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Mörikestraße 1
48282 Emsdetten
Tel. 02572 / 9234351
Fax. 02572 / 9234356
www.hatec-info.de
info@hatec-handel.de
1
ZENTRALE GASEVERSORGUNG - UNSER LIEFERPROGRAMM
Zentrale Gaseversorgung - Systemkomponenten ................................................... 2
Zentrale und Dezentrale Gaseversorgung ........................................................... 3
Entnahmestellen ............................................................................................. 4
MANYFLOW - Der Verteilerblock in der ZGV .......................................................... 8
Druckregelstationen Hochdruck HD .................................................................... 10
Anschlußschläuche HD ..................................................................................... 18
Druckregelstationen ACETYLEN .......................................................................... 19
Hochdruckanschlußschläuche ACETYLEN ............................................................. 23
Hochdruck-Erweiterungssysteme........................................................................ 24
Zubehör ZGV .................................................................................................. 28
Mobile Verteilstationen ................................................................................... 30
Brenngase und ihre Eigenschaften ..................................................................... 37
KAYSER Firmengeschichte ................................................................................. 38
Anhang ......................................................................................................... 39
AGB .............................................................................................................. 40
2
KAYSER liefert für alle Anwendungen die passende Gaseversorgung: angefangen bei Entspannungsstationen bis hin zu Ent-nahmestellen für das jeweilige Verbrauchsgerät.
Zur Verfügung stehen Stationen für hochverdichtete Gase ( Sauerstoff, inertes Gas, Stickstoff usw.) mit einem Eingangsdruck bis zu 300 bar und Durchflußmengen bis max. 400 m³/h.
Stationen für Brenngas, insbesondere Acetylen, sind mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, wie Zerfallssperre und automatische Schnellschlusseinrichtung, ausgestattet. Diese Entspannungsstationen können einen maximalen Durchsatz von 25 m³/h realisieren.
KAYSER GASEVERSORGUNG ...IMMER DIE RICHTIGEN SYSTEME!
ZENTRALE GASEVERSORGUNG - SYSTEMKOMPONENTEN
ENTNAHMESTELLE
ZERFALLSPERRE
HOCHDRUCK VERBDINDUNGSROHR
ENTSPANNUNGSSTATIONEN MIT KONTAKTMANOMETERN
FLEXIBLER HOCHDRUCKSCHLAUCH
HOCHDRUCK VERBINDUNGSROHR
ROHRLEITUNGSSICHERHEITSVENTIL
SIGNALANLAGE
3
Die Zentrale Gasversorgung ist die Infrastruktur für effizientes Arbeiten.
Die Art der Gaseversorgung entscheidet wesentlich über Sicherheit, Präzision und Produktivität von autogenen Schweiß- und Schneidanlagen.
Eine zentrale Lösung ist in jeder Hinsicht ideal. Ein intelligentes Versorgungskonzept erhöht nicht nur Qualität und Effizienz - oft genug auch noch bei geringeren Kosten - sondern auch die Sicherheit der Anlagen und die Kostentransparenz.
Was bedeutet dezentrale Versorgung?
Dezentrale Versorgung heißt: Jeder Arbeitsplatz verfügt über eigene Gasbehälter. In der Regel sind das einzelne Druckgasflaschen. Diese befinden sich meist in unmittelbarer Nähe der Prozesse. Das ist nicht nur aus Sicherheitsgründen problematisch. Auch die Produktivität leidet. Warum? Weil Druckgasflaschen von und zu jeder einzelnen Verbrauchsstelle transportiert werden müssen. Das ist umständlich und kostet Zeit. Zudem unterbricht der Flaschentausch sämtliche Prozesse an der Maschine. Der Überblick über leere, halbleere und volle Flaschen geht schnell verloren. Die Kosten für das Flaschenpfand laufen aus dem Ruder. Dezentrale Versorgung ist deshalb nur bei sehr geringen Verbrauchsmengen und einem vorübergehenden Betrieb eine vernünftige Lösung.
Was zeichnet ein optimales Versorgungssystem aus?
• ExakteRegelungvonGasdruckund-menge,
• efizienterundgefahrloserUmgangmitGasbehälternundArmaturen,
• EinhaltungdervorgegebenenGasereinheit,
• VermeidungvonGaseverlusten,
• unterbrechungsfreieGaseversorgung.
Bei all diesen Aspekten hat das zentrale Prinzip der Gasversorgung deutliche Vorteile gegenüber einer dezentralen Lösung.
Hier werden von einem gemeinsamen Gas speicher aus alle Arbeitsplätze oder Verbraucher – z. B. Brennschneidmaschinen eines Werks beliefert. Dieser zentrale Speicher – ganz gleich, ob in Form von Einzelflaschen, Flaschenbündeln oder Tanks – befindet sich außerhalb des Arbeitsbereiches und ist über ein Ringleitungssystem mit den einzelnen Verbrauchsstellen verbunden. An den Arbeitsplätzen selbst sorgen exakt auf den jeweiligen Maschinentyp abgestimmte Entnahmestationen für perfekten Versorgungsdruck und einfache Bedienbarkeit.
Eine Zentrale Gaseversorgung ist deshalb in vielen Fällen die bessere Wahl!
Gerne geben wir Ihnen Unterstützung zur fachgerechten Installation, gemeinsam mit unseren Partnern für den Anlagenbau. Sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Überprüfung Ihrer gesamten Gasversorgungsanlagen (1. und 2. Druckstufe inklusive der Rohrleitung).
ZENTRALE UND DEZENTRALE GASEVERSORGUNG
Lötstutzen
Abblaseventil
Batteriedruckminderer
Zentrales Absperrventil
Manyflowblock
Wandkonsole
Manyflowblock Wandkonsole
Schnellschlusseinrichtung
Zerfallsperre
Kugelhahn
Kugelhahn
Schweißstutzen
AbblaseventilBatterie-
druckmindererZentrales
Absperrventil
Aufbau Druckregelstation für HD-Gase Aufbau Druckregelstation für Acetylen
4
ENTNAHMESTELLENGefertigt nach der zur Zeit gültigen EN ISO 2503
Entnahmestellen-Druckminderer K 10 Einstufige Bauart, mit Arbeitsmanometer, Eingang nicht brennbare Gase G 3/8“, Eingang brennbare Gase G 3/8“ LH.
Art.-Nr. Gasart Arbeitsbereich Eingang Ausgang
15000 Sauerstoff regelbar 0-10 bar G 3/8“ G 1/4“
15100 Acetylen regelbar 0-1,5 bar G 3/8“ LH G 3/8“ LH
15200 Argon / CO2 regelbar 0-32/28 l/min G 3/8“ G 1/4“
15210 Kohlensäure regelbar 0-10 bar G 3/8“ G 1/4“
15550 Wasserstoff regelbar 0-10 bar G 3/8“ LH G 3/8“ LH
15400 Stickstoff regelbar 0-10 bar G 3/8“ G 1/4“
15410 Stickstoff regelbar 0-10 bar G 3/8“ G 1/4“
15650 Propan regelbar 0-3,5 bar G 3/8“ LH G 3/8“ LH
15500 Druckluft regelbar 0-10 bar G 3/8“ G 1/4“
15700 Formiergas regelbar 0-30 l/min G 3/8“ LH G 3/8“ LH
15701 Formiergas regelbar 0-50 l/min G 3/8“ LH G 3/8“ LH
Wandkonsolen
Art.-Nr. Typ
14016145P für 1 Entnahmestellen-Druckminderer
14016146P für 2 Entnahmestellen-Druckminderer
14016147P für 3 Entnahmestellen-Druckminderer
Konsolen
Art.-Nr. Typ Anschluss
59510 1er G 3/8“ LH
59511 1er G 3/8“ RH
59521 2er 1 x RH, 1 x LH
59522 2er 2 x LH
59523 2er 2 x RH
59531 3er 1 x LH, 2 x RH
59532 3er 2 x LH, 1 x RH
59534 3er 3 x RH
59535 3er 3 x LH
59540 4er nach Wunsch
Entnahmestellen-Druckminderer K 10 mit Flowmeter Eingang nicht brennbare Gase G 3/8“, Eingang brennbare Gase G 3/8“ LH.
Art.-Nr. Gasart Arbeitsbereich Eingang Ausgang
15230 Argon 2-9 l/min G 3/8“ G 1/4“
15250 Argon/CO2 5-16 l/min G 3/8“ G 1/4“
15260 Argon/CO2 5-30 l/min G 3/8“ G 1/4“
15310 Formiergas 5-16 l/min G 3/8“ LH G 3/8“ LH
15320 Formiergas 5-50 l/min G 3/8“ LH G 3/8“ LH
5
Kugelhahn DIN 32509
Art.-Nr. Typ Gasart Anschluss VE
14016153 Kugelhahn Sauerstoff 3/8“ 1
14016154 Kugelhahn Brenngas 3/8“LH 1
14016155 Kugelhahn andere Gase 3/8“ 1
9430320 Hutmutter M12 (1) 10 Stck.
14016157 Unterlegscheibe (2) 1
Löt- und Schweissstutzen
Lötstutzen Schweißstutzen
Art.-Nr. Anschluss Ø [mm] Messing Stahl
59500 3/8“ 12 aussen X
59501 1/2“ 14 aussen X
59502 3/4“ 15 außen X
59503 3/8“ 12 X
59504 1/2“ 14 X
59505 3/4“ 15 X
Überwurfmuttern
Art.-Nr. Größe
65049 G 1/4“ (für Tülle 9 mm)
65050 G 1/4“
65051 G 1/4“ LH
65060 G 3/8“
65062 G 3/8“ LH
65070 G 1/2“
65071 G 1/2“ LH
65073 G 3/4“
65083 G 3/4“ LH
Sicherheitseinrichtung/Gebrauchstellenvorlage nach ISO 5175 Für Druckminderer, Einzelflaschenanlagen und Rohrleitungen.
