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GESÜNDER

Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (Mehr-) Wert für Österreichs Selbständige

Christian Kienberger 23. November 2016 Wirtschaftskammer Wien christian.kienberger@svagw.at

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfen und Unterstützung

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

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SVA Budget 2015: 4,7 Mrd. Euro

Pensionsversicherung 3,6 Mrd. Euro

Gesundheitsversicherung 1,0 Mrd. Euro

Bundespflegegeld 140 Mio. Euro

SVA - das zweitgrößte Versicherungsinstitut Österreichs

- Verwaltungskosten: 2,2 % des Gesamtaufwandes

- ausgeglichene Gebarung in der Krankenversicherung

- Pensionsversicherung: Partnerleistung plus Ausfallshaftung durch Bundesmittel

- Bundespflegegeld wird als Versorgungsleistung im Bundesauftrag durchgeführt

PV

KV

BPG

KV Versichertenstock 1993 354.941

KV Versichertenstock 2015 801.885

Veränderung in % 223%

Versichertengruppen und Einbeziehungsjahr(e):

SVA - eine wachsende Versichertengemeinschaft

1 : 2,7

Mehr als 50% der 400.000 aktiv SVA Versicherten sind EPU!

78 % der EPU‘s üben ihre Selbständigkeit hauptberuflich aus.

22 % der EPU‘s üben ihre Selbständigkeit nebenberuflich aus.

Umsätze von hauptberuflichen EPU´s 20 % erzielen einen Jahresumsatz unter € 10.000,- Umsätze von nebenberuflichen EPU´s 51 % erzielen einen Jahresumsatz unter € 10.000,-

2016 bereits rund 60.000 24h-Betreuerinnen (30% aller EPU) SVA versichert !!

EPU

– Q

uote

SVA

SVA - ein wachsender Träger

Struktur Beitragsgrundlage KV 2016 Versicherte Ö 412.242 Versicherte Wien 95.060

Mindestbeitragsgrundlage = 415,72 € / Monat 2016 Höchstbeitragsgrundlage = 5.670,00 € / Monat 2016 Versichertenstock BGRL ≤ 415,72 €: 48% Versichertenstock Höchst BGRL: 5,5% Versichertenstock zwischen Mindest und Höchst: 46,5%

[WERT] = 48%

191.533 = 46,5%

22.292 = 5,5%

48.837= 51%

41.800 = 44%

4.423 = 4,5%

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000

bis Mindest

zw. Mindest u. Höchst

Höchst

Anzahl der Versicherten Be

itrag

sgru

ndla

ge

Wien Österreich

Einkommenslage (lt. EKSt. bzw. BGRL-Stat.)

Spielbestimmend ist der Gesetzgeber:

Existenzsicherung von Kleinbetrieben

132 GSVG-Novellen seit 1977 - in der Regel 3 Novellen jährlich Aktuelle SVA Forderungen: - Abschaffung PV Beitrag für aktive Pensionisten - mehr Flexibilität in der Beitragsvorschreibung - Flexibilisierung der Wahlarzt - Kostenerstattung

* **

* Verzugszinsen Halbierung: von 7,88 % 2016 auf 3,38 % 2017 – fortan SV Verzugszinsen laut BAO

* geplante schrittweise Absenkung auf ASVG Geringfügigkeitsgrenze: von 740,88 auf 425,70 (Werte 2017)

Existenzsicherung von Kleinbetrieben

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfe und Unterstützung

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

SVA Prämien

Die Vorschreibung ist der „Painpoint“:

SVA Prämien

*PV € 415,72 € Neue Selbständige * € 76,91 € Neue

Selbständige

31,80

318,00

31,80

318,00

124,18

1.490,16

SVA Prämien

Von 100 Euro SVA-Beiträgen fließen ...

TIPPS, damit Beitragsvorschreibung nicht länger Painpoint bleibt !

