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Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen
gegen Billiglöhne
Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“
Tagung der Arbeiterkammer Salzburg am 1. Oktober 2013
Landesschlichter Bernhard Pollmeyer
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
AusgangslageUnsichere Beschäftigung und negative Lohnentwicklung insb. im Niedriglohnbereich
– Rund 1,7 Millionen Menschen in NRW sind geringfügig beschäftigt. Für viele von ihnen sind Minijobs die einzige Beschäftigungsperspektive.
– Die Hälfte des Beschäftigungszuwachses im Jahr 2010 geht auf die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zurück.
– Zwar wurden für Leiharbeit Mindestlöhne eingeführt, doch seitdem wird Leiharbeit zunehmend durch Werkverträge ersetzt. Weiteres Lohndumping ist die Folge.
– Die Reallöhne sind in den vergangenen zwölf Jahren um vier Prozent gesunken. Der Niedriglohnsektor weitet sich aus.
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012
Rund ¼ aller Kern-Erwerbstätigen sind atypisch beschäftigt. Darunter bilden die geringfügig Beschäftigten (Minijobber) die größte Gruppe.
Ausgangslage
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Ausgangslage
Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012
Dynamische Entwicklung in der Leiharbeit. Anstieg auf rund 200.000 Leiharbeitnehmer/innen in NRW.
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Rund 1/5 aller Kern-Erwerbstätigen in NRW verdient weniger als 1.890,-€ brutto/Monat.
Ausgangslage
Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten sind Frauen. Jeder dritte erwerbstätige Frau erhält einen Niedriglohn.
Ausgangslage
Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Entwicklung der Tarifbindung in NRW 2000 - 2012
74 75
66 64 64 66 64 63 64
5652 51 50 48
42 4034 36
68707272
35403838
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
An
teil
in
Pro
zen
t
Beschäftigte Betriebe
(Quelle: IAB-Betriebspanel NRW, 2012)
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Ziele der Landesinitiative
Bewusstsein wecken und gesellschaftlichen Diskurs anregen
An guten betrieblichen Beispielen zeigen, dass faire Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sind
Gute Ansätze und Strategien zur Verhinderung prekärer Beschäftigung fördern und verbreiten
Transparenz über die Situation auf dem Arbeitsmarkt herstellen und auf Missstände hinweisen
Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in NRW verbessern
Rahmenbedingungen auf Bundesebene verbessern
Über Rechte und Pflichten zu informieren
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen9
Minijobs Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in
Minijobs verhindern und umkehren
Leiharbeit Faire Gestaltung von Leiharbeit
Auskömmliche Löhne Sicherung auskömmlicher Löhne
Themenschwerpunkte
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen10
Überblick (geplante) Aktivitäten
Bündelung bestehender und geplanter Aktivitäten des MAIS auf unterschiedlichen Ebenen (Europa, Bund, Land, Regionen, Branchen, Unternehmen, Beschäftigte)
Politische Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene
Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren
Regionale Bündnisse und branchenbezogene Schwerpunktaktionen Modellprojekte Studien Fachtagungen, (regionale) Veranstaltungen Unterstützung, Beratung, Information Transfer guter Praxis …
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen11
Themenschwerpunkt Minijobs
Ziele: Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs
verhindern und umkehren
• Einhaltung der tariflichen Entgelte
• Schriftliche Arbeitsverträge
• Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenzeiten etc.)
• Unterstützung der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit)
• Minijobs als Einstieg in den Arbeitsmarkt
• …
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen12
Themenschwerpunkt Minijobs
(Bisher geplante) Aktivitäten:
• „Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“
• Fachtagung “Minijobs“
• Maßnahmen zur Information über Rechte und Pflichten bei Minijobs
• Bundesratsinitiative
• Modellprojekt „Evaluation der Projekte zur Umwandlung von 400,- € Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bielefeld, Dortmund, Duisburg sowie im Kreis Unna“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse
• Gezielte Ansprache von Frauen bzw. Berufsrückkehrerinnen
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen13
Themenschwerpunkt Leiharbeit
Ziel: Faire Gestaltung von Leiharbeit
• Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, richtige tarifliche Eingruppierung
• Keine Verträge von Fall zu Fall (Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot)
• Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte
• Schriftlicher Arbeitsvertrag und regelmäßige monatliche Lohnabrechnung
• Fahrtkostenerstattung, Weiterbildung/Qualifizierung
• Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
• Übergang in Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit möglich
• …..
