Nirgendwo bewegen sich so viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer auf so engem Raum wie in...

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Nirgendwo bewegen sich so viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer auf so engem Raum wie in Ortschaften. Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Auto- und LKW-Fahrer, Busse und Motorradfahrer teilen sich diesen Verkehrsraum. Das bedeutet ein erhöhtes Konfliktpotential und damit leider auch mehr Unfälle.

Stress, Lautstärke, Ablenkung und unübersichtliche Verkehrssituationen, dazu kommt womöglich noch schlechtes Wetter – dieses und noch einiges mehr wirkt sich auf alle Verkehrsteilnehmer aus. Hinzu kommen aber auch besondere Konfliktzonen, wie zum Beispiel Straßenkreuzungen und Einmündungen. Trotz Ampelregelungen, Schildern und klarer Vorfahrtsregeln ereignen sich 60 Prozent aller Innerortsunfälle an Kreuzungen.

Auffallend ist, dass die Unfälle nicht aus Unkenntnis resultieren, sondern aus der falschen Einschätzung der Situation.

Verkehrssicherheit innerorts

JAJA NEINNEIN

Darf man in der zweiten Reihe kurz parken, um zum Beispiel einzukaufen?

Falsch

Ein Dauerübel in der Großstadt ist das Halten in der zweiten Reihe. Das dürfen nur Taxifahrer, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen – und das auch nur, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird. Nachzulesen ist dies in der StVO § 12 Abs. 4 Satz 3.

Toleriert wird in der Regel auch der Lieferverkehr, wenn kein entsprechender Parkraum zum Be- oder Entladen schwerer Güter vorhanden ist.

INFOINFO

Richtig

Ein Dauerübel in der Großstadt ist das Halten in der zweiten Reihe. Das dürfen nur Taxifahrer, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen – und das auch nur, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird. Nachzulesen ist dies in der StVO § 12 Abs. 4 Satz 3.

Toleriert wird in der Regel auch der Lieferverkehr, wenn kein entsprechender Parkraum zum Be- oder Entladen schwerer Güter vorhanden ist.

INFOINFO

20,- Euro kostet das Verwarnungsgeld für Halten in zweiter Reihe. Wer länger als 15 Minuten in der zweiten Reihe hält und dabei den Verkehr behindert, zahlt 35,- Euro. Wer beim Halten das Warnblinklicht einschaltet, macht es noch teurer: Man zahlt eventuell zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 5,- Euro für das so genannte »missbräuchliche Einschalten der Warnblinkanlage«. Das Warnblinklicht darf immer nur eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug unfreiwillig steht (Panne, Unfall, etc.).

Am teuersten wird es allerdings, wenn durch das Ausweichen des fließenden Verkehrs ein Verkehrsunfall passiert. Dann kann man als Falschparker auch eine Mithaftung zugesprochen bekommen.

JAJA NEINNEIN

Ein Schulbus hält mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Gegenseite.

Muss man sich hier an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit halten?

Richtig

Sobald der Bus mit eingeschalteten Warnblinkern an der Haltestelle steht, darf man ihn mit Schrittgeschwindigkeit überholen. Das sind vier bis sieben Stundenkilometer. Auch der Gegenverkehr darf den Bus nicht schneller passieren!

Wer schneller als mit 40 km/h am Bus vorbeifährt, muss mit 100,- Euro Bußgeld (ab Januar 2009 wird es voraussichtlich ein höheres Bußgeld geben), drei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

INFOINFO

Falsch

Sobald der Bus mit eingeschalteten Warnblinkern an der Haltestelle steht, darf man ihn mit Schrittgeschwindigkeit überholen. Das sind vier bis sieben Stundenkilometer. Auch der Gegenverkehr darf den Bus nicht schneller passieren!

