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1PEBAPrüfinstitut für Baustoffe GmbHKöpenicker Landstraße 280, 12437 Berlin
Prof. Dr.-Ing. D. Großhans
Tel.: (030) 63 95 80 - 0Fax: (030) 63 95 80 - 50
Erfahrungen mit neuen Regelwerken im Straßenbau
ZTV Asphalt- StB 07, TL Asphalt- StB 07
6. Vortragsveranstaltung des bup Berlin/Brandenburgam 03.03.2010 in Potsdam
2
1. Allgemeine Veränderungen
• welche Regelwerke wurden ersetzt
2. Normative Veränderungen
• neue Prüfmodalitäten• neue Bezeichnungen/ veränderte Mischgutarten/ neue
Anforderungen
3. Bauvertragliche Veränderungen (Erstprüfung)
• Allgemeines• Zusammenfassung/ Übergangsfristen
4. Länderspezifische Regelungen
Gliederung
2
3
ZTV Asphalt 01 Bauvertrag ZTV Asphalt-StB 07
ZTVT-StB 95 Lieferbedingungen Asphalt TL Asphalt-StB 07
TL G Asphalt-StB 01 (nat. Umsetzung der DIN EN 13108)
DIN EN 12591 (1999) TL Bitumen-StB 07
TL PmB-StB 01 (nat. Umsetzung der DIN EN 12591)
DIN 1996
Arbeitsanleitungen TP Asphalt-StB 07
Technische Prüfvorschriften sämtliche Prüfvorschriften
1. Allgemeine Veränderungen1.1 Welche Regelwerke wurden ersetzt?
4
Weitere neue Regelwerke:
TL BE-StB 07 Bitumenemulsionen und
(nat. Umsetzung der DIN EN 13808) Haftkleber
TL Gestein-StB 04 Gesteinskörnungen
TP Gestein-StB 08
TL AG-StB 06 Asphaltgranulat
ZTV BEA-StB 09 ZTV Bauliche Erhaltung
TL BEA-StB 09 TL Bauliche Erhaltung
1.1 Welche Regelwerke wurden ersetzt?
in Arbeit
3
5
ZTVT StB 95
TL-/ ZTV Asphalt StB 07ZTV Asphalt StB 01
Regelung der TragschichtvariantenAsphalttragschichten (ATS)
Tragschichten ohne Bindemittel- Frostschutzschicht- Kies-Schottertragschicht
Tragschichten mit hydraulischem Bindemittel- Verfestigungen- HGT- Betontragschichten
Regelung der MischgutvariantenAsphaltbinderschichten (ABi)
Asphaltdeckschichten- Asphaltbeton (Heißeinbau) (AB)- Splittmastixasphalt (SMA)- Gussasphalt (GA)- Asphaltmastix- Asphaltbeton (Warmeinbau)
Tragdeckschichtmischgut
TL-/ ZTV SoB-StB 04
Regelung der MischgutvariantenAsphaltbinderschichten (AC B)
Asphaltdeckschichten - Asphaltbeton (AC D)- Splittmastixasphalt (SMA)- Gussasphalt (MA)
Tragdeckschichten (AC TD)
Regelung von zusätzlichen Mischgut-varianten
Asphalttragschicht (AC T)
ZTV Beton-StB 07
Offenporiger Asphalt (PA)
1.1 Welche Regelwerke wurden ersetzt?
6
2. Normative Veränderungen
2.1 Neue Prüfmodalitäten
4
72.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Bindemittelgehalt/ Bindemittelrückgewinnung (TPA-01 und TPA-03)
� Extraktionen mit Tri oder Toluol nur in Vollautomaten/ geschlossene Anlage (z.B. INFRA Test-Automat)
Aus gründen des Arbeitsschutzes möglichst nur geschlossene Anlage
� Bindemittelrückgewinnung immer im Ölbad und
geänderter Prüfablauf bzgl. Unterdruck, Zeit und
Temperatur
� Extraktionen in Halbautomaten ( mit Siebturm) vorübergehend weiter zulässig� längerfristig jedoch Umstellung aufgrund des Umwelt- und Arbeitsschutzes notwendigExtraktionsanlage mit stehendem Siebturm ist keine geschlossene Anlage !