Art.-Nr. Typ Gasart Arbeitsdruck Eingang Ausgang
64030 1 Brenngas max. 5 bar G 3/8“ LH IG G 3/8“ LH AG
64031 1 Brenngas max. 5 bar G 1/2“ LH IG G 1/2“ LH AG
64032 1 Brenngas max. 5 bar G 1/2“ LH IG G 3/8“ LH AG
64035 1 Sauerstoff max. 25 bar G 1/4“ IG G 1/4“ AG
64036 1 Sauerstoff max. 25 bar G 3/8“ IG G 3/8“ AG
64037 1 Sauerstoff max. 25 bar G 1/2“ IG G 1/2“ AG
64000 2 Brenngas max. 5 bar G 3/8“ LH I G 3/8“ LH AG
64001 2 Sauerstoff max. 25 bar G 1/4“ IG G 1/4“ AG
64005 2 Sauerstoff max. 25 bar G 3/8“ IG G 3/8“ AG NV, FA, TV *
Durchflussleistung TYP 1
Vordruck [bar] 0,5 1 1,5 2,5 5
Luftdurchfluss [Nm3/h] 6,5 13,2 20,5 29,5 54,7
Durchflussleistung TYP 2
Vordruck [bar] 0,5 1 1,5 2,5 5
Luftdurchfluss [Nm³/h] 4 7,6 11,1 18,4 32,6
Gefertigt nach der zur Zeit gültigen EN ISO 2503
ENTNAHMESTELLEN
(1)
(2)
6
Kupplungsstifte nach ISO 7289 aus Edelstahl
Art.-Nr. Gasart Eingang
64196 Sauerstoff G 1/4“ IG für Handgriff
64296 Brenngas G 3/8“ LH IG für Handgriff
64396 Neutrale Gase G 1/4“ IG für Handgriff
64195 Sauerstoff Tülle 6,0 mm für Schlaucheinbau
64295 Brenngas Tülle 8,0 mm für Schlaucheinbau
64194 Sauerstoff Tülle 4,0 mm für Schlaucheinbau
64294 Brenngas Tülle 4,0 mm für Schlaucheinbau
64293 Brenngas Tülle 6,3 mm für Schlaucheinbau
64330 Neutrale Gase Tülle 6,3 mm für Schlaucheinbau
64300 Sauerstoff G 1/4“ AG für eingebundene Schläuche
64310 Brenngas G 3/8“ LH AG für eingebundene Schläuche
64320 Neutrale Gase G 1/4“ AG für eingebundene Schläuche Kennzeichnung: 1 Strich = O2 , 2 Striche = Brenngas, 3 Striche = neutrale Gase
Schnellkupplungen mit automatischer Gassperre nach ISO 7289
Art.-Nr. Gasart Eingang
64105 Sauerstoff Tülle 6,0 mm für Schlaucheinbau
64205 Brenngas Tülle 9,0 mm für Schlaucheinbau
64207 Brenngas Tülle 11,0 mm für Schlaucheinbau
64208 Brenngas Tülle 6,3 mm für Schlaucheinbau
64305 Neutrale Gase Tülle 6,3 mm für Schlaucheinbau
64110 Sauerstoff G 1/4“ AG für eingebundene Schläuche
64210 Brenngas G 3/8“ LH AG für eingebundene Schläuche
64215 Neutrale Gase G 1/4“ AG für eingebundene Schläuche
64600 Sauerstoff G 1/4“ IG für Druckminderer
64610 Brenngas G 3/8“ LH IG für Druckminderer
64620 Neutrale Gase G 1/4“ IG für Druckminderer
ENTNAHMESTELLENGefertigt nach der zur Zeit gültigen EN ISO 2503
Verschlußmuttern
Art.-Nr. Typ
65080 M10 x 1 LH
65051 G 1/4“ LH
65062 G 3/8“ LH
65063 Blindmutter G 3/8“ LH
65064 Blindmutter G 3/8“ LH mit Kette
65061 Blindmutter G 3/8“ RH
65066 Blindmutter G 3/8“ RH mit Kette
7
Gefertigt nach der zur Zeit gültigen EN ISO 2503
ENTNAHMESTELLEN
Doppelnippel, konisch dichtend
Art.-Nr. Größe
65200 G 1/4“ x G 1/4“
65201 G 1/4“ x G 1/4“ LH
65202 G 1/4“ LH x G 1/4“ LH
65203 G 1/4“ x G 3/8“
65204 G 1/4“ x G 3/8“ LH
65208 G 1/4“ LH x G 3/8“ LH
65216 G 1/4“ LH x G 3/8“
65205 G 3/8“ x G 3/8“
65206 G 3/8“ LH x G 3/8“ LH
65207 G 3/8“ x G 3/8“ LH
65223 G 3/8“ x G 1/2“
65224 G 3/8“ x G 1/2“ LH
65225 G 3/8“ LH x G 1/2“
65226 G 3/8“ LH x G 1/2“ LH
65227 G 3/8“ LH x G 3/4“
65230 1/2“ x 1/2“
65209 1/2“ x 1/2“ LH
65232 1/2“ LH x 1/2“ LH
65233 1/2“ x 3/4“
65234 1/2“ x 3/4“ LH
65235 1/2“ LH x 3/4“ LH
65243 3/4“ x 3/4“
65244 3/4“ x 3/4“ LH
65245 3/4“ LH x 3/4“ LH
65246 3/4“ x 1“
auch andere Grössen lieferbar
Schlauchtüllen
Art.-Nr.
65001 für G 1/4“ x 4 mm
65002 für G 1/4“ x 6 mm verkürzt
65003 für G 1/4“ x 9 mm verkürzt
65010 für G 3/8“ x 4 mm
65011 für G 3/8“ x 6 mm verkürzt
65012 für G 3/8“ x 9 mm verkürzt
65020 für G 1/2“ x 6 mm
65021 für G 1/2“ x 9 mm
auch andere Grössen lieferbar
Schlauchverbinder
Art.-Nr. Größe
65150 4 x 4 mm
65151 6 x 6 mm
65153 8 x 8 mm
65152 9 x 9 mm
8
MANYFLOW DER VERTEILERBLOCK IN DER ZENTRALEN GASEVERSORGUNG
l Standard Ausführung bei HD-Gasen inkl. Sintermetallfilter und Gasrücktrittventil.
l Durch den Einsatz von Gasrücktrittventilen ist ein Umfüllen in weitere angeschlossene Gasflaschen ausgeschlossen. Damit wird eine gleichmäßige Gasentnahme aller Flaschen gesichert.
l Problemlos erweiterbar. Das Baukastensystem ermöglicht einfach erweiterbare Varianten.
l Zur Flaschen- und Bündelversorgung geeignet.
Das Baukastensystem „Manyflow“ bietet dem Anwender bei der Errichtung einer Zentralen Gasversorgung (Druckregelstation) wesentliche Vorteile:
l Kompakte Bauweisel Vorhandene Manyflow-Anlagen sind problemlos zu erweiteren.l Die Druckregelstationen für Acetylen können ebenfalls problemlos erweitert werden, da die erforderlichen
Sicherheitselemente (Zerfallsperre und Schnellschlusseinrichtung) bereits zur Basisausstattung gehören.
Druckregelstationen für bis zu 3 Flaschen/Bündel
Druckregelstationen für bis zu 6 Flaschen/Bündel
Manyflow-Block als Erweiterungskomponente 1
Verbindungsrohr als Erweiterungskomponente 2
l Kompakter Ventilblock für Flaschendrücke bis 300 bar.
l Hochdruckabsperrventile.l Ausbrennsicher.l Platzsparende Installation.l Ein- und Ausgangsanschlüsse
W 21,8 × 1/14“ nach DIN 477.
MANYFLOW Erweiterungen im Baukastensystem
Erweiterungskomponente 1: Manyflowblock
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
14037312 für Acetylen W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
0764954 für Acetylen W21,8x1/14“ LH G3/4“
14037514 für hochverdichtete Gase W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
Erweiterungskomponente 2: Hochdruckverbindungsrohr
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
14037797 für alle Gasarten inkl. Dichtung, Länge 750 mm G3/4“ G3/4“
14037423 Hochdruckverbindungsrohr für Bündelerweiterung G3/4“ G3/4“
inkl. Dichtungen Länge 1500 mm
14037804 für alle Gase inkl. Dichtung, Länge 450 mm G3/4“ G3/4“
Mit diesen Erweiterungskomponenten 1 und 2 können Anlagen je nach Bedarf erweitert werden!!