Wer schneller als mit 40 km/h am Bus vorbeifährt, muss mit 100,- Euro Bußgeld (ab Januar 2009 wird es voraussichtlich ein höheres Bußgeld geben), drei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

INFOINFO

Die vier wichtigsten Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen:

1. An Bussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

2. Fährt vor Ihnen ein Omnibus des Linienverkehrs oder ein gekennzeichneter Schulbus, der das Warnblicklicht eingeschaltet hat, darf dieser nicht überholt werden. Er nähert sich nämlich einer besonders gefährlichen Haltestelle, so dass zum Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste, aber auch zu Ihrem eigenen Schutz, besondere Maßnahmen erforderlich sind.

3. Sie dürfen an dem mit Warnblicklicht haltenden Bus nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und nur in einem solchen Seitenabstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung der ein- und aussteigenden Fahrgäste ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen Sie als Fahrzeugführer anhalten! Rechnen Sie immer mit plötzlich auftauchenden Fußgängern, die entweder den Bus erreichen wollen oder aus dem Bus ausgestiegen sind und nun unachtsam – und für Sie eventuell durch die Verdeckung durch den Bus auch nicht erkennbar – die Fahrbahn überschreiten wollen.

4. Fahren Sie einem mit Warnblinklicht haltenden Bus auf derselben Fahrbahn entgegen, dürfen Sie bei der Vorbeifahrt am Bus gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

JAJA NEINNEIN

Darf man als Radfahrer immer eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung benutzen?

FalschEs gibt aber immer mehr Ausnahmen. In besonders beschilderten, verkehrsarmen Einbahnstraßen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das gilt auch für Straßen, die durch eine zusätzliche Kennzeichnung ausgewiesen sind.

Die Radfahrer müssen dort möglichst weit rechts fahren (Rechtsfahrgebot), dabei jedoch einen ausreichenden Sicherheitsabstand beispielsweise zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie in normalen Straßen mit Zweirichtungsverkehr. Man muss also auf die Zusatzzeichen achten! Wenn Radfahrer entgegen dem Verlauf der Einbahnstraße fahren dürfen, befindet sich unter dem Einbahnstraßen-Schild ein Hinweis.

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RichtigEs gibt aber immer mehr Ausnahmen. In besonders beschilderten, verkehrsarmen Einbahnstraßen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das gilt auch für Straßen, die durch eine zusätzliche Kennzeichnung ausgewiesen sind.

Die Radfahrer müssen dort möglichst weit rechts fahren (Rechtsfahrgebot), dabei jedoch einen ausreichenden Sicherheitsabstand beispielsweise zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie in normalen Straßen mit Zweirichtungsverkehr. Man muss also auf die Zusatzzeichen achten! Wenn Radfahrer entgegen dem Verlauf der Einbahnstraße fahren dürfen, befindet sich unter dem Einbahnstraßen-Schild ein Hinweis.

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Weitere Aspekte der Verkehrssicherheit:

In Einbahnstraßen, die für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet sind, passieren Unfälle relativ selten.

Der Grund: Durch eine entsprechende Kennzeichnung sind Autofahrer erheblich stärker auf entgegenkommende Radfahrer sensibilisiert. Durch Markierungen oder durch bauliche Maßnahmen in den Knotenpunkten können Verkehrsteilnehmer an die Beschränkung der Einbahnregelung auf den motorisierten Verkehr erinnert werden.

Dort, wo Radfahrer in Einbahnstraßen nicht mehr „illegal“ in der falschen Richtung fahren, gibt es außerdem weniger Konflikte mit Kfz-Fahrern. Es ist davon auszugehen, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer eher auf die Neuregelung einstellen, wenn diese möglichst flächendeckend und nicht nur punktuell eingeführt wird.

Zusätzlich erhöht die rechtliche Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer auch die Sicherheit von Fußgängern. Bisher weichen „illegal“ in Gegenrichtung fahrende Radfahrer vielfach auf den Gehweg aus.

JAJA NEINNEIN

Darf man innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen* Straßen mit markierten Fahrstreifen rechts überholen?*Der Begriff „mehrspurig“ wird umgangssprachlich verwendet. Der Begriff „mehrstreifig“ findet sich in der Straßenverkehrsordnung. Beide Begriffe beschreiben die gleiche Sache.

Falsch

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Aber es gibt Ausnahmen! Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren, wenn dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das Überholen rechts nicht erlaubt.

