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Reverse-Charge-Verfahren
Reverse-Charge-Verfahren
in der myfactory
Bereich Einkauf
Release 1.0.1
Version: 4.1 – SP 820
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Reverse-Charge-Verfahren
Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dürfen weder das Handbuch noch Auszüge daraus mit mechanischen oder elektronischen Mitteln, durch Fotokopieren oder durch irgendeine andere Art und Weise vervielfältigt oder übertragen werden. Die in den Beispielen verwendeten Firmen und sonstigen Daten sind frei erfunden, evtl. Ähnlichkeiten sind daher rein zufällig. Diesen Unterlagen liegt der zur Drucklegung aktuelle Programmstand zugrunde. Die hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Copyright 2011 myfactory International GmbH, München In diesem Buch verwendete Soft- und Hardwarebezeichnungen sind überwiegend eingetragene Warenbezeichnungen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes. Die myfactory International GmbH ist bei der Erstellung dieses Handbuches mit großer Sorgfalt vorgegangen. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. myfactory International GmbH haftet nicht für sachliche oder drucktechnische Fehler in diesem Handbuch. Die Beschreibungen in diesem Handbuch stellen ausdrücklich keine zugesicherte Eigenschaft im Rechtssinne dar. Sollten Sie Korrektur- oder Verbesserungsvorschläge zu diesem Handbuch haben, schicken Sie uns diese bitte an unsere E-Mail-Adresse. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe. Das Handbuch basiert auf dem Versionsstand, der auf dem Titelblatt angegeben ist. Alle Beschreibungen und Abbildungen beziehen sich auf diese Version. Da dieses Modul laufend weiterentwickelt wird, kann die Ihnen vorliegende Version von dieser Dokumentation abweichen. Weiter Informationen über die Produkte von myfactory International GmbH finden Sie im Internet unter der Internetadresse http://www.myfactory.com
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Reverse-Charge-Verfahren
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................... 3
1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 4
2 Steuerschlüssel anlegen ....................................................................................................................... 5
3 UstVa-Positionen einrichten .................................................................................................................. 6
4 Sachkonten anlegen ............................................................................................................................. 7
5 Standardkonten hinterlegen .................................................................................................................. 9
6 Anpassungen im ERP-Bereich ............................................................................................................ 10
6.1 Anlegen einer neuer Steuerklasse ......................................................................................... 10 6.2 Anlegen einer neuen Steuergruppe ....................................................................................... 10 6.3 Zuordnung über die Steuermatrix ........................................................................................... 10 6.4 Anpassen des Steuerschlüssels ............................................................................................ 10 6.5 Anpassen Artikel ..................................................................................................................... 11 6.6 Kontenzuordnung (für die Übergabe an die Buchhaltung) ..................................................... 11
7 Ergänzung §13b Abs. 2 Punkt 10 UstG (Lieferung von Mobilfunkgeräten und elektronischen Bauteilen…) ................................................................................................................................................ 12
7.1 Grundlage ............................................................................................................................... 12 7.2 Auswirkung in der myfactory .................................................................................................. 12 7.3 Anpassungen in der myfactory ............................................................................................... 12
8 Schlußbemerkung ............................................................................................................................... 15
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1 Allgemeines
Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des Reverse-Charge-Verfahren auf Seiten des Leistungs-/Lieferungsempfänger in der myfactory.
Folgende Schritte sind für die Abwicklung notwendig:
1. Anlage eines neuen Steuerschlüssels
2. Einrichtung der neuen Umsatzsteuervoranmeldungspositionen (durch Einspielen des neuesten ServicePack zur Version 4.1 hinfällig)
3. Anlage neuer Sachkonten
4. Einrichtung der Standardkonten für den neuen Steuerschlüssel
5. Anpassungen im ERP-Bereich
Die Verfahrensweise des Reverse-Charge-Verfahrens ist vergleichbar mit dem des innergemeinschaftlichen Erwerbs.
Der Rechnungssteller stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, der Rechnungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer und kann gleichzeitig die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
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2 Steuerschlüssel anlegen
Rufen Sie die Anlage eines neuen Steuerschlüssels auf:
Rechnungswesen > Umsatzsteuer > Grundlagen > Steuerschlüssel
Hier legen Sie einen neuen Steuerschlüssel mit den folgenden Einstellungen an:
Die Angabe in den Feldern Steuerschlüssel, Kurzform, Bezeichnung sind Vorschläge und können beliebig benannt werden.
Beachten Sie: Je nach installiertem ServicePack kann die Bezeichnung im Feld „Steuerberechnung“ entweder „Vor- und Umsatzsteuer“ oder „Vor- und Umsatzsteuer bei EU-Erwerb“ lauten.
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3 UstVa-Positionen einrichten
Mit der myfactory können Sie Umsatzsteuervoranmeldepositionen selbst einrichten (durch das Einspielen des neuesten ServicePacks zur Version 4.1 erübrigt sich dieser Schritt).
