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Wissen erweitern – Einfluss gewinnen –
Unternehmenszukunft gestalten
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Seminare 2017 |18
Kostenlos im Seminar „Aufsichtsrat Teil I“
Das ANV-Starterpaket im Wert von über 190,– €
Seite 13NEU! Aufsichtsrat Fresh-up: Alles, was aktuell und entscheidend ist
www.ifb.de/aufsichtsrat
Mit Erfahrung und Fachwissen die Unternehmenszukunft mitgestalten
Dem Trend, sich mit einer ausländischen Rechtsform oder anderen strukturellen Anpassungen der Unternehmensmitbestimmung zu entziehen, steht erfreulicherweise ein neuer Trend der Rechtsprechung entgegen: Bei der Schwellenwertberechnung zur Delegiertenwahl zählen auch Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen mit. So hat das BAG 2015 entschieden. Jetzt ist die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Unternehmensmitbestimmung sogar Teil des Gesetzesentwurfs zur AÜGReform 2017. Die Zahl der mitbestimmten Aufsichtsräte wird dadurch steigen.
Sie als erfahrener Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wissen, was die „Neuen“ erwartet: Eine echte Herausforderung, die in den vergangenen Jahren immer größer geworden ist. Dafür sorgen Themen wie Digitalisierung und demografischer Wandel, die aktuelle Niedrigzinsphase sowie die sich immer schneller verändernde Unternehmenswelt.
Was hilft? Ein gesundes Bewertungs und Urteilsvermögen, das aus Ihrer Erfahrung im Unternehmen erwächst. Genauso wichtig sind grundlegendes Fachwissen und die Kenntnis aktueller Entwicklungen. Das wiederum vermitteln Ihnen unsere passgenauen Seminare. Um die erlangten Kompetenzen aufzufrischen, empfehle ich den Besuch unserer 4. Fachtagung für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 6.
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Ihre
Sonja SafferJuristin und Referentin Betriebsratsvorsitzende des ifb, Seminarplanerin für ANV im Aufsichtsrat und Compliance › sonja.saffer@ifb.de
Sonja Saffer
3
Unser Kostenloser service für sie:
24Inhouse-Seminar: Die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
17Compliance — darauf müssen BR und Aufsichtsrat achten!
KontaKtUnser Serviceteam beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um das Seminar!
KundenbetreuungWir wollen Ihre Wünsche und Anregungen hören, damit wir uns ständig verbessern können.
HotlIneFragen zum Schulungsanspruch? Unsere Juristen der ifb-Schulungs-beratung helfen Ihnen gerne weiter!
newSletterMit unseren Newslettern zu verschiedenen Themen sind Sie immer aktuell informiert!
ifb-appNutzen Sie den Vorteil! Stöbern und reservieren Sie schnell und unkompliziert!
mein ifb — InfoS und VorteIleIhr persönliches Kundenkonto — Infos und Vorteile auf einen Blick!
www.ifb.de/aufsichtsrat
6 Fachtagung: Arbeitnehmer-vertreter im Aufsichtsrat 2017
9 Aufsichtsrat Teil I: Rechte, Pflichten und Haftungsfragen
10 Aufsichtsrat Teil II: Überwachen — beraten — Einfluss nehmen
11 Aufsichtsrat Teil III: Professionell auftreten und erfolgreich argumentieren
12 Aufsichtsrat Teil IV: Mitbestimmen bei verbundenen Unternehmen und Umwandlungen
13 NEU! Aufsichtsrat Fresh-up: Alles, was aktuell und entscheidend ist
14 Ausbildung zum erfolgreichen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
16 Risikomanagement: Kompetenz zeigen — Risiken beurteilen
17 Compliance — darauf müssen BR und Aufsichtsrat achten!
19 Wirtschaftskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil I
20 Wirtschaftskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II
21 Moderne Managementmethoden und die Folgen für Ihr Unternehmen
23 Public Corporate Governance Kodizes
24 Die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
25 Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
ifb-inHoUse
26 Individuelles Know-how für Sie und Ihre Kollegen
29 Unsere Top 20 Inhouse-Seminare für Sie!
ihr Weg zum seminar: schulungsanspruch, AGB, formulare u. v. m.
30 Ihr Recht auf Schulung
31 Seminarübersicht nach Terminen
32 Hotelstandorte
34 Organisatorische Hinweise, AGB und Datenschutz
35 Formular: Seminaranmeldung
seMinAre
11Aufsichtsrat Teil III: Professionell auftreten und erfolgreich argumentieren
4
Ihr Starterpaketzum Seminar Aufsichtsrat Teil I und zur Ausbildungsreihe. Für den perfekten Einstieg ins Amt erhalten Sie kostenlos von uns das Starterpaket.
„Der Aufsichtsrat überwacht und berät das Leitungsorgan. Trifft der Aufsichtsrat in diesem Rahmen unternehmenspolitische Fehlentscheidungen, bestehen für das gesamte Gremium oder einzelne Mitglieder Haftungsrisiken. Dieses Risiko kann für den einzelnen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nur durch den Aufbau von betriebswirtschaftlichem und rechtlichem Wissen begrenzt werden. Ist dieses Wissen bei Amtsantritt noch nicht vorhanden, ist der Besuch einer Schulung unerlässlich.“
Dr. Hendrik Heitmann Rechtsanwalt
auSkunftSanSpruch beI beSetzung von
führungS poSItIonen
Leitsatz: Eine Detailkontrolle von
Personalentscheidungen — hier:
die Anstellung und Ernennung eines
Vorstandsvorsitzenden — findet
grundsätzlich nicht statt. Weitergehende
Informationen kann der Aktionär der
Muttergesellschaft nur begehren,
wenn begründete Anhaltspunkte für
einen schwerwiegenden und eindeutigen
Gesetzes verstoß der Organe —
Vorstand und Aufsichtsrat der
Muttergesellschaft — vorliegen.
Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015
I-26 W 16/14
Stärkt dIe aüg- reform 2017 dIe unter-
nehmenSmItbeStImmung?
Das sagt der Gesetzesentwurf:
„Soweit Bestimmungen des MitbestG, (…),
des DrittelbG, des SE-Beteiligungs-
gesetzes und des SCE-Beteiligungs-
gesetzes oder entsprechende
Wahlordnungen eine bestimmte Anzahl
oder einen bestimmten Anteil von
Arbeitnehmern voraussetzen, sind
Leiharbeitnehmer auch im Entleiher-
unternehmen zu berücksichtigen
(§ 14 II 2 AÜG).“
onlIne-angebotUmfangreiches Wissen zum Thema
erhalten Sie bei uns auch online! Aktuelle Rechtsprechung,
spannende Artikel und wertvolle Tipps finden Sie unter:
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Aufsichtsrat Fresh-up:
Alles, was aktuell und entscheidend ist!
Seminar auf Seite 13
Im Wert
von 190 Euro
Musterverträge und Vorlagen
von Experten
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LesenswertDas anstänDige Unternehmen Reinhard K. Sprenger verdeutlicht auf ebenso erhellende wie provozierende Weise, was richtige Führung ausmacht: Wir müssen vieles im Management wieder bleiben lassen, um zu neuen Prinzipien von Anstand in unserer Arbeitswelt und damit in unserer Gesellschaft zu kommen. › 2015 | € 26,99 | ISBN: 978-3-421-04706-9
ifb-Best.Nr.: 434-007› Bestellen unter: www.ifb-medien.de
Unser referent gibt auskunft:
„Darauf sollten Sie achten: Die Jahresabschlüsse 2016 sind erstmals nach BilRUG (Bilanzrichtlinienumset-zungsgesetz) zu erstellen. Die wichtigsten Auswirkun-gen betreffen die Neuglie-derung der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem gibt es Änderungen in der Angabepflicht im Lagebe-richt und Anhang.
Darüber hinaus sind einige Positionen in der Bilanz betroffen. Besonders auf-passen muss man beim Ver-gleich von Kennziffern in der Gegenüberstellung zum Vorjahr, da die Neuerungen z. T. erheblichen Einfluss auf die Werte haben.“
Wolfgang Hobmaier Wirtschaftsreferent
3,6
%
39,5
%
Ja, erheblich besser
Das Deutsche Kundeninstitut fragt:„arbeitet ein mit mindestens 30 %
Frauen besetzter aufsichtsrat besser?“Quelle: http://www.dk-institut.de/
Ja, etwas besser
47,4
%
19,6
%
Unentschieden
55,4
%
10,5
%
Nein, etwas schlechter
0 %
12,5
%
Nein, erheblich schlechter
0 %1,8
%
Kann ich nicht beurteilen
2,6
%7,1 %
newsLetterUp to date! Aktuelles und
Interessantes zum Thema erfahren Sie in unserem Spezial-Newsletter —
kostenlos und unverbindlich. Also gleich registrieren!
› www.ifb.de/newsletter
Der Deutsche Corporate governance Kodex
setzt anerkannte Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensfüh-rung. Die Anwendung wird auch für nicht-börsennotierte Unternehmen empfohlen. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird bei Zif-fer 5 genauer kommentiert. Die aktuelle Fassung und weitere Infos finden Sie hier:
› www.dcgk.de
LinKtipp
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Ihr WIssensvorsprung für pro fes sIonelle AufsIcht und guten rAt! Wer die Unternehmensleitung verantwortungsbewusst kontrollieren und kompetent beraten will, der muss das Unternehmen gut kennen. Da sind Sie als Mitarbeiter vielen Aufsichtsratskollegen weit voraus. Gleichzeitig brauchen Sie für professionelle Arbeit auch umfangreiches Fachwissen. Woher Sie das bekommen? Besuchen Sie unsere 4. Fach-tagung für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Vorträge von an gesehenen Experten, eine vielfältige Themenauswahl und Zeit für Diskussionen mit unseren praxiserprobten Referenten sorgen für Ihren fachlichen Wissensvorsprung.
1.190 € zzgl. Hotel und MwSt Sparen Sie bis zu 200 €mit dem Gremiumsrabatt
www.ifb.de/aufsichtsrat2017Tel. 0 88 41 / 61 12-0
Schulungsanspruch (vgl. Seite 30)
€
§
Workshop
1Workshop
2Matthias LindowCorporate Governance und Compliance: Das Allerneuste aus Recht und Gesetz
› Neues zu Verschwiegen-heit & Co.: Was tut sich gerade in der Praxis?
› Neues zu Personalent-wicklung und HR-Cloud: Warum ist hier Vorsicht geboten?
