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Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Aarau Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen. Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen. Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge Beurteilung des Gefährdungspotenzials. - PowerPoint PPT Presentation
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Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde (KESB)
des Familiengerichts Aarau
Aufgaben / Abläufe / Kompetenzen
Einleitung, Instruktion, Überwachung und Sicherstellung der erforderlichen Abklärungen
Sichten der eingegangen Meldungen und Anträge
Beurteilung des Gefährdungspotenzials
Entscheid: Durchführung eigener Abklärungen (Augenschein, Befragungen)
Entscheid: Erteilung + Instruktion Abklärungsaufträge an Dritte / Gutachten
Beurteilung der eingegangen Abklärungsergebnisse
Beurteilung des Gefährdungspotentials
Eigene Abklärungen
Anhörung der Betroffenen, sofern notwendige Zeit dazu vorhanden
Entscheid / Verfügung von Sofortmassnahmen
Durchführung von Erstgesprächen + Anhörungen
Kontaktaufnahme, Erstgespräche und Anhörungen mit betroffenen Personen
Gewährung rechtliches Gehör > Anhörung der Betroffenen vor Entscheidfällung
Entscheidfindung und Verfügung von Massnahmen
Aufgrund der vorliegenden Fakten Entscheidfindung und Verfügung der behördlichen Massnahmen
Welche Massnahmen sind notwendig, angemessen und verhältnismässig
Ernennung der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers
Formulierung der konkreten massgeschneiderten Aufgaben der Mandatsträgerin/ des Mandatsträgers
Festlegung Frist der Berichterstattung
Festlegung der Mandatsträgersentschädigung
Festlegung der Kostennoten
Entscheidfindung und Verfügung von FU
Durchführung von Verhandlungen bei Verlängerung von ärztlich angeordneten FU vor Ort
Entscheid und Verfügung von Verlängerung des FU
Entscheid/ Genehmigung von stationären und ambulanten Nachsorgemassnahmen nach FU
Bearbeiten von Massnahmen von Gesetzes wegen
Hinterlegung und Herausgabe von Patientenverfügungen
Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Überprüfung der Eignung vorsorgebeauftragter Personen und deren Instruktion
Überprüfung und Genehmigung bewegungseinschränkender Massnahmen
Überprüfung der Eignung von Mandatsträgerin/Mandatsträger bei betroffenen schutzbedürftigen Personen die unter altem Recht unter erstreckte elterliche Sorge gestellt wurden.
Überprüfung und Beurteilung der unter altem Recht verfügten Massnahmen > Überführung ins neue Recht
Genehmigung zustimmungspflichtiger Geschäfte
Genehmigung aller zustimmungspflichtiger Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB
Instruktion und BeratungAufsicht und Controlling
Instruktion und Beratung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Aufsicht und Controlling über die verfügten laufenden Massnahmen
Abklärungen/ Entscheid zu Beschwerden gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Weitere Aufgaben
Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden
Pikettdienst gesamtkantonal
Besondere Herausforderungen
Echte Interdisziplinarität der Fachbehörde erfordert klare Ablaufprozesse und klare Strukturen betreffs Aufgaben und Kompetenzen
Kommunikation / Umgang mit betroffenen Schutzbedürftigen ist Neuland für Gerichtswesen
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