Für all Gase
9
MANYFLOW - KOMPONENTEN UND TECHNIKFlaschen- oder Bündel-Gasversorgung für Acetylen und Hochdruckgase bis 300 bar.
Druckminderer mit Kugelhahn
Hochdruck-Gase HDbis 300 bar bis 400 m³/h, Ausgangsdruck 20 bar
Acetylen ACEbis 18 bar bis 25 m³/h
Bestellhinweis zu Druckregelstationen W Gasart festlegen W Wählen Sie die Druckregelstation entsprechend der zu erwartenden Gasverbräuche aus (50 – 250 m³/h). Ein Gleichzeitigkeitsfaktor zwischen 0,5 – 0,6 hat sich als praxisgerecht erwiesen. W Wie soll die Gasversorgung erfolgen? Bündel oder Einzelflaschen, danach werden die Anschlußschläuche ausgewählt. Die Druckregelstationen und Erweiterungsmodule werden generell ohne Schläuche geliefert.
Druckregelstation
Die verwendeten Hochdruck-Edelstahl-wellschläuche sind aus Sicherheits-gründen mit einer Sicherheitsfangleine ausgestattet, welche bei Schlauch-bruch unkontrollierte Schlauchbewe-gungen verhindert. Eine regelmäßige Prüfung und Wartung für Hochdruck-schläuche ist zu empfehlen.
Verteilerblock MANYFLOWim Baukastensystem mit Verbindungsrohr erweiterbar
Hochdruckschläuche
Längen 800/1500 mmAcetylen-Hochdruckschläuche besitzen keine Sicherheitsfangleine. Diese Schläuche benötigen eine Bauartzulassung und unterliegen einer fünfjährigen Prüfpflicht nach TRAC 204, 5.3.7.
Beachten Sie, dass die Aufstellung von Einzelflaschenanlagen die Sicherung der Flaschen gegen Umfallen erfordert. Nutzen Sie dazu unsere Edelstahl flaschenhalterung mit Befestigungskette.
Der Verteilerblock MANYFLOW ermöglicht durch sein Baukastensystem Druck regelstationen für Acetylen und hochverdichtete Gase bis 300 bar sowohl für die Flasche als auch für die Bündelversorgung. Es stehen Stationen für unterschiedliche Gasentnahmemengen zur Verfügung.
Die Druckregelstationen werden als Basiseinheiten ohne Anschlußschläuche geliefert. Anschlußschläuche sind entsprechend der Gasart und der Gasversorgung (Flasche oder Bündel) zu bestellen. Damit haben Sie immer die Möglichkeit, die Gasversorgung Ihren betrieblichen Anforderungen entsprechend zu bestellen und aufzurüsten.
10
Station 0768168
Druckregelstation MM 70-1 Druckregelstation, mit Spül-/Druckentlastungsventil zum einfachen Lösen der Flaschen-/ Bündelanschluß-schläuche. Für 1 Flasche oder 1 Bündel. Mit Gasrücktrittventil im Eingang. Zur Wandmontage als auch zum Einhängen am Bündel geeigne
Eingangs- Arbeits- Art.-Nr. Gas druck druck Eingang Ausgang
0768093 Sauerstoff/ inerte Gase 300 bar 20 bar W21,8x1/14“ G1/2“, DN15
0768094 Wasserst./ Methan 300 bar 20 bar W21,8x1/14“LH G1/2“, DN15
0768142 Sauerstoff/ inerte Gase 300 bar 40 bar W21,8x1/14“ G1/2“, DN15
0768168 Stickstoff/ inerte Gase 300 bar 100 bar W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
DRUCKREGELSTATIONEN HD
Durchflußkurve
HD-GaseMax. Leistung: 50 m³/h Flaschendruck bis 300 barAusgangsdruck bis 20 bar
20
25
5
15
10
0
0 90 1008070602010 504030
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
11
Druckregelstation MM70-2 Für 2 Flaschen oder 2 Bündel. Komplett mit Spül-/Druckentlastungsventil pro Eingang. Mit Gasrücktrittven-til in den Eingängen. Vorzugsweise zur Wandmontage.
Eingangs- Arbeits- Art.-Nr. Gas druck druck Eingang Ausgang
0768122 Sauerstoff/ Inert 300 bar 20 bar W21,8x1/14“ G1/2“, DN15
0768124 Wasserst./ Methan 300 bar 20 bar W21,8x1/14“LH G1/2“, DN15
0768143 Sauerstoff/ Inert 300 bar 40 bar W21,8x1/14“ G1/2“, DN15 Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
DRUCKREGELSTATIONEN HD
Durchflußkurve
HD-GaseMax. Leistung: 50 m³/h Flaschendruck bis 300 barAusgangsdruck bis 20 bar
20
25
5
15
10
0
0 90 1008070602010 504030
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
12
Druckregelstation MB 70 - ManyflowDruckregelstationen für hochverdichtete Gase – Basisversion – bis 300 bar. Diese Druckregelstationen sind für Flaschen- und Bündelversorgung geeignet. Eingang: W21,8 × 1/14“, Ausgang: 1/2“ Kugelhahn.
Art.-Nr. Typ Gasart Arbeitsdruck
0768099 Druckregelstation 50/70 komplett O2/ Inert 20 bar
0768219 Druckregelstation 50/70 komplett O2 / Inert 40 bar
0768148 Druckregelstation 50/70 komplett H2 H2 20 bar
Anzahl
24037043 Kugelhahn 1/2“ mit Winkelverschraubung 1
14037647 Verschraubung G1/2“ auf D = 22 1
14037514 Ventilblock Manyflow 1
0783091 Batteriebasisdruckminderer UC500-HD-Gase 1
14037302 Verschlußnippel mit Ü.-Mutter W21,8 × 1/14“ 3
DRUCKREGELSTATIONEN HD
HD-GaseMax. Leistung: 50 m³/h Flaschendruck bis 300 barAusgangsdruck bis 20 bar
Durchflußkurve
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen bzw.
Bündelanzahl zusammenstellen.
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
20
25
5
15
10
0
0 90 1008070602010 504030
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
13
DRUCKREGELSTATIONEN HD
Druckregelstation MB 400 - ManyflowKomplette Druckregelstationen für hochverdichtete Gase – Basisversion – bis 300 bar. Diese Stationen sind für Flaschen- und Bündelversorgung geeignet. Eingang: W 21,8 × 1/14“. Ausgang: 3/4“ Kugelhahn.
Art.-Nr. Gas Arbeitsdruck
0768098 Sauerstoff/ Inert 20 bar
14037557 Mison 12 bar
0768151 Stickstoff 40 bar
Anzahl
14037514 Ventilblock Manyflow DH Gase 1
14037257 Dichtung 18 × 12 × 2 1
0762382 Batteriedruckminderer MR 60-HP 1
24037180 Winkelabgang mit Kugelhahn MR 60 1
14037302 Verschlußnippel mit Ü.-Mutter W 21,8 × 1/14“ 3
14037137P Messing Rohrstück Ø 22 × 2 × 100 1
425
271
~167
450
HD-GaseNennleistung: 250 m³/h Max. Leistung: 400 m³/h Flaschendruck: bis 300 barMison Max. Leistung: 200 m³/hArbeitsdruck: siehe oben
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 400
40
50
10
30
20
0
0 800700600200100 500400300
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
60
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen bzw.
Bündelanzahl zusammenstellen.
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
14
Druckregelstation MM 400-1 Druckregelstation für 1 Flasche oder Bündel. Mit Spül-/Entlastungsventil, Gasrücktrittsventil und Filter am Eingang. Eingang: W 21,8 × 1/14“. Ausgang: 3/4“ Kugelhahn.
Eingangs- Arbeits-
Art.-Nr. Gas druck druck Eingang
0768127 Sauerstoff/ Inert 300 bar 20 bar W21,8x1/14“
0768128 Wasserstoff/ Methan 300 bar 20 bar W21,8x1/14“LH
0768144 Sauerstoff/ Inert 300 bar 40 bar W21,8x1/14“
DRUCKREGELSTATIONEN HD
HD-GaseNennleistung: 250 m³/h Max. Leistung: 400 m³/h Flaschendruck bis 300 barArbeitsdruck: siehe oben
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 400
40
50
10
30
20
0
0 800700600200100 500400300
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
60
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der
nötigen Flaschen bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
DerEntdüftungsbogen gehört nicht zum Lieferumfang.
15
DRUCKREGELSTATIONEN HD
Druckregelstation MM 400-2 Für 2 Flaschen oder 2 Bündel. Komplett mit Spül-/Entlastungsventil. Mit HD-Eingangs-absperrventil. Geeig-net für großen Verbrauch. Druckentlastungsventil zum einfachen Lösen der Flaschen-/Bündelanschlüsse. Mit Gasrücktrittventil und Filter im Eingang. Eingang: 2×W21,8×1/14“. Ausgang: Kugelhahn 3/4“.
Art.-Nr. Gas Eingangsdruck Arbeitsdruck Eingang
0768132 Sauerstoff/ Inert 300 bar 20 bar W21,8×1/4“
0768133 Wasserstoff/Methan 300 bar 20 bar W21,8×1/4“LH
0768146 Sauerstoff/ Inert 300 bar 40 bar W21,8×1/4“
Stationen MM400-2 mit Kontaktmanometer auf Anfrage!!
