LRS: Feststellung und Ablauf der Fördermaßnahmen in ... · den Jahrgängen 5 und 6 KATHARINA...

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LRS: Feststellung und Ablauf der Fördermaßnahmen in Jahrgang 5 & 6 AUSZUG AUS DEM FÖRDERKONZEPT FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT „BESONDEREN SCHWIERIGKEITEN IM ERLERNEN DES LESENS UND RECHTSCHREIBENS“ (LRS)

SPRACHFÖRDER-TEAM 27.08.2019V E R FA S S E R I N : C L A U D I A K I N T R U P

Inhalt

2KATHARINA-HENOTH-GS, KÖLN

• HintergrundBegriffsklärung und rechtliche Grundlagen

• Verfahren in Jahrgangstufe 5 und 6 Feststellung der LRS & Ablauf der Fördermaßnahmen

• Exkurse: Nachteilsausgleich und NotenschutzPrinzipien der FörderungSchulische und außerschulische Förderung

Hintergrund LRS?

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Lese-Rechtschreib-Störung? Legasthenie?

Lese-Rechtschreib-Schwäche?

Hintergrund LRS?

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Lese-Rechtschreib-Störung? Legasthenie?

Lese-Rechtschreib-Schwäche?

Grundsätzlich.... muss zwischen einer Legasthenie und einer Lese-

Rechtschreib - Schwäche unterschieden werden.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung

Bei einer Legasthenie handelt es sich meist um eine organisch bzw. genetisch bedingte komplexe Störung, die ein Leben lang andauert.

Betroffene Kinder und Jugendliche haben häufig ein normales bis gutes intellektuelles Potenzial, das sie aber aufgrund ihrer besonderen Schwierigkeiten im Lesen und / oder Schreiben nicht entfalten können.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung

Legasthenie…

ist eine Lese-Rechtschreib-Störung und als solche als Teilleistungsstörung anerkannt.

Sie kann aufgrund der besonderen Testung nur von einem ausgebildeten Experten (z. B. Kinderpsychotherapeuten) diagnostiziert werden.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche ist demgegenüber erworben.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche ist demgegenüber erworben.

dies kann unterschiedliche, auch äußere Faktoren, wie eine zu frühe Einschulung oder eine besondere psychologische Belastung zur Ursache haben.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche ist demgegenüber erworben.

dies kann unterschiedliche, auch äußere Faktoren, wie eine zu frühe Einschulung oder eine besondere psychologische Belastung zur Ursache haben.

Sie muss deswegen nicht weniger ausgeprägt als eine Lese-Rechtschreib-Störung sein.

Hintergrund

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1. Begriffsklärung:

Rechtliche Grundlage für Schulen in NRW: Der LRS-ERLASS des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

des Landes NRW (Bass 14-01, 1991)

Hintergrund

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1. Begriffsklärung:

Der LRS-Erlass unterscheidet nicht zwischen einer Legasthenie und einer Lese-Rechtschreib-Schwäche, weshalb im Folgenden die Abkürzung LRS für beide Formen verwendet wird.

Hintergrund

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2. Problematik

SuS mit einer LRS wird aufgrund ihrer Schwierigkeiten im Bereich Lesen- und/oder Schreiben der Zugang zu Unterrichts- und anderen Inhalten gravierend erschwert.

Hintergrund

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2. Problematik

SuS mit einer LRS wird aufgrund ihrer Schwierigkeiten im Bereich Lesen- und/oder Schreiben der Zugang zu Unterrichts- und anderen Inhalten gravierend erschwert.

Die spezifischen Einschränkungen und sprachlichen Bereiche sind individuell sehr unterschiedlich gelagert und ausgeprägt.

