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Übersicht Arbeitshilfen für QS und QS-GAP
Anforderung QS-GAP
AH. Nr QS-Erzeugung
AH Nr.
Betriebsdaten 1 1
Umsetzung von korrekturmaßnahmen 2 2
Ereignis- und Krisenmanagement 3 3
Subunternehmer 4 4
Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik
5 5
Risikoanalyse und Risikomanagement für Flächen/Substrate 6 6
Erosionsminderung, Bodenschutz und Minimierung bodenbürtige Krankheiten
7 7
Aufzeichnung Aussaat und Pflanzung 7 7
Kontrollsystem für Pflanzgut aus Eigenvermehrung 8 8
Kartoffeln: Einsatz geprüften Pflanzgutes 8 8
Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen 7 7
Ausbringung von Düngemitteln 7 7
Risikoanalyse für organische Dünger 9 9
Nährstoffgehalte und Bestandsliste anorganische Düngemittel
10 -
Aufzeichnung der Pflanzenschutz- u. Nacherntebehandlungsmaßnahmen
7 7
Zusätzliche Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz
7 -
Einsatz von Pflanzenschutz-, Nacherntebehandlungs- und Beizmitteln
7 7
Einhaltung der Wiederbetretungsfristen 11 -
Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes 12 12
Bestandsliste/Gefahrstoffverzeichnis 10 10
Anmischen von Spritzmittelflüssigkeiten 13 13
Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern 14 14
Risikoanalyse mikrobiologische Wasserqualität 15 15
Risikoanalyse chemische und physikalische Wasserqualität 15 15
Anforderung QS-GAP AH.-Nr.
QS-Erzeugung AH- Nr.
Risikoanalyse zu Umwelteinflüssen 16 -
Erntevorbereitung 7 7
Aufzeichnung der Erntemaßnahmen 7 7
Qualitätserhaltende Maßnahmen 17 17
Überprüfung der Messgeräte 13 13
Schädlingsmonitoring/-bekämpfung 18 18
Rückverfolgbarkeit 19 19
Risikoanalyse Hygiene 20 20
Hygieneanforderungen Betriebsstätte und Einrichtungen 21 21
Hygieneanweisungen 22 22
Hygieneschulungen 23 23
Umgang mit Glas und Hartplastik 22 22
Umwelt- und Naturschutzplan 24 -
Abfallstoffe und Umweltverschmutzungsquellen 25 25
Abfallmanagement 25 25
Abfalllagerung 21 21
Arbeitssicherheit, Gesundheit und soz. Belange 26 -
Regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen 27 -
Risikoanalyse zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen 28 -
Regelungen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen 22,28,29 -
Mitarbeiteranweisung und -qualifikation 29 29
Gesundheitscheck 29 -
Beschwerdeverfahren 30 -
Betriebsdaten Nr. 1
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Falls neben dem Hauptunternehmen noch weitere Produktionsstätten existieren, dann bitte die
beiden Blätter vor dem Ausfüllen in entsprechender Anzahl kopieren und für jede
Produktionsstätte separat ausfüllen.
Adresse:
Firmenname:
OGK-Nr.:_____________________________ GGN:___________________________
Telefon:
Fax:_______________________ E-Mail: _____________________________
Gesetzlicher Vertreter:
Ansprechpartner:
Lagerkapazität für Erntegut: ______
Lagerkapazität für Gülle: m3 Jauche: m3 Festmist: m3
Anbaufläche Pflanzenproduktion:
Kultur Anbaufläche (ha)
Speisekartoffeln
Verarbeitungskartoffeln
Pflanzkartoffeln
Zwiebeln
Wurzel-und Knollengemüse
Mohrrüben
Aktuelles Flächenverzeichnis
Lage der Bewässerungssysteme incl. Wasserentnahmestellen:
_______________________________________________________
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Betriebsdaten Nr. 1
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Skizze des Hauptunternehmens (Hofstelle) bzw. der Produktionsstätte
Haupt- und Nebengebäude unter Angabe der jeweiligen Funktion
Information über alle Beschäftigten N r . 1
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Betriebsleiter:________________________________
Festangestellte Arbeitskraft
Name, Vorname Arbeitsbereich Dauer der Beschäftigung
(Beginn/Ende)
Saisonarbeitskraft
Name, Vorname Arbeitsbereich Dauer der Beschäftigung
(Beginn/Ende)
Familienarbeitskraft
Name, Vorname Arbeitsbereich Dauer der Beschäftigung
(Beginn/Ende)
Lohnunternehmen
Name, Vorname Arbeitsbereich Dauer der Beschäftigung
(Beginn/Ende)
Korrekturmaßnahmenplan der unabhängigen Kontrolle Nr. 2
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
QS-GAP
Kriterium M a ß n a h m e
Verantwortlich
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Nr.:
Erledigt am:
Umzusetzen bis: Unterschrift
Version: 01.01.2013
Status: Freigabe Seite 1 von 3
QS Qualität und Sicherheit GmbH: Gf Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Schedestr. 1-3, 53113 Bonn, Tel. +49 228 350 68-0, info@q-s.de
Montag - Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0) 228 35068-0
Telefax: +49 (0) 228 35068-10
Außerhalb der Geschäftszeiten, am Wo-
chenende und an Feiertagen:
Telefon: +49 (0) 228 35068-288
E-Mail: Ereignisfall@q-s.de
Meldebogen für den Ereignisfall (Ereignisfallblatt)
Obst, Gemüse, Kartoffeln
mit Hinweisen zum richtigen Umgang mit Ereignis- und Krisensituationen
Was müssen Sie im Ereignis- und Krisenfall veranlassen?
1. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu QS auf. Informieren Sie uns mit dem Meldebogen so konkret wie möglich über das kritische Ereignis.
Sämtliche Informationen aus der Meldung be-handeln wir vertraulich.
So erreichen Sie QS:
2. Informieren Sie gegebenenfalls folgende Personen, Aufsichtsbehörden und Unterneh-men telefonisch über die Geschehnisse:
a) Ihr Lebensmittelüberwachungsamt
b) Ihre Abnehmer (z. B. Erzeugerorganisa-tion, Großhandel, LEH)
c) Ihre Zulieferer (z. B. Vermehrungs-/ An-
zuchtbetriebe, Landwirte, Erzeugerorga-nisationen)
d) Ihren Anbauberater bzw. Ihre für Pflanzenschutz zuständige Dienst-stelle (z. B. Umweltamt, Landwirt-schaftskammer)
3. Informieren Sie gegebenenfalls Ihre Mit-arbeiter über die Geschehnisse. Weisen Sie diese an, gegenüber Dritten (z. B. Journalis-ten) von jeder Äußerung abzusehen und ent-sprechende Anfragen direkt an die für diesen
Fall autorisierte Person weiterzuleiten.
Was passiert nach Eingang Ihrer Ereignismeldung bei QS?
In enger Abstimmung mit Ihnen, den Behör-den und anderen evtl. betroffenen System-partnern koordiniert QS die notwendigen Maßnahmen, um einen nachhaltigen Schaden von Ihrem Betrieb und vom QS-System ab-zuwenden und die bestehenden Probleme möglichst schnell zu lösen.
Allerdings: Unterstützung gewähren und Schaden abwenden können wir nur, wenn Sie uns zeitig und konkret informieren.
Was sind „kritische Ereignisse“?
Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die betroffene Stufe oder das gesamte QS-System kann jedes Vorkommnis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für das Vertrauen in Le-bensmittel im Ganzen drohen.
Ereignisse, von denen Sie als Erzeuger ganz
konkret betroffen sein können, sind bei-spielsweise:
Ein von Ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel entspricht nicht den Anforde-rungen an die Lebensmittelsicherheit (z B. wegen Rückstandsüberschreitungen).
Ihr Betrieb wird behördlich gesperrt (z. B.
wegen Pflanzenerkrankung).
Die Medien berichten negativ oder reiße-risch über Ihren Betrieb.
Ein von Ihnen eingesetztes Betriebsmittel enthält Schadstoffe.
Sie sind in eine Warenrückrufaktion einge-bunden.
Wann müssen kritische Ereignisse
gemeldet werden?
Neben Ihren Informationspflichten gegenüber QS sind Sie in vielen Fällen auch den Auf-sichtsbehörden gegenüber meldepflichtig.
Eine Meldepflicht besteht insbesondere dann, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Lebens-mittel möglicherweise nicht den Anforderun-gen an die Lebensmittelsicherheit entspricht. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall ernst ge-nommen werden.
Wer kann den Meldebogen nutzen?
Der Meldebogen soll den Systempartner, die Obst, Gemüse und Kartoffeln erzeugen, bear-beiten oder handeln, bei der Meldung an QS und der Erstinformation der zuständigen Auf-sichtsbehörde helfen.
Bitte bewahren Sie ihn an gut erreichbarer Stelle zusammen mit Ihren Unterlagen zum eigenen Krisenmanagement auf.
* Bitte zutreffende Produktionsart ankreuzen. Version: 01.01.2013 Meldebogen Seite 1 von 2
QS Qualität und Sicherheit GmbH: Gf Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Schedestr. 1-3, 53113 Bonn, Tel. +49 228 350 68-0, info@q-s.de
Meldung eines Ereignisfalls Obst, Gemüse, Kartoffeln
An die QS Qualität und Sicherheit GmbH Telefax: +49 (0) 228 35068-10 oder E-Mail: Ereignisfall@q-s.de
Ansprechpartner: - Thomas May Tel. +49 (0) 228 35068-270
- Oliver Thelen Tel. +49 (0) 228 35068-130
Notfalltelefon: Tel. +49 (0) 228 35068-288 außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden
und Feiertagen, im Notfall
Nach Art. 20 der Verordnung (EG) 178/2002, nach § 44 a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und nach weiteren gesetzlichen Vorschriften können Sie auch zur Meldung des Ereignisses an die zuständige Behörde verpflichtet sein.
An die zuständige Behörde (z. B. Amt für Lebensmittelüberwachung, Pflanzenschutzamt)
Name der Behörde:......................................................................................................................
Name des Kreises/der kreisfreien Stadt:.......................................................................................... Straße, Hausnummer: .................................................................................................................. Postleitzahl, Ort: ..........................................................................................................................
Telefon- und Faxnummer (mit Vorwahl): .........................................................................................
Angaben zum Betrieb
Produktionsart*: [ ] Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln [ ] Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln
[ ] Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln
Name des Unternehmens (der Handelskette): ..................................................................................