155
350
Ø22
81
447
630
540600
HD-GaseNennleistung: 250 m³/h Max. Leistung: 400 m³/h Flaschendruck bis 300 barArbeitsdruck: siehe oben
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 400
40
50
10
30
20
0
0 800700600200100 500400300
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
60
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
Gasversorgungsanlagen sind einer regelmäßigen Prüfung und sicherheits-technischen Beurteilung zu unterziehen. KAYSER empfiehlt Wartung und Prüfung von Zentralen Gaseversorgungen nach DVS Merkblatt 0221.
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen bzw.
Bündelanzahl zusammenstellen.
16
Druckregelstation MU 400-M Druckregelstation MU 400-1 komplett. Geeignet für großen Verbrauch. Als Wandmontagesystem oder zum Einhängen am Bündel geeignet.
Eingang: W21,8×1/14“. Ausgang: Kugelhahn 3/4“.
Art.-Nr. Gas Eingangsdruck Arbeitsdruck
0768121 Sauerst./inert 300 bar 20 bar
9443320 Befestigungssatz
Der Befestigungssatz enthält neben den Haken je einen Messing-Stutzen mit Anschluß 1/4“ und 3/8“LH, die mit der Schneidringverschraubung befestigt werden können.
DRUCKREGELSTATIONEN HD
Ø22
400
272
150
444
200
213
60
60
HD-GaseNennleistung: 250 m³/h Max. Leistung: 400 m³/h Flaschendruck: bis 300 bar
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 400
40
50
10
30
20
0
0 800700600200100 500400300
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
60
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
Die erforderlichen Hochdruckschläuche finden Sie auf Seite 18. Sie können Ihre Station entsprechend der
nötigen Flaschen bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
Der Befestigungssatz gehört nicht zum Lieferumfang.
17
Hochleistungsdruckminderer MR400 mit Flaschen-/BündelanschlussFür die Direktversorgung von Großverbrauchern, z.B. Laserschneidanlagen, Brennschneidmaschinen, Versor-gung auf Baustellen, etc. Eingang nach DIN 477-1 und DIN 477-5. MR 400 – 200 bar
Art.-Nr. Beschreibung P2 Gasart Eingang Ausgang
0762915 MR 400 Ox 20 bar Sauerstoff G3/4“ DIN 477 Nr.9 G1/2“RH gerade
0762929 MR 400 N 20 bar Stickstoff W24,32x1/14“ Nr.10 G1/2“RH gerade
0762930 MR 60 N-HD 50 bar Stickstoff W24,32x1/14“ Nr.10 G1/2“RH gerade
0762931 MR 400 Ar 20 bar Argon/CO2 W21,8x1/14“ Nr.6 G1/2“RH gerade
0762932 MR 400 H-M 20 bar Methan/Wasserst. W21,8x1/14“ LH Nr. 1 G1/2“LH gerade
MR 400 – 300 bar
Art.-Nr. Beschreibung P2 Gasart Eingang Ausgang
0762933 MR 400 Ox 20 bar Sauerstoff W30x2 DIN 477 Nr.59 G1/2“RH gerade
0762934 MR 400 N 20 bar Stickstoff W30x2 DIN 477 Nr.54 G1/2“RH gerade
0762935 MR 60 N-HD 50 bar Stickstoff W30x2 DIN 477 Nr.54 G1/2“RH gerade
0762936 MR 400 Ar 20 bar Argon/CO2 Mix W30x2 DIN 477 Nr.54 G1/2“RH gerade
Winkelanschluß 75°
Der Winkelanschluß verbessert nach Anschluss eines Gasschlauches die Schlauchführung.
Art.-Nr. P2 Gasart Eingang Ausgang
9456380 PN64 Sauerstoff und G1/2“ Ü-Mutter G1/2“ Aussengewinde konusdichtend
nicht brennb. Gase EN 560
9456330 PN64 brennbare Gase G1/2“ LH Ü-Mutter G1/2“ LH A-Gewinde konusdichtend
EN 560
DRUCKREGELSTATIONEN HD
HD-GaseNennleistung: 400 m³/h Max. Leistung: 600 m³/h Flaschendruck: bis 300 bar
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 400
40
50
10
30
20
0
0 800700600200100 500400300
p = 300 bar1
p = 41 bar1
p = 21 bar1
p = 300 bar1
60
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
18
ANSCHLUSSSCHLÄUCHE HD
Anschlussschläuche für Druckregelstationen HD-GaseEdelstahlwellschlauch für Hochdruckanwendungen (HD) bis 300 bar zur Komplettierung der Anlagen ent-sprechend der Gasart.
Druck Länge
Art.-Nr. Gasart [bar] [mm] Eingang Ausgang
14037444 Ar/CO2 200 800 W21,8x1/14“ DIN 477 Nr.6 W21,8x1/14“
14037454P Ar/CO2 200 1500 W21,8x1/14“ DIN 477 Nr.6 W21,8x1/14“
14037449 Ar/CO2 300 800 W30x2 DIN 477-5 Nr. 54 W21,8x1/14“
14037459 Ar/CO2 300 1500 W30x2 DIN 477-5 Nr. 54 W21,8x1/14“
14037441 Druckluft 200 800 G5/8“ DIN 477 Nr.13 W21,8x1/14“
14037451 Druckluft 200 1500 G5/8“ DIN 477 Nr.13 W21,8x1/14“
14037446 Druckluft 300 800 W30x2 DIN 477-5 Nr.56 W21,8x1/14“
14037456 Druckluft 300 1500 W30x2 DIN 477-5 Nr.56 W21,8x1/14“
14037440 Sauerstoff 200 800 G3/4“ DIN 477 Nr.9 W21,8x1/14“
14037450P Sauerstoff 200 1500 G3/4“ DIN 477 Nr.9 W21,8x1/14“
14037445 Sauerstoff 300 800 W30x2 DIN 477-5 Nr.59 W21,8x1/14“
14037455 Sauerstoff 300 1500 W30x2 DIN 477-5 Nr.59 W21,8x1/14
14037442 Stickstoff 200 800 W24,32x1/14“ DIN 477 Nr.10 W21,8x1/14“
14037452 Stickstoff 200 1500 W24,32x1/14“ DIN 477 Nr.10 W21,8x1/14“
14037447 Stickstoff 300 800 W30x2 DIN 477-5 Nr.54 W21,8x1/14“
14037457 Stickstoff 300 1500 W30x2 DIN 477-5 Nr.54 W21,8x1/14“
14037443 Wasserst./Formiergas 200 800 W21,8x1/14“LH DIN 477 Nr.1 W21,8x1/14“LH
215192032P Wasserst./Formiergas 200 1000 W21,8x1/14“LH DIN 477 Nr.1 W21,8x1/14“LH
215192033 Wasserst./Formiergas 200 2000 W21,8x1/14“LH DIN 477 Nr.1 W21,8x1/14“LH
14037448 Wasserst./Formiergas 300 800 W30x2LH DIN 477-5 Nr.57 W21,8x1/14“LH
14037458 Wasserst./Formiergas 300 1500 W30x2LH DIN 477-5 Nr.57 W21,8x1/14“LH
Bewegliche Schläuche müssen jährlich geprüft werden!
1665
1450 10080
85120
965
750 100
85120
80
Diese Edelstahlwellschläuche bieten ein Höchstmaß an Sicherheit. Sie sind – bis 300 bar – aus Sicherheitsgründen mit einer Sicherheitsfangleine ausgestattet.
Hierdurch wird die Gefahr von Perso-nenschäden durch Schlauch bruch ausgeschlossen. Ein loses „Umherschla gen“ der Schlauches wird damit ver-hindert.
Die doppelte Umflechtung aus Edelstahl 1.4301 in Verbindung mit einer Sicherheitsfangleine bietet einen optimalen Schutz für den Anwender.
Abmessungen
19
DRUCKREGELSTATIONEN ACETYLEN
Druckregelstation MB 70 - Manyflow Zum stationären und mobilen Einsatz. Zum Einsatz bei Einzelflaschen oder Flaschenbündel. Die Stationen erfüllen die Forderung der TRAC. Durch die Verwendung einer Zerfallsperre und einer automatischen Schnell-schlusseinrichtung kann diese Station sowohl für Flaschen-, als auch für Bündelbetrieb eingesetzt werden.
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
0768100 Station W21,8×1/14“LH Kugelhahn 1/2“
Anzahl
0764954 Ventilblock Manyflow Acetylen 1
0783250 Batteriedruckminderer UC500 A 1
14008271 Zerfallsperre GVA 90 (2) 1
14037141 Kugelhahn 1/2“ mit Winkelverschraubung 1
9431910 Verschlußnippel m. Ü.-Mutter W21,8×1/14“ 3 VE = 50 Stck.
14037561 Schnellschlußeinrichtung (1) 1
14037562 Anschlußadapter Schnellschlusseinrichtung G3/4“ 1
14016986 O-Ring 23 × 12 × 2,5 NBR 70 2
14037056 Dichtung 18 × 12 × 2,5 1
14037174 St. Rohrstück Ø 22 × 1,5 × 100 1
555
622
289
Ø22
ACETYLENMax. Leistung: 10 m³/h Flaschendruck bis 25 barAusgangsdruck: 1,5 bar
Durchflußkurve
Die erforderlichen Acetylen-Schläuche finden Sie auf Seite 23. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
Durchflußkurve MR 70
0,5
1,5
0
0 30105 252015
p = 20 bar1
1
p = 4 bar1
p = 3 bar1
p = 2 bar1
p = 20 bar1
p = 20 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
20
Druckregelstation MU 70-MFür 1 Flasche/Bündel. Zum mobilen oder stationären Einsatz mit Einzelflaschen oder Flaschenbündel (mit Befestigungssatz 9443320) geeignet. Diese Stationen erfüllen die Forderung der TRAC für Bündelversor-gung durch den Einsatz einer Zerfallsperre und einer automatischen Schnellschlusseinrichtung.