INFOINFO

Richtig

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§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Aber es gibt Ausnahmen! Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren, wenn dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das Überholen rechts nicht erlaubt.

Weitere Ausnahmen von der Regel als Beispiele

§ 5 Abs. 7 Satz 1 StVO (nach Einordnen zum Linksabbiegen) Linksabbieger, die sich blinkend nach links eingeordnet haben, sind rechts zu überholen.

§ 5 Abs. 7 Satz 2 StVO (Überholen von Schienenfahrzeugen)Auch Straßenbahnen (Schienenfahrzeuge) dürfen rechts überholt werden. Ausnahme: Die Schienen sind so weit rechts, dass ein Passieren nicht möglich ist. Gibt es mehrere Fahrbahnen für eine Richtung, kann das Schienenfahrzeug auch links überholt werden.

§ 5 Abs. 8 StVO (Mofa- und Radfahrer)Wenn Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel warten, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein für das vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein. Das gilt jedoch nur beim äußerst rechten Fahrstreifen. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge stehen müssen, bevor Rechts überholt werden darf.

§ 7 Abs. 2 StVO (Fahrzeugschlangen)Bilden sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen, zum Beispiel bei einem Stau, darf rechts schneller als links gefahren werden. Dabei spricht man dann von Fahrzeugschlangen, wenn bei zähflüssigem Verkehr mindestens fünf Fahrzeuge mit vermindertem Sicherheitsabstand aufgrund des geringen Tempos hintereinander fahren.

§ 37 Abs. 4 StVO (vor Lichtzeichenanlagen)Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf bei mehreren Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt. Es gibt hier keine ausdrückliche Überholregelung, aber das Rechtsüberholen wird im Interesse des Verkehrsflusses für zulässig erachtet.

(BayObLG, Az.: 1 Ob OWi 538/79). Stehen Ampeln bis zu ca. 500 m Abstand hintereinander, gilt die Regelung für den gesamten Zwischenbereich.

§ 41 Abs. 3 Nr. 5 (bei Pfeilmarkierungen für verschiedene Fahrtrichtungen)Es gibt Straßen mit nebeneinander liegenden Fahrstreifen, die mit Leitlinien (gestrichelte Linie) oder Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene Linie) markiert sind. Wenn dort durch Pfeile auf der Fahrbahn für die nächste Kreuzung oder Einmündung das Einordnen in verschiedene Richtungen empfohlen bzw. vorgeschrieben wird, darf auch der rechts überholt werden, der sich auf dem Fahrstreifen für eine Richtung vorzeitig eingeordnet hat. Vor der Kreuzung darf der Fahrstreifen über Leitlinien noch gewechselt werden. Wer auf der Rechtsabbiegerspur verbotswidrig weiter geradeaus fährt, darf die richtig eingeordneten Fahrzeuge nicht rechts überholen.

§ 42 Abs. 6 Nr. 1 g (Schutzstreifen für Radfahrer) Ist ein Fahrstreifen für Fahrradfahrer reserviert, dürfen Radler im Rahmen der freien Fahrstreifenwahl auch wartende oder langsam fahrende Fahrzeuge vorsichtig rechts überholen.

Der Schutzstreifen für Radfahrer ist jedoch keine Überholspur für Kfz, da er keine Fahrspur für Kfz darstellt.

JAJA NEINNEIN

Muss man beim Rechtsabbiegen an Ampeln mit Grünpfeil-Schild anhalten oder nicht?

Richtig

Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten. Das gilt für jedes Fahrzeug in der Reihe. Dann müssen der Querverkehr und die Fußgänger beobachtet werden und nur, wenn keiner behindert oder gefährdet wird, darf rechts abgebogen werden, notfalls muss ein zweites Mal an der Sichtlinie angehalten werden.

INFOINFO

Falsch

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Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten. Das gilt für jedes Fahrzeug in der Reihe. Dann müssen der Querverkehr und die Fußgänger beobachtet werden und nur, wenn keiner behindert oder gefährdet wird, darf rechts abgebogen werden, notfalls muss ein zweites Mal an der Sichtlinie angehalten werden.

