Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen...101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter 102...

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Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen(Wahllokale)

in der Stadt Bensheim am 14. März 2021

Besetzung Wahlvorstand

• Der Wahlvorstand besteht i.d.R. aus 8 Personen

• 4 Personen: Frühschicht von 07.30 Uhr – 12.45 Uhr

• 4 Personen: Spätschicht von 12.45 Uhr – 18.00 Uhr

• Zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein!

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Aufgaben des Wahlvorstandes

• Vorbereitung (07.30 Uhr – 08.00 Uhr)

• Überwachung der Wahlhandlung (08.00 Uhr – 18.00 Uhr)

• Ermittlung des Wahlergebnisses (nach 18.00 Uhr)

• Abschlussarbeiten im Wahlvorstand (nach Ergebnisermittlung)

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Den Wahlvorständen werden diverse Anleitungen, Muster, Hilfen sowie Merkblätter zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie diese am Wahltag, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auf der Homepage der Stadt Bensheim stehen diese zur Einsicht bereit: https://www.bensheim.de/rathaus-politik/politik/wahlen/kommunal-und-auslaenderbeiratswahl

Das Wahlbüro steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Tel.: 06251 / 14-233

E-Mail: wahlbuero@bensheim.de

Vorbereitung des Wahllokals

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Vorbereitende Arbeiten

• Überprüfung der Kennzeichnung des Wahlraumes

• Aushang Wahlbekanntmachung und Stimmzettelmuster am Eingang des Wahllokals

• Wahlurne leer? Verschließen!

• Prüfen und ggfl. Anbringung der Kennzeichnung des Wahlraums

• Anordnung der Wahlkabinen und der Tische unter Beachtung des Hygienekonzeptes

• AHA+L - Regeln

• Ausschluss Begegnungsverkehr (Hinweisschilder, Wegführung)

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Unzulässige Wahlwerbung

• Überprüfung des Wahllokals und der Umgebung hinsichtlich unzulässiger Wahlwerbung

• Keine Wahlbeeinflussung in einem Abstand von 10 Metern vom Gebäudeeingang zum Wahllokal

• Wort, Ton, Schrift, Bild, Verbot jeglicher Unterschriftensammlungen

• Regelmäßige Kontrollen während der Wahlhandlung, soweit dies die originären Aufgaben zulassen

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Wahlhandlung

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Grundsatz der geheimen Wahl

Jeder Wähler muss seine Wahl alleine und unbeobachtet vollziehen.

Ausnahme:

Behinderte Personen können sich einer Hilfsperson bedienen.

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Stimmabgabe

• Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Wahlberechtigungen dürfen einzelne Wähler*innen an allen oder nur an einzelnen Wahlen teilnehmen Sorgfältige Prüfung (anhand der Wahlbenachrichtigung und des Wählerverzeichnisses) der Wahlberechtigung

• Stimmzettel in auseinandergefaltetem Zustand übergeben

• Für jede der durchgeführten Wahlen ist die Stimmabgabe in einer eigenen Spalte im Wählerverzeichnis zu vermerken

• Stimmzettel in gefaltetem Zustand einzeln in die Wahlurne werfen lassen

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Stimmabgabe

• Hat ein Wähler keine Wahlbenachrichtigungskarte bei sich, darf dieser trotzdem wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Voraussetzung: Identitätsprüfung (z. B. Personalausweis)

• Im Wählerverzeichnis dürfen keine Änderungen vorgenommen werden

• Kein Einwurf von Musterstimmzetteln in die Wahlurne

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Stimmabgabe

• Die Wahlbenachrichtigungskarten sind nicht einzubehalten, da es eventuell zu einer Stichwahl der Landrätin / des Landrates kommen kann. Bitte die Wähler darüber informieren.

• Hat ein Wahlberechtigter für die Hauptwahl einen Wahlschein beantragt, nicht aber für die Stichwahl, wird mit den Briefwahlunterlagen eine Ersatz-Wahlbenachrichtigung übersandt.