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
0768120 Druckregelstation W21,8×1/14“LH Kugelhahn 1/2“
9443320 Befestigungssatz
Anzahl
14037561 Schnellschlußeinrichtung (1) 1
0783250 Batteriedruckminderer UC 500 A 1
14008271 Zerfallsperre - GVA 90 1/2“ (2) 1
14037141 Kugelhahn 1/2“ mit Winkelverschraubung 1
14037490 Adapter G3/4“- W21,8×1/14“ für RDS 1
14037159P Wandbefestigung 1
14037636 Rohrschelle Gr. 2 1
14037470 Rückdrucksicherungssatz 1
14037174P St-Rohrstück Ø 22 × 1,5 × 100 1
DRUCKREGELSTATIONEN ACETYLEN
60
46
483
400
423
150
270
200
154
220
ACETYLENMax. Leistung: 10 m³/h Flaschendruck bis 25 barAusgangsdruck: 1,5 bar
Die erforderlichen Acety-lenschläuche finden Sie auf S. 23. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammenstellen. Der Befesti-gungssatz enthält neben den Haken je einen MS-Stutzen mit 1/4“ und 3/8“LH, die mit der Schneidringverschraubung befestigt werden können.
Durchflußkurve Durchflußkurve MR 70
0,5
1,5
0
0 30105 252015
p = 20 bar1
1
p = 4 bar1
p = 3 bar1
p = 2 bar1
p = 20 bar1
p = 20 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
21
305
190 190 190
776 173
126
442
0,5
1,5
0
0 30105 252015
p = 20 bar1
1
p = 4 bar1
p = 3 bar1
p = 2 bar1
p = 20 bar1
p = 20 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
Druckregelstation MB 400Druckregelstationen für Acetylen-Basisversion bis 25 bar. Diese Stationen sind mit einer selbsttätigen Schnellschlusseinrichtung und Zerfallsperre ausgerüstet und für die Entnahme aus Flaschen und Bündelsta-tionen geeignet.
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
0768097 Druckregelstation W21,8×1/14“LH Kugelhahn 3/4“
Anzahl
0764954 Ventilblock Manyflow Acetylen 1
0762387 Batteriedruckminderer 1
14008923 Zerfallsperre A 12/25 1
14037562 Anschlussadapter Schnellschlußeinrichtung G3/4“ 1
14037561 Schnellschlußeinrichtung 1
14016986 O-Ring 23,3 × 2,4 NBR70 1
14037056 Dichtung 18 × 12 × 2,5 1
14037302 Verschlußnippel mit Ü.-Mutter W 21,8 × 1/14“ 3
24037180 Winkelabgang mit Kugelhahn 1
14037640 Verschraubung G1“ – Ø 22 mm 1
548201033046 Abgangsstutzen MR 60 1
14037174P St. Rohrstück Ø 22 × 1,5 × 100 1
DRUCKREGELSTATIONEN ACETYLEN
ACETYLENNennleistung: 18 m³/h Max. Leistung: 28 m³/h Flaschendruck: bis 25 barAusgangsdruck: 1,5 bar
Durchflußkurve
Durchfluß [m³/h]Durchfluß [m³/h]
Die erforderlichen Acetylenschläuche finden Sie auf Seite 23. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammenstellen.
22
Druckregelstation MM400-2Für hohe Durchflüsse und Bündelversorgung. Beidseitige Acetylen-Druckregelstation bis 25 bar für 2 Flaschen-bündel. Diese Station verbindet optimale Sicherheit mit hoher Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der EN ISO 14114. Ausführung in robuster Bauweise. Einfache Wandmontage! Mit Sicherheitseinrichtung nach DIN EN 730-1. Diese Station ist mit einer selbsttätigen Schnellschlusseinrichtung Zerfallsperre sowie Gas-rücktrittventil ausgerüstet.
Art.-Nr. Typ Eingang Ausgang
0768136 Druckregelstation MM400-2 W21,8x 1/14” LH Kugelhahn ¾”
DRUCKREGELSTATIONEN ACETYLEN
0,5
1,5
0
0 30105 252015
p = 20 bar1
1
p = 4 bar1
p = 3 bar1
p = 2 bar1
p = 20 bar1
p = 20 bar1
Ausgangsdruck p2 [bar]
Durchfluß [m³/h]
DurchflußkurveDurchflußkurve
Durchfluß [m³/h]Durchfluß [m³/h]
ACETYLENNennleistung: 18 m³/h Max. Leistung: 28 m³/h Flaschendruck: bis 25 barAusgangsdruck: 1,5 bar
Die erforderlichen Acetylen-schläuche finden Sie auf Sei-te 23. Sie können Ihre Station entsprechend der nötigen Flaschen- bzw. Bündelanzahl zusammen stellen.
23
HOCHDRUCKSCHLÄUCHE ACETYLEN
Hochdruckschläuche AcetylenAnschlußschläuche für Druckregelstationen mit Linksgewinde am Eingang.
Art.-Nr. Anwendung Eingang Ausgang Länge [mm]
14038015 Flaschenanschluß (Schlauch) Bügel W21,8×1/14“ LH 800
14038011 Bündel LINDE (mit Kugelhahn) M28×1,5 LH W21,8×1/14“ LH 1500
14038012 Bündel MG (mit Kugelhahn) M28×1,5 LH W21,8×1/14“ LH 1500
14038013 Bündel BASI (mit Kugelhahn) M28×1,5 LH W21,8×1/14“ LH 1500
14038014 Bündel Rhöna (mit Kugelhahn) M28×1,5 LH W21,8×1/14“ LH 1500
Flaschenschlauch mit Rückdrucksicherung (14 038 015)
Bündelschlauch mit für Gaselieferanten-spezifischen Anschlüssen
Bündelanschluß komplett RHÖNA Standard Art.-Nr. 14037190
14037115 für LINDE-Bündel Bündelanschluß für MG-Bündel ÜWM 5 mm eingekürzt
Bündelanschluß für BASI-Bündel Eingangsnippel auf Ø 10 abgedreht
Achtung: für Acetylen-Hochdruckschläuche besteht eine 5-jährige Prüfpflicht nach TRAC 204, 5.3.7.
24
Hochdruck Erweiterungssysteme für Druckregelstationen SEDie Hochdruck-Erweiterungseinheiten SE sind auf eine Edelstahlkonsole montiert und können in axialer Richtung (max. 23 mm) verschoben werden. Dadurch sind die Erweiterungseinheiten sowohl für die M70 und M400 Serie verwendbar. Rohre und Konsole sind aus Edelstahl, Verschraubungen aus Messing. Optional kann in die Verlängerungsrohre (im Messingblock) ein Manometer montiert werden.
Art.-Nr. Typ Gasart Eingang Ausgang
9625640 SE-1 Sauerstoff/Inert W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
9625690 SE-1 Brenngas W21,8x1/14“LH W21,8x1/14“LH
9625650 SE-2 Sauerstoff/Inert W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
9625700 SE-2 Brenngas W21,8x1/14“LH W21,8x1/14“LH
9625660 SE-4 Sauerstoff/Inert W21,8x1/14“ W21,8x1/14“
9625710 SE-4 Brenngas W21,8x1/14“LH W21,8x1/14“LH
Die Sammelleitung ist axial verschiebbar
Einseitige Erweiterungsmöglichkeiten horizontal
HOCHDRUCK ERWEITERUNGSSYSTEME
MM 400-1 mit Erweiterungseinheit SE-2
MM
70
MM
40
0
MM 70MM 400
Detail Kreuzstück
MM400-2 mit Erweiterungseinheit SE-2
25
Einseitige Erweiterungsmöglichkeiten vertikal
HOCHDRUCK ERWEITERUNGSSYSTEME
Beidseitige Erweiterungsmöglichkeiten
Bogenstück
T-Stück f
Erweiterungseinheit SE-2
Erweiterungseinheit SE-2
Erweiterungseinheit SE-2
Erweiterungseinheit SE-1
Bogenstück
26
HOCHDRUCK ERWEITERUNGSSYSTEME
Hochdruck Absperrventile DN4 und DN8 für ErweiterungssystemeAbsperrventile SOV DN4 für Erweiterungseinheiten in Verbindung mit M70 Stationen. Absperrventile BV 300 DN8 für Erweiterungseinheiten in Verbindung mit M400 Stationen.
