Koblenz, 07.01.2009 Neue Vertragsärztliche Vergütung (NVV) EBM 2009 Herzlich Willkommen !

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Koblenz, 07.01.2009

Neue Vertragsärztliche Vergütung (NVV)

EBM 2009Herzlich Willkommen !

Koblenz, 07.01.2009

Inhalt der Veranstaltung

• 1.) Was bedeutet das, was unseren Praxen in den letzten Wochen mitgeteilt wurde, für unsere künftige Vergütung?

• 2.) Wie mache ich meine Praxis fit für die neuen Regelungen?

• 3.) Wie geht das alles weiter? Was ist mit den Hausarztverträgen?

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Zunächst aber die gute Nachricht:

es ändert sich nicht viel...

Koblenz, 07.01.2009

Und nun die schlechte Nachricht:

jedenfalls nicht zum Positiven!

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Was wird besser:

Die Kopfpauschalen sind weg, und damit die völlig ungerechte

Unterbezahlung unserer Arbeit durch einige Kassen. Wir erhalten nun von allen Kassen für unsere Patienten das

selbe Honorar.

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Was wird anders - der Gesundheitsfond

ArbeitgeberRentner

je 7,3% vom Bruttoplus 0,9%

Krankenkassenkassieren

die Einnahmen

Arbeitgeber7,3%

vom Bruttolohn

Gesundheitsfond StaatSozialversicherung

Steuerzuschuss2009: 4 Mrd. €

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Aus welchen Positionen setzt sich mein KV- Honorar in 2009 zusammen ?

• 1.) Regelleistungsvolumen (RLV)

• 2.) Leistungen außerhalb des RLV

• 3.) Qualifikationsgebundene

Sonderzuschläge

• 4.) Honorare Sonstige Kostenträger

• 5.) Kostenerstattungen

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Regelleistungsvolumen = RLV

• Was beinhaltet dieser Begriff?

• Vor allem aber: welche Gebührenordnungspositionen fallen darunter ?

• Oder vielleicht noch wichtiger: welche fallen nicht darunter ?

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Regelleistungsvolumen

• Rein semantisch: das RLV beinhaltet alle die kurativen Leistungen, die Sie in der Regelversorgung für einen Patienten erbringen.

• Die nicht qualifikationsgebunden sind.

• An einem normalen Arbeitstag.

• Zur normalen Zeit.

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Regelleistungsvolumen

• - sind ein Instrument, mit dem KBV und Krankenkassen die Menge der abgerechneten ärztlichen Leistungen steuern wollen.

• - lösen die bisherigen Honorarbudgets ab.

• - werden in drei Schritten ermittelt.

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Regelleistungsvolumen

• 1. Ermittlung des Behandlungsbedarfs innerhalb eines definierten Zeitraumes anhand der Zahl der Versicherten und der Morbiditätsstruktur einer Krankenkasse.

• 2. Der festgestellte Bedarf wird auf einzelne Arztgruppen verteilt _ arztgruppenbezogenes RLV.

• 3. Festlegung arztbezogener RLV.

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Regelleistungsvolumen

• Die Gesamtvergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen wird um die Summe für die psychotherapeutischen Leistungen bereinigt.

• Dann erfolgt die Trennung in die Haus- und die Fachärztliche Vergütung.

• Von diesen Summen werden Rückstellungen einbehalten.

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Regelleistungsvolumen

• Rückstellungen erfolgen für:– die qualifikationsgebundenen Zuschläge– abgestaffelte Leistungen (3%)– Kostenpauschalen Labor und Wegegelder (EBM Kapitel 32 und

40), Schmerztherapie, Akupunktur, antragspflichtige PT, besondere Inanspruchnahme, organisierter Notdienst und Notfälle,belegärztliche Leistungen und dringende Besuche

– Berücksichtigung Arztzahlwachstum, Sicherstellung, Ausgleich überproportionaler Honorarverluste, Praxisbesonderheiten, insgesamt 2%

– Zuschlag für arztgruppengleiche GP

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Regelleistungsvolumen

• Dann wird der fachgruppenspezifische Punktzahldurchschnitt gebildet. (was bei einer inhomogenen Leistungsdichte bei den Hausärzten problematisch ist)

• Das ist dann der Fallwert, der Ihnen mitgeteilt wurde: 40,34 €

• Wenn Sie diesen Fallwert mit der Scheinzahl des Vorjahresquartals multiplizieren, haben Sie Ihr RLV.