SVA TIPP: Flexible Beitragsentrichtung

1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage 2. Vereinbarung von Ratenzahlungen 3. Stundung des Beitrages 4. Prüfung, ob ein VZ-Stopp/Nachlass möglich ist 5. Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung 6. ASVG Beiträge melden (Differenzvorschreibung) 7. Neugründer: Nachbelastung zinsfrei auf 3 Jahre verteilen 8. ev. auf monatliche Beitragszahlung umsteigen 9. Überbrückungshilfe beantragen:

• Saldenübersicht • Beitragsvorschreibung • Jahresübersicht

SVA TIPP: Flexible Beitragsentrichtung

Persönliche Daten sicher einsehen mit der Handysignatur

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps, Hilfen und Unterstützung

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

Leistungen der Pensionsversicherung

Durchschnittspensionen Arbeiter 942 Euro Angestellte 1.551 Euro Bauern 818 Euro Notariat 5.918 Euro Nationalbank 6.270 Euro

Leistungen der Krankenversicherung

Durchschnittsrisiko Krankenversicherung: 1.727,00 Euro / Jahr Mindestprämie Krankenversicherung: 381,60 Euro / Jahr Höchstprämie Krankenversicherung: 5.205,00 Euro / Jahr

Unfall am Weg zur Arbeit:

• Bergung/Transport • 15 Tage stationär (pauschal SVA, Rest Land) • Anschlussheilverfahren, Rehabilitation • Ärztliche Hilfe, Heilmittel • Physiotherapien, Hilfsmittel • Unterstützungsleistung • Betriebshilfe (SL oder Zuschuss) • Hilfe für Unternehmer in Not • Zusatzversicherung – Krankengeld (optional) • Unfallmeldung an die AUVA (Unfallrente?)

Risikoabdeckung Krankenversicherung

Risikoabdeckung Krankenversicherung

Beispiel für Operationskosten: (ohne Pflegeaufwand, Rehabilitationskosten, allfälliges Krankengeld,….)

Blinddarmoperation € 880,--

Hüftoperation € 6.130,--

Herzklappenoperation € 11.440,--

Hepatitis Heilmittel € 87.000,--

monatliche Mindestprämie KV 2016: € 31,80 Blinddarmoperation 28 Monate Mindestprämie

Hüftoperation 193 Monate ~ 16 Jahre Mindestprämie

Herzklappenoperation 360 Monate ~ 30 Jahre Mindestprämie

Hepatitis Heilmitteltherapie 24 Wo 2.736 Monate ~ 228 Jahre Mindestprämie

Arbeitsunfälle Arbeiter: 69.026 Angestellte: 25.557 Freie Dienstnehmer: 79

Leistungen der Unfallversicherung Unfallheilbehandlung Rehabilitation Unfallrenten, Hinterbliebenenleistungen

Unfallversicherung

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

geboren bis 31.12.1954 geboren ab 1.1.1955

Alt: Bemessungsgrundlagensystem Die besten 348 (2017) mtl. Beitragsgrundlagen (= 29 Jahre) vor dem Stichtagsjahr werden berücksichtigt. Jährliche Ausdehnung des Bemessungszeitraumes um weitere 12 Monate bis 480 KM im Jahr 2028 (40 Jahre).

Neu: Pensionskonto Gesamtgutschrift ergibt sich aus allen jährlichen Teilgutschriften, dh. Gesamterwerbseinkommen wird berücksichtigt. Jede Beitragsgrundlage bis zum Stichtag ist relevant.

Systematik des Pensionskontos

Systematik des Pensionskontos

FAQ rund um die Pension/das Pensionskonto

Warum sollte man Einblick in das Pensionskonto nehmen?

Wie lange können Beschäftigungsjahre nachgemeldet werden?

Warum ist meine Bruttopension so niedrig?

Zählen auch Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Pension zu den Versicherungszeiten?

Werden Kindererziehungszeiten eingerechnet?

Kann ich in mein Pensionskonto Einblick nehmen?

Kann man auch meine tatsächliche Pensionshöhe berechnen?

Was kann man machen, um seine Pensionshöhe noch aufzubessern?

Pensionsplanung

Pensionsplanung - Höherversicherung

Pensionskonto - Weiterarbeit lohnt sich:

Beispiel:

Mann, 45 Versicherungsjahre Pensionsantritt im Jahr 2017 (Korridorpension)

angenommenes Einkommen: durchschnittlich € 2.200;

