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187/261
Hygiene und Umweltmedizin
Labor für Hygiene und Umweltmedizin
Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg
Telefon: 0931 201 46943
Neben Krankenhaushygienischen Beratungstätigkeiten erbringt der Bereich Hygiene
und Umweltmedizin folgende Leistungen:
I. Laboruntersuchungen für Krankenhäuser und Arztpraxen
II. Wasser-und Abwasseruntersuchungen
III. Überprüfung von Sterilisation und Desinfektion
IV. Lebensmittelhygienische Untersuchungen und Untersuchungen von
dietätischen Nahrungsergänzungsmitteln
V. Lufthygienische Untersuchungen.
Der vorliegende Katalog gibt einen Überblick über den Leistungsumfang der
durchgeführten Untersuchungen.
Reguläre Dienstzeiten im Labor: Montag-Donnerstag 8.00-16.30 Uhr
Freitag 8.00-15.00 Uhr.
Während der Dienstzeiten sind die Arbeitsplätze besetzt und die Mitarbeiter stehen
für telefonische Auskünfte oder Bestellungen zur Verfügung.
Die Untersuchungsmaterialien können an der Pforte des Institutes, oder, falls
Rücksprache erwünscht, im Laboratorium abgegeben werden.
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Hinweise für den Einsender
Die notwendige Mindestprobenmenge und die sachgerechte Probeentnahme, die
Signifikanz der Beprobung und die Schnelligkeit des Transports der Einsendungen
bei geeigneter Temperatur in sachgerechten Probengefäßen sind Voraussetzung für
ein relevantes Ergebnis. Die Einsender aus Industrie, Kommunen und
Krankenhäusern sind bei der Präanalytik auf eine enge Kommunikation mit dem
Labor angewiesen.
Für die speziellen bakteriologischen Untersuchungen stehen Einsendescheine zur
Verfügung. Diese sind in der Regel zweigeteilt. Im oberen Abschnitt sind
- Absender
- Telefonnummer
- Art des Untersuchungsmaterials
- Zeit der Probenahme
- Untersuchungsanforderung und –umfang
vom Einsender unbedingt vollständig auszufüllen.
Der untere Abschnitt oder die Rückseite des Einsendescheines dient zur Befundung.
Prinzipiell gilt: Am Tag der Untersuchung werden die Proben im Labor angelegt.
Sollten größere Untersuchungsreihen durchgeführt werden müssen, ist eine
telefonische Vorabsprache mit dem Laboratorium unbedingt erforderlich. Dies dient
dazu, die Nährböden und Reagenzien in ausreichendem Umfang bereit zu stellen.
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I Krankenhäuser und Arztpraxen 1. Untersuchung von Dialysierflüssigkeit und Permeat 1.1 Analyt
• Sterilität der Untersuchungsproben
• Gesamtkeimzahl in KbE/ml
• Aerobe und anaerobe Bakterien, u.a.:
Pseudomonas aeruginosa
Staphylococcus spp.
Alcaligenes spp.
Acinetobacter spp.
Bacillus spp.
Aeromonas spp.
Enterobacteriaceae
Pilze:
Hefen
Schimmelpilze
1.2 Methode
• Membranfiltertechnik
• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
• Identifizierung und Resistenzbestimmung mit Hilfe des Vitek 2.
1.3 Testprinzip
• Keimzahlbestimmung
• Identifizierung der kultivierten Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze,
Hefen)
1.4 Untersuchungsmaterial
• Dialysierflüssigkeit
• Permeat
1.5 Mindestprobeneinsatz 100 ml
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1.6 Präanalytik
• Sachgerechte Probenentnahme
(vorherige Desinfektion der Oberflächen)
• Probentransport gekühlt vornehmen
• Funktion des Filtergerätes überprüfen 1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Verarbeitung erfolgt unverzüglich nach dem Eintreffen im Hygiene-Labor
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2. Kontaminationsprüfung von Arbeitsflächen, Gegenständen und Körperoberflächen 2.1 Analyt Staphylokokken (inklusive Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme),
Pseudomonaden, Enterobacteriaceae, Bacillaceae, Hefen, Schimmelpilze,
2.2 Methode
• Kultivierung
• Mikroskopie (Gramfärbung)
• Identifizierung der isolierten Mikroorganismen mit Hilfe von
Stoffwechselleistungen
2.3 Testprinzip
• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)
• Differenzierung der isolierten Mikroorganismen
• Quantitative Erfassung der Mikroorganismen 2.4 Untersuchungsmaterial Abklatschplatten von möglichst planen, glatten Oberflächen:
z.B. Instrumententische, patientennahe Flächen, Verbandswagen, Fußböden,
Nachtkästchen, Wäsche (nach Reinigung), Spülautomaten für Instrumente
2.5 Mindestprobeneinsatz - 2.6 Präanalytik
• Die Abklatschplatten (RODAC) werden bei der Untersuchung von Flächen von
qualifiziertem Personal (z.B. Hygienefachkraft) für 3 Sekunden auf den zu
untersuchenden Gegenstand schräg aufgesetzt, abgerollt und leicht angedrückt.
(Platte nicht verschieben, sonst Beschädigung des Agars!)
• Bei Oberflächen, die Aufrauhungen, Poren oder Kerben besitzen, kann nur ein
Teil der Keime erfaßt werden. Es ist daher ratsam mehrmals die gleiche Stelle mit
Universal- oder Selektivmedien abzuklatschen.
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• Für alle mit Desinfektionsmittel behandelten Flächen muß Tryptic-Soy-Agar mit
einem universellen Enthemmungsmittel (Inaktivierer; Tween 80, Lecithin, Histidin)
benutzt werden. Über die Art und Konzentration spezieller Enthemmungsmittel
entscheidet der verantwortliche Arzt.
