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Regulierung systemrelevanter
Banken – eine Bestandsaufnahme
Universität Hohenheim
Prof. Dr. Stefan Kirmße
Geschäftsführender Partner zeb/
Stuttgart-Hohenheim, 1. Februar 2011
Agenda
1 Wer ist zeb/
2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten
3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit
oder Steuergenerierung
4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 2
1 Wer ist zeb/
2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten
3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit
oder Steuergenerierung
4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 3
zeb/ hat sich in den vergangenen neunzehn Jahren eine führende Position bei der
Beratung von Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern erarbeitet
Unternehmensdaten (Stand: 01/2011)
• Aufnahme der Geschäftstätigkeit: 1992
• 102,6 Mio. EUR Umsatz (2009)
• 47 Partner
• 700 Mitarbeiter
davon 332 Management-Consultants und Trainer, 210 IT-Entwickler und
IT-Consultants
• Projekte in Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein,
Osteuropa
• Standorte: Berlin, Budapest, Frankfurt/Main, Hamburg, Kiew, München,
Münster, Prag, Ulm, Warschau, Wien und Zürich
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zeb/ unterstützt als fokussierte Beratung Unternehmen und Institutionen im
Finanzdienstleistungssektor in Deutschland und Europa
Standorte zeb/ und Kooperationspartner
zeb/-Kooperationspartner
Equinox Consulting ab Januar 2011 auch in Casablanca, Marokko vertreten
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Neben den Kernmärkten Deutschland, Österreich, Schweiz und CEE arbeiten
zeb/-Mitarbeiter teilweise auch auf weltweiten Projekten
Projektstandorte zeb/
Kernmärkte zeb/
Projektstandorte zeb/
Hamburg
BerlinWarschau
Budapest
Kiew
Prag
Ulm
Frankfurt
Münster
Zürich
WienMünchen
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Gemessen am Umsatz in Deutschland ist zeb/ die größte spezialisierte
Unternehmensberatung und gehört zu den Top 5 im FDL-Bereich
Management-Berater im Vergleich
Quelle: Lünendonk GmbH, Kaufbeuren 2010, http://www.luenendonk.de/management_beratung.php
Rang Unternehmen
1 McKinsey & Company Inc. Deutschland, Düsseldorf
2
3 Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München
The Boston Consulting Group GmbH, Düsseldorf/München
4
5 Deloitte Consulting, Hannover
Booz & Company GmbH, Düsseldorf
... ...
13 zeb/rolfes.schierenbeck.associates gmbh, Münster
18
19
14 Mercer Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
15
Horváth AG (Horváth & Partners-Gruppe), Stuttgart
Kienbaum Management Consultants GmbH, Gummersbach
Management Engineers GmbH & Co. KG, Düsseldorf
16 Simon, Kucher & Partners GmbH, Bonn
17 Arthur D. Little GmbH, Wiesbaden
Umsatz in Deutschland
in Mio. EUR
Mitarbeiterzahl in
Deutschland
2009 2008 2009 2008
>500,0
418,0
390,0
260,0
253,0
...
84,6
58,0
56,0
>500,0
406,0
398,0
262,0
286,0
...
79,3
83,1
57,0
2.300
1.540
800
595
1.108
...
595
255
245
2.300
1.510
840
600
1.156
...
605
267
250
74,0
70,0
79,5
77,0
580
130
560
140
68,7 80,7 270 290
67,5 79,0 215 235
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 7
zeb/ erreicht seit Gründung ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum
von > 20%
zeb/-Wachstum seit Gründung
Umsatz
In Mio. EUR Mitarbeiter
1 Bruttoumsatz (inkl. Nebenkosten)
Büros Frankfurt
und Berlin
Gründung in Münster durch
die Professoren Rolfes und
Schierenbeck
Aufbau des Bereichs
Informationstechnologie
Büros Zürich
und Wien
Büros München
und Warschau
Integration des
SAP-Spezialisten
ITE computence
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
500
250
0
80
40
0
Geschäftsjahr 2009
102,6 Mio. EUR
Umsatz1,
640 Mitarbeiter
100
2007/2008: Büros
Hamburg, Kiew, Prag
Budapest
2007 2008 2009
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zeb/ ist Full-Service-Anbieter von Managementberatungsleistungen im
Finanzdienstleistungssektor
Geschäftsmodell zeb/
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Die Referenzen von zeb/ dokumentieren die starke Marktstellung im Bereich
Financial Services in allen Sektoren im Inland
Ausgewählte Kunden der zeb/-Gruppe im Inland
Versicherer/
Finanzvertriebe
Groß-, Regional-
und Privatbanken
Genossenschaftliche
Institute
Sparkassen-
Finanzgruppe
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Auch in Österreich und der Schweiz ist zeb/ seit Langem bei führenden Banken
tätig – CEE als Wachstumsmarkt der Zukunft ist seit einigen Jahren im Aufbau
Ausgewählte Kunden der zeb/-Gruppe im Ausland
Österreich CEESchweiz/Liechtenstein
LGT Bank in Liechtenstein
Luxemburg
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1 Wer ist zeb/
2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten
3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit
oder Steuergenerierung
4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 12
Aktiva der Banken in dieser Dekade sprunghaft gestiegen und von BIP-
Entwicklung entkoppelt
Bilanzwachstum westlicher Banken
1 Einzelabschlüsse der Banken gemäß Zentralbankerfassung; Quelle: EZB; Bundesbank; SNB; OENB; Bank of England; FDIC; IMF; zeb/research
2,8
4,0
7,3
6,1
6,7
8,0
USA
GB
DE
CH
AT
2008
33,3
13,8
3,11,1
2004
24,0
10,1
2,50,7
2000
19,1
7,5
2,10,6
3,35,1
3,0
3,2
2,9
3,0
USA
GB
DE
CH
AT
2008
18,8
1,0
5,7
3,8
2004
15,5
0,9
5,5
2,8
2000
14,4
0,8
5,0
2,7
Bilanzsummen der Banken1
(nach nat. Bilanzierungskonventionen, in nat. Währung,
in Billionen)
Relation Bilanzsumme zu BIPBilanzsumme/BIP
• Besonderer Schub im Bilanzsummenwachstum ab 2004
• Kumulierte Bilanzaktiva der Banken betragen ein Vielfaches des BIP ihrer Heimatländer
• Exponierte Bankenplätze wie CH und GB besonders betroffen
• Wachstum der Banken auch durch Fremdkapital gehebelt
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Deutlich unterschiedliche Verschuldungsgrade je nach Bilanzierungskonvention
erschweren internationale Regulation
Leverage Ratio nach IFRS und US-GAAP – Bsp. Deutsche Bank
Quelle: Zwischenbericht der Deutschen Bank AG zum 30.6.2010; zeb/research
Bilanzsumme IFRS 1.926
Bereinigung von
- Derivaten -735
- Nicht termingerecht abgewickelten Geschäften -139
- Wertpapier-Pensionsgeschäften -9
gemäß Nettingbestimmungen US-GAAP
Bereinigte Bilanzsumme US-GAAP 1.043
Eigenkapital IFRS 42,6
Bereinigung von Gewinnen (Verlusten) auf
sämtlichen zum Fair-Value bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
3,4
Eigenkapital US-GAAP 46,0
Leverage-Ratio nach
23
45- IFRS
- US-
GAAP
Zielwert gemäß
Basel III
33
Deutsche Bank AG – Zwischenbericht zum 30.6.2010
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 14
Backup
Finanzsektor in einigen Ländern stark exponiert – wenige Großinstitute als Treiber
Größenrelation Top-5-Institute zum BIP
1 Konzernbilanzsummen; Quelle: Bankscope; The Banker; zeb/research
Österreich (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1
• Bilanzaktiva einzelner
Großinstitute bereits
größer als nationales
BIP
• Auffanglösungen für
Großinstitute können
Einzelstaaten bereits
überfordern
1
2
3
4
5
Summe
BIP
UniCredit Bank Austria AG 222
Erste Group Bank AG 201
RZB AG 156
Österreich. Volksbanken AG 56
Hypo Alpe-Adria Bank AG 43
680
282
Schweiz (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1
1
2
3
4
5
Summe
BIP
UBS AG 1.361
Credit Suisse Group AG 791
EFG Bank 95
Raiffeisen Schweiz 89
Zürcher Kantonalbank 76
2.412
542
Deutschland (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1
1
2
3
4
5
Summe
BIP
Deutsche Bank AG 2.202
Commerzbank AG 625
UniCredit Bank AG 459
LBBW 448
DZ Bank AG 427
4.161
2.496
Großbritannien (Bilanzsumme 2008 in Mrd. €)1
1
2
3
4
5
Summe
BIP
Royal Bank of Scotland Plc 2.516
Barclays Plc 2.150
HSBC Holdings Plc 1.816
HBOS Plc 723
Lloyds TSB Bank Plc 457
7.662
1.448
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 15
Große Einbrüche in Marktkapitalisierung der Banken in Folge der Finanzmarktkrise
– kaum Krisengewinner
Wertverluste europäischer Banken
Quelle: Thomson Datastream; zeb/
Marktkapitalisierung Einzelinstituteper 06/2010; Δ 06/2007 – 06/2010
2,6
4,9
5,2
6,9
10,0
28,9
29,3
35,4
36,7
39,8
41,9
131,6
Valiant
Raiffeisen Int.
