DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE… EINE AUSWAHL AN … · 2018-04-25 · 4) Beinhaltet Verfahren 4.6...

Preview:

Citation preview

24.04.2018 IN DREIREICHDIPL. ING. (FH) MICHAEL KELLING

DIE INSTANDHALTUNGSRICHTLINIE…EINE AUSWAHL AN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN

� Dieser Vortrag beschäftigt sich mit der neuen Instandhaltungsrichtlinie, die sich 2018 noch im Gelbdruck befindet

� Gleichzeitig haben marktrelevante Regelwerke, wie die ZTV-Ing, aber die neuen Regelungen weitgehend übernommen und eingeführt

2

HINWEIS

HINTERGRUND

4

HINTERGRUND

DAfStb - deutscher Ausschuss für Stahlbeton – Herausgeber der Rili-SIBRili-SIB - Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)DAfStb IH-RL - Instandhaltungsrichtlinie – Neuauflage der Rili-SIB (noch im Gelbdruck)

Diese Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton.- Allgemein bauaufsichtlich eingeführt- Stand der Technik – allgemein anerkannte Regel der Technik- Im standsicherheitsrelevanten Bereich zwingend umzusetzen für Betonbauteile nach

DIN 1045

5

ÜBERARBEITUNG – WARUM?

6

ÜBERARBEITUNG – WARUM?

2001 – letzte Aktualisierung der Instandsetzungsrichtlinie

2018 – Gelbdruckphase der Instandhaltungsrichtlinie

2004-2008 Veröffentlichung der Normenreihe DIN EN 1504

- 2017 – Überarbeitung der ZTV-Ing- 2017 – Überarbeitung der ZTV-W- 2017 – Einführung der neuen

Normenreihe DIN 18531-18535- 2016 – EugH Urteil zu nationaler

Zusatzanforderung- 2016 – DIN V 18026 und DIN V 18028

zurückgezogen

7

WARUM?

� EN 1504 – Teil 1-10 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken – europ. eingeführt und ist national umzusetzen (wenn harmonisiert)

� Problem: die EN 1504 hat Defizite aufgewiesen. Daher wurden Bauprodukte in

Deutschland zusätzlich nach den Vornormen DIN V 18026 und DIN V 18028

geregelt um diese im standsicherheitsrelevanten Bereich anzuwenden - Beispiel:

die DIN V 18028 regelte für Epoxidharze in der Rissinjektion eine

Mindestverarbeitbarkeitsdauer von 20 Minuten – die EN 1504-5 nicht

� EuGh Urteil – nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn eine harmonisierte europ. Regelung existiert – also muss der Weg zur internationalen Regelung führen (wenn es denn eine solche Regelung gibt) –Beispiel: DIN 18533 – Mineralische Dichtschlämme – abP notwendig, da es keine internationale Regelung dafür gibt

8

WARUM?

� Zusammengefasst� Nationale Zusatzanforderungen sind nicht zulässig wenn es eine europ.

Regelung gibt� Die Instandsetzungsrichtlinie musste auf europ. Stand gebracht werden� Der Weg soll von der Instandsetzung hin zur Instandhaltung führen� Neue Produkte / Techniken mussten eingeführt werden (z.Bsp.: Acrylatgele)

VERÄNDERUNGEN

10

VERÄNDERUNGEN

Wann beginnt die…

…Instandsetzung

- Mit Schädigung des Betons- Mit verlorener Passivierung des Baustahls infolge Karbonatisierung- Per Wortdeutung also mit einem Schaden

…Instandhaltung

- Per Wortdeutung mit der Errichtung

11

VERÄNDERUNGEN

Wesentliche Änderungen

- Einführung der Instandsetzungsprinzipien auf Basis der DIN EN 1504-9- Einführung der Instandhaltungskomponenten Wartung, Inspektion,

