Dokumentation und Kennzeichnung nach der neuen DIN EN 1090

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Die Kontrolle der Dokumente, die mit den bestellten Konstruktionsmaterialien mitgeliefert werden, ist elementarer Be-standteil der Kontroll- und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2.

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ten WPK auf der Basis der Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1090. Es kann erforderlich sein, gerade für „an-spruchsvolle“ Bauteile einen Qualitätsmanagementplan zu er-stellen. Die Notwendigkeit muss im Rahmen der Erstellung von Bauteilspezifikationen festgeschrieben werden (vgl. dazu auch die Checkliste „Spezifikation – Grundlagen“ in Kap. 4.6). Hinweise für die Ausarbeitung eines Qualitätsmanagement-plans finden Sie hier:

8.2 Kontrollen und Prüfungen an Stahltragwerken 0.0.0.0.0.0.0

8.2.1 Prüfung der Konstruktionsmaterialien 0.0.0.0.0.0.0

Die Kontrolle der Dokumente, die mit den bestellten Kon-struktionsmaterialien mitgeliefert werden, ist elementarer Be-standteil der Kontroll- und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

■ Die Dokumente, die mit den Konstruktionsmaterialien mit-geliefert werden, sind mit den Bestellungen auf Übereinstim-mung zu vergleichen.

■ Diese Prüfpflicht bezieht sich dabei auf alle Materialien, die für die Bauteilherstellung benötigt werden, also z.B. Bleche, Stäbe, Hohlprofile, Profile, mechanische Verbindungsmittel, Bolzen, Schweißzusätze, Lager, Zugglieder, Schweißzusätze etc.

■ Abweichungen sind schriftlich zu dokumentieren und unver-züglich dem Lieferanten als Mangel anzuzeigen.

■ Achten Sie auch darauf, ob die Eigenschaften in den Doku-menten der gelieferten Konstruktionsmaterialien den Anfor-derungen der Bauteilspezifikation genügen.

■ Sollten Sie hier Abweichungen feststellen, veranlassen Sie unverzüglich die Prüfung der Richtigkeit der Bestellung. Ver-anlassen Sie ggf. eine Korrektur.

■ Die Kontrolle der Konstruktionsmaterialien kann die Über-prüfung der Materialien auf Oberflächenfehler beinhalten.

■ Festgestellte Oberflächenfehler sind in den Kontroll- und Prüfunterlagen zu dokumentieren. Handelt es sich um Feh-ler, die Abweichungen von den relevanten Normen der Kon-

DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) DIN EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke)

Abschnitt 4.2.2 Abschnitt 4.2.2

Anhang C Anhang B

115Dokumentation und Kennzeichnung 8

struktionsmaterialien darstellen, so ist dies dem Lieferanten ebenfalls unverzüglich als Mangel anzuzeigen.

■ Sollte es möglich sein, festgestellte Oberflächenfehler mit ei-nem Verfahren zu reparieren, das in der Norm DIN EN 1090-2 vorgesehen ist, darf das Material weiterverwendet werden, sofern nach der Reparatur die für das ursprünglich nicht fehlerhafte Produkt geltenden Eigenschaften erreicht werden.

■ Für weitergehende besondere Prüfungen der Konstruktions-materialien bestehen nach den Normen der Reihe DIN EN 1090 keine Anforderungen, sofern dies in den Bauteilspezifi-kationen nicht besonders vereinbart ist. Beachten Sie jedoch immer ggf. weitergehend Verpflichtungen zur Warenein-gangsprüfung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Welche Prüfbescheinigungen nach der Norm DIN EN 1090-2 für Konstruktionsmaterialien mindestens verlangt werden, zeigt die folgende Zusammenstellung. Gegebenenfalls notwen-dige weitergehende Forderungen müssen vertraglich geregelt werden.

Konstruktionsmaterialien Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204:2004

Baustähle nach DIN EN 10025-1:2004

■ Baustähle der Güte niedriger als S355 und einer festgelegten Kerbschlagarbeit, die bei einer Tem-peratur von 0 oder 20 °C zu prüfen ist

2.2*

■ Baustähle S355 JR oder J0 in der Ausführungs-klasse EXC1

2.2*

■ Baustähle S355 JR oder J0 in der Ausführungs-klasse EXC2, EXC3 oder EXC4

3.1*

■ Baustähle der Güte bis einschließlich S355 und einer festgelegten Kerbschlagarbeit, die bei ei-ner Temperatur unter 0 °C zu prüfen ist

3.1 oder 3.2*

■ Baustähle der Güten höher als S355 3.1 oder 3.2*

* In den Prüfbescheinigungen sind mindestens die Anteile der in der CEV-Formel angegebenen Elemente in der Bescheinigung anzugeben und zusätzlich Al, Nb und Ti.

nicht rostende Stähle nach Tabelle 4 der Norm DIN EN 1090-2

3.1

Stahlguss nach DIN EN 10340:2007

■ Stahlguss mit festgelegter Mindeststreckgrenze ≤ 355 MPa und einer festgelegten Kerbschlagar-beit, geprüft bei einer Temperatur von 20 °C

2.2

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