› Neues zur Compliance: Welche Änderungen sind wichtig für den Aufsichtsrat?
voraussichtlichProf. Dr. Joachim MohrKartellrecht: Unterschätztes Risiko für Unternehmen und Aufsichtsrat
› Überblick zum Kartell-recht: Das muss jeder Aufsichtsrat wissen
› Im Fokus der Behörden: Kartellrechtsverstöße in mittelständischen Unternehmen
› Diese Fälle sollten Sie kennen: Die neuste Rechtsprechung zum Kartellrecht
Düsseldorf Tagungs-Nr. 91-701 A
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Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat
22. bis 24. Mai 2017 in Düsseldorf
Workshop
3Workshop
5Workshop
4Workshop
6Wolfgang HobmaierJahresabschluss Update: BilRUG und AReG in der Aufsichtsratspraxis
› Bilanzrichtlinien- Um setzungsgesetz: Welche Neuerungen bringt das BilRUG?
› Abschlussprüfungsreform: Worauf ist beim neuen AReG besonders zu achten?
› AReG in der Praxis: Was kommt bei der Umsetzung auf den Aufsichtsrat zu?
Dr. Christian VeltenDigitalisierung und Disruption: Aufholbedarf für den Aufsichtsrat?!
› Fit für den Wandel: Der Aufsichtsrat im Zeitalter der digitalen Revolution
› Disruption: Wissenslücken schließen – Unter-nehmenszukunft sichern
› Aufsichtsrat 4.0: Jetzt sind Digital- und Strategie-kompetenz gefragt
Dr. Marcus DisselkampUnter Aufsichtsrats-kontrolle: M&A-Transaktionen im Unternehmen
› Strategisch gedacht: Was steckt hinter dem Trend zum Kauf und Verkauf von Firmen?
› Mit Blick auf die Zahlen: Analyse, Prüfung und Be-wertung des Kaufobjekts
› Fusionen und Übernahmen: Hier muss der Aufsichtsrat die richtigen Fragen stellen
Frank IhlenburgUmsichtig handeln: Vom richtigen Umgang mit Restruk-turierungen
› Ursachenforschung: Was treibt Unternehmen zu Restrukturierungen?
› Sinn oder Unsinn: Wie misst man die Effizienz von Restrukturierungs-maßnahmen?
› Fragen stellen: Wie nutzt man die Pflicht zur Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat?
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03
02
für den perfekten
einstiegIhr Starterpaket!
Als Teilnehmer an unserem Seminar „Aufsichtsrat Teil I“
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Im Wert
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01 das HandbucH für iHre aufsicHtsratspraxis Ihr unverzichtbarer Begleiter: In diesem Arbeits‑
handbuch für Praktiker finden Sie alle notwendigen Informationen für eine sorgfältige Amtsführung. Topaktuell in der
4. Auflage 02 Von experten entworfen Beispiele und Musterverträge zur Organisation der Aufsichtsrats‑
arbeit und zu Vereinbarungen mit dem Vorstand geben Ihnen wertvolle Tipps und beste Argumentationshilfen für Ihre
Arbeit im Gremium. 03 basispaket Die unverzichtbaren Seminar unterlagen, der Business‑Rucksack und die
kompakte Gesetzessammlung gehören als Basis‑Ausstattung mit dazu.
Gültig bis 31.03.2018, solange der Vorrat reicht.
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Musterverträge und Vorlagen
von Experten
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/12
Als Arbeitnehmervertreter wartet ein spannendes, aber auch sehr verantwortungsvolles Amt auf Sie. Generell stehen im Aufsichtsrat die Interessen des Unternehmens im Vordergrund. Ihre Hauptaufgabe ist es jedoch, den Anliegen der Mitarbeiter eine starke Stimme zu geben. Dazu brauchen Sie in erster Linie fundiertes rechtliches wissen. Von den juristischen Grundlagen über die Geschäftsordnung bis hin zu Haftungsfragen: Dieses Seminar macht Sie mit Ihren Aufgaben, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten vertraut. Hier schaffen Sie die Basis, um die Brücke zwischen Kapital- und Arbeitnehmer-seite zu schlagen. Denn: wenn es Ihrem Betrieb gut geht, dann geht es auch Ihren Kollegen gut!
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratsarbeit – Zusammensetzung nach dem MitbestG, DrittelbG und AktG – Gute Unternehmensführung: Deutscher Corporate Governance Kodex – Die Bedeutung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags – Die Geschäftsordnung des Leitungsorgans
Einfluss nehmen: Aufgaben und Stellung der ARMitglieder – Bei Bestellung, Anstellung und Vorstandsvergütung mit im Boot – Regulierend eingreifen: Überwachungs- und Kontrollfunktion – Von der Beratung bis zur strategische Begleitung der Vorstandsarbeit – Die Informationspflichten des Vorstands kennen – Berichtspflicht des AR-Vorsitzenden bei Kontakten mit dem Vorstand
Die innere Ordnung im Aufsichtsrat – Bestellung und Zusammensetzung der Ausschüsse – Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats – In der Aufsichtsratssitzung: Ablauf, Beschlussfassung, Niederschrift
Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern – Schutz vor Benachteiligung, Behinderungsverbot – Ersatz von Aufwendungen, Vergütung und Arbeitszeit – Sorgfalts-, Verschwiegenheits- und Berichtspflichten des Aufsichtsrats – Welche Informationen stehen den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu? – Gute Zusammenarbeit: Die Abstimmung mit anderen AN-Vertretern
Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern – Schadensersatzansprüche der Gesellschaft – Die Haftung bei unangemessener Vorstandsvergütung – Straf- und Bußgeldvorschriften bei regelwidrigem Verhalten – Unverzichtbar: Risikominimierung durch eine D&O Versicherung
Ihr Nutzen u Mit diesem Seminar gehen Sie Ihre Aufgaben im Aufsichtsrat rechtssicher und kompetent an.
u Sie kennen Ihre Sorgfalts, Verschwiegenheits und Berichtspflichten – das hilft Ihnen, persönliche Haftungsrisiken auszuschließen.
u Hier legen Sie die Grundlage, um den Arbeitnehmerinteressen bei wichtigen Unternehmensentscheidungen eine starke Stimme zu geben.
Teilnehmer im Januar 2016 in Berlin
Fachlich kompetent: Der perfekte Einstieg ins neue Amt!
Aufsichtsrat Teil I: Rechte, Pflichten und Haftungsfragen
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
23.01. - 27.01. Dresden 31-101 A13.03. - 17.03. Kassel 31-102 A08.05. - 12.05. Stuttgart 31-103 A26.06. - 30.06. Hannover 31-104 A21.08. - 25.08. Berlin 31-105 A16.10. - 20.10. Dortmund 31-106 A27.11. - 01.12. Augsburg 31-107 A
2018 Ort Sem.-Nr.
22.01. - 26.01. Hamburg 31-101 A12.03. - 16.03. München 31-102 A
R Nichtraucher-Hotel
uUnsere Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fach-juristen.
u3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 16 Teilnehmer
Preis 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Highlight: Mit Starterpaket!siehe Seite 8
10
Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/204
Überwachung der Geschäftsführung, Prüfung des Jahresabschlusses und Einflussnahme auf wichtige Unternehmensentscheidungen: Im Aufsichtsrat müssen Sie sich den unter-schiedlichsten Herausforderungen stellen. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex schreibt Ihnen eine zentrale Rolle als Bewahrer ethischer Unternehmensführung zu. Aber wie werden Sie diesen hohen Anforderungen gerecht? Von der Mitarbeit in Ausschüssen bis zur taktischen Verhandlungsführung: In diesem Seminar bekommen Sie alles, um die Interessen der Kollegen auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite zu ver-treten. Holen Sie sich direkt umsetzbares Handlungswissen, um den Vorstand umsichtig zu kontrollieren und Ihren Beratungsauftrag kompetent wahrzunehmen.
Seminarinhalte
Überwachung und Beratung von Vorstand und Geschäftsführung – Aufsichts- und Kontrollpflichten: Überwachungsfelder im Fokus – Neue Anforderungen an Aufsichtsratskandidaten: Der Finanzexperte – Bestellung / Abberufung von Vorstand und Geschäftsführung – Abschluss und Auflösung des Anstellungsvertrags – Verantwortlichkeiten der Unternehmensleitung – Im Detail: Berichtspflichten der Geschäftsleitung an den Aufsichtsrat
Corporate Governance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung – Inhalt, Zweck und Grenzen des Deutschen Corporate Governance Kodex – Bedeutung und Umsetzung in börsennotierten, nicht-börsennotierten
Unternehmen und Non-Profit-Organisationen – Die Angemessenheit von Vorstandsvergütung und Abfindungen
Pflichtaufgabe: Effektives Sitzungsmanagement – Einberufung und Ablauf einer Aufsichtsratssitzung – Bitte vor Sitzungsbeginn: Umfassende Informationsversorgung – Vorausschauende Überwachung: Fortlaufender Zugriff auf Informationen? – Taktisch klug: Absprachen, Strategien und Abstimmungsverhalten – Wann braucht es Experten? Was ist bei der Bestellung zu beachten?
Arbeiten in Ausschüssen – Bestellung und Besetzung von Ausschüssen – Wer darf? Das Recht auf Teilnahme an den Ausschusssitzungen – Ausschüsse zur Vorbereitung von Verhandlungen – Prüfungsausschuss und die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
Verhandeln im Aufsichtsrat am Beispiel einer Sitzung – AN-Vertreter: Moderator zwischen Kollegen und Anteilseignern – Die Realisierung von Zieldefinitionen – Zielführend? Dialog und Kontroverse – Praxis-Training: Die Simulation einer Aufsichtsratssitzung
Einführung in die Konzernierung
Ihr Nutzen u Nach dem Seminar können Sie Geschäftsstrategien richtig einordnen, Unternehmensrisiken frühzeitig erkennen und gezielt Einfluss nehmen.
u Sie sind mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und deren Auswirkungen auf Ihre Aufsichtsratsarbeit vertraut.
u Sie gewinnen einen Überblick über die Anforderungen an die sachgerechte Festsetzung der Vergütung für Vorstände und Geschäftsführer.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Auch nach einigen Jahren bereits getätigter Aufsichtsratsarbeit ist dieses Seminar absolut weiterzuempfehlen. Es ist informativ, sehr praxisnah und aus meiner Sicht notwendig um Grundwissen zu ergänzen, aber auch, um es wieder aufzufrischen. Tolle Gruppenarbeit und Fallberatung.“
Renè B., Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, zum Seminar 2016 in München
Professionelle Interessenvertretung im Aufsichtsrat!
