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Was ist die Sozialwahl?
Über 51 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger entschei-den bei der Sozialwahl 2017 dar über, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie den Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk das Sagen hat. Die Sozialwahl ist damit nach der Bundestagswahl und der Europa-wahl die drittgrößte Wahl in Deutschland – vom Gesetzgeber als fester Bestandteil der Demo-kratie verankert.
In der Selbstverwaltung setzen sich kompetente Frauen und Männer ehrenamtlich für die Interessen der Beitragszahler
und Rentner ein. Diese Selbstver-walterinnen und Selbstverwalter sind nah bei den Menschen und kennen deren Interessen. Denn sie sind selbst Versicherte und deshalb Experten in eigener Sache. Das Prinzip ist: Wer Beiträge ein-zahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.
Gemeinsam entscheiden sie über die wichtigsten Fragen – wie Haushaltsgelder eingesetzt werden und wie sich die Träger personell und organisatorisch aufstellen. Außerdem legen die Selbstverwalterin nen und Selbst-verwalter zentrale Punkte fest, wie beispielsweise die Voraus-setzungen und den Umfang der
Rehabilitationsleistungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Renten-versicherung Saarland. Gleichfalls setzen sich die Selbstverwalterin-nen und Selbstverwalter bei den urwählenden Ersatzkassen für die bestmögliche Versorgung der Versicherten ein: damit die Leis-tungen der Kassen den medizini-
schen Fortschritt widerspiegeln und das Gesundheitssystem weiterhin bezahlbar bleibt.
Damit sind Sozialwahl und Selbst-verwaltung seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und tragen zur Leistungsfähigkeit der Deutschen Sozialversicherun-gen und zum sozialen Frieden bei.
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Die Sozialversicherung in Deutsch-land gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und deshalb auch nicht alles entscheiden soll. Gleichzeitig darf die soziale Absicherung bei Krank-heit oder im Alter nicht allein dem freien Markt überlassen werden. Die Selbstverwaltung ist ein Weg zwischen Staat und Markt. In Deutschland legt der Gesetzgeber die wesentlichen Rahmenbedin-gungen für das Renten- und Kran-kenversicherungssystem fest. Die Selbstverwaltung aber füllt diesen Rahmen gestaltend aus. Sie wird im Vorfeld gesetzlicher Neuregelun-
gen in politische Entscheidungs-prozesse einbezogen und setzt sich dabei für die Interessen der Beitragszahler und Rentner ein.
Das Sozialgesetzbuch legt es fest: Die Selbstverwaltung gewähr-leistet die Eigenständigkeit der Sozialversicherungsträger. Die Selbstverwaltung hat dabei wichtige Handlungsspielräume: Ob Behandlungsmethoden bei Rehabilitationsleistungen oder Wahltarife – wenn es um die konkreten Interessen von Versi-cherten und Rentenempfängern geht, entscheiden die gewählten
Vertreter in der Selbstverwaltung. Sie bestimmen die Leistungen und stellen zugleich sicher, dass die Gelder der Beitragszahler sparsam verwendet werden.
Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter gehören Organi-sationen und Freien Listen mit unterschiedlichen sozial- und berufspolitischen Zielen an, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder Vereinigungen mit christ-lichem Hintergrund. In den Parlamenten der gesetzlichen Sozialversicherung bringen sie ihre Perspektiven ein und arbeiten
gemeinsam für die Versicherten. Die Selbstverwaltung ist stark durch die Kraft des Konsenses: Versicherte, Rentenempfänger und Arbeitgeber ziehen an einem Strang. Sie setzen sich dafür ein,dass die Sozialversicherung regelmäßig weiterentwickelt wird und auf Dauer krisenfest ist. Dieses System hat die Finanzkrise 2007 ebenso überstanden, wie es zuvor die Mammutaufgabe der Wieder-vereinigung bewältigen konnte. Die selbstverwaltete Sozialver-sicherung ist auch das richtige Modell für die Herausforderungen der Zukunft.
Die Selbstverwaltung: das deutsche
Modell zwischen Staat und Markt
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Fakten zur
Selbstverwaltung
Zahl der Wahlberechtigten in Millionen
Quelle: eigene Berechnung, Infobüro Sozialwahl.
Zahl der Ehrenämter in der Selbstverwaltung bei der Deutschen Renten-versicherung Bund und den Ersatzkassen
Nah bei den Menschen: Versichertenberater der Deutschen Renten-versicherung Bund
Gewählt von der Selbstverwaltung
Quelle: der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen: Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011, Berlin 2012, S. 35; Büro der Bundeswahlbeauftragten.
