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BEILAGE IN DIESER AUSGABE:
Gemeinde Michendorf
GEMEINDENACHRICHTEN
mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken, Wildenbruch und Wilhelmshorst
18. Jahrgang | Ausgabe 01 27. Februar 2020 | Woche 9
Michendorf, den 27. Februar 2020 • 18. Jahrgang • Nummer 02/2020
AMTSBLATTfür die Gemeinde Michendorf
1. Michendorfer BürgerhaushaltMachen Sie mit! Lesen Sie auf Seite 3
NICHTAMTLICHER TEIL| 2 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
Sehr geehrte Michendorferinnen und Michendorfer,
ich freue mich, dass ich Ihnen ab dieser Ausgabe wieder eine umfangreiche und farbige Version der „Gemeindenachrichten“ mit unserem Amtsblatt zur Verfügung stellen kann, wenn auch einige beliebte Rubriken fehlen werden. Wir müssen als kommunale Verwaltung die Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofes zum Verzicht presseähnlicher Bei-träge beachten. Dies hat zur Folge, dass wir nicht mehr über rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik berichten dürfen. Hierzu zählt nach der aktuellen Rechtsauffassung auch der Veranstaltungska-lender. Somit kann dieser sowie Bei träge zum Kultur- und Vereinsleben zukünftig leider nicht mehr abgedruckt werden. Sie finden alle Veran-staltungen dennoch weiterhin wie gewohnt auf unserer Homepage www.michendorf.de.
Unseren Internetauftritt möchte ich in den kommenden Monaten überarbeiten. Er wird für Sie bürger- und anwender-freundlicher werden.
Die Tradition des Michendorfer Neujahrsempfanges werde ich fortan in Form eines „Frühlingsempfanges“ fortführen. Gern möchte ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit geben, am 6. März 2020 von 18 bis 21 Uhr bei den Feier lichkeiten dabei zu sein und stelle daher 40 Eintrittskarten für Sie zur Verfü-gung. Meinen Aufruf finden Sie auf Seite 8.
Einladen möchte ich Sie auch zu unserer 6. Michendorfer Gesundheitswoche. Diese findet vom 20. bis 31. März 2020 statt. Sie wird vom Lokalen Bündnis für Familie „Miteinander in Michen-dorf“ und seinen Bündnispartnern dem Freien Unternehmernetz-werk FUN e. V. und der Gemeinde Michendorf, die zudem Veran-stalter ist, organisiert. Das vielfältige Programm mit Angeboten für jedes Alter finden Sie ab Seite 13.
„Euch“ – Jugendliche und junge Erwachsene – möchte ich zur Teilnahme an der 1. Michendorfer Jugendvollversammlung am 31. März 2020 einladen. Hier bekommt Ihr die Chance, in Michen-
dorf etwas zu bewegen und Eure Interessen zu vertreten. Hingehen, mitreden und gestalten. Den Aufruf findet Ihr auf Seite 11. Wenn Ihr vorab Fragen habt oder mehr zum Ablauf und Inhalt der Veran-staltung wissen wollt, können wir gern am Abend der Jugenddisco, am 20. März 2020, miteinander ins Gespräch kommen.
In den ersten Wochen meiner Amtszeit habe ich auch viele Gespräche mit meinem Team in der Verwaltung geführt,
um die Kollegen*innen, aber auch alle Aufgaben ken-nenzulernen. Im Jahr 2020 warten wieder vielfältige
und spannende Aufgaben auf uns. Wir suchen daher Unterstützung in den Bereichen der Wirt-schaftsförderung und Fördermittelakquise, in den Bereichen Tourismus, Kultur und Öffentlich-keitsarbeit, für die Feuerwehr und unsere Kinder-tagesstätten. Die Stellenausschreibungen finden
Sie im Amtsblatt ab Seite 37. Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen.Am 13. Februar 2020 habe ich zum ersten Mal die
jüngsten Michendorfer*innen im Familienzentrum begrüßt und ihren Mamas unsere Babywillkommenstasche
überreicht. Diese Babybegrüßung findet künftig in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Krabbelgruppe statt. Die Termine fin-den Sie auf Seite 7. Gern komme ich auch zu Ihnen. Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Unterstützern und Sponsoren, die uns beim Nähen, Stricken und Füllen der Taschen helfen. In den kommenden Wochen werde ich mit den Ortsvorstehern Termine für Ortsteilbegehungen und Bürgersprechstunden verein-baren und diese bekanntgeben, um mit Ihnen auch vor Ort ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam planen wir für ein sauberes und schönes Michendorf auch eine Frühjahrsputzaktion und rufen demnächst dazu auf.
Ihre Claudia Nowka Bürgermeisterin
VORWORT
IMPRESSUM Gemeindezeitung Michendorf
– Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Leserbriefe behält sich die Redaktion die Veröffentlichung bzw. ausschnittsweise Wiedergabe vor. –
Herausgeber, Verlag und Druck: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de | Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Ines Thomas (V.i.S.d.P.) | Verantwortlich für den amt-lichen Berkanntmachungsteil: Gemeinde Michendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Die Bürgermeisterin, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf, Telefon (033205) 59 80, Fax (033205) 5 98 50, E-Mail: amts-blatt@michendorf.de | Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf ist amtliches Verkündungsblatt für die Gemeinde Michendorf. | Bezugs-möglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf erscheint nach Bedarf. Es liegt kostenfrei in der Gemeindeverwaltung aus und wird auf der Homepage www.michendorf.de zum Download bereit gestellt. Eine Nachbestellung des Amtsblattes und der Bezug, auch ausserhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über die Gemeinde Michen-dorf möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Ver-sandkosten in Rechnung gestellt. | Die nächste Ausgabe erscheint am 07.05.2020, Redaktionsschluss ist am 22.04.2020.
11.431Bescheide über die kommunalen Steuern sowie die Straßenreinigungs und Winterdienstgebühren werden in der Gemeinde Michendorf 2020 an die Michendorferinnen und Michendorfer versendet.