Aufsichtsrat Teil II: Überwachen – beraten – Einfluss nehmen
Simulation einer Aufsichtsratssitzung: Hier trainieren Sie für die Praxis!
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
06.02. - 10.02. Köln 31-201 A27.03. - 31.03. Hamburg 31-202 A08.05. - 12.05. Leipzig 31-203 A04.09. - 08.09. München R 31-204 A27.11. - 01.12. Berlin 31-205 A
2018 Ort Sem.-Nr.
05.02. - 09.02. Frankfurt 31-201 A
R Nichtraucher-Hotel
uUnsere Referenten sind Arbeitsrichter und Fachjuristen sowie Fachreferenten für wirtschaft.
u3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 16 Teilnehmer
Preis 1.290 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Als AN-Vertreter den
unterschiedlichsten
Anforderungen gerecht
werden!
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/875
wie treffe ich gegenüber der Kapitalseite den richtigen Ton? wie stelle ich meinen Standpunkt klar dar? Und: worauf muss ich beim Smalltalk unbedingt achten? Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat brauchen Sie nicht nur jede Menge Fachwissen, sondern auch das nötige Selbstbewusstsein. Ob in Verhandlungen und Sitzungen oder bei offiziellen Terminen und Geschäftsessen: Dieses Erfolgstraining hilft Ihnen, mit souveränem Auftreten zu überzeugen. Lernen Sie, wie Sie gekonnt argumentieren und schlagfertig kontern. werden Sie mit dem 1 x 1 der Etikette vertraut. Erfahren Sie alles über die Dos und Don’ts im Umgang mit der Unternehmensspitze und kommen Sie selbstsicher und mit Stil zum Ziel!
Seminarinhalte
Überzeugend argumentieren gegenüber Chefs, Managern und Anteilseignern
– Standpunkte mit Nachdruck vertreten: Schlüssige Argumentationsketten aufbauen
– Klar – sicher – gezielt: So werden Sie ernst genommen! – Einwände und Gegenargumente der Anteilseigner einbeziehen – Fragetechniken: Vorschläge der Unternehmensführung kritisch
durchleuchten – Zum Nutzen des Unternehmens argumentieren und die Interessen der
Kollegen vertreten – Das Gespräch mit Fragen in die gewünschte Richtung lenken – Strategische Vorbereitung im „Verhandlungsteam“
Schlagfertigkeit in Gespräch und Sitzung – Selbstbewusst gegenüber der „Führungsetage“ – Wichtige Standardargumentationen im Aufsichtsrat – Argumente der Anteilseigner zum eigenen Vorteil wenden – Argumentation statt Konfrontation: Schnell und schlagfertig auf der
Sachebene kontern – Auf Druck mit Ausdruck und Nachdruck reagieren: So bleiben Sie bei
Angriffen souverän
Moderne Etikette im Business – Mit Stil zum Ziel: Das kleine Knigge 1 x 1 – Kleider machen Leute: Der Dresscode im Geschäftsleben – Wie man sich und andere richtig vorstellt – Korrekter Umgang mit Titeln – Vom Duzen und Siezen – Business-Smalltalk ohne Fettnäpfchen
Ihr Nutzen u Mit diesem Erfolgstraining können Sie die Interessen der Belegschaft gegenüber der Unternehmensspitze rundum professionell vertreten.
u Sie haben die nötige Selbstsicherheit, Schlagfertigkeit und Argumentationskraft, um im Aufsichtsrat fachlich und persönlich zu überzeugen.
u Hier lernen Sie, wie Sie die Kapitalseite mit professionellem Auftreten und guten Umgangsformen für Ihre Ideen gewinnen.
Das sagt ein Teilnehmer über das Seminar:„Durch die praktischen Übungen habe ich sehr viel gelernt. Die Video-aufzeichnungen brachten mich weiter, so konnte ich sehen, wie andere mich wahrnehmen. Der Referent hat es verstanden, die ganze Woche über, die Aufmerksamkeit der Teilnehmer aufrecht zu halten. Dies wiederum führt zu enormen Lerneffekten. Ich empfehle jedem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Teilnahme.“
Sefer C., BR-Mitglied und AN-Vertreter im Aufsichtsrat, zum Seminar 2016 in würzburg
Mit Stil zum Ziel: So überzeugen Sie auf ganzer Linie!
Aufsichtsrat Teil III: Professionell auftreten und erfolgreich argumentieren
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
13.03. - 17.03. München 31-351 A19.06. - 23.06. Düsseldorf R 31-352 A06.11. - 10.11. Hamburg R 31-353 A
2018 Ort Sem.-Nr.
05.03. - 09.03. Köln 31-351 A
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uUnsere Referenten sind Kommunikations- und Rhetoriktrainer.
u3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 12 Teilnehmer
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Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/403
Ob Beteiligungen, Fusion oder Formwechsel: Nichts ist heute beständiger als die Umwandlung. Und auch sonst werfen die Mutter- und Tochter-Beziehungen in Konzernen viele Fragen auf. wer darf was? wer haftet? wer bestimmt über welche Vorstands-verträge? Als Mitglied des Aufsichtsrats müssen Sie bei jeder Entscheidung klar Ja oder Nein sagen. Aber können Sie genau abschätzen, welche Auswirkungen das hat? Ob Mutter-Tochter-Beziehungen, Konzernierung oder europäische Gestaltungsmöglich-keiten: Dieses Vertiefungsseminar macht Sie rundum fit. Und: Damit Sie im Ernstfall aktiv gegen Missmanagement und Arbeitsplatzabbau vorgehen können, wird natürlich auch das Risikomanagement angesprochen!
Seminarinhalte
Verbundene Unternehmen – Die verschiedenen Arten verbundener Unternehmen – Beteiligungen und Abhängigkeiten – Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge – Mutter- / Tochter-Beziehungen: Die Verteilung der Leitungsmacht und
Haftung
Fusion und Spaltung – Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung (UmwG) – Der Formwechsel nach dem UmwG – Verschiedene Modelle zur Umgehung des UmwG
Mergers and Acquisitions (M&A) – Begriffsklärung: Was genau ist M&A? Was bedeutet es für den
Aufsichtsrat? – M&A im Licht von Gesellschafts- und Umwandlungsrecht
Europäische Herausforderungen in der ARTätigkeit – Möglichkeiten europäischer Gesellschaftsformen in Deutschland – Folgen für die Mitbestimmung am Beispiel der „Europäischen AG“ (SE) – Europäisches Umwandlungsrecht – Vertragliche Modelle zur Beibehaltung der unternehmerischen
Mitbestimmung
Besondere KonzernFormen – Das muss man wissen, wenn Familien Inhaber einer Holding sind – Wo liegt der Unterschied, wenn die Konzernmutter eine Stiftung ist? – Sonderregelungen für Non-Profit-Konzerne
Risikomanagement und aktive Haftungsvorbeugung – Risikomanagement und Haftung, Risiko-Evaluierung – Herausforderungen moderner Risikomanagementansätze
Ihr Nutzen u Nach diesem Vertiefungsseminar können Sie im Aufsichtsrat einer Mutter und im Aufsichtsrat einer Tochter sicher entscheiden.
u Sie kennen die Auswirkungen von Umstrukturierungen auf gesellschaftsrechtliche Strukturen des Unternehmens und können Veränderungen aktiv begleiten.
u Hier lernen Sie, auf welche Stolperfallen Sie im Aufsichtsrat beim Thema europäisches Gesellschaftsrecht und bei Risikomanagement achten müssen.
Mitarbeiterrechte in verbundenen Unternehmen sichern!
Aufsichtsrat Teil IV: Mitbestimmen bei verbundenen Unternehmen und Umwandlungen
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
24.04. - 28.04. Hamburg R 31-301 A20.11. - 24.11. Düsseldorf R 31-302 A
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Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Top-aktuelles Thema für
Arbeitnehmervertreter
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/932
Ganz ohne geht’s nicht: Als Mitglied im Aufsichtsrat müssen Sie am Ball bleiben. Denn immer wieder werden Gesetze verändert, die Rechtsprechung entwickelt sich weiter oder neue Bilanzierungsvorschriften werden eingeführt. Und die Aufsichtsrats-praxis passt sich den Neuheiten an. wer hier stehen bleibt, setzt seine bereits erworbene Kompetenz auf’s Spiel. Unser Überblick über die Neuerungen in den Bereichen Recht, Bilanzierung und wirtschaftspraxis gibt Ihnen die notwendige Sicherheit im Austausch und bei Diskussionen im Gremium. Alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie kompakt, systematisch und praxisnah zusammengestellt. Denn ohne aktuelles wissen geht’s einfach nicht.
ifb-Plus: Die Schulungs-Schwerpunkte stimmen wir jeweils auf aktuelle Entwicklungen ab: So sind Sie in jedem Seminar auf dem absolut neuesten Stand.
Seminarinhalte
Verantwortungsvolle Unternehmensführung in der Praxis (2 Tage Recht) – Neues zum Aktiengesetz und zum Deutschen Corporate Governance Kodex – Aktuelles zu Beratung und Überwachung der Unternehmensführung – Kürzertreten in der Krise: Vergütung von Vorstand und Geschäftsführer – Frauenquote: Bedeutung für nicht-börsennotierte Unternehmen – Unabhängigkeit und Qualifikation der Mitglieder im Aufsichtsrat – Wer zählt mit? Wer darf wählen? Neues zum Thema Wahlrecht
Haftung des Aufsichtsrats – Die Überwachung von Compliance-Management-Systemen – Rechtsverstoß und Pflichtverletzung – Neues zum Haftungsrecht – Business Judgement Rule und unternehmerische Entscheidung – Pflicht zur Durchsetzung: Ansprüche gegen Vorstand und Geschäftsführer – Corporate Responsibility – Ein echter Kulturwandel?
