Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und...

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Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und

Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und Wirkungen auf Haushalte und

Unternehmen

Seminar: Wirtschaftliches Grundwissen für den Arbeitslehreunterricht

Dozent: Peter Pfriem

Referenten: Lisa-Sophie Kurzawa

Myriam Klatt

Datum: 18.01.2010

Gliederung

1. Einkommenspolitik

2. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

3.Tarifpolitik

4. Anmerkungen

5.Literatur

1. Einkommenspolitik

Einflussnahme des Staates auf die Entwicklung von Preisniveau, Löhnen und Gehältern in Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden

Möglichkeiten der Einflussnahme des Staates:

- imperativ, indikativ und kooperativ

Indikatives Eingreifen: Einführung von

zwangfreien Richtlinien des Staates durch Herausgabe von Informationen und Orientierungsdaten (moral persuasion)

Imperatives Eingreifen: direkte Einflussnahme des Staates auf Lohn- und Preisniveau (Einschränkung der Handlungsfreiheit der Tarifparteien)

Kooperatives Eingreifen: Einführung von zwangfreien Richtlinien, die durch Zusammenarbeit zwischen Staat und den Tarifparteien entstehen

Ziel der Einkommenspolitik:

Stabilität des Geldwertes,

Balance zwischen Geldwertstabilität (Inflation, Deflation) und Vollbeschäftigung (Arbeitslosenquote)

Problem: Lohn-Preis-Spirale

1) Steigendes Preisniveau steigende Löhne steigende Produktionskosten gesteigertes Preiseniveau,...

2) Steigendes Preisniveau steigende Löhne & Entlassungen

bei gleichbleibenden Produktionskosten

Grafik nach Phillips:

2. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände

Interessen der Arbeitgeber:

Maximaler Gewinn

Möglichst geringe Kosten

Ausgebildete Fachkräfte

Boden, Arbeit und Kapital sollen optimale Produktionsvoraussetzungen bieten (ausgebaute Infrastruktur)

Interessen der Arbeitnehmer:

Gerechte Entlohnung

Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohnniveau

Soziale Sicherung (Existenzsicherung, Kündigungsschutz, Mutterschutz,...)

Verbesserung der Lebensbedingungen

Unterschiedliche Interessen - KONFLIKT

Einigung und Lösung durch Interessensvertreter -

Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam

Arbeitnehmerverbände

Arbeitgeberverbände

regionale Interessensverbände schließen sich zu sogenannten Dachverbänden zusammen

Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vereinigt alle Dachverbände innerhalb Deutschlands

Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände verhandeln (Tarifvertragsparteien)

Tarifpolitik

Tarifpolitik

Def.: „Alle Maßnahmen der Tarifvertragsparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen, z.B. Arbeitsentgelte (Lohn, Gehalt), Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen“ (Lexikon der Wirtschaft)

Tarifautonomie: Abschluss von Tarifverträgen in eigener Verantwortung der Tarifparteien ohne Beeinflussung durch den Staat

Tarifpolitik

Gesetzliche Regelung: Tarifvertragsgesetz (TVG) von 1969 (zuletzt geändert 2006), mit 13 Paragraphen, gibt Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen vor

Tarifregister: gesetzl. vorgeschriebene Sammlung von Tarifbeschlüssen

Tarifpolitik Vertragsarten:

Arten Inhalt Laufzeit

Manteltarifvertrag allgemeine Arbeitsbedingungen, längerfristig, meist mehrere Jahre

z.B.: Arbeitszeit, Überstunden-

regelung, Urlaub, Beginn /

Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

Probezeit

Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltgruppeneinteilung (Lohn-, Mittel- oder längerfristig

Gehaltsgruppen), Einteilungskriterien

(Gesichtspunkte für die Einstufung in

bestimmte Entgeltgruppen)

Entgelttarifvertrag Höhe des Entgelts (Lohn, Gehalt), Kurzfristig, meist ein Jahr

Höhe der Ausbildungsvergütung

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Tarifvertrag

Tarifverhandlungen zwischen Tarifparteien 1) Einigung: neuer Tarifvertrag 2) Scheitern der Verhandlung

Arbeitskampf Schlichtung neue Verhandlung und Einigung Einigung

Scheitern

Der Streik „Wird als Maßnahme des Arbeitskampfes von

Gewerkschaften ausgerufen, wenn Tarifverhandlungen nicht zum gewünschten Ziel führen.“ (pocket wirtschaft)

Kriterium Art Erläuterungen

Organisationsform

OrganisierterStreik Von der Gewerkschaft beschlossen und durchgeführt

Wilder Streik Nicht von der Gewerkschaft organisiert, stellt eine Arbeitsverweigerung dar, fristlose Kündigung möglich

Dauerund ZahlderBetroffenen

Warnstreik kurzfristig, um den Kampfwillen der Gewerkschaft zudemonstrieren

Schwerpunkt-Streik

nur einige (wichtige) Betriebe eines Wirtschaftszweigeswerden bestreikt

Flächenstreik Das ganze Tarifgebiet wird bestreikt

Generalstreik

Lähmung des gesamten Wirtschaftslebens; in Dtl nur in in Deutschland nur in Ausübung des Wiederstandrechtsim Sinne des Grundgesetzes erlaubt

Der Streik…

Tarifverträge / Umsetzung: in Unternehmen achten Betriebsräte /

Aufsichtsräte auf Einhaltung von Tarifverträgen Direkte Auswirkung auf private Haushalte,

durch Inhalte der Tarifverträge (z.B. Lohnkürzung, Schichtarbeit, Feiertagszuschlag,...)

Anmerkungen

Insider-Outsider Theorie: nur die Interessen der Insider ( Arbeiter) werden bei Tarifverhandlungen bedacht, nicht aber die der Outsider (Arbeitslosen);

tritt auf, wenn die Tarifverhandlungen bei der Begrenzung der Arbeitslosigkeit versagen

kaum Verträge zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Quellen:

Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Wirtschaft Heute“, 2009 Bonn

Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Das Lexikon der Wirtschaft – Grundlegendes Wissen von A-Z“, 2008 Bonn

Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Pocket Wirschaft – ökonomische Grundbegriffe“, 2006 Braunschweig

Albers, Eifer, Tschaffon „Wirtschaft, Recht, Beruf – Wirtschaftskunde für berufliche Schulen“, 2008 Haan-Gruiten

http://www.dgb.de/dgb/mitgliederzahlen/mitglieder.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR700550949.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommenspolitik

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