Instandsetzung und Verbesserung- Festlegung der grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Instandhaltung- Aufgaben und erforderliche Qualifikation des Sachkundigen Planers- Konkretisierung der Planungsgrundlagen: Festlegung der

Restnutzungsdauer im Instandhaltungsplan und Anpassung der Instandsetzungssysteme an die Restnutzungsdauer

- Annahme der Standsicherheitsrelevanz einer Maßnahme wenn der Planer sie nicht ausdrücklich ausschließt

- Systematische Berücksichtigung von Einwirkungen aus Umgebung und Betonuntergrundüber Klassen

- Einführung der Altbetonklassen nach ZTV-W

12

INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN

Betonschäden – Balkone MFH

13

INSTANDSETZUNGSPRINZIPIENInstandsetzung von Schäden am Beton

Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen

1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung

1.3 Beschichtung

1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)

1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen

2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung

2.3 Beschichtung

2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)

3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag

3.2 Betonieren oder Vergießen

3.3 Spritzauftrag

3.4 Auswechseln von Bauteilen

4. Verstärkung des Betontragwerks 2)

4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung

4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton

4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)

5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung

5.3 Mörtel- oder Betonauftrag

6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung

6.3 Mörtel- oder Betonauftrag

1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt

2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand

3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit

4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

14

INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN

Rissbildung im Stahlbeton – Tiefgarage im MFH

15

INSTANDSETZUNGSPRINZIPIENInstandsetzung von Schäden am Beton

Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen

1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung

1.3 Beschichtung

1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)

1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen

2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung

2.3 Beschichtung

2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)

3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag

3.2 Betonieren oder Vergießen

3.3 Spritzauftrag

3.4 Auswechseln von Bauteilen

4. Verstärkung des Betontragwerks 2)

4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung

4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton

4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)

5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung

5.3 Mörtel- oder Betonauftrag

6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung

6.3 Mörtel- oder Betonauftrag

1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt

2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand

3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit

4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Instandsetzung von Schäden am Beton

Prinzip Verfahren Füllart

Einwirkung auf den Füllbereich

Trockena) DY (dry)

feucht DP (damp)

nass WT (wet)fließendes Wasserb) WF (waterflow)

1a Schließen (Begrenzung der Rissbreite durch Füllen)

1.5a7.6a Injektion

F-I (P)F-I (H)D-I (P)

F-I (P)c)

F-I (H)D-I (P)

--F-I (H)D-I (P)

--F-I (H)D-I (P)

1b 1.5bd)

7.6bd) Vergießen

F-V (P)F-V (H)

--F-V (H)

----

----

2a Abdichten 1.5a2.6

Injektion

F-I (P)F-I (H)D-I (P)--

F-I (P)F-I (H)D-I (P)S-I (P)*

--F-I (H)D-I (P)S-I (P)*

----D-I (P)S-I (P)*

2b 1.5bd)

VergießenF-V (P)F-V (H)

--F-V (H)

----

----

3a Kraftschlüssiges Verbinden 4.5aInjektion

F-I (P)F-I (H)e)

F-I (P)c)

F-I (H)e)

--F-I (H)e)

--F-I (H)e)

3b 4.5bd)

VergießenF-V (P)F-V (H)e)

--F-V (H)e)

----

----

a) Flanken von Rissen und innere Oberflächen müssen ggf. vorgenässt werdenb) Zusammen mit Maßnahmen zur Druckminderung und rückseitigem Abdichten (SPUR)c) F-I (P) mit expliziet nachgewiesener Feuchteverträglichkeitd) Füllgrad muss durch Bohrkernentnahme nachgewiesen werdene) gilt sinngemäß auch für Hohlräume