Grenzüberschreitung – Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung – Europäische Gesellschaftsformen und Mitbestimmung: Was gibt’s Neues? – Mitbestimmungs-Risiken bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen
Neue Entwicklungen in der Rechnungslegung (2 Tage Wirtschaft) – Das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) – Auswirkungen des BilRUG auf künftige Jahresabschlüsse
EDVgestützte Bilanzanalyse Ihres aktuellen Jahresabschlusses – Praktische Arbeit am neuesten Jahresabschluss Ihres Unternehmens – Erfolgskriterien im Mittelpunkt: Erstellen des individuellen
Kennziffernbogens – Gezielte Vorbereitung auf die Beratung im Aufsichtsrat
Einzelberatungsgespräch zur Bewertung Ihres Unternehmens – Analyse des erstellten Bewertungsberichts – Heiter bis wolkig: Experten-Einschätzung zur aktuellen Unternehmenslage – Erstellen einer Checkliste zur individuellen Vorgehensweise – Diskussionsrunde zu individuellen Problemstellungen – Gezielter Einsatz des aktuellen Wirtschaftsprüferbericht
Ihr Nutzen u Sie kennen die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen, die der Gesetzgeber an nachhaltige Aufsichtsratsarbeit stellt, und können diese erfüllen.
u Viele PraxisTipps und konkrete Beispiele helfen Ihnen, Ihre Arbeit im Aufsichtsrat zu professionalisieren und Haftungsrisiken zu vermeiden.
u Mit der von Experten unterstützten Analyse des neuesten Jahresabschlusses können Sie Ihre firmeneigene Situation richtig einschätzen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden für eine professionelle Arbeit im Amt!
Aufsichtsrat Fresh-up: Alles, was aktuell und entscheidend ist
Termine
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03.04. - 07.04. Köln 31-652 A11.12. - 15.12. München R 31-653 A
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So organisiert sich der Aufsichtsrat
Das ist zu tun: Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten
Hier haftet der Aufsichtsrat: Die Verletzung der Aufsichtspflicht!
Corporate Governance als „Messlatte“ der Aufsichtsratsarbeit
Das zählt: Kontrolle und Beratung des Vorstands
Umwandlung und Umstrukturierungen von Unternehmen
Wirtschaft und Jahresabschluss Wesentliche Aspekte des Jahresabschlusses (JA)
Die wichtigsten Instrumente der Bilanzpolitik
Bilanzanalyse: So interpretieren Sie den Geschäftserfolg
Die Bewertung branchenspezifischer Kennziffern
Berechnung und Interpretation von Kennziffern Ihres Unternehmens
› Aufsichtsratssitzungen optimal vorzubereiten und bei Verhandlungen auf der ganzen Linie zu überzeugen.
› Managemententscheidungen kritisch zu prüfen und eigene Haftungsrisiken auszuschließen.
› Ihre Vorstellungen zur Leitung und Strategie Ihres Unter-nehmens gekonnt einzubringen.
› die Unternehmensbilanz richtig zu analysieren und wirtschaft-liche Risiken rechtzeitig zu erkennen.
Hier lernen Sie …
FÜR ALLE TEILNEHMERDas Buch „Wirtschaftsausschuss in der Praxis“ erklärt Ihnen die einzelnen Positionen einer Bilanz sowie deren Bewertung und Be-deutung für die Bilanzpolitik ebenso wie die Gewinn- und Verlustrechnung.
AusBILduNgWerden Sie erfolgreicher Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Prüfung des Jahresabschlusses oder Unterstützung strategischer
Entscheidungen: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bedeutet,
Verantwortung für das Schicksal des Unternehmens und die
Arbeitsplätze der Kollegen zu übernehmen. Diese Ausbildung bietet
Ihnen das nötige Know-how. Ob Recht, Wirtschaft oder
Kommunikation: In 3 Modulen lernen Sie, wie Sie die Vorstände
nicht nur kontrollieren, sondern auch kompetent beraten. Ein
echtes Highlight ist die Praxis-Woche: Hier trainieren Sie, worauf
es in Aufsichtsratssitzungen ankommt. Und: Sie stellen Ihre Bilanz
in Einzelgesprächen auf den Prüfstand.
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Modul
C4,5 Tage
Praxis-Woche: Argumentieren, Verhandeln & Projektarbeit „Unternehmensanalyse“ Souverän und überzeugend Argumentieren im Aufsichtsrat
Verhandlungen professionell vorbereiten
Lernen in der Praxis: Durchführung einer Aufsichtsratssitzung
Auf dem Prüfstand: Ihr Jahresabschluss mit EDV-gestützter Bilanzanalyse
Termine2017 Ort Sem.-Nr.
Ausbildung Nord
28.05. - 02.06.17 Bremen 31-801 A17.09. - 22.09.17 Lüneburg 31-801 B03.12. - 08.12.17 Hamburg 31-801 C
uUnsere Referenten sind Arbeitsrichter und Fachjuristen sowie Fachreferenten für Wirtschaft und Kommunikation.
u 13,5 Tage, zusammengesetzt aus 3 Ausbildungsmodulen.
uBeginn: jeweils Sonntag 18:00 Uhr Ende: jeweils Freitag 12:00 Uhr
umax. 12 Teilnehmer
uBesonderheit: Die Ausbildungsreihe kann nur als Gesamtheit gebucht werden.
Preis 3.900 € zzgl. Hotel und MwStWeitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel
Detaillierte Informationen
zur Ausbildung und zu den
einzelnen Modulen unter:
WWWifb.de/777c
FÜR SIE KOSTENLOSIhr exklusives Starterpaket – Mit unverzichtbarem Arbeitshandbuch für Ihre Aufsichtsratspraxis. Mehr Seite 8
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/834
Unternehmen, die ihre Risiken nicht unter Kontrolle haben, setzen ihr Überleben aufs Spiel. Klar, die Verantwortung für die Einrichtung eines geeigneten Risiko-Überwachungs-systems liegt bei der Geschäftsleitung. Aber es ist Aufgabe des Aufsichtsrats, die wirksamkeit dieses Systems zu überwachen und Risiken detailliert zu hinterfragen. Sie sind also mitverantwortlich, dass warnsignale rechtzeitig erkannt werden! Das nötige wissen bekommen Sie in diesem Seminar. Von der aktuellen Gesetzgebung über Haftungsfragen und Corporate Governance bis zur Risikolandkarte: Ein konkretes Fall-beispiel veranschaulicht Ihnen, worauf es in Sachen Risikomanagement ankommt.
Seminarinhalte
Was sagt das Gesetz? (1 Tag) – Aktuelle Gesetzgebung: AktG, HGB, KonTraG und Co. – Basiswissen und Haftungsfragen – Delegation des Risikomanagements – Was bringen Stress-Tests?
Corporate Governance (CG) und Risikomanagement – Früherkennung: Was ist machbar? – Wo besteht Handlungsbedarf und was leistet CG? – Unverzichtbar: CG in nicht-börsennotierten Unternehmen – Kaufmännischer Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Bilanzmodernisierung aus der kaufmännischen Sicht des Aufsichtsrats
Risikomanagement: Das müssen Aufsichtsräte wissen (1,5 Tage) – Risikotragfähigkeit, Risikomaße, EBIT@Risk und Co. – Die Risikolandkarte in der Praxis – Rahmenwerk: Struktur, Berichtswesen und mehr – Risikoerkennung und -steuerung – Frühwarnindikatoren in der Praxis und Simulationsverfahren
PraxisBeispiel: So funktioniert Risikomanagement – Identifizierung und Bewertung der Risiken – Konkrete Maßnahmen zur Risikobewältigung – Stress-Szenarien: Die Risikolandkarte in 24 Monaten
Gefahren erkennen: Risikoberichte richtig verstehen – Wichtige Inhalte des Risikoberichts – Interpretation des Reports und Handlungsbedarf – Aufsichtsrat konkret: Überwachung bei Änderungen im Risikoprofil
Ihr Nutzen u Nach dem Seminar wissen Sie, worauf Sie in Sachen Risikomanagement ganz besonders achten müssen.
u Ein Fallbeispiel zeigt Ihnen, wie Risikomanagement in der Praxis funktioniert.
u Sie kennen die Schwachstellen von herkömmlichen RisikomanagementMethoden und sind bestens für Diskussionen mit der Kapitalseite gewappnet.
Rechtsprechung zu diesem Seminar:Bei Geschäften, die wegen ihres Umfangs, der mit ihnen verbundenen Risiken oder ihrer strategischen Funktion für die Gesellschaft besonders bedeutsam sind, muss jedes Aufsichtsratsmitglied den relevanten Sachverhalt erfassen und sich ein eigenes Urteil bilden; dies umfasst regelmäßig auch eine eigene Risiko-analyse. Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.02.2012 – 20 U 3/11
Wichtig für die Unternehmenszukunft: Risiken erkennen und abwehren!
Risikomanagement: Kompetenz zeigen – Risiken beurteilen
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
21.03. - 24.03. München 31-901 A20.06. - 23.06. Hamburg 31-902 A17.10. - 20.10. Köln 31-903 A
uUnsere Referenten sind Fachjuristen und Diplom wirtschaftsreferenten.
u2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 16 Teilnehmer
Preis 990 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Weitsichtig handeln:
Risiken für Unternehmen
und Mitarbeiter
frühzeitig erkennen
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/690
Vom Datenschutz bis zur Diskriminierung: Immer mehr Unternehmen regeln wichtige Themen über Compliance-Vorschriften. Hier müssen sich alle Interessenvertreter auskennen. Denn: Vieles geht nur mit Ihrem Einverständnis! In diesem Seminar erfahren Sie, wie mitbestimmte Compliance heute aussehen muss. Mit konkreten Praxis- Beispielen zeigen wir Ihnen, wie Sie die Belegschaft vor unerlaubten Verhaltensrichtlinien schützen. Schritt für Schritt lernen Sie, wie Sie die Kehrtwende schaffen und dafür sorgen, dass Compliance ein wertvolles Instrument zum Schutz Ihrer Kollegen wird.
Seminarinhalte
Nationale und internationale Vorgaben – Compliance: Gesetze und sonstige Normen – Notwendige Standards in internationalen Konzernen – Pflichten bei US-börsennotierten Firmen – IDW PS 980: Was der Wirtschaftsprüfer zur Compliance sagt – Im Besonderen: Korruptionsbekämpfung, Datenschutz, MaComp
ComplianceStrukturen im Unternehmen – Der Compliance-Beauftragte als Schnittstelle zum Betriebsrat – Richtiger Umgang mit Whistleblower-Hotlines – „Spiegel-Zuständigkeiten“ im BR
Einführung von Richtlinien (RL) und Direktiven – Was sind Richtlinien und wie wirken sie im Unternehmen? – eLearning und mehr: Weitere Handlungsformen in der Compliance – Ziel: Arbeitnehmerrechte sichern – Dokumentation und Zugang zu RL – Arbeitsgerichte & Co.: Was sagt die Rechtsprechung?