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Regelleistungsvolumen

• Ausnahmen: Gemeinschaftspraxen + 10% = 44,37€ Fallwert

• Dazu kommt ein altersgewichteter Korrekturfaktor, der die unterschiedliche Morbidität einer Praxis darstellen soll: – viele junge Patienten = Multiplikator < 1– viele alte Patienten = Multiplikator > 1

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Regelleistungsvolumen

• Abstaffelungen erfolgen bei mehr als 150% der Durschnittspatientenzahl von 830 pro Quartal:

– > 150 - 170 % = - 25%– > 170 - 200 % = - 50%– > 200 % = - 75 %

• Damit stehen die ersten Verlierer fest: die großen Praxen, vor allem in unterversorgten Regionen.

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Regelleistungsvolumen

Überschreitet ein Arzt sein arztbezogenes RLV, werden die mehr erbrachten Leistungen nur noch mit einem zu berechnendem Punktwert vergütet.

Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich aus einer Rückstellung von 3% des RLV.

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Regelleistungsvolumen

• Der Restpunktwert kann maximal 3,501 Cent betragen.

• Er muss mindestens 1,75 Cent betragen. (Landesschiedsamt 14.11.08)

• Wie das bei der ausschliesslichen Finanzierung durch die 3%-Rückstellung dann fuktionieren soll, ist nicht nachvollziehbar.

• Nicht verbrauchte Gelder werden ins Folgequartal übernommen.

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Regelleistungsvolumen

Arztbezogenes RLV bedeutet:Ihre Praxis wird mit dem Vorjahresquartal verglichen. Erbringen Sie mehr Leistungen als im Vergleichsquartal des Vorjahres, werden Ihnen diese nur stark abgestaffelt erstattet.Erbringen Sie aber weniger, erhalten Sie weniger Honorar.

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Regelleistungsvolumen

Im Klartext:

Sie erhalten nicht automatisch die Ihnen als RLV ausgewiesene Summe!

Sie müssen die erforderlichen Leistungen auch erbringen und abrechnen!

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Regelleistungsvolumen

Arztbezogenes RLV bedeutet:

das RLV ist ein absoluter Betrag.

Die Punktmenge des Vorquartals können Sie theoretisch mit weniger Scheinen und hohen Fallpunktzahlen erbringen.

Oder mit vielen Scheinen und niedrigen Fallpunktzahlen.

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Regelleistungsvolumen

Denken Sie daran, dass Sie in dieser Systematik auch in 2010 und nachfolgenden Jahren eingeschätzt werden.

Wenn Sie Ihre Scheinzahlen jetzt reduzieren, zahlen Sie im kommenden Jahr dafür die Zeche.

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Regelleistungsvolumen

Wenn jetzt alle Praxen mehr Scheine abrechnen würden , führte das allerdings nicht automatisch zu mehr Honorar in 2010. Dazu müsste dann zunächst einmal die Gesamtvergütung erhöht werden.

Im Rahmen der Morbiditätsanpassung ist das nicht so einfach möglich, wie es immer dargestellt wird.

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Regelleistungsvolumen

Berechnungsgrundlage ist eine Praxisgröße von 830 Scheinen pro Quartal und Praxis.