Hauptveranlagung 2019Ortsteile Grundsteuer A + B
Zweitwohnungs-steuer Hundesteuer
Gewerbe-steuer
Straßenreinigungs- und Winterdienst-gebühr
Michendorf 2.012 181 1.528Wildenbruch 1.362 111 1.053Wilhelmshorst 1.360 103 1.134Langerwisch 1.051 100 772Stücken 242 21 113Fresdorf 167 8 113Summen 6.194 524 4.713Gesamt 11.431
ZAHL DES MONATS
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 3 |
1. Michendorfer Bürgerhaushalt Gemeinsam gestaltenVORSCHLÄGE KÖNNEN BIS 31. JULI 2020 EINGEREICHT WERDEN
Wer ist vorschlagsberechtigt?Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Michendorf, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
Wo können die Vorschläge eingereicht werden?• mündlich zur Niederschrift in
der Gemeindeverwaltung zu den Sprechzeiten
• schriftlich (Gemeinde Michendorf, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf)
• elektronisch (EMail: buergerhaushalt @michendorf.de oder Fax: 03320559850)
Wie können die Vorschläge eingereicht werden?Das Vorschlagsformular liegt in der Verwaltung sowie allen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (Kitas, Schulen,
Gemeindezentren) aus und steht auf der Website der Gemeinde Michendorf zum Download zur Verfügung. Ferner finden Sie das Vorschlagsformular auf Seite 4 zum Heraus nehmen und Ausfüllen.
Was ist zu beachten?Die Vorschläge sollten möglichst genau dargestellt und beschrieben werden. Ebenso sollten Angaben zum Standort und eine ungefähre Kostenschätzung Bestandteil des Vorschlags sein. Die Vorschläge müssen in die Zuständigkeit der Gemeinde Michendorf fallen und zum Gemeinwohl beitragen. Die Kosten der Maßnahme dürfen nicht über 10.000 Euro liegen.
DatenschutzhinweisInformationen zur Datenverarbeitung im Vorschlags und Abstimmungsverfahren gemäß Art. 13 und 14 DSGVO
sind unter www.michendorf.de/Verwaltung/Buergerhaushalt zu finden.
INFOIm Rahmen der Gesundheitswoche wird am 24.03.2020 um 18:30 Uhr im Gemeindezen-trum „Zum Apfelbaum“ eine allgemeine Infoveranstaltung zum 1. Michendorfer Bürgerhaushalt stattfinden. Die Abstimmungsphase beginnt am 26. Oktober 2020. Dazu werden Wahlur-nen in der Gemeindeverwaltung aufge-stellt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 14. November 2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Für diesen Tag suchen wir noch Helfer. Kontakt per E-Mail: buergerhaushalt@ michendorf.de oder telefonisch unter 033205/598-26.
NICHTAMTLICHER TEIL| 4 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 5 |
Gesamt männlich weiblichGemeinde Michendorf insgesamtEW per 01.01.2019 12.760 6.288 6.472Geburten 92 47 45Sterbefälle 124 59 65Zuzüge 1.021 545 476Wegzüge 542 270 272EW am 31.12.2019 13.207 6.551 6.656
OT FresdorfEW per 01.01.2019 316 157 159Geburten 1 1 0Sterbefälle 3 1 2Zuzüge 12 4 8Wegzüge 11 7 4EW am 31.12.2019 315 154 161
OT LangerwischEW per 01.01.2019 1.779 895 884Geburten 9 5 4Sterbefälle 10 7 3Zuzüge 66 33 33Wegzüge 114 51 63EW am 31.12.2019 1.730 875 855
OT MichendorfEW per 01.01.2019 4.675 2.278 2.397Geburten 43 20 23Sterbefälle 55 23 32Zuzüge 681 379 302Wegzüge 227 116 111EW am 31.12.2019 5.117 2.538 2.579
Beurkundungen im EheregisterAnmeldung zur Eheschließung 65 Paare,
von denen 20 Paare auswärts heirateten
Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf
88 Paaredavon 27 in Michendorf u. 61 in Wildenbruch
Registrierung von Hinweisen zu Eheschließungen
49 Vorgänge
Beurkundung/Auflösung von Eheschließungen
145 Vorgänge
Beurkundung/Auflösung von Lebenspartnerschaften
2 Vorgänge
Beurkundung nachträglicher Namensänderungen
23 Vorgänge
Ausstellung angeforderter Personen-standsurkunden
61 Vorgänge
Beurkundungen im GeburtenregisterBeurkundung einer Geburt in der Gemeinde Michendorf
2 Vorgänge
Beurkundung einer Geburt im Ausland 9 Vorgänge Ausstellung angeforderter Personen-standsurkunden
23 Vorgänge
Registrierung von Hinweisen im Geburtenregister
43 Vorgänge
Beurkundungen im SterberegisterBeurkundung von Sterbefällen 72 Vorgänge Registrierung von Hinweisen 1 VorgangAusstellung angeforderter Personen-standsurkunden
15 Vorgänge
Besondere BeurkundungenAngleichungserklärung Namen 2 VorgängeÄnderung Reihenfolge/Vornamen 8 VorgängeNachträgliche Namenserklärungen 17 VorgängeBeurkundung/Vaterschaftsanerkennung 6 VorgängeNachträgliche Erklärung Kindsname 22 Vorgänge
Bevölkerungsstatistik 2019Gesamt männlich weiblich
OT StückenEW per 01.01.2019 500 254 246Geburten 6 2 4Sterbefälle 4 3 1Zuzüge 18 9 9Wegzüge 31 19 12EW am 31.12.2019 489 243 246
OT WildenbruchEW per 01.01.2019 2.312 1.145 1.167Geburten 21 12 9Sterbefälle 16 12 4Zuzüge 176 88 88Wegzüge 114 55 59EW am 31.12.2019 2.379 1.178 1.201
OT WilhelmshorstEW per 01.01.2019 3.178 1.559 1.619Geburten 12 7 5Sterbefälle 36 13 23Zuzüge 159 73 86Wegzüge 136 63 73EW am 31.12.2019 3.177 1.563 1.614
Alle Angaben ohne Gewähr.EW = Einwohnerzahl
Informationen aus dem Standesamt STANDESAMT DER GEMEINDE MICHENDORF: BEARBEITUNG PERSONENSTANDSFÄLLE 2019
NICHTAMTLICHER TEIL| 6 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
Haushalt für 2020 genehmigtDAS SIND DIE WESENTLICHEN GEPLANTEN MASSNAHMEN
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. November 2019 wurde
der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2020 vorgelegt und beschlossen. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens musste der Haushalt zudem von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Am 7. Januar 2020 erhielt die Gemeinde die Genehmigung. Da die ordentlichen Erträge in Höhe von 27.252.700 Euro nicht zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 27.823.700 Euro ausreichen, wies die Kommunalaufsicht darauf hin, dass zukünftig das Ziel der haushaltsrechtlichen Tätigkeiten aller Entscheidungs träger in der Gemeinde Michendorf der ordentliche Haushaltsausgleich sein sollte, um die Ertragskraft des Ergebnishaushaltes in den kommenden Jahren zurückzugewinnen.