82.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Rohdichte mit Wasser (TPA-05)
� Asphalt granulieren
� Flaschenpyknometer
� ausschließlich Wasser als Prüfmittel
� Druck von 30 hPa, anstelle 20 hPa
� Dauer 15 Minuten, anstelle 30 Minuten
� Korrekturformel auf „TRI-Wert“ wird
nicht mehr angesetzt
Verfahren mit Lösemittel nicht in TPA übernommen!
5
92.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Raumdichte (TPA-05)
Einfluss nicht bekannt
Abtupfen erhöht und
Korrekturfaktor reduziert
die Raumdichte
Raumdichte der Asphalttrag-
schicht ist erheblich kleiner
� Verfahren A (ρdry)
unmittelbare Tauchwägung ohne
Wasserlagerung, für MA
� Verfahren B (ρssd)
Abtupfen mit feuchtem Ledertuch,
Prüfung bei 25°C,
Korrektur mit Faktor 0,997 g/cm³
für AC D, AC B, SMA und AC TD
� Verfahren D (ρbdim)
Ausmessverfahren,
für PA und AC T, wasserdurchl. Asphalttragschichten
102.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Erfahrungen mit den neuen TPA
• Rohdichte mit Wasser (TPA-05)
• Raumdichte (TPA-06)
o Erhöhter Zeitaufwand durch granulieren
o zusätzlicher Säuberungsaufwand bei höhermodifizierten Bindemitteln/ Zusätzen
o mehr Probematerial notwendig, da Rohdichte nicht mehr für die Ermittlung
des Bindemittelgehaltes herangezogen
werden kann
o größere Prüfstreuung gegenüber Rohdichtebestimmung mit Tri
erzeugt Mehrkosten,
bei Mischgutunters. am Bohrkern ����mehr Bohrkerne
bei gleichen Asphaltprobekörpern
werden andere Hohlraumgehalte
gemessen
Anforderungswert f. Vmax um 0,5% verringert
6
11
0,09
0,125
0,25
0,5
0,71
1,0
2,0
5,0
8,0
2.1 Normative VeränderungenNeue Prüfmodalitäten
Korngrößenverteilung (TPA-02)
� Wechsel Prüfsieb:
5,0 mm auf 5,6 mm
Füllersieb 0,09 mm auf 0,063 mm
zusätzlich 0,125 mm
� Veränderte Grenzwerte
und zusätzliche Toleranzen
� 0,25 mm und 1,0 mm nach
TL Asphalt 07 nicht erforderlich
0,250,125
0,063
1,0
5,6
Es empfiehlt sich jedoch weiterhin die Anwendung der benannten Siebe !
(Aussage zu mangelhaften Korngrößenbereichen und Verhinderung der Überlastung der Siebe)
122.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Spurbildungsversuch (TPA-22)
� Hartgummirad im Luftbad
� Prüftemperatur: T= 60°C
� Probekörper:
Ausbaustück (Fixierung in
einem Gipsbett) oder WSV-Platte
� Ergebnis:
Proportionale Spurrinnentiefe PRDair
7
132.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Erfahrungen mit den neuen TPA
• Spurbildungsversuch (TPA-22)
Kein Bewertungs-
hintergrund vorhanden
In Brandenburg
vorläufiges Ausweichen auf die „alte“Prüfvorschrift
( Wasserbad, Stahlrad, T= 50°C)
Einfluss der neuen TPA auf das Prüfergebnis
bislang keine Erfahrungen
142.1 Normative Veränderungen
Neue PrüfmodalitätenPrüfung des Schichtenverbundes
• Abscherversuch nach Leutner (TPA-80)
Anforderung: Deckschicht / Binder ≥ 15 kNBinder / Tragschicht ≥ 12 kN
Anwendbar
ab 2 cm
Schichtdicke
8
15
Schichtenverbund
Belastbarkeit eines Oberbaus
Bauklase I Zeile 1 der RStO
durch ein 5-t-Einzelradbis zum Versagen
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Asphalttragschicht
4 cm
8 cm
18 cm
30,1 * 107Beide Kontaktflächen
ohne Verklebung
60,18 * 107Untere Kontaktfläche
ohne Verklebung
300,9 * 107Obere Kontaktfläche
