz-
faserplatten etc.). Bei allen anderen Unter-
gründen wie z. B. wärme gedämmten Fassaden
kontaktieren Sie bitte den technischen Support
von DE RYCK by WESER.
Bei eventuellen Schnitten eine Flex mit
Diamantscheibe oder Fliesennassschneide-
maschine zum Zuschneiden verwenden.
Verarbeiten Sie die Produkte nur bei Tempe-
raturen zwischen 5° und 30° C.
Bei der Verwendung in Feuchträumen ist eine
Imprägnierung zwingend erforderlich!
Für eine leichtere Verlegung ist es ratsam,
eine definierte Fläche vorab auf dem Boden
auszulegen. Dabei sollten Steinriemchen aus
unterschiedlichen Kartons gemischt werden.
Verwenden Sie die passenden Verarbeitungs-
produkte von DE RYCK by WESER.
DE RYCK by WESER Produkte immer trocken
lagern und verarbeiten!
Download Verlegeempfehlung
Der Untergrund muss tragfähig, eben und
sauber sein. Außerdem muss er trocken und
fettfrei sein. Falls der Untergrund porös oder
nicht saugend ist, müssen Sie ihn zuerst
mit Primer behandeln. Nach der Trocknung
können Sie dann mit dem Kleben beginnen.
Schritt 1
Teilen Sie die Gesamtfläche in Arbeitsflächen
von z. B. 5 Reihen Steinriemchen ein. Für die
Fuge (falls benötigt) rechnen Sie ca. 1 cm ein.
Die vertikalen Fugen sind normaler weise etwas
dünner als die horizontalen.
Schritt 2
Die Steine sind entlang einer mit der Wasser-
waage zu ziehenden Horizontalen zu verlegen.
Wellenlinien sind unbedingt zu vermeiden.
Schritt 3
Wenn Eckriemchen verarbeitet werden sollen,
achten Sie darauf, mit diesen bei der Verlegung
zu beginnen. Es wird von unten nach oben
gearbeitet. Die Eckriemchen wechselweise
verlegen, damit keine Kreuzfugen entstehen.
Schritt 8
Für die schweren Riemchen ist die Verlegung
im sog. »Butterin-Float«-Verfahren aufgrund
des hohen Eigengewichts unbedingt erforder-
lich. Der Kleber muss sowohl auf der Rückseite
der Riemchen als auch auf der Wand aufge-
tragen werden.
Schritt 9
Verlegen Sie die Steinriemchen mit einer
schiebenden Bewegung. Fangen Sie an den
Ecken an und mischen Sie die Steinriemchen
aus verschiedenen Kartons.
Schritt 10
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Die Rückseiten der Steinriemchen müssen
vor der Verarbeitung mittels Drahtbürste von
eventuellen Produktionsrückständen oder
Staub gereinigt werden.
Schritt 4
Eventuelle Graten an den Rändern sind mittels
Schleifstein vor der Verarbeitung zu entfernen.
Schritt 5
Rühren Sie den Kleber gemäß Vorgabe in einem
Mauerkübel mit einem Rührgerät mit/oder
Quirl an.
Schritt 6
Verteilen Sie den Kleber mit einer Zahnkelle
auf eine nicht zu große Fläche, damit er nicht
austrocknet, bevor Sie die Steinriemchen ver-
arbeitet haben. Es wird von unten nach oben ge-
arbeitet. 8 mm Zahnung für Granulit Riemchen
und 10 mm Zahnung für Murok Riemchen.
Schritt 7
Das Verfugen erfolgt mit Unijoint Fugenmörtel.
Der Fugenmörtel sollte eine erd f euchte Konsis-
tenz haben. Benutzen Sie immer die gleiche
Menge Wasser zum Anmischen, um Farbunter-
schiede zu vermeiden.
Schritt 11
Den Fugenmörtel mit einem Fugeisen oder
Schlauch verteilen und glattstreichen. Die ver-
tikalen Fugen sind normalerweise etwas dünner
als die horizontalen. Wenn die Steine ohne
Verfugung verlegt werden solIen, ist darauf zu
achten, dass der noch feuchte Kleber zwischen
den Steinen mittels Pinsel glatt gestrichen wird.
