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Planung öffentlich geförderte
Beschäftigung 2017
Herzlich willkommen zur
Informationsveranstaltung
Eckdaten Grundsicherung März 2016 (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 3
Im März 2016 wurden durch das Jobcenter 25.277 - im Vorjahresmonat 26.784 -
Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 48.423 - im Vorjahresmonat 50.592 - Personen
in Bedarfsgemeinschaften betreut.
erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (eLb)
arbeitslose eLb
Alle,
davon …32.344 10.920
ab 25 Jahre 27.165 10.082
unter 25 Jahre 5.179 838
Ausländer 5.321 1.471
Alleinerziehende ab
25 Jahre5.002 1.566
Alleinerziehende
unter 25 Jahre587 93
Eckdaten Grundsicherung März 2016 (II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 4
erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLb), davon Langzeitleistungsbezieher
(LZB), nach Profillagen
AlleMarktprofil
(MP)
Aktivierungs-
profil (AP)
Förderprofil
(FP)
Entwicklungs
-profil (EP)
Stabili-
sierungsprofil
(SP)
Unterstüt-
zungsprofil
(UP)
eLb 32.344 135 143 2.799 10.190 6.546 3.069
LZB 23.628 66 73 1.517 7.432 5.820 2.586
Entwicklung Bestand Arbeitslose
2012 bis 2016: Kunden ab 25 Jahre
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 5
-
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2012
2013
2014
2015
2016
Entwicklung Bestand Arbeitslose
2012 bis 2016: Kunden unter 25 Jahre
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 6
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
2012
2013
2014
2015
2016
Kundenstruktur: Arbeitslose
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 7
Arbeitslose nach Profillagen
Arbeitslose in komplexen Profilagen nach Lebensalter in Jahren
AlleMarktprofil
(MP)
Aktivierungs-
profil (AP)
Förderprofil
(FP)
Entwicklungs-
profil (EP)
Stabili-
sierungsprofil
(SP)
Unterstüt-
zungsprofil (UP)
10.920 32 34 1.191 4.738 3.163 1.561
Profillage Alle 15 bis 24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 54 55 und älter
SP 3.163 75 724 622 867 874
UP 1.561 59 560 363 306 272
AGH – Planung 2017 /
Rahmenbedingungen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 8
- die Fördervoraussetzungen sind im §16d SGB II gesetzlich geregelt
- das öffentliche Interesse, die Zusätzlichkeit und die
Wettbewerbsneutralität sind im Rahmen des Antrages ausführlich
darzulegen
- beim Ausfüllen des Anträge bzw. der Konzepte sind die Positivliste
(Stand 01.12.2015) sowie die fachlichen Hinweise zum §16d SGB II
hinzuzuziehen
AGH – Planung 2017 /
9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016 (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 9
- zu §16d Abs. 6 SGB II: Zuweisungshöchstdauer von 24 Monate innerhalb
von 5 Jahren, Zuweisung bis zu weiteren 12 Monaten möglich für Kunden
mit besonderen Bedarfen (Ältere, Alleinerziehende)
AGH – Planung 2017 /
9. Änderungsgesetz SGB II (II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 10
- zu §16d Abs. 8 SGB II: Auf Antrag werden die unmittelbar im
Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1
erforderlichen Kosten erstattet. Hierzu können auch Personalkosten
gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anleitung, eine
tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische
Betreuung notwendig ist.
