List & Label Report - justiz-auktion.de · Rechter Rückspiegel defekt. Bremsbeläge vorn...

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ObergerichtsvollzieherinKathrin Pehl Wolf-Hirth-Straße 10

71034 Böblingen

Böblingen, 12.10.2017Gutachten-Nr.: (Bitte stets angeben)

13558-1017

Fahrzeugbewertung Betreff Zeitwert-Bewertung

Amtl. Kennzeichen OhneHersteller SuzukiFahrzeugtyp GS 500 E

Auftrag vom 11.10.2017Besichtigungsort/-datum/ durch Böblingen / 12.10.2017 / Steffen Marggrander

Zusammenfassung der Einzelergebnisse:

Zeitwert 300,00 €=============================== ============

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Technische Daten

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Amtl. Kennzeichen Ohne

Fahrzeugart KradAufbau Motorrad o. LB

Hersteller SuzukiFahrzeugtyp GS 500 EFahrzeug-Ident-Nummer GM51B117721

Motorart Otto 4-TaktLeistung 34 KWHubraum 487 ccm

Reifengröße vorn / hinten 110/70 R17 / 130/70 R17Profiltiefe v. 50,0 % / h. 70,0 %

Erste Zulassung 28.08.1992

Laufleistung abgelesen 43763 km

Allgemeinzustand mittelFarbe Lila

Sonder-/Ausstattung Hauptständer, Seitenständer, getönte Windschutz-Scheibe.

Vorschäden Folgende Faktoren wurden wertbeeinflussen berücksichtigt:8 Vorbesitzer. Kein Fahrzeugschein vorhanden.1 Fahrzeugschlüssel vorhanden. Starter-Batterie defekt.Rechter Rückspiegel defekt. Bremsbeläge vorn verschlissen.Kundendienst, Haupt- und /Abgasuntersuchung fällig.Div. Gebrauchs- und Einsatzspuren.Div. Lackkratzer / Lackbeschädigungen.

Bemerkungen Hinweis: Die Bewertung ist ohne Probelauf und technischeUntersuchung.

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Zeit-Wert

Unter Berücksichtigung aller Wertbeeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugart, -Typ, Fahrzeugalter, Laufleistung, Sonderausstattung, Allgemein- und Pflegezustand, Reifenprofil sowie Marktlage und des festgestellten Vorschadens (siehe Blatt 2) ermittelt sich ein Zeitwert -bezogen auf den Besichtigungszeitpunkt- auf einen Betrag in Höhe von

steuerneutral 300,00 €

Daten / Eigenschaften die nicht abgelesen bzw. nicht angegeben werden konnten, wurden sachverständigenseits geschätzt.

Schlussbemerkung

Das vorliegende Gutachten wurde neutral / unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das Sachverständigenbüro behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Gutachtenrechnung das absolute Urheberrecht für alle Unterlagen und Schriftstücke vor, die vom SV-Büro erstellt bzw. erbracht wurden.

Böblingen, den 12.10.2017 Der Sachverständige

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