Schritt 12
Entfernen Sie überschüssigen Kleber mit einem
Handfeger oder einer Bürste, bevor er aushärtet.
Schritt 13
Schützen Sie Außenwände und Feuchträume
immer mit Silifin Imprägnierung. Die Wand
muss absolut trocken sein. Tragen Sie die
Silifin Imprägnierung mittels Sprühflasche
oder Quast auf. Die Steinriemchen müssen
vollständig gesättigt sein.
Schritt 14
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)1. ALLGEMEINESa. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten im geschäftlichen Verkehr des Verwenders (nach- folgend: Verwender) mit seinem Vertragspartner (nachfolgend: Vertragspartner), die als Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen tätig werden. Für den Verbrauchsgüterkauf bzw. Fernabsatzverträge gelten gesonderte AGB.
b. Diese AGB gelten nicht für Werk- und Bauleistungen mit Aus-nahme der Nr. 5 lit. c. dieser AGB.
c. Abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestim-mungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn der Verwender diese ausdrücklich bestätigt.
2. LIEFERUNGa. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Betonwerk, Aus-
lieferungslager oder das im Auftrag des Verwenders tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
b. Gefahrübergang im Rahmen von Kaufverträgen aa. Ist Leistungs- und Erfolgsort das Betonwerk, Auslieferungs-
lager oder das im Auftrag des Verwenders tätige Unter- nehmen (Holschuld), geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe an den Vertragspartner oder an den von dem Vertragspartner mit der Abholung beauftragten Dritten über.
bb. Ist Leistungs- und Erfolgsort der Sitz des Vertragspartners oder ein von ihm benannter anderer Ort (Bringschuld), geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der Ware mit der vereinbarten Ablieferung der Ware über.
cc. Ist der Leistungsort das Werk und der Erfolgsort der Wohnsitz des Vertragspartners oder ein von ihm benannter anderer Ort (Versendeverkauf, § 447 BGB), geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
dd. Befindet sich der Vertragspartner mit der Entgegennahme der Ware in Annahmeverzug (Gläubigerverzug), geht die Gefahr auf ihn über. Dies gilt nicht, wenn die Ware während des Gläubigerverzugs aufgrund Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit des Verwenders untergeht oder beschädigt wird.
c. Gefahrtragung im Rahmen von Werkverträgen aa. Der Verwender trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.
Kommt der Vertragspartner in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Dies gilt nicht, wenn die Ware während des Gläubigerverzugs aufgrund Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit des Verwenders untergeht oder beschädigt wird. Die Gefahr geht auch auf den Vertragspartner über, wenn die Voraussetzungen des §650g Abs.1 oder Abs.2 BGB vorliegen und das Werk dem Vertragspartner verschafft worden ist.
bb. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Ver- schlechterung des von dem Vertragspartner gelieferten Stoffes ist der Verwender nicht verantwortlich.
cc. Versendet der Verwender das Werk auf Verlangen des Ver-
tragspartners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so findet die für den Kauf geltende Vorschrift des § 447 BGB entsprechende Anwendung.
d. Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, behält sich der Ver-wender vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, soweit der Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und dies dem Vertragspartner nach den Umständen zumutbar ist. Nicht erhebliche Beanstandungen von Teillieferungen ent- binden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
e. Für Anlieferungen im Rahmen einer vereinbarten Schick- oder Bringschuld werden, soweit nicht anders vereinbart, geeignet Zufahrtswege zur Abladestelle und die Möglichkeit zur unver- züglichen Entladung vorausgesetzt, andernfalls kann die Ware ins Lieferwerk zurückgefahren werden. Hierdurch entstandene zusätzliche Aufwendungen hat der Vertragspartner zu tragen.
f. Sofern eine Lieferpflicht des Verwenders besteht, ruht diese, solange ihm vom Vertragspartner für den betreffenden Teil der Lieferung erforderliche Ausführungshandlungen sowie alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen oder zweck- mäßigen Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen erteilt wurden.