AGH – Planung 2017 /
Rahmenbedingungen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 11
- Marktnahe Instrumente haben unverändert Vorrang
- der Anteil der für Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzten Haushaltsmittel
ist vom Gesamtvolumen des Haushaltes und der Bedarfserhebung durch die
Integrationsfachkräfte abhängig
- die Verteilung der einzelnen AGH bzgl. der Beginn-Daten wird in der
Geschäftsplanung 2017 durch das Jobcenter festgelegt
- die Dauer der AGH richtet sich nach den Tätigkeitsfeldern
- nicht jede AGH hat automatisch eine Laufzeit von 12 Monaten
(z.B. saisonale Tätigkeiten wie im Grünbereich)
Aufnahme einer Beschäftigung aus AGH
Maßnahmeaustritte Juli 2014 – Juni 2015
Informationsveranstaltung AGH Planung 2017 12
Anzahlausgewerteter
Teilnehmer:2.092
Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der AGH: 151 (7,2%)
AGH – Erfahrungen aus 2016 (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 13
- überwiegend konstruktive Zusammenarbeit und respektvoller Umgang
- es ist keine qualitative Entwicklung der Kurzkonzepte im Hinblick auf
innovative Ideen ersichtlich; die Inhalte sind verbesserungswürdig
- die konzipierte Teilnehmerzahl war teilweise nicht realistisch
- im Vergleich zu den Vorjahren mussten (mehr) Anhörungsverfahren
eingeleitet werden
- Positivliste vom 01.12.2015 wurde in den Anträgen teilweise nicht beachtet
AGH – Erfahrungen aus 2016 (II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 14
- der Geschäftsbetrieb war nicht ganzjährig gesichert
- Teilnehmerbeurteilungen wurden nicht in allen Fällen rechtzeitig eingereicht
- Dokumentation der Tätigkeitsnachweise oft nicht aussagekräftig
- es wurden verstärkt Reinigungsarbeiten bzw. andere nicht genehmigte
Tätigkeiten durchgeführt
- die Maßnahmekostenpauschale war nicht immer realistisch dargestellt und
muss zukünftig durch Nachweise sowie Erläuterungen nachvollziehbar
ausgewiesen werden
- Einnahmen innerhalb der Maßnahme wurden nicht transparent im Antrag
dargestellt
AGH – Darlegung öffentliches Interesse
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 15
- Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der
Allgemeinheit dient
- Arbeiten, deren Ergebnis erwerbswirtschaftlichen Interessen und
überwiegend den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen
nicht im öffentlichen Interesse
- Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten allein reicht nicht
aus, um das öffentliche Interesse zu begründen
- Vgl. hierzu auch die fachlichen Hinweise Punkt 2.3
AGH – Darlegung Zusätzlichkeit
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 16
- förderfähig sind zusätzliche Arbeiten, die durch einen Verein nicht, nicht
in diesem Umfang oder erst nach 2 Jahren durchgeführt würden
- nicht förderfähig sind Arbeiten, die zu den laufenden Aufgaben eines Vereins
gehören oder die ohnehin aufgrund zwingender Satzungsbestimmungen
durchgeführt werden müssen
- Zusätzlichkeit bedeutet, dass auch ohne die Durchführung einer
Arbeitsgelegenheit der Träger seiner originären Aufgabe nachkommen kann
AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 17
- Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung
der Wirtschaft als Folge der Förderung nicht zu befürchten ist und
Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in
ihrer Entstehung verhindert wird
- das Jobcenter kann den Maßnahmeträger auffordern, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Kammer zu beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden grundsätzlich für
Arbeitsgelegenheiten in den Bereichen Umweltschutz sowie Landschaftspflege
und Kinder-/Jugenddienste abgefordert
AGH – Darlegung Wettbewerbsneutralität (II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 18
- ausgeschlossen und somit nicht förderfähig sind:
- Reinigungsarbeiten
- Instandsetzungs-/Instandhaltungsarbeiten und Reparaturarbeiten in/an
Gebäuden und ihren Einrichtungsgegenständen
- Pflege-, Reinigungs-, Ausbesserungsarbeiten von öffentlichen Straßen,
Plätzen, Wegen und Einrichtungen sind regelmäßig auszuführende Arbeiten
der Kommune
- für Instandsetzungsarbeiten innerhalb von Einrichtungen sind Fachfirmen zu
beauftragen
AGH – Berücksichtigung der Hinweise aus
Revisionen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 19
- Kriterium für die Prüfung der Zusätzlichkeit kann nur durch die
vorgesehenen Arbeitsinhalte und deren Abgrenzung zu den Pflicht- bzw.