QS-Systempartnernummer (QS-ID): ..............................................................................................
Name des Betriebs (der Filiale): .....................................................................................................
QS-Standortnummer: ....................................................................................................................
Straße, Hausnummer: ...................................................................................................................
Postleitzahl, Ort: ..........................................................................................................................
Krisenmanager/Ansprechpartner: ...................................................................................................
Telefon- und Faxnummer: ............................................... Mobilnummer: ........................................
E-Mail.........................................................................................................................................
Bündler:.......................................................................................................................................
Meldebogen Seite 2 von 2
QS Qualität und Sicherheit GmbH: Gf Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Schedestr. 1-3, 53113 Bonn, Tel. +49 228 350 68-0, info@q-s.de
Angaben zum Ereignis
1. Was ist passiert?
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
2. Wann ist es passiert bzw. wurde es festgestellt?
...................................................................................................................................................
3. Was haben Sie in dieser Sache unternommen?
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
4. Welche Personen oder Institutionen sind zurzeit in dieser Sache aktiv?
..................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................
5. Welche weiteren Maßnahmen planen Sie?
..................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................
Angaben zum betroffenen Produkt/Befund
Warenbezeichnung: ......................................................................................................................
Menge/Fläche: .......................................davon als QS-Ware m Verkehr: ..........................................
Betroffene(s) Charge/Los: .............................................................................................................
Art des Befunds (z. B. Pflanzenschutzmittelrückstand, Hygienemängel): .............................................
..................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................
Datum: ........................................................... Uhrzeit: ...........................................................
Stempel: Unterschrift: .........................................................
K r i s e n m a n a g e m e n t Nr. 3
Notfallplan für den Ereignisfall
Gibt es in Ihrem Betrieb kritische Ereignisse, wie zum Beispiel:
- Rückstände in Produkten, die von Ihrem Betrieb stammen
- Schadstoffe in Betriebsmitteln, Rückrufaktionen
- behördliche Sperrung Ihres Hofes
- negative oder reißerische Berichte in Verbindung mit ihrem Betrieb
melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns. Im Ereignisfall sind wir
auch außerhalb der Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Innerhalb der Geschäftszeiten ( Mo-Fr, 8:00-17:00)
Lena Steckelberg: +49 (0)4131/7480-543 +49 (0)170/ 3332004
Ulf Hofferbert: +49 (0)4131/7480-540
+49 (0)170/3332007
Außerhalb der Geschäftszeiten
Ulf Hofferbert: +49 (0)170/ 3332007 Lena Steckelberg +49 (0)170/3332004 Prüfinstitut SGS Telefon: +49 (0)4473 9439-54 Fax: +49 (0)89 125 0406 4932 Telefonnummern weiterer Abnehmer (bei Bedarf):
_______________________________________
Gemäß dem Fall, dass der Abnehmer dem Landwirt bzw. Lieferanten ein Problem mit einer Lieferung meldet, sowie bei einer Feststellung
einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen durch den QS-Bündler, wird wie folgt vorgegangen: 1. Landwirt/Lieferant stellt Ernte ein, sofern nötig und betroffen. 2. Landwirt/Lieferant stellt Lieferung der betroffenen Ware ein. 3. Landwirt/Lieferant informiert weitere Abnehmer, falls diese betroffen
sind. 4. Landwirt/Lieferant sucht die Ursache. 5. Landwirt/Lieferant leitet, wenn nötig Rückstandsuntersuchungen und
Fehlerlösung ein. 6. Nach Klärung und Freigabe erfolgt weitere Vermarktung. Allgemein gilt für die Abnehmer: Die nötigen Rufnummern und Ansprechpartner im landwirtschaftlichen Betrieb oder beim Lieferanten sind bekannt. Für den Landwirt bzw. Lieferanten:
Es liegt eine Liste aller Abnehmer inkl. Telefon-Nummern auf dem landwirtschaftlichen Betrieb oder beim Lieferanten vor. Das Warenrückrufverfahren wird einmal jährlich innerbetrieblich getestet.
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Vereinbarung Lohnunternehmer Nr. 4
Vereinbarung Zwischen dem landwirtschaftlichen Unternehmen (anbauender Betrieb) ___________________________________________ ( Auftraggeber ) Und dem Lohnunternehmer ___________________________________________ (Auftragnehmer/Lohnunternehmer)
□ Auspflanzung (inklusive Beizung) □ Pflanzenschutzmaßnahmen □ Ernte □ Transport □ Sonstiges: ____________________________________
Für die Kultur:
□ Kartoffel □ Zwiebel □ ________________
Der Betriebsleiter ist verpflichtet den Lohnunternehmer über die QS-GAP- Anforderungen, die für die Durchführung der Arbeiten einzuhalten sind, aufzuklären! Der Lohnunternehmer ist verpflichtet diese Anforderungen einzuhalten. Die entsprechenden Punkte sind anhand einer Eigenkontrolle durch das Lohnunternehmen selbst oder von dem Landwirt zu prüfen! Der Lohnunternehmer muss gewährleisten, dass die Einhaltung der Anforderungen, die für die Durchführung der Aufgaben notwendig sind, jederzeit durch den Betriebsleiter oder durch externe Auditoren der QS-GAP-Kontrollen eingesehen werden dürfen! Achtung: Verfügt der Lohnunternehmer über ein eigenes Zertifikat, muss die
Eigenkontrolle nicht durchgeführt werden!
Der Lohnunternehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von externen und internen Kontrollen sowohl der Betriebsleiter als auch die Auditoren die betreffenden Bereiche kontrollieren dürfen. Die ist solange gestattet, wie es für die QS-GAP-Zertifizierung notwendig ist. Mit der Unterschrift bestätigt der Lohnunternehmer, dass die verwendeten Geräte und Maschinen regelmäßig gereinigt und gewartet werden.
_______________ ___________________________ (Ort, Datum) (Betriebsleiter) _______________ ___________________________ (Ort, Datum) (Lohnunternehmen)
Checkliste LU Düngung Nr. 4
Vom Lohnunternehmen auszufüllen!
Bitte alle Punkte, die auf das Lohnunternehmen/ Tätigkeit zutreffen, ausfüllen!
Anforderung Erfüllt Bemerkung
2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik
Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw. auf die Umwelt haben:
sind im guten Zustand
sind jährlich gewartet
die Wartung ist dokumentiert (Datum,Art der Wartung, bei Fachfirma z. B. Rechnung)
Düngerstreuer und andere Ausbringungsmaschinen sind jährlich kalibriert
3.5.2 Fachkompetenz der verantwortlichen Person
Wird durch Fachausbildung im Agrarbereich oder über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden
3.5.7 Ausbringung von Düngemitteln
Beim Ausbringen von Düngemitteln wird folgendes beachtet:
Nährstoffmengen stehen zeitgerecht zur Verfügung
Keine Aufbringung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder höher als 5 cm mit Schnee bedeckten Böden
Kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Gewässer
Sperrfristen bei der Stickstoffdüngung
3.5.13 Lagerung von anorganischen Düngemitteln
Die Beschaffenheit des Mineraldüngerlagers gewährleistet:
trockene Räumlichkeiten, undurchlässige Böden
sauber und leicht zu reinigen
durchlüftet und vor starker Kondenswasserbildung geschützt
Das Risiko einer Gewässerbelastung ist durch die Standortwahl der Lagerstätte minimiert
Bei flüssigen Mineraldüngern sind ein Auffangraum ohne Abfluss bzw. eine ausreichend dimensonierte Auffangwanne (siehe Leitfaden) vorhanden
Bei Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln werden folgenden Vorgaben eingehalten:
für Unbefugte ist der Zutritt verboten (Schilder),
Rauchverbot, kein Feuer oder offenes Licht (Schilder)
von Anlagen, Einrichtungen und Betriebsmittel kann keine Wärmeübertragung stattfinden
3.5.14 Lagerung von organischen Düngemitteln
Kontamination von Oberflächengewässern wird verhindert
Bei Stallmist- und Kompostlagerung (über drei Monate) werden die Mieten abgedeckt oder das Sickerwasser aufgefangen
Lagerkapazität für Gülle, Jauche und Festmist sind dokumentiert
[K.O.] 7.1.1 Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
sowie die sozialen Belange verantwortlich und den Mitarbeitern bekannt
7.1.2 Regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen Mindestens einmal jährlich finden zwischen der Geschäfts-leitung und den ständigen
Mitarbeitern Besprechungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zu sozialen Belangen statt
7.1.4 Regelungen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Auf Basis der Risikoanalyse wurden Regelungen zum Arbeitsschutz erstellt Ein Notfallplan ist vorhanden. Die betriebliche Infrastruktur, Ausrüstungen und
Einrichtungen sind so gebaut und gewartet, dass Gefahren minimiert werden. Schilder weisen auf mögliche Gefahren (z. B. Abfalldeponien, Treibstofftanks) hin. Die Beförderung von Arbeitnehmern auf öffentlichen Straßen erfolgt gemäß gesetzlichen Vorschriften. Die
Checkliste LU Düngung Nr. 4
Arbeitnehmer werden geschult und die durchgeführten Schulungen sind dokumentiert
(Schulungsinhalte, Datum, Teilnehmer, Referent)
[K.O.] 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist
gewährleistet (Dokumentation). Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind entsprechend der Risikoanalyse nach 7.1.4 qualifiziert
[K.O.] 7.1.6 Schutzkleidung und –ausrüstung, Anwenderschutz vorhanden
7.1.7 Erste-Hilfe
Erste-Hilfe-Kästen sind in Arbeitsplatznähe vorhanden An Pflanzenschutzmittellager und Anmischplätzen sind ein Erste-Hilfe-Kasten und eine
Augendusche oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden
7.1.8 Unfall- und Notfallplan
Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor und beinhaltet:
Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen
Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Standorte von Feuerlöschern, Notausgänge, Notausschalter für Elektrizität, Gas- und Wasseranschlüsse)
Ort des nächsten Telefons
Adresse des Betriebes wichtigste Telefonnummern bei Unfällen und Notsituationen (Polizei, Feuerwehr,
Rettungswagen
7.1.9 Arbeitskraft mit Erste-Hilfe-Schulung
7.1.10 Gesundheitscheck
Arbeitskräften, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, wird nachweislich (z. B. durch Aushang) die Möglichkeit angeboten, jährlich an einem Gesundheitscheck teilzunehmen
9.1.2 Nimmt der Betrieb an einem unabhängigen Zertifizierungsprogramm der Kalibrierung für Geräte teil, wenn es ein solches gibt?