Postbank
Commerzbank
Erste Gruppe
Deutsche Bank
RBS
Unicredit
Credit Suisse
Barclays
UBS
HSBC -17%
-55%
-41%
-43%
-49%
-67%
-49%
-45%
-70%
-51%
-71%
+44%
Marktkapitalisierung Stoxx BankenStoxx Banken vs. Stoxx 600; indexiert
• Bankenkurse knapp verdreifacht ggü. Tiefpunkt im
März 2009 und erste Stabilisierung erreicht
• Aber immer noch ca. 60% Kursverluste ggü. Juli 2007
und deutlich schlechtere Entwicklung als Gesamtmarkt
• Unterkapitalisierte Bankensysteme bleiben
Achillesferse der Wirtschaftsentwicklung
0,0
25,0
50,0
75,0
100,0
125,0
Jul. 07 Dez. 07 Mai. 08 Okt. 08 Mrz. 09 Aug. 09 Jan. 10 Jun. 10
DJ STOXX 600
DJ STOXX 600 Banks
• Fast alle Banken mit deutlichen Wertverlusten
• Negative Ausreißer wie Commerzbank, RBS oder RI
mit Sonderfaktoren (Fusionen, CEE-Exposition)
• Banken wie HSBC, Credit Suisse oder
Barclays mit verbesserter Wettbewerbsposition
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 16
Umfang der durch Finanzmarktkrise ausgelösten Wohlfahrtsverluste
unterstreichen Handlungsbedarf in Bankenregulierung
Bilanzierung des volkswirtschaftlichen Schadens aus Bankenkrise
Kriseninduzierter
Verschuldungsschub
Langfristige Wohlstandsverluste
Deutschland
Direkte fiskalische Kosten
Deutschland
65 62
44
7793
7882
110
91
DE USA GB
2007 2010 2015
• Stark ansteigende Staatsver-
schuldung, insb. in GB, USA und
PIGS-Staaten
• Wachstumskritische Schwelle von
90% des BIP wird vielfach
überschritten1
Staatsverschuldung in % des BIP
26 26
26
8
Worst Case Best Case
Belastung Länder Belastung Bund
Finale Kosten aus Bankenhilfe
INSM, 8/2010, in Mrd. EUR
• Gesamtbelastung beträgt 1,4 bis
2,2% des BIP
• Mehr als 80% der Kosten sind
öffentlichen Banken3 zuzuordnen
• Wachstumseinbruch und Abkehr
vom Potenzialpfad
• Geschätzte kumulierte Wohlfahrts-
verluste in Höhe von ~40% des BIP2
• Dies entspricht ~1,0 Billionen EUR
1 Reinhart und Rogoff (2010) schätzen, dass Staatsschulden ab der 90% Schwelle das Wirtschaftswachstum signifikant reduzieren; 2 Methodik siehe Bank of Canada/
Bundesbank 9/2010 und B. Raffelhüschen 7/2010; 3 Landesbanken und IKB; Quelle: IMF; Bank of Canada/Bundesbank; B. Raffelhüschen/J. Vatter; INSM/C. Kaserer; zeb/
80
85
90
95
100
105
110
115
A
A =
~15%
B
B =
~25%
Δ 1,5%
A = Kurzfrist. Verluste, B = Langfrist. Verluste
BIP, 2008 = 100
52
34
Trend
vor Krise
Trend
nach Krise
Persistente
Effekte
ff.
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 17
Kundengeschäft
zuerst
Diversifikation
Konsolidierung/
Dekonstruktion
Wertkette
Deleveraging
Risikomanage-
ment
Banken haben individuell begonnen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungs-
systeme anzupassen – systemische Risiken bleiben
Lessons learned Banken
Quelle: zeb/
• Primat des Kundengeschäfts/des kundeninduzierten Handels
• Abgesang auf (Spezial-)Banken mit großen Aktiv- oder
Passivüberhängen aufgrund ihrer Kapitalmarktabhängigkeit
• Diversifikation der Geschäftsfelder nach den Kriterien
Wachstum, Risiko und innere Synergien
• Internationalisierung in Richtung Wachstumskerne erwartet
• Wiederbelebung von Fusionsinitiativen
• Abbau von Kapazitäten, insb. im Backoffice
• (Out-)Sourcingtrends gewinnen an Momentum
• Reduktion des Verschuldungsgrads/Verbesserung der
Bilanzstruktur, insb. durch Abbau von Investmentportfolien
und nicht strategischer Geschäftsfelder
• Methodische Anpassung und Neukalibrierung der
Risikomesssysteme
• Neue Konzepte zur Liquiditätssteuerung und Risikoallokation
• Banken haben
Maßnahmen
ergriffen und sich
stabilisiert.
• Aber Krisen-
anfälligkeit bei
volatilen Rahmen-
bedingungen
bleibt
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 18
Branchenführer setzt neue Konzernmaßstäbe für Performance-Messung und
Value-based Management
Neues Steuerungssysteme – Bsp. New Metrics der Deutschen Bank AG
Quelle: Investor Day presentation Dec. 2009 by Dr. Ackermann; 1 Weitere Elemente des VBM Performance Management Systems
(z. B. Business-spezifische Werttreiber) sind hier nicht dargestellt (VBM = Value-based Management)
Abkehr vom RoE
als singuläre Ziel-
größe
Zielset reflektiert
Erfahrungen aus
Finanzmarktkrise
Werttreiber sind
empirisch validiert
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 19
Backup
1 Wer ist zeb/
2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten
3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit
oder Steuergenerierung
4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 20
• Einzelinstitutsorientierung –
keine Berücksichtigung
systemischer Effekte
• Ideologie der „National
Champions“
• Mangelnde Transparenz/
Nichtregulierung von
Teilmärkten (SPVs, Hedge
Funds, OTC-Derivate etc.)
