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Ein Unternehmen der Energiedienst-Gruppe

TAB 2019

Installateurversammlung 2019

TAB 2019 und DIN VDE AR-N 4100

2 ED Netze Reinacher

TechnikProzesse

TAB 2019 und DIN VDE AR-N 4100

4. Allgemeine Grundsätze

5. Netzanschluss

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Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten

Leistungsgerechte Auslegung• des Niederspannungsnetzes

• des Netzanschlusses• der Messeinrichtung

Beurteilung und Vermeidung von Netzrückwirkungen

Gewährleistung der sicheren und störungsfreien Stromversorgung

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Anmeldung

Ladeeinrichtungen für Elektro-fahrzeuge sowie alle elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden. Gilt nur, wenn keine Grenzwerte für die Zustimmungspflicht überschritten werden.

Z.B. neue Anschlussnutzeranlagen ……

Anmeldung

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Anmeldung von Kundenanlagen und Geräten

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Anmeldung

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Inbetriebnahme, Inbetriebsetzung

Zentrale Begrifflichkeiten: Kundenanlage und Anschlussnutzeranlage

Unterscheidung der Begrifflichkeiten Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung− Inbetriebnahme des Netzanschlusses

grundsätzlich durch den Netzbetreiber (NB)

− Inbetriebsetzung der Anschlussnutzer-anlage(n) durch eingetragenes Installationsunternehmen

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Inbetriebsetzung

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Inbetriebsetzung

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Anschluss

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Quelle: Foto Europapark

Grundsätzlich ist jedes Grundstück, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,bzw. jedes Gebäude über einen eigenen Netzanschluss an das Netz des Netzbetreibers anzuschließen.Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingängebzw. eigene Treppenräume verfügt.

TAB 2019 u. DIN VDE 18015

Anschlusseinrichtungen

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Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN 18012 unterzubringen in/an:

Hausanschlussräumen Hausanschlusswänden Hausanschlussnischen

Anschlusseinrichtungen

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Anschlusseinrichtungen

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– Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: ≤ 1,5 m– Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: ≥ 0,3 m

Hauptstromversorgungssystem

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Spannungsfall ≤ 0,5% unabhängig

von der Leistung

Strombelastbarkeit ≥ 63A

Stromkreisverteiler

Messeinrichtung

Zählerplätze

Der Abstand vom Fußboden bis Mitte der Messeinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen

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Zählerplätze

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Vorrübergehend angeschlossene Anlagen

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Vorübergehend angeschlossene Anlagen dienen nicht einer dauerhaften Versorgung. DieBetriebsdauer beträgt grundsätzlich max. 12 Monate. Im Einzelfall ist eine Verlängerung dieserBetriebsdauer mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Zu den vorübergehend angeschlossenen Anlagen zählen z. B.:− Bau- und Montagestellen− Festbeleuchtungen− Schaustellerbetriebe− Messen, Märkte

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Die DIN VDE AR-N 4100 ist seit dem 01. April 2019 gültig und ist ohne Übergangsfrist am 26. April 2019 in Kraft getreten.

Ist auf unserer Homepage Veröffentlicht (www.ednetze.de/tab)

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