Art.-Nr. Beschreibung Gasart Eingang Ausgang
0777111 SOV DN4 Sauerstoff/ Inert, 300 bar W21,8×1/14“ W21,8×1/14“LH
0777112 SOV DN4 Brenngas, 300 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“
0777208 SOV DN4 Acetylen, 25 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“
BV777105 BV 300 DN 8 Sauerst./ Inert, 300 bar W21,8×1/14“ W21,8×1/14“LH
BV777106 BV 300 DN 8 Inert, 300 bar W21,8×1/14“ W21,8×1/14“LH
BV777107 BV 300 DN 8 Brenngas, 300 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“
BV777209 BV 300 DN 8 Acetylen, 25 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“
Gasrücktrittventile
Art.-Nr. Beschreibung Gasart Eingang Ausgang
0764935 Rückschlagventil Sauerstoff/Inert, 300 bar W21,8×1/14“ W21,8×1/14“
0764936 Rückschlagventil Brenngas, 300 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“LH
0764937 Rückschlagventil Acetylen, 25 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“LH
0764932 Rückschlagventil RSV Sauerstoff/Inert, 300 bar W21,8×1/14“ W21,8×1/14“
0764933 Rückschlagventil RSV Brenngas, 300 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“LH
0764934 Rückschlagventil RSV Acetylen, 25 bar W21,8×1/14“LH W21,8×1/14“LH
RSV
MM 70-2
Gasrücktrittventil
Absperrventil
Doppelmutter
Gasflasche
Beispiel: MM70-2 mit Erweiterungseinheit SE-2
SE Line: Montagebeispiel mit Absperrventil
27
Zubehör für Hochdruck-Erweiterungseinheit SE-Serie
Art.-Nr. Beschreibung Gasart Anschlüsse
215191005 Bogenstück SS Brenngas W21,8×1/14“LH
215191010 Bogenstück SS Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“
0768159 Bogenstück CU Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“
0768160 Bogenstück CU Brenngas W21,8×1/14“LH
215191076 Blindstopfen Brenngas W21,8×1/14“LH
215191077 Blindstopfen Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“
215191069 Adapter Brenngas W21,8×1/14“LH f*/ W21,8×1/14 m*
215191068 Adapter Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“ f*/W21,8×1/14“LH m*
200059835P Doppelmutter W21,8×1/14“/W21,8×1/14“LH
215191081 Blindverschraubung Brenngas W21,8×1/14“LH
215191080P Blindverschraubung Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“
215191084 T-Stück Brenngas W21,8×1/14“LH f*
215191085 T-Stück Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“ f*
9451080P Verbindungsrohr Sauerstoff/Inert W21,8×1/14“
9451090P Verbindungsrohr Brenngas W21,8×1/14“LH
548900006612 Winkelstück Alle Gase G1/2”
548900500340 Winkelstück Alle Gase G3/4”
548910006626 T-Stück Alle Gase G1/2”
548900401034 T-Stück Alle Gase G3/4”
548900040101 T-Stück Alle Gase G1”
Beschreibung Gasart Grösse VE (Stck)
311837121815P Alu Dichtung Alle Gase 18/12×1,5 mm 5
311325111032P Kupferdichtung Sauerstoff/ Inert 18x12x1,5 mm 10
f*= Innengewinde, m*=Außengewinde
ZUBEHÖR FÜR HOCHDRUCK ERWEITERUNGEN
Bogenstück
Blindstopfen
Adapter
Doppelmutter
Blindverschraubung
T-Stück f*
Verbindungsrohr
Winkelstück
T-Stück m*
Blindverschraubung
28
Gasvorwärmer GGP 200Ein leistungsfähiger Gasvorwärmer für hochverdichtete Gase bis 300 bar. Das Gerät verhindert das Einfrieren von Batteriedruckminderern bei großem Druckgefälle.
Art.-Nr. Beschreibung Gasart Druck Eingang Ausgang
19008004 Gasvorwärmer Sauerstoff/ Inert 300 bar W21,8×1/14“f* W21,8×1/14“m*
H28054801 Gasvorwärmer Sauerstoff/ Inert 300 bar W21,8×1/14“m* W21,8×1/14“f**m = Außengewinde, f*= Innengewinde
Technische Daten
Anschluss: 230 V - 50 Hz
Leistung: 200 W
Befestigungssatz
Bestehend aus: 2 Haken mit Befestigungsschrauben, 1 Stck. Messing Stutzen G1/4“ und 1 Stck. Messing-Stutzen G3/8“LH.
Art.-Nr. Typ
9443320 Befestigungssatz
4A14540 Adapter G1/4“
4A14550 Adapter G3/8“LH
Flaschenhalterung (Edelstahl) mit Befestigungskette
Art.-Nr. Typ
14037116 für 1 Flasche
14037117 für 2 Flasche
14037118 für 3 Flasche
Bitte beachten sie, bei der Verwendung von Einzelflaschen sind diese gegen Umfallen zu sichern
Entlüftungsbogen mit Dichtung
Art.-Nr. Anschluss
0764896 W21,8×1/14“
ZUBEHÖR ZGV
29
Flaschenkupplungen – AcetylenMit Kugelhahn und Gasrücktrittventil am Flaschenanschluss nach TRAC 206.
Art.-Nr. Flaschen
14037463 2
14037464 3
14037465 4
14037466 5
14037467 6 Achtung! Für Acetylenschläuche besteht eine 5-jährige Prüfpflicht nach TRAC 204, 5.3.7
Flaschenkupplungen mit HD-Schläuchen – Propan
Art.-Nr. Flaschen
14037822 2
14037823 3
14037824 4
14037825 5
14037826 6
Flaschenkupplungen für hochverdichtete Gase
Art.-Nr. Gasart für Anzahl Flaschen
14037621 Sauerstoff 2
14037341 Sauerstoff 3
14037350 Sauerstoff 4
14037352 Sauerstoff 5
14037624 Stickstoff 2
14037623 Druckluft 2
14037622 Wasserstoff 2
Kugelhähne DIN 32509
Art.-Nr DN Anschluß Gase
14037648 10 3/8“ PN40 Sauerstoff
14037079 10 3/8“ PN40 nicht brennbare Gase
14037232 10 3/8“ PN1,5 APM brennbare Gase
14037630 15 1/2“ PN40 Sauerstoff / APM
14037631 20 3/4“ PN40 Sauerstoff / APM
ZUBEHÖR ZGV
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Mobile Central Station, Version 2 - ACETYLENMobile Druckregel- und Verteilerstation für Acetylen, bestehend aus: Gestell stapelbar, Lackierung nach Wunsch (Standard grau, RAL 7035), Schnellschlusseinrichtung nach TRAC 204 / 207, Hauptstellendruckmin-derer nach EN 961, HD-Anschlusskombination mit HD-Hahn, Sammelrohr für Acetylen, Einzelabsperrventile und Entnahmestellendruckminderer, Gebrauchsstellenvorlage nach DIN EN 730 / TRAC mit Schlauchkupp-lung nach EN 561 (auch andere Ausführungen lieferbar).
Art.-Nr. Typ
54210 4-fach Station ohne Regler (auch mit Entnahmestellenregler lieferbar)
54211 4-fach Station mit Regler
Höhe: 580 mm
Breite: 700 mm
Länge/Tiefe: 620 mm
Gewicht: 20,9 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 3/8“ AG
Abbildungen sind Beispielbilder, alle Stationen werden nach Kundenwunsch konfiguriert!
MOBILE VERTEILERSTATIONEN
Das KAYSER-WERK produziert seit vielen Jahrzehnten mobile Druckregel- und Verteilerstationen. Hauptabnehmer sind die deutsche Werftindustrie, große Verschrottungsbetriebe und Abrissunternehmen. Wir haben unsere Stationen ständig weiterentwickelt und gehen individuell auf jeden Kundenwunsch ein. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele.
Mobile Central Sation 58210mit 4 Abnahmestellen ohne Regler
Mobile Central Sation 58211
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Mobile Verteilerstation - BRENNGAS UND SAUERSTOFF Mobile Druckregel- und Verteilerstation für Sauerstoff und Brenngas. Bestehend aus: Gestell stapelbar, Lackierung nach Wunsch (Standard grau RAL 7035). Sauerstoff: Kugelhähne, Entnahmestellendruckminderer, Gebrauchsstellenvorlagen nach ISO 5175, Schnell-kupplungen nach ISO 7289. Eingang: Kugelhahn mit G3/4“ RH Innenkonus
Acetylen: Kugelhähne, Gebrauchstellenvorlagen nach ISO 5175, mit Schnell-Kupplungen nach ISO 7289. Eingang: Kugelhahn G3/4“ LH Innenkonus
Art.-Nr. Typ
54202 4-fach mit Entnahmestellen
54201 6-fach mit Entnahmestellen
54200 8-fach mit Entnahmestellen (alle Stationen auch mit Entnahmestellenregler für Brenngas lieferbar)
Höhe: 580 mm
Breite: 700 mm
Länge/Tiefe: 620 mm
Abbildungen sind Beispielbilder, alle Stationen werden nach Kundenwunsch konfiguriert!
Mobile Verteilerstation 54202
MOBILE VERTEILERSTATIONEN
32
Mobile Central Station, Version 2 - ARGON/CO2Mit HD-Druckminderer. Bestehend aus: Gestell stapelbar, Lackierung nach Wunsch (Standard grau RAL 7035). Mit Hauptstellendruckminderern, 4 Kugelhähnen, 4 Entnahmestellenregler mit Flowmeter 0-30 l/min, 4 Schnellkupplungen nach ISO 7289.
