SCHINDLER Rechtsanwälte 1 2. Bayerischer IT – Rechtstag am 23. Oktober 2003 in München Zum Stand...

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SCHINDLER Rechtsanwälte 1

2. Bayerischer IT – Rechtstag am 23. Oktober 2003 in München

„Zum Stand der EVB-IT“

Referent: Rechtsanwalt Michael IntveenSCHINDLER Rechtsanwälte

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Die aktuellen EVB-IT

 A. Grundlagen der Beschaffung von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand

I. AGB der öffentlichen Hand, Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

II.  Anwendung der EVB-IT und der BVB VOL/B Haushaltsrecht (Bund, Länder etc.)

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Die aktuellen EVB-IT

III. Relevanz des Transparenzgebotes

IV. Gestaltungsmöglichkeiten bei IT-Beschaffungsverträgen

V. Internetadresse:www.kbst.de

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Die aktuellen EVB-IT

B. Anwendung und Abgrenzung der aktuellen EVB-IT Vertragstypen

 

I. BVB:   Kauf, Miete, Wartung, Pflege, Überlassung,

Planung und Erstellung  II. EVB-IT:

  Kauf, Dienstleistung, Instandhaltung, Überlassung Typ A und Typ B

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Die aktuellen EVB-IT

III. Neu: EVB-IT Pflege S für die Pflege von Standardsoftware

 

IV. Ablösung der BVB durch die EVB-IT; Weitergeltung einzelner BVB-

Vertragstypen

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Die aktuellen EVB-IT

C. Weitere geplante EVB-IT Vertragstypen

I. Systembeschaffung (2004)

II. Pflege I (Pflege von Individualsoftware)

III. Miete, Planung, Realisierung, Systembetrieb (Outsourcing, Leasing, ASP)

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Die aktuellen EVB-IT

D. AGB der öffentlichen Hand

BVB werden durch EVB-IT abgelöst

Ziel: Beschaffer soll einheitliche Vertragsbedingungen erhalten, deren standardisierte Inhalte die in IT-Beschaffungsverträgen typischerweise zu vereinbarenden Regeln vorgeben

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Die aktuellen EVB-IT

=> keine einseitigen Lieferanten – AGB

Bei den EVB – IT (und den BVB) handelt es sich um AGB der öffentlichen Hand !

Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

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Die aktuellen EVB-IT

Die neuen AGB-Bestimmungen im BGB

Bestandteile von Allgemeinen Bestandteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)Geschäftsbedingungen (AGB) - Mit dem

Schuldrechtmodernisierungsgesetz jetzt Regelungen in §§ 305 – 310 BGB

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Die aktuellen EVB-IT

Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

in den Vertragin den Vertrag

Alle für eine Vielzahl von Verträgen Alle für eine Vielzahl von Verträgen

vorformulierten Vertragsbedingungenvorformulierten Vertragsbedingungen

keine AGBs, wenn die Vertragsbedingungen im keine AGBs, wenn die Vertragsbedingungen im Einzelnen individuell ausgehandelt sindEinzelnen individuell ausgehandelt sind

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Die aktuellen EVB-IT

AGBs sind Vertragsbestandteil, wenn:AGBs sind Vertragsbestandteil, wenn:

• Ein ausdrücklicher oder deutlich sichtbarer Ein ausdrücklicher oder deutlich sichtbarer Hinweis auf die AGBs vorliegt Hinweis auf die AGBs vorliegt undund

• die Möglichkeit der Kenntnisnahme für die andere die Möglichkeit der Kenntnisnahme für die andere Vertragspartei besteht Vertragspartei besteht undund

• das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit der Geltung der AGBs gegeben istder Geltung der AGBs gegeben ist

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Die aktuellen EVB-IT

E. Relevanz des Transparenzgebotes

Allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs.2 BGB

§ 307 BGB als Zentralnorm und Auffangtatbestand

Umfassende Interessenabwägung

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Die aktuellen EVB-IT Ausdrücklich normiertes Tranzparenzgebot (Abs.1

Satz 2 und Abs.3 Satz 2), dabei auch gerichtliche Überprüfung von Leistungs- und Vergütungsregelungen in AGB möglich

Unangemessene Benachteiligung bei wesentlicher Gefährdung vertraglicher Pflichten

Gilt auch (bzw. insbesondere) im unternehmerischen Verkehr; dabei Berücksichtigung von §§ 308 und 309 BGB entsprechend

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Die aktuellen EVB-IT

F. Verträge über die Erstellung und Überlassung von Individualsoftware

Kaufvertrag (§ 651 BGB §§ 433 BGB, 377 HGB)

Überlagerung der Verpflichtungen desVerkäufers durch Urheberrecht:

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Die aktuellen EVB-IT

Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer wenigstens ein „einfaches Nutzungsrecht“ einzuräumen

Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine benutzungsberechtigte Person darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist

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Die aktuellen EVB-IT

Lizenzvertrag

• Möglichkeiten des Verkäufers, die Nutzung der Software beim Käufer in bestimmter Weise einzuschränken – Intensität der Nutzung (+) – rechnerbezogene Lizenzen (?) – Verkaufsverbote (-)

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Die aktuellen EVB-IT

- In AGBs: Verkäufer kann Beschränkungen nur insoweit auferlegen, als diese nicht mit „Leitbildfunktion“ des Kaufs kollidieren

- In Individualverträgen: widerspricht dem Grundsatz der „ Erschöpfung“ des Urheberrechtes

- Im Rahmen eines Kaufvertrages: Veräußerungsverbot, Kündigungsrechts etc. nicht möglich, u.U. droht sogar Auslegung als Mietvertrag

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Die aktuellen EVB-IT

G. System- und Rahmenverträge

Vertragstyp: gemischter Vertrag (z. B. Rahmenvertrag) Kaufvertrag mit werkvertraglichen Elementen Werklieferungsvertrag mit kaufvertraglichen

Elementen Werkvertrag (einheitlich) Einheitlichkeit des Vertragswerkes aus Sicht des

AG!