Im Haushaltsjahr 2020 soll ein besonderer Fokus auf Kommunikation und Bürgerbeteiligung gelegt werden. So wurde in der Gemeindevertretersitzung am 10. Februar 2020 die Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf beschlossen. Hier können die Bürger über ein Budget von 20.000,00 Euro entscheiden.
Auch die Digitalisierung wird im Jahr 2020 nicht zu kurz kommen. Für die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen stellt das Land Fördermittel i. H. v. 504.583,00 Euro zur Verfügung, hinzu kommt noch der Eigenanteil der Gemeinde von 50.500,00 Euro. Mit den Geldern soll in den Schulen die digitale
Vernetzung u. a. durch den Ausbau des WLANNetzes verbessert werden. Auch die Anschaffung weiterer interaktiver Tafeln ist geplant. Innerhalb der Verwaltung soll die Einführung der ERechnung umgesetzt werden und ein Dokumentenmanagementsystem für mehr Digitalisierung sorgen. Ebenfalls ist die Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit vorgesehen.
INFODie gesamte Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan finden Sie auf der Website der Gemeinde unter www.michendorf.de/ortsrecht-satzungen
Wesentliche investive und bauliche Maßnahmen:SCHULEN• Fertigstellung der Planung zum Erweiterungsbau in der
Grundschule Michendorf• Strangsanierung in der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst• Brandschutzertüchtigung in der Grundschule Wildenbruch• Schulgartenprojekt „Acker-AG“ in der Grundschule Wildenbruch• Erneuerung des WAT-Raumes in der Grund- und Oberschule
Wilhelmshorst
KINDERTAGESSTÄTTEN• Einbau von Akustikdecken in der Kita Zwergenhof• Fassadensanierung in der Kita Heideschlösschen und
Sonnenschein• Sanierung der Fluchttreppe in der Kita Ameisenhügel
FEUERWEHREN• Erwerb eines neuen Tanklöschfahrzeugs• Erneuerung der Sirenenstationen in den Ortswehren
Fresdorf, Stücken und Wilhelmshorst
• Erneuerung der Zaunanlage bei der Ortswehr Langerwisch• Einbau einer Druckluftanlage bei der Ortswehr Michendorf• Planung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Stücken
FREIZEIT UND KULTUR• Fertigstellung Sportplatz Hellerfichten inkl. Photovoltaikanlage• Zuschuss zum Umbau und der Erweiterung des Sportgebäudes
Stücken • Sanierung der Fenster im Gemeindezentrum Wilhelmshorst• Gestaltungsmaßnahmen in der Potsdamer Straße
STRASSENBAU• Erschließung Langerwischer Weg OT Wildenbruch• Erschließung Schanzenweg OT Langerwisch• Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet• Erstellung eines Verkehrskonzeptes
Alle Baumaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des Klima-schutzkonzeptes der Gemeinde Michendorf umgesetzt werden.
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 7 |
Babybegrüßung der BürgermeisterinPAKET MIT GESCHENKEN UND WERTVOLLEN INFORMATIONEN
Liebe Eltern, gern möchte ich Ihr Neugeborenes als neue*n Einwoh
ner*in in unserer Gemeinde willkommen heißen. Bei der Babybegrüßung überbringe ich Ihnen ein Begrüßungspaket. Darin enthalten sind wertvolle Informationen rund um die Belange unserer jüngsten Michendorfer und Michen dorferinnen. Dabei sind auch liebevolle Begrüßungsgeschenke, die gemeinsam mit dem Familienzentrum Michendorf, dem Bündnis für Familie und von Sponsoren aus dem Gemeindegebiet Michendorf zusammengestellt werden. Gern besuche ich Sie in Ihrem Zuhause (füllen Sie bitte hierzu die unten stehende Einverständniserklärung aus und geben diese in der Gemeindeverwaltung ab. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.) Sie können mich auch bei den regelmäßig stattfindenden Babybegrüßungsterminen im Familienzentrum in Michendorf treffen. Egal für welchen der beiden Wege der
Babybegrüßung Sie sich entscheiden, ich freue mich auf unser Kennenlernen und auf ein freundliches Gespräch.
Ihre Claudia NowkaBürgermeisterin
Babybegrüßungstermine im Familienzentrum Michendorf
Mai: DI | 12.05. | 10:00 bis 11:30 UhrAugust: DI | 11.08. | 10:00 bis 11:30 UhrNovember: DI | 10.11. | 10:00 bis 11:30 Uhr
INFOClaudia Weißgrab, Koordinatorin Familienzentrum Michendorf Bündnis für Familie Michendorf 033205/210743 Langerwischer Straße 27a
NICHTAMTLICHER TEIL| 8 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
„Michendorfer Frühlingsempfang“SEIEN SIE MIT DABEI – 40 PLÄTZE FÜR MICHENDORFERINNEN UND MICHENDORFER
Die Gemeinde Michendorf lädt traditionell am 6. März ab 18 Uhr
zum Empfang im Gemeindezentrum Michendorf ein. Für den Frühlingsempfang der Gemeinde Michendorf stellt Bürgermeisterin Claudia Nowka erstmals 40 Plätze für die Michendorfer und Michendorferinnen frei zur Verfügung. Es erwartet Sie ein feierlicher und interessanter Abend mit der Gelegenheit, einander zu begegnen und für geleistetes Engagement „Danke“ zu sagen. Der Frühlingsempfang wird anlässlich des diesjährigen 250. Geburtstages von Beethoven mit seinen musikalischen Werken begleitet. Es wird eine Vorausschau auf die Vorhaben und Ziele der Gemeinde Michendorf geben und engagiertes Tun gewürdigt.
