Informationsveranstaltung Rechte und Pflichten der Jagdgenossen

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Informationsveranstaltung

Rechte und Pflichten der Jagdgenossen

Quellen

Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt(LJagdG)

Bundesjagdgesetz (BjagdG)

Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) mit Satzung der Jagdgenossenschaft

Gliederung

1. Die JagdgenossenschaftOrganisation Aufgaben

2. Probleme im JagdrevierUrsachen

1. Die Jagdgenossenschaft= Eigentümer der Flächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk

gehören...ist eine Körperschaft des öffentlichen

RechtsMitgliedschaft ist eine

Zwangsmitgliedschaft nach § 9 BJagdG

1.1 Organisation der JagdGrundeigentümer

unter 75 ha (= Jagdgenosse)

Grundeigentümer mit über 75 ha

(= Eigenjagdbesitzer)

Zwangsmitglied der JagdgenossenschaftJagd (ausübungs-)recht?Jagd (ausübungs-)recht?

Verpachtung des Jagdausübungsrechtes oder Selbstausübung

VerpachtungEigen-

bewirtschaftung

„Eigentümer von Grundflächen, auf denen die

Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft

nicht an“ (BjagdG § 9(1))

Die JagdgenossenschaftAufgaben (§9 BjagdG)Entgeltliche Verpachtung des JagdrechtesErstellung von JagdpachtverträgenErhalt der Lebensgrundlage des WildesErsatzpflicht für WildschädenWählt den Vorstand der Jagdgenossen. Als Interessenvertreter sollte der Vorstand ein

Jagdgenosse seinBeschlüsse bedürfen der Mehrheit an Stimmen und Besitz (§ 9 Abs.3)

„Der Jagdvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Mitglied des Jagdvorstandes kann nur sein, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Die Vorstandsmitglieder sollen

Jagdgenossen seinҤ 4 (1) der Satzung der Jagdgenossen aus Ljagd-DVO

„Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und

vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen

Grundfläche. “§ 9 (3) BjagdG

Die JagdgenossenschaftHaftet für Wildschäden

Nach § 29 BJagdG „so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen“

Schaden, der an der Frucht, Bewuchs oder Substanz eines Grundstückes durch Schalenwild (Paarhufer), Kaninchen oder Fasan verursacht wird.

Bsp.: Schälschäden in Forstkulturen, Umbrechen der Wiesen durch Schwarzwild

2. Probleme im JagdrevierLandesverwaltungsamt Halle vom 15.06.2009:zwischen 1995 und 2008 Anstieg der Wildunfälle um 271%64% RehwildRevierinhaber sind angehalten die Wildbestände zu reduzierenUnfallwild ist nicht mehr auf Abschussplan einzurechnen

Probleme im Jagdrevierim Fokus der Jäger und Forstleute.Vermehrt Raubzeug (-wild)

Mink, Waschbär, MarderhundWildschäden insbesondere durch RehwildSoll: 5- 10 Rehe pro 100 Hektar , wildbiologisch und forstwirtschaftlich vertretbarIst: mind. 15-20 Rehe pro 100 Hektar

Probleme im JagdrevierWildschäden

außerhalbaußerhalb

Weisergatter in Bölsdorf

Probleme im JagdrevierWildschäden

Verbiss-Schäden an den Terminaltrieben

Probleme im JagdrevierWildschäden

Probleme im JagdrevierWildschäden

Probleme im JagdrevierWildschäden

Probleme im JagdrevierWas sind die Ursachen?Keine konsequente Bejagung!Uneinigkeit zwischen den PächternKeine Fallennutzung!Abschussplan erfüllt?

Lösung:

Neuverpachtung, Reorganisation und Optimierung zu Gunsten der Jagdgenossen

und Jagdpächter.

Fragen?www.forst-estel.de

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