• Transport bei Raumtemperatur 2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Proben werden unverzüglich nach dem Eintreffen im Verteiler zugeordnet und im
Hygiene-Labor verarbeitet.
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3. Hygienische Umgebungsuntersuchungen mittels Abstrichtupfer 3.1 Analyt Nonfermenter, Enterobacteriaceae, Staphylokokken, Streptokokken, Schimmelpilze,
Hefen
3.2 Methode
• Kultivierung
• Identifizierung mittels Bestimmung der Stoffwechselleistungen
3.3 Testprinzip
• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
3.4 Untersuchungsmaterial und Transport Abstrichtupfer von englumigen Gegenständen, Materialien und Hohlkörpern, die nicht
mittels RODAC-Platten untersucht werden können, z.B.:
• Abstriche von Beatmungsschläuchen
• Abstriche aus Beatmungsbeuteln
• Abstriche von Rillen und Kanten
• Transport bei Raumtemperatur
3.5 Mindestprobeneinsatz - 3.6 Präanalytik
• Abnahme durch qualifiziertes Personal (Hygienefachkraft)
• Der feuchte Tupfer wird gleichmäßig unter Rollbewegungen über
das zu untersuchende Material bewegt.
• Tupferabstriche sollen innerhalb von 2 - 3 h verarbeitet werden.
Ist dies nicht möglich, müssen Transportmedien verwendet werden.
3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.
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4. Nachweis von Mikroorganismen zur Kontrolle der Aufbereitung von Endoskopen 4.1 Analyt Allgemein:
Testkeimzahl auf dem Bioindikatorstreifen
Gesamtkeimzahl
Speziell:
Erreger nosokomialer Infektionen u.a.:
Staphylokokken einschließlich S. aureus
Streptokokken
Enterococcus faecalis
Enterobacteriaceae
Hefen
Nonfermenter; insbesondere Pseudomonas aeruginosa
4.2 Methode
• Einsatz von Bioindikatoren
• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)
• Identifizierung mittels Bestimmung der Stoffwechselleistungen
• Quantitative Erfassung der Mikroorganismen 4.3 Testprinzip Wegen der Englumigkeit der zu überprüfenden Geräte ist die alleinige Kontrolle des
chemothermischen Waschprogrammes durch den Anwender des
Endoskopiewaschautomaten nicht ausreichend.
Deshalb erfolgt die Kontrolle von Endoskopiewaschautomaten durch eine
1. Überprüfung des Waschprozesses mittels Bioindikator:
In der bakteriendichten Umhüllung des DES-Control-Streifen sind als
Bioindikatoren Enterokokken in einer Keimzahlreihe von 103 bis 106 KBE
aufgetragen. Durch die semipermeable Umhüllung kann erhitztes Flottenwasser
mit dem Desinfektions-mittel auf die Keimträger thermisch einwirken.
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2. Überprüfung der Keimarmut ausgewählter Endoskope durch Abklatsch-,
Durchspül- und Abschwemmverfahren der Oberflächen
4.4 Untersuchungsmaterial
• Bioindikator (Transport bei Raumtemperatur)
• Endoskopkanäle (a) Biopsiekanal, b) Luft-/Wasserkanal)
• Außen- und Innenbereiche der Endoskopiegeräte
(z.B. Tupferabstrich von der Nische hinter dem Albarranhebel)
• Innenmantel der Waschmaschine.
• Spülflüssigkeit 4.5 Mindestprobeneinsatz - 4.6 Präanalytik 1. Kontrolle mittels Anwendung von Bioindikatoren
• Korrektes Anbringen von Bioindikatoren in die Endoskopwaschmaschine
• Die Testkeime sind in separaten Testkammern auf den DES-Control-Streifen
eingeschweißt. Auf diese Weise kann die Abtötungsrate beim Desinfektionsprozeß
quantitativ gegeben werden.
• Durch die semipermeable Umhüllung kann erhitztes Flottenwasser mit dem
desinfizierenden Agens auf die Keimträger thermisch einwirken.
• Nach dem chemothermischen Waschverfahren muß der Teststreifen unter
fließendem Wasser abgewaschen und anschließend in Papierhandtüchern
getrocknet werden.
• Zusätzlich erfolgt eine Kontrollen des Innenmantels und des Wasserauslasses der
Waschmaschine mittels RODAC-Abklatsch-Kulturen (siehe AM-HY-100).
2. Überprüfung der Keimbelastung
Durch die breiten Lumina wird Spüllösung gegeben.
• Enge Lumina werden mit physiologischer Kochsalzlösung abgespült.
• Abstrichtupfer werden vom Außenmantel am distalen Ende der Ventile und
Lumeneingänge genommen. (siehe AM-HY-101)
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3. Sonstige Maßnahmen
• Abstriche in bereitgestellten Transportmedium versenden
• Möglichst sterile Entnahme der Abstriche
• Auffangen der Spülflüssigkeit in sterilem Versandgefäß
• Kurze Transportzeiten (< 4 h), gekühlter Transport
Bei Vermutung von antimikrobiellen Substanzen Enthemmer zugeben.
4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden nach Eingang in der Pforte unverzüglich im Hygiene-Labor
verarbeitet.
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II. Wasser- und Abwasseruntersuchungen
1. Untersuchung von einer Rein- und Beckenwasserprobe nach DIN 19643/1
1.1 Analyt Koloniezahl pro Milliliter bei 20 °C und 37°C
E. coli
Pseudomonas aeruginosa
Legionella spp.