Hintergrund

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2. Problematik • Störungen der akustischen Wahrnehmung

• Störungen der visuellen Wahrnehmung

• Schwierigkeiten der Differenzierung und Zuordnung, z.B. Phonem-Graphem-Korrespondenz

• Schwierigkeiten der Konzentrations- und Speicherfähigkeit

• Lesegeschwindigkeit

• …

Hintergrund

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2. Problematik Beispielsweise…… können einzelne Buchstaben nicht zugeordnet werden, was das

sinnentnehmende Lesen unmöglich und Rechtschreibung zu einem Glücksspiel macht.

p oder q? b oder d? m oder w?

Hintergrund

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2. Problematik Beispielsweise…… können einzelne Buchstaben nicht zugeordnet werden, was das

sinnentnehmende Lesen unmöglich und Rechtschreibung zu einem Glücksspiel macht.

p oder q? b oder d? m oder w? Schwierigkeiten der Differenzierung und/oder der Zuordnung

von Graphem und Phonem

Hintergrund

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3. Rechtliche Grundlage: LRS-Erlass NRWSchülerinnen und Schüler, die „besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ aufweisen, benötigen besondere schulische Fördermaßnahmen (Abs. 1.2). Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler deshalb individuell zu fördern:

Hintergrund

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3. Rechtliche Grundlage: LRS-Erlass NRW

Um „besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ zu vermeiden oder zu überwinden, sind allgemeineFördermaßnahmen, bei Bedarf zusätzliche Fördermaßnahmen und unter Umständen außerschulische Fördermaßnahmen erforderlich. (Abs. 2)

Hintergrund

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individuelle Diagnose und Förderung (Feststellung)

Feststellung der LRS

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Feststellung der LRS

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LRS- Erlass:

Das entscheidende Kriterium ist, dass die Lese- und/oder die

Rechtschreibleistung mindestens drei Monate lang den

Anforderungen nicht genügen,

d.h. also mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden.

Feststellung der LRS

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LRS- Erlass:

schulisch – pädagogische Feststellung und keine psychologisch- medizinische „Diagnose“

Feststellung und Förderung

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LRS- Erlass:

schulisch – pädagogische Feststellung und keine psychologisch- medizinische „Diagnose“

Feststellung und Förderung

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LRS- Erlass:

schulisch – pädagogische Feststellung und keine psychologisch- medizinische „Diagnose“

schulisch – pädagogische Förderung und keine Sprachtherapie

Feststellung und Förderung

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Fördern ..aber wie??

Feststellung und Förderung

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Feststellung der LRS und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal• Testung aller SuS mit dem Duisburger Sprachstandstest

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal• Testung aller SuS mit dem Duisburger Sprachstandstest

erste Hinweise auf Schwierigkeiten im Bereich der Rechtschreibung und des Leseverstehens

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal• Beobachtung der gesamten Lerngruppe durch die Deutsch- und Deutschförderlehrer

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal• Beobachtung der gesamten Lerngruppe durch die Deutsch- und Deutschförderlehrer

schriftliche Arbeiten und Klassenarbeiten, Auffälligkeiten im Lesen und (Recht-)Schreiben, während des Unterrichts, im Arbeitsverhalten etc.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal

Bei „Verdacht“ oder Unsicherheiten helfen Beobachtungsbögendabei, die Schwierigkeiten des Schülers/ der Schülerin genauer einzuschätzen

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Schulbeginn / Erstes Quartal

Bei „Verdacht“ oder Unsicherheiten helfen Beobachtungsbögendabei, die Schwierigkeiten des Schülers/ der Schülerin genauer einzuschätzen

DaZ oder LRS-spezifische Schwierigkeiten?