9.4.1 Findet im Bedarfsfall eine Abstimmung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit dem Nachbarn statt, um Abdrift von oder auf Nachbarflächen zu vermeiden?
9.8.4 Wird Wasser, das für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet wurde, so entsorgt, dass Gefähr-dungen der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt minimiert werden?
___________________________________
(Datum, Unterschrift Lohnunternehmen, Stempel)
Checkliste LU Pflanzenschutz Nr. 4
Vom Lohnunternehmen auszufüllen!
Bitte alle Punkte, die auf das Lohnunternehmen/ Tätigkeit zutreffen, ausfüllen!
Anforderung Erfüllt ja/ nein Nicht zutreffend
Bemerkung
2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw.
auf die Umwelt haben: sind im guten Zustand, sind jährlich gewartet
die Wartung ist dokumentiert (Datum,Art der Wartung, bei Fachfirma z. B. Rechnung)
Pflanzenschutzgeräte haben gültige Prüfplaketten
[K.O.] 3.6.4 Einsatz von Pflanzenschutz-, Nacherntebehandlungs- und Beizmitteln Einsatz nur von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
Amtliche Rückstandshöchstgehalte werden eingehalten
Die Rückstandshöchstgehalte der eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe der Länder, in denen die Produkte voraussichtlich vermarktet werden (falls bekannt), sind verfügbar (Liste, Internet).
Kontamination mit für die Kultur nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wird verhindert
Vorgaben von Hersteller und Zulassungsbehörden werden eingehalten
[K.O.] 3.6.5 Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Liegt für den Anwender und für die verantwortliche Person vor und entspricht den
Vorgaben der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (in Deutschland: Ausweis und Teilnahme an Sachkundeschulung)
Nacherntebehandlungen: die für die Anwendung technisch verantwortlichen Personen ist entsprechend der Anwendungsbestimmungen sachkundig
3.6.8 Vermeidung von Abdrift
3.6.9 Entsorgung von Spritzflüssigkeitsresten
[K.O.] 3.6.11 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Ein Eintrag in das Grundwasser wird vermieden
Die gültigen Gesetze und Verordnungen (z.B. Schutzgebietsanforderungen) sowie Verpackungshinweise werden eingehalten
Pflanzenschutzmittel werden in der Originalverpackung gelagert
Bei Beschädigung der Verpackung werden alle Angaben der Originalverpackung auf die neue Verpackung übertragen
3.6.12 Kennzeichnung Pflanzenschutzmittel
3.6.13 Bestandsliste / Gefahrstoffverzeichnis Ein Gefahrstoffverzeichnis wird geführt
Der Pflanzenschutzmittelbestand ist dokumentiert
3.6.14 Pflanzenschutzmittellager Das Pflanzenschutzmittellager-schrank ist gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet, robust, stabil,
aus feuersicheren Materialien gebaut trocken, kühl, frostfrei
keine extremen Temperaturschwankungen möglich
begehbarem Lagerplatz ist ausreichend belüftet
[K.O.] 3.6.15 Zugang zum Pflanzenschutzmittellager Zugang nur durch befugte Personen (Schild vorhanden)
Zugriff durch Unbefugte wird verhindert (ist abgeschlossen)
Eine stabile Tür, ggf. stabile Fenster sind vorhanden
3.6.16 Vorkehrungen für Verschütten / Auslaufen
[K.O.] 3.6.18 Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern Der Umgang entspricht den Gesetzen und Verordnungen
Die Rückgabe erfolgt über ein qualifiziertes Entsorgungssystem
Der Entsorgungsweg kann dargelegt werden
Das Risiko einer Belastung der Umwelt ist durch das gewählte Entsorgungssystem minimiert
Leere Behälter werden nicht wieder verwendet
Sie werden an einem sicheren, verschließbaren Lagerplatz (ist gekennzeichnet) gelagert, getrennt von Produkten und Verpackungsmaterialien
[K.O.] 3.6.19 Reinigung von Pflanzenschutzmittelbehältern Behälter werden über das auf der Feldspritze integrierte Druckspülsystem oder von Hand sorgfältig
gereinigt
Bei der Reinigung von Hand sind Anweisungen vorhanden:
die Verpackung wird dreimal von Hand gespült, das Spülwasser wird zur Spritzflüssigkeit gegeben, die Behälter werden offen und trocken aufbewahrt
Checkliste LU Pflanzenschutz Nr. 4
Anforderung Erfüllt ja/nein Nicht zutreffend
Bemerkung
[K.O.] 3.6.17 Anmischen von Spritzmittelflüssigkeiten Herstelleranweisungen für das Mischen werden eingehalten
Messeinrichtungen und Hilfsmittel sind geeignet
Zustand von Messbehältern und die Kalibrierung von Waagen wird jährlich überprüft
3.6.20 Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel mit Anwendungsverbot werden zeitnah fachgerecht über autorisierte
Entsorgungssysteme entsorgt
Solange keine fachgerechte Entsorgungsmöglichkeit vorhanden ist, werden sie sicher aufbewahrt (Pflanzenschutzmittellager) und gekennzeichnet
[K.O.] 7.1.1 Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die sozialen
Belange verantwortlich und den Mitarbeitern bekannt
7.1.2 Regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen Mindestens einmal jährlich finden zwischen der Geschäfts-leitung und den ständigen Mitarbeitern
Besprechungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zu sozialen Belangen statt
7.1.4 Regelungen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Regelungen zum Arbeitsschutz erstellt
Ein Notfallplan ist vorhanden. Die betriebliche Infrastruktur, Ausrüstungen und Einrichtungen sind so gebaut und gewartet, dass Gefahren minimiert werden. Schilder weisen auf mögliche Gefahren (z. B. Abfalldeponien, Treibstofftanks) hin. Die Beförderung von Arbeitnehmern auf öffentlichen Straßen erfolgt gemäß gesetzlichen Vorschriften. Die Arbeitnehmer werden geschult und die durchgeführten Schulungen sind dokumentiert (Schulungsinhalte, Datum, Teilnehmer, Referent)
[K.O.] 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet
(Dokumentation). Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind entsprechend der Risikoanalyse nach 7.1.4 qualifiziert
[K.O.] 7.1.6 Schutzkleidung und –ausrüstung, Anwenderschutz vorhanden
7.1.7 Erste-Hilfe Erste-Hilfe-Kästen sind in Arbeitsplatznähe vorhanden
Die Ausstattung erfolgt je nach Art und Größe des Betriebes und auf Grundlage der Risikoanalyse nach 7.1.4
An Pflanzenschutzmittellager und Anmischplätzen sind ein Erste-Hilfe-Kasten und eine Augendusche oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden
7.1.8 Unfall- und Notfallplan Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor und beinhaltet:
Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen
Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Standorte von Feuerlöschern, Notausgänge, Notausschalter für Elektrizität, Gas- und Wasseranschlüsse)
Ort des nächsten Telefons
Adresse des Betriebes
wichtigste Telefonnummern bei Unfällen und Notsituationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen
7.1.9 Arbeitskraft mit Erste-Hilfe-Schulung
7.1.10 Gesundheitscheck Arbeitskräften, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, wird nachweislich (z. B. durch Aushang) die Möglichkeit angeboten, jährlich an einem Gesundheitscheck teilzunehmen
9.1.2 Nimmt der Betrieb an einem unabhängigen Zertifizierungsprogramm der Kalibrierung für Geräte teil, wenn es ein solches gibt?
9.4.1 Findet im Bedarfsfall eine Abstimmung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit dem Nachbarn statt, um Abdrift von oder auf Nachbarflächen zu vermeiden?
9.8.4 Wird Wasser, das für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet wurde, so entsorgt, dass Gefähr-dungen der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt minimiert werden?
___________________________________
(Datum, Unterschrift Lohnunternehmen, Stempel)
Checkliste LU Ernte Nr. 4
Vom Lohnunternehmen auszufüllen!
Bitte alle Punkte, die auf das Lohnunternehmen/ Tätigkeit zutreffen, ausfüllen!
Anforderung Erfüllt ja/nein Nicht zutreffend
Bemerkung
[K.O.] 4.1.4 Hygieneanweisungen
Es liegen Hygieneanweisungen vor
Diese sind für Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher durch Schilder mit Bildern und/oder in der/den vorherrschenden Sprache/n der Arbeitskräfte sichtbar ausgehängt
Die Anweisungen werden verstanden und umgesetzt
[K.O.] 4.1.5 Hygieneschulungen
Alle Personen wurden entsprechend ihrer Tätigkeit mindestens einmal jährlich geschult
Neue Mitarbeiter wurden bei Arbeitsbeginn geschult
Die Schulungen wurden durch die Mitarbeiter mit Unterschrift bestätigt
Schulungsplan liegt vor (Schulungsinhalte, Schulungsintervalle, Teilnehmer, Referent)
[K.O.] 4.1.7 Toiletten für Erntearbeiter
Ein Zugang zu ständigen oder mobilen sauberen Toiletten ist gewährleistet
Die Toiletten sind in angemessener Zeit zu erreichen
Die Toiletten sind in einem hygienisch guten Zustand
Einrichtungen zum Händewaschen mit Wasser in Trinkwasserqualität, sauberen (Einweg-) Handtüchern sowie ggf. Desinfektionsmittel stehen in der Nähe der Toiletten bereit
Ein Auto für die Fahrt zur Toilette steht bereit
4.1.8 Eignung der Betriebsmittel
Betriebsmittel mit Produktkontakt sind für den Einsatz im Lebensmittelsektor geeignet
Nachweise (z. B. Etikett, Herstellerinformation) sind vorhanden
z.B. Menno Florades zur Desinfektion
[K.O.] 7.1.1 Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
sowie die sozialen Belange verantwortlich und den Mitarbeitern bekannt
7.1.2 Regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen Mindestens einmal jährlich finden zwischen der Geschäfts-leitung und den ständigen
Mitarbeitern Besprechungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zu sozialen Belangen statt
7.1.4 Regelungen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Auf Basis der Risikoanalyse wurden Regelungen zum Arbeitsschutz erstellt Ein Notfallplan ist vorhanden. Die betriebliche Infrastruktur, Ausrüstungen und
Einrichtungen sind so gebaut und gewartet, dass Gefahren minimiert werden. Schilder weisen auf mögliche Gefahren (z. B. Abfalldeponien, Treibstofftanks) hin. Die Beförderung von Arbeitnehmern auf öffentlichen Straßen erfolgt gemäß gesetzlichen Vorschriften. Die Arbeitnehmer werden geschult und die durchgeführten Schulungen sind dokumentiert
(Schulungsinhalte, Datum, Teilnehmer, Referent)
[K.O.] 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist
gewährleistet (Dokumentation). Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind entsprechend der Risikoanalyse nach 7.1.4 qualifiziert
[K.O.] 7.1.6 Schutzkleidung und –ausrüstung, Anwenderschutz vorhanden
7.1.7 Erste-Hilfe
Erste-Hilfe-Kästen sind in Arbeitsplatznähe vorhanden An Pflanzenschutzmittellager und Anmischplätzen sind ein Erste-Hilfe-Kasten und eine
Augendusche oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden
7.1.8 Unfall- und Notfallplan
Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor und beinhaltet:
Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen
Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Standorte von Feuerlöschern, Notausgänge, Notausschalter
Checkliste LU Ernte Nr. 4
für Elektrizität, Gas- und Wasseranschlüsse)
Ort des nächsten Telefons
Adresse des Betriebes wichtigste Telefonnummern bei Unfällen und Notsituationen (Polizei, Feuerwehr,
Rettungswagen
7.1.9 Arbeitskraft mit Erste-Hilfe-Schulung
7.1.10 Gesundheitscheck
Arbeitskräften, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, wird nachweislich (z. B. durch Aushang) die Möglichkeit angeboten, jährlich an einem Gesundheitscheck teilzunehmen
9.1.2 Nimmt der Betrieb an einem unabhängigen Zertifizierungsprogramm der Kalibrierung für Geräte teil, wenn es ein solches gibt?