originären Aufgaben der Träger sein
- eine Abgrenzung zu den Pflichtaufgaben des Bezirksamtes ist deutlich
und ausführlich durch den Träger darzulegen
- es ist zu beachten, dass
- Jobcoaching und
- Unterstützung bei Bewerbungsbemühungen bzw. –unterlagen
kein Bestandteil einer Arbeitsgelegenheit sind
AGH – Bedarfe 2017
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 20
- Bedarfserhebung AGH-Teilnehmer erfolgte anhand einer detaillierten
Prüfung der einzelnen Bewerberdatensätze und Eingruppierung nach
- Restanspruchsdauer in Monaten
- Tätigkeitsfeld
- Schwerbehinderte Menschen (sbM)
- Erkenntnisse:
- höherer Teilnehmerwechsel durch die max. Förderdauer des
Teilnehmers
- weniger Tätigkeiten mit körperlich anstrengenden Aufgaben aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen der Teilnehmer
AGH Bedarfenach Unterscheidung Bedarf Jobcenter und Bedarf Bezirksamt
(mit sbM; ohne FM )
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 21
0 200 400 600 800 1.000 1.200
Gesundheit und Pflege
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
Beratungsdienste
Umweltschutz undLandschaftspflege
Infrastrukturverbesserung
Erziehung und Bildung
Wissenschaft und Forschung
Kunst und Kultur
Sport
Gesamt
70
77
118
224
263
72
104
64
3
1015
130
78
124
317
250
90
77
104
12
1182
Bedarf BezA
Bedarf JC M-H
AGH – Bedarfe
nach Einsatzfeldern – gesamt ohne Fallmanagement (FM)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 22
Sport
Kunst und Kultur
Wissenschaft und Forschung
Erziehung und Bildung
Infrastrukturverbesserung
Umweltschutz / Landschaftspflege
Beratungsdienste
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
Gesundheit & Pflege
3
65
106
73
269
230
120
78
71
In den Bedarfen sind 20 TN-Plätzefür Asylberechtigte enthalten.
AGH – Zielgruppen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 23
- Mit einer Arbeitsgelegenheit sollen insbesondere folgende Personengruppen
angesprochen werden:
- Langzeitarbeitslose Kunden mit mehreren Vermittlungshemmnissen
- ältere Kunden
- Alleinerziehende
- Kunden mit gesundheitlichen (teils schwerwiegenden) Einschränkungen
- Behinderte / Schwerbehinderte gem. § 2 SGB IX (Arbeiten ohne
Barriere)
- Fallmanagementkunden
AGH – sbM
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 24
Zielgruppen sbM-Kunden:
Psychisch Kranke
Hörgeschädigte
Mobilitätseingeschränkte (Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte)
AGH – sbM-Bedarfe nach Einsatzfeldern
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 25
0 10 20 30 40 50 60 70
Gesundheit und Pflege
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
Beratungsdienste
Umweltschutz undLandschaftspflege
Infrastrukturverbesserung
Erziehung und Bildung
Wissenschaft und Forschung
Kunst und Kultur
Sport
Summe
0
1
3
0
8
4
1
0
0
18
2
0
0
3
7
1
2
0
0
15
2
0
2
4
11
3
8
0
0
29
Gesamtbedarf 62 TN-Plätze
Mobilitätseingeschränkte
Höreingeschränkte
psych. Einschränkungen
AGH – sbM
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 26
Tätigkeitsfelder für sbM-Kunden:
Schulbibliotheken
Datenerfassung ohne Außendienst (u.a. für Rollstuhlfahrer)
Empfangskraft (u.a. für Rollstuhlfahrer)
Holzwerkstätten (geeignet für alle drei Gruppen)
Veranstaltungsservice ohne körperlich anstrengende Arbeit (Tische decken,
Auskünfte erteilen)
Aufzählung ist nicht abschließend
AGH – Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 27
Zielgruppen Fallmanagement:
Psychisch Kranke
Suchtkranke (akut/stabilisiert; Drogen/Alkohol/Sonstige)
Doppeldiagnosen (psychisch Kranke und Suchtabhängige)
Integrationsferne Kunden mit Überforderung der Alltagsbewältigung
Obdachlose im Familienverbund (z.B. Alleinerziehende)
Aufzählung ist nicht abschließend
AGH – Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement (II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 28
Für alle gelten die Ziele:
Herstellung einer Tagesstruktur
Psychosoziale und soziale Kompetenzen stärken
Leistungsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen fördern und
erhalten
Unterstützung bei Problemlagen und Aufzeigen von Lösungsansätzen
Aufrechterhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit
Wohnfähigkeit herstellen und unterstützen
Eine sozialpädagogische Begleitung der Fallmanagement – Kunden ist 2017 wieder
möglich und wird ausdrücklich gewünscht !