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen14
Themenschwerpunkt Leiharbeit
(Bisher geplante) Aktivitäten:
• Bundesratsinitiative für faire und sichere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit
• Maßnahmen zur Information von Zeitarbeitnehmern, Arbeitsuchenden, Jobcentern und Betriebsräten (Hotline Zeitarbeit)
• Modellprojekt „Zeitarbeit – Eine Brücke in den Arbeitsmarkt?“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse
• Transfer guter Ansätze für faire Zeitarbeit
• Maßnahmen zur Verhinderung von Lohndumping durch (Schein-) Werkverträge
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen15
Themenschwerpunkt Auskömmliche Löhne
Ziel:Sicherung auskömmlicher Löhne
• Der Begriff „auskömmlicher Lohn“ ist nicht exakt definiert.
• In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in Artikel 24 Absatz 2:
„Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.“
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
„auskömmlicher Lohn“
• Grenze für den Niedriglohn• Sicherung des Existenzminimums• Pfändungsfreigrenze• Armutsschwelle• Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC• Rentenhöhe• Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn• Unterste Entgeltstufe TV-L
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Niedriglohnschwelle
• Definition für Niedriglohn:– Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei
Drittel des Medianverdienstes– International verwendet (z.B. von der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO))
– Grenzwert für Niedriglohn 2010 10,36 Euro(Quelle: Statistisches Bundesamt 2012)
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Sicherung des Existenzminimums(Hartz IV)
• Wie hoch muss eine Vergütung sein, um nicht auf Leistungen nach Hartz IV angewiesen zu sein?
• Kriterien: Alleinstehend, geboren 1960, ohne Kinder, in Düsseldorf bzw. Höxter, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzliche Krankenkasse 15,5%
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Sicherung des Existenzminimums(Hartz IV)
• Erwerbstätiger ALG II EmpfängerAlg II- Anspruch (ab 01.01.2013)
Düsseldorf Höxter(Regelsatz plus Kosten der Unterkunft und Heizkosten) 701,00 € 595,00 €Pauschaler Grundfreibetrag 100 (SGB II, § 11b) 100,00 € 100,00 €Freibetrag von 20% auf das Einkommen zwischen100 und 1000 € (SGB II, § 11b) 180,00 € 180,00 €Freibetrag von 10% auf das Einkommen zwischen1000 und 1200 € (SGB II, § 11b) 20,00 € 20,00 €
• „Nettoentgelt“ im Monat 1001,00 € 895,00 €
• Bruttolohn im Monat 1348,00 € 1176,00 €
• Stundenlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 7,75 € 6,76 €
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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
• Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ohne Kinder (1. Juli 2011 bis 30. Juni 2013)
Nettoeinkommen im Monat 1030,00 Euro
Bruttolohn im Monat 1397,94 EuroStundenlohn bei einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 40 Stunden 8,03 Euro
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Armutsschwelle
• WHO und OECD definieren Personen als arm, die vom Median des Netto-Äquivalenzeinkommens weniger als 50 Prozent zur Verfügung haben.
• Bruttostundenverdienst 2010 (Median) 15,54 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012)
• Brutto-Armutslohn pro Stunde 7,77 Euro
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Gerechter Arbeitslohn laut Europäischer Sozialcarta (ESC)
• Europäische Sozialcharta des Europarates von 1961 (Artikel 4: Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt)
• 60 % des durchschnittlichen Nettolohnes• Nettostundenverdienst 2010 (Median)
10,68 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012)
• Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC Netto
6,40 Euro• Gerechtes Bruttoentgelt je Stunde 9,00 Euro
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Rentenhöhe
• Ab 2030 droht Arbeitnehmern, die 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre gearbeitet haben, eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. (aus: Spiegel Online, 02.09.2012)
• Dies entspricht einem Bruttostundenlohn in Höhe von 14,37 Euro bei einer 40-Stunden-Woche
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Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn
• Sittenwidrigkeit und Wucher gem. § 138 BGB
• Auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Lohn max. 2/3 des entsprechenden Tariflohns des einschlägigen Wirtschaftszweigs beträgt (aus der Rechtsprechung des BAG)
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Grenzen zum sittenwidrigen LohnQualifizierte Beschäftigte (Anfangsentgelt in Euro)
Grenze zum sittenwidrigen
Lohn
2012
Süßwarenindustrie 14,48 9,66
Speditionen 11,34 7,56
Bäckerhandwerk 11,33 7,56
Einzelhandel 10,82 7,21
Gastgewerbe 10,37 6,91
Omnibusgewerbe 9,33 6,22
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Unterste Entgeltstufe TV-L
• Grundlage: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
• Ausgehandelt zwischen Sozialpartnern• EG 1 Stufe 2: 1528,05 Euro brutto im Monat
ab 01.01.2014 1573,13• Bruttostundenlohn: 8,82 Euro
ab 01.01.2014 9,08 Euro• (Aktueller vergabespezifischer Mindestlohn
nach TVgG-NRW 8,62 Euro)
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Instrumente/ Handlungsfelder
• Gesetzlicher Mindestlohn (Bundesinitiativen)
• Mindestlöhne im AEntG (zurzeit 12 Branchen mit ca. 4 Mio. Beschäftigten)
• Allgemeinverbindlicherklärungen in NRW (3 Branchen mit ca. 400 Tsd. Beschäftigten)
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Tarifliche Entgelte im Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
16,00
18,00
1990 1995 2000 2005 2010 2011 2012 2013
Stu
nden
lohn
in €
ungelernt qualifiziert hoch qualifiziert Zimmerfrau
8,50 €
5,18 €
6,67 €
2,44 €
10,70 €
Untersten Entgeltgruppen AVE
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Tarifliche Entgelte im Friseurgewerbe NRW
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
14,00
16,00
1990 1995 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Stu
nden
lohn
in €
ungelernt qualifiziert hoch qualifiziert Meister
8,50 €
7,94 €
3,88 €
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Tarifliche Entgelte im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW
Mit Einschränkungen allgemeinverbindlich aktueller Tarifabschluss durch Schlichtung
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Instrumente/ Handlungsfelder• Tarifliche Standards bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (TVgG- NRW) und bei der Wirtschaftsförderung (Richtlinie Einschaltung Landesschlichter bei gewerkschaftlichen Bedenken)
• Tarifliche Standards bei der Vergabe
• Orientierung auf tarifliche (Mindest-) Standards
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Das Tarifregister
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Registrierte Tarifverträge
25%
58%
17%
Branchentarifverträge Firmentarifverträge TV öffentlicher Dienst
Jährlich 1.700 Tarifverträge
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Informationsangebot
• Internet www.tarifregister.nrw.de(Ø 24.500 Besucher/ Monat)
• Telefonische Auskünfte durch „Nordrhein-Westfalen direkt“
(Ø 520 Anrufe/ Monat)
• Schriftliche Auskünfte durch die Fachabteilung LS im MAIS
(Ø 550 Anfragen/ Jahr)
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Angebot umfasst
Informationen aus Tarifverträgen
– Tarifdaten aus Branchen und Berufen– Übersicht über Ausbildungsvergütungen– Mindestlöhne / Lohnuntergrenze– Tarifspiegel (Grundvergütungen bis 8,50 Euro je Stunde)
– Auswertung der Tarif-Lohnentwicklung u.a.
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Tarif-Lohnentwicklung(qualifizierte Beschäftigte)
4,65
6,62
8,79
8,98
5,72
7,53
8,50
9,18
6,71
9,37
10,2
5
10,2
5
6,12
8,79
10,8
0
11,3
9
7,87
11,8
3
14,3
4
15,4
0
8,69
11,9
7
15,0
8
16,4
0
0,00
5,00
10,00
15,00
20,00
1990 2000 2010 2012
Floristik Arzthelferinnen
Fleischerhandwerk Groß- und Außenhandel
Holz/Kunststoff Westfalen Chemische Industrie Nordrh.
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Tarif-Lohnentwicklung(unqualifizierte Beschäftigte)4,
21
5,99
6,42
6,42
3,91
5,51
7,87
8,03
4,84
7,21
8,88
9,37
6,69
10,1
7
12,3
3
13,2
4
7,42
10,2
3
12,8
8
14,0
1
0,00
5,00
10,00
15,00
1990 2000 2010 2012
Fleischerhandwerk Floristik
Groß- und Außenhandel Holz/Kunststoff Westfalen
Chemische Industrie Nordr.
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Instrumente/ Handlungsfelder
• Regionale Allianzen (Bündnisse der Sozialpartner für fairen Lohn in xxx, Gewerkschaften, NGO´s , Kommunale Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung etc.)
Tarifregister des LandesNordrhein-Westfalen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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