9.4.1 Findet im Bedarfsfall eine Abstimmung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit dem Nachbarn statt, um Abdrift von oder auf Nachbarflächen zu vermeiden?
9.8.4 Wird Wasser, das für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet wurde, so entsorgt, dass Gefähr-dungen der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt minimiert werden?
___________________________________
(Datum, Unterschrift Lohnunternehmen, Stempel)
Checkliste LU Aussaat/ Pflanzung Nr. 4
Vom Lohnunternehmen auszufüllen!
Bitte alle Punkte, die auf das Lohnunternehmen/ Tätigkeit zutreffen, ausfüllen!
Anforderung Erfüllt ja/nein Nicht zutreffend
Bemerkung
2.2.3 Wartung von Anlagen, Bewässerungssystemen und der Gerätetechnik Maschinen, Anlagen, Geräte und Bewässerungssysteme, die Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit bzw. auf die Umwelt haben: sind im guten Zustand, sind jährlich gewartet, die Wartung ist dokumentiert (Datum,Art der Wartung, bei Fachfirma z. B. Rechnung)
3.5.2 Fachkompetenz der verantwortlichen Person Wird durch Fachausbildung im Agrarbereich oder über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden
[K.O.] 3.6.5 Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Liegt für den Anwender und für die verantwortliche Person vor und entspricht den Vorgaben der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (in Deutschland: Ausweis und Teilnahme an Sachkundeschulung). Nacherntebehandlungen: die für die Anwendung technisch verantwortlichen Personen ist entsprechend der Anwendungsbestimmungen sachkundig
[K.O.] 7.1.1 Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die sozialen Belange verantwortlich und den Mitarbeitern bekannt
7.1.2 Regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen Mindestens einmal jährlich finden zwischen der Geschäfts-leitung und den ständigen Mitarbeitern Besprechungen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zu sozialen Belangen statt
7.1.4 Regelungen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Auf Basis der Risikoanalyse wurden Regelungen zum Arbeitsschutz erstellt Ein Notfallplan ist vorhanden. Die betriebliche Infrastruktur, Ausrüstungen und Einrichtungen sind so gebaut und gewartet, dass Gefahren minimiert werden. Schilder weisen auf mögliche Gefahren (z. B. Abfalldeponien, Treibstofftanks) hin. Die Beförderung von Arbeitnehmern auf öffentlichen Straßen erfolgt gemäß gesetzlichen Vorschriften. Die Arbeitnehmer werden geschult und die durchgeführten Schulungen sind dokumentiert (Schulungsinhalte, Datum, Teilnehmer, Referent)
[K.O.] 7.1.5 Mitarbeitereinweisung und Qualifikation Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet (Dokumentation). Arbeiter, die Umgang mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Pflanzenschutzmitteln, gefährlichen Substanzen, gefährlichen oder komplexen Maschinen haben, sind entsprechend der Risikoanalyse nach 7.1.4 qualifiziert
[K.O.] 7.1.6 Schutzkleidung und –ausrüstung, Anwenderschutz vorhanden
7.1.7 Erste-Hilfe Erste-Hilfe-Kästen sind in Arbeitsplatznähe vorhanden An Pflanzenschutzmittellager und Anmischplätzen sind ein Erste-Hilfe-Kasten und eine Augendusche oder fließendes, sauberes Wasser (innerhalb von 10 m) vorhanden
7.1.8 Unfall- und Notfallplan Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor und beinhaltet: Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Standorte von Feuerlöschern, Notausgänge, Notausschalter für Elektrizität, Gas- und Wasseranschlüsse) Ort des nächsten Telefons, Adresse des Betriebes, wichtigste Telefonnummern bei Unfällen und Notsituationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen
7.1.9 Arbeitskraft mit Erste-Hilfe-Schulung
7.1.10 Gesundheitscheck Arbeitskräften, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, wird nachweislich (z. B. durch Aushang) die Möglichkeit angeboten, jährlich an einem Gesundheitscheck teilzunehmen
9.1.2 Nimmt der Betrieb an einem unabhängigen Zertifizierungsprogramm der Kalibrierung für Geräte teil, wenn es ein solches gibt?
9.4.1 Findet im Bedarfsfall eine Abstimmung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit dem Nachbarn statt, um Abdrift von oder auf Nachbarflächen zu vermeiden?
9.8.4 Wird Wasser, das für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet wurde, so entsorgt, dass Gefährdungen der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt minimiert werden?
___________________________________
(Datum, Unterschrift Lohnunternehmen, Stempel)
Wartungsnachweis Nr. 5
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Tabelle für mehrere Maschinen nutzbar! Wartung sollte jährlich durchgeführt werden!
Jährliche Wartung der Düngetechnik Maschine:
Prüfergebnis Prüfergebnis Prüfergebnis Prüfergebnis
Abdrehprobe
Grenzstreuteller vorhanden
Lager und Gelenke geschmiert
Dosiergestänge geölt
Durchgeführt am …
Unterschrift
Jährliche Wartung der Pflanzenschutztechnik
Maschine Spritze Pflanzmaschine
Prüfergebnis Prüfergebnis Prüfergebnis Prüfergebnis
Behälter ohne Risse und Ablagerungen
Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig
Durchgeführt am …
Unterschrift
Wartungsnachweis Nr. 5
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Bitte Maschine/Anlage unter „Gegenstand“ eintragen und Art der Wartung entsprechend ergänzen!
Jährliche Wartung Bewässerungssysteme und Anlagen
Gegenstand
Art der Wartung Datum
Fachkraft (Unterschrift)
Sonstige Maschinen, Geräte, Anlagen
Gegenstand
Art der Wartung Datum
Ölwechsel
Reinigung
Fachkraft (Unterschrift)
Verpächterbescheinigung Nr. 6
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
der Verpächter:
Name: Vorname:
Anschrift:
Der Pächter:
Name: Vorname:
Anschrift:
Als Verpächter bestätige ich, dass auf den folgenden Parzellen in den letzten 3 Jahren weder Pflanzenschutzmittel noch Klärschlamm entgegen geltendem Recht eingesetzt wurde. Die Bewirtschaftung erfolgte nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft. Informationen zu Vorkulturen, Bodenzustand (Bodenanalyse), - wenn stattgefunden - der letzten Ausbringung von Klärschlamm (Grenzwerte wurden zum Zeitpunkt der Ausbringung eingehalten) können eingefordert werden.