• Zulassen übermäßiger
Fristentransformation/
Liquiditätszusagen und
Bilanzsummenausweitung
• Insuffizienz des regula-
torischen EK-Modells
• Prozyklizität des Regulierungs-
systems
„Bankaufsicht gebärdet sich als Drachentöter“1 – dabei ist sie Teil des Problems
Beitrag der Regulierungsdefizite zur Finanzmarktkrise
1 M. Hellwig;
Quelle: M. Hellwig: Konzeptionelle Defizite der Bankenregulierung (2008); M. Hellwig/T. Hartmann-Wendels: Arbeitsweise der Bankenaufsicht (2009); zeb/research
Fehler in der System-
architektur erzeugten
Abwärtsspirale in der
Interaktion zwischen
• funktionsunfähigen
Märkten
• Fair-Value Accounting
• EK-Mangel bei Banken
• Deleveraging
Kurssenkungen/Austrocknen der Märkte
Laufend neue Abschreibungen durch
Mark-to-Market-Bewertung
Erosion der schwachen EK-Basis durch
Abschreibungen – Notwendigkeit für
Deleveraging und Rekapitalisierung
Deleveraging verstärkt erneut
Verkaufsdruck in Märkten, senkt Preise
weiter und erzwingt neue Abschreibungen
Liquiditäts- und Solvenzprobleme der
Banken führen zur Systemimplosion
Systemimplosion 08/2007 Regulierungsdefizite
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 21
Gefahrenquelle „systemrelevante Banken“ entschärfen – aber welche Bank ist
systemrelevant?
Definition „systemrelevante Banken“
1 Assets under Management2 Gemäß aktueller Beschlusslage wird zwischen globaler und nationaler Systemrelevanz (G-SIFI und SIFI) unterschieden. Bis Mitte 2011 sollen FSB und nationale Aufsichten
Abgrenzung der G-SIFIs erarbeiten. Ziel: Höhere Kapitalerfordernis bei systemrelevanten Banken. Regelung zu G-SIFIs voraussichtlich ab Ende 2011 in Kraft, zu SIFIs ab
Ende 2012.
Quelle: EZB, FSB, FTD 11/2009
• Für Systemrelevanz
gibt es keine inter-
nationale/nationale
Legaldefinition2
• Systemrelevanz
hängt nicht nur von
der Institutsgröße ab
Identifizierung systemrelevanter Banken – Kriterien gem. FSB/BIZ:
a) Größe(Risikoaktiva, Transaktionsvolumen, AuM1)
b) Mangelnde Substituierbarkeit(Funktionen können nicht unmittelbar durch
Dritte übernommen werden)
c) Vernetzung im Finanzsystem(Mögliche Dominoeffekte über Gegenpartei-,
Refinanzierungs- und WP-Bewertungsrisiken)
Einzelinstitut schädigt ganzes
Finanzsystem mit negativen
Auswirkungen auf Realwirtschaft
In EU als systemrelevant klassi-
fizierte Banken(gem. EZB-Stresstest)
Weltweit als systemrelevant
klassifizierte Finanzinstrumente(Banken/Versicherungen, gem. FSB)
11
6
30
Japan
4
GB
3
USA/
Kanada
6
Euro-
pa2
Gesamt Versiche-
rungen
14 71
91
ATGesamt
2
GB
4
DE Sonstige
Für Deutschland:
Deutsche Bank/Allianz
2 Ex GB
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 22
Systemstabilität als höchstes Gut – im ersten Schritt Klarheit über Regulierungs-
ziele schaffen
Diskussion Regulierungsziele
Wissenschaftlicher „Beitrag“ G-20-Ziele Politischer Ziele
Zieltriade der
Finanzmarktregulierung
Wreg = Wirkungsgrad der
Regulation
Ssys = Systemstabilität
Esys = Systemeffizienz
(Nutzen/Kosten)
G = Gläubigerschutz
G20-Reformagenda
Widerstandsfähigkeit der
Banken verbessern(Kapital- und Liquiditätsstandards,
Verschuldungsober-grenzen etc.)
Reduzierung Systemrisiko/
Moral Hazard(Grenzüberschreitendes
Abwicklungsregime, schärfere
Kapitalanforderungen für
systemrelevante Banken,
Einführung Contingent Capital
etc.)
Schaffen robuster Finanz-
märkte(zentrales Clearing von OTC-
Derivaten etc.)
Beteiligung an Krisenkosten
Globale/europ. Finanzmarkt-
transaktionssteuer: Vorstoß von Frankreich und
Deutschland auf G20-Gipfel
in Toronto ohne Unterstützung
Deutsche Bankensonderab-
gabe/Restrukturierungsfonds: Als Teil des Gesetzes zur
Restrukturierung und geordneten
Abwicklung von Banken beschlossen
Gläubigerschutz über erweiterte
EinlagensicherungGesetzliche und EU-einheitliche
Sicherung bis max. 100 TEUR pro
Kunde/Bank
Wreg = f (Ssys, Esys, G) opt!
Quelle: B. Bernet/St. Zwahlen: Kosten/Nutzen-Analyse in der Finanzmarktregulierung (2005); EZB; FSB/BIZ; zeb/research
1
2
3
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 23
G20-Staaten, EU, BIS, wissenschaftliche Beiträge – einige Initiativen in Diskussion
und viele Maßnahmen bereits beschlossen
Übersicht relevanter Regulierungsinitiativen
1 Z.B. Rat für Systemrisiken; Quelle: zeb/research
Agenden Maßnahmen Status
G-20-Staaten
Widerstandsfähigkeit der
Banken verbessernBasel-III-Paket
BIS-Beschluss 9/2010
Umsetzung 2013-2019
Reduzierung Systemrisiko/
Moral Hazard
Grundlegende Vorschläge/Konzepte
durch BIS/FSB/EU erarbeitet
Richtungsweisung auf
G20-Gipfel in 11/2010
Schaffung robuster
Finanzmärkte
Handel von OTC-Derivaten über Börse/elektr.
Handelsplattformen; Clearing ausschließlich
durch zentrale Gegenpartei etc.
Konkrete Vorschläge
durch FSB in 10/2010
EU/nationale
Regierung
Neuordnung europäische
Finanzaufsicht
Schaffung/Stärkung europ. Aufsichtsgremien1;
Durchgriffsrechte im Krisenfall
Beschlüsse gefasst;
Umsetzung in 2011
Restrukturierungsgesetz/
Bankenabgabe
Geordnete Abwicklung systemrelevanter
Banken; inkl. Sonderabgabefonds
Beschlüsse gefasst;
Dtl.: in Kraft ab 2011
EU-einheitliche
Einlagensicherung
Verbindliches Schutzniveau von 100 TEUR pro
Kunde (PK/FK) und Bank
Beschlüsse gefasst;
Umsetzung 2012-2014
WissenschaftBehandlung systemrelevanter
BankenGlobaler Risikofonds Diskussionsbeitrag
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 24
Basel III konfrontiert die Institute in den kommenden Jahren mit Themen, die
komplex in der Umsetzung sind und massive Auswirkungen haben
Beispiel: Auswirkung bei Groß-/Landesbanken
zeb/rolfes.schierenbeck.associates 25
Auswirkung
Umsetzung
Eigenkapital
Kapitalquoten, Hybridkapital, Abzugspositionen,
Kapitalpuffer, Übergangsregelungen
Leverage Ratio
Nicht-risikosensitiven Steuerungs- bzw. Überwachungsgröße,
Bestimmung des Verschuldungsgrades
Liquidität
Liquidity Coverage Ratio, Net Stable Funding Ratio,
Einführung von Überwachungsinstrumenten
Risikoaktiva
Verbriefungen, Handelsbuch, Kontrahentenrisiken
ThemenAuswirkung
Geschäftsmodell
Stark ansteigender
Kapitalbedarf
Quantifizierung notwendig
Anpassung von Modellen
zur Steuerung
Ansteigender Kapitalbedarf
– jedoch: Gleichlauf mit
Solvabilität
Implementierung
Berechnung Leverage
Ratio
Auswirkung auf
Fristentransformation
Implementierung
Berechnung Liquidität
Quantifizierung der
Auswirkungen notwendig
Anpassung von internen
Modellen und
Rechenkernen
Sukzessive ab 2012
ab 2018
ab 2014
ab 2011
ab 2012
ab 2011
ab 2011
ab 2011
Insbesondere die deutlich steigenden Anforderungen an das Eigenkapital werden
vor allem die großen Institute hart treffen.
