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Cranachw
eg
Friedensstraße
70 m
8m
10m
10 m
10 m
Freiflächen-
0,8
0,8
photovoltaik
Flur 6
SO
II
D
15-kV
-Kab
el
Regenwasserkanal
0,8
692103
1264
1028
992
696103
274
10217
252
10227
10231
10213
1038
8946
10221
10317
273
1039
945
10314
103
250
1195
10223
10211
994
944
254
10215
1262
10311
10310
177
1263
10321
694103
100
10316
1024
161
196
1026
695103
6113
159
1266
10219
1231
693103
272
225
697103
10318
10230
1561
1022
223
10312
1562
953
249
1191
8948
158
725122
783103
780103
1194
160
625157
784103
1221
954
253
10229
1196
993
952
251
10228
962
8947
10322
98
100
62
66
64
41
80
54
59b60
40
65b
65a
GRZ
GRZ
GRZ
GeobasisdatenLiegenschaftskarteLVermGeo LSA 2012A18-42608-2009-14
GeobasisdatenDTK 25LVermGeo LSA 2008A18-42608-2009-14
Planzeichnung - Teil A - Verfahrensvermerke
1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses Nr. ................................. des Stadtrates am ................... Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am ......................... im Amtsblatt der Stadt Zeitz.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
2. Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Behörde ist beteiligt worden.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend § 3 (1) BauGB in der Zeit vom ................. bis .................... durchgeführt.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
4. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom .................... entsprechend § 4 (1) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
5. Der Stadtrat hat am.......................... den Entwurf des Bebauungs- planes mit Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Begründung einschließlich Um- weltbericht haben in der Zeit vom .................... bis ........................ nach § 3(2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, am ........................ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
7. Die von der Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und angrenzenden Gemeinden sind mit Schreiben vom ............ von der Auslegung benachrichtigt worden.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
8. Der Stadtrat hat die vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in seiner Sitzung am ............... geprüft und eine Abwägungsentscheidung getroffen. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
9. Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wurde am ............. vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht wurde mit Beschluss des Stadtrates vom .................. gebilligt.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
10. Die Übereinstimmung der vorgelegten Planunterlage mit den im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücken (Grenzen und Bezeichnung) wird bestätigt.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
11. Die Satzung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit bestätigt.
Zeitz, .......... .................................... Der Oberbürgermeister
12. Die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist am ............... ortsüblich bekanntgemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung so- wie auf die Rechtsfolgen (§ 215 (2) BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Die Satzung ist am ..................... in Kraft getreten.
Zeitz, .......... ..................................... Der Oberbürgermeister
PRÄAMBELAufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird nach Beschlussfassung des Stadtrates vom ............................... folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16-B „Ehemalige Panzerkaserne Zeitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen:
Sondergebietmit der Zweckbestimmung:Freiflächenphotovoltaik
vorhandene bauliche Anlagen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Baugrenze
Flur
Gewerbegebiete
Grundflächenzahl (GRZ)0,8Zahl der Vollgeschosse alsHöchstgrenzeAbgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Einzelanlagen (unbewegliche Kultur-denkmale), die dem Denkmalschutzunterliegen
15KV-Kabel der Stadtwerke Zeitz GmbH
Regenwasserkanal der Stadtwerke Zeitz GmbH
Straßenverkehrsfläche
Art der baulichen Nutzung
Textliche Festsetzungen - Teil B
§ 11 BauNVO
Sonstige Planzeichen
Darstellung ohne Normcharakter
§ 23 Abs. 3 BauNVO
Nachrichtliche Übernahme/Hinweise
Abstandsmaße
Planzeichenerklärung Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 7 BauGB
§ 8 BauNVO
Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO
§ 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO
§ 16 Abs. 5 BauNVO
Bauweise, Baugrenzen § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
§§ 22 und 23 BauNVO
Flächen für Nebenanlagen
Nebenanlagen und Garagen sind gemäß § 14 (1) BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Ausgenommen davon sind Neben-anlagen im Sinne des § 14 (2) BauNVO sowie Einfriedungen, Stellplätze und Zufahrten.
Die nicht überbauten sowie die nicht überbaubaren Flächen sind als Grünflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Davon ausgenommen sind Zufahrtenund Wege.
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
§ 12 Abs. 6 BauNVO
§ 9 Abs. 6 BauGB
hier: Mauer einschließlich Tor
Flächen zur Anpflanzung von
Bäumen und Sträuchern
§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Das Gutachten zur Abschätzung des Gefährdenpotenzials des Geländes der ehemaligen Panzerkaserne Zeitz durch die Firma DBI - EWI GmbH, NL Umwelt- und Servicelabor Zeitz, Hauptstraße 30 in 06729 Tröglitz, ist Bestandteil derBegründung des Bebauungsplanes. (Anlage 1 zur Begründung des Bebauungsplanes)
Im Geltungsbereich befinden sich Leitungen der Deutschen Telekom Netz-produktion GmbH. (Anlage 2 zur Begründung des Bebauungsplanes)
Im Geltungsbereich befindet sich ein Bereich mit schädlichen Bodenver-änderungen. (Anlage 3 zur Begründung des Bebauungsplanes) Die Ab-grenzung dieses Bereiches ist abschließend durch eine baugrundgut-achtliche Untersuchung zu klären.
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine militärische Altlastfläche "Militärobjekt III". Daher ist mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen. Vor Beginn der Baumaßnahmen sind entsprechende Einzelanfragen zur Belastung mit Bomben-blindgängern und weiteren Kampfmitteln mit genauer Flächenangabe an den Burgenlandkreis, Ordnungsamt, Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg zu stellen. Im Falle des Auffindens ist gemäß KampfM-GAVO zu verfahren.
Es besteht nach § 9 (3) Denkmalschutzgesetz Meldepflicht im Falle der Freilegung archäologischer Kulturdenkmale.
Im Geltungsbereich hat die Baumschutzsatzung der Stadt Zeitz Gültigkeit.
123/1 Flurstücksbezeichnung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Dauerhaft muss sichergestellt werden, dass innerhalb eines 8 m breiten Schutzstreifens keine Bauwerke errichtet und keine sonstigen Maßnahmen durchgeführt werden, die den Betrieb, die Unterhaltung und ggf.die Erneuerung des Regenwasserkanals beeinträchtigen oder gefährden.
Photovoltaikanlagen gelten als ebenerdige Anlagen, gemäß § 11 (2) BauNVO der Nutzung der Sonnen-energie dienen; es wird aus Lichtstrahlen der Sonne Energie erzeugt.
Flächen für den überörtlichen Verkehr
und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
GeobasisdatenLVermGeo LSA 2007DTK 25A 18-42608-2009-14
Stadt Zeitz
Bearbeitungsstand:
Maßstab : 1:1000
ENTWURFBebauungsplan Nr. 16-Behemalige Panzerkaserne Zeitz
05.03.2013
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