Abstaffelungsgrenzen:

a) 1245

b) 1411

c) 1660

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Beispiel

• Praxis auf dem Land. Fallzahl in 1/08: 1550 Scheine. Viele junge Patienten.– Fallwert 40,34 € x Altersfaktor 0,97 =

Praxisfallwert 39,13 €– 1245 x 39,13 € = 48.716,85 € = RLV 1

– 305 x 39,13 € = 11.934,65 € - 25% = 8.950,98 = RLV 2

– RLV 1 + 2 = 57.667,83 €– Verlust durch Abstaffelung: 2.983,67 €

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Beispiel

• Kleine Praxis in der Stadt. 660 Scheine. Viele alte Patienten.

– 660 x 40,34 € x 1,02 = 660 x 41,14 € = 27.156,89 € RLV

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Beispiel

• Gemeinschaftspraxis. 3 Ärzte. Viele alte Patienten. Fallzahl in 1/08 : 2430– 2430 : 3 = 810 Fälle pro Arzt– Fallwert der Praxis = 40,34 €

+ 10% GP- Zuschlag + Faktor 1,032

– also 44,37 € x 1,032 = 45,71 €– 2430 x 45,71 € = 111.093,77 € = RLV der

Praxis

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Fazit :

• Es ändert sich nicht wirklich etwas an der Systematik, dass wir weiterhin Leistungen erbringen sollen und müssen, die wir nicht oder kaum noch bezahlt bekommen.

• Ob da nun Euro oder Punkte hinter den Leistungslegenden des EBM stehen ist unter diesem Aspekt völlig gleichgültig.

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Das bedeutet aber keineswegs:

• dass wir nun aufhören können, auf Teufel komm raus Punkte zu produzieren.

• dass wir damit Honorare haben, die besser kalkulierbar wären.

• dass wir weniger Bürokratie in den Praxen haben werden.

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Im Gegenteil:

• Wir müssen ins Hamsterrad, um fleissig Punkte zu sammeln, weil wir sonst zu den Verlierern gehören.

• Wir müssen Resourcen in unseren Praxen stärker nutzen, als bisher geschehen.

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Die Verlierer

• 1.) Große Versorgerpraxen in Stadt und Land. Diese werden durch die Abstaffelungsregelung bestraft.

• 2.) Kleine Praxen mit hohen Fallwerten (vor allem in den Städten). Diese verlieren besonders stark durch die Durchschnittsfallwerte der Fachgruppe.

• 3.) Praxen mit vielen jungen Patienten.

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Die Gewinner

• Kurz gesagt: ich sehe keine!• Es ist wie bei allen so genannten Reformen

der letzten Jahre: jede Praxis muss sich sehr anstrengen, die neuen Vorgaben so umzusetzen, dass sie nicht zu den Verlierern gehört.

• Nichts einzubüßen kann man in dieser Systematik ja schon als Gewinn verbuchen...

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RLV- was geschieht mit den Geldern, die nicht verbraucht werden ?

• Das, was aus den RLV- Budgets nicht durch Leistungen abgerufen wird, steht für die Vergütung der Restpunktwerte zur Verfügung.

• Also: wenn Sie Ihr Budget nicht abrufen, stützen Sie damit die Restpunktwerte der Allgemeinheit. Eine ehrenwerte caritative Aufgabe...meinen Sie nicht auch ???

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Regelleistungsvolumen -was gehört dazu

• Das sind zum einen alle Leistungen des hausärztlichen Kapitels, beginnend mit den Ziffern 03.

• Dann die regulären Hausbesuche, die Ziffern der Verwaltungskomplexe, physikalisch-medizinische Maßnahmen, geriatrisches Basisassesment, Demenztests, Hyposensibilisierung, und, und, und...