MaRisk
Risikotragfähigkeit, Stresstests, Liquidität (kapitalmarktorientierte
Institute), Strategien, Risikokonzentration
Berücksichtigung
Ergebnisse eigener
Stresstests in der RTF
Anpassung von
Konzepten, Prozessen,
Modellen, Datengrundlage
ab vorauss. Anfang 2011 ab vorauss. Anfang 2011
1
2
3
4
5
Zusätzliches Kernkapital
Hybridkapital
Kriterienkatalog für
anrechenbare Instrumente
Hartes Kernkapital
Eingezahltes Kapital,
Kapital- und Gewinnrücklagen
+ Hybride, die Anforderungen
an hartes KK erfüllen
Kern-
kapital -
Going-
Concern
Capital
Non-
predominant
part
predominant
part
Ergänzungskapital
Nachrangkapital
Kriterienkatalog für
anrechenbare Instrumente
Ergänzuns-
kapital
Capital -
Gone-
Concern
Capital
Hartes Kernkapital
RWA
RWA
RWA
≥
≥
≥ X % (4,5%)
Y % (6%)
Z % (8%)
Kernkapital
Eigenmittel
Eigenmittel
• Mindestkapitalanforderungen werden angehoben (zusätzlich Etablierung eines Kapitalerhaltungspuffers
und eines antizyklischen Puffers)
• Komplexitätserhöhung des Kapitalmanagements durch zusätzliche Limitierung des harten Kernkapitals
Ziel der vom Basel Committee unterbreiteten Vorschläge ist es, die Qualität der
Eigenmittel deutlich zu verbessern
Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (1/3)
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 26
Backup
Position Aktuelle Behandlung Zukünftige Behandlung
Aktivischer Unterschiedsbetrag/
Goodwill
Wahlweise ratierlicher
Abzug 100% Abzug vom harten Kernkapital
Beteiligungen an Finanzunternehmen
(inkl. Versicherungen) < 10%
Beteiligungsquote
Abzug – 50%
Kernkapital
50%
Ergänzungskapital
100% Abzug vom harten Kernkapital, um den Betrag, der 10% des
harten Kernkapitals übersteigt
Eigene Aktien Abzug vom Kernkapital Abzug vom harten Kernkapital
GroMiKV-Überschreitung
Abzug – 50%
Kernkapital,
50%
Ergänzungskapital
1.250% RGW – Berücksichtigung in RWA
Latente Steuern: Verlustvorträge Kein Abzug 100% Abzug vom harten Kernkapital
Beteiligungen an Finanzunternehmen
(inkl. Versicherungen) > 10%
Beteiligungsquote
Abzug – 50%
Kernkapital,
50%
Ergänzungskapital
100% Abzug vom harten Kernkapital
um den Betrag, der 10% des
harten Kernkapitals übersteigt
Latente Steuern: Timing-Differenzen1 Kein Abzug
100% Abzug vom harten Kernkapital
um den Betrag, der 10% des
harten Kernkapitals übersteigt
Mortgages Servicing Rights Kein Abzug
100% Abzug vom harten Kernkapital
um den Betrag, der 10% des
Common Equity übersteigt
1 in Diskussion: Temporäre Differenzen, welche sich über Restlaufzeit auflösen, werden nicht vom Kapital abgezogen; Netting nur begrenzt zulässig
um den Betrag, um die
Summe aus Beteiligungen
an Finanzunternehmen,
Timing-Differenzen aus
aktiven latenten Steuern und
MSRs 15% des harten
Kernkapitals übersteigen
Backup
Die Berücksichtigung fast aller Abzugspositionen aus dem Harten Kernkapital
führt in Teilen zu einer deutlichen Absenkung des Kernkapitals
Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (2/3)
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 27
Kap
itala
bzu
g …
Position Aktuelle Behandlung Zukünftige Behandlung
(Negative) NBRL
Kein Abzug
(Ausnahmen f. EK-
Instrumente)
100% Abzug vom harten Kernkapital
Verbriefungen
Abzug – 50%
Kernkapital,
50% Ergänzungskapital
1.250% RGW – Berücksichtigung in RWA
MinderheitenanteileVolle Berücksichtigung
im Kernkapital
• Vollständiger Abzug für nicht-operative Einheiten
• Operative Einheiten: Quotaler Abzug oberhalb der
Mindestkapitalanforderungen
In Pensionsfonds gebundene
Anspruchsüberdeckungen
Volle Berücksichtigung
im Kernkapital100% Abzug vom harten Kernkapital
Shortfall
1250% RW oder Abzug
- 50% Kernkapital, 50%
Ergänzungskapital
100% Abzug vom harten Kernkapital
Kapitalrücklage aus VorzugsaktienAnrechnung im harten
Kernkapital
Anrechnung im harten Kernkapital nur, wenn das zugrunde liegende
Instrument hartes Kernkapital vermittelt
Cashflow-Hedge ReserveKeine Berücksichtigung
im reg. KapitalKeine Berücksichtigung im reg. Kapital
Gains and losses due to changes in
own credit risk
Keine Berücksichtigung
im reg. KapitalKeine Berücksichtigung im reg. Kapital
Die Vielzahl der Korrekturen am regulatorischen Kapital wirkt nicht für alle
Institute gleich
Raising Capital Quality – Umsetzungshorizont schrittweise ab 2013 – 2021 (3/3)
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 28
Backup
Minimum hartes
Kernkapital
Kapitalerhaltungs-
puffer
Anteil restliches
Kernkapital
Mindestkapital-
anforderung + Puffer
8 %
4,5 %
10,5 %
3,5% 4% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5% 4,5%
1%
1,5% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5%
Mindest-
kapital-
anforderung
0,625%1,25%
1,875%2,5%
8% 8% 8% 9,25% 10,5% 11,75% 13%
Ergänzungskapital 3,5%2,5 2%
2% 2%
2% 2%
Antizyklischer Puffer
(max. Höhe)≤ 2,5%
≤1,875%
≤1,25%
≤0,625%
4% 4%
2% 2% 2% 2%
1,5%
Hartes KK
Übergangsregelungen ermöglichen es den Banken den strengeren Anforderungen
durch Bildung von Gewinnrücklagen bzw. Kapitalerhöhungen gerecht zu werden
Hartes KK /
andere vollständig
verlusthaft.
Kapitalformen
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
20% 40% 60% 80% 100% 100%
80% 70% 60% 50% 40% 30%90% 20% 10%
100% 0%
Stufenweise Einführung der
Abzugspositionen (vom harten KK)
Stufenweiser Abbau von Nicht-
konformem Kern-/Ergänzungskapital
Bestehende staatl. KapitalzuführungenGrandfathering bis 1. Januar 2018
1) Prozentsätze in Relation zur risikogewichteten Aktiva
8%8% + Aufschlag system-
relevante Banken
zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Schrittweise Einführung / Übergangsregelungen1
Zusätzlichen
EK-
Anforderungen
Die Anpassungen bezüglich Handelsbuch, Kontrahentenrisiko und
Verbriefungen führt zu einem beträchtlichen Anstieg der RWA
RWA-seitige Anpassungen
zeb/rolfes.schierenbeck.associates 30
› VaR-Modell
Zusätzliche Berechnung Stressed VaR
Risiken aus weniger liquiden Positionen
Berücksichtigung aller
Preisfindungsfaktoren
› Incremental risk
Berücksichtigung von zusätzlichen Ausfall-
/ Migrationsrisiken, sofern nicht in VaR-
Berechnung enthalten
› Verbriefungen
Angleichung der EK-Unterlegungspflicht
für Verbriefungen im Handels- und
Bankbuch
Wahlrecht: Correlation Trading Portfolio
› Spezifisches Aktienrisiko
Erhöhung der EK-Anforderung von 4%
auf 8% für bes. Kursrisiko in liquiden und
gut diversifizierten Aktienportfolien
› Abgrenzung Verbriefungen weit gefasst
Verbriefungsposition im verbrieften
Portfolio (Wiederverbriefungen)
Auftragsverbriefung: zu behandeln wie
eigene Originatorverbriefungen
› Verschärfte Bonitätsbeurteilungen
- „Führende Ratingagentur“ bestimmen
› Erhöhung Konversionsfaktoren
› Höhere Risikogewichte für
Wiederverbriefungen
› Neue Transparenz- / Offenlegungspflichten
Für Originator, Sponsor: Kreditprozesse,
OffenlegungF
Für Investor: umfassende Kenntnisse
übers Portfolio
Die Änderungen führen zu
erheblichem Mehraufwand !