F: Rissfüllstoff zum kaftschlüssigen Füllen

D: Rissfüllstoff zum begrenzt dehnfähigen Füllen

I: Injektion

V: Vergießen

*: noch nicht offiziell im Gelbdruck abgebildet

16

INSTANDSETZUNGSPRINZIPIEN

17

ALTBETONKLASSEN

18

ALTBETONKLASSEN

19

ALTBETONKLASSEN

Beispiel – Brandschaden MFH

20

ALTBETONKLASSEN - BEISPIELInstandsetzung von Schäden am Beton

Prinzip Geregelte Verfahren, die auf den Prinzipien beruhen

1. Schutz gegen das Eindringen von Stoffen 1.1 Hydrophobierung

1.3 Beschichtung

1.4 Örtliche Abdeckung von Riss (Bandagen)

1.5 Füllen von Rissen oder Hohlräumen

2. Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons 2.1 Hydrophobierung

2.3 Beschichtung

2.6 Füllen von Rissen oder Hohlräumen 1)

3. Reprofilierung oder Querschnittsergänzung 3.1 Kleinflächiger Handauftrag

3.2 Betonieren oder Vergießen

3.3 Spritzauftrag

3.4 Auswechseln von Bauteilen

4. Verstärkung des Betontragwerks 2)

4.3 Verstärkung durch geklebte Bewehrung

4.4 Querschnittsergänzung durch Mörtel oder Beton

4.5 Füllen von Rissen 3) oder Hohlräumen 4)

5. Erhöhung des physikalischen Widerstandes 5.1 Beschichtung

5.3 Mörtel- oder Betonauftrag

6. Erhöhung des Chemikalienwiderstandes 6.1 Beschichtung

6.3 Mörtel- oder Betonauftrag

1) Verfahren gegenüber DIN EN 1504-9 neu eingeführt

2) auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit gegenüber dem Ist-Zustand

3) in der Regel zur Erhöhung der Bauteilsteifigkeit

4) Beinhaltet Verfahren 4.6 gemäß DIN EN 1504-9

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

21

ALTBETONKLASSEN

AltbetonklasseDruckfestigkeit 1)

[MPA]

Oberflächenzugfestigkeit 2)

Mittelwert [MPA] Kleinster Einzelwert [MPA]

A1 < 10 - -

A2 > 10 > 0,8 > 0,5

A3 > 20 > 1,2 > 0,8

A4 > 30 > 1,5 > 1,0

A5 > 55 > 2,5 > 2,0

1) Mittelwert der Druckfestigkeit (Bestimmung nach DIN EN 12504-12) Kleinster Einzelwert / Mittelwert (Bestimmung nach DIN EN 1542)

Anhand dieser Altbetonklassen werden nun Betonersatzsysteme zugeordnet die angewendet werden dürfen.

22

ALTBETONKLASSEN - BEISPIEL

23

DER SACHKUNDIGE PLANER

24

DER SACHKUNDIGE PLANER

25

DER SACHKUNDIGE PLANER

Was bedeutet das…

- Er muss seine Qualifikation nachweisen- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in allen Bereichen der Instandhaltung

von Betonbauteilen haben- Aufwertung der Position des Planers- Mehr ganzheitliche Verantwortung

Die Zusammenarbeit zwischen Planer, Materialhersteller

und Bauherren wird intensiver

WEITERE PUNKTE

27

WEITERE PUNKTE

� Mit Oktober 2017 wurden die novellierten Fassungen der ZTV-Ing Teil 3 Abschnitt 4 und 5 sowie die ZTV-W veröffentlicht

� Diese Regelwerke beziehen sich jetzt schon auf die Instandhaltungsrichtlinie� Somit wurde diese quasi für gültig erklärt im Bereich der ZTV-W bzw. ZTV-Ing….?� Es wird in 2018 weitere Bewegungen geben um die Instandhaltungsrichtlinie auf

den Weg zu bringen� Aktuelle Verwendbarkeitsnachweise für Materialien sind AbP‘s (solange diese

noch gültig sind), das CE Zeichen (EN 1504) sowie freiwillige Überwachungen nach den deutschen Restnormen DIN V 18026 und DIN V 18028

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Recommended