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Bedarfe und Einsatzfelder
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 29
0 20 40 60 80 100 120
Gesundheit und Pflege
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
Beratungsdienste
Umweltschutz undLandschaftspflege
Infrastrukturverbesserung
Erziehung und Bildung
Wissenschaft und Forschung
Kunst und Kultur
Sport
Gesamt
3
0
1
37
34
9
16
0
0
100
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Einsatzfelder (I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 30
Soziale Dienste
in Obdachlosen- und Notunterkünften, als Unterstützung des Personals
Koch und Küchenhelfer
Wäschedienst
Kleiderkammer
Lager- und Transportarbeiten und Spendenausgaben
Unterstützung in Möbel-, Kleider- und Bücherbörsen durch Annahme,
Einlagerung und Ausgabe von Spenden
Recycling von Fahrrädern
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Einsatzfelder(II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 31
Naturschutz, Tourismus und Tierschutz
Unterstützung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit
Anfertigung von Tast- und Geruchskästen
Bau von Nisthilfen und deren Pflege
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
– Einsatzfelder(III)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 32
Wohnen/ Kultur/ Stadtentwicklung und Verkehr
Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte
Beseitigung von Unkraut auf Wegen
Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung
Kommunale Grünanlagen
Aufstellen von Einrichtungen zur Besucherinformation, z.B. Dokumentationstafeln
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Grundsätze(I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 33
- Fallmanagement-AGH unterscheiden sich zu anderen AGH neben der
besonderen Zielgruppe auch durch den besonderen Anleitungsbedarf
- bei den Kurzkonzepten und im Antragsverfahren sind die Maßnahmen zur
Sicherstellung der besonderen Anleitung zu beschreiben
- nur die Erhöhung des Betreuungssatzes ist nicht ausreichend
- engmaschige unterstützende Begleitung durch das Fachpersonal des
Trägers
AGH – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Grundsätze(II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 34
- es ist ein fester Einsatz beim Träger mit festen Ansprechpartnern
erforderlich(keine wechselnden Einsatzorte)
- Beschäftigungsangebote individuell von 3 bis 6 Stunden / Tag
- kleine Teilnehmergruppen mit bis zu max. 10 Teilnehmern
- grundsätzlich kein Einsatz an Wochenenden oder im Schichtdienst
(individuelle Vereinbarungen können in Abstimmung mit dem Jobcenter
getroffen werden)
AGH – Qualitätsstandards(I)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 35
Auffälligkeiten bei der Zulassung und der Prüfung von AGH-Maßnahmen
- intransparente Kostenaufstellungen
- undefinierte Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen
- gravierende Fehler in der Dokumentation der Anwesenheit und der durchgeführten
Tätigkeiten
- Verletzung der Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften (zugängliche Teilnehmerakten,
abgelaufene Erste Hilfe-Kästen, Feuerlöscher)
- Personal wird anders, als im Antrag beschrieben, eingesetzt
- Teilnehmer führen Tätigkeiten außerhalb der Tätigkeitsbeschreibung und der
Positivliste durch ( u.a. Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich)
- keine zeitnahe Bereitstellung der Teilnehmerberichte
AGH – Qualitätsstandards(II)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 36
- Transparenz bei der Darstellung der Maßnahmekosten
- grundsätzlich werden keine Regiemaßnahmen befürwortet
- bei Kooperationen mit Dritten (z.B. Bezirksamt, Schulen, Einrichtungen) ist eine
konkrete Kooperationsvereinbarung einzureichen
- Eindeutige Darlegung von:
- Tätigkeitsfeld und Einsatzort – konkrete Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeit – konkrete Definition des Arbeitszeitrahmens
- Personaleinsatz – Qualifikationsnachweis und Vertretungsregelung
AGH – Qualitätsstandards(III)
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 37
- Erstellung aussagefähiger Teilnehmerbeurteilungen 4 Wochen vor
Beendigung der AGH
- durch das Jobcenter erfolgen unangekündigte Prüfungen zur
Sicherstellung der Qualitätsstandards
- bei Feststellung von Qualitätsmängeln erfolgt ein mündliches bzw.