5,2
10,3
16,7
23
32,835,5
45,6 46,944,2
28,9
48
1953
1974
1999
1962
1986
2011
1958
1980
2005
1968
1993
2017
Die Selbstverwalter beschließen milliarden-schwere Haushalte
Um welche Themen kümmern sich die Selbstverwalter?
2 00 Quellen (Zahlen für 2016, in Reihenfolge der Haus-haltsgröße): Bundeshaushalt: Bundesministerium der Finanzen; Haushalt der Deutschen Rentenversi-cherung Bund: Deutsche Rentenversicherung Bund; Haushalte der Ersatzkassen: KJ1 und PJ1.
Bundeshaushalt
317,4 Mrd. Euro
93,3 Mrd. Euro
Haushalte Ersatzkassen
143,3 Mrd. Euro
Haushalt Deutsche Rentenversicherung
Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ersatzkassen
Entscheidung über Widersprüche
Führungskräfteauswahl
Abnahme der Jahresrechnung
Sozialwahlen
Serviceangebot
Zusätzliche Leistungen
FinanzplanungDigitalisierung
Gesundheitspolitik
Haushalt
Rehabilitationsleistungen
Organisationsoptimierung
Finanzkontrolle
Vorstandswahl
Versicherungsberatung vor Ort
Satzungsänderungen
Selbstverwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen)und der Deutschen Rentenversicherung Bund
Mitglieder
Krankenversicherung
wählen
Versicherte
Arbeitgeber
wählen
Rentenversicherung
Versicherte und Rentner
wählen
Parlamente
* Versicherten-/ArbeitgebervertreterBARMER: 27/3TK: 15/15DAK-Gesundheit: 28/2KKH: 20/10hkk: 9/9
Verwaltungsrat Vertreter-versammlungbei der DeutschenRentenversicherung Bund30 Mitglieder (Versi-cherten- und Arbeit-gebervertreter)
bei BARMER, TK, DAK-Gesundheit,
KKH, hkk max. 30 Mitglieder (Versicherten- und
Arbeitgeber-vertreter *)
beschließt Haushalt
wählt und kontrollierthauptamtlichenVorstand
wählt Mitglieder derWiderspruchs-ausschüsse
wählt hauptamtlicheGeschäftsführung
ehrenamtlichen Vorstand Die ehrenamtliche „Regierung“
der Rentenversicherung trifft
die wichtigen Entscheidungen
in den Bereichen Finanzen,
Personal, Organisation und
Rehabilitation.
wählt ehrenamtlicheVersichertenberater
entscheidet bei Grundsatzfragenzu Finanzen undOrganisation entwickelt und beschließt
Satzungsleistungenz.B. Bonusprogramme,Wahltarife, neueVersorgungsformen
ernennt Mitglieder derWiderspruchs-ausschüsse
beschließt Haushalt
Rentenversicherung
ersicherte und Rentner
98
Sozialwahl und
Selbstverwaltung
Grafik: Infobüro Sozialwahl, www.sozialwahl.de
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10 gute Gründe für die Sozialwahl
Ich wähle, weil ich da, wo ich meine Beiträge bezahle, mitbestimmen will.
Ich wähle, weil in einer Demokratie Wählen einfach dazugehört.
Ich wähle, weil Selbstverwal-tung näher am Menschen ist als staatliche Verwaltung.
Ich wähle, weil ich mich auch in schwierigen Zeiten auf Renten- und Krankenversicherung verlassen will.
Ich wähle, weil ich mit meiner Stimme ein Zeichen für soziale Sicherheit setzen will.
Ich wähle, weil meine gewählten Vertreter die Finanzen der Sozial-versicherungsträger kontrollieren.
Ich wähle, weil ich selbst einen ganz konkreten Nutzen von der Selbstverwaltung habe.
Ich wähle, weil Rente und Gesundheit für mich wichtige Zukunftsthemen sind.
Ich wähle, weil ich der Politik die Zukunft der Rente und Gesund-heit nicht allein überlassen möchte.
Ich wähle, weil ich für einen starken und fairen Sozialstaat bin.
Es gibt viele gute Gründe, sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen. Denn mit Ihrer Stimme stärken Sie der Selbstverwaltung den Rücken und verleihen Ihren Interessen mehr Gewicht in der Renten- und Krankenversicherung. Nutzen Sie also Ihr Recht auf Mitbestimmung und wählen Sie.
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Wer ruft zur Wahl auf?
Zur Sozialwahl 2017 rufen vor-nehmlich die Deutsche Renten-versicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland sowie folgende Ersatzkassen auf: BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk.
Wer darf wählen?
Bei der Sozialwahl dürfen über 51 Millionen Versicherte und Renten-empfänger der Deutschen Renten-versicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie Mitglieder der Ersatzkassen TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Da für Mitglieder der BARMER ein späterer Wahltermin stattfindet, sind dort alle Mitglieder, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.