Umgang mit typischen Verhaltensregeln und RL – Bestechung, Korruption, Insidergeschäfte und Aktienhandel – Vertrauliche Informationen – Schutz von Unternehmensdaten – Diskriminierung und Mobbing – Beschäftigtendatenschutz und Whistleblowing – Nebentätigkeiten mit Wettbewerbs-Charakter – Private Beziehungen am Arbeitsplatz – Von Öffentlichkeitsarbeit bis Nachhaltigkeit
Mitbestimmung bei Compliance – Mitbestimmung als Element moderner Compliance – Wichtige Vorgaben im BetrVG und die Umsetzung in der Compliance – Sanktionsmöglichkeiten bei Richtlinienverstoß – Praxis und Dialog im Unternehmen und mit Compliance-Abteilungen
Ihr Nutzen u Sie kennen die Hintergründe von Compliance und wissen, woran sich der Arbeitgeber bei der Einführung und Ausgestaltung halten muss.
u Sie erfahren, wie mitbestimmte Compliance heute aussieht und können Ihre Kollegen vor unangemessenen Regelungen schützen.
u Viele PraxisBeispiele werden Ihnen helfen, die Vor und Nachteile einzelner ComplianceVorschriften zu erkennen.
Rechtsprechung zu diesem Seminar:Ein Vorstandsmitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt werden, dass keine Gesetzesverstöße wie Schmier-geldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder Privatpersonen erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei ent-sprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Landgericht München I vom 10.12.2013 – 5HK O 1387/10
Hintergründe – typische Regelungen – Handlungsmöglichkeiten des BR
Compliance – darauf müssen BR und Aufsichtsrat achten!
Top-Thema für alle Interessen- und Arbeitnehmervertreter!
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
14.02. - 17.02. Köln 31-721 A02.05. - 05.05. Hamburg 31-722 A14.11. - 17.11. Leipzig 31-723 A
uUnsere Referenten sind Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fach-juristen.
u2,5 Tage, Di 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 16 Teilnehmer
Preis 990 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Bei Compliance sollten
Sie unbedingt mitreden!
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Eine große Vielzahl an erfahre-nen Fachleuten vermittelt
Ihnen genau das Praxiswissen, das Sie brauchen. Richter aus
der Sozialgerichtsbarkeit, Fach anwälte für Arbeits-,
Sozial- oder auch Medizinrecht, Wirtschaftsjuristen, Kommuni-
kationstrainer, Mediatoren, Diplom-Psychologen, Experten
im Arbeits- und Gesundheits-schutz u. v. m. sind mit Freude und Leidenschaft im Einsatz.
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01 Helmut Siebert Direktor am Arbeitsgericht Kassel
02 Martin Obernesser Fachanwalt für Arbeitsrecht
03 David Schäfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
04 Dr. Christian Velten Fachanwalt für Arbeitsrecht
05 Dr. Hendrik Heitmann Rechtsanwalt
06 Rolf Christiansen Kommunikations-trainer
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/103
Kann ich als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Betriebsratsvorsitzender oder Stellvertreter Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen nehmen? Dazu brauchen Sie praxistaugliches Know-how in Sachen Betriebswirtschaft. Von den Grundbegriffen bis zur Bilanzanalyse: Dieses Kompaktseminar ist optimal auf Ihre Schlüsselfunktion in der Interessenvertretung abgestimmt. Hier erfahren Sie alles wissenswerte über die aktuelle Finanzlage Ihres Unternehmens. Das Besondere daran: Sie arbeiten direkt mit Ihrem Jahresabschluss. So gewinnen Sie wichtige Zahlen und Fakten, um kompetent mit der Geschäftsleitung über die Interessen der Belegschaft zu verhandeln.
Speziell für alle Arbeitnehmervertreter, die sich schnell und praxisnah einen umfassenden wirtschaftlichen Überblick über ihr Unternehmen verschaffen wollen, um damit eigene Haftungsrisiken auszuschließen.
ifb-Plus: wir besorgen Ihnen den aktuellsten Jahresabschluss Ihres Unternehmens.
Seminarinhalte
Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Kompaktwissen für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
– Gewinn, Rendite, Wachstum, Liquidität: Was steckt hinter den Begriffen? – Finanz-, Investitions- und Personalpolitik: Worauf kommt es an? – Buchhaltung und Controlling: Welche Informationen kann die
Interessenvertretung hier gewinnen?
Unter der Lupe: Die aktuelle und die künftige Finanzlage Ihres Unternehmens – Erfolgs- und Vermögenssituation: Chancen erkennen – Risiken aufdecken – Finanzierungen, Beteiligungen und Investitionstätigkeit: Blick hinter die
Kulissen – Rationalisierung und Reorganisationen: Warnsignale frühzeitig erkennen – Zahlungsunfähigkeit: Wann droht Insolvenz?
Jahresabschluss und Wirtschaftsprüferbericht: TopInformationsquellen für die Interessenvertretung
– Gesetzliche Vorschriften: Aufstellung, Veröffentlichung und mehr – Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) – Bilanzpolitik: Direkte Auswirkungen auf Gewinn und Verlust erkennen – Risikomanagement: Wichtiger denn je
Kennzahlen und ihre Bedeutung als Steuerungsgrößen – Cash-flow, EBIT, Liquidität, Rentabilität, Produktivität und Co.
PraxisArbeit mit dem eigenen Jahresabschluss
Ihr Nutzen u Nach diesem Seminar haben Sie das nötige betriebswirtschaftliche Knowhow für eine wirkungsvolle Interessenvertretung.
u Sie können wichtige Hinweise zur Finanzlage Ihres Betriebs aus Bilanz, GuV und internen Reportings filtern.
u Hier lernen Sie, worauf es bei der Analyse Ihres Jahresabschlusses und der Auswertung von Kennzahlen ankommt.
Das sagt eine Teilnehmerin über das Seminar:„Erstklassiges Seminar, anschaulich und praxisbezogen erklärt. Hier wird ein an sich trockenes Thema spannend und abwechslungsreich an die Teilnehmer vermittelt. Es wird individuell auf jeden Teilnehmer eingegangen. Absolut empfehlenswert!“
Petra M., Betriebsratsvorsitzende, zum Seminar 2016 in Göhren auf Rügen
So geht’s: Richtig mitreden in wirtschaftlichen Angelegenheiten!
Wirtschaftskompetenz für Betriebsratsvorsitzende und AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil I
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
24.04. - 28.04. Berlin 84-101 A17.07. - 21.07. Starnberger See** R 84-102 A18.09. - 22.09. Rostock 84-103 A
2018 Ort Sem.-Nr.
05.03. - 09.03. würzburg 84-101 A
R Nichtraucher-Hotel** Feldafing am Starnberger See
uUnsere Referenten sind Diplom- wirtschaftsreferenten.
u4 Tage, Mo 13:30 - Fr 12:00 Uhr
umax. 16 Teilnehmer
Preis 1.490 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Keine betriebswirt-
schaftlichen Vorkennt-
nisse nötig!
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/404
Im Seminar „wirtschaftskompetenz Teil I“ haben Sie wichtige Einblicke in die Finanzlage Ihres Betriebs gewonnen. Jetzt gehen wir einen Schritt weiter und nehmen Ihren Jahres-abschluss gezielt unter die Lupe. Mit unserer speziellen Analyse-Software ist das ganz leicht. Ein Knopfdruck genügt – und schon sehen Sie, was Sache ist. Aber das ist noch nicht alles! In Einzelgesprächen zeigen wir Ihnen die bilanztechnischen Eigenheiten Ihres Unternehmens. Professionelle Auswertungen, wertvolle Hintergrundinformationen zu Ihren Unternehmenszahlen und individuelle Experten-Tipps: So können Sie in Zukunft noch besser und kompetenter in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitreden und mitbestimmen.
ifb-Plus: wir besorgen Ihnen den aktuellsten Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Eigens für Ihre Arbeit im wirtschaftsausschuss haben wir eine Bilanzanalyse-Software entwickelt. Damit arbeiten Sie nicht nur im Seminar, sondern Sie können alle Auswertungen auch später im Betrieb kostenlos nutzen.
Seminarinhalte
Punktgenau: Auffrischung und Vertiefung Ihres Wirtschaftswissens – Bilanz und GuV – Anhang und Lagebericht – Kennziffern und Kapitalflussrechnung – Grundlagen internationaler und Konzern-Rechnungslegung
Unverzichtbar: Ihr Jahresabschluss als Informationsinstrument – Kennziffern als Analyse-Instrument nutzen – Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten erkennen
Professionell: EDVgestützte BilanzAnalyse des eigenen Unternehmens – Praktische Arbeit am Jahresabschluss Ihres Unternehmens – Erstellen eines aussagekräftigen Kennziffernbogens – Umfassende Auswertung Ihres eigenen Jahresabschlusses – Übersichtliche graphische Darstellung Ihrer Kennzahlen
Individuell: Einzelberatungsgespräch zur Bewertung Ihres Unternehmens – Die eigene Bilanz lesen und verstehen – Besprechung und Analyse des Bewertungsberichts – Einschätzung der ausgewerteten Daten – Erstellen einer individuellen Checkliste
Geplant: Strategien für Ihr weiteres Vorgehen in wirtschaftlichen Fragen – Was bedeuten die gewonnenen Erkenntnisse für die Zukunft Ihres
Betriebs? – Gibt es arbeitnehmerfreundliche Alternativen zur aktuellen
Unternehmenspolitik? – Planen Sie Ihr weiteres strategisches Vorgehen im Betriebs- oder
Aufsichtsrat
Ihr Nutzen u Mit unserer SpezialSoftware können Sie Ihre Unternehmensdaten ganz einfach per Knopfdruck auswerten.
u Durch die BilanzAnalyse und die individuellen Tipps von unseren Referenten sind Sie optimal auf Gespräche mit der Geschäftsleitung vorbereitet.
u Aus dem Seminar nehmen Sie einen konkreten Plan zum weiteren strategischen Vorgehen in wirtschaftlichen Angelegenheiten mit nach Hause.