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Stimmabgabe

• Die Wahlvorstände sind nicht befugt, Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen!

• Die Unterlagen sind von den Wählern bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus abzugeben.

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Wählen mit Wahlschein

• Personen mit Wahlschein dürfen ihre Stimme in einem beliebigen Wahllokal abgeben

• Abgegebene Briefwahlunterlagen (sodann ohne Wahlschein) werden zur Ergebnisermittlung nicht zugelassen. Insofern besteht keine Gefahr der doppelten Stimmabgabe.

• Wahlbüro telefonisch informieren (Gültigkeitsprüfung des Wahlscheins; die Telefonnummer ist auf dem Wahlschein angegeben)

• Vor der Ausgabe von Stimmzetteln ist der Wahlschein einzuziehen

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Wählen mit Wahlschein

• Zulassung nur für die auf dem Wahlschein aufgedruckten Wahlen

• Für die Wahlen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat, Landrat/Landrätin, ggfl. Ausländerbeirat) wird ein Wahlschein ausgestellt.

• Bei Wahl in einem Wahlbezirk in einem anderen Ortsbezirk besteht keine Wahlberechtigung für den Ortsbeirat(z. B. Fehlheimer Bürger wählt in Auerbach)

Kein Stimmzettel für die Ortsbeiratswahl ausgeben! Möglich ist ein Verzicht auf die Ortsbeiratswahl.

21.01.2021 15

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Hygienehinweis

am

Wahllokal

Hygienekonzept

• Desinfektionsmittel und -tücher stehen zur Verfügung

• Mund-Nase-Bedeckungen für Wahlvorstand und Wähler*innenstehen zur Verfügung

• Handschuhe stehen zur Verfügung

• Stifte stehen zur Verfügung• Ausgabe durch Wahlhelfer

• Stifte nicht in die Wahlkabine legen

• Nach jedem Gebrauch desinfizieren

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Hygienekonzept

• Trennende Schutzeinrichtung (Plexiglasscheibe) wird installiert

• Keine Maskenpflicht für Wahlhelfer hinter der Plexiglasscheibe

• Regelmäßig Stoßlüften (Warm anziehen!)

• Anzahl der Personen im Wahllokal kontrollieren;ggfl. auf Wartebereich außerhalb des Wahllokals hinweisen

• Wahlberechtigte aktiv auf die Regelungen (bei Missachtung) ansprechen

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Hygienekonzept

• Auch „Corona-Verweigerer“ dürfen von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. So lange diese Wählerinnen und Wähler die Ruhe und Ordnung im Wahllokal nicht stören, ist diesem Personenkreis unter Beachtung des Eigenschutzes die Wahlhandlung zu ermöglichen.

• Ein Ordnungsdienst steht zur Verfügung und ist telefonisch erreichbar.

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Ermittlung Wahlergebnis

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Hygienekonzept

• Da bei der Stimmenauszählung der Mindestabstand nicht durchgehend eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.

• MNB sowie FFP2-Masken werden zur Verfügung gestellt.

• Das Benetzen der Fingerkuppen mit der Zunge ist zu vermeiden.

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Für die gesamte Ergebnisermittlung

gilt der Grundsatz:

Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit!

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Direktwahl Verhältniswahl Mehrheitswahl

• Landrat/Landrätin • Kreistag

• Stadtverordnetenversammlung

• Ortsbeirat Auerbach

• Ortsbeirat Bensheim-Mitte

• Ortsbeirat Bensheim-West

• Ortsbeirat Fehlheim

• Ortsbeirat Gronau

• Ortsbeirat Hochstädten

• Ortsbeirat Langwaden

• Ortsbeirat Schönberg

• Ortsbeirat Schwanheim

• Ortsbeirat Wilmshausen

• Ortsbeirat Zell

• Ausländerbeirat

Übersicht der Wahlen

Die Wahlen sind in den Farben der Stimmzettel markiert.