ohne Verklebung
1003,0 * 107Beide Kontaktflächen
zwischen den
Schichten verklebt
%Lastwechsel-
zahlenSchichtenverbund
Quelle: Broschüre "Qualität organisieren" des DAV von 1999
16
Anforderungen an Gesteinskörnungen
Fließkoeffizient
an Stelle Brechsand/ Natursand
� Begriffe werden nicht mehr verwendet
� Unterscheidung notwendig
� Ersatzdefinition Fließkoeffizient
� Untersuchungen bei der BASt und
Forschungsvorhaben an der TU München
2.1 Normative VeränderungenNeue Prüfmodalitäten
9
172.1 Normative Veränderungen
Neue Prüfmodalitäten
Herstellung von Marshall-Probekörpern (TPA-30)
18
2. Normative Veränderungen
2.2 Neue Bezeichnungen
10
19
BeanspruchungBeanspruchungGrGrößößtkorntkornMischgutsorteMischgutsorte
LLAC
NN
SS
SMASMA
MAMA
PAPA
Asphaltbeton
Splittmastix-asphalt
Gußasphalt
Offenporiger Asphalt
55
88
1111
1616
Körnung 0/5
2222
3232
Körnung 0/8
Körnung 0/11
Körnung 0/16
Körnung 0/22
Körnung 0/32
SchichtSchicht
Trag-schicht
Binder-schicht
Deck-schicht
T
B
D
leichte
normale
besondere
Asphaltbeton 0/11für Deckschichten mit normaler Beanspruchung (BK IV und V)AC 11 D N
Beispiel - Mischgutkennzeichnung
TD Tragdeck-schicht
2.2 Normative VeränderungenNeue Bezeichnungen
20
ZTV Asphalt-StB 07, Tabelle 1: Zweckmäßige Asphaltmischgutart und Asphaltmischgutsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung
Achtung! AC 22 T L kann auch in BK VI verwendet werden!
In Rad- und Gehwegen ist auf Grund der Offenporigkeit und Anfälligkeit auf Einwuchs AC 16 T N zu empfehlen – in keinem Fall AC 32 T N verwenden.
Wahl der Mischgutart und -sorte in Abhängigkeit der zu erwartenden Beanspruchung
( )
2.2 Normative VeränderungenNeue Bezeichnungen
11
212.2 Normative Veränderungen
Neue Bezeichnungen
ABi 0/11 (neu: AC 11 B) und ATS 0/16 (neu: AC 16 T) in
ZTV Asphalt-StB 07 nicht enthalten – nicht für Neubau !
In TL Asphalt-StB 07 jedoch enthalten, da Anwendung nach ZTV BEA-StB
als Ausgleichsschicht weiter möglich !
22
ZTV Asphalt StB 07, Tabelle 2: Zweckmäßige Bindemittelart und Bindemittelsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung
Achtung! Für Radwege, die gleichzeitig als Skaterwege benutzt werden , ist ein Bitumen 50/70 zweckmäßiger als 70/100!
Wahl der entsprechenden Bindemittelart und -sorte in Abhängigkeit des Mischgutes und der zu erwartenden Beanspruchung
2.2 Normative VeränderungenNeue Bezeichnungen
( 50/70 )
10/40-65 25/55-55A
12
23
TL Bitumen-StB 07, Anhang A neue Sortenbezeichnungen der PmB
2.2 Normative VeränderungenNeue Bezeichnungen
24
2. Normative Veränderungen
2.3 Neue Mischgutarten u. Veränderungen
13
25
Asphaltdeckschichten
2.3 Normative VeränderungenNeue Mischgutarten
Veränderung in:
� Korngrößenverteilung
� Hohlraumausfüllungsgrad (VFB) angeben
� Prop. Spurrinnentiefeangeben
� Vmax ( H bit) am MPK und an der fertigen Schicht um 0,5 Vol.-% abgesenkt
� Teilweise andere Bindemittelsorten
26
Asphaltbinderschichten
2.3 Normative VeränderungenNeue Mischgutarten u. Veränderungen
Veränderung in:
� Korngrößenverteilung
� Vmin/max am MPK
� andere Bindemittel (PmB)
Regelfall
� Angabe:
proport. Spurrinnentiefe
14
27
Asphalttragschichten
2.3 Normative VeränderungenNeue Mischgutarten u. Veränderungen