1.2 Methode
• Direktbeschickung
• Kultivierung von Keimen auf und in verschiedenen festen Nährmedien
• Keimzahlbestimmung
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
• Legionella - Serogruppenbestimmung
• Membranfiltration 1.3 Testprinzip
• Keimzahlbestimmung
• Identifizierung der kultivierten Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze,
Hefen)
1.4 Untersuchungsmaterial
• Beckenwasser
• Reinwasser (aufbereitetes Wasser nach Einmischen von Desinfektionsmittel)
• Filtrat
• Flasche mit Na-Thiosulfat (erhältlich im Hygiene-Labor)
1.5 Mindestprobeneinsatz 2 ml
200 ml
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1.6 Präanalytik 1. Beckenwasser
Die Probennahme erfolgt während der Hauptbelastungszeit des Beckens ca. 50
cm vom Beckenrand entfernt aus dem oberflächennahen Bereich.
2. Reinwasser
Die Probennahme erfolgt aus dem Zapfhahn der Reinwasserleitung unmittelbar
vor Eintritt des Wassers in das Becken.
3. Füllwasser
Wasserprobe aus der Füllwasserleitung unmittelbar vor dem Eintritt in den
Wasserspeicher. Die mikrobiologischen Parameter sind nur dann zu untersuchen,
wenn es nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt.
4. Filtrat
Wasserprobe aus der Filtratleitung unmittelbar vor Einmischung des
Desinfektionsmittels.
• gekühlter Transport 1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Das Wasser wird sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.
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2. Untersuchung von Trinkwasser für den menschl. Verbrauch nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV vom 21.05.2001) 2.1 Analyt
• Koloniezahl pro ml bei 20 ±2 °C und 36 ±1°C
• E. coli
• coliforme Keime
• Enterokokken
Ggf. kann die Untersuchung auf folgende Keime erweitert werden:
• Pseudomonas aeruginosa
• Legionella pneumophila
• Clostridium perfringens
2.2 Methode
• Keimzahlbestimmung
• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
• Identifizierung mit Hilfe des Vitek 2 (nach § 13 Abs. 4 TrinkwV)
• Membranfiltration
• Plattengussverfahren 2.3 Testprinzip
• Bestimmung der Koloniezahl nach der Trinkwasserverordnung vom
• Bestimmung der Koloniezahl nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001
2.4 Untersuchungsmaterial
• Trinkwasser
2.5 Mindestprobeneinsatz Anlage 1, Teil I: 2 ml, 200 ml
Anlage 1, Teil II: 2 ml, 750 ml
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2.6 Präanalytik
• Ortsbesichtigung
• Angabe der Wasserart und Entnahmeart
• Angaben über Desinfektionsmittel (Chlorierung)
• gekühlter Transport
2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Das Wasser wird sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.
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3. Untersuchung von Abwasser nach den Richtlinien des Robert-Koch- Instituts (Thermische Desinfektion von Krankenhausabwasser) 3.1 Analyt
• Mikroorganismen im Abwasser nach thermischer Desinfektion
• aerobe Sporenbildner 3.2 Methode
• Nachweis von Mikroorgansimen mit dem Plattengussverfahren
• Nachweis von Mikroorgansimen mit dem Oberflächenverfahren
• Mikroskopie der isolierten Keime
• Identifizieren der isolierten Keime mit Hilfe von Stoffwechselleistungen 3.3 Testprinzip
• Kultivierung der Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen) auf festen
Nährmedien (Oberflächenverfahren)
• Differenzieren der isolierten Abwasserkeime mit Hilfe von Stoffwechselleistungen 3.4 Untersuchungsmaterial
• Krankenhausabwasser der Infektionsstationen, die eine Abwasserdesinfektion
durchführen. 3.5 Mindestprobeneinsatz 20 ml
3.6 Präanalytik
• Entnahme durch technischen Betrieb der Uni-Klinik Würzburg
• Bereitstellen von verflüssigtem DEV-Nähragar, Columbia-Blut-Agar, und
MacConkey-Agar
• Die Abwasserproben der Infektionsstation werden nach der thermischen
Desinfektion abgenommen und unverzüglich in das Hygiene-Labor gebracht.
• gekühlter Transport
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3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden telefonisch angekündigt. Die Verarbeitung muß unverzüglich bei
Laboreingang erfolgen.
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4. Untersuchung von Aqua purificata nach dem Europäischen Arzneibuch (EuAB) 4.1 Analyt
• Gesamtkeimzahl von Mikroorganismen in Aqua purificata
• Keimart (Bakterien, Hefen, Schimmelpilze) 4.2 Methode
• Membranfiltertechnik
• Keimzahlmessung
• Kultivierung von Keimen auf verschiedenen festen Nährmedien
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
4.3 Testprinzip
• Kultivierung der Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen)
• Bestimmung der Gesamtkeimzahl
4.4 Untersuchungsmaterial Aqua purificata (gereinigtes Wasser) ist nach dem EuAB für die Herstellung von
Zubereitungen bestimmt, die weder steril noch pyrogenfrei sein müssen.
4.5 Mindestprobeneinsatz 1 ml
4.1.6 Präanalytik Die abgenommenen Proben müssen unverzüglich, spätestens 4 Std. nach der
Entnahme verarbeitet werden.