Pension mit 62. Lj.: 1.560,- €

Pension mit 67. Lj.: 2.244,- €

Abschlag bei Korridorpension

zusätzliche Gutschriften und

Zuschlag bei Pensionsantritt nach Regelalter

1.694,001.833,00

1.978,00

1.560,00

2.244,00

62 63 64 65 67

Erhöhung der Pension um 43,8 % 29

Fragen FAQ rund um die Pension/das Pensionskonto

TIPP

Sichern Sie sich den Online-Zugang zum Pensionskonto

Finden Sie den optimalen Zeitpunkt für den Antritt der Pension

Machen Sie eine Hochrechnung mit dem Pensionskostenrechner der SVA

Nachkauf Schul- Studienzeiten überlegen (1.108 € bzw. 2.593 € / BJ älter)

Einkauf der Neuzugangsjahre überlegen (bis 1987 PV-Neuzugangsbeitragsgrundlage fix)

Pensionssplitting mit Partner besprechen

- für Jahre ab 2005 möglich

- NEU: mit Pensionsreform 2017 ausgeweitet - für 7 statt 4 Jahre möglich

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

Aktuelle Werte 2017 „Pensionsreform“ 2017 Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Neuerungen beim KBG – Kindergeldkonto und Familienbonus

Rechtssicherheit für Selbständige – Die Sozialpartnereinigung

Beitragspflicht für Gewinnausschüttungen an gf. GmbH Gesellschafter

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Neuerungen in der SV ab 2017

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Voraussichtliche Werte 2017

Verzugszinsen: von 7,88% auf 3,38% Optionenmodell: kl. 81,81€ groß 102,24€

SL-Grenze: 69.719,99 € Höchstbeitrag HV PV: 9.960,00 €

Anreiz für „längeres Arbeiten“: Bei Pensionsverzicht in den ersten drei Jahren nach dem regulären Pensionsalter - Frauen bis 63 / Männern bis 68 – Halbierung der PV Beiträge + Aufschubbonus wie bisher in Höhe von 4,2 Prozent /Jahr

Erhöhung „Mindestpension“: AZ bei 30 Beitragsjahren 1.000 € statt bisher 883 € - AZ als Versicherungsleistung - Konsequenzen (??).

Pensionssplitting: - Übertragung von Teilgutschriften für 4 statt wie bisher für 7 Jahre möglich

- Meldung bis zum 10 LJ des Kindes möglich (statt wie bisher bis zum 7 LJ)

Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zumindest in absehbarer Zeit "wahrscheinlich" (ASVG) wird.

Neu - Zusammensetzung Alterssicherungskommission und Einbeziehung „öffentlicher Dienst“.

Vorschläge vom Ministerrat ans Parlament weiter geleitet – Umsetzung offen:

Gesetzliche Änderungen 2017 - Pensionsreform

1. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für ASVG: Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze ab 2017; Vollversicherung nur mehr dann, wenn aus einem

oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen Entgelt über monatlicher Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017 425,70 €). Aber: - DG: UV Beitrag 1,3% bleibt aufrecht - DG: Dienstgeberabgabe 16,4%, wenn Lohnsumme geringf. Beschäftigter das 1,5 fache der Geringfügigkeit überschreitet - DN: Vollversicherung, wenn Entgelt aus mehreren Beschäftigungen über Geringfügigkeitsgrenze - DN: hat Möglichkeit zur Selbstversicherung (bei geringfügiger Beschäftigung)

2. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für GSVG: Entfall des Beitragszuschlags für neue Selbstständige, wenn die Meldung für die Pflichtversicherung

spätestens acht Wochen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides erfolgt.

3. Neuerungen Meldepflicht-Änderungsgesetz für GSVG und ASVG:

Halbierung der Verzugszinsen von 7,88% auf 3,38% (ab 2017 Höhe nach Bundesabgabenordnung BAO).

Gesetzliche Änderungen 2017 - Beitragsbereich

Für Geburten ab 01.03.2017

Pauschalmodelle werden zu flexiblem KBG-Konto

Wahl zw. einkommensabhängigem KBG und flexiblem KBG Konto

Flexible Bezugsdauer: 365 - 851 Tage für eine Person 456 - 1063 Tage für beide Elternteile

Für max. 31 Tage können die Elternteile bei erstmaligem Bezugswechsel parallel KBG beziehen.