Eingang: Kugelhahn mit G3/4“ RH Innenkonus
Art.-Nr. Typ
58430 4-fach Verteilerstation
Auch lieferbar mit Entnahmestellenregler, mit Manometer und 6-fach oder 8-fach Ausführungen.
Höhe: 580 mm
Breite: 700 mm
Länge/Tiefe: 620 mm
Gewicht: 26,7 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 1/4“ AG
Druckminderer: MR 60
Vordruck: 0-300/200 bar
Regelbereich: 0-20 bar;
Nennleistung: 250 Nm³/h
Entnahmestellen: Regelbar 0-20 l/min
Abbildungen sind Beispielbilder, alle Stationen werden nach Kundenwunsch konfiguriert!
MOBILE VERTEILERSTATIONEN
Mobile Central Station
33
Mobile Leichtverteilerstation - ARGON/CO2 UND INERTGASE Bestehend aus: Hängegestell mit zwei Haken und überstehender Abdeckung. Lackierung nach Wunsch (Standard grau RAL 7035). Ausführung Argon/CO2: 6 Kugelhähne, 6 Entnahmestellendruckminderer 0-30 l/min. 6 Schnellkupplungen nach ISO 7289.
Anschluß Eingang: Kugelhahn mit G3/4“ RH Innenkonus
Art.-Nr. Typ
54217 6-fach Leichtverteilerstation
Abbildungen sind Beispielbilder, alle Stationen werden nach Kundenwunsch konfiguriert!
Höhe: ca. 500 mm
Breite: ca. 400 mm
Länge/Tiefe: ca. 400 mm
Regelbereich: 0-30 l/min
MOBILE VERTEILERSTATIONEN
Leichtverteilerstation
34
VERTEILERSTATIONEN
Mobile Central Station, Version 1 - ACETYLEN
Mobile Central Station, Version 1 - SAUERSTOFF
Mobile Central Station, Version 1 - ARGON/CO2
Mobile Central Station, Version 2 - ARGON/CO2
Artikelnummer: 58010
Höhe: 600 mm
Breite: 500 mm
Länge/Tiefe: 450 mm
Gewicht: 23,6 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 3/8“ LH AG
Druckminderer: MR 60 ACE
Vordruck: 0-18 bar
Regelbar: 0-1,5 bar
Nennleistung: 12 Nm³/h
Artikelnummer: 58000
Höhe: 600 mm
Breite: 500 mm
Länge/Tiefe: 450 mm
Gewicht: 23,6 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 1/4“ AG
Daten Druckminderer: MR 60
Vordruck: 0-300/200 bar
Regelbar: 0-10 bar
Nennleistung: 250 Nm³/h
Entnahmestellen: Regelbar 0-10 bar
Artikelnummer: 58030
Höhe: 600 mm
Breite: 500 mm
Länge/Tiefe: 450 mm
Gewicht: 22,5 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 1/4“ AG
Daten Druckminderer: MR 60
Vordruck: 0-300/200 bar
Regelbar: 0-20 bar
Nennleistung: 250 Nm³/h
Entnahmestellen: Regelbar 0-20 bar
Artikelnummer: 58220
Breite: 700 mm
Länge/Tiefe: 620 mm
Gewicht: 22,3 Kg
Anschluss Eingang: W 21,8 x 1/14 AG
Anschluss Ausgang: Schnellkupplung / G 1/4“ AG
Entnahmestellen: Regelbar 0-28/30 l/min
Abb. zeigt Station ohne Zerfallsperre und ohne Schnellschlußeinrichtung
35
BEISPIELE VERTEILERSTATIONEN
36
MOBILE VERTEILERSTATIONEN
37
BRENNGASE
BrenngastypHeizleistung
MischungsverhältnisFlammentemperatur
(°C)
Dichte
V O2 / V Brenngas 1 bar, 15°C flüssig
MJ/m³ MJ/kg N M S N M S kg/m³ kg/l
Wasserstoff H2
H 10,758 119,533 0,36 0,42 0,5 2 835 2 856 2 840 0,09 0,07
Methan CH4
M 31,814 44,186 1,6 1,8 2 2 770 2 786 2 778 0,72 0,42
Acetylen C2H
2A 56,93 48,678 1,1 1,5 2,5 3 106 3 160 3 066 1,17 0,62
Ethylen C2H
4F 55,674 47,6 1,8 2,4 3 2 902 2 924 2 902 1,17 0,57
Propylen C3H
6Y 89,999 46,153 2,8 3,5 4 2 872 2 896 2 878 1,95 0,58
Propan C3H
8P 93,557 46,315 3,75 4,3 5 2 810 2 828 2 820 2,02 0,53
Methan - CH4 Ethan - C2H6 Ethen(Ethylen) - C2H4 Acetylen - C2H2
Propan - C3H8 Propen (Propylen) - C3H6
n-Butan - C4H10
Propadien - C3H4
Cyclobutan - C4H8 Butadien - C4H6
Flam
men
tem
pera
tur
(°C)
Mischungsverhältnis (Brenngas : O2)
Verb
renn
ungs
gesc
hwin
digk
eit
(m/s
)
Mischungsverhältnis (Brenngas : O2)
Prim
ar F
lam
men
leis
tung
(kJ
/cm
2 s)
Mischungsverhältnis (Brenngas : O2)
BRENNGAS EIGENSCHAFTEN
38
UNSERE FIRMENGESCHICHTE
Im Jahre 1929 wurde die Firma KAYSER als Familienunterneh-men gegründet, das heute auf drei Generationen Erfahrung und Kompetenz stolz sein kann. Im Laufe der Jahre ent-wickelt sich ein Unternehmen, das eine bedeutende Rolle in der Autogentechnik spielt. In den 60er Jahren wird die Produktpalette um die Propan-Löttechnik erweitert und der Firmenname KUNO KAYSER geändert in KAYSER-WERK GMBH. Zum Kundenkreis der Firma KAYSER gehören u. a. der Fachhan-del, internationale Konzerne und der Schiffsbau.
Anfang der 90er Jahre ist das Unternehmen aufgrund stän-diger Qualitätsverbesserung in der Lage, seinen Exportanteil stark auszuweiten und seine Präsenz auf dem Binnenmarkt trotz starken Wettbewerbs und schwieriger konjunktureller Lage zu festigen. Zu Beginn des Jahres 1997 werden umfang-reiche Maßnahmen eingeleitet, um die weltweit gestiegenen Erwartungen an deutsche Produkte zu erfüllen und gleich-zeitig neue Maßstäbe zu setzen. Das Resultat ist ein ständig wachsender Exportanteil im europäischen und außereuropä-ischen Ausland.
Hochmotivierte Mitarbeiter, die zum Teil bereits ihre Ausbil-dung im Unternehmen absolvierten, sorgen dafür, dass die Firma KAYSER ihre führende Rolle – vom Produktionsstandort Deutschland aus – in der Autogen- und Propantechnik beibe-hält und die gesteckten Ziele erreicht.
Im Jahre 2007 entschließen sich die Inhaber Kuno und Detlef Kayser die Firma an einen Investor zu verkaufen. Die Kayser-Werk GmbH fungiert weiterhin als eigenständige Firma am vorhandenen Produktionsstandort in Dortmund. Zum 1. Juli 2011 übernimmt die Kayser-Werk GmbH das C. Klein Werk in Schwerte.
39
ANHANG
Die regelmäßige Wartung ist im DVS Merkblatt 0221 beschrieben.
Mörikestraße 148282 Emsdetten
Tel.: 02572-9234351Kunden-Nr.: Fax.: 02572-9234356
eMail.: info@hatec-handel.de
www.hatec-info.de
Rechnungsanschrift Lieferanschrift Inhaber: H.-D. Bünker
Name: Name:
Abteilung: Abteilung:
Straße: Straße:
PLZ/Ort: PLZ/Ort:
Firmen Inhaber:
Bestell-Nr. des Kunden: Kunde Name ADM:
Name des Bestellers: Liefertermin Vermerk / Branche:
ME Preis/MEArtikel-Nr.:
Neukunde: [ ]BestellungFax. 02572 / 9234356
Fax.-Nr.:
Menge Total
Telefon-Nr.:
Artikel-Warenbezeichnung
Alle Preise zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer von 19%, plus anteilige Frachtkosten. Die Abwicklung erfolgt unter Zugrundelegung unsere umseitig abgedruckten Verkaufs- und
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Lieferbedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Rheine/Westf.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Lieferbedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Rheine/Westf.
ME = Mengen-Schlüssel
01=kg 03=Liter
02=Stück 04=Meter Datum Unterschrift des Bestellers
©HATEC_2013
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HATEC in Emsdetten
1.Preise und Preislisten
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager, Berechnet werden die jeweils gültigen Listen- und Angebotspreise. Die gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstige Belastungen aus gesetzlichen Vorschriften werden gesondert berechnet. Verpackungs- und Versandkosten werden anteilig berechnet.