g. Vom Verwender nicht zu vertretende Rohstoff- oder Energie-mängel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen des Vor- lieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere vom Verwender, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferfähigkeit beeinträchtigen, befreien den Verwender für die Dauer ihres Bestehens von seiner Lieferpflicht. In diesem Falle ist der Verwender ferner – unter Berücksichtigung der Nr. 4 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihm die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshinder-nisses nicht abzusehen ist. Der Vertragspartner ist in diesem Falle des Rücktritts unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistungen des Vertragspartners sind unverzüglich zu erstatten. Im Falle höherer Gewalt kann der Vertragspartner auch ohne die zuvor genannte Einschrän-kung zurücktreten.
h. Der Verwender ist zum Rücktritt berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unerwartete und außergewöhnliche (60% und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Im Gegen-zug ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unerwartete und außer- gewöhnliche (60% und mehr) Senkungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis aus-wirken.
i. Wenn für den Verwender die objektive Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners trotz gebotener Sorgfalt erst nach Vertrags-schluss erkennbar wird oder sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsschluss verschlechtern und dadurch der Leistungsanspruch des Verwenders gefährdet
wird, ist der Verwender – unter Berücksichtigung der Nr. 4 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt berechtigt.
3. SACHMÄNGELa. Die Ware ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefah-
rübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Ware frei von Sach-mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausge-setzte Verwendung eignet. Andernfalls ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verwender eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
b. Der Vertragspartner hat unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Ver-fügung gestellt ist, und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Fall vor einer Verarbeitung, Verbin-dung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungs-frist zu erfolgen. Die Vorschrift des § 377 HGB findet unter den dort genannten Voraussetzungen Anwendung.
c. Im Falle von Mängelrügen darf der Vertragspartner Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen, wobei angemessen in der Regel höchstens das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten ist. Der Vertragspartner ist nur zur Zurückhaltung von Zahlungen unter Berufung auf Mängel berechtigt, wenn eine berech-tigte Mängelrüge erhoben wird. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verwender berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen von dem Vertragspartner ersetzt zu verlangen.
d. Die gelieferte Ware kann geringfügig von den dem Ver-tragspartner vor Vertragsschluss vorgelegten Mustern und Prospektdarstellungen abweichen. Farbabweichungen von Prospektdarstellungen sind technisch bedingt. Die Verwen-dung natürlicher Zusatzstoffe kann zu Schwankungen der Beschaffenheit der Produkte führen, wie z. B. geringfügige Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse. Unerhebliche Abweichungen, Veränderungen und Toleranzen stellen – von Falschlieferungen abgesehen – keine Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit dar, soweit die DIN-Normen erfüllt sind.
e. Leistungen oder Teilleistungen, die einen Sachmangel auf-weisen, der innerhalb der Verjährungsfrist auftritt und dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an den Vertragspartner vorlag, hat der Verwender
aa. im Falle eines Kaufvertrags nach Wahl des Vertrags- partners unentgeltlich nachzubessern oder nachzuliefern;
bb. im Falle von Werkverträgen nach seiner Wahl unentgelt-lich nachzubessern oder nachzuliefern. Die Vorschrift des §439 BGB findet bei Kaufverträgen und die Vorschriften der §§ 635,
637 BGB finden bei Werkverträgen Anwendung.f. Dem Verwender ist stets zunächst die Gelegenheit zur Nach-
erfüllung zu geben, es sei denn, diese ist dem Besteller unzumutbar. Schlägt die Nacherfüllung im Sinne der § 440 BGB bzw. § 636 BGB fehl, kann der Vertragspartner – unbe-schadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
g. Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge-schlossen, soweit die Aufwendungen sich unverhältnismäßig erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem nach dem Vertrag vorausgesetzten bestimmungs- gemäßen Gebrauch.