Das Schild mit dem grünen Abbiege-Pfeil, Grünpfeilschild, stammt ursprünglich aus der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR und wurde nach 1990 auch im Westen eingeführt. Das Rechtsabbiegen am Grünpfeilschild bei Rot ist nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen.

Ein Bußgeld von 50,- Euro (ab Januar 2009 wird es voraussichtlich ein höheres Bußgeld geben) und 3 Punkte In Flensburg werden fällig, wer beim Rechtsabbiegen bei Rot nicht anhält. Wenn die Ampel beim Heranfahren gerade Grün zeigt, fällt das Anhalten natürlich weg.

JAJA NEINNEIN

Darf man über das Gelände einer Tankstelle fahren, um sich alsRechtsabbieger das Warten an der roten Ampel zu sparen?

Richtig

Der § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung legt folgendes fest: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ Das Befahren der Tankstelle als Abkürzung verstößt somit gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Eine Tankstelle ist keine Fahrbahn.

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Falsch

Der § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung legt folgendes fest: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ Das Befahren der Tankstelle als Abkürzung verstößt somit gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Eine Tankstelle ist keine Fahrbahn.

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Das Befahren der Tankstelle gilt zwar nicht als Rotlicht-Verstoß, aber das unerlaubte Befahren ist ein Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzung. Wer erwischt wird, muss mit 40,- Euro Bußgeld und eine Punkt in Flensburg rechnen. Für den, der dabei noch Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, wird es noch teurer.

Wer den Abstecher zur Tankstelle wirklich zum Tanken nutzen will, der kann dies selbstverständlich tun und braucht sich hinterher nicht wieder in die Warteschlange vor der Ampel zu stellen.

Übrigens gelten diese Regelungen auch für Parkplätze, Grundstücke, Seitenstreifen und auch auf Autobahn-Raststätten usw.

1 m1 m 2 m2 m

Ab welcher Länge muss eine Ladung, die über das Heck hinausragt, gekennzeichnet sein?

Richtig

Wer mit dem Auto seine Umzugskartons oder Möbel transportiert, sollte ein paar einfache Regeln beachten. Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Heck hinausragt, muss ein rotes Warntuch bzw. ein Warnschild am Ende der Ladung angebracht sein. Die Fahne hängt aber nur korrekt, wenn sie höchstens 1,5 m über der Fahrbahn baumelt. Ein Bußgeld von 25,- Euro muss zahlen, wer diese Sicherung unterlässt.

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Falsch

Wer mit dem Auto seine Umzugskartons oder Möbel transportiert, sollte ein paar einfache Regeln beachten. Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Heck hinausragt, muss ein rotes Warntuch bzw. ein Warnschild am Ende der Ladung angebracht sein. Die Fahne hängt aber nur korrekt, wenn sie höchstens 1,5 m über der Fahrbahn baumelt. Ein Bußgeld von 25,- Euro muss zahlen, wer diese Sicherung unterlässt.

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Tipps und Hinweise zum Thema Ladungs-sicherheit im PKW:

Im Auto sollte die Ladung die Sicht nicht versperren. Rück- und Außenspiegel sollten frei einsehbar sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden. Die Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen. Große bzw. lange oder sperrige Stücke sollten besser gut gesichert auf einem Dachgepäckträger transportiert werden. Der PKW und die Ladung zusammen dürfen jedoch nicht die Höhe von 4 Metern überschreiten, außerdem ist auf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs zu achten.

Eine geöffnete Kofferraumklappe ist so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht auffliegen kann. Im Auto sollte immer für Frischluftzufuhr gesorgt werden, weil ansonsten Autoabgase ins Fahrzeuginnere dringen können. Mangelhaft gesicherte oder gekennzeichnete Ladung kostet ein Bußgeld. Ein Beispiel: Wenn der Weihnachtsbaum nicht ausreichend gesichert ist, muss man mit 35,- Euro Bußgeld rechnen.