Wenn Sie dabei sein möchten, können Sie sich ab sofort per EMail an post@michendorf.de oder persönlich im Sekretariat der Gemeinde Michendorf um die Eintrittskarten bewerben. Die nummerierten Eintrittskarten werden ab 3. März per Post zugesendet. Die Vergabe der Eintrittskarten wird entsprechend der Eingangszeit Ihrer Bewerbung erfolgen.
Mission Energiesparen der EMB und der 8. KlassenVORSCHLÄGE ERARBEITEN, WIE DER ENERGIEVERBRAUCH GESENKT WERDEN KANN
Am Dienstag und Donnerstag, den 21. und 23. Januar 2020 besuchten
die beiden 8. Klassen der Oberschule Wilhelmshorst die Verwaltungsgebäude der Gemeinde Michendorf. Begleitet wurden die Klassen von Frau Westphal und den Klassenlehrern.
Mittelpunkt der Projektarbeit war es, die Verwaltungsgebäude energetisch zu untersuchen. Dabei wurden unter anderem mittels Temperaturmessgeräten die Oberflächentemperaturen an Fenstern und Wänden gemessen. Ebenso wurden die Verbräuche von Strom und Gas notiert und mit den seitens der Gemeinde zugearbeiteten Verbrauchsdaten der letzten Jahre verglichen.
Ziel der Mission Energiesparen ist es, die energetischen Schwachstellen an den Gebäuden zu entdecken und Vorschläge zu erarbeiten, wie der bestehende Energieverbrauch gesenkt werden
kann. Im vergangenen Jahr belegte die Oberschule Wilhelmshorst mit den Klassen 8b und 8a den 2. und 4. Platz und im Jahr 2017 sogar den 1. Platz.
Dem Gewinner kommen je nach Platzierung zwischen 1.000 Euro und 3.500 Euro zugute und werden je zur Hälfte der Klasse und der Schule übermittelt. Der Wettbewerb besteht aus drei Stufen, wobei jede Stufe einzeln bewertet wird.
In der 1. Stufe sind die Energieeinsparmöglichkeiten zu Hause zu prüfen. Anschließend sind kommunale Gebäude – dieses Jahr Verwaltungsgebäude bzw. Rathäuser zu untersuchen (2. Stufe). In der 3. Stufe müssen Modelle mit zukunftsweisenden Ideen gebaut werden.
Wir wünschen den beiden Klassen viel Erfolg und werden über den weiteren Fortgang berichten.
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 9 |
Neuer Seniorenbeirat benanntDie Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat gemäß
§ 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf auf Vorschlag der Bürgermeisterin folgende Mitglieder des Seniorenbeirates benannt:Herr Udo PlauschinatHerr Gerhard MühlbachHerr Heino Ebel
Frau Verena HillerHerr Wolfgang KrollHerr Michael SenftlebenHerr Heinz SchäferhoffHerr Michael WenzelFrau Roswitha Huth
Wir gratulieren allen Mitgliedern!
Besondere Ehre für Wolfgang KrollEHRENAMTSEMPFANG
Am 18. Januar 2020 luden die Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke und
Ministerpräsident Dietmar Woidke 100 besonders engagierte Brandenburgerinnen und Brandenburger zum Ehrenamtsempfang in die Staatskanzlei nach Potsdam ein. Der feierliche Empfang im Brandenburg Saal der Staatskanzlei in Potsdam setzt in jedem Jahr ein Zeichen der Würdigung und des Dankes an die herausragenden Leistungen der Mitglieder in Vereinen und Freiwilligen Feuerwehren, in Beiräten, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen.
Bei einem gemeinsamen Essen mit Ministerinnen und Ministern, Abgeordneten des Landtages und bekannten Vertretern der regionalen Medien können die Ehrenamtlichen aus ihrem Leben und von ihrem Engagement erzählen. Dieser Austausch ist für beide Seiten von unschätzbarem Wert.
Auch der langjährige Ortsvorsteher aus Langerwisch Wolfgang Kroll wurde von der Staatskanzlei eingeladen und
durch den Ministerpräsidenten und die Landtagspräsidentin geehrt.
Wir gratulieren Herrn Kroll herzlich zur verdienten Ehrung! Und gleichzeitig bedanken wir uns bei ihm für 30 Jahre ununterbrochenes politisches Engagement in der Gemeinde Michendorf. Seit Januar 1990 ist Wolfgang Kroll für den Ortsteil Langerwisch aktiv.
Foto: Volker Tanner
Klimaschutz in der GemeindeSTAND DER UMSETZUNG
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat am 3. Sep
tember 2018 das Klimaschutz und Energiekonzept beschlossen. Die dort genannten Maßnahmen sollen entsprechend den festgelegten Prioritäten, unter Berücksichtigung der Haushaltslage und nach Prüfung und Abwägung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten, sukzessive umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutz- und Energiekonzept wurden bereits umgesetzt:• Kontinuierlicher Austausch der Stra
ßenbeleuchtung auf LED• Kontinuierliche Pflanzung von Bäu
men (seit 2018 sind 109 Bäume durch die Gemeindeverwaltung Michendorf gepflanzt worden)
• Anschaffung von Wassersäcken für die Baumbewässerung
• Aufnahme eine EAutos in die Dienstflotte der Gemeindeverwaltung
• Aufnahme verschiedener Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept in die Planungen der Grundschule Michendorf und Oberschule Wilhelmshorst:– Errichtung eines Nahwärmenetzes– Austausch der Beleuchtung auf LED– PV auf Schul und Turnhallendach– Errichtung eines BHKW (Blockheiz
kraftwerk)– Installation von Bewegungsmeldern– Verzicht auf klassisches WDVS– Regenwassernutzung
zur Bewässerung
Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung:• Aufstellen von Ladesäulen in Zusam
menarbeit mit der EMB an den Bahnhöfen und Parkplatz GZ Michendorf
• Erweitern von Fahrradabstellmöglichkeiten zusammen mit der Deutschen Bahn (Bike & Ride)
NICHTAMTLICHER TEIL| 10 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
Neues aus der Grundschule „Am Kiefernwald“POKAL BEI SUDOKUMEISTERSCHAFT UND TEILNAHME AM NEUJAHRS-STAFFELTAG 2020
Unsere Grundschule hat einen Pokal gewonnen!