Direktwahl (Landratswahl)

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet unter den beiden erfolgreichsten Bewerber*innen statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

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Verhältniswahl

• Eine Verhältniswahl findet statt, wenn mindestens zwei Listen zugelassen sind. Dies trifft zu auf die Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Auerbach, Bensheim-Mitte sowie Bensheim-West.

• Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind.

• Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerber*innen, auch aus verschiedenen Listen (Panaschieren), vergeben werden.

• Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerber*innen aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

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Mehrheitswahl

• Eine Mehrheitswahl findet statt, wenn nur eine Liste zugelassen ist. Dies trifft zu auf die Wahl der Ortsbeiräte Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen und Zell sowie für die Wahl des Ausländerbeirates.

• Jede Wählerin oder jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind.

• Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft auf die Bewerber*innen verteilt werden (Kumulieren).

• Da es nur eine Liste gibt, ist es nicht möglich, eine Liste unverändert anzunehmen, Bewerber*innen zu streichen und/oder zu panaschieren.

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Ermittlung Wahlergebnis

1. Sortierung der Stimmzettel nach Wahl

2. Zählung der Wähler und Stimmzettel

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

4. Überprüfung der Stimmzettelstapel

5. Zählen der Stimmzettel

6. Beschluss über zweifelhafte Stimmzettel

7. Schnellmeldung

21.01.2021 27

1. Sortierung der Stimmzettel nach Wahl

21.01.2021 28

Reihenfolge der Ergebnisermittlung:

1. Landratswahl (gelber Stimmzettel)

2. Stadtverordnetenversammlung (weißer Stimmzettel)

3. Kreistagswahl (roter Stimmzettel)

4. Ortsbeiratswahl (grüner Stimmzettel)

5. Ausländerbeiratswahl (blauer Stimmzettel)

Landratswahl

• Das Ergebnis der Wahl der Landrätin oder des Landrates ist am Wahlabend vollständig vom Wahlvorstand zu ermitteln.

• Eine Abgabe von Stimmzetteln an einen Auszählungswahlvorstand ist nicht vorgesehen. Auszählungswahlvorstände werden nur für die Kreis-, Gemeinde-, Ortsbeirats- und Ausländerbeiratswahlen gebildet.

• Das Wahlergebnis ist sofort an das Wahlbüro zu melden.

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Kreis-, Gemeinde-, Ortsbeiratswahlen

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1. Abschnitt: Wahlvorstand 2. Abschnitt: Auszählungswahlvorstand

Sonntagswahlvorstände ermitteln am

Wahlabend zunächst die Anzahl der

Stimmzettel und Auswertung der

Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag

unverändert angenommen worden ist, d.h.

auf denen nur ein Wahlvorschlag und dieser

nur in der Kopfleiste gekennzeichnet

wurde.

Auszählungswahlvorstände ermitteln

Montags nach der Wahl die für die

einzelnen Bewerber abgegebenen

Stimmen und die Gesamtstimmenzahl für

die Parteien.

Ausländerbeiratswahlen

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• Keine Ergebnisermittlung am Wahlsonntag

• Zuständig für die Ergebnisermittlung sind die Auszählungswahlvorstände

• Nur Zählung der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine sowie Anzahl der Stimmzettel

• Die Stimmzettel und ggfl. Wahlscheine sind zu verpacken und zu versiegeln und dem Wahlbüro zu übergeben

1. Sortierung der Stimmzettel nach Wahl

• Das Wahlergebnis ist für jede der vorgenannten Wahlen individuell zu ermitteln.

• Die folgenden Punkte 2 bis 7 sind daher getrennt für jede Wahl durchzuführen.

• Für jede Wahl ist eine eigene Niederschrift anzufertigen.

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2. Zählung der Wähler und Stimmzettel

• Zählen der Stimmzettel

• Zählen der Stimmabgabenvermerke

• Differenzen sind aufzuklären, ggfl. ist die Differenz in der Niederschrift zu erläutern.

Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler

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3. Bildung von Stimmzettelstapeln

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Stapel 1

Kennzeichnung eines

Wahlvorschlags nur in der Kopfzeile

Stapel 2

Zweifelsfrei ungültige

Stimmzettel

Stapel 3

Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken

geben.

Stapel 4

Für den Auszählungs-wahlvorstand

Übrige Stimmzettel

Stimmvergabe an oder Streichung von

Bewerber/n

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

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1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

X

Stapel 1

Kennzeichnung eines Wahlvorschlages

nur in der Kopfleiste

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 36

Stapel 1

Partei A

Partei B

Kennzeichnung eines

Wahlvorschlags nur in

der Kopfzeile:

Sortierung nach

Wahlvorschlägen

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 37

1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

Stapel 2

Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel

(Hier: Keine Kennzeichnung)

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

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1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

X X

Stapel 2

Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel

(Hier: Zwei Listenkreuze, keine Bewerberstimmen)

Merkmale von gültigen Stimmzetteln

• Die Kennzeichnung ist zwar nicht in dem dafür vorgesehenen Feld angebracht, aber eindeutig einer Bewerberin, einem Bewerber oder dem Wahlvorschlag zuzuordnen.

• Die Kennzeichnung ist nicht durch ein Kreuz, sondern durch einen Haken, ein „Ja“ oder das Eintragen einer Zahl erfolgt.

• Alle Wahlvorschläge bis auf einen sind durchgestrichen.

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Merkmale von ungültigen Stimmzetteln

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• Die Kennzeichnung ist so ungenau angebracht, dass nicht sicher ist, in welches Feld sie gehören soll.

• Die Art der Kennzeichnung kann nicht als Zustimmung gewertet werden: „Nein“ oder Fragezeichen.

• Die Kennzeichnung ist auf der Rückseite angebracht.

• Es wird ein aus der Zeitung ausgeschnittener Stimmzettel oder der Musterstimmzettel verwendet.

• Der Name der Wählerin oder des Wählers, eine Bedingung oder eine Beschimpfung steht auf dem Stimmzettel.

Merkmale von ungültigen Stimmzetteln

• Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge in der Kopfzeile (Außer bei der Vergabe von Einzelstimmen an Bewerber ohne Überschreitung der Stimmenzahl an Bewerber)

• Überschreitung der Stimmenzahl an Bewerber

- vernachlässigen -

betrifft Auszählungswahlvorstand, da Vergabe von Personenstimmen

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Merkmale von ungültigen Stimmzetteln

Im Zweifel

Entscheidung dem Auszählungswahlvorstand überlassen!

( Stapel 4)

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3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 43

1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

X

Stapel 4 Auszählungswahlvorstand

übrige Stimmzettel

(Hier: Stimmvergabe an Bewerber)

X XX

X X X

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 44

1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

X

Stapel 4 Auszählungswahlvorstand

übrige Stimmzettel

(Hier: Stimmvergabe an Bewerber)

3

3

2

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 45

1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

Stapel 4 Auszählungswahlvorstand

übrige Stimmzettel

(Hier: Streichungen von Bewerbern)