JAJA NEINNEIN

Ist das Abstellen des Motors am beschrankten Straßenbahnübergängen auch ohne Hinweisschild Pflicht?

RichtigDas Abschalten des Motors beim Warten vor dem Bahnübergang wird durch die StVO vorgeschrieben. Leider wissen nicht alle Verkehrsteilnehmer, dass man den Motor bei Halt vor geschlossenem Bahnübergang abschalten muss. Das Schild mit dem durchgestrichenen Auspuffqualm erinnert daran, dass dieses Verhalten durch § 30 StVO vorgeschrieben ist: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...« Das heißt, auch ohne das Schild muss der Motor abgeschaltet werden. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermeidung, Abgasverringerung, Energieeinsparung.

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Falsch

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Das Abschalten des Motors beim Warten vor dem Bahnübergang wird durch die StVO vorgeschrieben. Leider wissen nicht alle Verkehrsteilnehmer, dass man den Motor bei Halt vor geschlossenem Bahnübergang abschalten muss. Das Schild mit dem durchgestrichenen Auspuffqualm erinnert daran, dass dieses Verhalten durch § 30 StVO vorgeschrieben ist: »Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...« Das heißt, auch ohne das Schild muss der Motor abgeschaltet werden. Die Gründe für das Abschalten: Lärmvermeidung, Abgasverringerung, Energieeinsparung.

Beim Überqueren eines beschrankten Bahnübergangs gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fußgänger, Radfahrer und Skater, die Straßenverkehrs-Ordnung: Stopp, wenn es blinkt und sich die Schranke senkt!

Bitte auf keinen Fall die Schranke umrunden oder unter ihr herlaufen, sondern warten, bis sich die Schranke wieder öffnet und das Blinklicht erloschen ist.

Verhaltensweise bei be-schrankten Bahnübergängen

Das Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs ist weitaus gefährlicher als das Überqueren eines beschrankten Bahnübergangs. Während Sie bei beschrankten Bahnübergängen in der Regel auf die Sicherungsanlagen vertrauen dürfen, tragen Sie bei unbeschrankten Bahnübergängen durch Ihr eigenes Verhalten (Geschwindigkeitswahl, Hören und Sehen, Beendigung von Gesprächen und Telefonaten, usw.) selbst zur Sicherung bei. Darum nähert man sich unbeschrankten Bahnübergängen stets nur mit mäßiger Geschwindigkeit, damit Ihnen mehr Zeit bleibt, sich durch Hören und Sehen davon zu überzeugen, ob wirklich keine Bahn kommt

Verhaltensweise bei unbe-schrankten Bahnübergängen

Das nur die rechteSpur frei ist

Das nur die rechteSpur frei ist

Worauf muss man beim Einbiegen von einer Nebenstraße auf eine mehrspurige* Hauptstraße achten?*Der Begriff „mehrspurig“ wird umgangssprachlich verwendet. Der Begriff „mehrstreifig“ findet sich in der Straßenverkehrsordnung. Beide Begriffe beschreiben die gleiche Sache.

Das niemand auf der Vorfahrtsstraße gefährdet ist

Das niemand auf der Vorfahrtsstraße gefährdet ist

FalschLaut § 8 Abs. 2 StVO darf man erst losfahren, wenn auf der Vorfahrtstraße niemand mehr gefährdet oder behindert werden kann. Der Verkehr auf der Hauptstraße hat immer Vorfahrt. Fahrzeuge auf der Hauptstraße dürfen und können den Fahrstreifen wechseln, wenn keine durchgezogenen Linien, Sperrflächen usw. überfahren werden. Dabei haben sie immer noch Vorfahrt vor der einmündenden Straße. Bei einem Unfall wäre also der Fahrer aus der Nebenstraße immer der Hauptverursacher. Eine Mitschuld könnte es für den vorfahrtberechtigten Fahrer aber geben, wenn die Unaufmerksamkeit des wartepflichtigen Fahrers für ihn rechtzeitig erkennbar war. In diesem Fall hätte er seinen Fahrstreifenwechsel auf später verschieben müssen (§ 7 Abs. 5 StVO).