Auszüge aus den Beobachtungsbögen „Schreiben“ und „Lesen“

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Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Ende erstes QuartalBis zum Ende des ersten Quartals stellen die Deutschlehrer fest, ob SuS eine besondere Schwäche im Bereich Lesen und Rechtschreibung (LRS) aufweisen.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Ende erstes QuartalBis zum Ende des ersten Quartals stellen die Deutschlehrer fest, ob SuS eine besondere Schwäche im Bereich Lesen und Rechtschreibung (LRS) aufweisen.

erste Einschätzung! Grundlage: Duisburger Sprachstandstest, Klassenarbeiten, schriftliche Tests, eigene Beobachtungen (Beobachtungsbögen)

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Erste Quartalskonferenz

Beschluss auf Empfehlung der Deutschlehrer über

• allgemeine Förderung im Rahmen des Deutsch- und Deutschförderunterrichts

• bei sich bereits jetzt abzeichnenden HärtefällenNachteilsausgleiche und Notenschutz

Auszüge aus der Beschlussvorlage für die Klassenkonferenzen

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Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Der Nachteilsausgleich• Um sich entsprechend ihrer intellektuellen Fähigkeiten entwickeln zu können und um Chancengleichheit herzustellen, wird SuS mit LRS ein Nachteilsausgleich gewährt.

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Der Nachteilsausgleich• Um sich entsprechend ihrer intellektuellen Fähigkeiten entwickeln zu können und um Chancengleichheit herzustellen, wird SuS mit LRS ein Nachteilsausgleich gewährt.

Die Art des Ausgleichs wird auf den betroffenen Schüler oder die Schülerin abgestimmt: als Prinzip gilt, dass der Nachteilsausgleich so gestaltet sein muss, dass der individuelle Nachteil auch tatsächlich ausgeglichen wird.

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Der NachteilsausgleichDer Erlass (siehe Erlass Pkt. 4.1) nennt als mögliche Nachteilsausgleiche

• das Stellen einer anderen Aufgabe • das Einräumen von mehr Zeit.

In den Fremdsprachen können z.B. Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden.

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Als Nachteilsausgleiche bzw. Arbeitshilfen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen denkbar: •Vorlesen der Aufgabenstellung und des Textes

•Vorstrukturierung der Aufgabenteile in einzelne Sinneinheiten

•Arbeitsblätter mit besonderer Form: übersichtlich, optisch reduziert, große und klare Schrift, (Open Dyslexic -> gratis herunterladbar: http://opendyslexic.org/) Zeilenabstand 1,5, keinen Blocksatz, keine Bilder, Graphiken oder zusätzliche Angaben

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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•Nutzung zusätzlicher Hilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, PC oder Smartphone

•Bereitstellung von Folien oder Tafelbildern

•Mündliche Prüfungen, Multiple Choice oder Nicht-Bewertung der Rechtschreibung, z.B. in Vokabeltests oder Lernzielkontrollen zu Fachvokabular

•Stärkere Gewichtung der mündlichen Note gegenüber der schriftlichen

•…

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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• Empfehlungen für Nachteilsausgleiche in den Fächern geben die jeweiligen Leistungskonzepte

Weitere Nachteilsausgleiche und Arbeitshilfen im Anhang des ausführlichen LRS-Konzepts und im ABC-Darium unter „Nachteilsausgleich“.

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Der Notenschutz• Nichtberücksichtigung der Lese – Rechtschreibleistung in

schriftlichen Test und Klassenarbeiten

Exkurs: Nachteilsausgleich und Notenschutz

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Der Notenschutz• Nichtberücksichtigung der Lese – Rechtschreibleistung in

schriftlichen Test und Klassenarbeiten

Zeitweiser Verzicht auf eine Bewertung während der Fördermaßnahmen.

Einzelne Teilbereiche können im Laufe der Entwicklung wieder in die Bewertung mit aufgenommen werden

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zweites Quartal, 1. Halbjahr

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zweites Quartal, 1. Halbjahr

• Förderung der ausgewiesenen SuS im Klassenverband

• Ein LRS-Förderplan gibt die zunächst allgemeinen Förderschwerpunkte im Bereich Lesen und Rechtschreiben vor.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zweites Quartal, 1. Halbjahr

• Förderung der ausgewiesenen SuS im Klassenverband

• Ein LRS-Förderplan gibt die zunächst allgemeinen Förderschwerpunkte im Bereich Lesen und Rechtschreiben vor.

