View
3
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Stadt Erlangen Amt für Arbeit, Soziales und Wohnen
Abteilung Wohnungswesen Wohngeldbehörde
Wohngeld Wohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. Belastung zur Vermeidung einer Bedürftigkeit nach SGB II (ALGII) oder SGB XII (GruSi / HLU)
circa 900.000 Haushalte
aus Mitteln von Bund & Land
Voraussetzung eigenständige finanzielle Existenzfähigkeit des Haushalts (Haushaltseinkommen ≈ Haushaltsbedarf)
Hau
shal
tgrö
ße
Hau
shal
ts-
ein
kom
me
n
Mie
te /
B
ela
stu
ng
Wohngeld
Hau
shal
tgrö
ße
• Mieter/innen • Untermieter/innen • Nutzungsberechtigte/r • Heimbewohner/innen wenn Erlangen den • dauerhaften • berechtigten Lebensmittelpunkt darstellt
wohngeldberechtigt
Hau
shal
tgrö
ße
ausgeschlossene
Personen
• Personen mit Anspruch auf ALGII / Grundsicherung Leistungen nach §7 bzw. 13 USG
• Schüler / Studenten / Azubis mit grundsätzlichen BaFöG / BAB -Anspruch
• Personen mit größerem, verwertbaren Vermögen
Hau
shal
tgrö
ße
Haushaltsmitglieder
können neben der wohngeldberechtigten Person
• Ehepartner/in oder Lebenspartner/in • Kinder und Enkelkinder • Eltern und Schwiegereltern • Geschwister und Schwäger/innen
sein, wenn eine Einstehens- & Verantwortungsgemeinschaft besteht.
Ist eine oder mehrere Person(en) im Haushalt vom Wohngeld ausgeschlossen, kann dennoch für die verbleibenden
Haushaltsmitglieder eine Wohngeldberechtigung bestehen.
Hau
shal
ts-
ein
kom
me
n
Das Haushaltseinkommen bzw. das Gesamteinkommen des Haushalts setzt sich aus der Summe der Jahreseinkommen
aller Haushaltsmitglieder zusammen.
Hau
shal
ts-
ein
kom
me
n
• Lohn / Gehalt auch aus Mini- & Neben-Jobs mit • Sonn- und Feiertagszuschläge • Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Prämien
• alle Renten & Pensionen • Arbeitslosengeld I & Arbeitslosengeld II (Hartz4) • Berufsausbildungsbeihilfe / BAFöG / Stipendium • Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschussgeld • Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld • Elterngeld ab 300,- €/Monat • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Erträge, Dividenden) • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
zu berücksichtigendes Einkommen
Hau
shal
ts-
ein
kom
me
n
• 10% - Pauschale für Steuern • 10% - Pauschale für Beiträge zur Krankenversicherung • 10% - Pauschale für Beiträge zur Rentenversicherung
• Freibetrag wegen Schwerbehinderung • Freibetrag wegen Alleinerziehung • Freibetrag für Kinder mit eigenen Einkommen
• zu zahlende Unterhaltsleistungen • zu zahlende Kinderbetreuungskosten
Die Summe der Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushalts
mögliche Abzüge vom Einkommen
eines Haushaltsmitglieds
Mie
te /
Be
last
un
g
• Warmwasser & Heizung
• Strom / Haushaltsenergie
• Möblierung
• Garage / Stellplatz
• Benutzungsgebühren z.B. für Garten, TV & Internet
• Grundmiete
• Betriebskosten
zu berücksichtigende Miete
Mie
te /
Be
last
un
g
Wohngeld ist auch für
• Eigentümer • Erbbauberechtigte • Inhaber eines Nießbrauchrechts
von selbstgenutzten Eigentum möglich
Mie
te /
Be
last
un
g Lastenzuschuss
Anstatt der Miete wird als Belastung berücksichtigt:
• Kosten für Fremdmittel (Zinsen & Tilgung) • Bewirtschaftungskosten
• Grundsteuer • Gebühren für (Ab-)Wasser, Müll- und Straßenreinigung • Verwaltungskosten (Haus-verwaltung & -meister)
Haushaltsgröße Höchstbetrag
1 330,- €
2 402,- €
3 479,- €
4 556,- €
5 638,- €
6 715,- €
je weitere Person 77,- €
Mie
te /
Be
last
un
g maximal können nur folgende Höchstbeträge
als Miete bzw. Belastung in der Wohngeldrechnung berücksichtigt werden
Höchstbeträge (Stufe 3) bis 31. Dezember 2015
• zum 1. Januar 2016
• allgemeine Erhöhung der Wohngeldbeträge
• Erhöhung der Miethöchstbeträge
• Erlangen in Mietstufe 4 eingestuft
• Veränderungen bei Pauschal- und Freibeträgen
• Wegfall der Möblierungspauschale
Wohngeldreform
laufende Anträge werden automatisch angepasst
Mie
te /
Be
last
un
g neue Höchstbeträge (Stufe 4)
ab 1. Januar 2016
Haushaltsgröße Höchstbetrag
1 434,- €
2 526,- €
3 626,- €
4 730,- €
5 834,- €
6 935,- €
je weitere Person 101,- €
benötige Unterlagen • formeller Wohngeldantrag • Mietvertrag, Mietbescheinigung & Nachweis über Zahlung der Miete • Einkommensnachweise je nach Einkommensart
• Verdienstbescheinigung, Erklärung über einmalige Einkünfte • Bescheid über Sozialleistungen • Nachweise über Renten & Pensionen • Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- & Verlust-Rechnung • Nachweise über den Bezug von Unterhaltsleistungen • Elterngeldbescheid • BAB- oder BAFöG-Bescheid • Nachweise der Zins-/Kapitalerträge
• Schwerbehindertenausweis • Aufenthaltsstatus für Nicht-EU-Bürger
Anmerkung: Diese Informationen geben einen groben Überblick über den
komplexen Bereich des Wohngeldes und seiner gesetzlichen Regelungen. Um weitere Auskünfte und Informationen zu erhalten,
können Sie sich gerne an nachfolgende Ansprechpartner/innen wenden.
weitere Informationen
Montag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 - 14 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
Wir bitten zur Antrags- und Unterlagenabgabe um Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden und zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
Link zur Internetseite des Bundesbauministeriums Link zur Wohngeldbroschüre
Link zum Wohngeldgesetzestext
Öffnungszeiten
Ansprech- partner/innen
Buchstabenbereich Ansprechpartner/in Zimmer Telefon
A – DE Frau Mantke 423 09131 - 86 2348
DF – F Frau Kocak 423 09131 - 86 1589
G – KO Herr Kelenfy 424 09131 - 86 2457
KP – MT Frau Friede 424 09131 - 86 1587
MU – S Herr Prell 425 09131 - 86 2581
SCH, ST – Z Herr Gügel 425 09131 - 86 2799
Sachgebietsleiter Herr Bräun 425a 09131 - 86 2961
E-Mail: wohnungswesen@stadt.erlangen.de
Telefax: 09131 86 2151
Recommended