Die Bezugsart kann einmal geändert werden

Mutter und Vater können Bezug zweimal wechseln (also maximal 3 Blöcke à mindestens 61 Tage)

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Kinderbetreuungsgeld (KBG) – Neue Rechtslage ab 01.03.2017

Neu: Kinderbetreuungsgeld Konto

Neu: Familienzeit- bzw. Partnerschaftsbonus

Familienzeitbonus:

Familienzeitbonus 22,60 € / Tag für Inanspruchnahme des „Papa-Monats“

Erwerbstätigkeit binnen 91 Tagen nach Geburt des Kindes für 28 - 31 Tage unterbrochen

Während Inanspruchnahme: aufrechte KV / PV

Auch bei Mehrlingsgeburten nur einmaliger Anspruch!

Anspruch des Vaters auf KBG reduziert sich um Anspruch aus Familienzeitbonus!

Partnerschaftsbonus „halbe-halbe“:

Annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs (mindestens 60 : 40)

Bonus jeweils 500,-- € pro Kind (beide: 1.000,-- €) – auch bei Mehrlingsgeburten!

https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/kbg-vergleichsrechner.html

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Kinderbetreuungsgeld (KBG) – Neue Rechtslage ab 01.03.2017

Die Sozialpartnereinigung zur Rechtssicherheit für Selbständige

1. Vorabprüfungen: - Neue Selbständige (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)

- Freie Gewerbe laut Liste, welche von SVA, SVB, GKK gemeinsam erstellt wird Vorabprüfung auf Basis eines Fragebogens

- Freiwillige Statusmeldungen durch Versicherte bei der SVA

2. stärkere Einbindung der SVA bei GPLA Verfahren: - Bei Verdacht auf Umqualifizierung ist die SVA zur gleichberechtigten Beteiligung an den Erhebungen zu verständigen.

- In der GPLA Prüfung wird ein gemeinsam erstellter Fragebogen verwendet.

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3. Bindungswirkung festgestellter Sachverhalte: - Nach erfolgter Vorabprüfung ist die GKK für spätere GPLA-Prüfung an die Entscheidung aus dieser Vorabprüfung gebunden. - Bei GPLA (ohne Vorabprüfung) ist die GKK bei späterer erneuter Prüfung an das Ergebnis dieser GPLA gebunden. - Voraussetzungen: Sachverhalt wurde festgestellt; keine geänderten Tatsachen. 4. Beitragszahlungen: - Entrichtete Beiträge werden an die GKK überwiesen. - SVA Beiträge sind auf die DG Zahlung anzurechnen.

Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

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VwGH 95/08/0183 und 2011/08/0108:

„Bei Einkünften aus Kapitalvermögen handelt es sich um Einkünfte, die nach § 25 Abs. 1 letzter Satz zur Bildung der Beitragsgrundlage heranzuziehen sind.“

„ Bei Unternehmern unterliegen nicht nur die Tätigkeitseinkünfte, sondern der gesamte Unternehmerlohn der BGL nach dem GSVG.

Der Gesellschafter-GF bezieht folgende Einkünfte:

Gewerbliche Einkünfte aus der GF-Tätigkeit Kapitaleinkünfte aus der Gesellschafter-Stellung Beitragspflicht auch für die Ausschüttungen! SVA werden Kapitaleinkünfte von der Finanz seit 2016 technisch-automatisch zur Verfügung gestellt Umsetzungsverordnung zum praktischen Verwaltungsprozedere noch ausstehend

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

SVA TIPP FÜR IHRE GESUNDHEIT

• Individuelles Programm • Qualitätsgesichertes Programm

SVA TIPP FÜR IHRE GESUNDHEIT

• SVA Bewegt • SVA Is(s)t-Gesund Sportartikel und –geräte • SVA Aktiv Camp • Bonus für SV-Junior • Bonus für „My Sugar“ Schulungen (Therapie Aktiv)

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Agenda

1. SVA – Die Sozialversicherung der Selbständigen

2. Unsere Prämien – Tipps und Hilfen

3. Unsere Angebote KV, PV, UV

4. Das Pensionskonto

5. Gesetzliche Änderungen 2017

6. SVA Gesundheitsangebote

7. Ihr individuell angepasster SV-Schutz

• Zusatzversicherung (Krankengeld ab dem 4. Tag)

• Geldleistungsoption in der Krankenversicherung

• Arbeitslosenversicherung (Frage Restanspruch)

• Höherversicherung in der Pensionsversicherung

• Höherversicherung in der Unfallversicherung

SVA TIPP „Pimp up my Versicherung“

SVA TIPP

Herzlichen Dank!

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