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Pflichtübung aus Europarecht10. Jänner 2014
Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
Programm 4. Stunde
Test
Vertragsverletzungsklage
Haftung
Staatshaftung
außervertragliche Haftung der EU
2
Vertragsverletzungsklage
Art 258-260 AEUV
Feststellungsklage
Aktivlegitimiert: Kommission und MS
Passivlegitimiert: MS
Zuständig EuGH ieS
3
Ablauf
4
EuGH
Adm Vorvf:Begründete Stellungnahme
Administratives Vorvf: Mahnschreiben
„Paketsitzungen“ des informellen Verfahrens
2. Verfahren
5
keine begründete Stellungnahme
Verhängung von (auch schon in 1.Vf möglich!!)- Zwangsgeld und/oder- PauschalbetragSchwere des VerstoßesDauer des VerstoßesAbschreckungswirkung
Verfahrensablauf
6
- Paketsitzungen- Admin Vorverfahren
- Mahnschreiben- Begründete Stellungnahme
- Klage
- Urteil
- 2. Mahnschreiben
- Urteil mit Sanktion
Haftung
- Haftung der MS
- Haftung der EU vertraglich
- Haftung der EU außervertraglich
7
Staatshaftung
8
= Haftung des Mitgliedstaates für Ersatz der Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind, der dem Mitgliedstaat zuzurechnen ist
Erste Rs: Frankovich
allg GS: Rs Brasserie du pêcheur und Factortame
9
Voraussetzungen:• Verletzte Norm verleiht Einzelnen Rechte• Inhalt der von der Norm dem Einzelnen
verliehene Rechte muss auf Grundlage der Norm zumindest bestimmbar sein
• Vorliegen eines Schadens für den Einzelnen• Verstoß Mitgliedstaat zurechenbar• Verstoß des MS hinreichend qualifiziert• Adäquate Kausalität
Haftung der EU
10
Vertraglich: auf V anwendbares Recht
Außervertraglich: Art 340 AEUV
Schaden durch EU-Bedienstete oder Organe in Ausübung ihrer Amtstätigkeit
Voraussetzungen siehe Staatshaftung
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