Probleme der Kriminal- und Sozialprognose Matthias Dose Ärztlicher Direktor der Klinik Taufkirchen...

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Probleme der Kriminal- und Sozialprognose

Matthias Dose

Ärztlicher Direktor der Klinik Taufkirchen (Vils)

Frauenforensik in Taufkirchen

Belegung der forensischen Abteilung

BKH Taufkirchen (Vils)

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Männer

Frauen

Strafrechtlich untergebrachte Patienten

bayerische Bezirkskrankenhäuser

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Körperverletzung

Tötungsdelikt

Sexualdelikt

Brandstiftung

Raub / Erpressung

Diebstahl

BtMG

Sonstige

§ 64 N=46

§ 63 N=60

Einweisungsdelikte

BKH Taufkirchen (Vils)

Gesetzliche Grundlagen

§ 20des Strafgesetzbuches

Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen

Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen

Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das

Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 21des Strafgesetzbuches

Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten

Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs.

1 gemildert werden.

§ 63 StGB

• Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamt-würdigung des Täters oder seiner Taten ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

§ 64des Strafgesetzbuches

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt(1) Hat jemand den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

(2) Die Anordnung unterbleibt, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos erscheint.

§ 67 d Dauer der Unterbringung

• (1) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, soweit die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.

§ 67 d Dauer der Unterbringung

• (2) Ist keine Höchstfrist vorgesehen oder ist die Frist noch nicht abgelaufen, so setzt das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.

Rückfallquoten

Rückfälligkeit von Sexualstraftätern 

ErhebungsgruppeEinschlägige Rückfallquote

Sexuelle Gewaltdelikte (BRD) (n=181)

19 %

Sexueller Kindesmissbrauch (BRD) (n=77)

22 %

Exhibitionistische Handlungen (BRD) (n=54)

56 %

Methodik der Gefährlichkeitsprognose

Grenzen der KriminalprognoseBasisraten:

• Die Basisrate ist ein Näherungswert für Rückfälligkeit• Die Rezidivrate liegt bei über 40%• Je geringfügiger das Delikt, desto höher die

Rückfallwahrscheinlichkeit

z.B. ist die Rückfallwahrscheinlichkeit nach einem Tötungsdelikt geringer als in der Allgemeinbevölkerung

Methodik der Gefährlichkeitsprognose

Grenzen der Kriminalprognose

Wenn eine Sicherheit gefordert wird,

die von der Methodik nicht erreichbar ist,

steigt der Gesamtfehler über einen unproportionalen Anstieg Ungefährlicher, die zu Unrecht weggesperrt werden!

Verglichen mit allen anderen Diagnosegruppen begehen die Persönlichkeitsgestörten in und nach Behandlung mehr Gewaltdelikte.

Empirisch belegte dynamische Risikomerkmale bei Straftätern I

antisoziale Ansichten, Gefühle und Peer-Kontakte Identifikation mit kriminellen, antisozialen Rollen-Modellen

und Werten Impulsivität Mangel an sozialen und zwischenmenschlichen

Fähigkeiten selbstschädigende Coping-Strategien Unfähigkeit, zu planen und konzeptionell zu denken

Empirisch belegte dynamische Risikomerkmale bei Straftätern I

Unfähigkeit, Schwierigkeiten vorherzusehen und damit umzugehen

Egozentrik Externalisierung von Verantwortung konkretistisches, starres und zuweilen irrationales

Denken Störungen von Selbstkontrolle und Problemlöse-

fähigkeiten Substanzgebundene Abhängigkeiten

Trends in der Prognoseforschung

1. stärkere Gewichtung der historischen Variablen

2. stärkere Gewichtung der Merkmale der PCL (Psychopathy-Check-List)

3. von der Gefährlichkeit zur Risikoeinschätzung

4. von Risikoeinschätzung zu Risikomanagement

Psychopathy Check-ListRobert D. Hare

Basierend auf:

Hervey Cleckley, The Mask of Sanity

(1941)

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