Gezielte Analyse: Blick hinter die eigenen Unternehmenszahlen
Wirtschaftskompetenz für Betriebsrats-vorsitzende und AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil II
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
27.03. - 31.03. Berlin 84-201 A19.06. - 23.06. München R 84-202 A09.10. - 13.10. Hamburg 84-203 A
R Nichtraucher-Hotel
uUnsere Referenten sind Diplom- wirtschaftsreferenten.
u3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 14 Teilnehmer
Preis 1.390 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
Schulungsanspruch Ein Aufsichtsratsmitglied muss diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es benötigt, um Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (vgl. Seite 30).
Highlight: Einzelberatung und BilanzanalyseTool
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Aktuelle Termine und Seminar-Infos:
wwwifb.de/370
Immer mehr Unternehmen setzen auf moderne Managementstrategien. Allerdings bringen Qualitätsmanagement, Six Sigma, Lean Management und Co. oft Nachteile für die Belegschaft. Statt besserer Abläufe und höherer Qualität stehen plötzlich Standort-verlagerungen oder Stellenabbau auf dem Programm. was steckt tatsächlich hinter modernen Managementkonzepten? Und was passiert, wenn die Unternehmensberater ins Haus kommen? Unsere Referenten machen Sie mit allen wichtigen Management-methoden vertraut. So wissen Sie, was die Geschäftsleitung wirklich plant. Das hilft Ihnen, gezielt auf Veränderungen einzuwirken und negative Konsequenzen für die Kollegen zu vermeiden.
Speziell für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Denn Kenntnisse über Unter-nehmensstrategien sind unverzichtbar, wenn Sie Ihre gesetzliche Beratungs- und Kontrollaufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen wollen.
Seminarinhalte
Ursachen von Veränderungsprozessen – Was plant die Geschäftsleitung? – Wie gehen Unternehmensberatungen vor? – Welche Auswirkungen haben geplante Veränderungen für die
Beschäftigten?
Managementkonzepte und instrumente – Qualitätsmanagement, Six Sigma, TQM, Benchmarking, Balanced
Scorecard, Strategy Maps etc. – Business Process Reengineering: Radikale Neuordnung als Lösung? – Lean Management: Flache Hierarchien und neue Herausforderungen – Kaizen / KVP: Ständige Verbesserung oder ständige Unsicherheit? – Shareholder-Value-Konzept: Vorteile nur für Anteilseigner?
Intrumente zur Unternehmensplanung – SWOT-Analyse: Stärken und Schwächen im Blick – Lebenszyklusanalyse: Was hat Zukunft? – Portfolioanalyse: Wie funktionieren strategische Geschäftseinheiten? – McKinsey-Matrix: Wettbewerbsvorteile unter der Lupe
Konsequenzen für die Mitarbeiter – Mehr Freiräume oder mehr Druck auf den Einzelnen? – Flexibilisierung oder Risikoverlagerung auf die Arbeitnehmer?
So reagieren Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss richtig – Beteiligungsrechte nutzen – Strategische Ausrichtung: Mitgestalten oder abwehren? – Information und Einbindung der Belegschaft: Wann und wie? – Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG
Gut umsetzbare PraxisBeispiele
Ihr Nutzen u Hier erfahren Sie alles über die Auswirkungen der neusten Managementkonzepte auf die Belegschaft.
u Nach dem Seminar nehmen Sie gezielt Einfluss auf die Planung und Umsetzung von Managementmethoden in Ihrem Betrieb.
u Sie wissen, was wirklich hinter den Plänen von Management und Unternehmensberatern steckt, und können aktiv gegensteuern.
Effizienz um jeden Preis?! So schützen Sie die Belegschaft!
Moderne Managementmethoden und die Folgen für Ihr Unternehmen
Termine
2017 Ort Sem.-Nr.
20.03. - 24.03. Dresden R 82-601 A08.05. - 12.05. Lenggries 82-602 A25.09. - 29.09. Sellin auf Rügen 82-603 A13.11. - 17.11. Hamburg 82-604 A
R Nichtraucher-Hotel
uUnsere Referenten sind Diplom- wirtschaftsreferenten.
u3,5 Tage, Mo 18:00 - Fr 12:00 Uhr
umax. 18 Teilnehmer
Preis ab 990 € mit Gremiumsrabatt** Mehr Infos: www.ifb.de/gremiumsrabatt
1. Teilnehmer 1.290 € 2. Kollege - 100 € 1.190 € weitere Kollegen - 300 € je 990 € zzgl. Hotel und MwSt
weitere Infos zu den anfallenden Hotelkosten erhalten Sie unter www.ifb.de/hotel.
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Für Sie maßgeschneidertSie nennen uns Ihre betrieblichen Bedürfnisse — wir stellen Ihnen ein individuelles Seminar zusammen.
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Bessere Führung, höhere Effizienz, mehr Transparenz: Auch Unternehmen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind, müssen nachhaltig geleitet und verantwortungsvoll kontrolliert werden. Deshalb rücken Leitlinien für gute Unternehmensführung, die sogenannten „Public Corporate Governance Kodizes“, im öffentlichen Bereich immer mehr in den Blickpunkt. Entsprechend ihrer jeweiligen Aufgabenstellung sind Aufsichts-räte, Betriebs- und Personalräte hier in der Pflicht. In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte über Public Corporate Governance. Mit ausgewählten Beispielen machen wir Sie mit den Kodizes von Bund, Ländern und Kommunen vertraut. Sichern Sie sich praxisnahes Know-how. Helfen Sie mit, dass die Regeln guter Unternehmensführung eingehalten werden.
Speziell für Aufsichtsratsmitglieder, Betriebsräte von Unternehmen mit Beteiligung des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune sowie für Personalräte in Unternehmen mit öffentlicher Rechtsform (inkl. Eigenbetriebe).
Seminarinhalte
Corporate Governance (CG) für öffentliche Unternehmen – Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) als Standard guter
Unternehmensführung – Grundsätze: Anwendung der CG auf nicht-börsennotierte Unternehmen – Anwendung der CG auf öffentliche Unternehmen – Richtlinie für eine kaufmännisch-werteorientierte Führung
Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) im Vergleich – PCGK Bund für Unternehmen mit Bundesbeteiligung – PCGK der Länder für Unternehmen mit Landesbeteiligung – PCGK für Unternehmen mit kommunaler Beteiligung – Verhältnis der Kodizes zueinander und zum DCGK
Public Corporate Governance (PCG) in der Praxis – Der Aufsichtsrat als zentrales Organ zur Sicherung einer
verantwortungsvollen Unternehmensführung – Effizienz von Führung und Kontrolle – Sicherung des Beteiligungsinteresses – Zusammenspiel und innere Ordnung der Unternehmensorgane – Sicherung der sonstigen Stake-Holder-Interessen – Transparenz in der Unternehmensführung
Der PCGK als übergreifende Empfehlung – Für Unternehmen mit Minderheitsbeteiligung des Bundes, eines Landes
oder einer Kommune – Für Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Organisationsform in
Bund / Land / Kommunen
Ihr Nutzen u Hier gewinnen Sie einen Überblick über die Funktionsweise der Corporate Governance und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Aufsichts, Betriebs und Personalräten.
u Sie sind Sie mit den wesentlichen Inhalten der Public Corporate Kodizes von Bund, Ländern und Kommunen vertraut.
u Nach dem Seminar kennen Sie die Anforderungen, die in Zukunft an die Führung und Kontrolle von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gestellt werden.
Neue Leitlinien für die Führung öffentlicher Unternehmen!
Public Corporate Governance Kodizes
Entwickeln Sie mit uns
Ihre individuelle
Inhouse-Schulung:
Tel. 0 88 41 / 61 12-370
■ Unsere Referenten sind Arbeits-richter und Fachjuristen sowie Fachreferenten für Wirtschaft.
■ Schulungen zu einem Thema oder zu einem ganz speziellen Mix aus Themen sind möglich.
■ ifb-Inhouse-Schulungen sind kürzer, da die Inhalte genau auf Sie zugeschnitten sind.
■ Ihre Hotel- und Reise kosten entfallen, denn unsere Referen ten kommen zu Ihnen.
■ ifb-Inhouse-Schulungen sind kostengünstig, sie rechnen sich bereits ab 3 Teilnehmern.
■ Dauer, Termin und Ort werden individuell mit Ihnen vereinbart.
Ihre Inhouse Schulung
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Weitere Infos:
WWWifb.de/inhouse
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) hält ein neues Mitbestimmungsmodell Einzug. Immer mehr Unternehmen – vor allem auch mittelgroße – wählen diese Rechtsform. Die SE bietet spannende Gestaltungsmöglichkeiten und erleichtert die grenzüberschreitende Betätigung. Arbeitnehmervertreter sollten aber genau hinsehen, denn die Mitbestimmung ist Verhandlungssache. Geschickt eingesetzt, wird mit der Gründung einer SE die Mitbestimmung im Aufsichtsrat begrenzt! Lassen Sie sich zeigen, wo die Risiken liegen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitsprache im Unternehmen sichern und die Rechte Ihrer Kollegen stärken. Holen Sie sich alle praktischen Tipps, die Sie brauchen, um Ihren gesetzlichen Spielraum von Anfang an optimal zu nutzen.
Speziell für ANVertreter im Aufsichtsrat, GBR, KBRMitglieder und BRVorsitzende.
Seminarinhalte
Was es braucht: Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) – EU-Verordnung, SE-Ausführungs- & Beteiligungsgesetz (SEAG, SEBG) – Was ist neu? Was sind die Vor- und was die Nachteile der SE? – Gründung: Verschmelzung, Umwandlung, Gründung einer Holding- oder
Tochter SE – Freie Wahl: Vorstand und Aufsichtsrat oder nur ein Verwaltungsrat? – „Innere Ordnung“: Hauptversammlung und Verwaltungsrat bzw. Vorstand
und Aufsichtsrat
Gefahren erkennen: Die Mitbestimmung in der SE – Achtung: Hier lauern Risiken für die Mitbestimmung im Aufsichtsrat! – Was passiert mit den geltenden Betriebs-, Gesamt- und
Konzernbetriebsvereinbarungen? – Per Verhandlung zur Mitbestimmung: Die Beteiligungsvereinbarung – Sechs Monate erfolglos verhandelt? Fristsache mit besonderer
Herausforderung
Die Spielregeln für die Beteiligungsvereinbarung – Besonderes Verhandlungsgremium: Repräsentanten der Länder – Wahlgremium: So werden die Arbeitnehmerstrukturen in Deutschland
berücksichtigt – Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verhandlungsgremiums – Sitzungen gut vor- und nachbereiten: Mindestinhalte und
Formulierungsvorschläge – Hier werden Sie fündig: Wertvolle Checklisten für die Praxis
Der Aufsichtsrat in einer deutschen SE – Organisations-, Informations- und Kontrollrechte – Welche Gestaltungs-und Entscheidungsrechte gibt es? – Rechte und Pflichten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds
Der SEBetriebsrat – Alles über Aufgaben, Zuständigkeit, Unterrichtung und Anhörung – Das SE-Betriebsratsmitglied: Rechte, Pflichten und Kostenerstattung – Der Umfang der Mitbestimmung und Auffangregelungen
Tipps für die praktische Arbeit des SE Aufsichts und Betriebsrats und BestPracticeModelle
Ihr Nutzen u Sie merken frühzeitig, wenn die Geschäftsleitung die Umwandlung in eine SE plant und können sofort notwendige Maßnahmen ergreifen.
u Arbeitnehmer, BR und Aufsichtsrat: Sie erfahren, was sich ändert und welche Rechte den Beteiligten in einer Europäischen AG zustehen.
u Mit dem rechtlichen und taktischen Handwerkszeug sichern Sie in Verhandlungen über die Gründung einer SE Ihre Mitbestimmung und vertreten die Rechte der Belegschaft sicher und souverän.