schriftliches Anhörungsverfahren (gem. §24 SGB X)
- schnelle und unbürokratische Klärung von Sachverhalten (bei Nutzung von
E-Mails bitte das jeweilige Teampostfach verwenden)
eM@w – elektronische Maßnahmeabwicklung
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 38
elektronische Maßnahmeabwicklung
Realisierung erfolgt in Form von Nachrichtenübermittlung zu bestimmten
Anlässen und Zeitpunkten abhängig vom Maßnahmetyp (z.B. Anmeldung zur
Arbeitsgelegenheit, Rückmeldung an das Jobcenter, Monatsabrechnungen etc.)
für Maßnahmen ab 20 Teilnehmern ist eM@w verbindlich zu nutzen
für Maßnahmen unter 20 Teilnehmern steht es dem Träger frei eM@w zu
nutzen, eventuelle Kosten können über die Pauschale erstattet werden
Planung AGH 2017 - Zeitschiene
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 39
• Einreichung Kurzkonzepte virtuell im Bezirksamt (SteuerungsstelleSGBII@ba-mh.Berlin.de)
• direkte Weiterleitung an JC M-H durch das BezAzwecks erster Bewertung
• neuen Vordruck für die Kurzkonzepte nutzen (Fokus liegt auf auszuführende Tätigkeiten)
bis 07.09.2016
• Votierung durch das JC M-H und die Fachabteilungen des BezA (unabhängig voneinander)
• Entscheidung JC M-H zur voraussichtlichen Planung 2017 unter Beachtung Förderbarkeit und des Bedarfes sowie gemeinsame Abstimmung mit dem BezA
bis 26.10.2016
• nach Mittelzuteilung Abschluss der Planung und Information an die TrägerEnde 11/2016
Planung AGH 2017 – Antragsverfahren
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 40
• Antragstellung spätestens 12 Wochen vor geplantem Maßnahmebeginn beim Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Träger-Team 849
• es sind die aktuellen Antragsvordrucke zu nutzen
• bei Problemen oder erforderlicher Verschiebung ist die zuständige Integrationsfachkraft umgehend zu informieren
spätestens 12 Wochen vor
Maßnahmebeginn
• Prüfung der Anträge und Durchführung der Trägergespräche durch den Maßnahmeverantwortlichen bzw. dem AGH-Spezialisten im Team
spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn
• Bescheiderteilung durch das Team 849spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn
FAV – Planung 2017 /
9. Änderungsgesetz SGB II zum 01.08.2016
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 41
§ 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
(1) unverändert
(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am
Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes
Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. § 91 Absatz 2 des Dritten Buches gilt entsprechend.
(2) Der Zuschuss nach Absatz 1 richtet sich nach der
Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und beträgt bis zu 75 Prozent des
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt und
der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur
Arbeitsförderung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. 4§ 91 Absatz 2 des
Dritten Buches gilt entsprechend. Auf Antrag können dem Arbeitgeber während der Förderung des
Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Kosten einer notwendigen sozialpädagogischen Betreuung
erstattet werden.
Auswertung angebotener FAV-Stellen der Jahre
2012-2015
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 42
Branche 2012 2013 2014 2015 Gesamt
Altenpflege 0 0 1 0 1
Bauhelfer 0 0 0 0 0
Büro 7 48 40 4 99
Elektro 3 0 6 0 9
GaLa 6 5 15 5 31
Hausmeister 0 0 1 4 5
Hausw.+Küche 0 0 6 0 6
Kinder/Jgdl. 0 0 5 8 13
Kraftfahrer 2 2 1 1 6
Lager/Logistik 5 10 0 8 23
Mobihelfer 5 0 10 3 18
Org./Kreativ 1 0 0 3 4
Tierpfleger 0 0 5 5 10
Tischlerhelfer 0 0 0 1 1
Veranstaltung 0 12 21 1 34
Gesamt 29 77 111 43 260
Übersicht der zukünftig erforderlichen
FAV-Stellen nach Branchen
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 43
Branche Anzahl
Altenpflege 2
Bauhelfer 1
Büro 26
Elektro 1
GaLa 7
Handel 5
Hausmeister 11
Hausw.+Küche 20
Veranstaltung 6
HoGa 1
Lager/Logistik 6
Maler/Lackierer 3
Mobihelfer 2
Reinigung 4
Sicherheit 2
Tierpfleger 1
Tischlerhelfer 3
Gesamt 101
Informationsveranstaltung Planung öffentlich geförderte Beschäftigung 2017 44
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