Gemarkung/Flik-Nr. Flur Flurstück Fläche in ha
_________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift Verpächter)
Risikoanalyse und Risikomanagement für Flächen Nr. 6
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Schlagname: _________________ Größe: ________ ha Pacht ab: ________
Bezeichnung des Risikos
Mögliche Risiken (Weitere ergänzen)
Risikobewertung (ausgeschlossen, gering, mäßig, groß)
Maßnahmen
Vorangegangene Nutzung Ackerbau Gemüsebau Obstbau Nicht landwirtschaftlich
Klärschlammeinsatz Dokumentation Ausbringungszeitpunkt
Schwermetalle, Bodenzustand geeignete Kulturen, Grenzwerte beachten, Bodenanalyse
PSM-Rückstände Altlasten
Rückstandsmonitoring, geeignete Kulturmaßnahmen
Schädlinge geeignete Kulturen/ resistente Sorten, pflanzenbaul. Maßnahmen
GVO Anbau Keine GVO-Sorten verwenden
Nematoden resistente Sorten, pflanzenbaul. Maßnahmen, Bodenuntersuchung
Bodeneignung Wind- / Wassererosion Hanglagen
Bodenschonende Bearbeitung, Bearbeitungsrichtung, Windhecken, Drainagen
Bodenzustand Bodenanalysen
Grundwasserqualität/ - Verfügbarkeit Mikrobielle, chemische Verunreinigungen
Wasseruntersuchung
Negative Auswirkung auf Flora und Fauna durch Entnahme
wassersparende Bewirtschaftung, geeignete Kulturen
Umwelteinflüsse aus der Umgebung des Betriebes (Hochwasser, Tierhaltung, Staubentwicklung, Kompostanlagen)
Gefahren für Arbeitskräfte geeignete Kulturen, Teilflächen nicht beernten, Düsenwahl,
Luftverunreinigungen
Abdrift
Pflanzenschutzmitteleinsatz Abdrift, Gerätetechnik Düsenwahl, Witterungsbedingungen, Abstandsauflagen
Unsachgemäße Anwendung Sachkunde, Gute fachliche Praxis
Rückstände oder Altlasten Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle
Einhaltung Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen
Fläche für die geplante Kultur uneingeschränkt nutzbar
Fläche für die geplante Kultur nicht uneingeschränkt nutzbar ( Maßnahmenplan)
__________________________ Aktualität überprüft am: _________________________ (Datum, Unterschrift)
Ackerschlagkartei Kartoffel Nr. 7
Betriebsdaten:
Erntejahr:________________ Name, Vorname des Erzeugers (Betrieb):_________________________ Betriebsnummer: OGK__________________
Schlag: Bezeichnung/Nr. einschl. Gemarkung oder Flik-Nummer: Fläche(ha):
Sorte und Anerkennungsnummer: Bodenzahl: Bodenart:
Vorfrucht: Vorvorfrucht:
Neuer Standort: ja/ nein Risikoanalyse: ja/ nein
Pflanzung:
Sorte/n Pflanzdatum Pflanzgutmenge(dt/ha) Reihenabstand(cm) Keimstimmung: ja/ nein Vorkeimen: ja/ nein
Bodenuntersuchung aus dem Jahr: Nmin-Untersuchung (kg/N/ha) Schätzverfahren möglich
Mg/1000 bzw. 100ml Boden Versorgungsstufen Datum P2O5 K2O MgO pH-Wert Nematodenuntersuchung
Grundbodenbearbeitung/mechanische Pflegemaßnahmen: Beregnungsmaßnahmen:
Datum Stadium Maschine Datum Stadium Niederschlag /mm
Organische Düngung:
Art /Düngertyp Datum Menge Einarbeitung (Art und Datum)
Zwischenfrucht
Ernterückstände
Mineralische Düngung: Datum Stadium Handelsname/Düngertyp Menge
kg/ha Nährstoff kg/ha
Ausbringungsmethode Fachkraft
Pflanzenschutz (incl. Beizung und Nacherntebehandlung) Datum Stadium Pflanzenschutzmittel
(+ aktive Wirkstoffe) Aufwand- menge l/ha, kg/ha
Begründung/ Anwendungsgebiet
Wartezeit in Tagen
Pflanzenschutzgerät Fachkraft
Datum Stadium Pflanzenschutzmittel + aktive Wirkstoffe
Aufwand- menge l/ha, kg/ha
Begründung/
Anwendungsgebiet Wartezeit in Tagen
Pflanzenschutzgerät Fachkraft
Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss jedoch mindestens das Mittel auf den Pflanzen getrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind.
Ernte: Datum Stadium Maschine (z.B. geteiltes Ernteverfahren) Ertrag dt/ha
Bemerkungen: Witterungsverlauf: (z.B. Bodentemperatur beim Pflanzen und Ernten; Bodenzustand beim Pflanzen; Niederschlagsverteilung etc.)
Besonderheiten: ( z.B. auftretende Krankheiten mit Datum)
Es wurde eine Vorernteüberprüfung durchgeführt (Visuelle Kontrolle auf Kontaminationen verschiedener Herkunft wie z.B. hohes Wildtieraufkommen)
ja nein
Überprüfungsergebnis:
in Ordnung
nicht in Ordnung
Datum: Unterschrift Erzeuger: _________________
Entwicklung der Kartoffel: Bei jeder Pflanzenschutz-, Düngungs- und Pflegemaßnahme ist das zweistellige Entwicklungsstadium anzugeben.
a
s
Kontrolle Pflanzgut aus Eigenvermehrung Nr. 8
Nachname:
Tel.:
Vorname: Fax:
Straße:
PLZ/ Ort:
Hiermit beauftrage ich die EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH als QS-Bündler folgende Partie, welche ich im einjährigen Nachbau im Frühjahr _____ pflanzen werde, auf Quarantänekrankheiten untersuchen zu lassen. Der Probenehmer verpflichtet sich die Proben wie folgt weiter zu leiten:
□ Probenaufbereitung und Untersuchung in Deutschland.
Bei positivem Befall untersteht die untersuchende Stelle der Richtlinie 93/85/EWG zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel. Bei Befallsfeststellung besteht eine Meldepflicht bei dem zuständigen Pflanzenschutzamt.
□ Probenaufbereitung in Deutschland, Untersuchung durch die BIOREBA AG,
Schweiz. Bei Befallsfeststellung besteht eine Meldepflicht durch den Auftraggeber bei dem zuständigen Pflanzenschutzamt. Auftraggeber ist der Landwirtschaftliche Betrieb, der auf direktem Weg von der BIOREBA AG über sein Testergebnis informiert wird.
Achtung pro Partie gilt: Je 50 to eine Probe!
Sorte Herkunft (Anerkennungs-nummer. Ausgangsmaterial)
Standort im Lager
Geplante Fläche (ha)
Geplante Pflanz-menge (to) (bitte angeben!)
Probenummer (vom Probenehmer auszufüllen)
_____________________________ ________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Landwirt) (Unterschrift, Probenehmer)
Kontrollsystem Pflanzgut aus Eigenvermehrung Nr. 8
Datum Sorte Herkunft* Menge (to) Lagerort RW=Rohware SW=sortierte
Ware
trocken Frei von Fäule
Anteil beschädigter
Knollen (gering, mittel, hoch)
Virusprobe gezogen
Quarantäne- probe gezogen
*Je angebaute Sorte sind jährlich 40% Z-Pflanzgut einzusetzen. Wird dieser Prozentsatz in einer Sorte unterschritten, so sind alle Nachbaupartien/-sorten
jährlich auf Quarantäneschadorganismen zu untersuchen.
Achtung: Je 50 to eine Probe ziehen!!!
Risikoanalyse organische Düngung Nr. 9
EU R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Herkunft: eigener Betrieb Zulieferer
Anschrift:
Bezeichnung des Düngers (z.B. Hühnertrockenkot, Gärsubstrate etc.):
Datum der Anwendung (Monat):
Untersuchungsbefund: ja nein Abgelegt unter:_______________________
Bezeichnung des Risikos (Weitere ergänzen)
Risikobewertung (ausgeschlossen, gering, mäßig, groß)
Maßnahmen
Übertragung von Pflanzenkrankheiten
Übertragung von Unkrautsamen
Kontaminierung durch Schwermetalle, Glas, Öle/Fette
Sachgemäße Fütterung, Lagerung des Düngers, Wartung der Maschinen, kein Gebrauch von Glas
Art und Herkunft von Düngern Herkunftsnachweis
Qualitätseinbußen durch schwankende Nährstoffinhalte. Gefahr der Über-/Unterdüngung
Nährstoffanalysen; Eingangskomponenten bei Substrat aus Biogasanlagen
Gefahr der Kontaminierung essbarer Pflanzenteile
Sperrfristen einhalten; kein Kontakt mit essbaren Teilen des Produkts
Ausbringungszeitpunkt Sperrfristen einhalten;
Bewertung
Dünger geeignet/ kein Risiko ______________________________
Dünger nicht geeignet (Datum, Unterschrift)
Bestandsliste Pflanzenschutzmittel Nr. 10
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Bezeichnung des
Gefahrstoffes
Bestand am …
Bestandsliste Pflanzenschutzmittel Nr. 10
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS-Verordnung
Gefahren-bezeichnung
Kennbuch-stabe
Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm
Explosions-gefährlich
E
Explosiv GHS01
Hochentzündlich
F+
Entzündlich GHS02
Leichtentzündlich
F
Brandfördernd
O
Oxidierend GHS03
Keine Entsprechung
o o Komprimierte Gase
GHS04
Ätzend
C
Ätzend
Reizend GHS05
Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS-Verordnung
Gefahren-bezeichnung
Kennbuch-stabe
Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm
Sehr giftig
T+
Sehr giftig
Giftig GHS06
giftig
T
Gesundheits-schädlich
Xn
Keine Entsprechung
o o
Reizend
Xi
Keine Entsprechung
o o
C-M-R sensibili-sierend
TOST untere Kategorie
GHS07
Keine Entsprechung
o o
C-M-R sensibili-sierend
TOST obere Kategorie
GHS08
Umweltgefährlich
N
Umwelt GHS09
Bestandsliste Pflanzenschutzmittel Nr. 10
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS-Verordnung
Gefahren-bezeichnung
Kennbuch-stabe
Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm
Explosions-gefährlich
E
Explosiv GHS01
Hochentzündlich
F+
Entzündlich GHS02
Leichtentzündlich
F
Brandfördernd
O
Oxidierend GHS03
Keine Entsprechung
o o Komprimierte Gase
GHS04
Ätzend
C
Ätzend
Reizend GHS05
Stoff- und Zubereitungsrichtlinie GHS-Verordnung
Gefahren-bezeichnung
Kennbuch-stabe
Symbol Bezeichnung Kodierung Piktogramm
Sehr giftig
T+
Sehr giftig
Giftig GHS06
giftig
T
Gesundheits-schädlich
Xn
Keine Entsprechung
o o
Reizend
Xi
Keine Entsprechung
o o
C-M-R sensibili-sierend
TOST untere Kategorie
GHS07
Keine Entsprechung
o o
C-M-R sensibili-sierend
TOST obere Kategorie
GHS08
Umweltgefährlich
N
Umwelt GHS09
Bestandsliste anorganische Düngemittel Nr. 10
Kann auch über Saldierung Eingangslieferscheine und Verbrauchsmengen dokumentiert werden
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Bezeichnung des
Gefahrstoffes (+Nährstoffgehalte)
Bestand am …
Maßnahmen d e s integrierten Nr. 12 Pflanzenschutzes
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Die Umsetzung von min. 5 Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ist nachzuweisen.
Verwendung krankheitstoleranter bzw. resistenter Sorten
Forderung von Nützlingen (Hecken, Sitzstangen, Steinhaufen, Nistkasten, u. a.)
Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik
Wechsel der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Vermeidung von Resistenzen
Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden, Verticillium u. a.)
Standortgerechte Sortenwahl
Teilflachen- und Randbehandlungen
Wechsel der Anbauflachen/ Einhaltung erforderlicher Anbaupausen durch
geregelte Fruchtfolgen
Einsatz von Gründüngung
Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosion (z. B. durch
Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat, usw.)
Vermeiden von staunassen Standorten
Optimierung der Bewässerung (z. B. Düsenwagen)
Bedarfsgerechte Bewässerung (z. B. Messung der Bodenfeuchte, klimatische
Wasserbilanz)
Anwendung bodenschonender Maßnahmen durch entsprechende bodenschonende
Bearbeitungstechniken/-geräte
optimaler Saat-/ Pflanzzeitpunkt
Schadschwellenkontrolle
mechanische Unkrautbekämpfung
Begrünung der Arbeitsgassen
Einsatz von Mulchmaterialien
Eintrag/Einsatz von Nützlingen (Raubmilben, Schlupfwespen , u. a.)