4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -
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III. Überprüfung der Sterilisations- und Desinfektionsleistung
1. Biologische Überprüfung von Desinfektionsgeräten
1.1 Analyt
1. Bioindikatoren zur Kontrolle der Dampfdesinfektion
1.1. 105 °C B. subtilis - ATCC 6057
1.2. 75 °C E. faecium – NTCT 10073
2. Bioindikatoren zur Kontrolle der chemisch-thermischen Desinfektionsverfahren
2.1. Steckbeckenspülmaschinen
2.2. Wäschedesinfektion
2.3. Endoskopwaschautomaten
2.4. Bettengestelldesinfektionsanlage
2.5. OP-Tischwaschmaschinen
2.6. OP-Schuhreinigungsautomaten
2.7. Sonstige Desinfektionsanlagen
Für die unter 2. genannten Verfahren wird ein Enterococcus faecalis Bioindikator (im
Folgenden DES-Controler genannt) eingesetzt.
1.2 Methode
• Biologische Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Desinfektionsgeräten mittels
Bioindikatoren
• Kultivierung in Flüssigmedien
• Subkultivierung auf festen Nährmedien und Identifizierung der Testkeime
• Nachweis der Abwesenheit von Testkeimen nach Desinfektion
1.3 Testprinzip
• Nachweis der Abwesenheit der Testkeime nach Desinfektion durch
• Kultivierung von desinfizierten Bioindikatorstreifen in Flüssigmedien
• Subkultivierung auf festen Nährmedien und Identifizierung der Testkeime
205/261
1.4 Untersuchungsmaterial Bioindikatoren, beimpft mit Enterokokken und Bacillus subtilis
1.5 Mindestprobeneinsatz Je nach Größe und Fassungsvermögen der zu testenden Anlage 4 bis 10
Bioindikatoren.
1.6 Präanalytik
1. Dampfdesinfektion
1.1. 105 °C B. subtilis (105 °C, 5 min.)
1.2. 75 °C E. faecium (75 °C, 20 min; 105 °C, 1 min.)
• Die unter 1.1. und 1.2. genannten Indikatorkeime werden gleichmäßig in der
Desinfektionskammer verteilt und die Lagerung im Gerät auf dem Einsendeschein
vermerkt.
2. Chemothermische Desinfektion
2.1. Steckbeckenspülmaschinen
2.2. Wäschedesinfektion
2.3. Endoskopwaschautomaten (siehe AM-HY-107)
2.4. Bettengestelldesinfektionsanlage
2.5. OP-Schuhreinigungsautomaten
2.6. Sonstige Desinfektionsanlagen
• Die Anzahl der DES-Control-Streifen bei der Überprüfungen von 2.1. bis 2.6.
richtet sich nach der Größe des Gerätes. Die Streifen müssen während des
Desinfektionsvorganges fixiert sein.
• Die Testkontrollstreifen sind nach chemo-thermischer Desinfektion unter
Leitungswasser abzuwaschen und anschließend zu trocknen.
1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Bearbeitung erfolgt unverzüglich nach dem Eintreffen im Hygiene-Labor.
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2. Biologische Überprüfung von Dampf-, Heißluft-, Gas-Sterilisatoren (Formaldehyd- und Ethylenoxid-Sterilisatoren) und Chemiklaven.
2.1 Analyt Dampfautoklav: Bacillus stearothermophilus
Dampfsterilisation von Flüssigkeiten: Bacillus stearothermophilus
Heißluftsterilisator: Bacillus subtilis
EO-Sterilisator: Bacillus subtilis
FO-Sterilisator: Bacillus stearothermophilus
Chemiklav: Bacillus subtilis (da keine Norm vorhanden angelehnt an DIN 58949)
2.2 Methode
• Biologische Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Sterilisatoren.
• Anzucht von Testkeimen in Flüssigkultur
• Subkultivierung auf festen Nährmedien
• Identifizierung des Testkeimes 2.3 Testprinzip
• Bioindikatoren werden bei einem Sterilisationsprozess mitgeführt.
• Anzucht der Test-/Indikatorkeime in Nährbouillon.
• Das Verfahren war ausreichend wirksam, wenn die geprüften Testkeime kein
Wachstum zeigen. 2.4 Untersuchungsmaterial
• Bioindikatoren
2.5 Mindestprobeneinsatz Die Anzahl der Bioindikatoren richtet sich nach dem Volumen des Sterilisators.
Durchschnittlich verwendet man 5 Bioindikatoren (inklusive Transport- bzw.
Positivkontrolle).
2.6 Präanalytik
• Grundsätzlich muß der Betreiber die Verfahren zur Duchführung der Sterilisation
nach der DIN und anderen Vorschriften einhalten.
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• TÜV-Abnahme und physikalisch-chemische Parameter
(u.a. Druck, Temperatur und Luftfreiheit des Dampfes, Desorbtionszeiten) durch
den technischen Dienst.
• Sterilisationszyklus wie gewohnt durchführen, evtl. zusätzliche Zugabe der
Bioindikatoren in ein Normpaket, ansonsten werden die Bioindikatoren auf die
verschieden Ebenen im Sterilisator zu den Instrumenten gepackt.
• Zusätzlich können an Schwachstellen des Sterilisators weitere Bioindikatoren
deponiert werden.
• Nach Beendigung des Sterilisationsvorganges wird der Testbrief mit dem
Bioindikator unter Angaben zum Sterilisations-vorganges und Ausfüllen des
Prüfprotokolles an das Hygiene-Labor eingeschickt.
• Transport bei Raumtemperatur
2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Bioindikatoren werden sofort nach Eintreffen im Labor verarbeitet.
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3. Mikrobiologische Überprüfung von Blut und Blutkomponenten auf Sterilität
3.1 Analyt 1. Sterilität von Blut- und Blutkomponenten
2. Mikroorganismen:
• Aerobe und anaerobe Bakterien
• Pilze 3.2 Methode
• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickungsmethode
• Kultivierung in flüssigen Nährmedien
• Subkultivierung auf festen Nährmedien
• Identifizierung der Isolate 3.3 Testprinzip
• Sterilitätsprüfung gemäß ????