Entsprechende Materialien und Übungen werden den Lehrkräften zur Verfügung gestellt.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Ende 1. Halbjahr

Zum Ende des Halbjahres stellt der Deutschlehrer fest, ob die allgemeinen Maßnahmen greifen, oder ob eine individuelle Förderung im Rahmen einer zusätzlichen Förderung notwendig ist.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zeugniskonferenz 1. Halbjahr• weiterführender Beschluss über zusätzliche Fördermaßnahmen in Form eines zusätzlichen LRS – Förderkurses.

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Zeugniskonferenz 1. Halbjahr• weiterführender Beschluss über zusätzliche Fördermaßnahmen in Form eines zusätzlichen LRS – Förderkurses.

Verfahren folgt dem Ablauf der ersten Quartalskonferenz: Das LRS-Datenblatt beschreibt die individuellen Voraussetzungen der einzelnen SuS und dient als Grundlage und Entscheidungshilfe für ihre Zuweisung.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Jahrgang 5, Beginn Zweites Halbjahr

• Zum Halbjahreswechsel werden – je nach Bedarf und Möglichkeiten – ein bis zwei zusätzliche Kurse mit 10 bis 15 SuS eingerichtet, die auf der Deutschförderschiene liegen

1-2 LRS – Förderkurse á 2 Stunden / Deutschförderschiene

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Beginn Zweites Halbjahr

• Testung der Teilnehmer mit einem weiteren standardisierten Testverfahren, der Münsteraner Rechtschreibanalyse

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Beginn Zweites Halbjahr

• Testung der Teilnehmer mit einem weiteren standardisierten Testverfahren, der Münsteraner Rechtschreibanalyse

ermöglicht eine differenzierte Analyse der Lernausgangslage und eine konkrete Festlegung der individuellenFehler- und Förderschwerpunkte

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zweites Halbjahr• Zusätzliche Förderung in Kleingruppen zunächst über einen Zeitraum von einem halben Jahr

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zweites Halbjahr• Zusätzliche Förderung in Kleingruppen zunächst über einen Zeitraum von einem halben Jahr

• Förderung nach einem individuell zugeschnittenen Förderplan: je nach den ausgewiesenen Schwerpunkten werden das Material und die Methoden ausgewählt.

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Zweites Halbjahr• Zusätzliche Förderung in Kleingruppen zunächst über einen Zeitraum von einem halben Jahr

• Förderung nach einem individuell zugeschnittenen Förderplan: je nach den ausgewiesenen Schwerpunkten werden das Material und die Methoden ausgewählt. • Gefördert werden gezielt Phänomene und Fehlerschwerpunkte über einen längeren Zeitraum von sechs bis zwölf Wochen.

Exkurs: Prinzipien der Förderung

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individuelle Bedürfnisse in den Blick nehmen

Hürden abbauen, Ängste verringern und Motivation stärken

eine angenehme und gute Lernatmosphäre schaffen

Selbstvertrauen stärken

Exkurs: Prinzipien der Förderung

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Bei einer LRS oder LRS-ähnlichen Problematik ist es sinnvoll…• die Wahrnehmung (auditiv und visuell) bzw. die phonologische Bewusstheit zu schulen

• Strategien der Differenzierung einzuüben

• Regeln zu kennen und zu festigen

• die Konzentration zu fördern

• ein größeres Bewusstsein für die Strukturen von Sprache zu schaffen,

um einen weniger impliziten denn bewussten Zugang zu ermöglichen

Exkurs: Prinzipien der Förderung

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Beispielsweise werden folgende Bereiche überprüft und gefördert:•akustische Durchgliederung und Differenzierung (Wahrnehmung und Unterscheidung einzelner Laute)•optische Differenzierung (Unterscheidung/Zuordnung einzelner Laute/ Buchstaben) •Speicherung von Mehrfachbuchstaben wie z.B. „ch“•die Betonung (Kennzeichen von Länge und Kürze) •Morphologische Strategien (Umlautableitungen, Auslautableitungen,…) •Wortbezogene Regelbereiche (Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung,…)

Exkurs: Prinzipien der Förderung

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Ziel der Materialien, Strategien, Übungen und Spiele ist es, die Rechtschreibsicherheit über das Verstehen zu verbessern.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Ende zweites Halbjahr • Erneute Einschätzung sowie Retestung:

Zusammen mit dem Deutschlehrer stellt der LRS - Förderlehrer fest, ob die zusätzlichen Maßnahmen in ausreichendem Maße greifen und ob die individuelle Förderung im zusätzlichen Kurs ausgesetzt oder beibehalten wird.