Einsatz von Überwachungsgeräten (Leimringe, Leimtafeln, Lupe, Pheromonfallen,
RIMPRO, u. a.)
Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung
Einsatz von Kulturschutznetzen oder Vlies
Sicherung der Raumhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von
Ernteruckstanden, Materialien usw.; Desinfektion)
Sicherung der Feldhygiene (schnellstmögliche und gründliche Beseitigung von
Ernterückstanden)
_______________________________
_______________________________
Überprüfung der Messgeräte Nr. 13
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Die Überprüfung ist in vom Hersteller vorgegebenen Intervallen. Falls keine Herstellerangaben vorliegen, müssen die Prüfmittel nach eigener Risikoeinschätzung (min. alle 12 Monate) überprüft werden!
Jährliche Kalibrierung der Thermometer/ Messgeräte
Gegenstand Waage (für Pflanzenschutzmittel)
Messbecher (für Pflanzenschutz-
mittel)
Thermometer (Kartoffelhalle)
Absackwaage etc.
Durchführungsdatum
Prüfergebnis
Fachkraft (Unterschrift)
Sonstige Anmerkungen Geprüft mit Vergleichswaage Vergleichsmenge; regelmäßige Erneuerung bei Abnutzung
Geprüft mit Ver-gleichsthermometer
Eichung; Vergleich
Nr. 14
EUROPLANT Pf lanzenzucht GmbH
Reinigung von Pflanzenschutzmittelkanistern
Die Behälter sind nach der Reinigung entweder über die Spülsystem der Spritze oder von Hand zu
reinigen.
Dies gilt sowohl für Spritzen als auch für Pflanzmaschinen mit Beizeinrichtung!
Bei der Reinigung von Hand sind folgende Punkte zu beachten:
Die Verpackung ist 3x von Hand zu spülen
Das Spülwasser ist zu der Spritzbrühe zu geben und der Kanister gründlich über dem
Einfüllstutzen der Spritze austropfen zu lassen
Die Behälter sind bis zur Abgabe offen (ohne Verschluss) und trocken aufzubewahren!
(Achtung: auch die leeren Behälter müssen unter Verschluss gelagert werden!)
Allgemeiner Anwenderschutz:
Bitte beachten Sie den Anwenderschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmaske (Achtung Filter hat Ablaufdatum), Kombi
____________________________ (Datum, Unterschrift)
Entsorgungsplan Pflanzenschutzverpackungen
Alle Kanister sind unbrauchbar zu machen (z.B. Löcher) und ohne Deckel abzuliefern
Datum Ort der Abgabe Abnehmer
Risikoanalyse mikrobiologische, chemische und Nr. 15 physikalische Wasserqualität
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Kultur:_______________________
Verwendung des Wassers
Pflanzenschutzmaßnahmen
Herkunft des Wassers Brunnen Oberflächengewässer öffentl. Trinkwasserversorgung unbehandeltes Abwasser behandeltes Abwasser
Kulturen Kultur wird roh verzehrt: ja / nein Wasser kommt in direkten Kontakt mit dem Produkt: ja / nein
Zeitpunkt der Anwendung Vegetationsperiode, bis zur Ernte
Mögliche Risiken Risiko ja/ nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos
mikrobielle Verunreinigung
(lange Stehzeiten des Wassers;
tote Tiere;)
regelmäßige Wasseranalyse (Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht,
deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering)
chemische Verunreinigung regelmäßige Wasseranalyse
physikalische Verunreinigung regelmäßige Wasseranalyse
Beeinträchtigung der
Entnahmestelle (Abwasser,
_____________)
Regelmäßige Wasseranalyse; Verwendung anderer Wasserquellen
Offizielle Wasseranalyse liegt vor. (nicht erforderlich für Kartoffeln; jährlich erforderlich für Obst und Gemüse (welches für den Frischverzehr geeignet ist) das vom Bewässerungswasser direkt benetzt wird und eine mikrobielle Belastung nicht ausgeschlossen werden kann)
Häufigkeit der Analysen gemäß Risikoanalyse: jährlich alle 2-3 Jahre ______ Jahre Wasseranalyse sollte an einem repräsentativen Austrittspunkt des Wassers erfolgen:__________________________
Wasser ist für angegebenen Verwendungszweck geeignet (Grenzwerte gem. Leitfaden QS-GAP eigehalten)
Wasser ist für angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet (Grenzwerte gem. Leitfaden QS-GAP nicht eingehalten)
_______________________________
(Datum, Unterschrift)
Risikoanalyse mikrobiologische, chemische und Nr. 15 physikalische Wasserqualität
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Kultur:_______________________
Verwendung des Wassers
Beregnung
Beregnung: Bewässerungsmethode:
Herkunft des Wassers Brunnen Oberflächengewässer öffentl. Trinkwasserversorgung unbehandeltes Abwasser behandeltes Abwasser
Kulturen Kultur wird roh verzehrt: ja / nein
Wasser kommt in direkten Kontakt mit dem Produkt: ja / nein
Zeitpunkt der Anwendung Vegetationsperiode, bis zur Ernte
Mögliche Risiken Risiko ja/ nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos
mikrobielle Verunreinigung
(lange Stehzeiten des Wassers;
tote Tiere;)
regelmäßige Wasseranalyse (Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht,
deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering)
Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse chemische Verunreinigung regelmäßige Wasseranalyse
physikalische Verunreinigung regelmäßige Wasseranalyse
Beeinträchtigung der
Entnahmestelle (Abwasser,
_____________)
Regelmäßige Wasseranalyse; Verwendung anderer Wasserquellen
Offizielle Wasseranalyse liegt vor. (nicht erforderlich für Kartoffeln; jährlich erforderlich für Obst und Gemüse (welches für den Frischverzehr geeignet ist) das vom Bewässerungswasser direkt benetzt wird und eine mikrobielle Belastung nicht ausgeschlossen werden kann)
Häufigkeit der Analysen gemäß Risikoanalyse: jährlich alle 2-3 Jahre ______ Jahre Wasseranalyse sollte an einem repräsentativen Austrittspunkt des Wassers erfolgen:__________________________
Wasser ist für angegebenen Verwendungszweck geeignet (Grenzwerte gem. Leitfaden QS-GAP eigehalten)
Wasser ist für angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet (Grenzwerte gem. Leitfaden QS-GAP nicht eingehalten)
_______________________________
(Datum, Unterschrift)
Temperaturkontrolle Lagerung Nr. 17
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Lager:__________________________
Jahr: _______
Mindestens 1-mal wöchentlich dokumentieren
Datum Temperatur Kühlungs- / Belüftungsmaßnahme
Unterschrift
Schädlingsmonitoring/ -bekämpfung Nr. 18
Box Nr. Box Nr. Box Nr. Box Nr.
Datum Kontrolle Befall Köder Befall Köder Befall Köder Befall Köder
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
□ ja □ nein
Legende Köder Wirkstoffhaltig bei Befall Wirkstofffreier Köder für Monitoring
D = Difenacoum G = Getreide BF = Brodifacoum _____ = _________________ ___ = _________________
Lieferanten- und Kundenliste Nr. 19
Lieferant Anschrift Tele-Nr. Produkt
Kunde Anschrift Tele-Nr. Produkt
Risikoanalyse Hygiene Nr. 20
Bezeichnung des Risikos, mögliche Gefahren Bewertung: kein Risiko, gering,
mäßig, groß
Maßnahmen zur Gefahrenbeherrschung
Neue Flächen Vorangegangene Nutzung; Belastung mit Unkraut und
Schaderregern
Es werden keine Risikoflächen mit Kartoffeln bewirtschaftet;
Verpächterbescheinigung
Rückstandhöchstgehalte Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte Teilnahme am Rückstandsmonitoring; Einhaltung der
Anwendungsbestimmungen im Pflanzenschutz
Düngung (organisch) und Gärsubstrat Krankheitsübertragung; Eintrag
von Unkrautsamen; Art und Herkunft; Belastung mit Schwermetallen;
Anwendungszeitpunkt
Herkunftsnachweisen; Analysen der Inhaltsstoffe; Zusammensetzung des
Düngers; Kein Kontakt zur essbaren Teilen des Produktes;
Ernte
Beschädigung der Knollen Maschineneinstellung überprüfen
Verunreinigung durch Schmierfette und Öle Regelmäßige Maschinenwartung, Sichtkontrolle
Verunreinigung durch Personal Hygieneunterweisung, Hygienecheckliste
Erntebänder/ Sortieranlagen: Gefahr durch Verunreinigung mit Schmutz
und Krankheitserregern
Regelmäßige Reinigung; Reinigungsplan; Einweisung der Mitarbeiter
Sonstige Maschinen: Gefahr durch Verunreinigung und Beschädigung
der Ware
Nach Arbeitsende reinigen
Transport
Beschädigung der Knollen Fallsegel auf dem Anhänger, geringe Fallhöhen bei Entladung nicht über 50 cm
Verunreinigungen auf der / Transportbehälter durch Erde,
Holzsplitter etc., Verunreinigung durch Rückstände von Reinigungs-
und Desinfektionsmitteln Ladefläche, ungeschützter Transport
Reinigungsplan, Sichtkontrolle der Fahrzeuge, Reinigung von Transportbehältern und Transportfahrzeugen Verwendung v. geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Abdeckung durch Planen
Verunreinigungen durch Witterung, Tiere
Abdeckplane auf dem Anhänger, Ernte bei geeigneten
Witterungsbedingungen
Risikoanalyse Hygiene Nr. 20
Lagerung/ Handhabung
Beschädigung der Knollen Fallhöhen anpassen, Maschineneinstellung
Verunreinigung durch
Schmierfette und Öle
Reinigungsplan. Betriebsmittel, Maschinen außerhalb des Lagers.