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Wichtiger Hinweis:eine vollständige Zusammenfassung aller Ziffern des „neuen“ EBM mit

Kennzeichnung ob im oder außerhalb des RLV finden Sie zum Download auf

unserer Internetseite.www.hausarzt-rlp.de

Autor: Dr. Georg Haas

Koblenz, 07.01.2009

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Regelleistungsvolumen

03110 Versichertenpauschale bis 5. Lebensjahr

1000 Punkte

35,00 €

03111 Versichertenpauschale

6.-.59. Lebensjahr

900

Punkte

31,50 €

03112 Versichertenpauschale

Ab 60. Lebensjahr

1020

Punkte

35,70 €

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Regelleistungsvolumen

03120 Vertretungspauschale bis 5. Lebensjahr

500 Punkte

17,00 €

03121 Vertretungspauschale

6.-.59. Lebensjahr

450

Punkte

15,75 €

03122 Vertretungspauschale

Ab 60. Lebensjahr

535

Punkte

18,73 €

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Regelleistungsvolumen

03130 Versichertenpauschale Sa/So/Feiertag

(max. 2x Quartal)

480 Punkte

16,80 €

03212 Chronikerziffer

(gemäß der Definition §62 SGB V; 1 persönlicher Arzt-Patienten- Kontakt plus ein weiterer Praxis- kontakt

495

Punkte

17,33 €

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Chronikerziffer - 03212

• Vorgabe der KBV (= Kassenärztliche Bundes Vereinigung) war eine Abrechnungsfrequenz der 03212 vom 38% der Fälle.

• In RLP wurde sie im letzten Jahr in ca. 55% der Fälle angesetzt.

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Definition des GBA einer schwerwiegenden chronischen

Krankheit(1) Eine Krankheit i. S. d. § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist ein regelwidriger

körperlicher oder geistiger Zustand, der Behandlungsbedürftigkeit zur Folge hat. Gleiches gilt für die Erkrankung nach § 62 Abs. 1 Satz 4 SGB V.

(2) Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist

a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.

b) b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.

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c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Ver-sorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

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Chroniker nach dieser Definition ist also wer:

• 1.) entweder Pflegestufe 2 oder 3 hat, • 2.) zu 60% behindert ist (GdB, MdE)• 3.) seit einem Jahr kontinuierlich 1x im

Quartal ärztlich behandelt wird und ohne diese Behandlung Schaden nimmt oder an Lebensqualität verliert.

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Weitere wichtige im RLV enthaltene Leistungen:

01410 Besuch 15,40 €

01413 Mitbesuch 7,53 €

01430 - 01436

Verwaltungskomplexe

01600 - 01623

Briefe, Berichte, Anfragen KK, MDK, REHA

01820 Pillenrezept 1,05 €

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Weitere wichtige im RLV enthaltene Leistungen:

02310 Sekundäre Wundbehandlung 30,30 €

02311 Diabetischer Fuß 13,83 €

02500 - 02520

Physikalisch-medizinische Leistungen

03240 Geriatrisches Basisassesment 12,95 €

03241 Auswertung Langzeit-EKG 9,10 €

03242 Demenztest 1,93 €

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Weitere wichtige im RLV enthaltene Leistungen:

03332 Zuschlag Polypenentfernung 5,60 €

03335 Audiometrie 8,75 €

03350 Entwicklungsneurologie Kind 9,45 €

03351 Sprachentwicklung 16.45 €

30110 - 30130

Allergiediagnostik

Hyposensibilisierung

30710 - 30791

Schmerztherapeutische Leistungen

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RLV - PunktwerttabelleGNR Legende Punktwert

01410 Hausbesuch 79,2

01413 Mitbesuch 19,4

01430 Rezept 1,3

01611 -01623

Berichte, Atteste, Gutachten 4,8

02310 Sekundäre Wunden 3,4

02311 Diabetischer Fuß 4,1

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RLV - Punktwerttabelle

GNR Legende Punktwert

Übertrag 112,2

02511 Elektrotherapie 1,5

03240 Geriatrisches Basisassesment 5,5

30130 Hyposensibilisierung 4,6

Gesamtwert 123,8

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RLV - PunktwerttabelleGNR Legende Punktwerte

03110

03111

03112

03212

Versichertenpauschalen

plus

Chronikerzuschlag

1.180,8

x 0,03501

= 41,34 €

Übrige GNR im RLV 123,8

x 0,03501

= 4,33 €

Summe 45,66 €

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Fazit:

Das, was uns als RLV vorgerechnet wird, liegt in der Summe gut 10% unter dem, was wir bisher erhalten

haben.