h. Nur in dringenden Fällen, der Gefährdung der Betriebssicher- heit und zur Abwendung weiterer Schäden, wobei der Ver-wender sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verwender mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, kann der Vertragspartner den Mangel sofort selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von dem Verwender Ersatz der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen. Die Vorschrift des § 637 BGB bleibt unberührt.
i. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz der erforder- lichen Aufwendungen nach § 439 Abs. 3 BGB besteht nur, wenn der Vertragspartner die Ware nach den Vorgaben bzw. Angaben des Verwenders, im Übrigen art- und verwendungs-zweckgemäß eingebaut bzw. angebracht hat.
j. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners auf Schaden-ersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
aa. zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungs-gesetz,
bb. der Verwender einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,
cc. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfül-lungsgehilfen beruht,
dd. eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Schaden für das Leben, den Körper oder die Gesundheit geführt hat.
ee. der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch den Verwender beruht, d. h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
ff. Die Bestimmungen gemäß Nr. 3 lit. j. dieser AGB gelten ent-sprechend für direkte Ansprüche des Vertragspartners gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertrags- partners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
k. Mängelansprüche bestehen nicht bezüglich vom Vertrags- partner zu vertretender natürlicher Abnutzung oder vom
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Vertragspartner zu vertretenden Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen, sofern diese nicht ausnahmsweise der Verwender zu vertreten hat, ebenfalls keine Mängelansprüche.
l. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Vertragspartner bei einem etwaigen Weiterverkauf keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs gilt ferner Nr. 3 lit. j. dieser AGB entsprechend.
m.Mängelansprüche bezüglich der Kaufsache oder des Werkes verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme der Sache. Die längeren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke) finden Anwendung.
n. Für das in § 437 BGB und § 634 BGB bezeichnete Rücktritts-recht gilt § 218 BGB. Der Vertragspartner kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 BGB die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verwender vom Vertrag zurück- treten.
o. Auf das in § 437 BGB und § 634 BGB bezeichnete Minderungs- recht finden § 218 BGB und Nr. 3 lit. d. dieser AGB ent- sprechende Anwendung.
p. Der Vertragspartner hat dem Verwender Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, ins- besondere die mangelhafte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion zur Verfügung zu stellen.
4. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHEa. Sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn aa. zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungs-
gesetz, bb. der Verwender einen Rechts- oder Sachmangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,
cc. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfül- lungsgehilfen beruht,
dd. eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Schaden für das Leben, den Körper oder die Gesundheit geführt hat.
ee. der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch den Ver-wender beruht, d. h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
5. PREISE, ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT UND VERZUGa. Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungs-
lager, ausschließlich Aufstellung, Montage, Auslösung, Fracht und Verpackung, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
b. Skonto und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
c. Hat der Verwender die Aufstellung oder Montage über- nommen und ist nichts Abweichendes vereinbart, so trägt der Vertragspartner neben der vereinbarten Vergütung alle üblichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
d. Der Verwender ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Entgegengenommene Wechsel kann der Verwender vor Ver- fall an den Vertragspartner zurückgeben und bei Fälligkeit sofortige Barzahlung fordern. Der Verwender kann die Annahme von Schecks ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber.
e. Die Vorschrift des § 366 BGB findet Anwendung.f. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechts-
kräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.g. Im Falle eines Kaufvertrags ist der Rechnungsbetrag – soweit
nichts Abweichendes vereinbart ist - nach Erhalt der Ware sofort fällig. Im Falle des Werkvertrags gilt die Vorschrift des § 641 BGB; im Falle eines Bauvertrages gilt die Vorschrift des § 650g Abs. 4 BGB. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fällig- keit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
h. Eine Geldschuld ist während des Zahlungsverzugs – unbe-schadet weiterer Ansprüche – zu verzinsen. Der Zinssatz be-trägt mindestens acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Nachweis eines höheren Zinsschadens ist dieser zu erstatten.
6. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, URHEBERRECHTE UND RECHTSMÄNGEL
a. Der Verwender haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf Grund eines für das den Verwender nicht vorhersehbaren Gebrauchs der gelieferten Produkte oder dadurch eintreten, dass diese vom Vertragspartner oder auf dessen Veranlassung verändert werden.
b. Liegt im Übrigen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs eine vom Verwender zu vertretende Schutzrechtsverletzung vor, für die der Verwender haftet, leistet der Verwender durch Nacherfüllung in der Weise Gewähr, dass der Verwender:
aa. die Produkte so ändert, dass ein Schutzrecht Dritter nicht mehr verletzt wird und die Funktionsweise bzw. die Brauch bar-keit der Produkte nicht unangemessen beeinträchtigt wird;
bb. die schutzrechtsverletzende Ware gegen Produkte aus-tauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist;
cc. das dem Zwecke dieses Vertrages entsprechende oder aus-reichende Nutzungsrecht verschafft.
c. Weitergehende Rechte und Ansprüche auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz bestehen nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzender gesetzlicher Regelungen.
d. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verwender zum frühest möglichen Zeitpunkt schriftlich zu informieren, wenn ein Dritter hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Produkte ein Schutzrecht behauptet oder gerichtlich oder außergericht-lich geltend macht. Vor Anerkennung eines Anspruches wegen einer behaupteten Schutzrechtsverletzung ist dem Verwender die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Dem Verwender ist auf Verlangen die Befugnis zu verschaffen, die Verhandlung oder den Rechtsstreit mit dem Dritten auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung zu führen.
e. Verletzt der Vertragspartner seine Pflicht aus vorstehendem lit. 6 d. schuldhaft, haftet er dem Verwender für den daraus entstehenden Schaden. Ansprüche gem. lit 6 b. und c. sind insoweit ausgeschlossen.
d. Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
7. SICHERUNGSRECHTEa. Der Verwender behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung und im Falle von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung vor.
b. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder der gegebenen Sicherungen die Höhe der Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist der Verwender auf Verlangen des Ver-tragspartners insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.
c. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehalts-ware pfleglich zu behandeln. Bei erheblicher Verletzung dieser Pflicht, ist der Verwender berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
d. Der Vertragspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an seine Abnehmer weiterveräußern bzw. für diese verarbeiten. Der Vertragspartner tritt im Gegenzug seine Ansprüche gegen den betreffenden Abnehmer bis zur Höhe der Forderung des Verwenders gegen den Vertragspartner wegen Lieferung der betreffenden Ware ab. Die Ermächtigung zur Weiterveräuße-rung und Verarbeitung entfällt, wenn der Vertragspartner mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart. Auf Verlangen des Verwenders hat der Vertragspartner, sobald er in Verzug gerät, die erfolgte Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und dem Verwender die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
e. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die
Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Verwender. Dem Verwender steht das Eigentum oder Mit-eigentum, §§ 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu.
f. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verwen-der das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu.
g. Die durch Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
h. Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Vertragspartners gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufs-wertes des verbauten Vorbehaltseigentums zur Sicherung der Forderungen des Verwenders auf diesen über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Die Forderungen gehen zum Zeitpunkt ihres Entstehens über.
i. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zu-rücknahme oder Pfändung des Liefergegenstands durch den Verwender liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Rück-nahme ist der Verwender berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungs-erlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Ansprüche des Verwenders angerechnet.
8. BERATUNGa. Eine technische Beratung ist nicht Gegenstand der Kauf- bzw.
Werkverträge. Eine verbindliche technische Beratung be-darf eines gesonderten schriftlichen Beratungsvertrags. Eine technische Beratung entbindet den Vertragspartner nicht von der Obliegenheit einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung der gelieferten Ware.
b. Gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben Eigentum des Verwen-ders und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die zur Ver-fü-gung gestellt wurden, Dritten – auch auszugsweise – ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGENa. Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkunden-
prozesse – ist der Firmensitz des Verwenders.b. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand 01.01.2019
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Die WESER Bauelemente-Werk GmbH ist dem INTERSEROH-EVA-Recycling-System angeschlossen
mit der Vertragsnummer 25108.
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