prozessualer
Mehraufwand
zunehmender EK-Bedarf
Handelsbuch Verbriefungen
Min Max
Ø +224 %1.113 %
-20 %
Erkenntnisse der Finanzkrise
› Ausfälle unter Finanzunternehmen sowie
unregulierten Finanzintermediären sind stark
korrelierten
› Wesentlicher Faktor für die Realisierung von
Verlusten bei Finanzinstituten: sinkende
Bonität bei Kontrahenten best. Produkten
(OTC-Derivaten)
Maßnahmen
› Asset Value Correlation: Exposures
derartiger Unternehmen sind über
Risikogewichtung im IRB zu erhöhen
(Größenindikator Bilanzsumme,
Anpassungsfaktor Korrelation 1,25)
› Credit Value Adjustment: Erfassung des
Risikos einer Bonitätsverschlechterung des
Kontrahenten bei OTC-Derivaten –
Berechnung eines „bond equivalent“ der
Nettoposition eines Kontrahenten
... darüber hinaus werden Anreize
geschaffen, zum Abschluss von
Geschäften über zentrale Kontrahenten
(unregulierte OTC-Märkte)
Für kapitalmarktlastige Institute ergeben sich massive Auswirkungen auf das Kapital,
da von einer Verdopplung der risikogewichteten Aktiva ausgegangen werden muss.
Kontrahentenrisiko
Kapital …
Vom regulatorischen Eigenkapital abzuziehende Posten werden weder im Zähler noch im Nenner abgebildet
(Ausnahme: Beteiligungen [EK-], Verbriefungspositionen [EK+])
Die Berechnung der Leverage Ratio erfolgt mit den Durchschnittswerten des meldepflichtigen Quartals
Adjustierte Assets …
… Einbezug hoch liquider
Vermögensgegenstände
… o
hne B
erü
cksic
htig
ung
finanzie
ller
ode
r physik
alis
ch
en
Sic
herh
eite
n
… o
hne a
ufs
ichtl. / b
il. Nettin
g (A
usn.: D
eriv
ate
)
… Berücksichtigung von Verbriefungen
Nach der Bilanzierungsstandards
… Derivate (inkl. Kreditderivate) anhand
Basel-II-Netting und Add-on
… Bilanzaktiva abzgl. Abschreibung/
Risikovorsorge
Leverage Ratio
… ausschließlich in sehr guter Qualität auf Basis der neu
definierten regulatorischen Eigenkapitaldefinition (Kernkapital)
… außerbil. Positionen mit 100%-CCF (nicht-
kündbar) u. 10%-CCF (unbedingte kündbar)
≤ 33!
÷
Noch offen: Überwachung auf Gruppenebene oder auf Einzelinstitutsebene, oder beides?
Über die Leverage Ratio wird eine volumenbasierte Kennziffer als Ergänzung zum
risikosensitiven Rahmenwerk geschaffen
Leverage-Ratio-Schema nach Basel III/Baseline Proposal
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 31
Baseline proposal Additional options
Kapital • Kernkapital• Hartes Kernkapital oder Eigenkapital (Kern- und
Ergänzungskapital)
Bilanzielle Geschäfte
Derivate • Basel-II-Netting + Add-on
Repo/Leihe • Keine Nettinganwendung • Basel-II-Netting
Hochliquide Assets • Berücksichtigung als Asset CCF = 100%• Kürzung der Bilanzaktiva um die hochliquiden
Assets
Verbriefungen • Behandlung nach Bilanzierungsstandards• Berücksichtigung des zugrunde liegenden Portfolios;
Bereinigung Bilanzsumme um die "Retained Notes"
Außerbil. Geschäfte• Unkündbare Kreditzusagen: CCF = 100%
• Unbedingt kündbar Kreditzusagen: CCF = 10%
• Verwendung Standard-CCFs gem. Basel-II-
Framework
Generell gilt: • Bilanzielles Netting ist nicht zulässig (Ausnahme Derivate)
• Keine Berücksichtigung physischer oder finanzieller Sicherheiten
• Bereinigung der Bilanzaktiva um „regulatorische Kapitalabzugsposten“ (ungleich Verbriefungen)
Zeitplan
2011 - 2012 2013 - 2017 ab 2018 …
Parallellauf Säule-1-Implementierung
2015 Offenlegung der LR 1. Halbjahr 2017: finale Anpassung
Beobachtungs-
phase
Das Thema Leverage Ratio ist noch nicht endgültig abgestimmt – es werden
aktuell noch diverse Punkte diskutiert
BCBS-Vorschlag Leverage Ratio
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 32
Der Basler Ausschuss führt Monitoring Tools und zwei neue Instrumente zur
Messung des kurz- und langfristigen Liquiditätsrisikos ein
Liquidität – Übersicht über die neuen Anforderungen
Liquidity
coverage
ratio
betrachtet kurzfristiges Risiko: Zeithorizont < 30 Tage
Vertragliche Aufbaubilanz
Konzentrationskennziffern
Bestand an unbelasteten Aktiva
Marktbezogene Kennziffern betrachtet langfristiges Risiko: Zeithorizont > 1 Jahr
LCRBestand an hochliquiden Aktiva
Nettozahlungsmittelabfluss= ≥ 100 %
NSFR
Erforderliche stabile ReFi
=
100 %
≥
Bestand an stabilen Passiva
Situation im Stressfall
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 33
Die Liquidity Coverage Ratio soll zeigen, dass ein Institut einen akuten, einen
Monat anhaltenden Liquiditätsstress überleben kann
Liquidität – Definition der LCR und Anrechnungsfaktoren
volle Anrechenbarkeit , “Level-1-Aktiva” (100%)
• Barmittel
• Zentralbankreserven
• öffentliche Schuldtitel (mit Basel-II-0% Gewichtung)
Anrechenbarkeit mit Abschlägen, “Level-2-Aktiva” (max. 40% des Gesamtvolumens)
• 85% von Unternehmensanleihen und Pfandbriefe (Abhängig von Rating, Börsennotierung, effektiver
Liquidität, ...)
Bestand an qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva
Zahlungsmittelabflüsse
• Abrufen von Einlagen (Maturity < 30 Tage)
5% von “stabilen” Kunden und KMU-Einlagen
10% von “weniger stabilen” (Internet-) Einlagen
25% / 75% von Institutionellen Einlagen
100% von Interbankenfinanzierung
• Abfluss besicherter Finanzierung
0% von Zentralbanken/Förderbanken
100% von all anderen Positionen
• Verlust von Asset-backed CP Funding, etc.
• Ziehen von zugesagten Kredit- und
Liquiditätslinien
Netto Zahlungsmittelabfluss über 30 Tage
=
Zahlungsmitteleingänge
• 100% von vertragliche Kreditrückzahlungen von
Kunden und Unternehmen (gesunde Kredite)
• Reverse Repo’s
0% von liquiden Aktiva (revolvierend)
100% von illiquiden Aktiva (nicht revolvierend)
• 0% von Kreditlinien
urspr. Kappung bei 50%
urspr.