Dafür vielen Dank, liebe KV !

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Leistungen außerhalb des RLV

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Leistungen außerhalb RLV

01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme 19:00 -22:00

555 19,43 €

01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme 22:00 - 07:00

885 30,98 €

01102 Samstag 07:00 - 14:00 285 9,98 €

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Leistungen außerhalb RLV01210 - 01219

Pauschalen organisierter Notfalldienst

01220 Reanimation 2905 101,68 €

01411 Dringender Besuch 19:00 -22:00, Notfalldienst,

Sa/So/Feiertag 07:00 -19:00

1325 46,38 €

01412 Dringender Besuch 22:00 -07:00, aus Sprechstunde,

Sa/So/Feiertag 19:00 -07:00

1770 61,95 €

01415 Dringender Besuch Altenheim

Tag der Bestellung

1545 54,08 €

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Leistungen außerhalb RLV

01707 - 01723 Vorsorge Kinder/ Jugendliche

10,15 € - 35,18 €

01730 Krebsvorsorge Frau 17,85 €

01731 Krebsvorsorge Mann 14,18 €

01732 Gesundheitsvorsorge 30,98 €

01734 Haemocculte 2,45 €

01740 Beratung Vorsorge Koloskopie

10,15 €

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Leistungen außerhalb RLV

01745 Hautkrebsscreening 25,00 €

01746 Zuschlag HKS zu 01732 19,84 €

01950 - 01952

Methadon Substitution

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Leistungen außerhalb RLV

02300 Operativer Eingriff I 5,60 €

02301 Operativer Eingriff II 12,78 €

02302 Operativer Eingriff III 23,63 €

03321 Belastungs- EKG 19,78 €

03322 Langzeit-EKG Aufzeichnung 6,65 €

03324 Langzeit- RR 7,70 €

03330 Spirographie 5,95 €

03331 Rektoskopie 8,40 €

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Leistungen außerhalb RLV

30200 Chirotherapie 5,25 €

30201 Chirotherapie Wirbelsäule 7,00 €

30790 Körperakupunktur Diagnostik 1 x/ Jahr

46,55 €

30791 Körperakupuktur Durchführung

21,00 €

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Leistungen außerhalb RLV

31010 OP Vorbereitung bis 12 Jahre 29,40 €

31011 OP Vorbereitung bis 40 Jahre 29,40 €

31012 OP Vorbereitung bis 60 Jahre 37,10 €

31013 OP Vorbereitung ab 60 Jahre 40,78 €

31600 Postoperative Behandlung 15,40 €

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Leistungen außerhalb RLV

alle Sono Leistungen !

33012 Schilddrüse 8,40 €

33042 Abdomen 15,58 €

33043 Urogenital 8,58€

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Leistungen außerhalb RLV

Neu !!! Psychosomatik

35100 Psychosomatik, Differentialdiagnostik

15,05 €

35110 Psychosomatik, verbale Intervention bis 3 x täglich

15,05 €

Aber Achtung: verloren gehen pro Fall 68 Cent, die bis 4/08 für die psychosomatische Qualifikation gezahlt wurden! Ergibt also nicht zusätzlich 3 € pro Fall, sondern 2,32 €.

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Die Sache mit den Qualifikationsgebundenen

Zuschlägen...