3.4 Untersuchungsmaterial Blut und Blutkomponenten v.a.:
• Vollblut
• Serum
• Erythrozytenkonzentrat
• Plasma 3.5 Mindestprobeneinsatz
• 10 +/- 1 ml pro Medium
• Verhältnis Inokulum zu Medium (1:10) 3.6 Präanalytik
• Sterile Entnahmetechnik
• Durchmischung des Beutelinhalts
• Korrekte Desinfektion der Probenentnahmestelle mit einem gelisteten
Desinfektionsmittel
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• Transport bei Raumtemperatur
3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden sofort nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.
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4. Prüfung auf Sterilität nach dem Europäischen Arzneibuch
4.1 Analyt
• Keimfreiheit der zu untersuchenden Materialien
• Keimart (Bakterien, Pilze)
4.2 Methode
• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickung zur Überpüfung der Sterilität bei
Feststoffen, löslichen, unlöslichen, suspendierbaren oder emulgierbaren
Zubereitungen sowie bei Cremes und Salben
• Sterilitätsprüfung mittels Membranfiltermethode zur Überpüfung der Sterilität bei
Flüssigkeiten und wässrigen Lösungen oder Zubereitungen, die in Wasser,
Isopropylmyristat oder anderen geeigneten Lösungsmittel löslich sind.
• Kultivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Schimmelpilze, Hefen) in den
Untersuchungsmaterialien
• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
• Identifikation der Isolate anhand von Stoffwechselleistungen 4.3 Testprinzip
• Sterilitätsprüfung mittels Direktbeschickung
• Sterilitätsprüfung mittels Membranfiltermethode
4.4 Untersuchungsmaterial
• Feststoffe (z. B. Nahtmaterial, Verbandsmaterial etc.)
• Flüssige, lösliche, unlösliche, suspendierbare oder emulgierbare Zubereitungen
sowie Cremes und Salben
• Wässrige Lösungen oder Zubereitungen, die in Wasser, Isopropylmyristat oder
anderen geeigneten Lösungsmittel löslich sind. 4.5 Mindestprobeneinsatz
Es müssen ausreichende Mengen der Proben eingesetzt werden, da zwei beimpft
und Wiederholungsuntersuchungen ggf. indiziert sind.
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4.6 Präanalytik
• Der Untersuchungsantrag muss Angaben über die mikrobielle Aktivität des zu
untersuchenden Produktes enthalten.
• Transport bei Raumtemperatur
4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden nach Eintreffen im Hygiene-Labor verarbeitet.
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IV. Lebensmittelhygiene und dietätische Nahrungsergänzungs-mittel
1. Prüfung auf mikrobielle Verunreinigung bei nicht-sterilen Produkten oder Drogen nach dem EuAB
1.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl
Bakterien
Sproß- und Schimmelpilze
2. Nachweis bestimmter Mikroorganismen:
E. coli
Salmonellen
andere Enterobakterien
S. aureus
Pseudomonas aeruginosa
1.2 Methode Qualitative Untersuchung
Ausschluß der Kontamination des zu untersuchenden Materials mit bestimmten
Mikroorganismen (z.B. S. aureus, P. aeruginosa,
E. coli, Salmonellen)
• Voranreicherung in verschiedenen flüssigen Nährmedien
• Subkultivierung auf verschiedene feste Nährmedien
• Bestimmung der Gesamtkeimzahl
• Differenzierung anhand von Stoffwechselleistungen
Quantitative Untersuchung
• Definierte Einwaage
• Voranreicherung in verschiedenen flüssigen Nährmedien
• Subkultivierung auf verschiedene feste Nährmedien
Differenzierung der in den einzelnen Kategorien (siehe Untersuchungsmaterial)
geforderten Mikroorganismen mittels Nachweis von Stoffwechselleistungen bzw.
Vitek 2
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1.3 Testprinzip
• Direktbeschickungsmethode
• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien
• Kultivierung auf festen Nährmedien
• Differenzierung mit Hilfe von Stoffwechselleistungen
1.4 Untersuchungsmaterial Das EuAB teilt die zu untersuchenden Materialien in vier Hauptkategorien ein.
Kategorie 1:
Zubereitungen, die gemäß der Monographie steril sein müssen, und andere
Zubereitungen, die als steril gekennzeichnet sind.
Kategorie 2:
Zubereitungen zur topischen Anwendung und zur Anwendung im Respirationstrakt
mit Ausnahme von Zubereitungen, die steril sein müssen.
Kategorie 3:
A. Zubereitungen zur oralen und rektalen Anwendung
B. Zubereitungen zur oralen Anwendung, die Rohmaterialien natürlicher Herkunft
enthalten, für die eine antimikrobielle Vorbehandlung nicht möglich ist und für die
die zuständige Behörde eine Keimzahl des Rohmaterials von mehr als 103
vermehrungsfähigen Einheiten je Gramm oder Milliliter zuläßt.
(Die unter Kat. 4 beschriebenen pflanzlichen Arzneimittel sind ausgenommen)
Kategorie 4:
Pflanzliche Arzneimittel, die lediglich aus einer oder mehreren pflanzlichen Proben
bestehen.
A. Pflanzliche Arzneimittel, denen vor der Anwendung siedendes Wasser zugesetzt
wird.
B. Pflanzliche Arzneimittel, denen vor der Anwendung kein siedendes Wasser
zugesetzt wird.
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Die Einsender von Drogen ordnen mit dem Untersuchungsauftrag die zu
untersuchenden Materialien einer Kategorie zu.