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Zeugniskonferenz - Ende des 5. Schuljahres • Das Verfahren folgt dem Ablauf der ersten Zeugniskonferenz

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Verfahren in Jahrgangstufe 6• Halbjährliche Förderung und Überprüfung

siehe Ablauf zweites Halbjahr in Jahrgangstufe 5

Feststellung und Ablauf der Förderung in den Jahrgängen 5 und 6

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Allgemein: Konferenzen in Jahrgangstufe 5 und 6steter Austausch zwischen den Tutoren, den Deutsch- und

Fachlehrern und der LRS-Lehrkraft über die Wirksamkeit und Anpassung der Nachteilsausgleiche, des Notenschutzes und über die Weiterführung oder Aussetzung der Fördermaßnahmen in den Quartals- und Zeugniskonferenzen

Dokumentation der Entwicklungen (Schülerblatt, Förderplan…)

steter Kontakt und Austausch mit den Erziehungsberechtigten

Exkurs: Schulische Förderung – außerschulische Förderung

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Schulische Förderung.. • kann bei einer erworbenen LRS ausreichend sein, um die Problematik in den Griff zu bekommen

Exkurs: Schulische Förderung – außerschulische Förderung

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Schulische Förderung.. • kann bei einer erworbenen LRS ausreichend sein, um die Problematik in den Griff zu bekommen

• kann nur greifen, wenn SuS und Erziehungsberechtigte aktiv am Prozess beteiligt sind

Stichwort Lernvereinbarungen/ Förderpläne Stichwort Elterninformation und –beratung durch LRS-Lehrkraft,

Tutoren oder Deutschlehrer

Auszug aus dem Förderplan / Lernvereinbarung

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Exkurs: Schulische Förderung – außerschulische Förderung

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I Schulische Förderung..

…ersetzt keine sprachtherapeutische Förderung!

Exkurs: Schulische Förderung – außerschulische Förderung

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I Schulische Förderung..

…ersetzt keine sprachtherapeutische Förderung!

Ggfls. ist es schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in Jahrgang 5 sinnvoll, die Erziehungsberechtigten auf außerschulische Förderung hinzuweisen.

Exkurs: Schulische Förderung – außerschulische Förderung

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I Schulische Förderung..

…ersetzt keine sprachtherapeutische Förderung!

Ggfls. ist es schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in Jahrgang 5 sinnvoll, die Erziehungsberechtigten auf außerschulische Förderung hinzuweisen.

Beratung über die LRS-Lehrkraft, die Deutschlehrer und / oder die Tutoren!

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Anhang:

•01a_Beobachtungsbogen_Diagnostik_Lesen•01b_Beobachtungsbogen_Diagnostik_Schreiben•01c_Beobachtungsbogen_Arbeits- und Sozialverhalten•02_LRS - Schülerblatt - Vorlage für Klassenkonferenzbeschluss und Schülerakte•03_Informationen für Lehrer - Arbeitshilfen und Nachteilsausgleiche LRS _siehe ABC-Darium•04_Datenblatt – Schülerakte•05_Förderplan und Lernvereinbarung_blanco•Weitere Informationen, z.B. zur Förderung, Beratung der Eltern oder Leistungsmessung _ Siehe LRS-Konzept-KHG

25.11.2015 PHILIPP ERBSLÖH & STEPHANIE IMMICH (KT KREFELD) 81

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