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

1.) Sonographie 3,50 €

2.) Psychosomatik 3,00 €

3.) Prokto- / Rektoskopie 1,00 €

4.) kleine Chirurgie 1,50 €

5.) Langzeit- EKG 1,00 €

6.) Langzeit- RR 1,00 €

7.) Spirometrie 1,00 €

8.) Ergometrie 1,50 €

9.) Chirotherapie 1,00 €

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Die Budgets 1 und 2 für Sonographie und Psychosomatik sind nicht gegeneinander aufrechenbar.

• Die Budgets für 3 bis 9 können miteinander verrechnet werden.

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Aber Vorsicht: der Tag hat nur 24 Stunden und es steht nirgendwo geschrieben, dass es keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben wird.

• Das, was die KBV hier vorgibt, hat mit der Abrechnungsrealität nichts mehr zu tun!

Koblenz, 07.01.2009

Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Beispiel gefällig?– Praxis mit 1000 Scheinen

• Ergibt Sono- Budget von 3500 €

• Um das auszufüllen müssen Sie 417 Schilddrüsen- Sonos machen.

• Oder 225 Abdomen- Sonos.

Damit rutschen Sie sofort in die Plausi!!!

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Langzeit- RR bei 1000 Scheinen: Budget von 1000 €

• Ergibt 130 durchgeführte Untersuchungen pro Quartal.

• Das sind also 1,6 Untersuchungen pro Tag.

• Wenn der KV- Tag 24 Stunden hat.

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Macht ja aber nichts: Sie können das Budget ja auf das Langzeit- EKG verlagern.

• Das beträgt 1000 €. Macht also 150 Untersuchungen pro Quartal oder rund 1,8 pro Tag.

• Wie gesagt, wenn der KV- Tag 24 Stunden hat.• Sie können sich natürlich einen zweiten Rekorder

anschaffen. Das lohnt sich so richtig bei 1 € pro Untersuchung!

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Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Im Klartext: realistisch betrachtet sind von den möglichen 13,50 € pro Fall etwa 20 -30 % erbringbar.

• Das sind 2,70 bis 4,00 €.• In 2007/2008 lag die Abrechenfrequenz der

entsprechenden Leistungen unter 3,00 € pro Fall. (2,93 € nach Rechnung des HÄV-RLP)

• Und nicht bei 6,00 €, wie die KBV prognostiziert.

Koblenz, 07.01.2009

Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Das wirklich Dumme an der Geschichte ist, dass das Geld für diese Zuschläge vom RLV in Abzug gebracht wurde.

• Wenn 3,50 € statt 13,50 € realistische Abrechnungspraxis sind, heißt das nichts anderes als das unser RLV um 10 € zu niedrig angesetzt wurde!!!

Koblenz, 07.01.2009

Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Und das bedeutet schlicht und einfach, dass an dieser Stelle grottenschlecht schlecht verhandelt wurde !!!

• Die KV beteuert zwar, dass uns die nicht abgerufenen Summen in den nachfolgenden Quartalen im RLV vergütet werden.

• Das allerdings glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß sehe !!!!

Koblenz, 07.01.2009

Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Mal Hand aufs Herz: das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen in RLP 112 Millionen zusätzlich zur Verfügung stellen.

• Wenn Sie Kasse wären, und das Geld für die Zuschläge würde nicht abgerufen, würden Sie es dann bezahlen ?

• Oder würden Sie nicht vielmehr sagen, dass es ja gar nicht benötigt wird...

Koblenz, 07.01.2009

Qualifikationsgebundene Zuschläge

• Vielleicht hofft die KV darauf, dass bei den Quali- Zuschlägen genauso verfahren werden wird, wie bei den RLV- Geldern, die nicht abgerufen werden.

• Davon steht allerdings nirgendwo etwas geschrieben.

• Vielleicht hat man aber auch nur etwas verwechselt ???

