Personalratswahlen 2008

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Personalratswahlen 2008. Schulung am 23.Januar 2008 im Bürgerhaus Hausen. Achtung !!!. Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer. Farbe der Aushänge des schulischen Wahlvorstandsweiß des Gesamtwahlvorstands grün des Hauptwahlvorstandsblau. Wahlberechtigung. - PowerPoint PPT Presentation

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Personalratswahlen 2008

Schulung am 23.Januar 2008

im Bürgerhaus Hausen

Achtung !!!

Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer

Farbe der Aushängedes schulischen Wahlvorstands weißdes Gesamtwahlvorstands gründes Hauptwahlvorstandsblau

Wahlberechtigung

• Beamtin,Beamter ja• Arbeitnehmer mind. 4 Std. beschäftigt

unbefristet jabefristet ja,

wenn am Wahltag beschäftigt• Voll abgeordnete Lehrkräfte ja

an einer Schule (3 Monatsfrist)• Teilabgeordnete Lehrkräfte ja

an allen Schulen• PfarrerIn, KathechetIn, Gestellungsvertrag nein• LiVs ja

werden aber bei der Feststellung der Größe des PR nicht mitgezählt

Alle in Erziehung und Unterricht tätigen Personen

Grundsatz: vom Land Hessen bezahlt

Bekanntgabe des Wahlvorstands

• Aushang mit den Namen der Wahlvorstandsmitglieder (Termin:18.1.2008)

• mit dem Hinweis auf Vorstimmungen WO § 4, die innerhalb 2 Wochen (am 1.2.2008) nach der Bekanntgabe erfolgen müssen.

• Erstellung der Wählerliste § 2 (2) u. (3) WO• alle Kosten für die Wahl trägt die Dienststelle

z.B. Porto, Papier, Briefumschläge

Vorbereitung des Wahlausschreibens

• Überprüfung der Zahl der Wahlberechtigten

• Ermittlung der Größe des Personalrats§ 12 HPVG

• Verteilung der Gruppen (Hare-Niemeyer)§ 13 HPVG

• Verteilung der Geschlechter innerhalb der Gruppen§ 13 HPVG u. § 5 WO

Wahlausschreiben• § 6 WO beachten • muss ausgehängt werden am 22.02.2008

zusammen mit dem Hinweis auf • wo die Wählerliste für die SPR-, GPRLL-

und HPRLL-Wahl ausliegt - Einsprüche gegen die Wählerliste sind nur innerhalb einer Woche möglich

• wo das HPVG ausliegt• Termin, Uhrzeit und Ort der

Stimmabgabe u.v.m.

Wahlvorschläge

Zustimmungserklärungen WO §9• Bis zum11.03.2008 müssen die

Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein. (18 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens)

• Feststellung der gültigen Wahlvorschläge §10 WO d.h. Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisungz.B. ausreichende Anzahl der Kandidaten, Unterschriften zur Unterstützung, usw.

• Aushang der Wahlvorschläge § 13 WO spätestens 21.04.2008 (2 Wochen vor der Wahl )

• Wahllokal (Termin, Ort) klären• Briefwahlverfahren §16a WO – Hinweise

des GWV beachten

Wahlverfahren

• Gruppenwahl • Gemeinsame Wahl

(Bedarf einer Vorabstimmung)

• Verhältniswahl• Mehrheitswahl (Personenwahl)• Personalisierte Verhältniswahl

(Bedarf einer Vorabstimmung)

Gruppenwahl

• Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in getrennten Wahlgängen ihre Vertreterinnen oder Vertreter d.h. unterschiedliche Stimmzettel und Wahlurnen

Gemeinsame Wahl

• Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in einem gemeinsamen Wahlgang ihre Vertreterinnen oder Vertreterd.h. auf einem Stimmzetteldie den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze bleiben bestehen.

Verhältniswahl

• Findet statt –- wenn zwei oder mehrere Listenvorschläge eingereicht werden.

Jeder Wähler darf max. nur eine Liste ankreuzen. Ausnahme bei der „personalisierten Verhältniswahl“

Berechnungsbeispiel: Wahlergebnis bei Verhältniswahl

30 Wahlberechtigte davon 27 Beamte 3 Arbeitnehmer 20 Frauen 7 Männer 3 Frauen Größe des Personalrats 3 MitgliederVerteilung auf die Gruppen 2 Beamtensitze 1 Arbeitnehmersitz

weil mehr als 1/20 Die Beamten erhalten einen Frauensitz und einen Männersitz

Liste 1: 20 Stimmen 2 X 20 = 1,481 27

Liste 2: 7 Stimmen 2 x 7 = 0,518 27

Liste 1 erhält einen Sitz (Frau) Liste 2 erhält einen Sitz (Mann)

Mehrheitswahl (Personenwahl)

• Findet statt – - nur ein Personalratsmitglied zu wählen

ist. - wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste)

eingereicht wird.- wenn bei Gruppenwahl nur ein Sitz zu wählen ist. (Arbeitnehmersitz)

Personalisierte Verhältniswahl

• § 16 Abs. 4 HPVG• nur wenn in einer Vorabstimmung so

beschlossen (Termin: spätestens 2 Wochen nach Einleitung der Wahl)

• Bei Verhältniswahl dürfen innerhalb einer Listen so viele Personen gewählt werden, wie bei Gruppenwahl Vertreter der jeweiligen Gruppe und bei gemeinsamer Wahl Personalratsmitglieder zu wählen sind.

Durchführung der Wahl

• Termin 6.05 – 7.05.2008 bis 12.00 Uhrsofort danach

• Auszählung der Stimmzettel (öffentlich) Niederschrift

• Mitteilung an GWV über die Ergebnisse für die GPRLL- und HPRLL-Wahl per mail oder Fax und per Post.

nach der Wahl 1

• Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang am Tag der Auszählung (7.Mai 2008) § 21 WO

• Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten § 20 WO

• Der neue Personalrat hebt alle Wahlunter-lagen bis zur nächsten Wahl auf. § 22 WO

• Anfechtungsfrist für den örtlichen Personalrat endet am 21.05.2008

nach der Wahl 2

• Spätestens eine Woche nach dem letzten Wahltag findet die konstituierende Sitzung des neugewählten Personalrats statt.

• Die Einladung erfolgt durch den Wahlvorstand.

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