Was ist die Sozialwahl?
Da die gesetzlichen Sozialversiche-rungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner ihre eige-nen Parlamente. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente. Hier vertreten Versicherte die Interessen von Versicherten. Das Prinzip: Wer Bei-träge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger: Ob es um die Verabschiedung der Haushalte geht oder beispielswei-se darum, welche spezialisierten Rehabilitationsleistungen die Ren-tenversicherung anbietet, welche neuen Satzungsleistungen in den Katalog der Krankenversicherung übernommen werden – bei Ent-scheidungen, die Versicherte direkt betreffen, hat die Selbstverwaltung die entscheidende Stimme.
Fragen und Antworten zur Sozialwahl
Wer steht zur Wahl?
Bei der Sozialwahl kandidieren Versicherte. Die Kandidaten sind also Experten in eigener Sache. Sie werden nicht einzeln gewählt, sondern sie treten gemeinsam in Listen an. Die Zusammenstel-lung der Listen übernehmen die entsendenden Organisationen, etwa Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen. Einzelne Versicherte können auch Freie Listen aufstellen.
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezie-hungsweise der Deutschen Renten-versicherung Saarland versichert und Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe. Die Wähler erhalten ihre Wahlunterla-gen per Post zwischen dem 25. April und dem 11. Mai. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. Für Mitglieder der BARMER findet aufgrund der Fusion
von BARMER-GEK und Deutscher BKK am 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglie-der erhalten die Wahlunterlagen am 1./2. September 2017. Die Frist endet am 4. Oktober 2017.
Der Gesetzgeber hat im Sozial-gesetzbuch (SGB IV) festgelegt, dass die Sozialversicherungs-träger in Deutschland eine dem Staat gegenüber eigenständige Selbstverwaltung aufbauen. Darin sollen diejenigen selbst mitwirken, die die Sozialversicherung durch ihre Beiträge finanzieren oder finanziert haben: also Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Der Staat trägt zwar letztlich die politische Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Sicherung und der Gesundheitsversorgung – er hat dabei aber der Selbstverwaltung die Durchführungsverantwortung übertragen.
Welche Rolle hat die Selbstverwaltung gegenüber dem Staat?
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5
3
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Informationsangebote
Das Onlineportal zur Sozialwahl 2017 finden Sie unter: www.sozialwahl.de
Auf ihren eigenen Homepages informieren die Deutsche Rentenver-sicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland sowie die Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk über die Sozialwahl und die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen.
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahlwww.deutsche-rentenversicherung-saarland.dewww.vdek.com www.barmer.de/sozialwahlwww.presse.tk.de/sozialwahlwww.dak.de/sozialwahl www.kkh.de/sozialwahlwww.hkk.de
Infobüro Sozialwahl
Als Serviceeinrichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk bietet das Infobüro Sozialwahl Infor-mationen zur Sozialwahl 2017 und zur Selbstverwaltung aus erster Hand.
Das Infobüro Sozialwahl ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr für Fragen erreichbar: Telefon: 030 24086-610E-Mail: info@sozialwahl.de
Für die Planung
Wir helfen Ihnen weiter: Informationen,
Gesprächspartner, Kontakte
Termine Termine BARMER
25.04.– 11.05.17
Zustellung der Wahlunterlagen
31.05.17
Stichtag der SozialwahlMai
Apr SepJun
Okt
NovEnde Juni 2017Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse
Ende November 2017Bekanntmachung des end-gültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss
01./02.09.17Versand der Wahl-unterlagen bei der BARMER
04.10.17
Stichtag der Sozialwahlbei der BARMER
Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsche Rentenversicherung BundDie Deutsche Rentenversicherung Bund kümmert sich bundesweit um rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentner. Haupt-aufgabe ist die Zahlung von Renten sowie die Durchführung von Re ha bi-litationsleistungen.
Dr. Dirk von der Heide, Pressesprecher10709 Berlin, Ruhrstraße 2Telefon: 030 / 86 58 91 78Fax: 030 / 86 52 73 79E-Mail: dirk.heide@drv-bund.deInternet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Konzept und Redaktion:
A&B One Kommunikationsagentur GmbH
Layout: Serviceplan Berlin GmbH & Co. KG
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller Ersatzkassen, die mehr als 28 Millionen Menschen in Deutsch-land gegen Krankheit versichern. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landes vertretungen mit insgesamt rund 320 sowie weiteren 40 Mit arbeitern in den Pflegestütz-punkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Michaela Gottfried, Pressesprecherin10963 Berlin, Askanischer Platz 1Telefon: 030 / 26 93 11 200Fax: 030 / 26 93 12 915E-Mail: presse@vdek.comInternet: www.vdek.com
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