Verwendung von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Großkisten/ Boxen Verunreinigung durch verdorbene Ware;
Schmutzbelastung; Zugang von Tieren
Vor und nach der Saison reinigen; Köderboxen aufstellen und
kontrollieren
Haustiere, Vögel Zugang von Haustieren und Vögeln beschränken
Schadnager Schadnagerbekämpfungsplan
Lagertemperatur Temperaturaufzeichnung; Messgeräte überprüfen
Bezeichnung des Risikos, mögliche Gefahren Bewertung: kein Risiko, gering, mäßig, groß
Maßnahmen zur Gefahrenbeherrschung
Aufbereitung
Verunreinigung durch Personal, Besucher, Dienstleister Hygieneunterweisung, Reinigungsplan sanitäre
Anlagen; Aushang Hygienerichtlinien
Verunreinigung durch Glas, Plastik, Metall, etc. Schulungen, Anweisungen, bruchsichere Lampen
Hygiene Gefahren durch Mitarbeiter, Besucher, Tiere
Hygieneschulungen der Mitarbeiter; Hygienechecklisten;
Produktionsbereiche geschlossen halten
Kein Risiko vorhanden
Risiko vorhanden (Maßnahmenplan)
_______________________ (Datum, Unterschrift)
Allgemeiner Reinigungsnachweis Nr. 21
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Reinigungsgegenstand Art der Reinigung Datum Fachkraft Unterschrift
Reinigungsplan Nr. 21
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Reinigungs- Gegenstand; Maschine; Ausrüstung
Notwendig/ Im Betrieb vorhanden Ja/ nein
Art der Reinigung/ Maßnahme Intervall/ Häufigkeit
Düngerstreuer Reinigung mit Wasser Jährlich nach Gebrauch
Pflanzenschutzspritze Reinigung mit Wasser; Kontrolle/
Reinigung der Düsen
Jährlich und bei Bedarf
Pflanzenschutzspritze TÜV
s. Prüfplakette
Pflanzmaschine TÜV, Wartung Reinigung
Wartung vor Einsatz; trocken-reinigung bei Bedarf; Waschen u. desinf. min. jährlich Bodenbearbeitung Trocken/nass nach Bedarf nach Bedarf
Beregnungen Jährlich Wartung vor Einsatz; Jährlich vor erstem Einsatz und
nach Bedarf
Beregnungsanlagen Leitungen Entleeren/Fluten Jährlich vor Einsatz und bei
Bedarf
Kartoffelroder Trocken reinigen; nass reinigen
Jährlich und nach Bedarf
Wagen/ Transport Waschen; ggf. Desinfektion
Abfegen nach Bedarf
Nach Gebrauch bzw. nach
Bedarf
Halle; Boxen Fegen
trocken/nass nach Bedarf
Vor Einlagerung, nach Auslagerung; Bei Bedarf
Kisten waschen; ggf. desinfizieren Nach Gebrauch nass + desinf.
Fördertechnik Trocken/ nass nach Bedarf Jährlich; nach Bedarf oder Verschmutzung nass oder trocken Sortieranlage Trocken/ nass nach Bedarf; ggf.
Desinfektion
Jährlich; nach Bedarf oder
Verschmutzung
Sanitäre Einrichtungen Reinigung regelmäßig
Schutzkleidung
Pflanzenschutz
Waschen Regelmäßig; nach
Verschmutzung
Abfalllagerung Besenrein; ggf. Wasser
Desinfektion
Nach Bedarf
Nr. 22
Hygieneregeln im Unternehmen
Folgende Anweisungen sind von Mitarbeitern, Besuchern und sonstigen Personen, die in sich auf dem Betrieb aufhalten, zu beachten: Rauchen, Essen und Trinken
Rauchen ist nur in speziell vom Betrieb ausgewiesenen Räumen gestattet.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in angewiesenen Bereichen gestattet; die Möglichkeit der Kontamination unserer Produkte soll damit ausgeschlossen werden. Der Genuss von Alkohol ist während der Arbeitszeit generell untersagt.
Glasflaschen dürfen wegen des Gefährdungspotenzials für unsere Produkte nicht mit in die Produktionsstätte genommen werden.
Arbeitskleidung, Schmuck
Arbeitskleidung muss den Anforderungen und Sicherheitsvorschriften entsprechen (ggf. Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe). Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Geld, Werkzeuge, Kugelschreiber etc. sollten verdeckt getragen werden, so dass der Fremdkörperbesatz vermieden wird.
Arbeits- und Schutzkleidung sollte sauber sein und regelmäßig und separat von anderer Kleidung gereinigt werden. Aufbewahrung von Arbeits- und Schutzkleidung sollte separat erfolgen
Allgemeines Verhalten/ Hygiene
Grundsätzlich ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Jeder Mitarbeiter hat sich beim Niesen oder Husten vom Produkt abzuwenden, Händewaschen vor der
Arbeitsaufnahme sowie nach dem Toilettenbesuch gehört zur Pflicht. Gleiches gilt beim Wiederbeginn der Arbeitsaufnahme nach Pausen oder Reparaturen. Jeder Mitarbeiter sollte nach dem Anfassen von verschmutzten Gegenständen (z.B. ölige Werkzeuge etc.) sich gründlich die Hände waschen, um eine Produktkontamination zu vermeiden.
Anfallender Müll ist sofort in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Schädlingsbefall ist sofort dem Betriebsleiter zu melden und entsprechend zu bekämpfen.
Im Falle von Infektionserkrankungen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger auf andere Mitarbeiter und das Produkt übertragen werden können, muss eine sofortige ärztliche Untersuchung vorgenommen werden und der Kontakt zum Betrieb für die Dauer der Krankheit vermieden werden. Die Arbeit darf erst nach Genesung und wenn keine Krankschreibung mehr vorliegt wieder aufgenommen werden
Um Entzündungen in der Wunde und Ausfluss von Blut und Wundsekret zu vermeiden, sollte der Mitarbeiter schnellstmöglich die Wunde verbinden (z.B. Hygienehandschuhe) lassen.
Umgang mit Glas, Beleuchtungskörper, Plastik, Metall usw.
Grundsätzlich sind Vorkehrungen gegen Bruch zu veranlassen. Dies kann durch entsprechende
Abdeckung oder Entfernen der gefährdeten Produkte erfolgen. Arbeiten Sie vorsichtig!
Gegenmaßnahme bei Glasbruch, Metall, Plastik etc. auf Maschinen oder Produkten Unterrichten Sie ihren Vorgesetzten und die betroffenen Mitarbeiter! Veranlassen Sie, dass kein betroffenes Produkt weiterverarbeitet oder transportiert wird. Stellen Sie die betroffene Maschine ab. Leiten Sie entsprechende Reinigungsmaßnahmen ein. Kontrollieren Sie nochmals die Maschinen vor der Freigabe zusammen mit dem jeweiligen Vorgesetzten/ Maschinenführer. Produkte sind nach den Anweisungen des Betriebsleiters/ der Geschäftsführung zu behandeln (z.B. Entsorgung).
Instandhaltung/neue Anlagen/ Inbetriebnahme
die Maschine auf Verschmutzungen / Teile zu untersuchen Verschmutzungen wie Öle, Fette und Abriebe werden durch Abwischen entfernt. Schweißnähte und scharfe Kanten sind zu glätten und von metallischen Rückständen zu
säubern. Grobteile sind einzusammeln, Feinteile wie Späne müssen herausgesaugt werden.
___________________________
(Datum, Unterschrift)
Hygieneanweisung, Hygieneschulung Nr. 23
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Schulungsplan
Schulungsthemen:
Hygieneunterweisung Inhalte: Hygienerichtlinien im Unternehmen; Gefahren und Vermeidung von Verunreinigungen (physikalische, chemische und mikrobiologische Verunreinigungen)
Schulungsintervall:
Die Unterweisungen müssen 1x jährlich erfolgen
Bei neuen Mitarbeitern muss die Schulung beim Arbeitsbeginn durchgeführt werden
Hygieneschulung Schulungsthema:
Hygienerichtlinien im Unternehmen
Datum:_____________________ Uhrzeit von:___________ bis:____________
Geschult durch:_____________________________
Hygieneunterweisung Ich bestätige hiermit, dass ich von meinem Betriebsleiter über die Hygienefragen im Betrieb unterrichtet wurde. Der Betriebsleiter hat mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich alle ansteckenden Krankheiten melde, welche den Umgang mit Produkten für die menschliche Ernährung einschränken.
Name, Vorname Ort Unterschrift
bfall ana e ent Nr. 25
EUROPLANT Pf lanzenzucht GmbH
Liste der Abfallstoffe/Abfallmanagement
Abfallquelle Abfallstoffe Lagerort bis zur Entsorgung
Entsorgung auf Betrieb vorhanden ja/ nein
Pflanzenschutz leere Behälter/ Säcke Lager für PSM Behälter
PAMIRA
Pflanzenschutz nicht zulässige Mittel PSM Lager Sondermüll- entsorgung
Düngemittel leere Behälter/Säcke PSM Behälter Lager
PAMIRA, kommunale Entsorger
Verpackungen Umverpackungen/Papier Aussortierte Kartonagen
Altpapier
Verpackungen Umverpackung/ Kunststoffe
Gelber Sack
Sortierung/ Aufbereitung
Organische Abfälle Kompost
Werkstatt Altölkanister/ -fässer Werkstatt Rückgabe an Lieferant
Unterkünfte Erntehelfer
Restmüll Müllcontainer Restmüll
Kommunale Restmüllentsorgung
Mitarbeiterweinweisung und –qualifikation Nr. 29
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Schulungsthema:
Unfallverhütung und Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Umgang mit komplexen Maschinen
Datum:_____________________ Uhrzeit von:___________ bis:____________
Geschult durch:_____________________________
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ich bestätige hiermit, dass ich von meinem Betriebsleiter anhand der Betriebsanweisung über Maßnahmen zum Umgang bei Not- und Unfällen unterrichtet wurde (Notfallplan). Eine Unterweisung in allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen und den Umgang mit komplexen und gefährlichen Geräten sowie Agrochemikalien ist erfolgt. Mitarbeitern, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, ist gemäß ArbMedVV in Verbindung mit der GefStoffV die Möglichkeit zum jährlichen Gesundheitscheck angeboten worden.
Name, Vorname Ort Unterschrift
Verhaltensregeln für Betriebsbesucher
E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Das Betreten sämtlicher Arbeits- und Lagerräume ist nur nach vorheriger
Anmeldung beim Betriebsleiter gestattet!
Rufnummer Betriebsleiter Büro
Rufnummer Betriebsleiter mobil
Die Mitnahme von Tieren ist auf dem Betriebsgelände untersagt!