Veränderung in:
� Korngrößenverteilung
� Marshall Stabilität und Fließwert entfallen
� Bestimmung der Raumdichte mit Ausmessverfahren
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Neue Bauweisen: Kompaktasphalt (Regelbauweise)
2.3 Normative VeränderungenNeue Mischgutarten u. Veränderungen
Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen,
d.h. Einbau von AC B und SMA unmittelbar hintereinander („heiß auf heiß“), ohne Befahren der noch heißen unverdichteten Asphaltbinderschicht. Verdichten beider Schichten erfolgt hinterher in einem Arbeitsgang
15
29
Neue Bauweisen: Gussasphalt mit lärmtechnisch verbesserten Eigen-schaften (Regelbauweise)
2.3 Normative VeränderungenNeue Mischgutarten u. Veränderungen
MA 8S Neu
MA 5S Neu (lärmarm)
(bisher Merkblatt)
max. 230°C, Verflüssiger
(Aerosole)
30
2. Normative Veränderungen
2.4 Neue Anforderungen
16
312.4 Normative VeränderungenNeue Anforderungen - Erstprüfung
Neue bauvertragliche Anforderungen an das Mischgut
Gestein im Mischgut betreffend:
� Korngrößenverteilung
andere Prüfsiebe - weitere/zusätzliche Grenzwerte und Toleranzen
geänderte Toleranzen für KGV bei MA (Grobkornanteil)
� Widerstand gegen Zertrümmerung (SZ20/ LA18)
� Polierwiderstand (PSV51 nicht mehr Mittelwert, daher Anforderungen um 2
Punkte gesenkt)
� Fließkoeffizient bei feinen Gesteinskörnungen (Kategorie: ECS 35)
anstelle BS:NS-Verhältnis
322.4 Normative VeränderungenNeue Anforderungen - Kontrollprüfung
Neue Bauvertragliche Anforderungen an das Mischgut
Mischgut betreffend:
� Mindestbindemittelgehalt Bmin immer umgerechnet auf eine
Gesteinsrohdichte von 2,65g/cm³
� Hohlraumgehalt Vmin, Vmax (Absenkung um 0,5 Vol.-%)
� Angabe:
- Hohlraumfüllungsgrad VFB
- prop. Spurrinnentiefe PRDLuft
- dynamische Stempeleindringtiefe für Gußasphalte „S“
� teilweise andere Regelbindemittel als bisher
� in Bauklasse III immer „S“ Mischgüter
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332.4 Normative VeränderungenNeue Anforderungen
bereits bestehendenAnforderungen
Bauvertragliche Anforderungen an das Mischgut
Stabilität und Fließwert
für AC T und AC TDBrechsand/ Natursand
- Verhältnis
ersatzlos entfallen Fließkoeffizient
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3. Bauvertragliche Veränderungen
3.1 Allgemeines
18
353.1 Bauvertragliche VeränderungenAllgemeines
Regelwerk
Alt Neu
ZTV Asphalt StB 01 ZTV Asphalt StB 07
ZTV T-StB 95/ Fassung 2002 TL Asphalt StB 07
DIN Normen TL Bitumen-StB 07
(z.B. 1996/ DIN 12591 TL BE-StB 07
TL PmB, TL PmOB…) TP Asphalt-StB
363.1 Bauvertragliche VeränderungenAllgemeines
Prüfungen
Alt Neu
Eignungsprüfung Erstprüfung(ZTV Asphalt StB 01)
Eignungsnachweis
Eigenüberwachungsprüfung/ zertifizierte WPK
Güteüberwachung (TL G Asphalt 01)
Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen(ZTV Asphalt StB 01)
19
373.1 Bauvertragliche VeränderungenAllgemeines
Erstprüfung
• Für die Durchführung ist keine Anerkennung erforderlichRAP Stra gilt hier nicht mehr
• für jede Zusammensetzung eines Asphaltmischgutes vor der ersten Verwendung
• Gültigkeit bis zu 5 Jahre
• Nachweis für Anforderungen der TL Asphalt-StB 07– kein Nachweis der Eignung im Rahmen eines Bauvertrages!