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Die aktuellen EVB-ITVertragsbestandteile: Kauf der Hardware Wartung der Hardware (siehe aber z.B. sog.

„36-Monate-Vor-Ort-Garantie“) Erwerb von Standard-Software (inkl. Betriebs-

system-Software) Erstellung und Überlassung von Individual-

Software Pflege der Software (Standard-SW +

Individual-SW) Schulung, sonstige „Dienstleistungen“

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Die aktuellen EVB-IT

Verantwortlichkeiten des AG:

Mitwirkung Untersuchung / Prüfung / Rüge

(§ 377 HGB!) unverzüglichAbnahme (wenn bei Kaufvertrag

vereinbart!) Zahlung der vereinbarten Vergütung

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Die aktuellen EVB-IT

Verantwortlichkeiten des AN:

aus Sicht des AG möglichst als GU-Vertrag

(Generalunternehmerschaft des AN)

Lieferung / Leistung gemäß Vertrag

Termineinhaltung, Verzug

Gewährleistung

Haftung

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Die aktuellen EVB-IT

H. EVB – IT Pflege S

1. Vertragsgegenstand und Vergütung

Pauschalvergütung oder Vergütung nach Aufwand

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Die aktuellen EVB-IT

2. Vertragsbestandteile

(Muster-) Vertrag samt Anlagen, Ergänzende Vertragsbedingungen Pflege S, Nutzerhinweise, VOL/B etc.

möglichst keine Geltung von Dritt-

AGBs !

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Die aktuellen EVB-IT

3. Art und Umfang der Pflegeleistungen

3.1 Pflegeleistungen zur Mängelbehebung

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Die aktuellen EVB-IT

3.1.1 Basispflegeleistung (Bereitstellung verfügbarer Umgehungen, Patches

und Updates) Zusätzliche Unterstützungsleistung für die Basispflegeleistung

3.1.2 Additive Pflegeleistungen

(Mängelbehebung gegen Vergütung nach

Aufwand)

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Die aktuellen EVB-IT

3.2 Lieferung von Upgrades, Release / Versionen

3.2.1 Upgrade-Service (Bereitstellung

verfügbarer Upgrades ohne

Verpflichtung bezüglich Häufigkeit

und Umfang)

3.2.2 Release- / Versions-Service (Bereitstellung verfügbarer Release / Versionen ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang)

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Die aktuellen EVB-IT

3.3 Umsetzungs- und Installationsleistungen

3.4 Weitere Pflegeleistungen

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Die aktuellen EVB-IT

4. Ergänzende Beschreibung der Pflegeleistung

5. Nutzungsrechte des Auftraggebers und Bearbeitungsrechte durch Dritte

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Die aktuellen EVB-IT

6. Vergütung

6.1 Pflege gegen pauschale Vergütung

6.1.1 Produkte, Leistungsdauer

(Beginn der Leistungs- und der Vergütungsverpflichtung),

Pauschale

6.1.4 Reaktionszeit, Servicezeiten

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Die aktuellen EVB-IT

6.2 Pflegeleistung gegen Vergütung nach Aufwand

6.2.4 Reaktionszeit, Servicezeiten

6.2.5 Vorhaltepauschale

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Die aktuellen EVB-IT

7. Vergütungsvorbehalt

monatliche Pauschale

Vergütung nach Aufwand

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Die aktuellen EVB-IT

8.8. StörungsmeldungStörungsmeldung

  

9.9. ErfüllungsortErfüllungsort

  

10.10. Verantwortlicher AnsprechpartnerVerantwortlicher Ansprechpartner

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Die aktuellen EVB-IT

11. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

 

12. Schlichtungsverfahren

  

13. Kündigung

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Die aktuellen EVB-IT

14. Versicherung

 

 

15. Sonstige Vereinbarungen

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Die aktuellen EVB-IT

I. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware

– EVB-IT Pflege S –

1. Art und Umfang der Leistung

2. Mitwirkung des Auftraggebers

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Die aktuellen EVB-IT

3. Nutzungsrechte

4. Leistungsdauer, Kündigung

5. Besondere Bestimmungen bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand

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Die aktuellen EVB-IT

6. Vergütung

7. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Pflegeleistungen mit Ausnahme von Pflegeleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages

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Die aktuellen EVB-IT

8. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Mängelbehebungsleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages

9. Schutzrechtsverletzung

10. Sonstige Haftung

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Die aktuellen EVB-IT

11. Verjährung

12. Zusätzliche Leistungen

13. Schlichtungsverfahren

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Die aktuellen EVB-IT

14. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung

Einzelfallversicherung

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Die aktuellen EVB-IT

15. Schriftform

16. Anwendbares Recht

17. Salvatorische Klausel

18. Begriffsbestimmungen, Definitionen

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