Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 1 MTV Stahl Wer hat Ansprüche aus dem Tarifvertrag ?...

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 1

• MTV Stahl

• Wer hat

Ansprüche aus dem Tarifvertrag ?

• Was ist mit AT-Angestellten ?

§ 1 Geltungsbereich

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 2

• Warum wurde der RTV abgeschlossen ? Zweckbindung

- vorübergehende Freistellung

- vorzeitiges Ausscheiden kein Instrument zur „Flexibilisierung“ der

Betriebszeiten

§ 2Einrichtung von Langfristkonten

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 3

• „doppelte Freiwilligkeit“:a) freiwillige Betriebsvereinbarung (§ 2 Abs. 1)b) Entscheidung des Beschäftigten (§ 3 Nr. 2 Abs. 1)

• keine Änderung der allgemeinen tariflichen Bestimmungen, z.B.:- Mehrarbeit & Mitbestimmung- Mehrarbeit & Zuschläge- Mehrarbeitsbegrenzung (TV Besch Stahl)- Durchschnittsberechnungen

§ 2Einrichtung von Langfristkonten

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 4

§ 3 Kontoführung

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Führen in Zeitwerten Führen in Geldwerten

Zeit 1 Stunde bleibt 1 Stunde wird errechnet

Einbuchen Zeit Zeit und Geld

Zinsen Tariferhöhung, berufliche Entwicklung

Verzinsung aus langfristiger Anlage des Bruttobetrages einschließlich der Arbeitgeberanteile

Langfristkonten werden in Geldwerten geführt

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 5

abschließende Liste: „was kann aufgebucht werden ?“a) Sonderzahlungenb) Monatsentgeltc) Variabled) Mehrarbeitsgrundvergütunge) Mehrarbeitszuschlägef) VWLg) Nachtfreischichtenh) Guthaben aus AZ-Konto TV Besch Stahl

§ 3 Kontoführung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 6

• g) und h) nur mit Zustimmung des AG• h) ist „regelmäßige Arbeitszeit“ :

Jahr: 52 WochenUrlaub: - 6 WochenArbeit: 46 Wochen

Jahr: 12 Monate Entgelt+ 1,1 Monatsentgelte

13,1 Monatsentgelte im Jahr13,1 52_____ X ____ = 1,23

12 46

§ 3Kontoführung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 7

Es dürfen höchstens 169 Stunden pro Jahr aufgebucht werden max. 16 Stunden bezahlte Mehrarbeit

pro Monat 12 Monate – 30 Tage Urlaub

1 Monat 4,35 Wochen30 Tage 6 Wochen46/4,35 = 10,57 Mon.10,57 16 ~ 169 Stunden

einschließlich Arbeitszeit höchstens 15 % (ab 45: 20%) des Jahresbrutto

§ 3Kontoführung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 8

„doppelte Freiwilligkeit“a) freiwillige BVb) der Beschäftigte entscheidet, ob das Konto genutzt wird

rechtzeitige Mitteilung Zuführung mit AG-Beiträgen zur Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen 2001:RV : DM 8.700,00AV : DM 8.700,00KV : DM 6.525,00PV : DM 6.525,00

keine Steuer- und SV-freien Beträge evtl. Nachentrichtungspflicht des AG

§ 3 Kontoführung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 9

eingezahlte Werte sind garantiert

Betriebsvereinbarung über die Kapitalanlage

§ 4Verzinsung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 10

Sicherung „ab der ersten Mark“ jährlich Nachweis gegenüber BR Broschüre „Bündnis für Arbeit NRW“

„Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben“GWN GmbHAm krausen Baum 1141464 Neuss(Telefax: 02131 / 42 860)

§ 5 Insolvenzsicherung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 11a

Verwendung für Freistellungsphase

Lage wird vom Beschäftigten bestimmt Kombination von Altersteilzeit und Langfristkonto:

a)

§ 6Verwendung

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Frei-stellungs-

phase

Langfrist-Konto

vorgezogeneRente

55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65

VollzeitArbeits-phase

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 11

Modell a): 6 Jahre AltersteilzeitTV ATZ Beginn der Freistellungsphase mit

60, Ende der Freistellungsphase mit 63

RTVLF 1 Jahr aus Langfristkonto Fortsetzung der Freistellung bis 64

um 1 Jahr vorgezogener Rentenbeginn

§ 6Verwendung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 12a

§ 6Verwendung

b)

Arbeits-phase

Lang-frist-

Konto

Frei-stellungs-

phase

Vollzeit

55 57 58 60 65

vorgezogene Rente

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Modell b) :4 Jahre AltersteilzeitTVATZ Beginn Arbeitsphase 55

Ende Arbeitsphase 57

RTVLF 1 Jahr aus LangfristkontoBeginn der Freistellung 57Ende der Freistellung 58

TVATZ Fortsetzung der Freistellung 58Ende der Freistellung 60um 5 Jahre vorgezogene Rente

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 12

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§ 6Verwendung

Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 13

die Freistellung aus dem Konto kann verlängert werden, wenn in dieser Zeit das Entgelt abgesenkt wird:(ungefähre Beispielrechnung!)Freistellung zu 85 % des VZ NettoVZ Brutto DM 4.500,00VZ Netto (StKl III) DM 3.230,00 85 % Netto ATZ DM 2.750,00„entsprechendes Brutto“ DM 3.650,00

3650 = 0,8145001 Jahr LF-Konto / 0,81 = 1,23 Jahre Statt einem Jahr zu 100 % Entgelt können 1,23 Jahre zu 85 % Entgelt genommen werden

§ 6Verwendung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 14

Übertrag auf neuen Arbeitgeber möglich

Krankheit nach „Glück/Pech“-Prinzip

Bei nicht zweckentsprechender Verwendung: Altersversorgung

Aufstockung Ausgleich von Rentenabschlägen

bei Nicht-Einigung: Auszahlung bei Tod: Auszahlung an die Erben

§ 6Verwendung

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 15

da „doppelte Freiwilligkeit“,

nur über Auslegungsstreitigkeiten

nicht über Regelungsstreitigkeiten

nur die Tarifvertragsparteien können die Einigungsstelle anrufen

§ 7Streitigkeiten

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Rahmentarifvertrag über Langfristkonten Folie 16

In Kraft seit 1.1.2001

Erstmals kündbar zum 31.12.2007

Nachwirkung nur für „Altfälle“

Weiteres Ansparen dann jedoch nicht mehr möglich

§ 8Inkrafttreten und Kündigung

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