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Kann ich alles regeln?Patientenverfügung verständlich erklärtDr. med. Susanne Hirsmüller, MSc Palliative Care, Vorsitzende des Ethikkomitees
Definition
Eine PV ist die schriftliche Willensäußerung eines voll-
jährigen, einwilligungsfähigen Patienten - zur zukünftigen
Behandlung - für den Fall der Unfähigkeit zur Äußerung
oder Entscheidung
insbesondere die Einwilligung oder Verweigerung in
bestimmte ärztliche Maßnahmen.
So können Sie vorsorgen:
• Patientenverfügung
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungsverfügung
• Organspendeausweis
• Sorgerechtsverfügung
VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht, mit der der Patient eine Vertrauens-
person zu seinem Vertreter (Bevollmächtigten) in Gesund-
heitsangelegenheiten bestellt
Die Betreuungsverfügung, mit der der Patient das Betreu-
ungsgericht bittet, die von ihm vorgeschlagene Vertrauens-
person zu seinem Vertreter (Betreuer) in Gesundheits-
angelegenheiten zu bestellen. Das Betreuungsgericht prüft zu
gegebener Zeit, ob der Vorschlag dem aktuellen Willen des
Betroffenen entspricht und die vorgeschlagene Person als
Betreuer geeignet ist.
© EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF
Patientenverfügung: Inhalte
• Was soll in bestimmten Krankheitssituationen an
medizinischen und pflegerischen Maßnahmen
durchgeführt werden, was soll unterbleiben?
• Welche persönlichen Einstellungen zur
Endlichkeit des Lebens und zu den Möglichkeiten
der modernen Medizin prägen meine Wünsche
zur Behandlung am Lebensende?
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Patientenverfügung Inhalte
Festlegungen für das Vorgehen:
• in der unmittelbaren Sterbephase
• im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung
• bei schwerer Hirnschädigung mit irreversibler
Bewusstlosigkeit
• bei fortgeschrittener Demenz (mit Störung der
Nahrungsaufnahme)
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• Religiöse oder moralische Überzeugungen• Lebensinhalte und -ziele• Persönliche Einstellungen zu schwerer
Krankheit, Behinderung und Sterben• Persönliche Wertvorstellungen in Bezug auf
Umgang mit eingeschränkter Denk-, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit, fehlender Mobilität, Schmerzen und Leiden, Abhängigkeit von anderen Menschen, Lebensqualität
Was sollte beschrieben werden?
Praktische Umsetzung
• Die PV sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.
• Sie ist vor allem eine Kommunikationshilfe. • Sie ist für Patient, Angehörige und Ärzte Anlass,
über den Therapieumfang nachzudenken und in einen Dialog miteinander zu treten.
• Unterschrift(en) vom Patienten und zusätzlich empfohlen vom Hausarzt, Betreuer/ Bevollmächtigtem sowie Datum
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Häufige Missverständnisse
Die Patientenverfügung •muss nicht notariell beglaubigt sein•muss nicht in bestimmten Abständen erneut unterschrieben werden und ist daher auch noch nach 10 oder mehr Jahren gültig
ABER:im Notfall muss jemand wissen, dass es sie gibt und wo sie zu finden ist!!!
• Ausdruck der Selbstbestimmung• Auseinandersetzung mit eigener Endlichkeit• Kommunikation über letzte Lebensphase /
Entlastung der Nahestehenden• Umgang mit eigenen Ängsten • Gefühl der Sicherheit
PRO
• Vorhersehbarkeit des Lebensendes?• Unvorhersehbarkeit kritischer Situationen?• Können wir uns in die Situation sterbender oder
dementer Menschen versetzen?• Wertewandel in der Krankheit / aktueller Wille?
Einige Menschen fühlen sich mit der Erstellung einer PV überfordert, dann ist
• Vertrauen in die Entscheidungen des behandelnden Arztes zu haben, oft eine gute Entscheidung
CONTRA
Realität
„Unser persönlicher Entscheidungsspielraum wird am Ende des Lebens sehr begrenzt sein. Diese sicher bittere, aber durch kein juristisch noch so ausgeklügeltes Verfahren aus der Welt zu schaffende Wahrheit müssen sich Ärzte, Patienten, Betreuer und Angehörige, letztlich wir alle uns rechtzeitig vor Augen führen. Die meisten Menschen werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht „autonom“ und „selbstbestimmt“ sterben. Es wäre gut, diese letzte Illusion des Lebens sich selbst und Anderen nicht erst aufzubauen.“ Prof. Dr. Axel W. Bauer
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Literaturtipps
14,00 €5,00 €
Beratungsstellen in Düsseldorf
• DRK• Verbraucherzentrale• Caritas• Diakonie• Betreuungsstelle beim
Jungendamt• Demenzservicezentrum• Verein für soziale Betreuung e.V• AWO• Hospizvereine
Beratungsstellen
in Düsseldorf
Arzt prüft sorgfältig Indikation für Behandlung
• wenn keine PV vorliegt oder diese nicht auf vor-liegende Situation zutrifft, muss sich die Entscheid-ung an mündlich geäußerten Behandlungswünschen bzw. dem mutmaßlichen Patientenwillen richten, den Bevollmächtigter/ Betreuer vertreten soll
• in schwierigen Situationen: Einschaltung von des Ethikkomitees zur ethischen Fallberatung mit dem Behandlungsteam, Bevollmächtigtem/Betreuer, ggf. Angehörigen zur Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens
Umsetzung in kritischen Situationen
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§ 1901 a Abs. 1 Satz 1 BGB
Ein Patient kann eine Patientenverfügung verfassen, mit
der er selbst in bestimmte ärztliche Maßnahmen, die nicht
unmittelbar bevorstehen, sondern erst in Zukunft erforderlich
werden können, im Vorhinein einwilligt oder diese untersagt.
Sie muss daher konkrete Festlegungen für bestimmte
beschriebene Situationen enthalten. Diese Erklärung ist für
andere verbindlich. Eine Patientenverfügung setzt die
Einwilligungsfähigkeit des Patienten voraus; sie bedarf der
Schriftform.
Ärzte und PV
© EVANGELISCHES KRANKENHAUS DÜSSELDORF
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 110 | Heft 33–34 | 19. August 2013 | A1580-1584
aktualisiert:
Berlin, den 30. Juni 2013
Aufgabe des Arztes
Sofern der Arzt keinen berechtigten Zweifel daran hat,
dass die vorhandene Patientenverfügung auf die aktuelle
Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, hat er auf ihrer
Grundlage zu entscheiden. Sofern ein Bevollmächtigter
oder Betreuer vorhanden ist, hat dieser zu prüfen, ob die
Patientenverfügung wirksam und einschlägig ist; sofern dies
zutrifft, hat er ihr Ausdruck und Geltung zu verschaffen
(§ 1901 a Abs. 1 und 5 BGB).
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Telefon: 0211 / 919 - 4901 Telefax: 0211 / 919 - 3900
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