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Solidarische Solidarische AlterssicherungAlterssicherung
Argumente
f ü r d i e
Solidarische Alterssicherung
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)
Mehr als fünfzig Jahre haben die sozialen Sicherungssysteme zu wirt-schaftlichem Erfolg, sozialer Sicherheit, sozialem Ausgleich, sozialem Frieden und politischer Stabilität in Deutschland beigetragen.
Die steigende Massenarbeitslosigkeit und der Rückgang der sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung gefährden die finanzielle Basis Sozialversicherungen.
Die „Reformpolitik“ zerstört die soziale Grundlage der Sozial-versicherungen.
Das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme wird so nachhaltig untergraben.
Herausforderungen
Rückgang der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungin Deutschland September 2001 bis März
2004
aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004
Arbeitsformenvon je 100 Berufstätigen haben diese Arbeitsformen
59,0 62,2
11,7 8,2
7,33,3
11,3
8,7
5,710,6
4,0 6,21,0 0,8
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
In Westdeutschland in Ostdeutschland
Leiharbeit
Berufsausbildung
BefristeteBeschäftigung
Selbständigkeit
GeringfügigeBeschäftigung
Teilzeit
Normalarbeit(Vollzeit unbefristet)
Stand 2000 Quelle: IAB 2003
Solidarische Alterssicherung
Mit dem 3-Stufen-Modell der Solidarischen Alterssicherung wollen wir die gesetzliche Alterssicherung finanziell und sozial auf eine neue Grundlage stellen durch die
Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindestsiche- rung (Sockelrente) unabhängig von Erwerbsarbeitszeiten,
Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Alterssicherung,
Verbreiterung der Einnahmebasis, alle Einkünfte werden in die Finanzierung einbezogen,
Verbesserte Anerkennung von Familienleistungen durch Berücksichtigung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten.
Das wollen wir
Solidarische Alterssicherung
Es gibt Alternativen zur Zerschlagung der gesetzlichen Ren-tenversicherung und zur Privatisierung der Alterssicherung.
Die Solidarische Alterssicherung der KAB stärkt die Solidarität und den sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und macht die Rente wieder sicher.
„Schließlich geht es um das Recht auf Ruhestandsbezüge, auf Sicherung im Alter.“ (Laborem exercens 1981 Ziff .19.6)
Das wollen wir
Solidarische AlterssicherungDie 3 Stufen des Rentenmodells
Volksversicherung für alle
EinwohnerInnen
1. StufeSockelrente
• Sicherung des Existenzminimums
• Umlagefinanziert
• Beiträge aus allen positiven Einkünften
Sozialer Ausgleich
betrieb-lich
privat
3. StufeZus.
Alters-vorsorge
• Lebensstan-dardsicherung
• Kapitaldeckung
• Beitragsfinan-ziert
Risikodeckung
Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen
2. StufeArbeitnehmerpflicht-
versicherung
• Sicherung über das Existenzminimum hinaus
• Umlagefinanziert
• Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN
Äquivalenzprinzip(Gleichwertigkeit von Beitrag und
Leistung)
Solidarische Alterssicherung
Argumente für die
Solidarische Solidarische AlterssicherungAlterssicherung
Das Rentenmodell in der Diskussion
Behauptung:
Das Rentenmodell ist nicht geeignet, zu einer nachhaltigen Lösung der demographischen Probleme in der Alterssicherung beizutragen. Das Rentenmodell ist nicht demographiefest.
Fakt ist:
Der demographische Wandel betrifft alle Länder, in denen die Lebenserwartung der Menschen steigt. Das hat Auswirkungen auf alle Alterssicherungssysteme.
Kein Alterssicherungssystem ist demographiefest. Wir werden zukünftig mehr Mittel zur Finanzierung der Alterssicherung auf-wenden müssen und zwar in allen Alterssicherungssystemen.
Solidarische AlterssicherungDemographischer Wandel
Die weltweit divergierenden demografischen Trends werden zu massiven internationalen Kapitalbewegungen führen. Aufgrund eines geringeren globalen Trendwachstums werden die Renditen von Aktien und Anleihen sinken.
Deutsche Bank Research 2002
Nachhaltigkeit umfasst zumindest zwei Dimensionen: die finanzielle und die soziale Nachhaltigkeit.
Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA
Fakt ist:
Mit dem Rentenmodell können die finanziellen Lasten des demographischen Wandels wesentlich besser und gerechter verteilt werden.
Solidarische AlterssicherungDemographischer Wandel
Behauptung:
Das Rentenmodell führt zu erheblichen negativen Leistungsanreizen.
Fakt ist:
Das Standardrentenniveaus sinkt von derzeit etwa 69% auf 52% im Jahr 2030. Zukünftig sind 35 Jahre mit Durchschnitts-verdienst notwendig, um eine Rente in Höhe der Sozialhilfe zu erreichen. Ein Großteil der Versicherten wird nur noch ei-ne Rente in Höhe oder unterhalb der Armutsgrenze erhalten.
Die derzeitigen Reformmaßnahmen führen zu einem erheb-lichen Leistungsabbau und damit zu negativen Leistungs-anreizen in der GVR.
Solidarische AlterssicherungLeistungsanreize
Es muss sichergestellt sein, dass jemand der Beiträge zur GRV gezahlt hat, im Alter höhere und/oder qualitativ bessere Leistungen erhält als derjenige, der keine Beiträge gezahlt hat. Ist diese Anforderung nicht erfüllt, besteht keinerlei Anreiz für die Versicherten, tatsächlich Beiträge in das Rentensystem einzuzahlen.
Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA
Fakt ist:
Im Rentenmodell führt jede Beitragszahlung zu einem Renten-anspruch oberhalb des Existenzminimums. Es besteht ein er-heblich stärkerer Anreiz erwerbstätig zu sein und Beiträge zu zahlen als im derzeitigen System.
Solidarische AlterssicherungLeistungsanreize
Solidarische AlterssicherungSolidarische AlterssicherungAnreizeffekte
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst
Ren
ten
hö
he
in E
uro
Rente nachRentenmodell Rente nach
geltendem Recht
Sockelrente
Rente mit Nachhaltigkeitsfaktor
Solidarische AlterssicherungSolidarische AlterssicherungAnreizeffekte
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Versicherungsjahre mit 0,5 Durchschnittsverdienst
Ren
ten
hö
he
in E
uro
Rente nachRentenmodell
Rente nachgeltendem Recht
Sockelrente
Behauptung:
Die Sockelrente verstößt gegen das Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung).
Für Personen, die trotz Beitragszahlungen im Alter eine geringere Lei-stung erhalten als jenen Betrag, den sie – ohne jede Beitragszahlung – als Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsbetrag bekommen würden, ist offensichtlich die Beitragsäquivalenz verletzt.
Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA
Solidarische AlterssicherungÄquivalenzprinzip
Fakt ist:
Im Rentenmodell wird das Grundprinzip der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung beibehalten und ausgebaut.
Solidarische AlterssicherungÄquivalenzprinzip
Behauptung:
Die vorgesehene Erhöhung der Kindererziehungszeiten bringt letztendlich keine wesentliche Verbesserung für die erziehenden Mütter und Väter.
Fakt ist:
Durch Kombination von Sockelrente und Kindererziehungs-zeiten wird die Familienarbeit im Rentenmodell wesentlich besser anerkannt als derzeit.
Solidarische AlterssicherungAnerkennung der Familienleistung
1. Freistellung des Existenzminimums: Die Anrechnung von Kinderfreibeträgen senkt den Beitrag zur Sockelrente für Eltern.
2. Aufbau der Sockelrente: Die Höhe der Sockelrente ist von Erwerbsarbeitszeiten unabhängig.
3. Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten in der Arbeitnehmerpflichtversicherung.
4. Kombination von Sockelrente und Kindererziehungszeiten:
Rentenhöhe (Stufe 1+2 ohne Erwerbsarbeitszeiten) bei
2 Kindern 596 € (12 Jahre KEZ) derzeit 157 € (6 Jahre KEZ)3 Kindern 689 € (18 Jahre KEZ) derzeit 235 € (9 Jahre KEZ)
Solidarische AlterssicherungAnerkennung der Familienleistung durch
Behauptung:
Die Einführung einer einheitlichen Sockelrente ist ein System-wechsel und ein radikaler Bruch mit der GRV in ihrer heuti-gen Ausgestaltung.
Es ist besser, Reformen im System zu unterstützen und den Bürgern nicht noch auf einem weiteren Feld der Sozialpolitik einen Systemwechsel zuzumuten.
Fakt ist:
Die Reformmaßnahmen heute führen zu einem Systemwech-sel und radikalen Bruch mit den Grundprinzipien in der GRV.
Solidarische AlterssicherungSystemwechsel
Deutschlands Alterssicherungssystem befindet sich in einem politisch ini-tiierten Umgestaltungsprozess. Der Charakter der GRV wird sich grund-legend wandeln von einem bislang stark durch ein Entsprechungsverhält-nis von Leistung und Gegenleistung geprägten System zu einem steuer-finanzierten, bedarfsgeprüften Basissystem. ... Das Vertrauen in die GVR wurde gezielt – und möglicherweise „nachhaltig“ – untergraben.
Prof. Dr. Winfried Schmähl, Professor für Wirtschaftswissenschaft mit Schwerpunkt Sozialpolitik an der Universität Bremen.
Die gesetzliche Versicherung beruht im Wesentlichen auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs.
Bundesverfassungsgericht 1987
Fakt ist:
Mit dem Rentenmodell werden Solidarität und sozialer Ausgleich in der Gesellschaft gestärkt.
Solidarische AlterssicherungSystemwechsel
Behauptung:
Im globalen Wettbewerb können wir uns den ausufernden Sozialstaat nicht mehr leisten.
Fakt ist:
Die Bundesrepublik Deutschland ist selbst ein „Global Player“.
Globalisierung ist ein politisches Projekt und kann entsprechend gestaltet werden.
Dies macht aber grenzüberschreitende Absprachen notwendig, die das Gegeneinanderausspielen von einzelnen Steuerstaaten, Sozialversiche-rungssystemen, und Beschäftigten einschränken.
Dazu bedarf es aber natürlich des entsprechenden politischen Willens.
Christoph Scherrer, Professor für Politik und Globalisierung an der Universität Kassel
Solidarische AlterssicherungGlobalisierung
Erstellt durch
Lucia Schneiders-AdamsReferentin des Grundsatzreferates
Tel.: (02 21) 77 22 – 218Fax: (02 21) 77 22 – 116E-Mail: lucia.schneiders-adams@kab.de
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung DeutschlandsBernhard-Letterhaus-Str. 2650670 Köln
http://www.kab.de Stand: Juli 2005
Nur für deninternen Gebrauch.
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