X

3. Bildung von Stimmzettelstapeln

21.01.2021 46

1 A - Partei A 2 B - Partei B 3 Wählergruppe C C

101 Kunze, Dieter 201 Fischer, Barbara 301 Bremes, Peter

102 Louisse, Claude 202 Kunze, Karl 302 Pütz, Margret

103 Wölfel, Brigitte 203 Faul, Angelika 303 Flach, Hubert

104 Müller, Ellen 204 Schmitz, Paula 304 Poensgen, Gerd

105 Klein, Karl-Heinz 205 Schulze, Konrad 305 Schmidt, Wilhelm

106 Algari, Fabio 206 Knops, Anton 306 Crespi, Pons

107 Neu, Rolf 207 Andrikaki, Sofia 307 Dahmen, Walter

108 Lorenz, Peter 208 Krause, Hermann 308 Heck, Walter

109 Junak, Hans 209 Spruijt, Coby 309 Bruns, Christel

110 Baggio, Roberto 210 Leven, Gerhard 310 Matzke, Franz

111 Bender, Stephan 211 Elmpt, Bruno 311 Meyer, Heinz

112 Kappes, Günter 212 Lehmann, Silvia 312 Spengler, Helmut

113 Bongen, Hanno 213 Funk, Brigitte 313 van Heuvel, Erna

114 Seipelt, Helga 214 Knöss, Bernhard 314 Haas, Dirk

115 Engel, Heidi 215 Schwing, Gudrun 315 Kraus, Karl

X XX

X

X X XX

X

Stapel 4 Auszählungswahlvorstand

Unabhängig von der Kennzeichnung in der Kopfzeile!

4. Überprüfung der Stimmzettelstapel

• Überprüfung aller Stimmzettelstapel

• Gegebenenfalls nachzählen

• Noch kein Zählvorgang von Stimmen

• Falsch zugeordnete Stimmzettel dem korrekten Stapel zuordnen.

21.01.2021 47

5. Zählen der Stimmzettel

• Je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer:1. Zweifache Auszählung nacheinander,

2. unter gegenseitiger Kontrolle

• Bei Differenzen: Vollständige Wiederholung

21.01.2021 48

6. Beschluss über Stimmzettel (Stapel 3)

• Entscheidung über Gültigkeit/Ungültigkeit eines gesamtenStimmzettels.

• Keine Entscheidung über einzelne Personenstimmen.

• Nur Beschlussfassung über Zuordnung zu Stapel 1 oder 2

• Keine Beschlussfassung über Stimmzettel mit Personenstimmen ( Zuordnung Stapel 4)

21.01.2021 49

6. Beschluss über Stimmzettel (Stapel 3)

1. Beschlussfassung durch den gesamten Wahlvorstand über jeden

einzelnen Stimmzettel

2. Mündliche Bekanntgabe der Entscheidung

3. Vermerk auf Vorderseite: „B“ = Beschluss

Vermerk auf der Rückseite: „g“ = gültig oder „u“ = ungültig

4. Stimmzettel mit „B“ fortlaufend nummerieren

5. Stimmzettel über die Beschluss gefasst wurde der Niederschrift beifügen

21.01.2021 50

7. Schnellmeldung

• Feststellung des Wahlergebnisses

• Eintragungen in die Niederschrift

• Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses (Schnellmeldung)

21.01.2021 51

Abschlussarbeiten

21.01.2021 52

Abschlussarbeiten

1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Niederschriften unterschreiben! Die Mitglieder versichern damit, dass alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt wurden.

2. Auszahlung des Erfrischungsgeldes

3. Verpackung und Rückgabe der Wahlunterlagen(Inhaltsverzeichnis der Wahlboxen beachten!)

21.01.2021 53

Niederschrift und Stimmzettel

• Wahlniederschrift mit allen Anlagen (Stimmzettel mit Beschluss)

• Gültige Stimmen (Stimmzettelstapel 1)

• Ungültige Stimmen (Stimmzettelstapel 2)

• Auszählungswahlvorstand (Stimmzettelstapel 4)

• Evtl. Wahlscheine

• Die Pakete mit den Stimmzetteln sind nach dem Verschließen zu versiegeln.

21.01.2021 54

Abgabe der Wahlkiste am Wahlabend

• Der Wahlvorsteher ist verantwortlich für die ordnungsgemäße

Übergabe der Wahlunterlagen sowie der Wahlboxen

• Übergabe im Foyer des Rathauses, Kirchbergstraße 18

• Wahlurne, Abschirmvorrichtungen, Plexiglasscheiben

bleiben im Wahllokal

21.01.2021 55

Für Rückfragen steht das Wahlbüro jederzeit zur

Verfügung!

Tel. 06251 / 14-233E-Mail: wahlbuero@bensheim.de

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