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Film(e) im Unterricht

Uwe Wagner

Medienzentrum des Landkreises Kulmbach

Übersicht

1. Die Medienzentren

2. Rechtliche Grundlagen

3. Legale Möglichkeiten des Filmbezugs

4. Beispiele aus der Praxis

5. Unterricht über „Film“

1. Die Medienzentren

• Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG Art. 3.2)

• Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG § 79)

• „die Kommunen haben die Aufgabe, über ihre Medienzentren die Schulen und kommunalen Bildungseinrichtungen mit Medien zu versorgen (…)“

sie werden von den Landkreisen und Städten unterhalten

erwerben Lizenzen für den legalen Medieneinsatz

• Lizenzarten:

• nicht-öffentliche Filmvorführung (Klassenzimmer)V-Recht zur nicht-gewerblichen nicht-öffentlichen Vorführung

• öffentliche Vorführung (mehrere Klassen, ganze Schule, z.B. Schulkino)VÖ-Rechte (Recht zur nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführung, kein Eintritt, keine öffentliche Werbung)

2. Das Medienzentrum Kulmbach

• Aktueller Medienbestand: 4900 Medieno 1200 DVDso 1900 VHSo 200 Medienverbündeo 1500 Onlinemedien

• Gerätebestand:• Beamer, Großleinwände, Mikrofone• Videokamera, Schallplattendigitalisierer

• Monatlicher Rundbrief an alle Bildungseinrichtungen

• Fortbildungen in Verbindung mit MIBs

3. Medienarten10 ..... = Dia

24 ..... = CD (Audio)

32 ..... = 16mm-Film

42 ..... = Video

46 ..... = DVD

49 ..... = Online-Video

498 .... = Online-Schulfernsehen

50 ..... = Medienpaket

55 ..... = Online-Medium

55 ..... = Online-DVD

55 ..... = Live-Stream (autorisierter Link auf Website)

67 ..... = DVD-ROM (nur über PC/interaktives Whiteboard lauffähig)

4. Verleihmöglichkeiten und Mediensuche

• Abholung, Reservierung

• Online-Zugang über das Medienzentrum (passwortgeschützt)

• Download und Speicherung auf USB-Stick

• Frist: nach einem Jahr löschen

• Umfangreiches didaktisches Begleitmaterial

• M3-Online mit Suchfunktion

5. Beispiel einer Mediensuche

• www.landkreis-kulmbach.de

Schulfernsehen - Online-Mediathek

• www.planet-schule.de

1. Rechtliche Grundsätze

• Jugendschutzgesetz, Lehrpläne, FSK-Angaben, Persönlichkeitsrecht

• Urheberrecht

• „Schulprivilegien“ nach § 15 UrhG

• Geschlossener Klassenverband als nicht-öffentlichKeine klassenübergreifenden KurseKeine Nachmittagsbetreuungz.B. kein Religionsunterricht

2. Was ist also legal?

• Gekaufte DVDs zeigen

• Schulfernsehen (auch Aufnahmen erlaubt!) auch: www.planet-schule.de

• Von Stadtbibliothek entliehene Medien

• Direkt von youtube streamen (nicht als mp4 auf USB-Stick!)

• Direkt aus Mediathek zeigen

• Tagesaktuelle Sendungen vom TV aufnehmen (1Woche)

dabei zwingend: aktueller Bezug

• „Zitate und Reden“ nach § 51 UrhG

• auf jeden Fall: Medien des Medienzentrums (V+Ö-Rechte)

3. Was ist nicht legal?

• Fernsehsendungen aufzeichnen und zeigen

• Youtube-Download

• Vervielfältigen von Medien

• Umgehen des Kopierschutzes

• „offensichtlich illegale“ Uploads zeigen (Youtube!)

• immer Quellenangabe (URL)

Praxisbeispiele

• Lehrer Herr Schmidt unterrichtet eine Klasse in Englisch und Musik. Im Englischunterricht behandelt er gerade ein Theaterstück, welches auch verfilmt wurde. Er will diesen Film den Schülern seiner Klasse im Rahmen des Unterrichts zumindest teilweise zeigen. Er fragt sich, ob folgendes urheberrechtlich zulässig ist:

• Fall 1: Der Film kann in dem für ihn zuständigen medienpädagogischen Zentrum ausgeliehen werden. Darf er diese Aufnahme des kompletten Films vorführen?

• Antwort: Die Vorführung des kompletten Films von einem Trägermedium aus dem medienpädagogischen Zentrum ist zulässig.

• Fall 2: Darf er den Film von einer DVD, die er privat erworben hat, in voller Länge vorführen?

• Antwort: Die Vorführung des kompletten Films im Rahmen des Unterrichts einer einzelnen Klasse, eines Kurses oder einer Lerngruppe von einem privat erworbenen Trägermedium ist nach weit verbreiteter Rechtsauffassung zulässig.

• Fall 3: Darf er den Film auch aus dem Fernsehen aufnehmen und dann diese komplette Aufnahme vorführen?

• Antwort: Die Vorführung des kompletten Films von einer selbst erstellten Aufnahme ist unzulässig.

In diesem Fall stellt bereits das Aufnehmen aus dem Fernsehen eine Verwertungshandlung dar, nämlich in Form der Vervielfältigung nach § 16 Abs. 2 UrhG.

• Eine zulässige „Privatkopie“ nach § 53 Abs. 1 UrhG. liegt nicht vor

…darf ich?

... eine entliehene CD, DVD oder

Videokassette kopieren?

X Unter keinen Umständen!

... eine gekaufte CD oder DVD kopieren? X Ausnahme: bei Computerprogrammen als

Sicherheitskopie.

… eine gekaufte CD/DVD im Unterricht

einsetzen?

X

... eine Fernsehsendung (z. B. einen Tierfilm)

aufzeichnen und im Unterricht einsetzen?

X Aufzeichnen schon, aber nicht einsetzen.

„Tagesaktualität“ liegt hier in den seltensten

Fällen vor.

…darf ich?

• … ein Video aus YouTube herunterladen und im Unterricht einsetzen?

• NEIN!

• Die AGBs von YouTube erlauben nur das unmittelbare Ansehen per Live-Stream. Ein Herunterladen ist ausdrücklich verboten und auch nur mit Framegrapping-Programmen möglich.

…darf ich?

• … einen Videofilm aus dem Internet (z. B. YouTube) herunterladen, auf einem USB-Stick speichern und im Unterricht über einen Beamerwiedergeben?

• NEIN!

Ausnahmen:• Nur wenn der Anbieter der Internetplattform das Herunterladen ausdrücklich

erlaubt, indem er z. B. einen „Download“-Button zur Verfügung stellt,

• und nur, wenn der Videofilm nicht „offensichtlich illegal“ hochgeladen wurde.

• Insbesondere ist das Speichern (= Kopieren) von Videos strafbar, die „offensichtlich illegal“ in ein Videoportal hochgeladen wurden. Das ist sehr häufig der Fall.

Film als Kunst/Ausdrucksform

• gibt es einen klaren LP-Bezug auf bestimmte Filme?

• ISB

• Filmkanon der Bundeszentrale für

Politische Bildung

• http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/filmbildung/filmkanon/

sonstige Empfehlungen

• http://clubfilmothek.bjf.info/listeh.php

• http://www.schulkinowoche.bayern.de/

• http://www.visionkino.de/WebObjects/VisionKino.woa/wa/CMSshow/1054936

• http://www.filmdidaktik.net/

• http://www.kinofenster.de/

Ausblick

• Mebis

• https://www.mebis.bayern.de/

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

und

Guten Appetit!

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