Departement Gesundheit und Soziales Amt für Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle KANTON AARGAU

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Departement Gesundheit und Soziales

Amt für Verbraucherschutz

Lebensmittelkontrolle

KANTON AARGAU

Lebensmittelkontrolle auch bei uns?

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Das muss ich beachten:

Zustand der Küche

•Sauberkeit

•funktionieren die Einrichtungen(Kühlschränke unter +5°C)

•sind genügend Kühlmöglichkeiten vorhanden(Speisen sind wichtiger als Getränke)

•sind Abwaschmöglichkeiten vorhanden

•Zur Händereinigung Seifen- und Papierspender

Aufbewahrung der Lebensmittel

Fleisch, Fisch, Würste und vorgekochte Lebensmittel (Teigwaren, Reis) gehören in den Kühlschrank (kälter als 5°C).

Gefrorene Lebensmittel sind bei mind. -18°C zu lagern.

Für den Service vorbereitete Speisen sind bei mind. 65°C heiss zu halten.

Mikrorganismen können sich bei idealen Temperaturen innert 20 Minuten um das Doppelte vermehren.

Kühlung von Lebensmitteln

Leichtverderbliche Lebensmittel sind gemäss Herstellerangaben zu kühlen.Siehe Tabelle Merkblatt „Einzelanlässe“

Die Funktion der Kühlgeräte ist täglich zu kontrollieren und schriftlich festzuhalten.

Kontrolle der Kühlgeräte

Persönliche Hygiene

Sollte als Selbstverständlichkeit angesehen werden

In der Küche wird nicht geraucht

Lieber Hände öfters waschen als den ganzen Abend die selben Handschuhe tragen

Geschlossener Papierspender

(KEINE offenen Papierrollen)

Seifenspender

Fliessendes Wasser

So nicht So auch nicht

XX

Speise- und Getränkekarten + Preislisten

Neben dem Angebot und den Preisen müssen Sie ihre Gäste und Kunden über weitere Angaben schriftlich orientieren.

Steak Züri-Gschnätzlets Schnitzelbrot

Tierart

Schweinssteak Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch) Schnitzelbrot (Pouletfleisch)

Fleischherkunft

Die Fleischherkunft muss schriftlich bekannt gegeben werden.

Fleischherkunft

Schweinssteak

Züri-Gschnätzlets (Kalbfleisch,

Schnitzelbrot (Pouletfleisch,

(CH)

Thailand)

Kann mit Hormonen, Antibiotika und/oder andern antimikrobiellen Leistungsförderen erzeugt worden sein.

D)

§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)

Es muss eine Auswahl alkoholfreier Getränke zu einem tieferen Preis als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge angeboten werden.

Beispiel:

2 dl 3 dl 5 dlBier 2.30 3.50 4.50Henniez/Ice Tea 2.20 3.40 4.40

§ 5 Kant. Gastgewerbegesetz (Sirupartikel)

Bier Original Lager 5 dl Fr. 4.50

Mineralwasser + Süssgetränke 3.3 dl Fr. 3.50

X1 lt = Fr. 9.00

1 lt = Fr. 10.50

Ice Tea/Süssmost/Milch 3 dl Fr. 2.50

5 dl Fr. 4.00

Offenausschank

In Gaststätten, Kantinen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fertiggetränke wie kalte Milch, Frucht- und Gemüsesäfte, Mineralwasser, Süssgetränke, Wein, Bier und Spirituosen nur in geeichten Schankgefässen abgegeben werden.

Spirituosen

Menge Alkoholgehalt

in % vol

Martini Bianco 4 cl 15 % vol 6.--

Berentzen Apfelkorn 4 cl 21 % vol 6.--

Bei Getränken auf der Basis von Spirituosen, die im Gastlokal ad hoc zubereitet werden, kann auf die Angabe der Menge und des Alkoholgehalts verzichtet werden.

Kantonales Labor

Gummibärli / Fliegender Hirsch / VodkaRedBullX

Art. 41 AlkoholgesetzVerboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern:

Abs. h unter Gewährung von Zugaben und andern Vergünstigungen, die den Konsumenten anlocken sollen;

Art. 57 Abs. 2 Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Kleinhandel die Verbote des Artikel 41 missachtet, wird mit einer Busse bis zu 10‘000 Franken bestraft.

Happy Hour

Jugendschutz

• Gut sichtbares Schild an allen Verkaufstellen mit dem Hinweis, dass keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt werden:

Spirituosen ab 18 Jahre

(inkl. Alkopops mit Spirituosen wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer etc.)

Wein, Bier oder Apfelwein

(Suure Most) und Getränke daraus

(Swizly etc.) ab 16 Jahren

Hinweis in eigener Sache

Merkblätter, herausgegeben vom Amt für Verbraucherschutz, finden Sie unter:

www.ag.ch/verbraucherschutz

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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