Am 22. Januar 2020 fand die Sudokumeisterschaft statt. Organisiert wurde diese vom Sally Bein Gymnasium Beelitz. An dem Wettbewerb nahmen insgesamt neun Grundschulen teil. Die 16 Teilnehmer unserer Schule haben am besten abgeschnitten und damit den Sudokupokal gewonnen. Auf diesem Weg möchten wir uns herzlich bei den Veranstaltern für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs bedanken. Unsere Schule ist sehr stolz auf unsere „pfiffigen“ Teilnehmer.
Sportliche Grundschule „Am Kiefernwald“
Gleich drei 2. Plätze erkämpfte die Grundschule „Am Kiefernwald“ beim Potsdamer Neujahrs – Staffeltag 2020. Dies war beachtlich, denn an diesem Wettkampf nahm die Schule erstmalig teil. Neben den 2. Plätzen in den Jahrgangsstufen 2010 und 2011, freute sich die Schule ganz besonders über den 2. Platz in der Gesamtwertung.
Sportstättenbauförderung 2021 DER KREISSPORTBUND POTSDAM-MITTELMARK PLANT MIT KOMMUNALEM INVESTITIONSPROGRAMM (KIP) UND NEUEM „GOLDENEN PLAN BRANDENBURG“ AB DEM JAHR 2021
Der Herausforderung zur Verbesserung der Sportstättensituation der
Vereine möchte sich der Kreissportbund PotsdamMittelmark auch ab dem Jahr 2021 und den folgenden Jahren stellen.
Die sportpolitische Voraussetzung haben das Präsidium, der Vorstand, die Stadt und Kreissportbünde, aber auch die Vereine selbst in den vergangenen Jahren und Monaten geschaffen. Die beiden bestehenden Förderprogramme (KIP und GPB) sind durchbewilligt und die Vereine arbeiten intensiv an der Umsetzung.
In den Wahlprogrammen der verschiedenen Parteien, im Koalitionspapier und in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten ist jeweils explizit der Wille zur weiteren Verbesserung der Sportinfrastruktur ausgeführt. Dies drückt sich in den Begrifflichkeiten „fortführen und aufstocken“ dankenswerterweise sehr deutlich aus. Ebenfalls sind alle Regionen des Landes gemeint, so dass der Landessportbund Branden
burg von einem „neuen Goldenen Plan Brandenburg“ ausgeht, der keine Gebiete ausschließt oder separat bestimmt.
Die Verhandlungen dazu werden in den nächsten Wochen beginnen, damit der Projektstart ab 2021 auch möglich wird. Für den Sport heißt dies wiederum, gerüstet zu sein. Zum einen müssen die notwendigen Größenordnungen bestimmt werden können, aber auch die Umsetzungszeiträume. Deshalb bittet derKreissportbund PM um Vorschläge für gegenwärtig geplante Baumaßnahmen ab dem Jahr 2021.
Bitte reichen Sie beim Kreissportbund PotsdamMittelmark bis zum 31.3.2020 Vorschläge für gegenwärtig geplante Baumaßnahmen ab 2021 mit den entsprechenden Informationen (Formblatt unter www.ksbpm.de) ein.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter 03382 701046 gern zur Verfügung.
Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per Mail an info@ksbpm.de.
Neues SchulessenDie europaweite Ausschreibung für die Verpflegungsleistungen in den
Kitas Horten und Schulen der Gemeinde Michendorf ist beendet. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote. Im Nachgang ist ein Probeessen mit Vertretern der Einrichtungen und Elternvertretern vorgesehen. Ein Zuschlag soll für eine Belieferung ab dem 1. April 2020 erfolgen.
Einladung zur Jahreshaupt versammlung
der Ortswehr FresdorfFreitag, den 6. März 2020
um 19 Uhr im Gemeindezentrum Fresdorf
Kähnsdorfer Str. 1 | 14552 Michendorf
Mit kameradschaftlichen Grüßen Peter Höle Sebastian Häsel Gemeinde- Ortswehrführer wehrführer Fresdorf
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Michendorf
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 11 |
Mobile Jugendarbeit MichendorfSOZIALARBEITERIN MANDY LÖFFLER IST ANSPRECHPARTNERIN IM JUGENDCLUB
Der Träger Stiftung JOB bietet Mobile Jugendarbeit und Beratung an.
Dieses Angebot gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Michendorf mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Wildenbruch, Wilhelmshorst und Stücken.
Frau Mandy Löffler arbeitet unter der Dienstaufsicht von der Stiftung JOB sowie unter der Fachaufsicht des Fachdienstes Kinder/Jugend/Familie des Landkreises PotsdamMittelmark. Frau Löffler steht flexibel und engagiert Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 10 bis 27 Jahren als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Öffnungszeiten: dienstags von 13:00 – 19:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:• das Aufsuchen der Kinder,
Jugend lichen und jungen Erwachsenen im öffentlichen Raum
• die Beratung von Kindern,
Jugendlichen und ihren Eltern• die Vermittlung
in weiterführende Hilfen• die Unterstützung und Beratung der
Gemeinde und ihrer Ortsteile bei Angeboten und Festen
• regelmäßige Angebote für Kinder und Jugendliche anhand ihrer Interessenlagen und Bedarfe
• die Kooperation mit den Schulen der Region, Jugendfeuerwehren, den Vereinen und der Gemeinde
• die Vorbereitung und Durchführung von Projekten wie Suchtprävention, Anti – Gewalt – Prävention, Sexualprävention etc.