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RichtigLaut § 8 Abs. 2 StVO darf man erst losfahren, wenn auf der Vorfahrtstraße niemand mehr gefährdet oder behindert werden kann. Der Verkehr auf der Hauptstraße hat immer Vorfahrt. Fahrzeuge auf der Hauptstraße dürfen und können den Fahrstreifen wechseln, wenn keine durchgezogenen Linien, Sperrflächen usw. überfahren werden. Dabei haben sie immer noch Vorfahrt vor der einmündenden Straße. Bei einem Unfall wäre also der Fahrer aus der Nebenstraße immer der Hauptverursacher. Eine Mitschuld könnte es für den vorfahrtberechtigten Fahrer aber geben, wenn die Unaufmerksamkeit des wartepflichtigen Fahrers für ihn rechtzeitig erkennbar war. In diesem Fall hätte er seinen Fahrstreifenwechsel auf später verschieben müssen (§ 7 Abs. 5 StVO).

INFOINFO

Wartepflichtige sollten Geduld haben. Die Lücke muss so groß sein, dass auch bei einem Fahrstreifenwechsel in der Vorfahrtstraße keine Gefährdung oder wesentliche Behinderung entsteht. Wer trotzdem und zu schnell einbiegt, irritiert damit möglicherweise auch Fahrer auf benachbarten Fahrstreifen, die dann in einer Schreckreaktion nach links ziehen oder heftig abbremsen.

Fahrer auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen sollten nicht nach rechts wechseln, wenn in der Nebenstraße jemand einbiegen möchte. Manchmal wird man übersehen oder es entsteht der Eindruck, man wolle rechts abbiegen. Das könnte den Wartepflichtigen verleiten, loszufahren.

Wartepflichtige sollten nicht darauf vertrauen, dass ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug in die eigene Straße abbiegt, nur weil der Fahrer blinkt. Erst wenn zusätzlich zum Blinker eine eindeutige Tempoverminderung und ein Einschlagen der Vorderräder erkennbar sind, darf man davon ausgehen, dass der Fahrer abbiegt.

4 m4 m 7 m7 m

Durch Ablenkung verlängert sich die Reaktionszeit. Um wie viele Meter verlängert sich der Anhalteweg durch eine verlängerte Reaktionszeit um 0,5 Sek. bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h?

Falsch

Die Reaktionszeit schwankt je nach Situation und persönlicher Verfassung zwischen 0,3 und 1,5 Sekunden. Das scheint gar nicht so viel zu sein – aber wer mit Tempo 50 km/h in der Stadt unterwegs ist, legt pro Sekunde in etwa 14 Meter zurück. Da zählt auch eine Hundertstel Sekunde.

INFOINFO

Richtig

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Die Reaktionszeit schwankt je nach Situation und persönlicher Verfassung zwischen 0,3 und 1,5 Sekunden. Das scheint gar nicht so viel zu sein – aber wer mit Tempo 50 km/h in der Stadt unterwegs ist, legt pro Sekunde in etwa 14 Meter zurück. Da zählt auch eine Hundertstel Sekunde.

Die Reaktionszeit ist dabei keine fixe Größe. Sie hängt vielmehr von zahlreichen Faktoren ab. So ist unser persönlicher Zustand wichtig: Müdigkeit, Krankheit oder Stress wirken sich auf die Reaktionszeit aus. Wer z.B. durch intensive Gespräche, Telefonieren am Steuer (bis zu 5 Sekunden Ablenkung beim Wählen) abgelenkt ist, hat in der Regel eine verlangsamte Reaktion.

Was ist der Reaktionsweg?Der Reaktionsweg ist der Weg, den man in der Zeit zwischen dem Erkennen der Bremsnotwendigkeit und dem tatsächlichen Bremsbeginn zurücklegt. Im Gegensatz zum Bremsweg ist der Reaktionsweg vom Kraftfahrer und seiner aktuellen Verfassung – nicht aber vom Straßenbelag oder dem Auto – abhängig.

Weitere Infos erhalten Sie unter:

www.dvr.de

www.innerorts-raum-fuer-alle.de

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