1.5 Mindestprobeneinsatz
20g-30 g
1.6 Präanalytik
• Ausreichende Untersuchungsmenge
• Die Entnahme aus der entsprechenden Charge muß unter Beachtung steriler
Kautelen geschehen
• Angabe der antimikrobiellen Aktivität durch den Einsender
• Angabe einer Zubereitungskategorie nach EuAB
• Transport: Raumtemperatur
1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Alle Materialien werden sofort nach Eintreffen im Labor verarbeitet.
2. Reagenzien und allgemeines Vorgehen bei hygienisch-bakteriologischen Untersuchungen von Lebensmitteln
2.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl aerob
2. Spezifischer Keimnachweis
• B. cereus
• C. perfringens
• S. aureus
• Enterobacteriaceae (allgemein)
• E. coli (inkl. EHEC)
• Salmonella spp.
• Yersinia enterocolitica
• Campylobacter sp
• Listeria monocytogenes
• Botulismustoxin
215/261
• Pseudomonas aeruginosa
• Hefen und Schimmelpilze 2.2 Methode
• Die Untersuchung der Lebensmittel erfolgt grundsätzlich nach der Produktart oder
nach den geforderten bzw. gesuchten Mikroorganismen.Die
Untersuchungsverfahren sind unter AM-HY-116 bis AM-HY-120 beschrieben.Die
Untersuchungsmethoden entsprechen den in § 35 LMBG genannten
Verfahren.Zusätzliche Untersuchungsverfahren sind entweder modifiziert oder
nach anderen Quellen (z.B. FDA/FAO Codex Alimentarius) beschrieben. 2.3 Testprinzip
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in
Voranreicherungsmedien
• Bebrütung des Homogenisates in flüssigen und festen Selektivnährmedien.
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• evtl. biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen
• evtl. Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
• evtl. Identifizierung der isolierten Keime anhand von Stoffwechselleistungen
2.4 Untersuchungsmaterial
Gekühlte oder eingefrorene Rohware, die zum Verzehr gedacht ist.
2.5 Mindestprobeneinsatz
Richtet sich nach der in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten
Untersuchungsmengen.
2.6 Präanalytik
• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge
• gekühlte Anlieferung
• Vorbereitung der Lebensmittel
z.B. Käse: gewachste und gefettete Rinde abtrennen
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Eier: Schale entfernen
Fleisch: Knochen entfernen
Fische: keine Köpfe, Schwänze, Flossen, Schuppen, Gräten
• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel
mit Infektionen oder –intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die
Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller
Mikroorganismen.
• Untersuchungsgut muss gekühlt (4°C) bzw. tiefgefroren transportiert werden.
2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und nach Auftauen unverzüglich verarbeitet.
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3. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln (ohne Produktspezifizierung).
3.1 Analyt
1. Gesamtkeimzahl aerob
Spezifischer Keimnachweis
2. B. cereus
3. C. perfringens
4. S. aureus
5. Enterobacteriaceae (allgemein)
6. E. coli (inkl. EHEC)
7. Salmonella spp.
8. Shigella spp.
9. Yersinia enterocolitica
10. Campylobacter sp
11. Listeria monocytogenes
12. Hefen und Schimmelpilze
3.2 Methode
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel
• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien
• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren oder
Gussplattenverfahren
• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• evtl. biochemische Bestätigung der Mikroorganismen
• evtl. Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
• evtl. Identifizierung der isolierten Keime anhand der Stoffwechselleistungen 3.3 Testprinzip -
218/261
3.4 Untersuchungsmaterial Lebensmittel
3.5 Mindestprobeneinsatz Richtet sich nach der in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten
Untersuchungsmengen.
z.B. Nachweis von Salmonella spp.
5 x 1g (Geflügelfleisch-HygieneVO)
1 x 25 g (§ 35 LMBG)
3.6 Präanalytik
• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge
• gekühlter Transport
• Vorbereitung der Lebensmittel
z.B. Käse: gewachste und gefettete Rinde abtrennen
Eier: Schale entfernen
Fleisch: Knochen entfernen
Fische: keine Köpfe, Schwänze, Flossen, Schuppen, Gräten
• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel
mit Infektionen oder –intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die
Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller
Mikroorganismen.
3.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und unverzüglich verarbeitet.
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4. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Fleisch und Fleisch-erzeugnissen (außer Geflügelfleisch)
4.1 Analyt 1. Gesamtkeimzahl aerob
2. spezifischer Keimnachweis
• B. cereus
• C. perfringens
• S. aureus
• Enterobacteriaceae (allgemein)
• E. coli (inkl. EHEC)
• Salmonella spp.
• Shigella spp.
• Yersinia enterocolitica
• Campylobacter sp
• Listeria monocytogenes
• Milchsäurebakterien
• Pseudomonas spp.
• thermophile Sporenbildner 4.2 Methode
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel
• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien
• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren,
Gussplattenverfahren und Membranfilterverfahren
• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
• Biochemische Bestätigung der Mikroorganismen 4.3 Testprinzip
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in inerten
Voranreicherungsmedien
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• Überführung des Homogenisates in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels
Oberflächen-Spatelverfahren, Gussplattenverfahren und Membranfilterverfahren
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
• Biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen 4.4 Untersuchungsmaterial Gekühlte oder eingefrorene Rohware von Fleisch und Fleischerzeugnissen.
4.5 Mindestprobeneinsatz Richtet sich nach den in § 35 LMBG (oder anderen Verordnungen) festgelegten
Untersuchungsmengen.
z.B. Nachweis von Salmonella spp.