• die Betreuung im Jugendtreff findet jeden Dienstag und Mittwoch von 13 bis 19 Uhr statt
Einladung zur Jugendvollversammlung
Liebe Kinder und Jugendliche, am 31.03.2020 wird die erste Jugendvoll-versammlung der Gemeinde Michen-
dorf im Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ stattfinden.Grüßt Euch
liebe Michendorfer Gemeinde Ich möchte mich kurz vorstellen:Mein Name ist Mandy und ich arbeite als neue Sozial-arbeiterin im Jugendclub Michendorf.Ich durfte bereits z.B in den Bereichen: Drogenabhängige Minderjährige sowie auch im Betreuten Wohnen (Heimarbeit) für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren arbeiten . Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und auf eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Michendorf.
Beste GrüßeMandy Löffler
Mit Anzeigen in den Gemeinde-
nachrichten werben Ab der nächsten Ausgabe finden die Leserinnen und Leser in den
Gemeindenachrichten auch Werbung. Mit Anzeigen können sich
Handel und Gewerbe präsentieren. So sind viele nützliche Angebote und Informationen zu erwarten,
die für Leben und Wohnen in Michendorf hilfreich sein können.
Ansprechbar für interessierte Inserenten sind
Annett und Andre Thieme
Tel. (03 37 31) 32 01 64Mobil 0178 716 90 05 |
EMail: thieme.noack@heimatblatt.de
NICHTAMTLICHER TEIL| 12 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2020
Kita Löwenzahn22.05.202017.07.202003.08.202020.07. bis 31.07.2020 (nach Abfrage, Betreuung gewährleistet)28.12. bis 30.12.20204 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)
Kita Zwergenhof22.05.202021.12. bis 31.12.20203 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)
Kita Heideschlösschen/Wirbelwind/SonnenscheinKeine Schließzeiten
Krippe Wilhelmshorst22.05.202020.07. bis 31.07.202003.08. bis 07.08.2020 (nach Abfrage, Betreuung gewährleistet)24.12. bis 31.12.20203 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)
Kita „Ameisenhügel“17.01.202022.05.202005.06.202018.09.202021.12.2020 bis 02.01.2021
Hort WiKiHo Wilhelmshorst13.03.2020weitere Schließtage werden nachgereicht
Kita Storchennest22.05.202021.12. bis 31.12.20202 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)
Kita Wildenbrucher Waldzwerge22.05.2020 29.05.202023.11.202024.12. bis 31.12.2020
Hort VHG der Grundschule Am Kiefernwald22.05.202024.12. bis 31.12.20202 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)
Ausschreibungs- ankündigung
Die Gemeinde Michendorf beabsichtigt, auf
dem Funk tionsgebäude der Sportanlage „Hellerfichten“ in Michendorf eine Photovoltaikanlage mit Speicher zu errichten. Leistung ca. 29 KWp, Speicher ca. 10 KWh.
Die Anlage soll bis Ende April 2020 betriebsbereit sein. Ausschreibungsunterlagen können bis zum 5. März 2020 von der Bau ver waltung abgefordert werden.
Vandalismus in öffent licher Toilette in MichendorfDIE KONSEQUENZ: BESCHRÄNKUNG DER ÖFFNUNGSZEITEN
Auf Initiative des Seniorenbeirates wurde vor einigen Jahren eine
öffentliche Toilette im Gebäude Potsdamer Straße 57 in Michendorf eingerichtet. Diese Toilette konnte unbeschränkt ganztägig an allen Wochen tagen genutzt werden.
Während es in den Jahren 2017 und 2018 gelegentlich zu missbräuchlichen Nutzungen kam (ein eingesteckter Holzklotz behinderte die Wirkung des Verschließmechanismus), nahmen die Schäden an der Eingangstür und in den zugängigen Innenräumen in der Anzahl und der Schadenshöhe im Jahr 2019
erheblich zu. Wurden Kleinreparaturen bisher noch vom Hausmeister erledigt, verursachten Vandalismusschäden in den letzten Monaten Reparaturkosten von ca. 3.500 Euro.
Um weitere Schäden zu vermeiden, wurden die Öffnungszeiten am Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr beschränkt. Sonnabend und Sonntag ist die Toilette geschlossen. Darüber hinaus wurde Strafanzeige erstattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vor einer erneuten ganzjährigen Öffnung prüfen wir weitere Maßnahmen.
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Besucherparkplätze bei der Gemeindeverwaltung INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, seit dem 22. Januar
2020 befindet sich hinter dem Verwal-tungsgebäude in der Poststraße 1 ein Parkplatz für die Besucher der Verwaltung der Gemeinde Michendorf, ohne zeitliche Beschränkung.
Seit dem 24. September 2019 ist das Parken (Z. 314 StVO) auf dem Parkplatz vor dem Amtsgebäude in der Potsda-mer Straße 33 werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ZZ. 104231 StVO) für 1 Stunde mit Parkscheibe (ZZ. 104032 StVO) erlaubt.
Des Weiteren möchten wir Sie an die aktuellen Verkehrsregeln erinnern:Gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwVStVO) finden Straßenverkehrsgesetze auch auf nicht gewidmete Verkehrsflächen Anwendung, wenn auf diesen öffentlicher Verkehr stattfindet. Es handelt sich immer um öffentlichen Verkehrsraum, wenn dieser mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden kann.
Des Weiteren ist gemäß § 12 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) platzsparend zu parken.
Bei Vorschrift einer Parkscheibenregelung gilt keine 3MinutenRegelung für das Halten, das heißt, es muss auch beim
Warten im Fahrzeug eine Parkscheibe ausgelegt werden (§ 13 StVO). Nach Ablauf der Parkzeit darf die Parkscheibe nicht vorgestellt werden. Sollte weitere Parkzeit benötigt werden, dann muss das Kraftfahrzeug die Parkfläche verlassen, sich in den Fließverkehr einordnen um sich gegebenenfalls eine neue Parkfläche zu suchen.Die Parkscheibe ist im Kraftfahrzeug so auszulegen bzw. an diesem zu befestigen, dass sie von außen gut lesbar ist (§ 13 Abs. 2 StVO).
Der weiße Pfeil auf der Parkscheibe muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Die Höchstparkzeitdauer ist der Verkehrsbeschilderung zu entnehmen und darf nicht überschritten werden.