7,5%
15%
urspr.
80%
und
60%
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 34
÷
Durch die Net Stable Funding Ratio muss ein Institut nachweisen, eine
längerfristig stabile Liquidität für ein Jahr zu vorzuhalten
Liquidität – Definition der NSFR und Anrechnungsfaktoren
volle Anrechenbarkeit (100%)
• Komplettes Tier 1 und 2 Kapital und Vorzugsaktien
• Verpflichtungen mit einer vertraglichen Restlaufzeit > 1 Jahr
Anrechenbarkeit mit Abschlägen
90% von “stabilen” Kundeneinlagen und KMU-Einlagen mit Laufzeit < 1 Jahr
80% von “weniger stabilen“Kundeneinlagen und KMU-Einlagen mit Laufzeit < 1 Jahr
50% von unbesicherten “Non financial” Einlagen mit einer Laufzeit < 1Jahr
10% von ungezogenen, zugesagten Kredit- und Überziehungslinien
Bestand an stabilen Passiva
Gewichte für Aktivpositionen
• 0% von Barmitteln, Geldmarktinstrumenten, Wertpapieren mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr
• 0% von Interbankenkrediten mit effektiver Laufzeit < 1 Jahr
• 5% von unverpfändeten, hochqualitativen liquiden Wertpapieren (= EZB-fähige Sicherheiten) mit
Restlaufzeit ≥ 1 Jahr
• 20% von liquiden Unternehmensanleihen mit effektiver Laufzeit ≥ 1 Jahr und einem Mindestrating von AA
• 50% von anderen Unternehmensanleihen, Anteilskapital und Kredite an Nicht-Finanzunternehmen mit
effektiver Laufzeit < 1 Jahr
• 85% von Kundenkrediten mit einer Laufzeit < 1 Jahr
• 65% von Baufinanzierungen mit einer Laufzeit ≥ 1 Jahr
• 100% von allen anderen Aktiva
=Erforderliche stabile Refinanzierung
urspr.
85%
und
70%
urspr.
100%
zukünftige EK-Entwicklung
unter Basel III hat Folgen
für die NSFR
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 35
÷
Durch die sogenannten Monitoring Tools werden neben LCR und NSFR
zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt
Liquidität – Auflistung der geplanten zusätzlichen Überwachungsinstrumente
• Vertragliche Zahlungszu- und -abflüsse (Lieferung der Rohdaten - keine Annahmen)
• Reporting für: overnight; 7 und 14 Tage; 1,2,3 und 6 Monate; 1,2,3 und 5 Jahre
Vertragliche Aufbaubilanz
• Signifikante Refinanzierungsquellen: Geschäftspartner; Instrumente/Produkte; Währungen
• Materialitätsgrenze: Anteil von mind. 1% an der Bilanzsumme
Konzentrationskennziffern
• Unbelastete Aktiva, die als potenzielle Sicherheit auf dem Sekundärmarkt dienen können oder
zentralbankfähig sind (mit Sicherheitsabschlag)
Bestand an unbelasteten Aktiva
• Marktweite Informationen, die von der Aufsicht überwacht werden können
• Informationen in Form von Aktienpreisen, CDS Spreads, Geldmarktaktivitäten etc.
Marktbezogene Kennziffern
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 36
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Kennzahl
LCR
NSFR
Beobachtungs-
zeitraum
beginnt
1. Januar ...
Beobachtungs-
zeitraum
beginnt
Mindest-
anforderung
Mindest-
anforderung
Auswirkungsstudien
Auswirkungsstudien
Die Auswirkungsstudien sollen eine weitere Anpassung vor der endgültigen
Festlegung als Mindestanforderung ermöglichen
Die Einführung der LCR als Beobachtungskennzahl ab 2011 steht kurz bevor, die
NSFR ist ein Jahr später ebenfalls an die Aufsicht zu melden
Liquidität – Fahrplan der Einführung
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 37
G-20-Maßnahmen zur Bändigung der Kapitalmärkte und der systemrelevanten
Banken noch nicht operationalisiert
G-20-Agenda „Finanzmarktstabilität/Behandlung systemrelevanter Banken“
1 Standardisierte und nicht-standardisierte Geschäfte; 2 „Trade Repositories“; 3 Börsenzeitung vom 30.9.2010; Quelle: zeb/
Schaffung robuster Märkte
Maßnahmen
„Unsere größten Bedenken gelten derzeit
dem Thema Too big to fail“3
Axel Weber, Bundesbankpräsident, 30.9.2010
Too big to fail-Thematik
5-Punkte-Plan des FSB
Regulierungsansätze auf den Weg gebracht
(EU und USA) – Operationalisierung steht
teilweise noch aus
1. Höhere Kapitalanforderungen, insb. bei
Kapitalpuffern und ggf. Einführung von
Contingent Capital
2. Mechanismen zur Abwicklung von Banken
auf nationaler Ebene
3. Verbesserung der Abwicklung international
operierender Banken
4. Stärkung und besonderer Fokus der Finanz-
marktaufsicht auf systemrelevante Banken
5. Stärkung der Finanzmarktinfrastruktur zur
Vermeidung von Dominoeffekten
Umsetzung Ende 2011
(G-SIFIs) bzw. Ende
2012 (SIFIs)
Kontrolle von Hedgefonds und Private-
Equity-Gesellschaften (Umsetzung in
nationales Recht bis 2013), Richtlinie von EU-
Parlament beschlossen
Regulierung Derivatemarkt/Leerverkäufe
- Zentrale Abwicklung aller standardisierten
Derivate über CCP
- Zulassung/Überwachung der CCPs
durch jeweilige Heimataufsicht
- Erfassung sämtlicher Derivategeschäfte1
in Datensammelstellen2
- Obergrenzen für spekulative Warenderivate
- Verbesserte Transparenz über Leerverkäufe
EU-Gesetzgebungs-
prozess im Gange
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 38
Globaler Risikofonds für systemrelevante Banken – mehr als eine nationale
Bankensonderabgabe
Diskussion Risikofonds
1 Banken, Versicherungen, Hege-Fonds etc.; 2 Bei Insolvenz Ausscheiden aus dem Markt; Quelle: ECFS - Rolfes/Land, zfgk 9/2010; zeb/research
Globaler Risikofonds für systemrelevante Institute
„Having banks that are
Too big to fail is giving
them a license to
increase risk; where the
taxpayers will bear the
downside and firms will
bear the upside“.
Eugene Fama (2010)
• Geregelte Abwicklung
systemrelevanter
Institute möglich
• Wettbewerbsneutralität
• Keine Inanspruchnahme
von Steuergeldern
• Wegfall von
Bankensonderabgabe/
Einlagensicherung
• Refi-Vorteile für
beteiligte Institute
Notwendigkeit
• Garantie für Verbindlichkeiten systemrelevanter Banken bisher
implizit und kostenlos (Marktdefekt/Moral Hazard)
• Vermeidung von Fehlallokation erfordert ex ante an der
Garantieleistung bemessene Risikoprämie
• Durch Risikoprämie folgt Übergang von impliziter zu expliziter
Haftung
Ziel
Bereitstellen eines Fonds außerhalb der Staatshaushalte für
zukünftige Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten aller
systemrelevanter Institute1
Konstruktionsmerkmale
• Aufbau analog bestehender Einlagensicherungssysteme als
beaufsichtigtes Gemeinschaftsinstitut
• Aber weitreichender in Umfang, Zahlungsmodalitäten und
Regelwerk
• Indikation Prämienaufkommen für die von der FSB als
systemrelevant klassifizierten Institute: 30 Mrd. EUR p. a.