5 x 1g (Geflügelfleisch-HygieneVO)
1 x 25 g (§ 35 LMBG)
4.6 Präanalytik
• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge
• gekühlte oder gefrorene Anlieferung
• Vorbereitung der Lebensmittel
z.B. Knochen entfernen
• Vor Untersuchung der Lebensmittel sollte abgeklärt werden, ob die Lebensmittel
mit Infektionen oder Intoxikationen im Zusammenhang stehen können. Die
Kenntnis darüber hat Einfluss auf den Standardansatz zum Nachweis spezieller
Mikroorganismen.
4.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.
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5. Nachweis von Mikroorganismen in Geflügelfleisch und Geflügel-fleischerzeugnissen nach der Geflügelfleischhygiene-Verordnung (GFlHV)
5.1 Analyt Spezifischer Keimnachweis
Nach GFlHV wird ein spezifischer Keimnachweis von
• E. coli
• S. aureus
• Salmonella spp.
gefordert.
Zusätzlich kann auf weitere Mikroorganismen nach AM-HY-116 untersucht werden.
5.2 Methode
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel
• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien
• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren und
Membranfiltration
• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• Biochemische Bestätigung von Mikroorganismen 5.3 Testprinzip
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel
• Überführung des Homogenisates in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels
Oberflächen-Spatelverfahren und Membranfiltration
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• Nachweis biochemischer Stoffwechselleistungen der erwarteten Mikroorganismen
• Mikroskopie der isolierten Keime
5.4 Untersuchungsmaterial Gekühlte oder eingefrorene Rohware von Geflügelfleisch und
Geflügelfleischerzeugnissen.
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5.5 Mindestprobeneinsatz 15 g
5.6 Präanalytik
• Repräsentative Probenentnahme einer Lebensmittelcharge
• Die entnommene Probe muß aus 5 Unterproben bestehen
• gekühlte Anlieferung
• Von den Unterproben wird unter sterilen Kautelen:
- 1 g zur Untersuchung auf Salmonellen entnommen
- ca 10 g ausgewogen und 1:10 mit gepuffertem Peptonwasser homogenisiert .
5.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.
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6. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Speiseeis
6.1 Analyt a.) Richtwert:
• Gesamtkeimzahl aerob (30°C)
• Coliforme Keime
b.) Analytische Kriterien: Nachweiskeime für mangelnde Hygiene
• S. aureus
• Escherichia coli
c.) obligat pathogene Erreger
• Salmonella spp.
Listeria monocytogenes
6.2 Methode
• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Proben
• Kultivierung auf festen Nährmedien nach dem Oberflächen-Spatelverfahren,
Gussplattenverfahren und MPN-Technik
• Subkultivierung auf selektiven Nährmedien
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• biochemische Bestätigung der Mikroorganismen
• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime 6.3 Testprinzip
• Definierte Einwaage und Homogenisierung der Lebensmittel in
Voranreicherungsmedien
• Überführung der Probe in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels
Oberflächen-Spatelverfahren, Gussplattenverfahren und MPN-Technik
• Keimzählung der gewachsenen Mikroorganismen
• biochemische Bestätigung der erwarteten Mikroorganismen
• Mikroskopie (Gramfärbung) der isolierten Keime
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6.4 Untersuchungsmaterial Erzeugnisse auf Milchbasis, die gekühlt sind (Speiseeis).
6.5 Mindestprobeneinsatz 5 Proben zu min. 50 g
6.6 Präanalytik
• Die entnommenen Proben von unverpacktem Eis oder Fertigpackungen müssen
für die Qualität der untersuchten Lieferungen repräsentativ sein.
• Die Anzahl der Proben muß für Analysen und ggf. Gegenproben ausreichend
sein und ist in der Milchverordnung vorgeschrieben.
• Bei Klein- und Einzelpackungen unter 100 g darf die Probenahme nicht durch
Unterteilung einer Einzelpackung erfolgen, sondern es muß eine ausreichende
Ansammlung von Speiseeisportionen, die in ihrer Originalpackung aufbewahrt
und transportiert werden, zur Probenahme verwendet werden.
• Die Geräte und Behältnisse für Abnahme und Transport müssen steril sein.
• Die Proben dürfen während des Transports nicht aufschmelzen (gekühlte
Anlieferung).
6.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse
• Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.
• Speiseeisproben, die nicht am Tage der Probennahme untersucht werden
können, müssen bei - 18 °C oder niedrigeren Temperaturen aufbewahrt werden.
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7. Hygienisch-bakteriologische Untersuchung von Kakao, Schokolade, Zuckerwaren und Rohmassen
7.1 Analyt In der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG gibt es
derzeit noch keine Anweisung zur bakteriologischen Untersuchung von Kakao,
Schokolade, Zuckerwaren und Rohmassen. In der Literatur (Baumgart 1999,
Hygiene-VO der Schweiz, de Zaan 1992 und van Houten 1986) werden
unterschiedliche Untersuchungskriterien und Keimzahlangaben gemacht.
V.a. werden untersucht:
• Gesamtkeimzahl aerob
• Enterobacteriaceae
• E. coli
• Salmonellen
• S. aureus
• Hefen (u.a. osmotrophe Hefen) und Schimmelpilze
Die Untersuchungen werden, sofern der Einsender keine anderen Angaben macht,
nach AM-HY-115/A durchgeführt.