Die Parkscheibe muss die Vorgaben des Bildes 318 StVO entsprechen.Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Ihr Sachgebiet Öffentliche Ordnung
JagdgenossenschaftsversammlungEINLADUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT KÄHNSDORF
Am Freitag, den 27. März 2020, führt die Jagdgenossenschaft Kähnsdorf
ihre alljährliche Jagdgenossenschaftsversammlung in der Kulturscheune Kähnsdorf, Dorfstraße 15 um 18.00 Uhr durch.
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kähnsdorf sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine Auszahlung der Jagdpacht nur gegen Vorlage eines aktuellen Katasterauszuges erfolgen kann.
Tagesordnung:1. Begrüßung und Feststellung der
ordnungsgemäßen Einladung und Festlegungen
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2019/2020
3. Bericht zum Haushalts, Kassen und Rechnungswesen
4. Entlastung des Vorstandes 5. Abstimmung zur Beschlussvorlage
über Spende an Kulturscheune für Raumnutzung
6. Haushaltsplan 2020/2021 und Festlegung/Beschlussfassung der Kassenprüfer
7. Bericht des Jagdpächters 8. Schlusswort des Vorsitzenden 9. Auszahlung der Jagdpacht 2020/2021
Seddinder See, 14.01.2020Der Vorstand
Information der Gemeinde MichendorfAnzeige- bzw. Meldefristen
HundesteuerGemäß § 8 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Michendorf sind Hundehalter verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt, diesen schriftlich bei der Gemeinde Michendorf zur Hundesteuer anzu melden.
Bei Zuzug hat die Anmeldung innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats zu erfolgen.
Ist dem Hundehalter ein Hund durch Geburt zugewachsen, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
ZweitwohnungssteuerGemäß § 6 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Michendorf hat, wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt, aufgibt, einem Dritten überlässt oder wesentlich verändert, dies der Gemeinde Michendorf innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen.
Finanzen
Grundsteuerreform Der Gesetzgeber hat die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Frist eingehalten und im letzten Jahr eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Dadurch darf die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form noch bis zum Jahr 2024 erhoben werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer in reformierter Form erhoben werden. Zum 31.12.2024 müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Weiterhin wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, für baureife, unbebaute Grundstücke eine Grundsteuer C zu erheben. Dies wird in der Gemeinde Michendorf jedoch nicht praktiziert. Die Grundsteuer A betrifft land und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B wird für bebaute Grundstücke erhoben.
NICHTAMTLICHER TEIL| 18 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
Hinweise zum Verbrennen im Freien RÜCKSICHT AUF DIE NACHBARN NEHMEN
Aus aktuellem Anlass und in Vorbereitung des milden Wetters möchten
wir Sie auf weiterhin bestehende Regeln hinweisen. Von einer einzelnen Feuerstelle aus können sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke verteilen.
Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Laub, Tannennadeln, Garten und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.
Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen. Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen Aufwand zu verringern, geben wir nachstehende Hinweise, in welchen Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.
Davon ausgeschlossen sind jedoch weiterhin folgende Situationen: Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Belästigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem Brennverbot ausgegangen werden.
Alle Voraussetzungen, die für ein Feuer im Freien eingehalten werden müssen, damit grundsätzlich weder Gefährdungen noch Belästigungen auftreten, werden nachstehend kurz erläutert.
Brennstoffe Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist im Land Brandenburg durch ein spezielles Verbot geregelt (§ 4 Absatz 1 Abfallkompost und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV). Auch die bis zum Jahre 1998 geltenden Möglichkeiten, hierzu Ausnahmen im Verordnungswege zu erlassen, existieren nicht mehr (§ 4 Absatz 2 AbfKompVbrV). Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushaltungen und Gärten ausnahmslos verboten (auch Ausnahmen auf der Grundlage des Ordnungs oder
Immissionsschutzrechts sind insofern nicht zulässig).
Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u. ä. besteht ein Brenn und Kompostierverbot.
Sicherheit Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer, jedoch müssen diese bei der Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt.
Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten muss eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berücksichtigt werden.
Holz und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.
Um die Feuerstelle herum sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Es ist wichtig und vorausschauend, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht.
Im Wald sind Feuer verboten Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen Ihrer Region können Sie der Internetseite des Ministeriums für
Infrastruktur und Landwirtschaft entnehmen: www.mil.brandenburg.de/wgs/text.
Rücksichtnahme Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen.
Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und umsichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre. Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies z. B. durch die Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag geregelt sein.
10 goldene Regeln • Die Obergrenze für Höhe und Durch
messer des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter.
• Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
• Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
• Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. • Holzfeuer mit Holzspänen oder
Kohlen bzw. Grillanzünder entfachen. • Löschmittel immer bereithalten
(z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher). • „Brandbeschleuniger“ wie Benzin,
Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
• Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
• Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
• Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Öffentliche Ordnung gern zur Verfügung.
NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 19 |
Neujahrsempfang des Freien Unternehmernetzwerkes e. V. IM GESPRÄCH: LOKALPOLITIKER, ENGAGIERTE BÜRGER/INNEN UND UNTERNEHMEN
Das Netzwerk bot auch in diesem Jahr wieder einen schönen Rahmen, hier
treffen sich Akteure aus der Lokalpolitik, engagierte Bürger und Unternehmer in festlichentspannter Atmosphäre, um miteinander ins Gespräch zu kommen.
Klimawechsel – in der Gemeinde Michendorf. Bürgermeisterin Claudia Nowka sprach sich in ihrem Grußwort für ein neues Klima in der Kommunikation aus. Sie setzt sich für Transparenz und partnerschaftliches Miteinander in der Kommunalpolitik ein. Sie will sich den bekannten Umweltthemen annehmen: z. B. Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Ausbau von Radwegen, Ladesäulen für Elektroautos und EBikes.
Das Unternehmernetzwerk wirft die Frage auf, welchen Teil der Verantwortung für das Klima jeder einzelne von uns bereit ist zu tragen. Welche Weichen stellen wir im Privatleben und in unseren Unternehmen, um die Umwelt zu schützen?
Die Projekte des Freien Unternehmernetzwerkes e. V. sind seit sechs Jahren gewachsen, um das Leben in der Gemeinde Michendorf zu bereichern. Die Arbeit im Bündnis für Familie und die jährliche Orga nisation der Gesundheitswoche haben sich etabliert. Es sind viele kleinschrittige Ideen, die Partner und Projektleiter mit dem Unternehmernetzwerk ins Leben gerufen haben. Beispielsweise ermöglicht der Langerwischer Obstgarten e. V. Ausgleich pflanzungen für Baumrodungen auf Streuobstwiesen – das ist Engagement für die Umwelt und Schaffung regionaler Lebensqualität.