• Nur Absicherung der Verbindlichkeiten und danach
geregelte Abwicklung2
Vorteile
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 39
Die Bankenabgabe ist Teil des Ende November 2010 verabschiedeten
Restrukturierungsgesetzes zur deutschen Kreditwirtschaft
Einordnung in Gesamtkontext
• „Eine der wesentlichen Lehren aus
der Finanzmarktkrise ist, dass
geeignete Instrumente entwickelt
werden müssen, um Banken, die in
Schwierigkeiten geraten sind, in
einem geordneten Verfahren
entweder zu sanieren oder
abzuwickeln“
• „Der Staat ist aber in seinem
Krisenbewältigungspotenzial
beschränkt, wenn eine
Restrukturierung oder geordnete
Abwicklung von systemrelevanten
Banken nicht möglich ist“
• „Ziel muss es daher sein, die
Schieflage einer systemrelevanten
Bank ohne Gefahr für die Stabilität
des Finanzsystems zu bewältigen
und dafür Sorge zu tragen, dass
Eigen- und Fremdkapitalgeber die
Kosten der Insolvenzbewältigung
so weit wie möglich selbst tragen“
Politische Ausgangslage1
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten,
zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur
Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
(Restrukturierungsgesetz)
Implementierung eines Verfahren zur Sanierung und Reorganisation von
Kreditinstituten (KredReorgG)
Einführung aufsichtsrechtlicher Instrumente zum frühzeitigen Eingriff bei
Krisen
Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute zur
Finanzierung zukünftiger Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen
Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung
Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
(Vorstand, Aufsichtsrat)
Änderungen des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
1
2
3
6
4
5
1 Zitiert aus Gesetzesvorlage Restrukturierungsgesetz (BT 17/3024).
Politische Konsequenz1
Gesetz durch Bundestag und
Bundesrat verabschiedet, trat 1.
Januar 2011 in Kraft
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 40
Die Bankenabgabe dient zur Finanzierung eines Restrukturierungsfonds, der
zukünftig die Stabilität des Finanzmarktes gewährleisten soll
Ausgestaltung des Restrukturierungsfonds
Konzeption
Finanzierung
• Restrukturierungsgesetz beinhaltet u. a. Einrichtung eines Restrukturierungsfonds (Artikel 3: Gesetz
zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute, Restrukturierungsfondsgesetz –
RStruktFG)
• Restrukturierungsfonds wird als Sondervermögen des Bundes bei Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angebunden, FMSA wird dadurch zur dauerhaften Einrichtung
• Fonds versteht sich nicht als Rettungsfonds, sondern als Restrukturierungsfonds
• Gelder werden von FMSA verwaltet, über Mittelvergabe entscheidet Lenkungsausschuss
• Ziel: Stabilisierung des Finanzmarktes durch gezielte Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen
(Gründung von Brückeninstituten, Anteilserwerb, Gewährung von Garantien, Rekapitalisierungen)
• Finanzierung des Fonds über Erhebung einer jährlichen Bankenabgabe
• Bankenabgabe muss so bemessen sein, dass Mittelbedarf des Fonds gedeckt ist
• Sollten Mittel des Fonds nicht zur Deckung des Mittelbedarfs ausreichen (z. B. Bei außerordentlichem
Mittelbedarf), können über die jährliche Abgabe hinaus Sonderbeiträge erhoben werden
• Zielgröße des Fonds: 70 Mrd. EUR
Quelle: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10.Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 41
Beitragspflichtig sind alle Kreditinstitute nach 1 KWG inklusive Sparkassen und
Genossenschaftsbanken
Regelungen zur Bankensonderabgabe
Beitragspflicht
Details
Ausgestaltung
• Genaue Höhe der Jahresbeiträge und Sonderbeiträge regelt Bundesregierung im Benehmen
mit Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
Höhe muss sich aber an Größe und Vernetzung der Bank im Finanzsystem orientieren
• Zahlung des Beitrags jeweils zum 30. September auf Basis des Jahresabschlusses des Vorjahres,
erstmalige Erhebung zum 30. September 2011
• Bankenabgabe ist nicht von der Steuer als Betriebsausgabe absetzbar
• Grundlage der Berechnung: HGB-Bilanz
• „Beitragspflichtige Unternehmen sind alle Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die die Vorgaben der
Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung einhalten müssen. Kreditinstitute, die gemäß § 5
Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind, und
Brückeninstitute nach § 5 Absatz 1 sind nicht beitragspflichtig.“ (§2 RStruktFG)
• Damit beitragspflichtig: Alle deutschen Kreditinstitute (inkl. rechtlich unselbständige
Auslandsniederlassungen) und Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland
• Sparkassen und Genossenschaftsbanken ebenfalls beitragspflichtig (Initiative der Länder Hessen und
Niedersachsen zur Schaffung einer Ausnahmeregelung vor Abstimmung im Bundesrat gescheitert)
• Nicht beitragspflichtig: Bürgschaftsbanken und Förderbanken (sofern Patronatserklärung des
Bundeslandes existiert), Leasing-/Factoringgesellschaften
Quelle: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10.Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 42
Der zu entrichtende reguläre Jahresbeitrag ermittelt sich aus zwei
unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen
Berechnung des jährlichen Gesamtbeitrags1
Bilanzsumme
- Haftendes Eigenkapital
- Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- Genussrechtskapital Laufzeit 2 Jahre oder mehr
- Fonds für allgemeine Bankrisiken (340g HGB)
= Bilanzielle Bemessungsgrundlage
Nominalvolumen der außerbilanziellen Derivate
(der nach §36 RechKredV in den Anhang zum
Jahresabschluss aufzunehmenden
Termingeschäfte)
1. Bemessungsgrundlage
2. Bemessungsgrundlage
0,02% bis 10 Mrd. EUR
0,03% 10-100 Mrd. EUR
0,04% über 100 Mrd. EUR
Progressive Sätze
X
0,00015%
Fixer Beitragssatz
X
Beitragshöchstgrenze
Maximal 15% des
Jahresüberschusses
Beitragsmindesthöhe
Mindestens 5% des
Jahresbeitrags
=
Exakte Höhe der
Sätze noch nicht fix1
1 Das beschlossene Gesetz regelt bisher nur die Zusammensetzung der bilanziellen Bemessungsgrundlage und legt fest, dass die Sätze progressiv verlaufen müssen. Die Höhe
der Sätze bzw. die Grenzen für Höchst- und Mindestbeiträge werden von einer separaten Verordnung festgelegt. Die hier dargestellten Sätze/Beträge stammen aus einem
vorab veröffentlichten Referentenentwurf. Quellen: Beschluss des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, Drucksache 681/10, Bundesministerium der Finanzen:
Diskussionsentwurf für eine Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute.2 Gemäß aktueller Berichte soll Höchstgrenze durch Nachschusspflicht umgangen werden (nur Höchstbetrag wird aktuell bezahlt, Rest anschließend), Quelle: FTD 12.01.2011.
vorläufig
Vortrag Universität Hohenheim zeb/rolfes.schierenbeck.associates 110201 – Regulation systemrelevanter Banken - 43
Aktuell: Höchstgrenze
wieder unsicher2
Jährlicher
Gesamtbeitrag
Nach Schätzungen kann die Bankenabgabe jährlich maximal 1,3 Mrd. EUR
einbringen – der Hauptteil wird von privaten Banken geleistet
Schätzungen zum jährlichen Gesamtaufkommen
1 Berechnungen des Bundesfinanzministeriums auf Basis der Jahresabschlussdaten 2006. Quelle: Börsenzeitung, 24.08.2010.2 Berechnungen des Bundesfinanzministeriums. Quelle: Rede Dr. Carsten Sieling (Mitglied des Bundestages) in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 01.10.2010.3 Grobschätzung Basis Gewinnprognosen 2010 unter Berücksichtigung der Beitragshöchstgrenze. Quelle: Handelsblatt, 30.06.2010.