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Ihre Inhouse Schulung
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Weitere Infos:
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Learning by doing?! Das ist bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat nicht empfehlenswert. Denn: Das Verfahren ist eine komplizierte Sache und Formfehler können teuer werden. Dieses Inhouse-Seminar bringt Sie sicher durch den Paragrafen-Dschungel. Von der sorgfältigen Vorbereitung bis zur korrekten Anwendung der Vorschrif-ten: Hier bekommen Sie genau auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Wahl-Wissen. Praktische Formulare, konkrete Formulierungstipps und eine passgenaue Ablaufplanung helfen Ihnen, eine Anfechtung oder Wiederholung zu vermeiden. Bestens vorbereitet können Sie die Wahl ruhig und gelassen angehen.
ifb-Plus: Dieses Seminar wird exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Hier bekommen Sie individuelle Tipps und Antworten zu allen Fragen rund um die Wahl.
Seminarinhalte
Voraussetzungen und Grundlagen der Aufsichtsratswahl – Stellung und Aufgabe des Aufsichtsrats im Unternehmen – Rechtliche Grundlagen für die Wahl und das Wahlverfahren – Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats – Aktives und passives Wahlrecht: Wer darf wählen und wer wird gewählt? – Sonderfälle im Blick: Zeitarbeitnehmer und doppelte Betriebszugehörigkeit
Die Vorbereitung der Wahl durch den Wahlvorstand – Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat – Unternehmenspflichten: Umfassende Information – Erforderliche Sachmittel für die Erfüllung der Aufgaben – Beschlussfassung und Niederschriften im Wahlvorstand – Sorgfalt zahlt sich aus: Anfertigung des Wahlausschreibens – Besonderheiten bei der Delegiertenwahl
Vorschlagslisten – von der Aufstellung bis zum Aushang – Aufstellung und Bekanntmachung der Wählerliste – Formelle Erfordernisse: Der korrekte Wahlvorschlag – Von Fristablauf bis Fälschung: Die Prüfung durch den Wahlvorstand – Was tun bei fehlerhaften oder ungültigen Wahlvorschlägen?
Die Durchführung der Wahl – Gesetzlich vorgegeben: Notwendige Angaben auf dem Stimmzettel – Die Vorbereitung des Wahllokals – Erstellung und Versendung von Briefwahlunterlagen – Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Stimmabgabe – Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
WahlPraxis: Formularsammlung und individuelle Ablaufplanung
Ihr Nutzen u Das Seminar ist genau auf die spezielle Situation in Ihrem Unternehmen zugeschnitten, so dass Sie alle Fristen und Formalien fest im Griff haben.
u Hier gehen Sie alle Vorschriften Schritt für Schritt durch – damit steht einer erfolgreichen, rechtssicheren Wahl nichts mehr im Weg.
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Betriebsverfassungsrecht — Teil I und Teil II1 Kombi-Seminar: Web 51c mit Web 52c
Arbeitsrecht — Teil I und Teil II 2
Kombi-Seminar: Web 14c mit Web 15c
Die Betriebsratswahl 3 Maßgeschneidertes Seminar
Wirtschaftsausschuss — Teil I und II4 Kombi-Seminar: Web 176c mit Web 177c
Umstrukturierung, Betriebsübergang 5 und Unternehmensumwandlung
Wunsch-Seminar: Web 169c
Die Wahl der Arbeitnehmervertreter 6
im Aufsichtsrat Maßgeschneidertes Seminar Strategietagung und Teamentwicklung 7
Maßgeschneidertes Seminar
Jugend- und Auszubildendenvertretung — 8 Teil I und II
Kombi-Seminar: Web 105c mit Web 106c Betriebliches Eingliederungsmanagement — Teil I und II 9
Kombi-Seminar: Web 512c mit Web 735c
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz — 10 Teil I und II
Kombi-Seminar: Web 363c mit Web 717c
Der Konzernbetriebsrat — Teil I und II11 Kombi-Seminar: Web 109c mit Web 664c
Praktisches Verhandlungstraining 12 für Betriebsräte — Teil I und II
Kombi-Seminar: Web 79c mit Web 648c
Betriebsvereinbarungen — Teil I und II13 Kombi-Seminar: Web 46c mit Web 47c
Außertarifliche Angestellte: 14 Auch das ist BR-Sache!
Wunsch-Seminar: Web 31c
Mobbing — Diskriminierung am Arbeitsplatz — 15 Teil I und II
Kombi-Seminar: Web 119c mit Web 120c
Rundum fit für den Personalausschuss16 Wunsch-Seminar: Web 138c
Arbeitszeitgestaltung: Gesetzliche Vorgaben 17 und Handlungsspielräume des Betriebsrats
Wunsch-Seminar: Web 30c
Grundlagen im betrieblichen Arbeits- 18 und Gesundheitsschutz — Teil I und II
Kombi-Seminar: Web 215c mit Web 774c
Der gläserne Mitarbeiter — Teil I und II19 Kombi-Seminar: Web 68c mit Web 718c
Im Brennpunkt: Leiharbeit, Werkvertrag 20 und Lohndumping
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Aufsichtsrats selber noch des Unternehmens — Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung. Der Arbeitgeber muss aber auf jeden Fall von dem Schulungsbesuch unterrichtet werden.
Vergleichbarkeit des Schulungsanspruchs von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem des VorstandsHelmut Siebert, Direktor des Arbeitsgerichts Kassel a. D. und langjähriger Referent zum Themengebiet „Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“, beurteilt die Problematik „Anspruch auf Schulungsteilnahme bei Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat“ noch unter einem ganz anderen Blickwinkel: „Die Beurteilung des Schulungsanspruchs muss die Erkenntnis berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat ein Organ des Unternehmens ist. Anders als der Betriebsrat und der Wirtschaftsausschuss bildet er keine Gegenmacht zum Vorstand oder Geschäftsführer. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied ist vielmehr ein Teil dieses Organs. Entscheidend ist, ob der Besuch eines Seminars für die Erfüllung der dem Aufsichtsratsmitglied von der Hauptversammlung, den Gesellschaftern oder den Arbeitnehmern angetragenen Aufgaben erforderlich ist. Insoweit muss dem Aufsichtsratsmitglied das gleiche Ermessen bei der Auswahl einer geeigneten Schulungsveranstaltung eingeräumt werden, wie dies z. B. dem Vorstand zusteht. Vorstand und Aufsichtsrat sind gleichberechtigte Organe mit unterschiedlichen Aufgaben. Wie das Aufsichtsratsmitglied schuldet auch der Vorstand ein Mindest wissen. Allerdings ist hier unbestritten, dass der Vorstand sich durch den Besuch von Seminaren und die Beschaffung von Fachliteratur auf Unternehmens kosten fortbilden darf und muss.“
SchulungS AnSpruchErforderlichkeit von Seminaren für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Die Aufgaben der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind vielfältig und anspruchsvoll — das Haftungsrisiko bei schuldhaften Pflichtverletzungen ist nicht unerheblich. Der einzelne Arbeitnehmervertreter benötigt entsprechende juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um seine Rechte und Pflichten zu kennen und die Bedeutung und Tragweite vorliegender Informationen richtig beurteilen zu können.
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Anspruch auf den Besuch von Schulungs-veranstaltungenNach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es be nötigt, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können (BGH 27/82 vom 15.11.1982 — II ZR, BGHZ 85, 293). Zwar können nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AktG zu einzelnen Gegenständen Sachverständige hinzugezogen werden — die eigene Entscheidung kann dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied hierdurch jedoch nicht abgenommen werden. Der DCGK führt dazu unter Punkt 5.4.1 aus: Die Mit glieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung zum Zweck der Schulungsteilnahme, solange die Veranstaltung die für das Mandat erforderliche Qualifikation vermittelt (Fitting/ Wlotzke Wissmann, Mitbestimmungsgesetz, 2. Aufl., Rn. 7 f. zu § 26 MitbestG). Die Übernahme der anfallenden Schulungskosten erfolgt ebenfalls durch den Arbeitgeber.
Erforderlichkeit der SchulungsteilnahmeFür die Beurteilung der Frage, wann eine Schulung erforderlich ist, sind die Kriterien, die für § 37 Abs. 6 BetrVG gelten, entsprechend heranzuziehen (vgl. Säcker, NJW 1979, S. 1526, Köstler/Kittner/Zachert, Aufsichtsratspraxis, 8. Aufl., Rn. 732). Grundsätzlich müssen die in der Schulung vermittelten Inhalte zur sach und fachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sein.