In den Arbeits- und Lagerräumen gilt Rauchverbot!
In den Arbeits- und Lagerräumen ist das Essen und Trinken untersagt!
Die Arbeits- und Lagerräume dürfen von Personen mit ansteckenden
Krankheiten nicht betreten werden!
Warnschilder sind zu beachten!
Den Anweisungen des Betriebsleiters ist Folge zu leisten!
_________________ _________________________ (Datum) (Unterschrift Betriebsleiter)
Hygienecheckliste
Die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen für
Lebensmittel, einschließlich der Beförderung, der Lagerung und der Behandlung von Primärerzeugnissen
am Erzeugungsort, einschließlich der korrekten Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden.
Sobald Gemüse oder Obst also behandelt (z.B. durch Waschen, Umfüllen, Kühlen, Lagern, Befördern,
Schneiden, Bündeln), gelagert oder befördert wird, unterliegen die Betriebe der
Lebensmittelhygieneverordnung.
Kriterium Wer ist verantwortlich
?
Erfüllt Bemerkung
Ja Nein
Allgemeine Anforderungen
Rauchverbot
In den Arbeitsräumen und während der Arbeit
Deutlich sichtbare Hinweisschilder in den Räumen
Einweisung in Hygiene beim Umgang mit Obst und Gemüse sowie Speisekartoffeln
Mitarbeiterschulung
Einweisung der Saisonarbeiter
Themen:
Sauberkeit
Sorgsamer Umgang mit dem Erntegut,
keine Fremdkörper im Erntegut
Abfallentsorgung
Toiletten
Wasserspülung vorhanden
Mit Handwaschbecken ausgestattet
Sauberkeit gewährleistet
Handwaschbecken
Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden
Geeignete Reinigungsmittel vorhanden
Papier- oder Einmalhandtücher vorhanden
Sauberkeit gewährleistet
Müllbehälter
Geeignete, einwandfreie Behältnisse
Abfalllager
Separate, geeignete Vorkehrungen für die Mülllagerung und-entsorgung
Frei von Schädlingen und Ungeziefer
Erste-Hilfe-Kästen in der Nähe des Arbeitsbereiches
Innenbereich – gut sichtbar vorhanden
Außenbereich – gut sichtbar vorhanden
Anforderungen an räumliche und technische Ausstattungen
Kriterium Wer ist verantwortlich?
Erfüllt Bemerkung
Ja Nein
Sauberkeit der Räume
Reinigungsplan vorhanden
Sauberkeit der Transportfahrzeuge
Sauberkeit nachgewiesen/gewährleistet;
Maßnahmen zur Reinigung vorhanden
Transport des Ernteguts
Sauberkeit der
Transportbehälter(Reinigungsplan) gewährleistet
Waschen des Ernteguts
Geeignete Vorrichtungen vorhanden
Sauberkeit gewährleistet
Qualität des Waschwassers (Trinkwasserqualität)
Korrosionsbeständiges Material
Tische, Schneidbrenner, Schneidwerkzeuge
Sauberkeit gewährleistet
Sortieranlagen
Sauberkeit gewährleistet
Verpackungsanlagen
Sauberkeit gewährleistet
Ernteabfälle
Keine Kontaminationsgefahr
Erntebehälter
Sauberkeit; Verwendung nur für Erntegut
Erntemaschinen
Min. jährl. Reinigung und regelm. Wartung
______________________ ______________________________
Datum Unterschrift
EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Alarmplan
Verhalten bei Unfällen
1. Unfall melden
Notruf 112 Wer meldet? WAS ist geschehen? WO ist es passiert? Sind Menschen in Gefahr?
2. Erste Hilfe Absicherung des Unfallortes! Versorgung der Verletzten
3. weitere Maßnahmen Krankenwagen/Feuerwehr einweisen! Schaulustige entfernen!
Verhalten im Brandfall
1. Brand melden
Feuerwehr 112
Wer meldet? WAS ist geschehen? WO ist es passiert?
2. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen mitnehmen! Türen schließen! Auf Anweisungen achten!
3. weitere Maßnahmen Feuerwehr einweisen! Schaulustige entfernen! Feuerlöscher benutzen!
Notrufnummern
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Arzt: ____________________
Betrieb: __________________
Standorte der Feuerlöscher
1:__________________________
2:__________________________
3:__________________________
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anlage 12.1: Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen
Version: 01.01.2017
(Stand 11.02.2015)
Status: • Freigabe
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Anlage 12.1 Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen, deren Gärsubstrate
unter Auflagen im Obst-, Gemüse- und Kartoffelanbau erlaubt sind:
1. Corn-Cob-Mix (CCM)
Gemisch aus Maiskörnen und variierenden Spindelanteilen. Die Maisspindel ist der Teil des Maiskolbens,
auf dem die Maiskörner in Reihe angeordnet sind.
2. Futterrübe
Speicherorgan, bestehend aus Kopf, Hals und Rübenschwanz von Beta vulgaris ssp. Crassa.
3. Futterrübenblatt
Blattapparat der Futterrübe als Nebenernteprodukt, kann auch den Rübenkopf enthalten.
4. Getreide
Halm samt Blätter und Fruchtstand von Getreide. Zum Getreide zählen u. a. Weizen, Roggen, Gerste, Tri-
ticale, Hafer, Mais, Reis und Hirse.
5. Getreidekorn
Frucht des Getreides
6. Gras einschließlich Ackergras
Aufwuchs, der bezogen auf die Masse überwiegend aus heimischen, einkeimblättrigen Pflanzen der Fami-
lie der Poaceae besteht; von Acker- oder Grünland.
7. Grünroggen
Halm samt Blätter und Fruchtstand von Winterroggensorten (Secale cereale), die sich besonders für den
Winterzwischenfruchtanbau eignen und deutlich vor der Druschreife geerntet werden.
8. Hülsenfrüchte
Stängel samt Blätter und Blüten- bzw. Fruchtstand von Leguminosenarten einer oder mehrerer Gattun-
gen.
9. Kartoffel
Speicherorgan sowie Spross und Blätter der Kartoffelpflanze als Nebenernteprodukt.
10. Obst und Gemüse
Ganze Frucht oder Teile, einschließlich Abputz und Nebenprodukte
11. Körnermais
Körner von Zea mays.
12. Lieschkolbenschrot
Schrot aus Körner, der gesamte Spindel, den Lieschblätter und einem kleinen Anteil an Blättern und
Stängeln.
13. Mais
Stängel samt Blätter und Blüten- bzw. Fruchtstand von Zea mays.
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anlage 12.1: Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen
Version: 01.01.2017
(Stand 11.02.2015)
Status: • Freigabe
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14. Sonnenblume
Stengel samt Blätter und Blüten- bzw. Fruchtstand von Helianthus annuus.
15. Sorghum
Halm samt Blätter und Fruchtstand von Arten der Gattung Sorghum.
16. Sudangras
Aufwuchs von Sorghum sudanese.
17. Weidelgras
Aufwuchs von Lolium perenne und Lolium multiflorum.
18. Zuckerrüben
Speicherorgan, bestehend aus Kopf, Hals und Rübenschwanz von Beta vulgaris ssp. vulgaris var. Altis-
sima.
19. Zuckerrübenblatt mit Anteilen Zuckerrübe
Nebenernteprodukt der Zuckerrübenernte, bestehend aus dem Blattapparat und variierenden Anteilen
des Rübenkopfes.
20. Blühstreifen, Blühflächen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen,Wildblumenaufwuchs
Aufwuchs von (Teil-) Flächen (eines Schlages) mit besonderer ökologischen Bedeutung.
21. Durchwachsene Silphie
Aufwuchs von Silphium perfoliatum.
22. Geflügelmist, Geflügeltrockenkot
23. Kleegras (als Zwischenfrucht von Ackerstandorten)
Aufwuchs von Mischungen verschiedener Arten der Gattungen Süßgräser (Poaceae) und Klee (Trifolium),
Schneckenklee (Medicago), Steinklee (Melilotus) oder Sauerklee (Oxalis) (...mit jeweils wesentlichen Er-
tragsanteilen), wenn auf derselben Ackerfläche im selben Jahr auch eine Hauptfrucht geerntet wird.
24. Landschaftspflegematerial einschließlich Landschaftspflegegras
25. Leguminosen-Gemenge
Aufwuchs von Mischungen verschiedener Leguminosenarten einer oder mehrerer Gattungen mit jeweils
nicht geringen Ertragsanteilen.
26. Lupine
Aufwuchs von Arten der Gattung Lupinus.
27. Luzernegras (als Zwischenfrucht von Ackerstandorten)
Aufwuchs von Mischungen verschiedener Arten der Gattungen Süßgräser (Poaceae) und Luzerne (Medi-
cago), (mit jeweils wesentlichen Ertragsanteilen), wenn auf derselben Ackerfläche im selben Jahr auch
eine Hauptfrucht geerntet wird.
28 Pferdemist
29. Phacelia
Aufwuchs von Phacelia tanacetifolia.
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Anlage 12.1: Mögliche Einsatzstoffe für Biogasanlagen
Version: 01.01.2017
(Stand 11.02.2015)
Status: • Freigabe
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30 Rinderfestmist
31. Rindergülle
Wirtschaftsdünger aus Kot und Harn von Rindern, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten
oder Zugabe von Wasser, dessen Trockenmassegehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt.
32 Schafmist, Ziegenmist
33 Schweinefestmist
34. Schweinegülle
Wirtschaftsdünger aus Kot und Harn von Schweinen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterres-
ten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockenmassegehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt.
35. Stroh
Als Stroh gilt das halmgutartige Nebenernteprodukt von Getreide, Ölsaaten oder Körnerleguminosen,
wenn das Hauptprodukt (Korn) nicht energetisch genutzt wird und das halmgutartige Nebenernteprodukt
vom Korn separiert vorliegt. Nebenprodukt der Körnergewinnung, bestehend aus ausgedroschenen, weit-
gehend trockenen Halmen/ Stengeln und Blättern von Getreide, Ölsaaten, und Körnerleguminosen.
36. Winterrübsen
Aufwuchs einer winterharten Art des Rübsen (Brassica rapa).
QS Fachgesellschaft Obst-Ge-
müse-Kartoffeln GmbH
Schedestraße 1-3, 53113 Bonn
Tel +49 228 35068-0, info@q-s.de
Geschäftsführer: Dr. H.-J. Nienhoff
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