383.1 Bauvertragliche VeränderungenAllgemeines
• Lückenschluss schafft ZTV Asphalt-StB 07 mit
Eignungsnachweis
- Erstellung vom AN (Baufirma)
- Angaben zur Zusammensetzung zu den im Rahmen der Erstprüfung durchgeführten Prüfungen
- Erklärung des AN über Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
- Angaben maßgebend für Ausführung und Abnahme der Bauleistung
20
39
3. Bauvertragliche Veränderungen
3.2 Zusammenfassung
403.2 Bauvertragliche VeränderungenZusammenfassung
Im Rahmen der Ausschreibung/ Bauvertragliche Regelungen
� Lieferung aus mehreren Mischwerken
� In Bauklasse III immer „S“-Mischgüter
� Asphaltbeton für höhere BK mit PmB
� Qualitative Anforderungen an den Schichtenverbund
� Regelungen zu Nähten, Anschlüssen und Randausbildungen als
Vertragsbestandteil an Stelle M SNAR in ZTV Asphalt-StB 09
eingegangen
� Einbaubedingungen (Einbautemperaturen)
21
413.2 Bauvertragliche VeränderungenZusammenfassung
423.2 Bauvertragliche VeränderungenZusammenfassung
Im Rahmen der Ausschreibung/ Bauvertragliche Regelungen
� Verjährungsfrist für Mängelansprüche bis zu 5 Jahre (SV und I)
� Beurteilung der Querebenheit bei Verjährungsfrist für
Mängelansprüche (≤ 7 mm)
22
433.2 Bauvertragliche VeränderungenZusammenfassung
Neue Bauvertragliche Anforderungen an die fertige Schicht
� Änderung der Anforderungen aus Prüfung Raumdichte und Rohdichte
(TPA)
� Anforderungen an den Hohlraumgehalt (für Deckschichten um 0,5 Vol.-% abgesenkt)
� Anforderungen an die elast. Rückstellung am extrahierten PmB
≥ 40 % für Walzasphalt (für Berlin bereits vorher vorhanden)
≥ 30 % für Gußasphalt
⇒⇒⇒⇒ Problem: bei Mitverwendung von Walzasphalt und Zusätzen, wie
Wachsen gleiche Anforderungen
� geänderte Einbautemperaturen (Gußasphalt max. 230°C, mit
viskositätsverändernden Zusätzen)
44
Nutzungszeiten für Asphaltschichten
23
45
4. Länderspezifische Regelungen
4.1 Berlin
464.1 Länderspezifische RegelungenBerlin
1. Einzelvertragliche Vereinbarung
bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht bis max. 2 Vol.-%
Zusätzliche Abzugsregelungen oder Verlängerung der Gewährleistung bis zu 5 Jahren
bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht von > 2 Vol.-%
Mängelbeseitigung ⇒ Ausbau der Schicht
2. Einzelvertragliche Vereinbarung
bei: Überschreitung des Hohlraumgehaltes am Marshallprobekörper
liegen Prüfergebnisse an der fertigen Schicht vor, sind diese maßgebend, sonst wie 1.
nachträglicher Nachweis am Bohrkern ist maßgebend
3. Einzelvertragliche Vereinbarung
bei: Unterschreitung des Schichtenverbund
Minderung der Vergütung um 0,50 €/m² und Schichtgrenze
bei hoher oder besonderer Beanspruchung liegt Mängelbeseitigung oder Minderung im Ermessen des AG
4. Einzelvertragliche Vereinbarung
bei: Nichteinhaltung weiterer bauvertraglich zugesicherter Eigenschaften
• Überschreitung des Bindemittelgehaltes
• Unterschreitung der elastischen Rückstellung bzw.
• Über- oder Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und Kugel
AG ist berechtigt weitere Untersuchungen/ gutachterl. Stellungnahme zu verlangen
24
47
4. Länderspezifische Regelungen
4.2 Brandenburg
484.2 Länderspezifische RegelungenBrandenburg
Einzelvertragliche Vereinbarung
für: Nichteinhaltung des Hohlraumgehaltes bei Deckschichten
bis 2 % über Soll ⇒ Zusätzliche Abzugsregelungen oder Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
mehr als 2 Vol.-% über Sollwert ⇒ Mängelbeseitigung
Einzelvertragliche Vereinbarung
für: Nichteinhaltung des SchichtenverbundesGeltendmachung von Mängelansprüchen kann zurückgestellt werden, wenn Ausgleich vereinbartwird
Proportionale Spurrinnentiefe (TPA-22, Erstprüfung)
bislang kein Bewertungshintergrund, daher vorerst Prüfung nach (TPA Teil Spurbildungsversuch, Ausgabe 1997, Stahlrad, Wasserbad, 50°C)
Anforderungswert für Deck- und Binderschichten < 3,5 mm
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