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Timo Hoffmann & Peter Lubrich Bundesanstalt für Straßenwesen

Der MDM: Nationaler Zugangspunkt für Daten multimodaler Reiseinformationsdienste 29. Januar 2020

Agenda

Rechtsrahmen Del. VO 2017/1926

MDM in der Praxis: Anlegen von Organisationen und Publikationen

Q&A

Ausgangslage

Bedarf an Daten für multimodale Reiseinformationsdienste

© Plannerstack NL

Delegierte Verordnung 2017/1926

Artikel 3 Nationale Zugangspunkte

(1) Jeder Mitgliedstaat richtet einen nationalen Zugangspunkt ein. […]

(2) Bestehende nationale Zugangspunkte […] können […] genutzt werden […] MDM

(3) Die nationalen Zugangspunkte erbringen Suchdienste für Nutzer, […] Metadatenrecherche

(4) Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber, Infrastrukturbetreiber oder Anbieter von nachfrageorientierten

Verkehrsangeboten gewährleisten, dass geeignete Metadaten zur Verfügung stehen […]

→ MDM

→ Datengeber

Delegierte Verordnung 2017/1926: Nationale Zugangspunkte

Artikel 4 Zugänglichkeit, Austausch und Weiterverwendung von statischen Reise- und Verkehrsdaten

• Für den Straßenverkehr: DATEX II oder damit kompatibel (del. VO 2015/962 zu Echtzeit-

Verkehrsinformationen)

• Für andere Verkehrsträger: NeTEx oder damit kompatibel

• Für Geodaten: gemäß Bestimmungen der INSPIRE-Richtlinie

→ Datengeber

Delegierte Verordnung 2017/1926: Datenformate

Artikel 4 Zugänglichkeit, Austausch und Weiterverwendung von statischen Reise- und Verkehrsdaten

• bis 01.12.2019: für TEN-V-Gesamtnetz

• Daten zu Linienverkehren (Fahrpläne, Streckennetze, Zugangsknoten, Betriebskalender, etc.)

• Netzinformationen für Individualverkehr (Straßennetz, Radwegenetz, Fußwegenetz)

• Ausgangs-/Zielorte (Adressen, Orte, Sehenswürdigkeiten)

• bis 01.12.2020: für TEN-V-Gesamtnetz

• Standortinformationen für nachfrageorientierte Verkehre (u.a. Bike-/Car-Sharing)

• Gängige Tarif- und Vertriebsinformationen sowie Fahrzeugausstattung von Linienverkehren

Luftverkehr, Eisenbahnfernverkehr, SPNV, Fernbus, ÖPNV, Seeverkehr einschl. Fährschiffe

Pendelbus, Pendelfähre, Taxi, Car-Sharing, Car-Pooling, Mietwagen, Bike-Sharing, Leihfahrrad;

Delegierte Verordnung 2017/1926: Bereitstellungsfristen

Artikel 4 Zugänglichkeit, Austausch und Weiterverwendung von statischen Reise- und Verkehrsdaten

• bis 01.12.2021: für TEN-V-Gesamtnetz

• Detailinformationen zu Linienverkehren (Fahrgastdaten, detaillierte Tarifinformationen,

Geschäftsbedingungen)

• Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten (Maut, Sharingangebote, Parkgebühren)

• Detailliertes Radwegenetz

• Berechnung von Umweltfaktoren (z.B. CO2-Ausstoß), Kraftstoffverbrauch

• Voraussichtliche Reisedauer

• bis 01.12.2023: für andere Teile des Netzes

Delegierte Verordnung 2017/1926: Bereitstellungsfristen

Artikel 9 Einhaltungsprüfung

• (1) Die Mitgliedstaaten prüfen, ob die Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber, Anbieter von nachfrageorientierten

Verkehrsangeboten und Reiseinformationsdienstleister die Anforderungen der Artikel 3 bis 8 einhalten.

• (2) Für die Prüfung können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten von den Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreibern,

Infrastrukturbetreibern, Anbietern von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten oder Reiseinformationsdienstleistern

folgende Unterlagen anfordern:

A) eine Beschreibung der in dem/den Zugangspunkt(en) aufgeführten oder gespeicherten Reise- und Verkehrsdaten und der

verfügbaren Reiseinformationsdienste, gegebenenfalls einschließlich der Anschlüsse mit anderen Diensten, sowie der

Informationen zu deren Qualität; und

B) eine auf Nachweise gestützte Erklärung über die Einhaltung der in den Artikeln 3 bis 8 festgelegten Anforderungen.

• (3) Die Mitgliedstaaten überprüfen stichprobenartig die Korrektheit der in Absatz 2 Buchstabe b genannten Erklärungen.

Delegierte Verordnung 2017/1926: Eigenerklärung / Nationale Stelle

Erleichterung des Datenaustausches

Vereinfachung der Geschäftsprozesse

Neue Möglichkeiten für das Verkehrsmanagement

Neue Dienste durch private Anbieter

MDM: Ziele

MDM: Überblick

Neutrale Plattform zu Anbieten, Recherchieren und Austausch von Daten

Betrieben von der BASt im Auftrag des BMVI

MDM: Überblick

Benennung als Nationaler Zugangspunkt (auch) für Daten zu multimodalen Reiseinformationsdiensten nach Del. VO EU 2017/1926

2 Funktionsebenen: • Portal-Funktion (Metadatenverzeichnis) interaktive Webseite zum Anbieten/Recherchieren/Abonnieren von Daten, die über den MDM angeboten werden und bezogen werden können • Broker-Funktion („Datenverteiler“) → optional! Online-Datenfluss vom Datenanbieter über den MDM zum Datenabnehmer

MDM: Überblick

Die Nationale Stelle für Verkehrs und Mobilitätsdaten

Die Nationale Stelle für Verkehrs- und Mobilitätsdaten (NaSt) ist eine durch europäisches und deutsches Recht geschaffene Stelle mit der Aufgabe durch Datengeber und Dienstleister abgegebene Eigenerklärungen zur Einhaltung der Anforderungen an Daten und Dienste zu prüfen und ggf. zu Nachbesserungen aufzufordern mit dem Ziel eine stetige Verbesserung der Qualität der am Nationalen Zugangspunkt vorhandenen Daten zu erreichen. https://nationalestelleverkehr.de

MDM: Live-Vorführung

MDM in der Praxis: Anlegen von Organisationen und Publikationen

MDM: Publikationen anlegen (1/7)

Start

MDM: Publikationen anlegen (2/7) Auswahl, ob Broker-Funktionalität

gewünscht

MDM: Publikationen anlegen (3/7) Anlegen von Metadaten

MDM: Publikationen anlegen (4/7) Anlegen von Metadaten

MDM: Publikationen anlegen (5/7) Anlegen von Metadaten

MDM: Publikationen anlegen (6/7)

Eigenerklärung an die Nationale Stelle

MDM: Publikationen anlegen (7/7)

Zusammenfassung, Speichern

MDM: Publikation recherchieren (1/3)

Such- und Filteroptionen

MDM: Publikation recherchieren (2/3)

Trefferliste

Pubikation-Details, Kontaktaufnahme Datengeber

MDM: Publikation recherchieren (3/3)

MDM: Q & A

Ihre Fragen?

www.mdm-portal.de nationalestelleverkehr.de

MDM, NaSt: Weitere Infos

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