2.Verzug und Unmöglichkeiten
Störungen irgendwelcher Art des Betriebes oder des Transportes bis zur Ablieferungsstelle – insbesondere verursachte durch Mobilmachung, Krieg,
Blockaden und deren Folgen, Warenmangel, geschlossene oder behinderte Schifffahrt, Ausfuhrverbot oder –erschwerung- entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung der Leistung, soweit diese erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ereignisse, die unsere Lieferanten, bei denen wir uns eingedeckt haben oder die Erzeugungsstätte betreffen, von den unsere Lieferanten die zu ihrer Herstellung benötigte Materialien beziehen, sollen
ebenso angesehen werden, als wenn sie uns betroffen hätten. Ergeben sich infolge von Versorgungsschwierigkeiten oder sonstige Ereignisse, wie sie u.a. in Satz 1 und 2 aufgeführt sind, unvorhergesehene Preiserhöhungen bei der Beschaffung der zur Herstellung und zum Vertrieb unsere Erzeugnisse
notwendigen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sowie sonstige Dienstleistungen, so sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen den vereinbarten Preisen zuzuschlagen, insoweit sind unsere Preise freibleibend. Maßnahmen frachtlicher, steuer- oder zolltechnischer Art, die zwischen Kaufabschluss und Lieferung fallen, gehen stets zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung kontraktlich ausgedungener Abnahmetermine oder unserer
Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluss zurückzutreten.
3. Gewährleistungen
1. Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen,
Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie Maßgeblich.2. Der Verkäufer haftet in Fällen des Versatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. DieRegelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder
Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und für Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziffer 2. 4. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HATEC in Emsdetten
1.Preise und Preislisten
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager, Berechnet werden die jeweils gültigen Listen- und Angebotspreise. Die gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstige Belastungen aus gesetzlichen Vorschriften werden gesondert berechnet. Verpackungs- und Versandkosten werden anteilig berechnet.
2.Verzug und Unmöglichkeiten
Störungen irgendwelcher Art des Betriebes oder des Transportes bis zur Ablieferungsstelle – insbesondere verursachte durch Mobilmachung, Krieg,
Blockaden und deren Folgen, Warenmangel, geschlossene oder behinderte Schifffahrt, Ausfuhrverbot oder –erschwerung- entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung der Leistung, soweit diese erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ereignisse, die unsere Lieferanten, bei denen wir uns eingedeckt haben oder die Erzeugungsstätte betreffen, von den unsere Lieferanten die zu ihrer Herstellung benötigte Materialien beziehen, sollen
ebenso angesehen werden, als wenn sie uns betroffen hätten. Ergeben sich infolge von Versorgungsschwierigkeiten oder sonstige Ereignisse, wie sie u.a. in Satz 1 und 2 aufgeführt sind, unvorhergesehene Preiserhöhungen bei der Beschaffung der zur Herstellung und zum Vertrieb unsere Erzeugnisse
notwendigen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sowie sonstige Dienstleistungen, so sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen den vereinbarten Preisen zuzuschlagen, insoweit sind unsere Preise freibleibend. Maßnahmen frachtlicher, steuer- oder zolltechnischer Art, die zwischen Kaufabschluss und Lieferung fallen, gehen stets zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung kontraktlich ausgedungener Abnahmetermine oder unserer
Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluss zurückzutreten.
3. Gewährleistungen
1. Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen,
Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie Maßgeblich.2. Der Verkäufer haftet in Fällen des Versatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. DieRegelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder
Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und für Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziffer 2. 4. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl zum Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen
Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit bleiben unberührt.
5. Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche es von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten, die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bleiben nach Maßgabe der Klausel 2. unberührt.
4. Versand
Unser bei Verladung ermittelten Gewichte bzw. Stückzahlen sind auch bei Franko- Sendungen maßgebend. Die Waren reisen auch bei frachtfreier
Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind wie auf der Rechung angegeben: Zahlbar rein netto Kasse, oder innerhalb: 7 Tagen mit 2% Skonto, - 14 Tagen netto Kasse.Von Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet, Schuldbefreienden Wirkung hat eine Zahlung nur an uns nicht an Dritte. Gemäß des §286 Abs. 3 BGB treten die Rechtsfolgen des Verzuges auch ohne Mahnung 14 Tage nach Erhalt der
Rechnung automatisch ein. Somit ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen von mindestens 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs- Gesetzes zu verlangen. Bei Zahlung des Käufers hat der Verkäufer die im § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf
Aussonderung der Ware. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel –auch Finanzierungswechsel- und Schecks. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Lieferanten vor, ohne dass für den letzten daraus Verpflichtungen entstehen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind
sich die Vertragspartner darüber einig dass der Käufer dem Lieferanten im Verhältnis der Ware der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten
verwahrt. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware und die aus dieser hergestellten Sache weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die Waren oder die daraus hergestellten Sachen beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Verkäufer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten
Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus hergestellten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehme tritt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer zu Sicherheit bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab und zwar in Höhe des rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware des Lieferanten. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigen, wird der Verkäufer im Einzelfall vollbezahlte Lieferung nach seiner Wahl freigeben
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile Rheine / Westfalen oder das Landgericht Münster / Westfalen.
Gemäß den §§ 23,24,26 und 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir Sie darauf hin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über Sie gespeichert halte, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HATEC in Emsdetten
1.Preise und Preislisten
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager, Berechnet werden die jeweils gültigen Listen- und Angebotspreise. Die gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstige Belastungen aus gesetzlichen Vorschriften werden gesondert berechnet. Verpackungs- und Versandkosten werden anteilig berechnet.
2.Verzug und Unmöglichkeiten
Störungen irgendwelcher Art des Betriebes oder des Transportes bis zur Ablieferungsstelle – insbesondere verursachte durch Mobilmachung, Krieg,
Blockaden und deren Folgen, Warenmangel, geschlossene oder behinderte Schifffahrt, Ausfuhrverbot oder –erschwerung- entbinden den Verkäufer von der Verpflichtung der Leistung, soweit diese erschwert oder unmöglich gemacht wird. Ereignisse, die unsere Lieferanten, bei denen wir uns eingedeckt haben oder die Erzeugungsstätte betreffen, von den unsere Lieferanten die zu ihrer Herstellung benötigte Materialien beziehen, sollen
ebenso angesehen werden, als wenn sie uns betroffen hätten. Ergeben sich infolge von Versorgungsschwierigkeiten oder sonstige Ereignisse, wie sie u.a. in Satz 1 und 2 aufgeführt sind, unvorhergesehene Preiserhöhungen bei der Beschaffung der zur Herstellung und zum Vertrieb unsere Erzeugnisse
notwendigen Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sowie sonstige Dienstleistungen, so sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen den vereinbarten Preisen zuzuschlagen, insoweit sind unsere Preise freibleibend. Maßnahmen frachtlicher, steuer- oder zolltechnischer Art, die zwischen Kaufabschluss und Lieferung fallen, gehen stets zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung kontraktlich ausgedungener Abnahmetermine oder unserer
Zahlungsbedingungen haben wir unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche das Recht, ohne vorherige Anzeige vom Abschluss zurückzutreten.
3. Gewährleistungen
1. Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen,
Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie Maßgeblich.2. Der Verkäufer haftet in Fällen des Versatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. DieRegelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder
Fahrlässigkeit vorliegt oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und für Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach Ziffer 2. 4. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl zum Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen
Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit bleiben unberührt.
5. Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche es von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten, die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, bleiben nach Maßgabe der Klausel 2. unberührt.
4. Versand
Unser bei Verladung ermittelten Gewichte bzw. Stückzahlen sind auch bei Franko- Sendungen maßgebend. Die Waren reisen auch bei frachtfreier
Lieferung auf Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind wie auf der Rechung angegeben: Zahlbar rein netto Kasse, oder innerhalb: 7 Tagen mit 2% Skonto, - 14 Tagen netto Kasse.Von Bezahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet, Schuldbefreienden Wirkung hat eine Zahlung nur an uns nicht an Dritte. Gemäß des §286 Abs. 3 BGB treten die Rechtsfolgen des Verzuges auch ohne Mahnung 14 Tage nach Erhalt der
Rechnung automatisch ein. Somit ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen von mindestens 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs- Gesetzes zu verlangen. Bei Zahlung des Käufers hat der Verkäufer die im § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf
Aussonderung der Ware. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftverbindung und bis zur Einlösung aller Wechsel –auch Finanzierungswechsel- und Schecks. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Lieferanten vor, ohne dass für den letzten daraus Verpflichtungen entstehen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zu Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind
sich die Vertragspartner darüber einig dass der Käufer dem Lieferanten im Verhältnis der Ware der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten
verwahrt. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Ware und die aus dieser hergestellten Sache weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden die Waren oder die daraus hergestellten Sachen beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Verkäufer sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten
Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung der Ware oder der daraus hergestellten Sachen erlangten Forderungen gegen seine Abnehme tritt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer zu Sicherheit bis zur vollständigen Zahlung seiner Kaufpreisforderung ab und zwar in Höhe des rechnungswertes der in der veräußerten Sache enthaltenen Vorbehaltsware des Lieferanten. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigen, wird der Verkäufer im Einzelfall vollbezahlte Lieferung nach seiner Wahl freigeben
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile Rheine / Westfalen oder das Landgericht Münster / Westfalen.
Gemäß den §§ 23,24,26 und 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir Sie darauf hin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über Sie gespeichert halte, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.
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