Schätzung
Private Geschäftsbanken
690
Landesbanken
319
Sparkassen
Übrige Banken ( inkl. DZ/WGZ Bank)
268
6027
2006:
ca. 1.364
Mio. EUR
Genobanken
Gesamtaufkommen auf Basis 2006 (in Mio. EUR)1
Gesamtaufkommen in
Krisenjahren2:
2008: 300 Mio. EUR
2009: 500 Mio. EUR
Grobschätzung Einzelbeiträge 2010 (in Mio. EUR)3
24
70
100
190
390
Postbank
UniCredit Bank (HVB)
Sparkassen + Genos ges.
Commerzbank
Deutsche Bank
Beitrag je Bank
(z. B. 5 Mrd. EUR
Bilanzsumme):
ca. 250 TEUR
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Die Auswirkungen der Abgabe sind für kleinere Institute und Banken mit
negativem Jahresüberschuss eher gering
Modellrechnungen auf Basis Jahresabschlüsse 20091
1 Schätzungen auf Basis der Jahresabschlüsse 2009. Berücksichtigung der Bankenabgabe in den sonstigen Verwaltungsaufwendungen.2 Schätzung der Höhe der Abgabe auf Basis der relevanten HGB-Abschlüsse, dargestellte Überschüsse und Spannen beziehen sich auf Konzernabschluss nach IFRS.3 Dargestellte Abgabe entspricht Beitragshöchstgrenze (15% des Jahresüberschusses). Beitrag sonst 532,87 Mio. EUR.4 Aufgrund der Jahresfehlbeträge entspricht die Höhe der Abgabe dem Mindestbeitragssatz (5% des eigentlich zu entrichtenden Jahresbeitrags), Beiträge sonst bis zu 156,82
Mio. EUR (Commerzbank) oder 106,52 Mio. EUR (LBBW).5 Betrachtet wurde eine durchschnittliche Sparkasse mit einer durchschnittlichen Bilanzsumme von 2,4 Mrd. EUR.
Quelle: Jahresabschlüsse, Bundesbank, zeb/research.
Schätzung
Abgabe
(Mio. EUR.)
Jahresüb. v. St.
(Mio. EUR)
Betr.erg.-
spanne
RoE vor
SteuernCIR
Deutsche Bank
Konzern2,3 175,954.973,00
4.797,05
0,30%
0,29%
16,3%
15,7%
67,8%
68,5%
Ø-Sparkasse5 0,1210,94
10,81
0,48%
0,48%
8,4%
8,3%
66,6%
66,7%
-3,5%
-1,1%
Commerzbank
Konzern2,4 7,84-4.537,00
-4.544,84
-0,46%
-0,46%
-19,1%
-19,1%
101,1%
101,1%
-0,2%
LBBW2,4 5,33-1.482,00
-1.487,33
0,11%
0,11%
-19,8%
-19,9%
49,0%
49,1%
-0,4%
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Ohne Höchstgrenze:
532,87 Mio. EUR3
Schwerpunkt relevanter Initiativen liegt bislang auf passiver Sicherheit
Mapping der Maßnahmen nach ihren Zielen
Prävention Passive Sicherheit Steuergenerierung
Basel III – Leverage-Ratio;
neue Liquiditätsstandards
Regulierung Derivatemärkte,
Hedgefonds, Equity-Gesell-
schaften etc.
Neuausrichtung europäischer/
deutscher Finanzaufsicht
Basel III – Neue Kapital-
normen
EU-einheitliche
Einlagensicherung
Restrukturierungsgesetz /
Bankenabgabe
Globaler Risikofonds für
systemrelevante Banken
(Diskussionsbeitrag)
Finanzmarkttransaktions-
steuer
(Umsetzung umstritten2)
1 Derivatemarkt, Hedgefonds etc.; Quelle: zeb/2 Unterschiedliche Standpunkte zwischen G20 vs. EU vs. Deutschland.
Gesamtarchitektur der Bankenaufsicht bislang mit Schwerpunkt „passive Sicherheit“ –
Regulierung systemrelevanter Banken und Operationalisierung der
Marktregulierung1 noch offen
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1 Wer ist zeb/
2 Too big to fail – große Banken überfordern Finanzsystem und Staaten
3 Regulierungsziel bestimmt Weg – Prävention, passive Sicherheit
oder Steuergenerierung
4 Impact – Erstbewertung beschlossener Vorschläge
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EK-Stärkung der Banken notwendig – aber reichen neue Kapitalnormen für die
„neue volatile Welt“?
Bewertung Basel III
1 Deutsche Unternehmen konnten seit 1999 ihre EK-Ausstattung um 8% verbessern; Quelle: zeb/
Eigenkapitalstärkung notwendig aber nicht hinreichend für Systemstabilität –
wirksame flankierende Präventivmaßnahmen in Bereichen „Marktrobustheit“
und „systemrelevante Banken“ zwingend
Höheres EK vertrauensbildend,
aber bei steigenden Volatilitäten
kein Insolvenzschutz
Niveau der Kapitalanforderungen
weiterhin deutlich entfernt von
anderen Industriestandards
(im Durchschnitt ~25%1)
Neue Kapitalnormen u. Verschul-
dungsgrenzen vermindern Moral
Hazard Risiko systemrelevanter
Banken kaum
≥ 3%
Aktiva Passiva
Marktwert
Assets
Marktwert
Liabilities
Haftungs-/
Pufferfunktion
Eigenkapital
Volatilität
EK-Funktion: Abdeckung der Marktwertschwankungen Bewertung
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Beschlossene regulatorische Änderungen können von Banken geschultert
werden – Besonderheiten für Einzelgruppen
Auswirkungen für Banken/Bankengruppen
Basel-III-Normen mit ihren langen Übergangsfristen können von Banken ohne Verwerfungen
erfüllt werden
- Kapitalmarkt/Ratingagenturen haben bereits in Vergangenheit für ein “AA“- oder „A“-Rating ähnliche
Kernkapitalausstattungen verlangt
- Viele Institutsgruppen/Einzelinstitute sind bereits mit ihrer Kapitalausstattung im Zielkorridor
- Banken ohne Kapitalmarktzugang – hier v.a. der öffentlich-rechtliche Sektor – mit strukturellen
Nachteilen. Dies gilt insbesondere für Landesbanken und substanzschwache Sparkassen.1
Höhere EK-und Liquiditätsanforderungen kosten ceteris paribus Rendite
- Preisüberwälzung – Kredite und andere Formen der Risikoübernahme werden teurer
- EK-schwache Banken verringern Risikoaktiva (Deleveraging), um neue Kapitalnormen zu erreichen
- Renaissance der Verbriefung/des Risikotransfers für vitale Kreditmärkte notwendig
Problem der systemrelevanten Banken noch nicht gelöst – bislang zahlen nicht krisenbeteiligte
Retailbanken für systemrelevante Wholesale- und Investmentbanken
- Too big to fail-Thematik wird auf kommenden G-20-Gipfel weiter verhandelt – Vorschläge noch unscharf
- Verabschiedete Regelungen verhaften nicht systemrelevante Banken wie z. B. nationale Retail- oder
oder Privatbanken gleich mit (Verstoß gegen Wettbewerbsneutralität)
Erfolgswahrscheinlichkeit der Maßnahmen zur „Zähmung der Finanzmärkte“ (OTC-Derivate etc.) erst
nach deren Konkretisierung zu beurteilen1 Siehe Statement von Dr. Stark, Vizepräsident der Deutschen Bundesbank; Quelle: zeb/
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Ihr Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stefan Kirmße
Geschäftsführender Partner
E-Mail: skirmsse@zeb.de
Phone: 0251-97128-150
zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Office Münster
Hammer Straße 165
48153 Münster
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