Energiekonzepte für Privathäuser und Kleingewerbe über Blockheizkraftwerke, Ladeboxen für Elektroautos und EBikes entwickelt LSR Blockheizkraftwerke.
Die green bag ladies nähen Beutel aus gespendeten Stoffen. Damit bringen Sie nicht nur Jung und Alt das Nähen näher, sondern leisten auch einen farbenfrohen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Müllvermeidung.
Die Klee Apotheke liefert nicht nur die Medikamente seit sechs Jahren mit ElektroSmarts, auch die Mitarbeiter können statt Firmenwagen – Firmenfahrräder nutzen. So tun sie etwas für die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiter und schonen die Umwelt.
Diese Ideen und Projekte wurden auf dem Neujahrsempfang präsentiert und im Nachgang in vielen angeregten Gesprächen weiterverfolgt.
Beim FUN e. V. brauchen wir keinen Klimawechsel, denn das Klima der Zusammenarbeit ist ausgezeichnet.
Mit 2020 beginnt nicht nur ein neues Jahr, sondern auch ein neues Jahrzehnt voller spannender Aufgaben. Wir möchten mit Tatendrang, mit Ideen und mit Mut Dinge neugestalten – besser für Mensch, Tier und Umwelt.
Wenn Sie sich ausführlich über die Projektarbeit im FUN e. V. und über unsere Mitglieder informieren wollen, dann schauen Sie auf www.funmichendorf.de. Dort finden Sie auch unsere nächsten Termine und Veranstaltungen.
Jeder ist herzlich eingeladen – denn Freies Unternehmernetzwerk steht für frei und offen für jeden, der Lust hat, sich für Michendorf zu engagieren und neue Kontakte zu knüpfen.
Bettina Sommerlatte-HennigKati BräutigamClaudia Hilbert
NICHTAMTLICHER TEIL| 20 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020
GEMEINDEVERWALTUNG MICHENDORFDie Verwaltung der Gemeinde befindet sich im Ortsteil MichendorfPostanschrift: Gemeinde Michendorf, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf OT Michendorf (033205) 598-0, Faxnummer: 589-50, E-Mail: post@michendorf.deHaus I – Potsdamer Straße 33, Haus II – Poststraße 1
ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG:Di 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 UhrDo 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 UhrFr 09:00 – 12:00 UhrAußerhalb dieser Zeiten nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
TELEFONVERZEICHNIS DER VERWALTUNGSMITARBEITERVorwahl: 033205 | Faxnummer: 5 89 50
BÜRGERMEISTERIN/SEKRETARIAT UND STABSSTELLE, HAUS I:Bürgermeisterin und Sekretariat 598-21Stabsstelle, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit 598-18Versicherungen/Vergaben 598-19Sitzungsdienst 598-54Datenschutz/Akteneinsicht/Archiv 598-19
FINANZEN UND PERSONAL, HAUS I:Kasse 598-28/-15Vollstreckung 598-25/-34Steuern und Abgaben 598-24/- 14Liegenschaften 598-46/-29Personalverwaltung 598-55/-45
BÜRGERSERVICE, VERWALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND SOZIALES, HAUS II:Gebäudemanagement 598-16Bürgerservice und Wahlen 598-40/-42/-57Kitaservice 598-56/-41Standesamt 598-47/-32/-57Kitaverwaltung 598-47Schulen/ Jugend/ Sport/ Senioren 598-35Feuer- und Zivilschutz 598-59
BAUEN, ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND GEBÄUDEMANAGEMENT, HAUS II:Bauantragswesen 598-38Bauleitplanung 598-44Beitragswesen 598 44/-36Hoch-/Tiefbau 598-53/-37/-58Öffentliche Ordnung 598-48/-13/-30Friedhofswesen 598-17Baumschutz 598-68Außendienst 598-31Technischer Dienst öffentlicher Verkehrsraum 598-43
NÄCHSTE SITZUNGSTERMINE
09.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Wilhelmshorst, Dr.-Albert-Schweitzer-Stra-ße 9 - 11 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Wilhelmshorst 09.03. | 19:00 | Bürgerhaus, Kunersdorfer Straße 15 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Wildenbruch 10.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Langerwisch, Neu-Langerwisch 26 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Langerwisch 12.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Michendorf 12.03. | 19:30 | Gemeindezentrum Stücken, Stückener Dorfstraße 17 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Stücken 16.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Fresdorf, Kähnsdorfer Straße 1 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Fresdorf 17.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Soziales, Bildung, Schulen, Jugend, Sport, Kultur und Gemeindeentwicklung 18.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft 19.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Umwelt- und Klima-schutz, Bauen und Verkehr 30.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Hauptausschuss Monat April 2020 20.04. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Gemeindevertretung 23.04. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Umwelt- und Klima-schutz, Bauen und Verkehr
NOTFALL-NUMMERNFeuerwehr und Rettungsdienst 112Polizei 110Opfernotruf Weißer Ring 116 006Drogennotdienst (030) 192 37Jugend- und Kindertelefon 116 111Telefonseelsorge (0800) 111 01 11
STÖRUNGS-/ HAVARIEDIENSTETrink-/Schmutzwasser (MWA) (033203) 345-200 oder (0173) 7220702EMB Erdgas (NBB) (0331) 74 95 330Gas (e.dis) (0180) 455 11 11*Strom (e.dis) (03361) 733 23 33* 0,20 €/Verbindung aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENSTDen ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende Hausbesuche im Krankheits-fall erreichen Sie über 116 117 oder über den Notruf 112Zahnärztlichen Notdienst (01578) 536 34 58 Giftnotruf (030) 192 40
TIERENotruf gegen Wilderer (0800) 102 03 40HAUSTIERE:Tierklinik Potsdam, Am Wildpark (0331) 505 756-0Tierarztpraxis Seelig (0172) 308 26 04Tierrettung Potsdam (0151) 70 12 12 02
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