Rechnungswesen > Umsatzsteuer > Umsatzsteuervoranmeldung > Ust.-Voranmeldungspositionen
Hier richten Sie die folgenden beiden Positionen ein:
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4 Sachkonten anlegen
Legen Sie neue Sachkonten für die Eingangsbuchungen an, halten Sie hier ggf. Rücksprache mit Ihrem Steuerberater:
Rechnungswesen > Finanzbuchhaltung > Stammdaten > Sachkonten
Legen Sie die folgende Konten an:
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Beachten Sie: Bei den angegebenen Kontonummern handelt es sich nur um Beispiele, halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
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5 Standardkonten hinterlegen
Damit eine ordnungsgemäße Buchung erfolgen kann, müssen die Standardkonten zum neu angelegten Steuerschlüssel hinterlegt werden.
Rechnungswesen > Finanzbuchhaltung > Grundlagen > Standardkonten
Blättern Sie auf die Seite, auf der Ihr neu angelegter Steuerschlüssel erscheint und tragen Sie die entsprechenden Konten ein.
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6 Anpassungen im ERP-Bereich
6.1 Anlegen einer neuer Steuerklasse
Damit der neue Steuerschlüssel korrekt einem Einkaufsbeleg zugeordnet wird, ist die Anlage einer neuen Steuerklasse notwendig. Diese Steuerklasse wird beim Artikel hinterlegt.
Stammdaten > Grundlagen > Umsatzsteuer > Steuerklassen
6.2 Anlegen einer neuen Steuergruppe
Ebenfalls muss eine neue Steuergruppe angelegt werden, diese wird beim neu angelegten Steuerschlüssel hinterlegt.
Stammdaten > Grundlagen > Umsatzsteuer > Steuergruppen
6.3 Zuordnung über die Steuermatrix
Zuletzt muss noch die Steuermatrix ergänzt werden.
Stammdaten > Grundlagen > Umsatzsteuer > Steuermatrix
Achten Sie zunächst auf die Auswahl „Vorsteuer“ über das obere Auswahlfeld.
6.4 Anpassen des Steuerschlüssels
Hinterlegen Sie nun die Steuergruppe beim Steuerschlüssel.
Stammdaten > Grundlagen > Umsatzsteuer > Steuerschlüssel
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6.5 Anpassen Artikel
Bei den betroffenen Einkaufsartikeln hinterlegen Sie nun die neu angelegte Steuerklasse.
Stammdaten > Artikel
6.6 Kontenzuordnung (für die Übergabe an die Buchhaltung)
Als letzten Schritt muss noch die Kontenzuordnung für die Übergabe in die FMS konfiguriert werden.
Rechnungswesen > Übergabe Buchhaltung > Grundlagen > Konfiguration > Kontenzuordnung
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7 Ergänzung §13b Abs. 2 Punkt 10 UstG (Lieferung von Mobilfunkgeräten und elektronischen Bauteilen…)
7.1 Grundlage
Wortlaut des Paragraphen
Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5 000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt.
7.2 Auswirkung in der myfactory
Die Schwierigkeit zur Abbildung dieses Sachverhaltes liegt in der Umsatzgrenze von 5.000 Euro. Dieser Paragraph findet erst Anwendung, wenn das Entgelt für „einen zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgang“ 5.000 Euro übersteigt.
Hier ist es leider nicht möglich, einen Automatismus umzusetzen. Das dies von dem Auftragsvolumen abhängig ist, der Paragraph greift z. B. auch, wenn ein Rahmenliefervertrag geschlossen wird, der in Summe gleich/größer dieser Grenze ist. Die einzelnen Teilrechnungen/-lieferungen sind dabei ohne Bedeutung. Hier muss seitens des Anwenders manuell eingegriffen werden.
Im Beleg ist in den Positionsdetails daher ein Steuerschlüssel manuell zu wählen.
7.3 Anpassungen in der myfactory
Legen Sie einen neuen Steuerschlüssel (z. B. 99001) an.
Legen Sie nun die folgenden Sachkonten an (Beispiel):
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Verknüpfen Sie nun den Steuerschlüssel mit den Sachkonten.
Zunächst über Rechnungswesen/Finanzbuchhaltung/Grundlagen/Standardkonten:
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Anschließen in Rechnungswesen/Übergabe Buchhaltung/Grundlagen/Konfiguration/Kontenzuordnung:
Mit diesen Einstellungen werden die Erwerbe korrekt in der UstVa ausgewiesen.
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8 Schlußbemerkung
Beachten Sie bitte, dass die hier vorgestellten Einstellungen lediglich Vorschläge darstellen. Besonders die Anlage neuer Sachkonten sollten Sie mit Abstimmung Ihres Steuerberaters treffen.
Die myfactory übernimmt keine Haftung für evtl. Fehlangaben.
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