7.2 Methode
• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Lebensmittel
• Voranreicherung in flüssigen Nährmedien
• Kultivierung auf festen Nährmedien mittels Oberflächen-Spatelverfahren
• Subkultivierung auf selektive Nährmedien
• Biochemische Bestätigung 7.3 Testprinzip
• Definierte Einwaage und Aufschmelzen der Lebensmittel in
Voranreicherungsmedien
• Überführung der Anreicherung in flüssige und feste Selektivnährmedien mittels
Oberflächen-Spatelverfahren,
• Nachweis biochemischer Stoffwechselleistungen der erwarteten Mikroorganismen
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7.4 Untersuchungsmaterial Kakao, Schokolade , Zuckerwaren und Rohmassen
7.5 Mindestprobeneinsatz Enterobactericeae in min. 1 g
Salmonellennachweis in min. 100 g
Hefennachweis in min. 10g
7.6 Präanalytik
• Die Entnahme der Stichproben durch den Einsender müssen repräsentativ für die
Gesamtcharge sein.
• Diese Stichproben werden im im Hygiene-Labor unter sterilen Kautelen aus den
einzelnen eingesandten Proben auf 100 g gepoolt.
• Transport bei Raumtemperatur
7.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse Die Proben werden unverzüglich nach Eintreffen in der Pforte im Hygiene-Labor
abgegeben und nach Auftauen verarbeitet.
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V. Lufthygienische Untersuchungen
1. Partikel- und Keimzahlbestimmung der Luft
1.1 Analyt Anzahl der Partikel/Keime pro m3 Luft
Mikrokokken
Staphylokokken
Corynebakterien
Bazillen
Pseudomonas spp. u.a. Nonfermenter
Enterobacteriaceae
Hefen, Schimmelpilze
1.2 Methode 1. Zählung von Partikeln in einem definierten Volumen
2. Impaktionsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen
3. Sedimentationsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen
4. Kultivierung und Identifizierung der aus der
Luft isolierten Keime. Die Identifizierung der Keime soll eine
Unterscheidung zwischen normaler Mikroflora und
Kontaminationskeimen ermöglichen 1.3 Testprinzip 1. Partikelzählung:
Streulichtmessung mittels Lasertechnik
Die Größe der gemessenen Partikel beträgt 0,3 – 10 µm
2. Impaktionsverfahren (Luftkeimzahlbestimmung)
Luftgetragene Mikroorganismen werden durch Ansaugen von Luft auf eine Agarplatte
abgeschieden und quantitativ bestimmt.
3. Sedimentationsverfahren:
Luftkeime sedimentieren in definierter Zeit auf Agarplatten
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1.4 Untersuchungsmaterial Raumluft 1.5 Mindestprobeneinsatz 1. Partikelzählung
Meßvolumen: 1 f3 bzw. 28,3 Liter
2. Impaktionsverfahren
Meßvolumen: 250 l oder 500 l
3. Sedimentation
15 min – 1h.
1.6 Präanalytik 1. Überprüfung aller eingesetzten Geräte am Vortag des Einsatzes.
2. Verwendung von Schutzkleidung bei der Probenahme zur
Kontaminationsvermeidung.
1.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -
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2. Abnahme Raumlufttechnischer Anlagen 2.1 Analyt Anzahl der Partikel pro m3 Luft
Anzahl der Keime pro m3 Luft:
Bauliche Gegebenheiten
Raumtemperatur
Luftgeschwindigkeit
Luftfeuchtigkeit (rel.)
Strömungsrichtung
2.2 Methode 1. Zählung von Luftpartikeln in einem definierten Volumen: Streulichtmessung
mittels Lasertechnik; die Größe der gemessenen Partikel beträgt 0,3 – 10 µm
2. Impaktionsverfahren zum Nachweis von Luftkeimen: Luftgetragene
Mikroorganismen werden durch Ansaugen von Luft auf eine Agarplatte
abgeschieden und quantitativ bestimmt.
3. Messung der Luftströmungsrichtung
4. Messung der Luftgeschwindigkeit
5. Messung der Raumtemperatur
6. Messung der Luftfeuchtigkeit
2.3 Testprinzip 1. Partikelzählung
2. Impaktionsverfahren (Luftkeimzahlbestimmung)
3. Messung der Luftströmungsrichtung
Diese Messung ist nach DIN 1946/4 vorzunehmen.
Die Messung der Luftströmung wird mit Hilfe von Rauchröhrchen (Fa. Dräger)
gemessen.
4. Messung der Luftgeschwindigkeit
Die Messung der Luftgeschwindigkeit erfolgt mittels Anemometer. Die
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Luftströmung bewegt dabei ein Flügelradanemometer oder Thermoanemometer,
die Umdrehungen werden gezählt und in m/s angegeben.
5. Temperaturmessung mittels Thermographen oder Thermometer
6. Luftfeuchtigkeitsmessung (rel. Luftfeuchtigkeit) mittels Hygrometer
2.4 Untersuchungsmaterial Raumluft bzw. Luft nach Aufbereitung in 2- oder 3-stufiger RLT-Anlage 2.5 Mindestprobeneinsatz 1. Partikelzählung
Meßvolumen: 1 f3 bzw. 28,3 Liter
2. Impaktionsverfahren
Meßvolumen: 30-600 Liter
Messbereiche der Punkte 3-6 werden von dem Betreiber und Installateur festgesetzt
und überprüft.
2.6 Präanalytik 3. Überprüfung aller eingesetzten Geräte am Vortag des Einsatzes.
4. Verwendung von Schutzkleidung bei der Probenahme zur
Kontaminationsvermeidung.
5. Gründliche Vorreinigung des Operationssaales und mind. 3 h Vorlauf der RLT-
Anlage.
6. Desinfektion der Zuluftleitungen vor Beginn der Untersuchungen.
2.7 Probenaufbewahrung vor der Analyse -
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