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Sonstige Kostenträger

• Postbeamte

• Sozialhilfeträger

• Sozialversicherungsabkommen

• Zivildienst

• Bundesversorgungsgesetz

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Kostenerstattungen

Laborwirtschaftlichkeitsgebühr 30,4 1,06 €

Wegepauschalen 1,19 €

Porto 0,03 €

Telefon, AU-Bescheinigung 0,05 €

Gesamt 2,33 €

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Modellrechnung

• 1.) Fallpauschale

• 2.) Sonderleistungen

• 3.) Sonstige Kostenträger

• 4.) Prävention, Impfen

• 5.) Bereitschaftsdienst

• 6.) Kosten

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Modellrechnung

Fallpauschale ggf. Zu-/Abschlag 40,34 €

Sonderleistungen sehr unterschiedlich 3,50 € ?

Sonstige Kostenträger

nicht darstellbar ???

Prävention,Impfen sehr unterschiedlich ???

Bereitschaftsdienst sehr unterschiedlich ???

Kosten ???

??? €

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Wie kann ich mich auf die neuen Gegebenheiten einstellen?

• Jede erbrachte Leistung wird abgerechnet ! Keine Selbstkürzungen!

• Management der qualifikationsgebundenen Zuschlagsleistungen.

• Management der Prävention und des Impfens.

Koblenz, 07.01.2009

Alles wird abgerechnet !

• Konsequentes Ansetzen der Chronikerziffer!

• Jede ansetzbare Leistung erscheint in der Abrechnung.

• Auch die Kassenanfragen, die Behandlung zur Unzeit übers Telefon usw. usw.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

• 1.) Psychotherpeutische Grundversorgung: das vermutlich einzige Budget, dass ohne Probleme ausgefüllt werden kann. Denken Sie an die „neuen“ Ziffern: 35100, 35110

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Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

• 2.) Sonographie: als diagnostisches Mittel der qualifizierten hausärztlichen Versorgung unbedingt und konsequent nutzen.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

• 3.) Auslastung der Kapazitäten bei Langzeit- EKG und - RR durch Planung der Termine.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

• 4.) Konsequente Nutzung der diagnostischen Möglichkeiten des Belastungs- EKG als qualifizierte hausärztliche Leistung.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.• 5.) Konsequente Umsetzung der Prävention

in den Praxen:– Check-up und Hautkrebsscreening alle 2 Jahre! – KVS jährlich.– Konsequente Überprüfung der Impfausweise

der Patienten.– Auf das Angebot der Praxis aufmerksam

machen.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

Schauen Sie sich an, wie viele Check-up Ihre Praxis zuletzt erbracht hat.

Setzen Sie sich Ziele und Vorgaben für die kommenden Monate.

Zum Beispiel jeden Tag zwei Check-up plus Vorsorgeuntersuchungen.

Koblenz, 07.01.2009

Management der qualifikationsgebundenen

Zuschlagsleistungen.

Ziffer Legende Wert Summe

01731+01732+01746

KVS Mann

GSU

HKS

14,18 +

30,98 +

19,84 = 65,00 €

Koblenz, 07.01.2009

Koblenz, 07.01.2009

Hausarzt zentrierte Versorgung

(HZV)nach § 73b neu

Koblenz, 07.01.2009

HZV

§ 73b SGB V Hausarztzentrierte Versorgung

(1)Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten.

Koblenz, 07.01.2009

HZV

Zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots nach Absatz 1 haben Krankenkassen allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen spätestens bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, kann die Gemeinschaft die Einleitung eines Schiedsverfahrens nach Absatz 4a beantragen.

Koblenz, 07.01.2009

Vertragsstruktur

Kontaktunabhängige Pauschale

1 x pro Jahr

Kontaktabhängige

Pauschale

1 x pro Quartal

Chronikerzuschlag 1 x pro Quartal

Verteterpauschale 1 x pro Quartal

Koblenz, 07.01.2009

Vertragsstruktur

Qualitätszuschläge auf P1 1 x pro Jahr

Analog den KV-Bestimmungen

Zuschläge oder Einzelvergütungen für Prävention, Impfen, ambulantes Operieren usw.

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