Wichtig: Wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes ist kein Beschluss und keine Zustimmung — weder des
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Februar06.02. – 10.02. AN-Vertreter im Aufsichtsrat II Köln ifb.de/204 | Seminar 31-201 A | Seite 1014.02. – 17.02. Wichtige Neuerungen für den Aufsichtsrat Köln ifb.de/690 | Seminar 31-721 A | Seite 17
März13.03. – 17.03. AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil III München ifb.de/875 | Seminar 31-351 A | Seite 11 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Kassel ifb.de/12 | Seminar 31-102 A | Seite 920.03. – 24.03. Moderne Managementmethoden Dresden R ifb.de/370 | Seminar 82-601 A | Seite 2121.03. – 24.03. Risikomanagement München ifb.de/834 | Seminar 31-901 A | Seite 1627.03. – 31.03. AN-Vertreter im Aufsichtsrat II Hamburg ifb.de/204 | Seminar 31-202 A | Seite 10 Wirtschaftskompetenz Teil II Berlin ifb.de/404 | Seminar 84-201 A | Seite 20
April03.04. – 07.04. Aufsichtsrat – Fresh-up Köln ifb.de/932 | Seminar 31-652 A | Seite 1324.04. – 28.04. AN-Vertreter im Aufsichtsrat IV Hamburg R ifb.de/403 | Seminar 31-301 A | Seite 12 Wirtschaftskompetenz Teil I Berlin ifb.de/103 | Seminar 84-101 A | Seite 19
Mai02.05. – 05.05. Wichtige Neuerungen für den Aufsichtsrat Hamburg ifb.de/690 | Seminar 31-722 A | Seite 1708.05. – 12.05. AN-Vertreter im Aufsichtsrat II Leipzig ifb.de/204 | Seminar 31-203 A | Seite 10 Moderne Managementmethoden Lenggries ifb.de/370 | Seminar 82-602 A | Seite 21 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Stuttgart ifb.de/12 | Seminar 31-103 A | Seite 9
Juni19.06. – 23.06. AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil III Düsseldorf R ifb.de/875 | Seminar 31-352 A | Seite 11 Wirtschaftskompetenz Teil II München R ifb.de/404 | Seminar 84-202 A | Seite 2020.06. – 23.06. Risikomanagement Hamburg ifb.de/834 | Seminar 31-902 A | Seite 16
26.06. – 30.06. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Hannover ifb.de/12 | Seminar 31-104 A | Seite 9
Juli17.07. – 21.07. Wirtschaftskompetenz Teil I Starnberger See** R ifb.de/103 | Seminar 84-102 A | Seite 19
August21.08. – 25.08. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Berlin ifb.de/12 | Seminar 31-105 A | Seite 9
September04.09. – 08.09. AN-Vertreter im Aufsichtsrat II München R ifb.de/204 | Seminar 31-204 A | Seite 1018.09. – 22.09. Wirtschaftskompetenz Teil I Rostock ifb.de/103 | Seminar 84-103 A | Seite 1925.09. – 29.09. Moderne Managementmethoden Sellin auf Rügen ifb.de/370 | Seminar 82-603 A | Seite 21
Oktober09.10. – 13.10. Wirtschaftskompetenz Teil II Hamburg ifb.de/404 | Seminar 84-203 A | Seite 2016.10. – 20.10. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Dortmund ifb.de/12 | Seminar 31-106 A | Seite 917.10. – 20.10. Risikomanagement Köln ifb.de/834 | Seminar 31-903 A | Seite 16
November06.11. – 10.11. AN-Vertreter im Aufsichtsrat Teil III Hamburg R ifb.de/875 | Seminar 31-353 A | Seite 1113.11. – 17.11. Moderne Managementmethoden Hamburg ifb.de/370 | Seminar 82-604 A | Seite 2114.11. – 17.11. Wichtige Neuerungen für den Aufsichtsrat Leipzig ifb.de/690 | Seminar 31-723 A | Seite 1720.11. – 24.11. AN-Vertreter im Aufsichtsrat IV Düsseldorf R ifb.de/403 | Seminar 31-302 A | Seite 1227.11. – 01.12. AN-Vertreter im Aufsichtsrat II Berlin ifb.de/204 | Seminar 31-205 A | Seite 10 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil I Augsburg ifb.de/12 | Seminar 31-107 A | Seite 9
Dezember11.12. – 15.12. Aufsichtsrat – Fresh-up München R ifb.de/932 | Seminar 31-653 A | Seite 13
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Pausenzonen geraucht werden.
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Erfahrungsgemäß sind viele Seminare sehr schnell ausgebucht. Deshalb empfeh-len wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.
Wir bieten Ihnen hierzu folgenden Service an: Sobald Sie sich für ein Seminar entschieden haben, rufen Sie uns unter 0 88 41 / 61 12-0 an und lassen sich einen Seminarplatz reservieren. Ihren Platz halten wir 14 Tage für Sie frei, längstens jedoch bis 8 Tage vor Seminarbeginn. Bitte senden Sie uns innerhalb dieser Zeit Ihre schriftliche Anmeldung:
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Nicht im Seminarpreis inbegriffen sind Unterkunft und Verpflegung. Diese Leistungen fallen unter die Voll- bzw. Halbpensionspauschale des Tagungs-hotels. Falls gewünscht, organisieren wir
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminar-teilnahme die nachfolgenden allgemei-nen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Wir erbringen unsere Leistungen Ihnen gegenüber ausschließlich auf dieser Grundlage.
1. Verbindliche Anmeldung Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmel-dung erhalten Sie umgehend eine An meldebestätigung. Erst damit liegt eine verbindliche Schulungsanmeldung vor. Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekom-men Sie nochmals eine Teilnahmebestäti-gung sowie alle weiteren Informationen zum Seminar zugesandt. Unsere Seminar-angebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
2. Anmeldestornierung / Seminarabsage Sollten Sie gezwungen sein, Ihr bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (z. B. per Fax oder E-Mail). Dies hilft uns zum einen bei der Planung mit Hotel, Referenten und Semi-narleitung, zum anderen unterstützen Sie dadurch Ihre Kollegen aus anderen Gremien, die möglicherweise auf einen freien Seminarplatz warten.
Durch eine schriftliche Stornierung bis 8 Tage vor Seminarbeginn entstehen Ihnen vonseiten des ifb keine Kosten. Bei kurzfristigerer Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne
vorherige Stornierung ist das ifb berech-tigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon müssen Sie bei einer Stornierung ab drei Wochen vor Seminarbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen. Statt einer Stornierung besteht für Sie die Möglich-keit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten vermie-den werden.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor, das Seminar oder einzelne Buchungen zu stornieren. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadens-ersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
3. Zahlung Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Ihre Rechnungsabteilung. Der Rechnungs-betrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Die Seminarpreise verstehen sich exklu-sive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie aller Kosten für Reise- und Hotel-leistungen. Neben der Abrechnung der Seminarpreise übernimmt das ifb auch die Abwicklung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Übernachtung und Verpfle-gungspauschalen, ohne weitere Neben-kosten). Das Vertragsverhältnis über die Hotelleistungen kommt dabei ausschließ-lich zwischen Hotel und Teilnehmer
zustande. Alle Haupt- und Nebenforde-rungen aus dem Vertrag über die Hotel-leistungen können nur gegenüber dem Veranstaltungshotel geltend gemacht und nicht als Einwendungen im Rahmen der Rechnungsabwicklung gegenüber der ifb KG angeführt werden.
4. Änderungsvorbehalt Wir behalten uns vor, notwendige inhalt-liche und/oder organisatorische Änderun-gen vor oder während der Seminarver-anstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir berechtigt, den/die zunächst vorge -sehenen Referenten und/oder Seminar-leiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
5. Haftung bei Unfällen Die Teilnahme am Seminar erfolgt grund-sätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfall-versichert. In der seminarfreien Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Gerichtsstand Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz. Der Verwaltungssitz der ifb KG ist Seehausen am Staffelsee.
Die ifb KG kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Bei der ifb KG und Unternehmen, die mit der ifb KG verbunden sind, werden gespei-
für die Teilnehmer die Zimmerreservie-rung im Tagungshotel. Wählen Sie dazu bitte die entsprechenden Optionen auf dem Anmeldeformular aus. Ein Vertrags-verhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. Sollten Sie nicht im Tagungs-hotel übernachten, berechnet das Hotel dennoch mindestens eine „Tagungs-pauschale“ bestehend aus Tagungs- und Pausengetränken, Snacks sowie Mittag- oder Abendessen.
cherte personenbezogene Daten nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unseren
Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ifb.de oder unter der Telefonnummer 0 88 41 / 61 12-221.
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Seminaranmeldungper Fax: 0 88 41 / 61 12-151 E-Mail: info@ifb.de Internet: www.ifb.de
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Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ifb KG – unter www.ifb.de/agb – erkläre ich mich einverstanden. Die Buchung erfolgt zu den auf den jeweiligen Seminarseiten genannten Preisen.
Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)
Ihre freiwilligen Angaben werden vom ifb für die Seminarabwicklung und für Informationszwecke genutzt. Wenn Sie keine Informationen wünschen und von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ifb.de. Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Etwa drei Wochen vor Seminarbeginn folgen alle weiteren Unterlagen zum Seminar.
Seminarteilnehmer/in
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Firma (2. Zeile)
Straße
PLZ / Ort
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Bestellnummer (falls benötigt)
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Die Hotelleistungen sind nicht im Seminarpreis enthalten. Falls Sie nicht übernachten, berechnen wir die Tagungspauschale. Die Kosten für die gewählten Hotelleistungen rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Hotel-Extras bezahlen Sie bitte direkt vor Ort im Hotel.
Mit Übernachtung:
Vollpension (Frühstück / Mittag- und Abendessen)
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Als Tagesgast:
Vollpension (Mittag- und Abendessen)
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Ihre Wünsche ans Hotel:
Nichtraucherzimmer (soweit möglich)
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Vegetarisches Essen
Lebensmittel-Unverträglichkeiten
Sonstiges
Arbeitnehmervertreter/in im Aufsichtsrat
Betriebsratsvorsitzende/r
Stellvertr. Betriebsratsvorsitzende/r
Mitglied des Betriebsrats
Mitglied im Gesamtbetriebsrat
Mitglied im Konzernbetriebsrat
Schwerbehindertenvertretung
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Mitglied im Ausschuss für Arbeitsschutz
Personalrat
Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Prof.-Becker-Weg 16 82418 Seehausen am Staffelsee
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Verantwortlich: Hans Schneider
Redaktion: Sonja Saffer Elisa Oltman Wolfgang Allgeier
Fotos: Titel: Getty Images Kristina Kömpel-Schütz: S. 2, 22, 28, 30, 33 Federico Pedrotti: S. 3, 15 Fotolia: Jag_cz-Fotolia.com; pressmaster-Fotolia.com; radub85-Fotolia.com; Rawpixel-Fotolia.com; reeel-Fotolia.com Getty Images iStock: iStock.com/shironosov Shutterstock: Nikita Rogul/Shutterstock.com; vipman/Shutterstock.com
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Stand: Dezember 2016
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